Bußgeldkatalog: Beleuchtung & Warnzeichen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen 2024, der die Bußgelder bei Missachtung der Vorschriften definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt20 €
mit Gefährdung25 €
mit Sachbeschädigung35 €
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10 €
mit Gefährdung15 €
mit Sachbeschädigung35 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts25 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts60 €1
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren10 €
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20 €
mit Sachbeschädigung35 €
Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt10 €
Missbrauch der Warnblinkanlage5 €
Missbrauch von Hupe und Lichthupe5 €
mit Belästigung10 €
Einsatz unerlaubter Schallzeichen10 €

Bußgeldrechner: Beleuchtung


Spezielles zum Thema Beleuchtung:

Beleuchtung & Warnzeichen: So verhindern Sie ein Bußgeld


Vergleichsweise niedrige Bußgelder und allgemeine Strafen gibt es bei der nicht rechtmäßigen Nutzung von Beleuchtung und Warnzeichen. Da man aber den Verkehr vor allem visuell erlebt, ist es stets von großer Bedeutung, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges wie beispielsweise das Abblendlicht sachgemäß genutzt wird. Dies gilt umso mehr bei schlechten Wetterverhältnissen oder während der Nacht. Schließlich kann man nicht nur seine eigene Sicht behindern, sondern wird möglicherweise von anderen Verkehrsteilnehmern zu spät wahrgenommen.

Das Fernlicht

Korrekte Beleuchtung am Auto
Korrekte Beleuchtung am Auto

Ist die Sicht stark eingeschränkt, kann man das Fernlicht nutzen. Allerdings sollten Sie dies nur tun, wenn Sie entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Auf gut beleuchteten Straßen sollte das folglich unterlassen werden. Doch wie verhält es sich mit Fernlicht auf Autobahnen? Laut § 17 der StVO darf auf Straßen mit durchgehender und ausreichender Beleuchtung nicht mit Fernlicht gefahren werden. So heißt es weiter in der StVO:

„Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.“

Ist der Mittelstreifen auf der Autobahn ausreichend lichtdicht und werden andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet, darf mit Fernlicht auf Autobahnen gefahren werden. Weiterhin sollte man auch bei Nebel und Schneefall darauf verzichten, denn durch die Reflektion der Wassertröpfchen wird die eigene Sicht beeinträchtigt.

Das Abblendlicht

Auch das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden. Es ist, im Gegensatz zum Fernlicht, für geringere Sichtweiten bis zu maximal 50 Metern konzipiert. Hier droht in Sachen Beleuchtung und Warnzeichen die höchste Strafe. Bei schlechter Sicht, die zum Beispiel durch Wetterbedingungen verursacht wird, sollte es genutzt werden. Missachten Sie diese Regel außerorts, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Das Abblendlicht kann gefährlich werden. Wenn Sie es zu niedrig einstellen, verlieren Sie an Sichtweite. Ein zu hoch konfiguriertes Abblendlicht wird zur Gefahr für andere Autofahrer. Eine gute Werkstatt kann Ihnen die korrekte Höhe vom Abblendlicht einstellen.

Laut StVO muss das Abblendlicht auch Tagen angeschaltet werden, wenn „Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich“ behindern.

Spezielle Ratgeber zu „Tagfahrlicht“ und „Nebelscheinwerfer“

Das Tagfahrlicht

Seit einiger Zeit rüsten Autohersteller ihre Modelle mit dem Tagfahrlicht aus, da seit Februar 2011 in Deutschland eine Tagfahrlicht-Pflicht besteht. Diese Tagfahrlicht-Vorschriften beziehen sich jedoch nur auf neue Modelle, sodass Autohersteller Modelle ab diesem Zeitpunkt mit dem Tagfahrlicht ausrüsten müssen. Natürlich können Sie auch bei älteren Modellen ein Tagfahrlicht nachrüsten lassen. Jedoch besteht in Deutschland keine Tagfahrlicht-Pflicht für ältere Modelle vor 2011. Wer aber das Tagfahrlicht nachrüsten will, sollte es von einer Werkstatt durchführen lassen. Einbaufehler können den Versicherungsschutz kosten, sobald die Betriebserlaubnis für das Auto erlischt.

