Beleidigung im Straßenverkehr: Diese Bußgelder drohen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Hier finden Sie Bußgelder für Beleidigungen im Straßenverkehr von 2024 (basierend auf Urteilen).

TatbestandGeldstrafe*
Verbale Beleidigung
Bekloppter250 EUR
Leck mich!300 EUR
Dumme Kuh300 EUR
Witzbold300 EUR
Blödes Schwein500 EUR
Bei dir piept's wohl!750 EUR
Wichser1.000 EUR
Trottel1.000 EUR
Arschloch1.500 EUR
Idiot1.500 EUR
Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!1.600 EUR
Schlampe1.900 EUR
Miststück2.500 EUR
Alte Sau2.500 EUR
Beleidigende Gesten
Zunge herausstrecken300 EUR
Vogel zeigen750 EUR
Scheibenwischer-Geste1.000 EUR
Stinkefinger4.000 EUR
Beleidigungen gegenüber Polizisten
Zunge herausstrecken300 EUR
Vogel zeigen1.000 EUR
Bullenschwein1.000 EUR
Wichser1.000 EUR
Trottel1.500 EUR
Schwein2.000 EUR
Stinkefinger4.000 EUR

*Die Strafen können je nach Fall variieren. Einen fest vorgeschriebenen Bußgeldkatalog für Beleidigungen gibt es nicht. Die angegebenen Geldstrafen sind Durchschnittswerte, an denen Sie sich orientieren können.

Weiterführenden Ratgeber zum Thema „Beleidigung“

Die Beleidigung im Straßenverkehr: Welche Strafe droht?

Der Stinkefinger im Straßenverkehr ist eine schwere Beleidigung und hat ein hohes Bußgeld zur Folge.
Der Stinkefinger im Straßenverkehr ist eine schwere Beleidigung und hat ein hohes Bußgeld zur Folge.

Ist eine Beleidigung eine Straftat? Welche Konsequenzen hat das Mittelfinger-Zeigen im Straßenverkehr? Gibt es einen Bußgeldkatalog für die Beleidigung im Straßenverkehr? Auf all die Fragen gibt es in diesem Ratgeber Antworten.

Sind Beleidigungen Straftaten?

Viele Autofahrer haben sich im Verkehr nicht unter Kontrolle: Fühlt sich jemand ungerecht behandelt – und das kommt im Verkehr oft vor, da sich einige Verkehrsteilnehmer nicht an die Regeln halten – rastet er aus und wird ausfallend. Dass Autofahrer mit einer Beleidigung im Straßenverkehr eine Straftat begehen, wissen die wenigsten.

Nicht selten begegnen Verkehrsteilnehmer rücksichtslosen Autofahrern, die ihre Wut nicht unter Kontrolle haben und beleidigend werden. Sie werfen mit Beschimpfungen um sich oder zeigen den Mittelfinger. Doch die Beleidigung im Straßenverkehr kann sehr kostspielig werden: Mehrere tausend Euro können beleidigende Entgleisungen am Steuer kosten.

Die häufigsten Auslöser für Beleidigungen im Straßenverkehr sind Drängeln, Schneiden und die Missachtung der Vorfahrt. Neben Geldstrafen können Beleidigungen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

So hoch fallen Strafen für Beleidigungen im Straßenverkehr aus

Sie sollten vor allen im Auto auf Aggressionen verzichten. Sie beleidigen nicht nur andere Verkehrsteilnehmer und müssen ein Bußgeld für die Beleidigung entrichten – Sie gefährden gleichzeitig die Verkehrssicherheit. Indem Sie nicht mehr aufmerksam auf den Verkehr achten, werden Sie zum Risiko.

Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, hängt vom Nettoeinkommen des Betroffenen und von den Tatumständen – Zusammenhang, Tonfall, Gericht etc. – ab. Die Höhe des Betrages wird in Tagessätzen bemessen. Meist werden für eine Beleidigung zehn bis dreißig Tagessätze verhängt. Der Tageshöchstsatz beträgt 30.000 Euro laut § 40 Abs. 2 StGB.

Die Strafe für eine Beleidigung im Straßenverkehr kann sehr teuer werden.
Die Strafe für eine Beleidigung im Straßenverkehr kann sehr teuer werden.

Für Wiederholungstäter gelten höhere Strafen. Sie müssen mehr Tagessätze zahlen und mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Neben der Geld- und Haftstrafe kann auch als Nebenstrafe ein zeitweiliges Fahrverbot verhängt werden. Weiterhin kann es sein, dass Sie dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zahlen müssen. Geschädigte können sich wehren, indem sie die Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen. Dann erhalten diejenigen, die sich nicht unter Kontrolle hatten nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern auch die Vorladung zum Gericht.

Vor Gericht kann es zu weiteren Kosten kommen. Gerichts- und Anwaltskosten fallen an, die Ihnen für die Anzeige gegen Beleidigung keine Versicherung zahlen wird. Bei vorsätzlichen Taten – und zu denen gehören Beschimpfungen – ist die Rechtsschutzversicherung nicht eintrittspflichtig.

