Bußgeldkatalog: Beleuchtung & Warnzeichen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen 2024, der die Bußgelder bei Missachtung der Vorschriften definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt20 €
mit Gefährdung25 €
mit Sachbeschädigung35 €
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10 €
mit Gefährdung15 €
mit Sachbeschädigung35 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts25 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts60 €1
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren10 €
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20 €
mit Sachbeschädigung35 €
Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt10 €
Missbrauch der Warnblinkanlage5 €
Missbrauch von Hupe und Lichthupe5 €
mit Belästigung10 €
Einsatz unerlaubter Schallzeichen10 €

Bußgeldrechner: Beleuchtung


Spezielles zum Thema Beleuchtung:

Beleuchtung & Warnzeichen: So verhindern Sie ein Bußgeld


Vergleichsweise niedrige Bußgelder und allgemeine Strafen gibt es bei der nicht rechtmäßigen Nutzung von Beleuchtung und Warnzeichen. Da man aber den Verkehr vor allem visuell erlebt, ist es stets von großer Bedeutung, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges wie beispielsweise das Abblendlicht sachgemäß genutzt wird. Dies gilt umso mehr bei schlechten Wetterverhältnissen oder während der Nacht. Schließlich kann man nicht nur seine eigene Sicht behindern, sondern wird möglicherweise von anderen Verkehrsteilnehmern zu spät wahrgenommen.

Das Fernlicht

Korrekte Beleuchtung am Auto
Korrekte Beleuchtung am Auto

Ist die Sicht stark eingeschränkt, kann man das Fernlicht nutzen. Allerdings sollten Sie dies nur tun, wenn Sie entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Auf gut beleuchteten Straßen sollte das folglich unterlassen werden. Doch wie verhält es sich mit Fernlicht auf Autobahnen? Laut § 17 der StVO darf auf Straßen mit durchgehender und ausreichender Beleuchtung nicht mit Fernlicht gefahren werden. So heißt es weiter in der StVO:

„Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.“

Ist der Mittelstreifen auf der Autobahn ausreichend lichtdicht und werden andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet, darf mit Fernlicht auf Autobahnen gefahren werden. Weiterhin sollte man auch bei Nebel und Schneefall darauf verzichten, denn durch die Reflektion der Wassertröpfchen wird die eigene Sicht beeinträchtigt.

Das Abblendlicht

Auch das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden. Es ist, im Gegensatz zum Fernlicht, für geringere Sichtweiten bis zu maximal 50 Metern konzipiert. Hier droht in Sachen Beleuchtung und Warnzeichen die höchste Strafe. Bei schlechter Sicht, die zum Beispiel durch Wetterbedingungen verursacht wird, sollte es genutzt werden. Missachten Sie diese Regel außerorts, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Das Abblendlicht kann gefährlich werden. Wenn Sie es zu niedrig einstellen, verlieren Sie an Sichtweite. Ein zu hoch konfiguriertes Abblendlicht wird zur Gefahr für andere Autofahrer. Eine gute Werkstatt kann Ihnen die korrekte Höhe vom Abblendlicht einstellen.

Laut StVO muss das Abblendlicht auch Tagen angeschaltet werden, wenn „Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich“ behindern.

Spezielle Ratgeber zu „Tagfahrlicht“ und „Nebelscheinwerfer“

Das Tagfahrlicht

Seit einiger Zeit rüsten Autohersteller ihre Modelle mit dem Tagfahrlicht aus, da seit Februar 2011 in Deutschland eine Tagfahrlicht-Pflicht besteht. Diese Tagfahrlicht-Vorschriften beziehen sich jedoch nur auf neue Modelle, sodass Autohersteller Modelle ab diesem Zeitpunkt mit dem Tagfahrlicht ausrüsten müssen. Natürlich können Sie auch bei älteren Modellen ein Tagfahrlicht nachrüsten lassen. Jedoch besteht in Deutschland keine Tagfahrlicht-Pflicht für ältere Modelle vor 2011. Wer aber das Tagfahrlicht nachrüsten will, sollte es von einer Werkstatt durchführen lassen. Einbaufehler können den Versicherungsschutz kosten, sobald die Betriebserlaubnis für das Auto erlischt.

Tagfahrlicht streut in alle Richtungen
Tagfahrlicht streut in alle Richtungen

Diese Beleuchtung streut in alle Richtungen und nicht wie bei dem Abblendlicht nach unten auf die Straße. Das Tagfahrlicht blendet in der Regel nicht, ist aber auffällig, sodass das Auto auch an Tagen mit schlechten Witterungsverhältnissen erkannt werden kann. Außerdem spart das Tagfahrlicht erheblich mehr Strom als das Abblendlicht.

