Bußgeldkatalog: Beleuchtung & Warnzeichen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen 2024, der die Bußgelder bei Missachtung der Vorschriften definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt20 €
mit Gefährdung25 €
mit Sachbeschädigung35 €
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10 €
mit Gefährdung15 €
mit Sachbeschädigung35 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts25 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts60 €1
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren10 €
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20 €
mit Sachbeschädigung35 €
Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt10 €
Missbrauch der Warnblinkanlage5 €
Missbrauch von Hupe und Lichthupe5 €
mit Belästigung10 €
Einsatz unerlaubter Schallzeichen10 €

Bußgeldrechner: Beleuchtung


Spezielles zum Thema Beleuchtung:

Beleuchtung & Warnzeichen: So verhindern Sie ein Bußgeld


Vergleichsweise niedrige Bußgelder und allgemeine Strafen gibt es bei der nicht rechtmäßigen Nutzung von Beleuchtung und Warnzeichen. Da man aber den Verkehr vor allem visuell erlebt, ist es stets von großer Bedeutung, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges wie beispielsweise das Abblendlicht sachgemäß genutzt wird. Dies gilt umso mehr bei schlechten Wetterverhältnissen oder während der Nacht. Schließlich kann man nicht nur seine eigene Sicht behindern, sondern wird möglicherweise von anderen Verkehrsteilnehmern zu spät wahrgenommen.

Das Fernlicht

Korrekte Beleuchtung am Auto
Korrekte Beleuchtung am Auto

Ist die Sicht stark eingeschränkt, kann man das Fernlicht nutzen. Allerdings sollten Sie dies nur tun, wenn Sie entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Auf gut beleuchteten Straßen sollte das folglich unterlassen werden. Doch wie verhält es sich mit Fernlicht auf Autobahnen? Laut § 17 der StVO darf auf Straßen mit durchgehender und ausreichender Beleuchtung nicht mit Fernlicht gefahren werden. So heißt es weiter in der StVO:

„Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.“

Ist der Mittelstreifen auf der Autobahn ausreichend lichtdicht und werden andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet, darf mit Fernlicht auf Autobahnen gefahren werden. Weiterhin sollte man auch bei Nebel und Schneefall darauf verzichten, denn durch die Reflektion der Wassertröpfchen wird die eigene Sicht beeinträchtigt.

Das Abblendlicht

Auch das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden. Es ist, im Gegensatz zum Fernlicht, für geringere Sichtweiten bis zu maximal 50 Metern konzipiert. Hier droht in Sachen Beleuchtung und Warnzeichen die höchste Strafe. Bei schlechter Sicht, die zum Beispiel durch Wetterbedingungen verursacht wird, sollte es genutzt werden. Missachten Sie diese Regel außerorts, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Das Abblendlicht kann gefährlich werden. Wenn Sie es zu niedrig einstellen, verlieren Sie an Sichtweite. Ein zu hoch konfiguriertes Abblendlicht wird zur Gefahr für andere Autofahrer. Eine gute Werkstatt kann Ihnen die korrekte Höhe vom Abblendlicht einstellen.

Laut StVO muss das Abblendlicht auch Tagen angeschaltet werden, wenn „Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich“ behindern.

Spezielle Ratgeber zu „Tagfahrlicht“ und „Nebelscheinwerfer“

Das Tagfahrlicht

Seit einiger Zeit rüsten Autohersteller ihre Modelle mit dem Tagfahrlicht aus, da seit Februar 2011 in Deutschland eine Tagfahrlicht-Pflicht besteht. Diese Tagfahrlicht-Vorschriften beziehen sich jedoch nur auf neue Modelle, sodass Autohersteller Modelle ab diesem Zeitpunkt mit dem Tagfahrlicht ausrüsten müssen. Natürlich können Sie auch bei älteren Modellen ein Tagfahrlicht nachrüsten lassen. Jedoch besteht in Deutschland keine Tagfahrlicht-Pflicht für ältere Modelle vor 2011. Wer aber das Tagfahrlicht nachrüsten will, sollte es von einer Werkstatt durchführen lassen. Einbaufehler können den Versicherungsschutz kosten, sobald die Betriebserlaubnis für das Auto erlischt.