Tagfahrlicht streut in alle Richtungen
Tagfahrlicht streut in alle Richtungen

Diese Beleuchtung streut in alle Richtungen und nicht wie bei dem Abblendlicht nach unten auf die Straße. Das Tagfahrlicht blendet in der Regel nicht, ist aber auffällig, sodass das Auto auch an Tagen mit schlechten Witterungsverhältnissen erkannt werden kann. Außerdem spart das Tagfahrlicht erheblich mehr Strom als das Abblendlicht.

Standlicht als Tagfahrlicht? Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechter Sicht benutzt werden, sodass sie nicht als normales Tagfahrlicht geeignet bzw. legal sind. Das Gleiche gilt auch für das Standlicht als Tagfahrlicht. Dieses darf nur als Tagfahrlicht genutzt werden, wenn es erhebliche Sichtbehinderungen gibt und zwei Nebelscheinwerfer am Auto vorhanden sind. In diesem Fall darf der Autofahrer das Standlicht zusätzlich benutzen.

Die Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte darf nur benutzt werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter beträgt. Die Nebelschlussleuchte ist für alle Autos ab dem Baujahr 1992 Pflicht.

Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?

Laut Gesetz muss im Auto eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers anzeigen, dass die Nebelschlussleuchte angeschaltet ist.

Schall- und Warnzeichen

In gewissen Situationen ist es durchaus erlaubt, das Fernlicht als Lichthupe einzusetzen. Bei unsachgemäßer Nutzung jedoch droht trotzdem ein Bußgeld, auch wenn es noch relativ niedrig ist. Das Warnzeichen darf nur genutzt werden, wenn man andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr warnen will oder wenn man außerorts überholen möchte. Gleichzeitig muss man aber darauf achten, andere Fahrer nicht abzulenken. Als Nötigung wird der alleinige Einsatz der Lichthupe bei einem Überholvorgang nicht verstanden. Das ist erst der Fall, wenn man dabei noch dicht auffährt, um Druck auszuüben. Ist man derjenige, der sich durch die Lichthupe belästigt fühlt, sollte man versuchen ruhig zu bleiben und dem Gegenüber eine Möglichkeit zum Überholen geben.

Dieselben Regelungen gelten bezüglich der Hupe, die in der Straßenverkehrsordnung Schallzeichen genannt wird. In manchen Fällen, wie einem Autokorso, werden allerdings oft Ausnahmen gemacht. Betätigt man das Schallzeichen ohne triftigen Grund und gefährdet dadurch den Verkehr, kann die Strafe im Einzelfall bedeutend höher ausfallen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Hupen“.

Spezielle Beleuchtung: Was Sie beim Tuning beachten sollten

Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden
Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden

Fahrer, die ihr Auto mit Vorliebe „tunen“, sollten sich vorher über die speziellen Regelungen informieren. Denn nicht alles, was gut aussieht, ist auch erlaubt. Die Montage einer Unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug zum Beispiel ist illegal, da man sie aufgrund fehlender Kennzeichnung mit einer Prüfnummer nicht amtlich zulassen kann.

Generell sind nur Beleuchtungen erlaubt, die amtlich zugelassen sind und eine solche Kennzeichnung besitzen. Vor allem während der Probezeit sollte man kein Risiko durch nicht amtlich zugelassene Lichtanlagen eingehen, da dies ein Verstoß der Kategorie B ist. Erlaubt man sich einen Verstoß dieser Art zum zweiten Mal, wird die Probezeit um zwei Jahre verdoppelt und ein Aufbauseminar muss besucht werden.

LED-Leuchten

Als neuer Trend in Sachen Tagfahrbeleuchtung zeichnet sich der Einsatz von LED-Leuchten ab. Äußerst praktisch sind sie wegen der, im Vergleich zu normalen Glühlampen, hohen Leuchtkraft bei gleichzeitig niedrigem Stromverbrauch. Außerdem wird ihnen nachgesagt besonders langlebig zu sein. Wenn LED-Leuchten allerdings doch einmal ausgetauscht werden müssen, gestaltet sich das schwierig, da sie als Module eingebaut werden müssen und sie so nicht einzeln ausgebaut werden können.

