Auskunftsverweigerungsrecht: Im Verkehrsrecht anwendbar?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Auskunftsverweigerungsrecht ist auch im Verkehrsrecht anwendbar.
Das Auskunftsverweigerungsrecht ist auch im Verkehrsrecht anwendbar.

Das Auskunftsverweigerungsrecht kann im Verkehrsrecht durchaus eine Rolle spielen – und das sowohl bei der Verfolgung von  Straftaten als auch von Ordnungswidrigkeiten. Allerdings muss zwischen einem solchen Auskunftsverweigerungsrecht, einem Zeugnisverweigerungsrecht und dem Aussageverweigerungsrecht unterschieden werden. Im Zusammenhang mit Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen kann dieses Recht zur Verweigerung der Auskunft zum Thema werden.

Wann Verkehrsteilnehmer bzw. Zeugen einer Verkehrsstraftat oder einer Ordnungswidrigkeit von diesem besagten Recht Gebrauch machen können und was der Gesetzgeber diesbezüglich definiert hat, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.

Was bedeutet Auskunftsverweigerungsrecht?

§ 55 StPO definiert das Auskunftsverweigerungsrecht.
§ 55 StPO definiert das Auskunftsverweigerungsrecht.

In Straf- und Ordungswidrigkeitenverfahren haben Zeugen das Recht, bestimmte Fragen nicht zu beantworten. Das gilt aber auch nur dann, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung sie selbst oder Angehörige belasten und einer Verfolgung aussetzen würde. Dieses Recht wird als Auskunftsverweigerungsrecht bezeichnet. Zeugen können sich während des gesamten Verfahrens auf dieses Recht berufen, also bereits schon während der Ermittlungen. Eine Belehrung der Zeugen diesbezüglich muss immer erfolgen. Im Gegensatz dazu betrifft das Aussageverweigerungsrecht den Verdächtigen und dessen Recht, die Aussage zu verweigern.

Allerdings ist das Auskunftsverweigerungsrecht, wie erwähnt, vom Zeugnisverweigerungsrecht getrennt zu betrachten. Letzteres erlaubt es Zeugen bzw. Angehörigen wie Ehepartnern unter bestimmten Bedingungen, die Auskunft über sich oder Dritte komplett zu verweigern.

In der Regel muss der Zeuge dann in einem besonderen Verhältnis zum Beschuldigten stehen. In einem Strafprozess betrifft das Zeugnisverweigerungsrecht Aussagen zu Dritten (über den Beschuldigten), welche aus persönlichen oder beruflichen Gründen (entweder durch eine Verwandtschaft oder als Berufsgeheimnisträger), verweigert werden können.

Das Auskunftsverweigerungsrecht betrifft alle Zeugen in einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, ist aber nur auf Teile der Aussage anwendbar. Nur für die Frage, welche zu einer Gefahr der Verfolgung des Zeugen oder naher Verwandter beitragen, darf eine Auskunft verweigert werden. Alle anderen Fragen sind wahrheits- bzw. ordnungsgemäß zu beantworten. Nur in konkreten Ausnahmesituationen kann ein Auskunftsverweigerungsrecht für eine gesamte Aussage gültig sein.

Was hat der Gesetzgeber bestimmt?

Zeugen ist es erlaubt, wie erwähnt, auch in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von dem Recht der Auskunftsverweigerung Gebrauch zu machen – und zwar dann, wenn die Vorschriften zum Strafverfahren greifen. Rechtlich hat der Gesetzgeber dies beispielsweise in § 46  Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgehalten. Dieser besagt Folgendes:

Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

In der Strafprozessordnung ist genau bestimmt, wann dieses Recht  eintritt und für wen es anwendbar ist. Insbesondere § 55 StPO definiert das Auskunftsverweigerungsrecht für Zeugen eindeutig.  Auch § 52 StPO ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, denn dieser legt fest, für welchen Personenkreis das Recht in Anspruch genommen werden kann. Durch die Vorgaben der Strafprozessordnung, die im Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung finden, können Zeugen bezüglich einer im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeit, die Auskunft verweigern.

Beispiel aus dem Verkehrsrecht

Das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß StPO kann auch bei polizeilichen Befragungen greifen.
Das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß StPO kann auch bei polizeilichen Befragungen greifen.

Liegt beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, obliegt es den ermittelnden Behörden, den Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes zu ermitteln. Handelt es sich beim Halter nicht um den Fahrer, kann dieser aufgrund der Fahrerhaftung für den Verstoß nicht verantwortlich gemacht werden. Die Behörde muss den eigentlichen Verkehrssünder feststellen.

In diesem Zusammenhang sind beispielsweise polizeiliche Befragungen während des Ermittlungsverfahrens möglich. Hier kann das Auskunftsverweigerungsrecht Anwendung finden, wenn zum Beispiel nahe Verwandte befragt werden und diese das Fahrzeug selbst gesteuert haben.

Wann ist ein Auskunftsverweigerungsrecht nicht zulässig?

Wichtig ist, dass Zeugen glaubhaft machen können, dass sie sich nicht unzulässiger Weise auf das Auskunftsverweigerungsrecht beziehen. Das kann beispielsweise durch einen Eid erfolgen. Berufen sich Zeugen nachweislich zu Unrecht auf das Auskunftsverweigerungsrecht, kann das zu einer Ordnungshaft gemäß § 70 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) führen. Auch wenn es sich um Aussagen zu Dritten handelt, mit denen der Zeuge in keiner engeren oder näheren Beziehung steht, ist es nicht zulässig, das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß StPO anzuwenden. In diesem Fall besteht üblicherweise kein rechtlicher Grund, die Auskunft zu verweigern. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Beschuldigte, zu dem die Zeugen befragt werden, kein Angehöriger im Sinne von § 52 StPO ist (wie z. B. Verlobte/r, Gatte, Geschwister oder Eltern).

FAQ: Auskunftsverweigerungsrecht

Was bedeutet „Auskunftsverweigerungsrecht“?

Unter Auskunftsverweigerungsrecht ist das Recht eines Zeugen zu verstehen, im Straf- und Ordungswidrigkeitenverfahren bestimmte Fragen nicht zu beantworten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wer darf von diesem Recht Gebrauch machen?

Üblicherweise muss der Zeuge zur Person, welche die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit begangen hat, in einem besonderen Verhältnis stehen. Verwandte oder Berufsgeheimnisträger können darunter fallen.

Wann das Recht nicht in Anspruch genommen werden?

Hat ein Zeuge keine engere Beziehung zum Verkehrssünder bzw. Täter (bei einer Straftat), können sie sich nicht auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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