Tagfahrlicht streut in alle Richtungen
Tagfahrlicht streut in alle Richtungen

Diese Beleuchtung streut in alle Richtungen und nicht wie bei dem Abblendlicht nach unten auf die Straße. Das Tagfahrlicht blendet in der Regel nicht, ist aber auffällig, sodass das Auto auch an Tagen mit schlechten Witterungsverhältnissen erkannt werden kann. Außerdem spart das Tagfahrlicht erheblich mehr Strom als das Abblendlicht.

Standlicht als Tagfahrlicht? Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechter Sicht benutzt werden, sodass sie nicht als normales Tagfahrlicht geeignet bzw. legal sind. Das Gleiche gilt auch für das Standlicht als Tagfahrlicht. Dieses darf nur als Tagfahrlicht genutzt werden, wenn es erhebliche Sichtbehinderungen gibt und zwei Nebelscheinwerfer am Auto vorhanden sind. In diesem Fall darf der Autofahrer das Standlicht zusätzlich benutzen.

Die Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte darf nur benutzt werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter beträgt. Die Nebelschlussleuchte ist für alle Autos ab dem Baujahr 1992 Pflicht.

Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?

Laut Gesetz muss im Auto eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers anzeigen, dass die Nebelschlussleuchte angeschaltet ist.

Schall- und Warnzeichen

In gewissen Situationen ist es durchaus erlaubt, das Fernlicht als Lichthupe einzusetzen. Bei unsachgemäßer Nutzung jedoch droht trotzdem ein Bußgeld, auch wenn es noch relativ niedrig ist. Das Warnzeichen darf nur genutzt werden, wenn man andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr warnen will oder wenn man außerorts überholen möchte. Gleichzeitig muss man aber darauf achten, andere Fahrer nicht abzulenken. Als Nötigung wird der alleinige Einsatz der Lichthupe bei einem Überholvorgang nicht verstanden. Das ist erst der Fall, wenn man dabei noch dicht auffährt, um Druck auszuüben. Ist man derjenige, der sich durch die Lichthupe belästigt fühlt, sollte man versuchen ruhig zu bleiben und dem Gegenüber eine Möglichkeit zum Überholen geben.

Dieselben Regelungen gelten bezüglich der Hupe, die in der Straßenverkehrsordnung Schallzeichen genannt wird. In manchen Fällen, wie einem Autokorso, werden allerdings oft Ausnahmen gemacht. Betätigt man das Schallzeichen ohne triftigen Grund und gefährdet dadurch den Verkehr, kann die Strafe im Einzelfall bedeutend höher ausfallen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Hupen“.

Spezielle Beleuchtung: Was Sie beim Tuning beachten sollten

Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden
Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden

Fahrer, die ihr Auto mit Vorliebe „tunen“, sollten sich vorher über die speziellen Regelungen informieren. Denn nicht alles, was gut aussieht, ist auch erlaubt. Die Montage einer Unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug zum Beispiel ist illegal, da man sie aufgrund fehlender Kennzeichnung mit einer Prüfnummer nicht amtlich zulassen kann.

Generell sind nur Beleuchtungen erlaubt, die amtlich zugelassen sind und eine solche Kennzeichnung besitzen. Vor allem während der Probezeit sollte man kein Risiko durch nicht amtlich zugelassene Lichtanlagen eingehen, da dies ein Verstoß der Kategorie B ist. Erlaubt man sich einen Verstoß dieser Art zum zweiten Mal, wird die Probezeit um zwei Jahre verdoppelt und ein Aufbauseminar muss besucht werden.