Standlicht als Tagfahrlicht? Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechter Sicht benutzt werden, sodass sie nicht als normales Tagfahrlicht geeignet bzw. legal sind. Das Gleiche gilt auch für das Standlicht als Tagfahrlicht. Dieses darf nur als Tagfahrlicht genutzt werden, wenn es erhebliche Sichtbehinderungen gibt und zwei Nebelscheinwerfer am Auto vorhanden sind. In diesem Fall darf der Autofahrer das Standlicht zusätzlich benutzen.

Die Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte darf nur benutzt werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter beträgt. Die Nebelschlussleuchte ist für alle Autos ab dem Baujahr 1992 Pflicht.

Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?

Laut Gesetz muss im Auto eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers anzeigen, dass die Nebelschlussleuchte angeschaltet ist.

Schall- und Warnzeichen

In gewissen Situationen ist es durchaus erlaubt, das Fernlicht als Lichthupe einzusetzen. Bei unsachgemäßer Nutzung jedoch droht trotzdem ein Bußgeld, auch wenn es noch relativ niedrig ist. Das Warnzeichen darf nur genutzt werden, wenn man andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr warnen will oder wenn man außerorts überholen möchte. Gleichzeitig muss man aber darauf achten, andere Fahrer nicht abzulenken. Als Nötigung wird der alleinige Einsatz der Lichthupe bei einem Überholvorgang nicht verstanden. Das ist erst der Fall, wenn man dabei noch dicht auffährt, um Druck auszuüben. Ist man derjenige, der sich durch die Lichthupe belästigt fühlt, sollte man versuchen ruhig zu bleiben und dem Gegenüber eine Möglichkeit zum Überholen geben.

Dieselben Regelungen gelten bezüglich der Hupe, die in der Straßenverkehrsordnung Schallzeichen genannt wird. In manchen Fällen, wie einem Autokorso, werden allerdings oft Ausnahmen gemacht. Betätigt man das Schallzeichen ohne triftigen Grund und gefährdet dadurch den Verkehr, kann die Strafe im Einzelfall bedeutend höher ausfallen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Hupen“.

Spezielle Beleuchtung: Was Sie beim Tuning beachten sollten

Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden
Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden

Fahrer, die ihr Auto mit Vorliebe „tunen“, sollten sich vorher über die speziellen Regelungen informieren. Denn nicht alles, was gut aussieht, ist auch erlaubt. Die Montage einer Unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug zum Beispiel ist illegal, da man sie aufgrund fehlender Kennzeichnung mit einer Prüfnummer nicht amtlich zulassen kann.

Generell sind nur Beleuchtungen erlaubt, die amtlich zugelassen sind und eine solche Kennzeichnung besitzen. Vor allem während der Probezeit sollte man kein Risiko durch nicht amtlich zugelassene Lichtanlagen eingehen, da dies ein Verstoß der Kategorie B ist. Erlaubt man sich einen Verstoß dieser Art zum zweiten Mal, wird die Probezeit um zwei Jahre verdoppelt und ein Aufbauseminar muss besucht werden.

LED-Leuchten

Als neuer Trend in Sachen Tagfahrbeleuchtung zeichnet sich der Einsatz von LED-Leuchten ab. Äußerst praktisch sind sie wegen der, im Vergleich zu normalen Glühlampen, hohen Leuchtkraft bei gleichzeitig niedrigem Stromverbrauch. Außerdem wird ihnen nachgesagt besonders langlebig zu sein. Wenn LED-Leuchten allerdings doch einmal ausgetauscht werden müssen, gestaltet sich das schwierig, da sie als Module eingebaut werden müssen und sie so nicht einzeln ausgebaut werden können.

Beleuchtung von Fahrrädern

Fahrradfahrer werden bei schlechten Lichtverhältnissen häufiger übersehen, da sie nicht immer auf eine korrekte Beleuchtung achten. Beachtenswert ist, dass seit dem 5. Juli 2013 nicht mehr nur ausschließlich Dynamos (Lichtmaschinen) zur Lichterzeugung erlaubt sind, sondern zusätzlich auch Batterie-Dauerbeleuchtungen und aufladbare Energiespeicher (Akkus).

Auch Fahrradfahrer müssen ein Bußgeld bei fehlender Vorder- oder Rückbeleuchtung begleichen. Dieses beläuft sich auf 20 Euro. Gefährdet man dabei noch zusätzlich den Verkehr, muss man 25 Euro zahlen. Resultiert die fehlende Nutzung der Beleuchtung in einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, werden schon 35 Euro fällig. Zu beachten ist, dass die Strafen auch gezahlt werden müssen, wenn Beleuchtungsanlagen zwar vorhanden, aber nicht eingeschaltet sind.

