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Wer mit dem Auto im Verkehr unterwegs ist, muss sich an die Straßenverkehrsregeln halten. Wer gegen diese Regeln verstößt – zum Beispiel mit überhöhter Geschwindigkeit fährt oder einen Rotlichtverstoß begeht – und dabei erwischt wird, muss damit rechnen, innerhalb von kurzer Zeit einen Bußgeldbescheid zu erhalten.
Wie kann ich aber herausfinden, ob das Bußgeld in seiner Höhe angemessen ist? Und was kann ich tun, wenn das Bußgeld zu hoch angegeben ist? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Festlegung der Höhe des Bußgelds
Wenn die zuständige Bußgeldstelle einen Fall bearbeitet, dann orientiert diese sich bei der Angabe der jeweiligen Strafe auf dem Bußgeldbescheid – dies können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot sein – an dem aktuellen Bußgeldkatalog. In bestimmten Fällen kann Ihnen sogar der Führerschein entzogen werden.
Haben Sie in der letzten Zeit einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen, so können Sie mit unserem Bußgeldrechner leicht und unkompliziert herausfinden, welches Bußgeld und welche weiteren Strafen höchstwahrscheinlich auf Sie zukommen.
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Abweichungen vom Bußgeldkatalog bei der Höhe des Bußgeldes

Es kann aber durchaus vorkommen, dass die Strafe, die vom Bußgeldrechner angegeben wird, nicht mit der übereinstimmt, die Sie auf Ihrem Bußgeldbescheid finden. Die im Bußgeldkatalog angegebenen Strafen sind nämlich die Regelsätze für einen Verstoß, der fahrlässig von einem Ersttäter begangen wurde.
Wurde bei Ihnen Vorsatz festgestellt oder haben Sie bereits Voreintragungen im Fahreignungsregister (FAER), so können die Bußgelder erhöht werden. In den meisten Fällen wird bei dieser Erhöhung das ursprüngliche Bußgeld verdoppelt.
Bußgeld unrechtmäßig zu hoch – Was tun?
Liegt bei Ihnen weder Vorsatz vor, noch haben Sie Voreintragungen im FAER, so können Sie Einspruch erheben, wenn Ihnen das Bußgeld zu hoch erscheint. Dies können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides tun.
FAQ: Bußgeld zu hoch
Die Bemessung der Bußgelder für bspw. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist bundesweit einheitlich festgelegt. Die Bemessungsgrundlage ist der aktuell gültige Bußgeldkatalog.
Ja, die Behörde kann bspw. bei einer Voreintragung im FAER das Bußgeld erhöhen.
Ja, Sie haben immer die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie diesen erhalten haben, bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.
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Ist es egal, wofür man einen Voreintrag in Flensburg erhalten hatte, daß das Bußgeld erhöht werden kann? Denn ich habe seit diesem Sommer einen Punkt wegen Handyverstoßes in Flensburg und nun einen Bußgeldbescheid wegen außerorts 24 Km/h zu schnell (abzgl. Toleranz) und soll nun “wegen des Voreintrags” statt 70 Euro 110 Euro Buße bezahlen. Ist das gerechtfertigt oder wäre es das nur, wenn ich den Punkt wegen ebenfalls bereits einer Geschwindigkeitsüberschreitung hätte?
Hallo Elke,
die Art der Verstöße spielen beim erhöhten Bußgeld wegen einer Voreintragung keine Rolle. Auch die Höhe des Bußgeldes kann die Behörde nach eigenem Ermessen festlegen.
Ihr Bussgeld-Info Team