LED-Leuchten

Als neuer Trend in Sachen Tagfahrbeleuchtung zeichnet sich der Einsatz von LED-Leuchten ab. Äußerst praktisch sind sie wegen der, im Vergleich zu normalen Glühlampen, hohen Leuchtkraft bei gleichzeitig niedrigem Stromverbrauch. Außerdem wird ihnen nachgesagt besonders langlebig zu sein. Wenn LED-Leuchten allerdings doch einmal ausgetauscht werden müssen, gestaltet sich das schwierig, da sie als Module eingebaut werden müssen und sie so nicht einzeln ausgebaut werden können.

Beleuchtung von Fahrrädern

Fahrradfahrer werden bei schlechten Lichtverhältnissen häufiger übersehen, da sie nicht immer auf eine korrekte Beleuchtung achten. Beachtenswert ist, dass seit dem 5. Juli 2013 nicht mehr nur ausschließlich Dynamos (Lichtmaschinen) zur Lichterzeugung erlaubt sind, sondern zusätzlich auch Batterie-Dauerbeleuchtungen und aufladbare Energiespeicher (Akkus).

Auch Fahrradfahrer müssen ein Bußgeld bei fehlender Vorder- oder Rückbeleuchtung begleichen. Dieses beläuft sich auf 20 Euro. Gefährdet man dabei noch zusätzlich den Verkehr, muss man 25 Euro zahlen. Resultiert die fehlende Nutzung der Beleuchtung in einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, werden schon 35 Euro fällig. Zu beachten ist, dass die Strafen auch gezahlt werden müssen, wenn Beleuchtungsanlagen zwar vorhanden, aber nicht eingeschaltet sind.

Weitere Informationen zur Fahrrad-Beleuchtung erhalten Sie in unserem Fahrrad-Bußgeldkatalog „Beleuchtung“.

FAQ: Beleuchtung

Wann darf das Fernlicht eingeschaltet werden?

Das Fernlicht soll auf schlecht ausgeleuchteten Straßen für mehr Sicherheit sorgen. Allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird.

Was ist beim Einsatz der Lichthupe vorgeschrieben?

Die Verwendung dieses Warnzeichens ist nur erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen oder um außerorts das Überholen anzukündigen.

Welche Sanktionen drohen beim nicht vorschriftsgemäßen Einsatz der Beleuchtung?

Was der Bußgeldkatalog im Einzelnen vorsieht, zeigt diese Bußgeldtabelle.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (25 Bewertungen, Durchschnitt: 3,84 von 5)
Bußgeldkatalog: Beleuchtung & Warnzeichen
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 345 comments… Kommentar einfügen }
  • Erik K. 8. April 2017, 8:07

    Ich habe eine frage zu beleuchtende Embleme. also für mich weis leuchtende Audi ringe. nur vorne nicht hinten. ist das in Deutschland erlaubt wenn ich sie mit ans licht an klemme. mfg Erik

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 8:15

      Hallo Erik,

      die Beleuchtung darf nicht modifiziert werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander L. 5. April 2017, 10:19

    Wie hoch wird das Bußgeld, wenn ich mir Xenon – Scheinwerfer einbaue aber das Auto keine Scheinwerferreinigungsanlage besitz

    Grüße Alex ;-i

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 9:47

      Hallo Alexander L.,

      eine nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung zieht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marlon 4. April 2017, 16:54

    Hallo,
    was droht mir, wenn ich auf dem Motorrad Musik höre und dabei die Bluetooth box in der tasche ist?
    Weil beim Auto hört man die Musik auch, wenn sie etwas lauter ist oder die Fenster offen sind.
    Bin zudem in der Probezeit.