Beleuchtung von Fahrrädern

Fahrradfahrer werden bei schlechten Lichtverhältnissen häufiger übersehen, da sie nicht immer auf eine korrekte Beleuchtung achten. Beachtenswert ist, dass seit dem 5. Juli 2013 nicht mehr nur ausschließlich Dynamos (Lichtmaschinen) zur Lichterzeugung erlaubt sind, sondern zusätzlich auch Batterie-Dauerbeleuchtungen und aufladbare Energiespeicher (Akkus).

Auch Fahrradfahrer müssen ein Bußgeld bei fehlender Vorder- oder Rückbeleuchtung begleichen. Dieses beläuft sich auf 20 Euro. Gefährdet man dabei noch zusätzlich den Verkehr, muss man 25 Euro zahlen. Resultiert die fehlende Nutzung der Beleuchtung in einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, werden schon 35 Euro fällig. Zu beachten ist, dass die Strafen auch gezahlt werden müssen, wenn Beleuchtungsanlagen zwar vorhanden, aber nicht eingeschaltet sind.

Weitere Informationen zur Fahrrad-Beleuchtung erhalten Sie in unserem Fahrrad-Bußgeldkatalog „Beleuchtung“.

FAQ: Beleuchtung

Wann darf das Fernlicht eingeschaltet werden?

Das Fernlicht soll auf schlecht ausgeleuchteten Straßen für mehr Sicherheit sorgen. Allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird.

Was ist beim Einsatz der Lichthupe vorgeschrieben?

Die Verwendung dieses Warnzeichens ist nur erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen oder um außerorts das Überholen anzukündigen.

Welche Sanktionen drohen beim nicht vorschriftsgemäßen Einsatz der Beleuchtung?

Was der Bußgeldkatalog im Einzelnen vorsieht, zeigt diese Bußgeldtabelle.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 345 comments… Kommentar einfügen }
  • Ralf 12. November 2016, 18:01

    Hallo,
    ich habe eine Frage:
    Bei Ebay gibt es Ventilkappen mit LED Licht ,die sich im dunkeln beim fahren einschalten.
    Ist das erlaubt?
    Gibt es da eine Strafe wenn man die montiert?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:27

      Hallo Ralf,

      laut Straßenverkehrsordnung ist es nicht erlaubt, andere als die zulässigen lichttechnischen Einrichtungen zu verwenden. Demnach könnte nach der Installation der LED-Ventilkappen Ihre Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mirko 8. November 2016, 19:27

    Ein Kollege, wurde neulich wegen blauer Innenbeleuchtung (Sprinter)angehalten.
    Das Licht wurde beschlagnahmt und er soll jetzt 118 Euro bezahlen + 1 Punkt.
    Ist das Rechtens?

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:13

      Hallo Mirko,

      dies ist rechtens, da er gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung verstoßen hat.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • ROSCN 8. November 2016, 14:10

    Guten Tag
    Sind Tagfahrlichter mit Blinker Funktion im Straßenverkehr erlaubt?

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:36

      Hallo,

      gemäß STVZO ist dies nicht erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Geyik 7. November 2016, 17:14

    Hallo,
    wie sieht es aus mit unterbodenbeleuchtung? ist es verboten oder wie hoch ist die strafe wenn die unterbodenbeleuchtung während der fahrt an ist ?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 9:49

      Hallo Geyik,

      an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Dies ergibt sich aus § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Eine Unterbodenbeleuchtung ist nicht erlaubt und wird bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Halil 1. November 2016, 2:47

    Hallo
    Ich wurde am 31.10.2016 um 21 Uhr von der Polizei angehalten wegen Xenon Kit ( Fahre die schon 6 Jahre ) Ich durfte nicht weiter Fahren musste von mein Sohn die Normalen H7 Birnen bringen lassen und einbauen ( die Beamten waren nicht mehr vor Ort ) ich habe keine Mängelkarte bekommen, der Beamter sagte ich kriege eine Anzeige mehr sagte er nicht, Laut Bußgeldtabelle: Xenon-Scheinwerfer nachrüsten 2016 Kostet es 20 €
    und keine Punkte ????
    Meine was Könnte noch Passieren ??????