Weitere Informationen zur Fahrrad-Beleuchtung erhalten Sie in unserem Fahrrad-Bußgeldkatalog „Beleuchtung“.

FAQ: Beleuchtung

Wann darf das Fernlicht eingeschaltet werden?

Das Fernlicht soll auf schlecht ausgeleuchteten Straßen für mehr Sicherheit sorgen. Allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird.

Was ist beim Einsatz der Lichthupe vorgeschrieben?

Die Verwendung dieses Warnzeichens ist nur erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen oder um außerorts das Überholen anzukündigen.

Welche Sanktionen drohen beim nicht vorschriftsgemäßen Einsatz der Beleuchtung?

Was der Bußgeldkatalog im Einzelnen vorsieht, zeigt diese Bußgeldtabelle.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 345 comments… Kommentar einfügen }
  • Lenz 19. April 2016, 9:44

    Hallo,
    An meinem motorrad ist eine normale H4 verbaut. Was passiert im schlimmsten Fall wenn diese durch eine passende LED ersetzt wird?

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:57

      Hallo Lenz,

      im schlimmsten Fall kann die Betriebserlaubnis Ihres Motorrads erlöschen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Lenz 21. April 2016, 14:58

        Was würde das denn bedeuten wenn ich mit diesem aufgehalten werde?

        • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:03

          Hallo Lenz,

          ein Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit 50 Euro Bußgeld geahndet.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 18. April 2016, 17:16

    Hallo wurde angehalten mit einem messefahrzeug aus unserer Firma dass ich zu dem Zeitpunkt mit roten Kennzeichen fuhr. Es ist ein Umbau auf ein amerikanisches policecar mit Leuchtanlage auf dem Dach die jedoch durchsichtig ist und mit einer E-Nummer versehen ist, leuchtet jedoch auf Knopfdruck Blau. Habe sie allerdings nicht benutzt also war aus. Was kommt auf mich zu ?:( Mit freundlichen Grüßen Marcel

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:36

      Hallo Marcel,

      eine E-Nummer bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Umbau auch tatsächlich zugelassen ist. Die Warnzeichen sind den offiziellen Einsatzkräften vorbehalten. Es ist möglich, dass Ihnen das Fahren ohne Betriebserlaubnis vorgeworfen werden kann. Auch andere Ahndungen wegen eines unvorschriftsmäßigen Fahrzeuges sind möglich. Mehr erfahren Sie in einem ggf. übersandten Bußgeldbescheid. Hier wird der genaue Tatbestand dargelegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Florian 17. April 2016, 0:04

    Hallo ich habe einen Skoda Octavia rs. An der Heckschürze befindet sich ein durchgehender reflektorstreifen ca 120cm lang… mit welcher strafe muss ich rechnen oder wäre es machbar ein teil abzukleben (schwarz oder wagenfarbe) und links/rechts so viel stehen zu lassen wie es normale Octavia oder zb. Golfs haben?

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 8:48

      Hallo Florian,

      an Kraftfahrzeugen dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dirk 16. April 2016, 18:49

    Wie hoch ist das Bußgeld? (Punkte?), wenn ich am Motorrad Tagfahrleuchten benutze, die keine E-Prüfnummer und keine RL-Kennung aufweisen?
    mfG. Dirk

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 8:52

      Hallo Dirk,

      die Betriebserlaubnis erlischt und es fällt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Brian 13. April 2016, 16:07

    Hallo Bußgeld Team,

    bei meinem US Import Fahrzeug wurden bei der deutschen Abnahme die Blinker nicht umgebaut, aber auch nicht in den Papieren eingetragen. Sie leuchten wie in den USA üblich Rot und nicht Gelb.
    Was erwartet mich falls dies trotz TÜV Abnahme bemängelt wird?

    Grüße
    Brian

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 9:35

      Hallo Brian,

      in Deutschland ist vorgeschrieben, dass die Blinker Gelb leuchten müssen. Wird das nicht umgebaut, wird Ihnen der TÜV das Auto so wahrscheinlich nicht abnehmen. Fahren Sie trotzdem, gilt dies in der Regel als Fahren ohne Betriebserlaubnis. Hierbei droht Ihnen ein Bußgeld.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus 7. April 2016, 17:09

    Liebes Bußgeld-Team,

    gesetzt den Fall, ich installiere an meinem Fahrzeug eine Schaltung, die die Serien-Nebelscheinwerfer vorn wie ein Tagfahrlicht steuert: NSW ein, wenn kein anderes Licht an ist, NSW aus, wenn Abblendlicht/Standlicht an ist. Quasi eine StVO-konforme Tagfahrlichtsteuerung nur ohne Tagfahrlicht, stattdessen mit Nebelscheinwerfern. MMn
    würde es sich nur um ein automatisiertes Ein- und Ausschalten handeln. Ein zusätzliches Schalten der NSW per Hand wäre zudem nach wie vor möglich.
    Bestünde dann die Gefahr des Erlöschens der Betriebserlaubnis oder nur eine „Sie fuhren mit eingeschaltetem Nebellicht“- Verwarnung?
    Besten Dank für die Antwort!