    MFG

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 9:22

      Hallo Marlon,

      hier würde ein Bußgeld von 10 Euro anfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Joachim L. 2. April 2017, 7:47

    Wie sieht es bei einem atv aus mit lof Zulassung
    Wenn ich da Zusatz LED Scheinwerfer daran mache sind die erlaubt
    Sind ohne e Zeichen und sollen als Zusatz Licht dienen in der Nacht u d sind extra zuschalt bar

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 9:07

      Hallo Joachim,

      die Vorschriften zur Beleuchtung sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgelegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan 26. März 2017, 0:44

    Hallo

    Ich wurde letztens mit meinem Motorrad angehalten… Der Scheinwerfer vorne war schwarz foliert. Ich habe darauf hin eine Mängelkarte erhalten und habe alles in der darauf stehenden Frist erledigt und abstempeln lassen. Auf der Karte war „Verwarnung“ und „Anzeige“ mit Nein angekreuzt. Kann dennoch eine Strafe auf mich zu kommen oder hat sich der Fall somit erledigt.

    MFG

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 9:41

      Hallo Jan,

      damit sollte der Fall erledigt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Niklas Lücken 25. März 2017, 18:44

    Ich hätte auch mal ne Frage wenn ich meine nebelscheinwerfer Gelb foliere für showzwecke könnt da auch etwas auf mich zukommen??

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 9:38

      Hallo Niklas,

      wenn die Beleuchtung nicht ordnungsgemäß angebracht und funktionstüchtig ist, erwartet Sie ein Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vincent N. 18. März 2017, 12:18

    Hallo Bussgeld-Team,
    Wie hoch wäre die Strafe in diesem Falle?
    Die Rückleuchten etc. sind noch sehr gut wahrzunehmen, auch von weitem.
    Gruß Vincent

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 10:44

      Hallo Vincent,

      die Bußgelder für die verschiedenen Tatbestände können Sie dem Bußgeldkatalog auf dieser Seite entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 16. März 2017, 12:24

    Ich wollte in meinen BMW E46 Compact Bj. 04 US Standlichter einprogrammieren. Gibt es da irgendwelche Strafen, die auf mich zukommen? Und Wenn es nicht geht, ist es dann möglich Angel Eyes in meine Scheinwerfer einzubauen? Oder ohne die Scheinwerfer umzubauen, Wäre es möglich um die Scheinwerfer LED zu befestigen, damit sie aussehen wie Angel Eyes?

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 9:19

      Hallo Tom,

      einige BMW-Modelle haben Angel Eyes bereits serienmäßig verbaut. Somit ist es auch möglich, Ihren Pkw damit auszustatten. Sie sollten allerdings in jedem Fall darauf achten, dass die Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen haben. Ist dieses vorhanden, müssen Sie mit keinen Strafen rechnen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Marcel 16. März 2017, 8:40

    Guten Tag.

    Ich habe mal eine Frage zur Unterbodenbeleuchtung. Mir ist völlig klar und verständlich warum diese im öffentlichen Verkehr im eingeschalteten Zustand nicht erlaubt ist. Warum das verbauen schon strafbar sein soll ist mir ein Rätsel. Die Begründung das es kein Teilegutachten gibt oder kein E-Prüfzeichen besitzt ist für mich nicht sonderlich nachvollziehbar. Zumal ich, für meinen Teil, das lediglich für Tuning Shows verwenden würde.

    Etliche Teile die ich Am oder Im Auto legal verbauen kann ist lang und kann ggf. mehr den engegenkommenden Verkehr behindern oder ablenken als eine verbaute, nicht eingeschaltete Unterbodenbeleuchtung. Ein Beispiel wäre auch eine Voll- oder Teilfolierung in Gold die nicht nur spiegelt sondern auch Licht reflektiert. Somit müsste jeder Aufkleber ein Teilegutachten oder eine Genehmigung durch den TÜV besitzen, was ja nicht vorhanden ist. Genauso dürften LKWs mit einer Innenraumbeleuchtung die nach Außen scheint nicht zulässig sein. Allerdings sieht man diese benannten LKWs Tag für Tag auf den Autobahnen unterwegs. Auch dürften dann keine Hifi Anlagen in Fahrzeuge verbaut werden die den Fahrer ablenken können zumal diese auch keine derartige Zulassung oder Prüfung besitzen. Ich könnte noch weitere Beispiele nennen in denen ein erlöschen der Betriebserlaubnis wesentlich sinnvoller wäre.