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:28

      Hallo Halil,
      in der Regel müssen Sie nur mit dem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eric 31. Oktober 2016, 21:04

    Hallo wollt mal fragen wenn der der frontgrill bzw Frontschürze blau leuchtet aber nur dezent und die leuchte blinkt nicht sie strahlt die ganze zeit also permanent. Wäre das erlaubt oder nicht

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:00

      Hallo Eric,
      es ist grundsätzlich nicht zulässig die Beleuchtung am Fahrzeug zu verändern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leo 28. Oktober 2016, 2:39

    Hallo!

    Meine Probezeit wurde vor 4 Monaten durch einen dummen Vorfall um 2 Jahre verlängert.
    Oben lass ich, dass sie ein Kommentar kommentierten ,indem jemand schrieb dass er bei der Probezeit Verlängerung mit xenon Lichtern erwischt wurde und es keinerlei Auswirkung hat auf seine Probezeit. Nun habe ich weiter oben wiederum Ihren Post gelesen zum Thema Beleuchtung in der Probezeit.. dort schrieben sie das man in der Probezeit bei nicht angemessener bzw. Unzulässigen Beleuchtung ein b „Delikt“ begeht und beim zweiten Mal ein aufbauseminsr machen muss. Also wenn ich jetzt mit H4 Birnen durch die Gegend fahren, sie aber nicht StVO konform sind, bekomme ich dann nur ein Bußgeld oder ist es dann wirklich ein b“Delikt“ in der Probezeit und wird vermerkt?

    Ps: ich hatte mein Fahrlehrer über die Situation mit den h4 Lampen angesprochen und gefragt was passieren würde wenn ich mit falschen h4 Birnen erwischt werden würde. Er antwortete mir darauf, dass ich mit einen Bußgeld rechnen müsste und die Polizei erstmal nachweisen muss das sie wirklich nicht zugelassen sind. Er fügte außerdem hinzu das die Polizei dies sowieso nicht verfolgen würden, da es für sie ein zu großer Kraftakt wäre.

    Gruß Leo

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 11:23

      Hallo Leo,

      streng genommen handelt es sich bei nicht zulässigen Beleuchtungseinrichtungen um einen B-Verstoß. Ob Sie in Ihrem speziellen Fall einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben können, kann Ihnen nur ein spezieller Anwalt sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hurry 15. Oktober 2016, 15:14

    hallo,
    gibt es h7 led leuchten für mercedes w212, die überhaupt stvo zugelassen sind?

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 10:16

      Hallo Hurry,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an die Zulassungsstelle, den TÜV oder eine Werkstatt. Diese können Ihnen sagen, ob die Leuchten am Fahrzeug montiert werden dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jochen 9. Oktober 2016, 13:48

    Wie sieht es aus wenn mir einer mit Fernlicht entgegen kommt. Darf ich da die Lichthupe betätigen um den anderen darauf aufmerksam zu machen das Fernlicht auszumachen?

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 8:40

      Hallo Jochen,

      laut Straßenverkehrsordnung darf die Lichthupe verwendet werden, wenn Sie sich oder andere Autofahrer gefährdet sehen. Durch die Blendung durch das Fernlicht kann dies der Fall sein. In dieser Situation sollte es in der Regel erlaubt sein, die Lichthupe zu verwenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Egaal 5. Oktober 2016, 20:42

    Es stand in Wikipedia zum Thema rundumleuchte:
    ,,Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor

    ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen

    oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.“

    Ist eine solche leuchte auf einem traktor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h legal?

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 8:31

      Hallo Egaal,
      bei Veränderungen an der Beleuchtung ist es notwendig, diese durch den TÜV abnehmen zu lassen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Niklas 30. September 2016, 19:48

    Hallo,

    Auch wenn die Frage des Öfteren gestellt wurde, aber ich habe einige Fragen bezüglich lackieren/folierten Rückleuchten.. ebenso bin ich noch 1/2 Jahr in der Probezeit.

    1. wieviele Punkte kann dies geben?
    2. wie hoch kann das Bußgeld ausfallen?
    3. und welche weiteren Strafen könnten dies bezüglich noch anfallen?