Es gibt für Beleidigungen keinen einheitlichen Strafenkatalog. Daher variiert das Strafmaß für die Beleidigung.

Was ist eine Beleidigung?

Eine im Verkehr getätigte Beleidigung ist nach § 185 StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat und kann eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Zu den Beleidigungen zählen verbale Äußerungen, aber auch Gesten.

Die Beleidigung ist eine vorsätzliche Verletzung der Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung.

Ist der Strafantrag gestellt und eine Anzeige gegen die Beleidigung erhoben, beginnt das Verfahren. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen – nach dieser Zeit, ist der Tatbestand verjährt.

Die Beleidigungen lassen sich in leichte und schwere Fälle unterteilen. Auch mit indirekten Beleidigungen wie zum Beispiel „Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!“ machen Sie sich strafbar. Wird die Beleidigung erwidert (z. B. Selber Idiot!), können Richter nach § 199 StGB beide oder einen der Beteiligten für straffrei erklären.

Seit Februar werden nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister (FAER) erfasst und mit Punkten bestraft. Beleidigungen sind seither nicht mehr im FAER gespeichert. Dies hat jedoch keine Änderung der Bestrafungen mit Geld- und Haftstrafen zur Folge.

Der Mittelfinger im Straßenverkehr

Der Stinkefinger im Straßenverkehr zählt zu den sehr schweren Beleidigungen, sodass diese Tat besonders teuer werden kann. Überlegen Sie sich also genau, was Sie äußern oder gestikulieren: Die Beleidigung kann eine Anzeige nach sich ziehen und das daraus folgende Bußgeld kann bis zu 4.000 Euro kosten.

Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten

Die Beamtenbeleidigung führt oft zu einer Anzeige im Straßenverkehr.
Die Beamtenbeleidigung führt oft zu einer Anzeige im Straßenverkehr.

Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Sie Polizisten oder Politessen beleidigen. Da sie die Staatsgewalt verkörpern bedeutet dies, dass Sie gleichzeitig den Staat beleidigen.

Die Polizeibeamten erstatten in diesem Fall meist sofort Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr.

Bereits das Duzen eines Polizisten zieht eine Geldstrafe von mehreren Hundert Euro nach sich. Auch das alleinige Zunge herausstrecken kann Sie 300 Euro kosten.

Sogar das Zeigen des Stinkefingers gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera gilt als öffentliche Beleidigung. Die Beleidigung richtet sich gegen den Beamten, der vorm Monitor sitzt.

Beleidigungen im Ausland

Halten Sie sich auch im Ausland mit Beleidigungen zurück. Jedes Land hat seine eigenen Gesten und zugehörige Bestrafungen, die Ihnen vielleicht nicht immer bekannt sind. Sicher ist jedoch, dass der Stinkefinger weltweit als Beleidigung angesehen wird.

Entspannen Sie!

Atmen Sie durch, bevor Sie andere Verkehrsteilnehmer beleidigen. Sie werden sich ärgern, wenn Sie hunderte oder tausende Euro zahlen, nur weil Sie eine Sekunde nicht nachgedacht haben. Regeln Sie Uneinigkeiten ruhig und sprechen Sie miteinander, ohne sich gegenseitig zu beleidigen.

FAQ – Beleidigung im Straßenverkehr

Was kostet eine Beleidigung?

Die Strafe für eine Beleidigung wird immer individuell festgelegt. Je schwerer die Beleidigung war, desto höher kann die Strafe ausfallen. Geht die Beleidigung mit einer Körperverletzung einher, ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.

Stinkefinger zeigen – Was kostet das?

Einem Polizisten den Stinkefinger zu zeigen, kann z. B. 4000 Euro kosten.

Ist das „Vogel-Zeigen“ eine Beleidigung?

Jemandem einen Vogel zu zeigen, kann in Deutschland als Beleidigung gelten und kann z. B. 750 Euro kosten. Gegenüber eines Polizisten kann diese Geste auch z. B. 1000 Euro kosten.

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Beleidigung im Straßenverkehr: Diese Bußgelder drohen
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 104 comments… Kommentar einfügen }
  • Andreas L. 30. Mai 2017, 15:25

    Hallo,ich wurde in meinem Dorf von einem Mobilen Blitzer erwischt,obwohl mein Tacho unter 60 war.
    Darauf hin wendete ich und wollte von dem Herrn wissen wie schnell ich war. Dieser hielt mir seine Schulter
    hin,und zeigte keine Reaktion meiner Freundlichen bitte,darauf hin erhob ich meine Stimme und fragte Ihn ob er
    sich jetzt wohler Fühlen würde.
    Eine Anzeige mit Sexueller Beleidigung wurde mir dan zugestellt,die Vorwürfe habe ich nie und nimmer gesagt.
    Wie sind meine Aussichten ?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:29

      Hallo Andreas,

      dabei handelt es sich um eine Straftat. Diese wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Tim R. 30. Mai 2017, 1:54