    Ich kann also weder nachvollziehen warum die Betriebserlaubnis erlischt noch warum der Versicherungsschutz wegfallen würde. Zumal eine direkte Berührung der Unterbodenbeleuchtung mit der Technik des Fahrzeuges nicht zustande kommt z.B. beim verbauen einer Unterbodenbeleuchtung mit Fernbedienung.

    Könnten sie mir das bitte erklären?

    Vielen Dank für die Hilfe und das lesen meiner ausführlich Erläuterung.

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:40

      Hallo Marcel,

      unsere Seite bietet keine Einschätzung der gesetzlichen Richtlinien, sondern gibt diese lediglich wieder. Es ist gemäß StVZO nicht erlaubt, eine Unterbodenbeleuchtung am Auto anzubringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vincent 14. März 2017, 12:56

    Hallo,
    Ich würde gerne meine Rückleuchten Folieren lassen bzw. Etwas abdunkeln / tönen lassen mit einer speziellen Folie. Ist es erlaubt? Wenn ja bis zu welchem Grad?
    Fahre einen BMW 1er F21 Facelift 2017.
    Gruß
    Vincent

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 10:02

      Hallo Vincent,
      Sie dürfen keine Art von Scheinwerfern an Ihrem Auto mit etwas abdecken. Dies würde zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.

      Bei Tuningmaßnahmen am Fahrzeugen bietet es sich stets an, vorab den Rat von fachkundigen Personen oder Prüforganisationen zu suchen, um Probleme zu vermeiden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Uwe 11. März 2017, 16:35

    darf ich zu meinen blinkern noch zusatz blinker anbauen

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:02

      Hallo Uwe,

      dies dürfte nicht zulässig sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank 7. März 2017, 13:27

    Hallo.
    Die Strafe für folierte Rückleuchten habe ich gelese, 50€. Wie ist es bei einem Unfall, erlischt da die Versicherungspflicht?
    Danke, Gruß Frank

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:44

      Hallo Frank,

      die Versicherungspflicht für ein Fahrzeug entfällt nicht wegen eines Unfalles.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timo 5. März 2017, 12:46

    Hallo,

    Ist es erlaubt zusatzbeleuchtung anzubauen ohne strassenzulassung wenn ich diese nicht eingeschaltet hab?

    Was währe sie straffe wenn ich mit zusatzbeleuchtung ohne strassenzulassung welche eingeschaltet ist angehalten werde?

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 10:41

      Hallo Timo,

      diese spezifische Frage sollten Sie an die Fahrzeugzulassungsstelle richten. Diese kann Ihnen die entsprechenden Auskünfte erteilen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Bmw f10 24. Februar 2017, 15:48

    Hallo

    Unzwar hab ich meine rückleuchten für meinen f10 getönt. Was wäre den die strafe dafür und passiert etwas mit meiner probezeit.

    Mfg

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:25

      Hallo,

      in diesem Fall verstoßen Sie gegen die allgemeinen Vorschriften zur Beleuchtung. Es wird ein Verwarngeld von 5 Euro fällig. Zudem ist es möglich, dass Sie mit dem Fahrzeug nicht durch die nächste HU kommen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Jürgen 21. Februar 2017, 19:38

    Hallo,
    Ich habe H7 Projektions Scheinwerfer und habe dort xenon kit eingebaut.
    Natürlich ist das alles illegal aber meine frage währe jetzt, ob man dafür auch Punkt in Flensburg bekommen kann oder bekommt man nur Geldstrafe ?

    Danke !

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 10:10

      Hallo Jürgen,

      in der Tabelle oben auf dieser Seite finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zu Beleuchtung und Warnzeichen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tamerlan 21. Februar 2017, 0:09

    Hallo,
    Ich habe in meine Projektions Scheinwerfer xenon kit 4300k eingebaut, es blendet echt keinem.
    Meine Frage währe jetzt, was passiert wenn ich doch von Polizei angehalten werde ?
    Kann man dafür auch Punkt erhalten oder bekommt man nur Bußgeld dafür ?