    Eine ausführliche Beschreibung der Strafen wäre äußerst gut.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 10:28

      Hallo Niklas,

      wenn die Leuchten andersfarbig sind als vorgeschrieben, dunkelblau oder schwarz, dann kann ein Bußgeld bis zu 50 Euro auf Sie zukommen.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

      • Niklas 5. Oktober 2016, 1:03

        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dennoch blieb die Frage offen ob Punkte in Flensburg anfallen könnten oder gegebenfalls eine Verlängerung der Probezeit, falls man mit diesen Rücklichtern erwischt wird ?

        Mit freundlichen Grüßen

        • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 9:14

          Hallo Niklas,
          Punkte in Flensburg fallen nicht an. Allerdings handelt es sich dabei in der Probezeit um einen B-Verstoß. Zudem können folierte Scheinwerfer zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 29. September 2016, 23:24

    Hallo ich habe mal eine kleine Frage ist es verboten ohne den Reflektor vom aufblendlicht unterwegs zu sein weil daß benutzen des aufblendlichtes ist ja keine Pflicht also bräuchte man es ja auch nicht oder?

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 14:07

      Hallo Daniel,
      zwar besteht grundsätzlich keine Pflicht, mit Fernlicht zu fahren, allerdings verstoßen Sie gegen das Verkehrsrecht, wenn Sie es ohne notwendigen Reflektor einsetzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fabian 18. September 2016, 20:56

    Hallo

    Welche Strafe ist bei einem LED-STREIFEN (blau) im Kühlergrill zu erwarten?

    Gruß

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 12:04

      Hallo Fabian,
      bei einem Verstoß gegen Verbot zur Anbringung anderer Beleuchtungseinrichtungen als vorgeschrieben ist mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro zu rechnen. Zudem kann dadurch die Betriebserlaubnis erlöschen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rene 6. September 2016, 5:14

    Hallo ich habe eine Frage zu den LED leuchten.
    Wenn die LEDs nicht standardmäßig im Standlicht eingebaut sind und welche ohne TÜV Prüfzeichen drin sind, welche Strafe kann einem drohen bei einer Polizeikontrolle ?

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 8:15

      Hallo Rene,
      unzulässige Beleuchtungseinreichtungen können ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro nach sich ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre 4. September 2016, 23:15

    Ich habe meine Rückleuchten foliert, habe noch 1 Jahr probezeit, bin allerdings nicht der Fahrzeughalter. Womit muss ich rechnen wenn ich angehalten werde?

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 8:35

      Hallo Andre,

      das Folieren der Rückleuchten kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dafür können Sie ein Bußgeld über 50 Euro erhalten. In der Probezeit gilt dies als B-Verstoß. Beim ersten Mal hat dieser keine weiteren Auswirkungen auf Ihre Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christopher S. 29. August 2016, 16:55

    Hallo liebes Team,

    angenommen ich rüste meine frontstoßstange ohne Nebelscheinwerfer auf eine passende, legale frontstoßstange mit Nebelscheinwerfern um und foliere diese Nebelscheinwerfer gelb, erwartet mich ein Bußgeld, auch wenn die neuen Nebelscheinwerfer gar nicht angeschlossen sind, sondern lediglich „Attrappen“ sind, die gar nicht eingeschaltet werden können?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

    Viele Grüße
    Chris

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 10:58

      Hallo Christopher,

      normalerweise dürfte es rechtlich keine Probleme geben, nicht funktionsfähige Scheinwerferattrappen am Auto anzubringen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Robert 23. August 2016, 13:18

    Seitenblinker wo die äußere Hüll Farblich verändert wurde, gibt das Ärger?

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 8:55

      Hallo Robert,
      in Deutschland sind nur weiße, gelbe und rote Leuchten am Fahrzeug zulässig. Verändern Sie die Beleuchtung kann diese als Verstoß gegen die allgemeinen Vorschrift zur Beleuchtung gelten und ein Verwanrgeld von 5 Euro nach sich ziehen. Allerdings kann eine solche Modifikation auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 18. August 2016, 19:15

    Bin am überlegen mir Nebelscheinwerfer, Standlicht und Rückfahrscheinwerfer in Led umzurüsten.
    Was könnte da im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 8:50

      Hallo Marcel,

      es ist zulässig, die gesamten Scheinwerfer gegen LED-Beleuchtung auszutauschen, wenn hierfür die erforderlichen Belege und E-Prüfnummern vorhanden sind. Einzelne Komponenten des Scheinwerfersystems dürfen hingegen nicht ausgetauscht werden.