    Hallo, ich wollte heute ein Fahrzeug überholen. das Fahrzeug wurde immer schneller so das er so wehnig Sicherheitsabstand zum Vordermann hatte das ich nicht einscheren könnte nach verzweifeltem Hupen und Lichtern habe ich dan eine Vollbremsung machen müssen und habe es grade so geschaft mich hinter ihn einzuordnen bevor vrontal ein LKW in mich gefahren wäre ich hätte easy überholen können. danach sahr ich ihn im nächsten Ort und habe ihn angeschrien und wild beleidigt er meinte dan nur „er hätte ja alles auf Video“ jetzt habe ich keinen Plan was nun kommt

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:52

      Hallo Tim,

      Sie könnte eine Geldstrafe wegen Beleidigung erwarten. Warten Sie am besten auf den Tatvorwurf und wenden Sie sich anschließend ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Bernd 29. Mai 2017, 16:23

    Hallo zusammen,

    ich war gestern mit meinen Kindern mit dem Fahrrad unterwegs. Ein Autofahrer ist rückwärts auf die Fahrbahn gefahren und konnte gerade noch halten, bevor er in uns reingefahren wäre. Ich hatte er darauf hingewiesen, dass er doch bitte schauen soll, bevor er raus fährt. Sein Feedback war: „Ich solle meine blöde, dämliche Fotze“ halten. Alles natürlich auf bayrisch.
    Bei meinem Versuch das abzuklären ist er abgehauen. In seinem Auto saß eine Frau. Ich war mit meinen Kindern unterwegs und habe auch einen anderen Fahrradfahrer als Zeuge. Was droht ihm im Falle einer Anzeige?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:16

      Hallo Bernd,

      Sie können ihn u. a. wegen Beleidigung und Gefährdung im Straßenverkehr anzeigen. Für die Beleidigung ist eine Geldstrafe fällig. Wie hoch diese ausfällt, muss im Einzelfall geklärt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Den 18. Mai 2017, 17:01

    Hallo,
    Mir ist eine Person ständig zu dicht aufgefahren. An zwei Ampeln bin ich der Person wohl zu langsam losgefahren und sie hat mich durchgängig angehupt.
    An der letzten Ampel drehte ich mich um , machte eine „scheibenwischergeste“ , woraufhin mir die Person einen Mittelfinger zeigte.
    Die Geste kam von mir, da ich mich von der Person bedroht fühlte.
    Würde es sich lohnen, Anzeige zu erstatten oder hätte ich in dem Fall selbst mit einer Anzeige zu rechnen?

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:08

      Hallo Den,

      da Sie den anderen Kraftfahrer ebenfalls und möglicherweise sogar zuerst beleidigt haben, stehen die Chancen diesbezüglich nicht gut. Wenn er aber stetig zu nah aufgefahren ist, könnte ggf. der Tatbestand Nötigung zutreffend sein. Dies sollte dann aber ein Anwalt prüfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 14. Mai 2017, 21:14

    Hallo liebes Team,
    Ich habe eine Anzeige von jemanden bekommen weil ich angeblich den Mittelfinger gezeigt habe, dabei habe ich sie/ihn gewarnt mit dem Zeigefinger, da sie/er fast in mich reingefahren wäre … (vorher gab es ein lautes hupen seiner seits aus) anscheinend war auch ein Zeuge mit dabei der dies gesehen hat…
    Was passiert nun ?!
    Danke im vorraus

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 10:07

      Hallo Alex,

      an dieser Stelle müssen wir auf einen Anwalt verweisen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Meike 1. Mai 2017, 22:33

    Guten Tag,
    ich würde gerne wissen, wie lange eine Beleidigung höchstens her sein darf, um noch angezeigt werden zu können. Lieben Gruß

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 9:09

      Hallo Meike,

      da es sich dabei um ein Antragsdelikt handelt, beträgt die Verjährungsfrist drei Monate.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • milaca 28. April 2017, 9:16

    Hallo, könnte ich eine Kontra-anzeige gegen Beleidung im Strassenverkehr erstatten? Ich bin nicht sicher, aber ich denke, dass er gegen mir die Anzeige erstatten wird.
    Aber ich hatte keine Zeit die Kennzeichen von diesem Auto zu einschreiben. Ich weiss nur die Model von Auto, wo und und wann es passiert.
    Autofahrer hat mir Mittelfinger gegeben. Dann hat er seines Auto auf Tankstelle eingeparkt. Leider war für mich zu spät zu abbiegen.

    Vielen Dank im voraus

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:49

      Hallo Milaca,

      wenn Sie beleidigt wurden, steht es Ihnen frei, eine Anzeige zu erstatten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robert B 22. April 2017, 12:53

    Hallo ich hatte es heute sehr eilig und so ein fahranfänger mit cap wollte mich provozieren und hat die linke spur blockiert nachdem ich dann überholt habe habe ich ihm den mittelfinger gezeigt das war dumm:( seine freundin hat das wohl gefilmt hat mich was zu erwarten sollte ich meine Rechtsschutz schonmal infomieren?