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:45

      Hallo Markus,

      laut Straßenverkehrsordnung dürfen Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden. Dies wäre bei Ihnen nicht der Fall, wenn Sie die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht einsetzen. Grundsätzlich läge dann also ein Verstoß wegen der missbräuchlichen Benutzung der Nebelscheinwerfer vor. Wenn Sie jedoch die beschriebene bauliche Veränderung vornehmen, könnte dies auch Einfluss auf die Gültigkeit der Betriebserlaubnis haben. Erkundigen Sie sich hierfür bestenfalls beim TÜV.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tatjana 2. April 2016, 21:33

    Hallo, was für eine Strafe erwartet mich, mit blauen Standlicht LEDs? Bei meinem Citroen leuchten die automatisch auch wenn ich das Abblendlicht anhabe.

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 8:59

      Hallo Tatjana,

      wenn Sie Beleuchtungseinrichtungen an Ihrem Fahrzeug anbringen, die laut Zulassungsbescheinigung nicht für Ihr Fahrzeug bestimmt sind, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür gibt es in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tom, h. 2. April 2016, 20:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wenn die Betriebserlaubnis, wegen folierten Rückleuchten erlischt, wie schnell bekommt man sie wieder und was kostet es?
    Die
    Folierung ist sofort wieder entfernt.

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 9:53

      Hallo Tom,

      wenn die Folierung wieder entfernt wurde, sollte es in der Regel kein Problem sein, mit der entsprechenden Mängelkarte eine erneute Prüfung vorzunehmen. Die Prüfer sollten die Rückleuchten dann wieder freigeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paul 29. März 2016, 23:06

    Mit lasierte Rückleuchten in einer verlängerten Probezeit erwischt
    mit welch einer Strafe kann ich rechnen? (Verlängerung durch Geschwindigkeitsüberschreitung)

    MfG

    • bussgeld-info.de 30. März 2016, 17:14

      Hallo Paul,

      in § 53 StVZO ist festgeschrieben, dass Rückleuchten rot sein müssen. Rückleuchten zu lackieren oder lasieren, ist entsprechend verboten, da das Fahrzeug nicht mehr der vorschriftsmäßigen Ausstattung entspricht und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Ein solches Vergehen wird in der Regel mit hohen Geldbußen und Punkten in Flensburg geahndet. Möglich ist auch eine weitere Verlängerung der Probezeit. Was Sie genau erwartet, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Paul 30. März 2016, 18:03

        danke für die schnelle Antwort :)

  • Kai 26. Februar 2016, 22:02

    Danke für die rasche Antwort.

    Aber dennoch gibt es in Deutschland keine
    Halt-E-linie. Es gibt nur die HALTlinie. Gehen Sie doch bitte darauf etwas konkreter ein.

    MfG

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 11:33

      Hallo Kai,

      vielen Dank für Ihre Anmerkung. Tatsächlich wird in der Bußgeldkatalogverordnung von ‚Haltlinie‘ gesprochen. Wir beziehen uns auf unserer Seite allerdings auf die im Duden festgelegte Begrifflichkeit ‚Haltelinie‘, die dort als „Linie quer zur Fahrspur, an der [vor Ampeln] angehalten werden muss“ definiert ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • andrea 24. Februar 2016, 22:00

    Was gibt es für ne Strafe wenn man us blinker also standlicht im blinker hat ?

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 11:12

      Hallo Andrea,

      Sie können möglicherweise ein Verwarngeld für in Deutschland unzulässige Beleuchtungseinrichtungen erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kai 23. Februar 2016, 21:28

    Hallo und guten Abend.

    Ich habe noch eine Frage an Sie.

    Wo genau liegt laut Gesetzgeber die Definition „bei Nässe“ ? Ab wann ist eine Straße Nass und nicht Feucht?

    Wo genau liegt laut Gesetzgeber die Definition „Nebel“ ? Ab wieviel Meter Sichtweite darf man die Nebelleuchten einschalten?

    Wenn die Polizei mich anhält mit der Begründung “ Sie haben die Haltelinie überfahren,ohne zu stoppen“ ,darf ich dann einfach weiter fahren? Laut Text gibt es in Deutschland keine Haltelinie. Was da aber steht ist, daß man mich für einen Verstoß nicht 2x Bestrafen darf.