    Danke.

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 11:13

      Hallo,

      auf dieser Seite finden Sie oben den aktuellen Bußgeldkatalog zu Beleuchtung und Warnzeichen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • L. C. 20. Februar 2017, 16:01

    hallo bussgeld info team,
    ich bin gestern von polizei angehalten wurden wegen mein US-Blinkern und hab ich strafe bekomm in der hohe von 50€ und mangelhaft papiere ich soll zurück programieren und das beweisen bei der polizei.
    mein frage; ist das 50€ nicht bischen teuer?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 11:28

      Hallo,

      wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Sie haben die Möglichkeit, einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 12. Februar 2017, 20:42

    Was für Strafen würden auf mich zu kommen wenn ich meinen Mopedscheinwerfer mit Folie gelb töne?
    (Bin 17 und haben B17 ,also noch probezeit)
    Danke vorab

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 10:12

      Hallo Tim,

      über die Vorschriften zur Beleuchtung können Sie sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) informieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lina 1. Februar 2017, 12:50

    Hallo,
    Würde heute morgen mit Lasierten Rückleuchten angehalten.
    Leider wusste ich nicht dass sie lasiert sind.
    Was erwartet mich für eine Strafe ?
    Hätte bereits eine probezeitverlängerung.

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 11:22

      Hallo Lina,

      das Lasieren von Rückleuchten ist verboten, da damit das Kfz unvorschriftsmäßig ausgerüstet ist und somit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Es drohen Geldbußen sowie Punkte in Flensburg. Die Höhe dessen liegt im Ermessensspielraum der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pascal 28. Januar 2017, 1:49

    Ich habe eine frage darf ich an meinem Auto US Blinker programmieren dann ist ja die E nummer noch da

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 10:55

      Hallo Pascal,
      für die Beleuchtung am Fahrzeug gelten strenge Vorschriften. Wenden Sie sich deshalb in Ihrem speziellen Fall an den TÜV.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leon 24. Januar 2017, 19:02

    Ab wann darf ein polizist mir ein busgeld geben für kein licht am fahrrad? Also welche Tagesuhrzeit

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 11:16

      Hallo Leon,

      dies ist an die Sichtverhältnisse angepasst und nicht an die Uhrzeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philip 21. Januar 2017, 19:08

    Hallo hab da mal eine frage.
    Ich hab bei meinem LKW im Grill kleine LEDs verbaut. Ist das zulässig und wenn nicht was kommt auf mich zu? Weil die Polizei hat mir eine Verwarnung erteilt und gesagt das nächste mal wurde es einen Punkt geben. Ist das richtig??
    Danke schonmal

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 13:27

      Hallo Philip,

      generell sind Modifikationen, die nicht in den Papieren eingetragen sind, nicht zulässig. Daher müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 17. Januar 2017, 0:32

    Hallo,
    wie verhält es sich denn, wenn beim Folieren der Rückleuchten nur der Bereich foliert wird, der keine Beleuchtungs- bzw. Rückstrahlerfunktion erfüllt?
    Hier speziell der obere, abgesetzte Teil beim Opel Tigra Twintop. Es gibt z.B. auch Tuningteile, die dort befestigt werden. Die sehen aber sch… aus.
    Gruß und danke.
    Christian

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:09

      Hallo Christian,
      die Beleuchtung am Fahrzeug ist vorgeschrieben. Veränderungen müssen deshalb vom TÜV abgenommen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • xxx 8. Januar 2017, 16:52

    ich habe eine frage bzw 3

    1. ich habe in meinen nomalen scheinwwerfern hallogen (h7 led ablendlich mit e zeichen)
    was ist die strafe dafür

    2.strafe für led w5w in der kennzeichenm,ulde ohne e zeichen

    3.strafe für standlich led ohne e zeichen

    4. strafe für alle zusammen danke

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 13:23

      Hallo xxx,
      verstoßen Sie gegen das Verbot der Anbringung anderer Beleuchtungseinrichtungen als vorgeschrieben, müssen Sie laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall könnten Sie die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug verlieren; das Fahren ohne diese Erlaubnis ist mit einem Bußgeld von 50 Euro verbunden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Schwenke 8. Januar 2017, 2:47

    Wurde gerade von der Polizei angehalten, wegen US Blinker. Was soll mich dieses vergehen kosten?