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 9:08

      Hallo Robert,

      es kann durchaus sein, dass der Fahrer Sie wegen Beleidigung anzeigt. Warten Sie allerdings zunächst ab, ob ein Schreiben bei Ihnen eintrifft. Dann können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung immer noch rechtzeitig informieren.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Phil 4. April 2017, 22:54

    Hallo, In meinem Dorf Parkt immer ein Audi vor einer sehr unübersichtlichen S Kurfe mit 2 Rechts vor Links. Es kam schon mehrmals vor das es fast zu einen Unfall Kam da der Gegenverkehr Erst im letzen Moment zu sehen Ist!.
    Daher Habe ich beim Vorbeifahren Gehubt und Aus dem Fenster “ Park doch deine Karre mal wo Anders du Arsch“ Gebrüllt. Wie Teuer wird das den so?

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 9:17

      Hallo Phil,

      hier kann eine Strafe bis zu 1500 Euro drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jacqueline N. 2. April 2017, 23:30

    Guten Tag
    Ich war auf der rechten Spur und links neben mir wollte einer noch schnell rüber um ganz rechts abzubiegen, er war auf halber Höhe mit mir und zog dann einfach rüber ich hupte dann um ihn zu signalisieren „Hallo bin noch da“. Er gab dann voll Gas und fuhr dann schnell vor mir auf die rechts abbieger Spur. Als ich dann an ihm vorbei fuhr zeigte er mir den Mittelfinger!!!! Einfach Sprachlos! Meine Schwester dir hinter mir fuhr mit unserer Mutter im Auto haben das alles gesehen. Kann und sollte ich ihn Anzeigen? Haben uns das Nummernschild notiert. Würde mich nicht so aufregen aber hab meine 7 Monate alte Tochter im Auto und finde dieses Verhalten unmöglich!
    Danke

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 8:18

      Hallo Jacqueline,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elias 27. März 2017, 17:23

    Hallo, heute war innerorts ein Stau und ich war mit meinem Mofa links gestandesn und dann fährt recht neben mir ein altes Ehepaar und macht die Lücke immer weiter zu so das ich fast auf dem Gehsteig stand. Ich schrie „geh auf Seite“ weil ich mich nicht verarschen lasse nur weil ich mofa fahre. Daraufhin stieg der Alte Mann aus und sagte zu mir das ich ihn Arschloch genannt habe obwohl ich das wirklich nicht gesagt habe. Er sagte noch er hat seine Frau als Zeugin und das ich keinen Führerschein mehr bekomme bis ich 25 bin. Nun habe ich doch ein wenig Angst was für Folgen das für mich haben kann wenn er mich wirklich anzeigt. Ich hoffe mir kann irgendjemand helfen.

    Lg Elias

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 10:50

      Hallo Elias,

      eine Beleidigung zieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich. Sollte es zu einem Verfahren kommen, muss Ihnen allerdings eine Beleidigung nachgewiesen werden. Sollte jemand vor Gericht eine Aussage machen, die nicht der Wahrheit entspricht, stellt dies allerdings auch eine Straftat dar, die Sie zu Anzeige bringen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. M. 23. März 2017, 10:43

    Hallo zusammen,

    ich habe letzte Woche, als ich mit meinem Kind auf dem Weg zum Arzt war, in ein Parkplatz eingeschert. Plötzlich hämmerte so sehr an meinem Fahrzeug, dass mein ADHS-kranker Sohn extrem verschrako und ein anderer Verkehrsteilnehmer schrie rum und meinte, es sei sein Parkplatz und ich solle rausfahren. Als ich mit meinem Fahrzeug nicht wich stellte er sich vor mein Fahrzeug und schrie rum….. Mich rutschte in dieser Situation „Blöder BMW-Fahrer“ raus.
    Heute habe ich erfahren, dass mich dieser Fahrer wegen Beleidigung angezeigt hat und er behauptet auch, dass ich ihn als „Arschloch“ tituliert hätte. Seine Frau kam erst später dazu!
    Was kann mir nun passieren und kann ich ihn wegen Nötigung anzeigen?

    Grüße
    S.

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 11:18

      Hallo,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simone J. 9. März 2017, 10:08

    Hallo, wenn man einen Polizeibeamten nicht beleidigen darf, dann sollte man doch meinen, dass ich auch nicht beleidigt werden darf! Wie sieht es denn aus, wenn ein Polizist mir einen Vogel zeigt ???
    LG

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:20

      Hallo Simone J.,

      Sie müssen Beleidigungen durch Polizeibeamte nicht dulden und können Ihrerseits Anzeige erstatten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sedat 22. Februar 2017, 14:29

    Hallo Bußgeldinfo,
    Ich hatte heute eine blöde situation, als einige autos an der ampel standen und ich vorbeifuhr gab ein mercedes(oma)
    mächtig gas und ließ mich nicht in die rechte Spur reinfahren und winkte mich hinter sich darauf regte ich mich auf und zeigte ihr den stinkefinger. Sie hat aber mit einer geste angefangen und mich wütend nach hinten gewuknken als ob die Straßen ihr gehören würden.
    Was könnte auf mich zukommen und wie sollte ich darauf reagieren wenn sie mich anzeigt?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 10:01