      Bei einer unzulässigen Tuning-Maßnahme kann Ihnen die Inbetriebnahme des Kfz ohne erforderliche Betriebserlaubnis zur Last gelegt werden. Dies wird in der Regel mit 50 Euro geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elias 2. August 2016, 13:05

    Hallo,
    Ich hab mir ein Mopedauto gekauft ,welches auf 45 km\h gedrosselt ist. Meine Frage: Wenn ich den 45 Aufkleber ( der laut Gesetz auf der Rückseite des Autos kleben muss) abmache und ich werde erwischt, welche Strafe\Bußgeld erwartet mich? Hat das dann auch Auswirkungen für meinen B Führerschein, den ich noch machen muss?
    Danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 10:39

      Hallo Elias,

      nach § 58 der Straßenverkehrsordnung müssen Sie Ihr Fahrzeug mit einem solchen Aufkleber kennzeichnen. Bei einem Verstoß wird Ihnen normalerweise ein Bußgeld drohen, Auswirkungen auf Ihren B-FÜhrerschein dürfte dieser Verstoß jedoch nicht haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • angel 1. August 2016, 14:36

    was passiert wenn die blinker hinten rot statt orange leuchten durch Folie zb

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 9:14

      Hallo Angel

      Blinker haben laut StVO ausschließlich gelb zu leuchten. Eine solche Farbänderung mit einer Folie ist also nicht zulässig

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fabian 12. Juli 2016, 16:31

    Hallo liebes Team,
    Ich hätte mal eine frage.
    Und zwar geht es darum, ich bin beim Technischen Hilfswerk tätig und mich würde mal interessieren ob es verboten ist eine Warntafel bzw LED Schriftzug (THW in Einsatz) so wie es die Polizei hat) in der Windschutzscheibe zu haben bei der fahrt zur unterkunft (im Einsatfall).
    Vielen Dank schon mal im voraus.
    Mfg Fabian T.

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:06

      Hallo Fabian,
      die Vorschriften über zusätzliche Beleuchtung sind in der StVZO unter § 52 aufgeführt. Ob diese Ausnahmen auch für das THW gelten, sollte bei der zuständigen Behörde erfragt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 25. Juni 2016, 1:48

    Habe bei meinem Seat Ibiza mit xenonscheinwerfern das halogen tagfahrlicht gegen LEDs ausgetauscht, weils optisch besser zum gesamten Xenon-Look passt. Die LEDs sind schon recht hell, aber nicht viel heller als die halogen leuchten. Mit was für einer Strafen muss ich rechnen, wenn die Polizei mich anhält ?

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:24

      Hallo Patrick,

      wenn Sie wissen möchten, ob der Einabu in Ordnung ist, erhalten Sie fachkundige Beratung in einer Werkstatt. Sofern diese dazu zertifiziert ist, die HU vorzunehmen, können die Mitarbeiter dort Ihnen sagen, ob der Einbau zulässig ist oder nicht. Wahrscheinlich müssen Sie den Einbau ohnehin in Ihre Zulassungsbescheinigung oder die Betriebserlaubnis eintragen lassen. Bevor dies geschieht, wird natürlich überprüft, ob es verkehrsrechtlich zulässig ist. Werden Teile montiert, die nicht eingetragen und zugelassen sind, erlischt die Zulassung. Dies zieht möglicherweise ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andy 21. Juni 2016, 12:00

    Liebes Team,

    ich besitze ein Fahrzeug mit Xenon als Abblendlicht und H7 als Fernlicht (Serie). Nun würde ich gerne H7-LED-Leuchten verbauen was ja bekanntlicherweise nicht gestattet ist.
    1. Besteht eine Möglichkeit diese dennoch in die Papiere einzutragen?
    2. Was bedeutet es, die Betriebserlaubnis erlischt, wenn es soweit kommen sollte? Muss danach eine komplette Neuabnahme erfolgen? Was kostet dieser Spaß?