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 13:33

      Hallo Schwenke,
      sind an Ihrem Fahrzeug andere Beleuchtungseinrichtungen angebracht als erlaubt, kann ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro auf Sie zukommen. Schlimmstenfalls erlischt dadurch Ihre Betriebserlaubnis; das Fahren ohne diese Erlaubnis kostet Sie in der Regel 50 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christian 6. Januar 2017, 16:25

    Hallo.
    Ich habe neue standlicht birne gekauft bei Bauhaus. Osram Diadem Chrome. WY5W. Normalerweise passt zum mein Fahrzeug (BMW e46). Aber die birne hat gelbe farbe wie blinker. Als standlicht kann ich so lassen oder soll ich tauschen auf weiß?
    Danke
    Christian

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 12:48

      Hallo Christian,
      gemäß § 49a StVZO müssen die Leuchten nach vorne weiß sein. Wir würden Ihnen also empfehlen, sie zu wechseln.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ronny 6. Januar 2017, 7:52

    Hallo, was könnte auf mich zu kommen wenn ich die Blinker als Standlicht mit benutze?
    Danke.

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 11:11

      Hallo Ronny,

      Ihnen wird dann womöglich ein 20-Euro-Verwarngeld auferlegt, im Sinne des Tatbestandes „Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt“. Auch ein Verwarngeld von 10 Euro ist denkbar, für die nicht vorgeschriebene Verwendung von Blinkern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • CB 5. Januar 2017, 16:05

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    Ich möchte bei meinem Roller die weißen Blinklichter (vorne und hinten) leicht schwarz folieren lassen.

    Welche Strafe kann mit drohen ?

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:24

      Hallo CB,

      Sie riskieren für das Fahren ohne Betriebserlaubnis bestraft zu werden – das kostet dann 50 Euro. Andernfalls erwartet Sie ein Verwarngeld von 20 Euro für die Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Anbringung anderer Beleuchtungseinrichtungen als vorgeschrieben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • greek 6. Dezember 2016, 2:11

    Hallo meine frage wäre darf man unterbodenbeleuchtung an haben,WÄHREND man steht z.b parkhaus,mc,usw?

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 9:53

      Hallo Greek,
      die StVZO schreibt die Beleuchtung am Auto genau vor, zusätzlich Beleuchtungbauteile benötigen in der EU eine Kennzeichnung mit einer Prüfnummer, die es für Unterbodenleuchten am Wagen nicht gibt. Aus diesen Grund sich sie illegal.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sascha 4. Dezember 2016, 12:37

    Guten Tag,
    Hab da mal eine Frage.
    Und zwar habe Ich einen Golf V bei dem der Vor-Vorbesitzer das „Us Standlicht“ aktiviert hat, heißt soviel wie die Blinker haben ein schwaches Dauerlicht. Das Auto ist jetzt seit über 6 Jahren im Familienbesitz also auch schon mindestens 3 mal beim TÜV gewesen, und zahlreiche Polizeikontrollen, bisher hat es niemanden gestört. Gestern Abend wurde Ich deswegen angehalten und soll jetzt 90€ + 1 Punkt bekommen. Ist dass nicht überzogen und hätte nicht der TÜV etwas sagen müssen??

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:54

      Hallo Sascha,

      in Ihrem speziellen Fall sollten Sie sich an einen geeigneten Verkehrsanwalt wenden, der Sie in dieser Angelegenheit beraten kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.