      Hallo Sedat,

      für das Zeigen des „Stinkefingers“ kann unter Umständen ein Bußgeld von 4000 Euro erhoben werden. Bei Fragen zum Vorgehen bei einer Anzeige können Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • TinaB 20. Februar 2017, 19:37

    Hallo, wir befuhren heute die 643 gegen 8:20 Uhr und es Staute sich. Daraufhin bildeten wir mit unserem Pkw und Trailer hinten dran mit einem Auto drauf eine Rettungsgasse (ist ja Pflicht) und befuhren somit den Standstreifen. Andere Autofahrer wollten rechts an uns vorbei um die nächste Ausfahrt zu nehmen. (die Ausfahrt war noch weit entfernt)
    Als wir wieder weiter links fuhren aufgrund der Ausfahrt die kam sind die Autos rechts an uns vorbei gefahren und sind die Ausfahrt abgefahren. Einer der Autos Hupte und zeigte uns den Mittelfinger. Das Kennzeichen haben wir uns gemerkt und aufgeschrieben. Ist es sinnvoll ihn anzuzeigen oder ist es ein viel zu großer Aufwand?!
    Ich bedanke mich im voraus.

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 11:25

      Hallo Tina,

      wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michelle 20. Februar 2017, 10:14

    Ich fuhr schnell auf der linken Spur der Autobahn und ein Auto fuhr hinter einem Lastwagen.Dieser fuhr erst auf die Autobahn und war dem entsprechend langsam und er hat einfach rüber gescheert. Er hat mich voll ausgebremst und hab die Lichthupe betätigt und gehupt, da ich stark abbremsen musste. Daraufhin zeigte er mir den stinkefinger.

    Was kann ich jetzt machen ?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 11:51

      Hallo Michelle,

      wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 8. Februar 2017, 19:44

    Hallo Zusammen,

    ich habe auch eine kleine Frage.
    Und zwar fuhr ich mit meinem PKW und sah einen mobilen Blitzer.
    Da ich allerdings nicht zu schnell unterwegs war und den Blitzer früh genug enttarnt hatte, zeigte ich dem Gerät den Stinkefinger…das Ganze hatte auch keinen beleidigenden Hintergrund, es ging dabei eher um Schadensfreue, das ich nicht ,, erwischt/geblitzt´´ wurde. Beamte waren nicht in der Nähe, meine Geste galt einzig und allein dem Messgerät. Es wurde auch kein Blitzlich oder sonstiges Ausgelöst. Selbstverständlich war das Ganze blöd von mir, allerdings galt wie schon gesagt diese Geste nur dem Stück Plastik das teure Fotos schießt…
    Droht mir diesbezüglich etwas? In der Probezeit befinde ich micht nicht mehr.

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Vielen Dank
    Gruß Dennis

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 10:20

      Hallo Dennis,
      die von Ihnen beschriebene Geste kann als Beleidigung gegenüber den Beamten gewertet werden, die zum Beispiel für die Auswertung der Bilder zuständig sind.
      Löste die Kamera allerdings nicht aus, liegt vermutlich auch kein Beweisfoto vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Dennis 9. Februar 2017, 18:43

        Hallo liebes Bußgeld Team,

        naja ich weis nun natürlich nicht ob diese Geräte eine Videofunktion haben.
        Was würde mir denn drohen, falls es als Beleidigung aufgefasst werden würde?

        Viielen Dank für die Hilfe
        Gruß Dennis

        • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 12:32

          Hallo Dennis,

          für die von Ihnen beschriebene Geste ist ein Bußgeld in Höhe von 4000 Euro möglich.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 28. Januar 2017, 21:36

    Hallo,
    ich hatte eben eine richtig blöde Aktion auf der Autobahn erlebt. Auf der linken Spur ist ein Auto mit ca. 100km/h gefahren. Als ich von hinten ankam, hatte ich kurz gehupt um zu symbolisieren, dass ich überholen möchte, da rechts alles frei war und er alleine auf der linken Spur unterwegs war. Als ich dann neben ihm war habe ich rüber geschaut und gesehen wie er mir den Stinkefinger gezeigt hat. Ich war danach so wütend, dass ich ihm dann auch kurz den Stinkefinger gezeigt habe. Als ich dann den Finger wieder runtergenommen habe, hab ich gesehen, wie der Beifahrer ein Foto gemacht hat. Ich weiß allerdings nicht ob auf dem Foto die Geste noch zu sehen ist.

    Was kann mich nun erwarten? Immerhin hat der anderer Autofahrer zuerst den Mittelfinger gezeigt und die Situation quasi provoziert. Das Problem ist jedoch, dass der Beifahrer ein Foto gemacht hat und ich natürlich alleine unterwegs war und dementsprechend kein Foto habe.. Jedoch müsste der andere Autofahrer doch dann auch eine Strafe bekommen, wenn er mich anzeigen sollte oder?