    MfG

    • Kai 23. Februar 2016, 21:34

      Die Haltlinie gilt nur in Verbindung mit Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen gegeben werden (§ 41 III Nr. 2 StVO).

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:52

      Hallo Kai,

      tatsächlich ist die exakte Definition von Nässe in der Straßenverkehrsordnung nicht gegeben. Sie können allerdings davon ausgehen, dass sich in der Regel ein durchgehender Wasserfilm auf der Straße befinden muss. Ab einer Sichtweite von weniger als 50 Metern können Sie die Nebelschlussleuchte einschalten. Nebelscheinwerfer werden dann eingeschaltet, wenn Ihre Sicht durch Nebel oder Regen erheblich beeinträchtigt wird. Das ist auch immer eine Sache der persönlichen Einschätzung und kann nicht genau definiert werden.
      An einer Haltelinie müssen Sie halten. Wenn die Polizei Sie deshalb anhält, ist ein Verwarngeld fällig. Danach dürfen Sie weiterfahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kai 23. Februar 2016, 21:13

    Hallo und guten Abend.

    Ich habe da mal eine Frage. Klar, Sie wurde hier schon des öfteren gestellt, aber es kamen bei jeder Frage unterschiedliche Antworten von Ihnen.

    Was passiert, wenn ich meine Heckleuchten mit Tönungsfolie bekleben lasse, welche die gesetzl. Lichtdurchlässigkeit/Leuchtkraft nicht beeinträchtig.
    Ist dann:
    a- ein Verwarnungsgeld fällig?
    b- ein Bußgeld fällig?
    C- ein Bußgeld mit verlust der Zulassung?
    d- mit oder ohne Vorsatz?

    Habe irgendwie den Duchblick, bei Ihren unterschiedlichsten Antworten, verloren.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 11:04

      Hallo Kai,

      das Fahren mit abgedeckten oder beschmutzten Scheinwerfern kann ein Verwarngeld in Höhe 20 bis 35 Euro erhoben werden (je nach Gefährdung). Es ist in jedem Fall unzulässig, die Scheinwerfer mit Folien zu bekleben, unerheblich, ob durchfärbt oder durchsichtig.

      Zudem (e) kann die Nutzungsuntersagung erfolgen, bis die Änderungen wieder rückgängig gemacht wurden.

      Letzten Endes können die Behörden den Tatbestand je nach individueller Einschätzung unterschiedlich bewerten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • giuseppe 22. Februar 2016, 2:30

    Hallo ich wollte fragen ob gelbe standlichter im blinker erlaubt sind und falls nicht was für Strafe werde ich bekommen wenn ich erwischt werde … hat das Einfluss auf meiner probezeit ?

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 11:48

      Hallo Giuseppe,

      bitte wenden Sie sich an eine Werkstatt oder den TÜV um herauszufinden, ob Ihre Blinker den Voraussetzungen entsprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Giuseppe 23. Februar 2016, 4:32

        Wenn dies nicht der Fall ist und ich sie trotzdem Einbau was für eine Strafe werde ich bekommen ?

        • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:48

          Hallo Giuseppe,

          bei Anbringung anderer Beleuchtungseinrichtungen als vorgeschrieben, kann ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro erhoben werden. Zudem kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird mit 50 Euro Bußgeld geahndet. Auch die Nutzungsuntersagung kann erfolgen, bis Sie die nicht zulässigen Veränderungen an Ihrem Fahrzeug wieder rückgängig gemacht haben.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Waldi 21. Februar 2016, 12:15

    Standlicht zusammen mit Nebelscheinwerfer als „Tageslicht“ nutzen ist 2016 erlaubt oder nicht?
    Suchmaschinen brachten widersprüchliche Ergebnisse.

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:00

      Hallo Waldi,

      die Nebelscheinwerfer am Tag als Tagfahrlicht einzuschalten, ist in Deutschland nicht gestattet – es sei denn, die Sichtverhältnisse erfordern den Einsatz der Nebelscheinwerfer.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • JonasBMW 16. Februar 2016, 20:19

    Hallo Busgeld-Info Team,
    Hab vor 2 Wochen meine Fernlichter Gelb foliert. Nun die Frage was da auf mich zukommen kann (ob ich es wieder weg machen sollte). Meine Fernlichter sind unabhängige Scheibwerfer und eigentlich nie an. Soweit ich es gelesen hab darf man die sogar Abdecken. Gibt es da nen Punkt oder „nur“ eine kleine Geldstrafe? Ist das ein B-Verstoß oder sogar ein A-Verstoß?

