Anhörungsbogen – den Verstoß zugeben oder nicht?

Sollten Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.
Sollten Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.

Er sorgt meist für Unsicherheit und Verwirrung: Der Anhörungsbogen. Den Verstoß zugeben oder lieber schweigen, was ist ratsam?

Zunächst ist zu sagen, dass ein Anhörungsbogen nur ergeht, wenn die Beweislage nicht ausreicht eine tatverdächtige Person zu belasten. Ist die Beweislast nämlich eindeutig, das Blitzerfoto gestochen scharf und das Kennzeichen gut lesbar, schickt die Behörde in der Regel sofort den Bußgeldbescheid.

Was ist ratsam, sollten Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß direkt zugeben oder nicht? Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht rät meist davon ab. Aber aus welchem Grund? Gibt es Situationen, in denen Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß besser zugeben sollten? Hier erfahren Sie mehr dazu.


Video: Wissenswertes zum Anhörungsbogen

Video: Die wichtigsten Infos zum Anhörungsbogen finden Sie hier.
Video: Die wichtigsten Infos zum Anhörungsbogen finden Sie hier.

Müssen Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben?

Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten. Manche Autofahrer begehen den Fehler, die Ordnungswidrigkeit erklären zu wollen und belasten sich damit unversehens selbst.

Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Das heißt, Sie müssen den Verstoß auf dem Anhörungsbogen nicht zugeben, noch Stellung dazu nehmen. Ratsam ist eine Äußerung nur dann, wenn Ihnen ein Verstoß vorgeworfen wird, den Sie nicht verschuldet haben.

Außerdem stimmt es so auch nicht, dass Sie den Anhörungsbogen gar nicht ausfüllen müssen. Angaben zur Person sind durchaus Pflicht. Das betrifft aber nur Ihre Personalien. Wurde beispielsweise der Name oder das Geburtsdatum falsch geschrieben, so müssen Sie dies berichtigen.

Sie sollten die Entscheidung, ob Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugeben oder nicht, gegebenenfalls mit einem Anwalt für Verkehrsrecht erörtern. Ratsam wäre das dann, wenn Sie den Verstoß wirklich begangen haben. Es kann durchaus sein, dass die Behörde weitere belastende Anhaltspunkte findet, weshalb sich die Akteneinsicht mithilfe eines Anwalts lohnen könnte.

Wenn die Beweislast nicht ausreicht, sollten Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben.
Wenn die Beweislast nicht ausreicht, sollten Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben.

Folgen des Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren

Wer hofft die Verjährungsfrist abwarten zu können, indem er den Anhörungsbogen einfach nicht beantwortet, könnte hier einen kleinen Fehler begehen. Selten sind Betroffene nämlich ausreichend darüber informiert, dass ein Anhörungsbogen sich auf die Verjährungsfrist auswirkt.

Richtet sich der Anhörungsbogen direkt mit einem Vorwurf an Sie – sind Sie also tatverdächtig – unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährung der Ordnungswidrigkeit. Für gewöhnlich verjähren Bußgelddelikte nach drei Monaten. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihnen selbst der Tatvorwurf gemacht wird.

Wenn Sie auf dem Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben, sollten Sie sich der geänderten Verjährungsfrist bewusst sein. Sie beginnt dann von vorne und beträgt noch einmal drei Monate.

Gut zu wissen: Wird Ihnen nur ein Zeugenfragebogen zugeschickt, sind Sie für die Polizei also als Zeuge und nicht als tatverdächtige Person von Interesse, so handelt es sich hier nicht um eine wirksame Unterbrechung der Verjahrungsfrist. Wirksam ist diese nur, wenn sich die Unterbrechungshandlung auch an den Betroffenen richtet.

FAQ: Den Verstoß im Anhörungsbogen zugeben

Muss ich auf einen Anhörungsbogen überhaupt antworten?

Nein, Sie sind meist nicht dazu verpflichtet, den Anhörungsbogen zu beantworten. Dieser räumt Ihnen lediglich das Recht auf eine Anhörung ein.

Sollte ich meinen Verstoß zugeben?

Diese Frage sollten Sie unter Umständen gemeinsam mit einem Anwalt für Verkehrsrecht erörtern.

Wann verjährt ein Anhörungsbogen?

Wenn nach einer Ordnungswidrigkeit nicht innerhalb von drei Monaten ein Anhörungsbogen bei Ihnen eingeht, könnte die Tat verjährt sein.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

12 Kommentare zu “Anhörungsbogen – den Verstoß zugeben oder nicht?

  1. Erwin

    Hallo,
    muss in einem Anhörungsbogen das Beweismittel ausführlich (Hersteller und Typ) erwähnt werden oder reicht Messung mit Lasergerät und Foto?

  2. Heva

    Ich bin von Polizei angehalten,weil bin Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener ortschaften schnell Gefahr muss man zu geben oder nicht bei firmalar ausfüllen.