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:50

      Hallo Max,

      wenden Sie sich bezüglich der Rechtsberatung an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen diese nicht anbieten. Die Strafe ist hier vom Einzelfall abhängig. Für einen Stinkefinger können schon einmal mehrere Tausend Euro fällig werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jennifer 22. Dezember 2016, 19:33

    Ich habe da mal eine Frage.
    Hatte heute eine Begegnung mit einer sehr unhöflich Dame im Parkhaus. Sie stand mit ihrem Auto schon an der schranke zur Ausfahrt, hatte aber vergessen den ParkSchein zubezahlen. Ich stand hinter ihr und hinter mir noch mehr die rauswollten. Sie stieg aus und ging zum zahlautomaten in einem sehr gemütlichem Gang. Darauf sagte ich nur es geht auch etwas schneller. 3bis 5 min später kam sie genauso gemütlich wieder. Da kam sie zu mir ans Fenster und fragte mich ob mir so etwas noch nie passiert wäre. Ich so nein und es geht auch schneller. Da sagte sie noch etwas blabla bla und zeigte mir den Mittelfinger. Und stieg ein. Was kann ich da jetzt am besten tun? den das möchte ich nicht auf mir sitzen lassen.

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 9:50

      Hallo Jennifer,
      bei einer Beleidigung können Sie bei der Polizei Anzeige erstatten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Melanie 6. Dezember 2016, 11:19

    Ich hatte gestern eine sehr unangenehme Situation. Ich war auf der Autobahn unterwegs und da war eine Baustelle. Ich befand mich auf der linken Spur. Ich hatte einen LKW vor mir herein gelassen (man musste auf die linke Spur wechseln da die Baustelle auf der rechten Spur war), und einige hundert Meter weiter hatte ich gesehen das von hinten noch wieder Autos ankamen. Ich dachte ich lasse das erste noch in eine Lücke zwischen mir und LKW (Reisverschlussverfahren). Dann ist das Auto hinter dem das ich rein gelassen hatte auch noch schnell in die Lücke (extrem gefährlich) und als „Dank“ habe ich den Mittelfinger (mindestens eine Minute) gezeigt bekommen. Ich habe mir das Nummernschild gemerkt. Was kann ich jetzt am besten tun? Ich würde den Fahrer nämlich äußerst ungern damit durchkommen lassen.
    Danke schonmal für die Hilfe.

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:18

      Hallo Melanie,
      das weitere Vorgehen sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 2. Dezember 2016, 14:54

    Hallo Bußgeldteam,
    ich war auf einer 30er Zone mit vllt. 40 kmh unterwegs da ist ein Mann auf die Strasse gelaufen der mich schon von weiten gesehen hat.
    Er hat abgewartet was ich mache ich habe angehalten und ihn gefragt ob es denn sein müsste dass auf die Strasse springt. Da hat er zu mir gesagt dass ich sowieso zu schnell unterwegs war. Daraufhin hat er mit der Hand rumgewirbelt was mich sehr aufgeregt hat. Da habe ich zu Ihm Vollpfosten gesagt. dies hat jedoch nur er gehört und daraufhin mein Kennzeichen aufgeschrieben.
    Was könnte denn passieren?
    Danke für die Info.

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 11:03

      Hallo Alex,

      womöglich gibt er eine Anzeige wegen Beleidigung auf. Ein Bußgeld wäre dann möglich. Es kann aber auch nur eine drohende Geste gewesen sein. Warten Sie am besten erst einmal ab. Bei Zweifeln beraten Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht darüber, was auf Sie zukommen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Helmut R. 18. November 2016, 8:39

    Am 17.11.2016 wollte ich von einer öffentlichen Straße auf einen Discounter-Parkplatz fahren. Noch in der Einfahrt stoppte ich kurz um einen ausfahrenden Pkw die Vorfahrt zu lassen. In diesem Augenblick hupte jemand hinter mir. Nach dem Einparken fragte die Fahrerin des nachfolgenden Pkw, weshalb sie hupt. Diese reagierte sofort aggressiv und schrie mich wie folgt an: Mach erst einmal deinen Führerschein, du alter Sack. Wer zu dumm zum Autofahren ist, sollte sein Auto stehen lassen. Das Kennzeichen habe ich mir gemerkt. Macht eine Anzeige Sinn?