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:41

      Hallo JonasBMW,

      Scheinwerfer dürfen am Auto niemals durch irgendetwas abgedeckt werden. Das könnte zum Verlust der Betriebserlaubnis führen. Wenn Sie ein Fahrzeug benutzen, dessen Beleuchtungseinrichtungen verdeckt oder nicht betriebsbereit (weil nicht vorschriftsmäßig) ist, handelt es sich um einen B-Verstoß, der 20 – 25 Euro nach sich zieht, wenn Sie andere dadurch gefährdeten. Es sind 50 Euro (B-Verstoß), wenn Sie dadurch mit erloschener Betriebserlaubnis fahren und kann bei einem Unfall oder der Gefährdung der Verkehrssicherheit teurer werden und auch einen Punkt nach sich ziehen. Normalerweise sollte Ihnen der Hersteller bzw. die Werkstatt sagen können, ob solche Folierungen in Deutschland erlaubt sind oder nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jannik 15. Februar 2016, 19:24

    Hallo, ich habe vor bei meinem Peugeot 207 die Nebelscheinwerfer gelb zu folieren. Ist das bei Nebelscheinwerfer auch illegal?

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:21

      Hallo Jannik,

      Sie dürfen keine Art von Scheinwerfern an Ihrem Auto mit etwas abdecken. Dies würde zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sünder 9. Februar 2016, 21:39

    Hallo Bussgeld-Info Team

    Ich habe vor wenigen Wochen einen Auffahrunfall bei Dunkelheit verursacht, indem ich laut dem ermittelnden Staatsanwalt (Gutachten fand statt) mein Anbaugerät (Holzspalter) am Traktor nicht ordnungsgemäß mit Warntafeln bzw. Schlussleuchten/Rückstrahler kenntlich gemacht habe. Wieviel Schuld kann mir der Staatsanwalt bzw. Richter geben, wenn der Unfallgegener, der mit seinem Auto ungebremst in das „schlecht beleuchtete“ Traktorgespann raste (wir beide wurden mittelschwer verletzt), unter Alkoholeinfluss (0,68 Promille) stand? Ist es wirklich so schlimm, wenn man gegen die StVZO verstößt oder kann ich erwarten, dass mich auch wirklich nur eine sehr geringe Teilschuld trifft?

    Vielen Dank schon im voraus für Ihre Bemühungen und Ihre Antwort

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 12:40

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich am besten direkt an einen Anwalt. Der kann Ihnen sicher weiterhelfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens 8. Februar 2016, 19:22

    Darf man Led Kennzeichenbeleuchtungs Module mit E Prüfzeichen nachrüsten.
    Gruß

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:18

      Hallo Jens,

      ja, mit vorhandener ABE (Allgemeiner Betriebserlaubnis) ist dies erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 3. Februar 2016, 22:56

    Möchte meine Rückleuchten folieren , welche Folgen können damit auftreten ?? Bin zudem noch in der Probezeit .
    Lg

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 12:47

      Hallo Tom,

      wenn Ihre Rückleuchten dadurch verdeckt werden, kann Ihnen ein Verwarngeld drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Felix 28. Januar 2016, 2:06

    Ist es strafbar Abends kurz die Lichthupe innerorts (beleuchtet) zu verwenden um ein von gegenüber kommendes Fahrzeug zu warnen, dass dieser vergessen hat das Abblendlicht einzuschalten?

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 12:16

      Hallo Felix,

      innerorts ist es grundsätzlich verboten, die Lichthupe zu verwenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 27. Januar 2016, 1:08

    Wie ist es eigentlich zu bewerten wenn eine Familie (3 Führerscheininhaber) mit einem von drei Autos über 12 Monate bewusst und wissentlich mit einseitig defektem Bremslicht fährt? Seit 4 Wochen nun das gleiche mit dem zweiten der drei Autos.

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:19

      Hallo Peter,

      ein Defekt bei der Fahrzeugbeleuchtung kann ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro nach sich ziehen. Zudem kann dies als Mangel bei der nächsten Hauptuntersuchung angezeigt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bodo L. 20. Januar 2016, 21:08

    Ist ein Bußgeld in Höhe von ca.2000 Euro für einen Einbau lackierter Rücklichter möglich,oder welche andere Tatbestände dieser Art müssten noch vorgelegen haben?

