§ 37 StVO: Was ist bezüglich Lichtzeichen und Grünpfeil geregelt?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgelder bei Verstößen gegen § 37 StVO

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **
TatbestandBußgeldPunkte
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad / E-Scooter60 Euro1
…mit Gefährdung anderer100 Euro1
…mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung120 Euro1
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad / E-Scooter, die länger als eine Sekunde rot anzeigte100 Euro1
…mit Gefährdung anderer160 Euro1
…mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung180 Euro1
VerstoßBußgelderPunkteFahr­verbot
in Monaten
Sie miss­­ach­te­ten das Dau­er­­licht­­zei­chen „ro­te ge­­kreuz­te Schräg­­bal­ken“90 EUR1
... mit Ge­fährdung200 EUR21
... mit Unfall­folge240 EUR21
Sie miss­achteten als Rad­fahrer das Dauer­licht­zeichen60 EUR1

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

FAQ: § 37 StVO

Was ist in Paragraph 37 StVO bestimmt?

In der StVO unter Paragraph 37 ist definiert, was die Lichtzeichen an einer Ampel, Dauerlichtzeichen und der Grünpfeil bedeuten und welche Verhaltensweise diese von Verkehrsteilnehmern verlangen. Zudem ist bestimmt, das Lichtzeichen Vorrang vor anderen Verkehrszeichen haben und somit immer zuerst beachtet werden müssen.

Welche Regelungen beinhaltet § 37 Abs. 2 StVO?

In Absatz 2 ist definiert, welche Farbfolge bei einem Wechsellichtzeichen möglich ist und wo sich die Farben an der Anlage befinden. Es gilt, das Rot oben, Gelb mittig und Grün unten angebracht sind. Welche Farbfolge möglich ist und was die Farben bezüglich des richtigen Verhaltens bedeuten, haben wir hier zusammengefasst.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie die Regelungen aus § 37 StVO missachten?

Sanktionen im Zusammenhang mit § 37 StVO können sowohl Verwarn- als auch Bußgelder zwischen 15 Euro und 240 Euro sowie Punkte und Fahrverbote beinhalten. Wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen, können Sie den Tabellen hier entnehmen.

Lichtzeichen gemäß § 37 StVO: Welche gibt es?

Paragraph 37 StVO: In Abs. 2 ist definiert, welche Farbreihenfolge Ampeln haben.
Paragraph 37 StVO: In Abs. 2 ist definiert, welche Farbreihenfolge Ampeln haben.

Ampeln und andere Lichtzeichen gehören im Straßenverkehr zum Alltag. Sie regeln üblicherweise den Verkehr an Kreuzungen oder Einmündungen oder weisen auf Gefahren wie zum Beispiel an Bahnübergängen hin. Was sie bedeuten und wie sich Verkehrsteilnehmer bei bestimmten Anzeigen verhalten müssen, lernen die meisten schon als Vorschulkind.

Auch wenn jeder wissen muss, was bei den verschiedenen Lichtzeichen zu tun ist, kann es nicht schaden, auch die gesetzliche Grundlage dieser Regelungen zu kennen. Von Bedeutung ist hier unter anderem § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO). In diesem ist definiert, was Lichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil im Straßenverkehr bedeuten, welche Farben es an den Lichtzeichenanlagen geben kann und welches Verhalten bei diesen vorgeschrieben ist.

In Absatz 1 ist zunächst bestimmt, das Lichtzeichen immer Vorrang vor anderen Verkehrszeichen haben und dementsprechend zuerst beachtet werden müssen. Sind Ampeln ausgeschaltet, gelten Verkehrszeichen bzw. die allgemeinen Verkehrsregeln an einer Kreuzung, wenn keine Zeichen vorhanden sind. Des Weiteren ist es Verkehrsteilnehmern untersagt, bis zu 10 Meter vor einem Lichtzeichen zu parken, wenn sie dadurch das Zeichen verdecken würden. Ampeln und andere Lichtzeichen müssen also immer sichtbar sein.

Was ist in Paragraph 37 Abs. 2 StVO definiert?