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 11:12

      Hallo Helmut,

      so wie Sie die Situation geschildert haben, kann das Verhalten der Frau als Straftat der Beleidigung bewertet werden. Sie können also eine Anzeige stellen. Wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird, lässt sich jedoch nicht allgemein sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Enne1103 26. Oktober 2016, 8:39

    Hallo,
    Meine freundin wurde wegen beleidigung angezeigt aber dies stimmt nicht. Sie wollte ihn anzeigen wegen Nötigung aber die Polizei verweigerte die Anzeige aufzunehmen mit der Begründung dass er ihr nichts körperlich gemacht hat. Der Täter drängelte, hupte, und bedrohte meine Freundin.
    Jetzt ist die Anzeige gegen sie wegen Beleidigung im Gange und sie kann ihn laut Polizistin nicht anzeigen wegen Nötigung. Sollen wir einen Anwalt einschalten?
    Lg

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:20

      Hallo Enne1103,
      in Ihrem Fall scheint es sinnvoll zu sein, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt abzuwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Torben 19. August 2017, 15:15

      Schon länger her ! Aber es gilt für alle hier ! Die Polizei ist verpflichtet jede Anzeige aufzunehmen.
      Wenn die sich weigern (oftmals gerade Dorfpolizisten) gibt es einen ganz legalen Trick. Den Tatvorgang schriftlich als Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen. Dann muss die Polizei ermitteln. Die werden dann nämlich für die weiteren Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft dazu aufgefordert. Dann sind die zwar angepinselt und nennen dem Betroffenen dann auch den Anzeigensteller. Aber sie müssen ermitteln und werden sich beim nächsten Male gründlich überlegen, ob sie die Aufnahme einer Anzeige verweigern.
      Man muss nicht einmal Paragraphen bei der Anzeige an die Staatsanwaltschaft aufführen. Die suchen die schon nämlich raus. Vernünftige Polizeibeamte machen das übrigens auch. Ist natürlich auch immer eine Art und Weise wie man der Polizei gegenüber auftritt. Freundlich, aber bestimmend, ruhig und selbstbewusst hilft bei der Polizei oft sehr gut weiter.
      Für eine Anzeigenstellung benötigt kein Mensch einen Rechtsanwalt. Der kostet nur unnötig Geld. Bei gewissen schweren Delikten und im Rahmen als Opfer mit Nebenklage lohnt sich ein Anwalt.

  • Vanessa 28. September 2016, 8:23

    Guten Morgen,

    ich hatte gerade eine etwas spannende Autofahrt. Eine „nette“ Dame fuhr mir ständig sehr dicht auf, trotz Nebel hatte Sie keinerlei Abstand gehalten. Woraufhin ich Ihr verdeutlichen wollte, etwas Abstand zu halten. Sie fühlte sich wohl provoziert. Als ich daraufhin dachte es würde ein Tier oder dergleichen aus dem Gebüsch springen, habe ich kurz gebremst, woraufhin Sie mir den Mittelfinger zeigte. Später überholte Sie an einer Kreuzung über durch gezogene Linie und zeige mir wiederholt den Mittelfinger.
    Ich überlege mir nun Sie anzeigen, da ich finde dass man solches Verhalten nicht dulden sollte. Allerdings vermute ich, dass die Erfolgschancen eher schlecht sind. Steht dann sicher Aussage gegen Aussage. Ist das richtig?
    Ich könnte die Frau, das Auto genau beschreiben, das Kennzeichen, Uhrzeit und Ort habe ich ebenfalls.

    Grüße

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 8:29

      Hallo Vanessa,
      ob es sich in Ihrem Fall lohnt juristisch gegen die Fahrerin vorzugehen, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 20. September 2016, 10:53

    Guten Tag

    Hat es einen einfluß auf die höhe der Strafe wiso es zu einer Beleidigung kam ? Ich wurde auf der Autobahn von hinten mit sehr kurzem Abstand bedrängt und mit der Lichthupe beharkt. Das ganze hat da ich 3 Autos überholt habe auch einige Zeit angehalten. Ich hatte Kinder im Auto und war über dieses Verhalten leider sehr erbost und habe mich zum Scheibenwischer bei seiner vorbei Fahrt verleiten lassen.

    Gruß

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:35

      Hallo Christian,

      ob überhaupt eine Strafe wegen Beleidigung verhängt wird und wie hoch diese sein wird, wird von Fall zu Fall entschieden. Dabei wird im Normalfall auch auf die Umstände Rücksicht genommen, unter denen es zu der Beleidigung kam. Sie sollten sich für Ihren speziellen Fall von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Christian 23. September 2016, 5:51

        Danke, ich war zwischenzeitlich bei der Polizei und wollte Anzeige wegen Nötigung erstatten gegen den Fahrer. Dort wurde mir abgeraten eine Anzeige zu erstatten da ich angeblich mit 40 Tagessätzen und 2 Monaten Fahrverbot zu rechnen hätte. Der andere Fahrer hätte dann für sein gemeingefährliches Verhalten nur unbedeuten mehr Strafe erhalten ca. 3 Monate Fahrverbot. Er hat mich nach dem Überholen auch noch ausgebremst und geschnitten. Laut Polizei alles nicht so schlimm, entweder hatte ich komische Polizisten oder mein Rechtsempfinden ist völlig falsch. Es kann für mich nicht sein das ich für eine Handgeste fast genau so hart bestraft werde wie für das Gefährden andere im Staßenverkehr.,

        • Torben 19. August 2017, 15:07

          Sei froh Christian, dass die Polizisten so souverän reagiert haben. Denn alleine schon die Tat der Beleidigung „Scheibenwischer“ vor der Polizei zuzugeben, war eine Dummheit. Die hätten auch von Amts wegen ermitteln können. Vor allem hatten die leider mit ihrer Aussage vollkommen recht. Eine Beleidigung wiegt schlimmer als eine solche Nicht-Beachtung des Sicherheitsabstandes. Die Lichthupe darf sogar (im Rahmen !) als Überholsignal eingesetzt werden.