    PS: Ich bin kein Fahranfänger… :)

    Herzlichen Dank im voraus für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 9:22

      Hallo Andy,
      zu 1. ob Ihre Leuchten zulässig sind, entscheidet der TÜV. Fragen Sie am besten dort nach, welche Möglichkeiten bestehen.
      Zu 2. in der Regel reicht es aus, die Veränderungen rückgängig zu machen. Mit einem Verwarngeld müssen Sie aber trotzdem rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • eldin 12. Juni 2016, 13:24

    hallo, ich hab gelb folierte nebelscheinwerfer uns mir wurde versichert das wenn ich die nebelscheinwerfer aus lasse dass nichts passiert nur sobald sie an sind dass es zu einem problem wird.bin in der probezeit müsste ich dann mit einem punkt rechnen oder mit einem aufbau seminar ?

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 6:53

      Hallo Eldin,
      in der Probezeit wird eine nicht amtlich zugelassene Lichtanlagen als B-Verstoß gewertet. Zudem muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro gerechnet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jonny 2. Juni 2016, 15:29

    Hi liebes Team im Bräuchte bitte Eure Hilfe ich wollte mal fragen was die Strafe ist für lasierte Rückleuchten da ich im Internet nur grobe vermütungen finde

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:58

      Hallo Jonny,

      § 53 StVO schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge rote Rückleuchten haben müssen. Das Lasieren ist somit nicht gestattet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sam 27. Mai 2016, 20:29

    Hallo liebes Team,
    Was bekommst man wenn man mit einen Xenon Nachrüstsatz fährt obwohl es verboten ist? Laut Katalog ist es Fahren ohne Betriebserlaubnis mit 50 € Bußgeld. Gibt es dafür keine Punkte mehr?
    Vielen Dank im voraus.

    Lieben Gruß Samy

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:26

      Hallo Sam,

      für das Fahren ohne Betriebserlaubnis fallen keine Punkte in Flensburg an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jeffry 23. Mai 2016, 13:34

    hallo,
    habe eine Frage wegen den US Blinkern was kriegt man für ne strafe wenn die dauerhaft leuchten nur geld oder auch punkte.
    danke im voraus

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 8:55

      Hallo Jeffry,
      Sie können möglicherweise ein Verwarngeld für in Deutschland unzulässige Beleuchtungseinrichtungen erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christopher 19. Mai 2016, 20:51

    hallo.
    wie sieht es mit led-zusatzbeleutung aus in weiss nach vorne bei lkws?die leuchtmittel besitzen ein e-prüfzeichen und schalter.sind sie eintragungsfähig oder gibt es eine Regelung wieviel lichter nach vorne an einem lkw sein dürfen?lg

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 9:29

      Hallo Christopher,

      Ausstattungsteile mit einer E-Kennzeichnung sind eintragungsfrei. Laut Gesetzgeber verboten sind unter anderem solche Ausstattungen:
      – Unterbodenbeleuchtung
      – hinter den Scheiben angebrachte Christbäume
      – Leuchtdioden
      – Lichterketten mit Dauerlicht, umlaufendem oder blinkendem Licht
      – Namensschriftzüge des Fahrers
      – Schriftzüge als Reklame oder ähnliches

      Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einer TÜV- oder DEKRA-Stelle über legale Leuchtmittel.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 7. Mai 2016, 11:44

    Hallo Liebes Team,
    Meine Frage ist wenn ich meine Nebelscheinwerfer alles Original mit einer Gelben Folie überziehe/foliere. Mit welcher Strafe muss ich Rechen. PUNKTE ???

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 8:53

      Hallo Sven,

      das Folieren der Scheinwerfer ist nicht zulässig. Es kann unter anderem zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Hierfür würde eine Strafe in Höhe von 50 Euro anfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • michael b. 3. Mai 2016, 18:16

    Hallo wie sieht es mit Unterbodenbeleuchtung aus.Ich bin auf vielen treffen und darf man die UBB auf einem parkplatz anhaben wenn das auto steht Bzw darf man sie überhaupt am Auto haben? Danke MfG Michael

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 10:13

      Hallo michael b.,

      eine Unterbodenbeleuchtung ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht zulässig. Das Montieren nicht zulässiger Leuchten kann ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen, wenn damit öffentliche Verkehrswege benutzt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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