    Gruß Bodo

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:01

      Hallo Bodo L.,

      das Lackieren der Beleuchtung ist verboten. Allerdings werden hier keine 2.000 Euro fällig. Vermutlich lag noch mindestens ein weiterer Tatbestand vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sascha 19. Januar 2016, 10:26

    Hallo ich fahre einen Roller bin ich dort blaue Halogen installieren würde als Frontscheinwerfer in welche Kategorie würde das eventuell rutschen wenn ich kontrolliert werde? Mfg Sascha

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:01

      Hallo Sascha,

      das Fahren mit nicht zugelassenen Leuchten kann zum Verlust der Betriebserlaubnis führen. Beim Fahren ohne Betriebserlaubnis mit gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • kai 15. Januar 2016, 21:07

    Hallo
    Mit welcher Strafe muss man rechnen wenn die Rückleuchten leicht durch folie abgedunkelt werden?
    Bekommt dann allein der Fahrzeughalter die Strafe auch wenn das Auto ausschließlich von jemand anderem bewegt wird?
    Vielen Dank im voraus

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 11:25

      Hallo Kai,

      das Bußgeld richtet sich nach der Einschränkung der Rückleuchtenfunktion. In der Regel ist in Deutschland der Fahrer verpflichtet, das Bußgeld zu zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:52

      90€
      1 Punkt
      Das Auto verliert die Betriebserlaubnis und bleibt stehen bis du das wieder in Ordnung bringst.

  • Sindbad 14. Januar 2016, 14:59

    Hallo,
    Ich wurde vor 2 Wochen von der Polizei angehalten, weil ich ein Auto gekauft habe, die Xenonlichter haben aber keine sra und alwr hatte. Jetzt kommt ein Brief von der Polizei wo drinne steht, die Verkehrssicherheit war wesentlich beeinträchtig und die Betriebserlaubnis ist zudem erloschen.
    Nun frage ich mich wie teuer das wird und ob es Punkte gibt. Der Händler hat Schuld weil er es illegal eingebaut hat ohne sra und alwr einzubauen. Er hat es mir so verkauft und ich werde jetzt zur Rechenschaft gezogen. Was kann ich machen ?

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 11:55

      Hallo Sindbad,

      wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Lassen Sie sich in Ihrem Fall von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:52

      90€
      1 Punkt
      Das Auto verliert die Betriebserlaubnis und bleibt stehen bis du das wieder in Ordnung bringst.

      Händler ist nicht schuldig.
      Du als Halter und / oder als Fahrer bist für dein Auto verantwortlich

  • Robin 1. Januar 2016, 18:40

    Hallo,
    ich hatte für meinen Golf 3 für vorne getönte Klarglas blinker + nebelscheinwerfer gekauft mit integriertem standlicht.
    Eine extra Birne ist in den blinkern diese ist orange.
    Diese leuchten weißen ein E-Prüfzeichen auf.
    Nun wurde ich von der Polizei angehalten und sie meinten das wäre nicht zulässig.
    Aber ich meinte doch und Wies auf das prüfzeichen hin und, dass ich diese so gekauft hatte!
    Nun habe ich eine Mängelkarte erhalten.
    „Blinker vorne leuchten dauerhaft orange Farben“
    Wer hat nun recht?
    Schließlich hatte ich sie so gekauft!
    Und ich bin noch in der Probezeit.

    Was erwartet mich nun ?
    Kann ich Einspruch erheben? Wer hat nun recht?

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 12:00

      Hallo Robin,

      laut Straßenverkehrszulassungsordnung (ab § 49a) sind nur weiße, gelbe und rote Leuchten an Fahrzeugen zulässig. Das Vorhandensein des Prüfzeichens (e1 bzw. E1) kann über die Zulässigkeit entscheiden. Einen Einspruch können Sie jederzeit innerhalb der 14-Tage-Frist ab Erhalt des Bescheids einlegen. Zu den Erfolgsaussichten kann Ihnen hier keine Auskunft gegeben werden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Bei Tuningmaßnahmen am Fahrzeugen bietet es sich stets an, vorab den Rat von fachkundigen Personen oder Prüforganisationen zu suchen, um Probleme zu vermeiden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:50

      Ich habe das so gekauft – ist keine Ausrede.
      Sei froh dass das nur mängelkarte war. Normal wären 90 € und 1 Punkt fällig. Deibe Karre würde auch prinzipiell die Betriebserlaubnis verlieren

  • Monica 3. Dezember 2015, 2:01

    Hallo,

    Ich habe an meinem Auto ein Led Tagfahrlicht eingebaut, welches aber nicht der StVO spricht (bei Abblendlicht leuchtet sie immernoch).
    Zudem sind meine standlichter auch in led.

    Welche Konsequenzen hat es auf meinen Führerschein, da ich noch im Probezeit bin.
    Und was wäre die Strafe ?

    Vielen Dank schonmal

    • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 11:11

      Hallo Monica,

      sofern die eingebauten Leuchten nicht der StVZO entsprechen, kann Ihnen Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis zur Last gelegt werden. Dabei handelt es sich um einen B-Verstoß, der mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden kann. Wie sich ein B-Verstoß auf die Probezeit auswirkt, können Sie auf der folgenden Seite lesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bernhard 4. November 2015, 10:58

    Hallo,
    ich habe alle Kommentare gelesen, nur leider nichts gelesen was zu meiner Frage passt.