  • Angie 6. September 2016, 16:00

    Hallo
    Habe vor kurzem eine doofe Situation gehabt. Ich wollte von der linken Spur auf die Rechte, habe geblickt, kurz gewartet und bin dann rüber. In dem Moment hat der Fahrer auf der rechten Spur Gas gegeben, sodass ich wieder auf die linke rüber mußte. Als er an mir vorbei fuhr, zeigte er mir und meinem Mann den Stinkefinger. Und hupte laut. Gott sei Dank kam kein Auto mehr hinter mir, sonst hätte es richtig geknallt. Mein Mann wollte ihn an der Ampel zur Rede stellen und brauch dabei ausversehen den Spiegel ab, als er die Tür von dem Auto öffnen wollte, hatte er den Türgriff in der Hand, weil dieser die Tür verschlossen hatte. Der Mann zeigte wieder den Stinkefinger. Und fuchtelte wild mit den Händen. Was sollte ich tu?

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 8:25

      Hallo Angie,
      weitere Schritte können Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcus 6. September 2016, 14:55

    Hallo Bußgeldinfo,
    danke für die Informationen.
    Ich hätte folgende Frage: Wie merke ich denn wenn mich jemand im Straßenverkehr angezeigt hat?
    Kommt ein Schreiben von der Polizei das ich zur Aussage kommen soll, oder ist es möglich das irgendwann einfach gleich ein Strafbefehl oder eine Gerichtsvorladung kommen kann, ohne das ich mich dazu äußern konnte? Danke und viele Grüße,
    Marcus

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 8:28

      Hallo Marcus,
      in der Regel erhalten Sie von der Polizei die Möglichkeit sich zum Sachverhalt zu äußern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Marcus 9. September 2016, 12:05

        Danke.

  • Alex 16. August 2016, 11:23

    Ich hatte letzten Montag eine „gestenreiche“ Unterhaltung mit einer Autofahrerin. Als Reaktion auf ihre Fahrweise (Spurwechsel ohne Blinker und Einscheren knapp vor meinem Fahrzeug, dass ich gezwungen war, stärker abzubremsen) gab es den Mittelfinger. Das hat sie offenbar beobachtet und an der nächsten Kreuzung angefangen, Fotos mit dem Handy aus ihrem Auto heraus von mir und/oder meinem Kennzeichen zu machen! Letzten Endes könnte doch Aussage vs. Aussage stehen. Ich kann letztlich die Fahrweise nicht beweisen und sie letztlich nicht diese Trotzreaktion! Wie könnte denn der Fall in der Regel weiterlaufen?

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 11:07

      Hallo Alex,

      sofern es keine weiteren Zeugen gibt, kann es tatsächlich Aussage gegen Aussage stehen. Es ist uns allerdings nicht möglich, genaueres zu Ihren Fall zu sagen da Verfahren wegen Beleidigung unterschiedlich ausgehen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Isabel 12. August 2016, 8:00

    Hallo, mich hat heute jemand extrem geschnitten weil er von der kompletten linken Spur auf komplette die rechte musste. Er wollte unbedingt noch schnell rüber und zwischen mir und den Vorderfahrer. Mit einem schnellen Blinker und rüberfahren hat er mich dann geschnitten.

    Wärendesswn er dann rüberfuhr hatte ich die Lichthupe betätigt weil es sehr knapp war und ich ihn aufmerksam machen wollte das es eine Gefahr für mich war nachdem zeigte er mir „den Vogel“ . An der Ausfahrt stand er dann neben mir und ich hatte nur erwähnt das es sehr knapp war und ich noch nichtmal bemerkt habe das er geblinkt hat. Er als Antowrt nur, dann fahr nicht so dicht an wenn ich rüber will du dumme Kuh und zeigt mir nochmal „den Vogel“. Ich hatte nur versichert das ich ihn anzeigen werde ? Kann ich das obwohl ich kein Augenzeugen hatte ? Aber ich hab mir das Kennzeichen markiert

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:49

      Hallo Isabel,

      kontaktieren Sie hierzu am besten einen Anwalt. Er kann Sie hinsichtlich Ihrer Erfolgschancen eingehend beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • pia b. 1. August 2016, 18:43

    Ich habe jemanden als litfasaeule bezeichnet, der nicht gewichen ist als ich rückwärts ausparkte. Er will mich nun anzeigen, ist das nun strafbar?

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 9:54

      Hallo Pia,

      Wenn die Person Sie tatsächlich anzeigt, dann entscheidet das zuständige Gericht darüber, ob die Straftat überhaupt verfolgt wird, und wie hoch die Strafzahlung ausfallen wird. Im Vergleich zu anderen Beleidigungen fällt die „Litfaßsäule“ allerdings recht harmlos aus.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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