  3. Gonzales

    Hallo,
    Ich hatte kurz vor Feuerzufahrt gehalten vielleicht eine Minute. Als ich den Beamter sah bin ich zu ihm gegangen und habe ein Foto von mein Auto gemacht mit Uhrzeit. Jetzt haben die mir 55 Euro Strafe geschickt…obwohl halten 20 euro kostet. Würde sich es lohnen wenn ich Anhörungsbogen das erläutern würde?

  4. Markus

    Hallo,

    Ein Zivilfahrzeug der Polizei hat einen Geschwindigkeitsverstoß von mir auf Video.
    In dem Fall macht es nicht wirklich Sinn, es nicht zuzugeben oder?

  5. Jojo

    Hallo zusammen, wie verhält es sich bei einem Mietwagen? Wir wurden mit 25 kmh drüber außerorts geblitzt. Das Foto ist nicht eindeutig. Als Fahrer war nur eine Person eingetragen.
    Wir haben vor, den Anhörungsbogen zurück zu schicken, ohne uns dazu zu äußern.
    Doch Sa passiert dann ?
    Wendet sich das Verkehrsamt dann erneut an den Autovermieter? Und dürfte der Vermieter alle in Frage kommenden Namen der Fahrer herausgeben (Datenschutzgesetz)?

  6. Höck

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich bin mit meinem LKW in eine Durchfahrtverbots Strasse gefahren um einen Kunden zu beliefern.
    Die Adresse des Kunden lag unmittelbar hinter der Verbotsstrasse.
    Nun haben mich Anwohner der Verbotsstrasse angezeigt.
    Soll ich einen Anwalt hinzuziehen oder eher nicht.
    Den Anhörungsbogen hab ich schon bekommen,werde den „Verstoss“natürlich nicht zugeben.
    Was würden Sie mir raten?
    Danke für Ihre Hilfe.

  7. Laura

    Hallo,
    ich wurde mit dem Auto meines Vaters geblitzt (mit 20 Km/h zu viel). Mein Vater hat beim Zeugenfragebogen angegeben, dass ich gefahren bin. Macht es Sinn den Verstoß bei der Anhörung abzustreiten ? Auf dem Bild ist nicht klar zuerkennen, dass ich es bin.

    Danke im Voraus
    Laura

  8. Laertis

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Anhörungsbogen bekommen und drauf steht, dass ich um 22:00 Uhr mit 58km/h statt 40km/h gefahren bin, in einer Straße wo normalerweise immer 60km/h ist und vielleicht bei Berufsverkehr eine niedrigere Begrenzung angezeigt wird.
    Das witzige in der Geschichte ist, ich habe weder einen Blitz gemerkt noch eine 40km/h Begrenzung und es war um 22 Uhr am Abend, also kein Berufsverkehr.
    Wie muss ich vorgehen? Was soll ich auf dem Anhörungsbogen eingeben?
    Ordnungswidrigkeit zugeben oder nicht?

    Danke im Voraus!

  9. Lucie Straib

    Mein Mann hat ein Anhörbogen mit einem falschen Ort erhalten. Ich bin gefahren aber nicht dort wo im Anhörbogen steht. Wie sollen wir am besten vorgehen?

  10. Jonny

    Guten Abend zusammen,

    mein Bruder wurde geblitzt. Der Halter des Autos ist unsere Mutter. Den Fahrer zum Tatzeitpunkt müssen wir im Anhörungsbogen nicht angeben, so weit so klar, die Frage ist nun aber ob es Sinn ergibt die Schuld einzugestehen (einfach ein Kästchen ankreuzen)? Die Idee ist, dass dann unsere Mutter einfach den Bußgeldbescheid erhält und der Bruder außen vor bleibt? Ist dem so oder wird dann weiter nach dem Fahrer gefahndet bis dieser ermittelt wird oder der Fall verjährt? Wir gestehen die Schuld ein und neben die Strafe auch an, jedoch mein Bruder außen vor bleiben.

    Vielen Dank für die Hilfestellung.

    Viele Grüße
    Jonny

  11. Manfred

    Anhörungsbogen erhalten.
    Hallo. Mein Vater ist der Halter des KFZ jedoch bin ich gefahren, mit angeblich 21 Kmh auf der Autobahn zu schnell. Auf dem Foto bin ich seitlich mit Brille zu sehn jedoch bin ich sonst kein Brillentraeger.
    Die tatsächliche Geschwindigkeit würde nicht aufgeführt, jedoch geschrieben das es nach Abzug von 3% noch 121 Kmh waren.
    Soll ich den Anhörungsbogen auf meinen Namen berichtigen oder nur mein Vater schreiben das er nicht gefahren ist. MEHR NICHT UND KEINE WEITEREN ANGABEN MACHT.?
    Es geht schießlich um ca. 100.€ und 1Punkt.
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Manfred,

      Ihr Vater kann im Anhörungsbogen den eigentlichen Fahrer benennen. Verpflichtet ist er dazu aber nicht. Gibt er an, dass er nicht gefahren ist, trägt aber nicht zur Findung des eigentlichen Fahrers bei, kann ihm beispielsweise auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

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