    Ich fahre einen Audi A6 Baujahr 2007 welcher vom Werk trotz Xenon mit einer Halogen Tagfahr-Beleuchtung ausgestattet ist. Ich habe die Birnen jetzt gegen geprüfte LED Birnen ausgetauscht, welche auch keine Fehlermeldung oder ähnliches verursachen. Diese waren einiger der wenigen bei denen nicht vermerkt war, das sie im Bereich der StVO nicht zulässig sein.

    Was passiert mir? Serienmäßig gab es das in den Baujahren nur im S8.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bernhard

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 13:59

      Hallo Bernhard,

      wenn die Birnen nicht als „nicht zulässig“ gelten, dann müssen Sie mit keiner Strafe im Verkehrsrecht rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Daniel 3. Februar 2018, 13:48

        So nicht korrekt.
        Der Scheinwerfer muss für die LEDs vorgesehen und so gekennzeichnet sein. Ist dieser es nicht – 90 € und 1 Punkt, Erlöschen der BE

  • Peter 1. November 2015, 2:01

    Hallo,

    wie sieht es aus, wenn eine Unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug montiert ist, die nicht eingeschaltet ist und es zum Unfall kommt. Die Daseinsberechtigung erhält die Beleuchtung aufgrund Wartungsarbeiten am Unterboden – eine Taschenlampe könnte somit gespart werden ;-)
    Bzw. Beleuchtung wird nicht im Bereich der StvO verwendet, sondern lediglich auf abgesperrten/privaten Bereichen usw. Wäre das legal?

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 10:36

      Hallo Peter,

      eine „Daseinsberechtigung“ erhalten Teile am Fahrzeug nur dann, wenn diese in der Betriebserlaubnis aufgeführt sind bzw. wenn eine Genehmigung dafür vorhanden ist. Auch auf Privatgeländen kann die StVO gelten. Dies kann der Besitzer des Geländes festlegen. Die Betriebserlaubnis, wie auch der Versicherungsschutz können unter Umständen entfallen, wenn es aufgrund von nicht genehmigten Fahrzeugteilen zu einem Unfall kommt. Dies müssen aber die Behörden entscheiden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • peter 10. November 2015, 21:36

        Wenn die Beleuchtung also nicht eingeschaltet ist, ist diese nicht sehbar und kann somit nicht der Grund eines Unfalles sein („wenn es aufgrund von nicht genehmigten Fahrzeugteilen zu einem Unfall kommt.“) und wäre somit legal? Oder habe ich die Aussage überinterpretiert?
        Des Weiteren: Private Hofeinfahrt + Unterbodenbeleuchtung => kein Problem (da ich ja bestimmen kann ob StVO gilt oder nicht, richtig?)
        Wie sieht es bei öffentlichem Parkplatz, wo StVO gilt und der Wagen ausgeschaltet (Zündschlüssel steckt nicht im Schloss) mit Unterbodenbeleuchtung steht?

        Vielen Dank schon mal in Voraus für die Antwort!
        Ihr seit ein Segen für die Unwissenden! :-)

        • bussgeld-info.de 16. November 2015, 12:54

          Hallo Peter,

          die Unterbodenbeleuchtung ist am Fahrzeug angebracht, ob sie nun an- oder ausgeschaltet ist. Besitzt diese Beleuchtung keine Zulassung, dann wird der Fahrzeug-Halter spätestens bei der nächsten TÜV-Prüfung Probleme bekommen, wenn sie unberechtigter Weise am Fahrzeug angebracht wurde, ohne die entsprechende Genehmigung zu besitzen. Solche genehmigungspflichtigen Bauteile können dazu führen, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt und dann drohen laut Bußgeldkatalog mindestens 50 Euro Bußgeld, wenn das Auto trotzdem in Betrieb genommen wurde.

          Ihr Bussgeld-Info Team

        • Daniel 3. Februar 2018, 13:44

          Auf deinem privaten Hof kannst du nicht bestimmen, ob die StVO gilt oder nicht. Diese wird dort nie gelten. Siehe in der StVO den Geltungsbereich: nur rechtlich öffentliche oder tatsächlich öffentliche Straßen und Grundstücke. Damit also nur dort, wo jeder fahren kann/darf. Also z.B. auch der Parkplatz eines Supermarktes. Ein abgesperrtes Firmengelände jedes u.U. nicht mehr. Und dein Hof sowieso nicht 😉

        • Daniel 3. Februar 2018, 13:45

          Die Beleuchtung ist im Geltungsbereich der StVO nicht zugelassen. Punkt

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