Alles zum Anhörungsbogen – Ausfüllen oder nicht?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bevor das Bußgeld kommt, müssen Sie oft einen Anhörungsbogen ausfüllen.
Bevor das Bußgeld kommt, müssen Sie oft einen Anhörungsbogen ausfüllen.

Wenn Ihr Fahrzeug geblitzt wird, kann es sein, dass Sie als Halter Post vom Amt bekommen und einen Anhörungsbogen ausfüllen sollen. Der Anhörungsbogen hilft den Behörden, Informationen über Ihre Person und den Sachverhalt des Verstoßes zu sammeln. Besonders dann, wenn es Zweifel daran gibt, ob Sie selbst gefahren sind.

Doch was geschieht, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen? Besteht eine Pflicht? Wie Sie sich am besten verhalten und was Sie zu beachten haben, damit der Gang zum Anwalt Ihnen erspart bleibt, verrät dieser Ratgeber.

Video: Wissenswertes zum Anhörungsbogen

Video: Die wichtigsten Infos zum Anhörungsbogen finden Sie hier.
Video: Die wichtigsten Infos zum Anhörungsbogen finden Sie hier.

Müssen Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen – Ja oder Nein?

Mit dem Anhörungsbogen gibt Ihnen die Behörde die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen und Ihre eigene Sichtweise auf die entstandene Ordnungswidrigkeit zu schildern. Diese Möglichkeit des „rechtlichen Gehörs“ ist in Art. 103 des Grundgesetzes (GG) verankert. Die Anhörung im Bußgeldverfahren ist also grundsätzlich ein Recht und keine Pflicht.

Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen Angaben verpflichtend sind, die sich besonders auf eine Art der Information beziehen, die im Anhörungsbogen erfragt werden. Hier werden zwei Arten von Informationen abgefragt: Informationen zu Ihrer Person und Informationen zur Sache.

In der Regel müssen Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen. Laut Gesetz dient er Ihrem Recht, Stellung zu nehmen, stellt also keine Pflicht dar.
In der Regel müssen Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen. Laut Gesetz dient er Ihrem Recht, Stellung zu nehmen, stellt also keine Pflicht dar.

Angaben zur Person

Damit sind alle Informationen gemeint, die sich direkt auf Ihre Person beziehen, also Name, Adresse etc. Wenn Sie einen Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit ausfüllen, müssen diese Angaben korrekt sein. Da Ihre Kontaktinformationen in der Regel schon auf dem Anhörungsbogen aufgelistet sind, haben Sie nur die Pflicht, die Daten abzugleichen. Wenn Sie einen Fehler finden, sind Sie verpflichtet, die richtigen Angaben den Behörden umgehend mitzuteilen. Wenn Sie dem nicht nachkommen, begehen Sie eine falsche Namensangabe nach § 11 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG).

Wenn Sie falsche Angaben zu Ihrer Person machen oder die richtige Angabe verweigern, kann Ihnen ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld von bis zu 1000 € drohen.

Angaben zur Sache

Anders sieht es mit den Angaben zur Sache, also zum Tathergang, aus. Wenn Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen, sollten Sie beachten, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, sich selbst zu belasten.

Anhörungsbögen werden oft verschickt, wenn die Beweise nicht ausreichen, um nachzuweisen, dass Sie als Halter des Fahrzeugs auch der Fahrer waren und die Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht begangen haben. Wurden Sie zum Beispiel geblitzt und sind auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen, erhalten Sie womöglich einen Anhörungsbogen über den Blitzer-Vorfall zum Ausfüllen. Sie müssen den Anhörungsbogen jedoch nicht ausfüllen und auch nicht zugeben, selbst der Fahrer gewesen zu sein.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen, aber ein anderer Fahrer am Steuer saß, können Sie diesen dort angeben.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen, aber ein anderer Fahrer am Steuer saß, können Sie diesen dort angeben.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen und ein anderer Fahrer im Auto saß, haben Sie die Möglichkeit, diesen anzugeben. Allerdings sind Sie auch dazu nicht verpflichtet.

Ist eine Frist einzuhalten, wenn Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen?

Auf vielen Formularen wird eine Frist von einer oder zwei Wochen angegeben. Da Sie jedoch nicht verpflichtet sind, den Anhörungsbogen auszufüllen, haben Sie in der Regel auch keine Sanktionen zu erwarten, wenn Sie die Frist nicht einhalten. Nur wenn Sie die Angaben zu Ihrer Person berichtigen müssen, sollten Sie die Frist berücksichtigen.

Rechnen Sie im Zweifelsfall auch dann mit einem Bußgeldbescheid, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen. Da die Anhörung hauptsächlich Ihrem Recht zur Stellungnahme dient, kann trotzdem ein Bußgeldbescheid auf Sie zukommen. Darauf müssen Sie in der Regel drei bis vier Wochen warten.

 

Wenn Ihnen ein Bogen zur Anhörung zugeschickt wird, wird außerdem für den Bearbeitungszeitraum die Verjährung vom Bußgeldbescheid ausgesetzt.

Den Anhörungsbogen richtig ausfüllen: Das Muster zur Orientierung

Damit Sie gut vorbereitet sind, wenn Sie einen Anhörungsbogen für die Polizei ausfüllen müssen, haben wir einen Musterbogen für Sie erstellt.

Anschrift der Behörde

 

Ihre Anschrift

Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Sehr geehrter Herr Mustermann,
Ihnen wird vorgeworfen, am TT.MM.JJJJ um XX:XX Uhr in Musterstadt als Fahrer/in des Pkw, Fabrikat XX, Kennzeichen XX XX XX folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach § XX StVO begangen zu haben:

Tatbestand und dazugehörige Tatbestandsergänzung:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um XX km/h

Verletzte Vorschriften:
§ XXX, Abs. XXX

Bemerkungen (insbesondere Tatfolgen):
Messtoleranz von XX km/h wurde berücksichtigt
Archiv XXX
Geschwindigkeitsmessanlage XXXXXXXX

Beweismittel:
Foto [siehe Anlage]

Zeugen:
XXXX und XXXX

Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog:
Bußgeld: XX Euro
Punkte: X
Fahrverbot: XX Monat(e)

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.

Das Anhörungsbogen-Muster zum Download.

FAQ: Anhörungsbogen ausfüllen

Wozu dient der Anhörungsbogen?

Hierdurch wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich Gehör zu verschaffen. Sie können sich im Anhörungsbogen zu den Vorwürfen der Behörde äußern und Ihre eigene Sicht auf die begangene Ordnungswidrigkeit darstellen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Nein. Lediglich Ihre persönlichen Daten, die im Anhörungsbogen aufgeführt sind, müssen Sie auf ihre Richtigkeit überprüfen und etwaige Fehler korrigieren.

Gibt es eine Frist für das Ausfüllen des Anhörungsbogens?

Die Frist wird in der Regel im Schreiben genannt und beträgt meist eine oder zwei Wochen. Diese sollten Sie einhalten, wenn Sie Ihre persönlichen Daten korrigieren müssen oder sich zur Sache äußern wollen.

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Alles zum Anhörungsbogen – Ausfüllen oder nicht?
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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