In der StVO unter Paragraph 37 Absatz (Abs.) 2 ist festgelegt, welche Farbfolge es beim Wechselzeichenanlage wie Ampeln geben darf. Gemäß diesen Regelungen haben:

Wechsellichtzeichen […] die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün.

Darüber hinaus ist bestimmt, wie die Farben angeordnet sein müssen und was sie bedeuten. Demnach gilt:

  • Oben Rot: „Halt vor der Kreuzung“
  • Mitte Gelb: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“
  • Unten Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“

Ist ein grüner Pfeil angebracht oder leuchtet ein solcher auf, ist der Verkehr gemäß § 37 StVO nur für die angezeigte Richtung freigegeben. Solch ein Pfeil kann auch nur für bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern gelten und ist dann durch ein entsprechendes Zeichen ausgewiesen.

In der StVO unter § 37 ist auch bestimmt, welche Funktion Dauerlichtzeichen haben.
In der StVO unter § 37 ist auch bestimmt, welche Funktion Dauerlichtzeichen haben.

So ist es beispielweise möglich, dass Radfahrer auch bei rotem Lichtzeichen abbiegen dürfen, wenn der Pfeil vorhanden ist. Des Weiteren gilt, sind Lichtzeichen speziell für den Radverkehr vorhanden, müssen Radfahrer diese beachten. Sind keine angebracht, gelten die Lichtzeichen für den Kfz-Verkehr.

Laut § 37 StVO können Lichtzeichenanlagen aber auch nur die Farbfolge Gelb-Rot aufzeigen. In diesem Fall ist der Verkehr freigegeben, wenn die Lichter ausgehen. Ein grünes Lichtzeichen ist hier nicht notwendig. Darüber hinaus kann eine Lichtzeichenanlage für jede Fahrspur einzeln vorhanden sein.

§ 37 Abs. 3 StVO. Dauerlichtzeichen

Neben den Wechsellichtzeichen gibt es auch Dauerlichtzeichen, die, wie der Name schon sagt, dauerhaft leuchten, wenn sie den Verkehr regeln. Laut § 37 StVO können Dauerlichtzeichen Fahrspuren für den Verkehr sperren oder freigeben.

Folgende Anzeigen sind bei Dauerlichtzeichen möglich:

  • rote gekreuzte Balken sperren den Fahrstreifen
  • ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil gibt den Verkehr auf dem Fahrstreifen frei
  • ein gelber, schräg nach unten gerichteter Pfeil, der blinkt, ordnet einen Wechsel des Fahrstreifens in die anzeigte Richtung an

Wird der Verkehr auf einer Fahrspur durch Dauerlichtzeichen geregelt, gilt auf diesem gemäß § 37 Abs. 5 StVO ein absolutes Haltverbot.

Mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen § 37 StVO

Ein Verstoß gegen Paragraph 37 StVO hat Sanktionen zur Folge.
Ein Verstoß gegen Paragraph 37 StVO hat Sanktionen zur Folge.

Missachten Sie die Vorschriften aus § 37 StVO müssen Sie mit Verwarn- und Bußgeldern rechnen. Aber auch Punkte und Fahrverbote sind möglich. Befahren Sie beispielsweise einen durch ein Dauerlichtzeichen gesperrten Fahrstreifen, ist dies nicht nur gefährlich, sondern bedeutet auch ein Bußgeld von mindestens 90 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Überfahren Sie eine rote Ampel, müssen Sie ebenfalls mit mindestens 90 Euro und einem Punkt rechnen. Zeigte die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot, steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Auch hier wird ein Punkt eingetragen. Hinzukommt ein einmonatiges Fahrverbot.

Halten Sie näher als 10 Meter vor einer Lichtzeichenanlage und verdecke diese, bedeutet dies ein Verwarngeld von 10 Euro. 15 Euro kostet dies, wenn Sie dadurch andere behindern. Ebenfalls 15 Euro werden fällig, wenn Sie vor einem Lichtzeichen parken und dieses verdecken. Weitere mögliche Sanktionen können Sie den Tabellen hier entnehmen.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Quellen und weiterführende Links

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§ 37 StVO: Was ist bezüglich Lichtzeichen und Grünpfeil geregelt?
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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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