Bußgeldkatalog: Beleuchtung & Warnzeichen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen 2024, der die Bußgelder bei Missachtung der Vorschriften definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt20 €
mit Gefährdung25 €
mit Sachbeschädigung35 €
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10 €
mit Gefährdung15 €
mit Sachbeschädigung35 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts25 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts60 €1
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren10 €
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20 €
mit Sachbeschädigung35 €
Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt10 €
Missbrauch der Warnblinkanlage5 €
Missbrauch von Hupe und Lichthupe5 €
mit Belästigung10 €
Einsatz unerlaubter Schallzeichen10 €

Bußgeldrechner: Beleuchtung


Spezielles zum Thema Beleuchtung:

Beleuchtung & Warnzeichen: So verhindern Sie ein Bußgeld


Vergleichsweise niedrige Bußgelder und allgemeine Strafen gibt es bei der nicht rechtmäßigen Nutzung von Beleuchtung und Warnzeichen. Da man aber den Verkehr vor allem visuell erlebt, ist es stets von großer Bedeutung, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges wie beispielsweise das Abblendlicht sachgemäß genutzt wird. Dies gilt umso mehr bei schlechten Wetterverhältnissen oder während der Nacht. Schließlich kann man nicht nur seine eigene Sicht behindern, sondern wird möglicherweise von anderen Verkehrsteilnehmern zu spät wahrgenommen.

Das Fernlicht

Korrekte Beleuchtung am Auto
Korrekte Beleuchtung am Auto

Ist die Sicht stark eingeschränkt, kann man das Fernlicht nutzen. Allerdings sollten Sie dies nur tun, wenn Sie entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Auf gut beleuchteten Straßen sollte das folglich unterlassen werden. Doch wie verhält es sich mit Fernlicht auf Autobahnen? Laut § 17 der StVO darf auf Straßen mit durchgehender und ausreichender Beleuchtung nicht mit Fernlicht gefahren werden. So heißt es weiter in der StVO:

„Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.“

Ist der Mittelstreifen auf der Autobahn ausreichend lichtdicht und werden andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet, darf mit Fernlicht auf Autobahnen gefahren werden. Weiterhin sollte man auch bei Nebel und Schneefall darauf verzichten, denn durch die Reflektion der Wassertröpfchen wird die eigene Sicht beeinträchtigt.

Das Abblendlicht

Auch das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden. Es ist, im Gegensatz zum Fernlicht, für geringere Sichtweiten bis zu maximal 50 Metern konzipiert. Hier droht in Sachen Beleuchtung und Warnzeichen die höchste Strafe. Bei schlechter Sicht, die zum Beispiel durch Wetterbedingungen verursacht wird, sollte es genutzt werden. Missachten Sie diese Regel außerorts, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Das Abblendlicht kann gefährlich werden. Wenn Sie es zu niedrig einstellen, verlieren Sie an Sichtweite. Ein zu hoch konfiguriertes Abblendlicht wird zur Gefahr für andere Autofahrer. Eine gute Werkstatt kann Ihnen die korrekte Höhe vom Abblendlicht einstellen.

Laut StVO muss das Abblendlicht auch Tagen angeschaltet werden, wenn „Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich“ behindern.

Spezielle Ratgeber zu „Tagfahrlicht“ und „Nebelscheinwerfer“

Das Tagfahrlicht

Seit einiger Zeit rüsten Autohersteller ihre Modelle mit dem Tagfahrlicht aus, da seit Februar 2011 in Deutschland eine Tagfahrlicht-Pflicht besteht. Diese Tagfahrlicht-Vorschriften beziehen sich jedoch nur auf neue Modelle, sodass Autohersteller Modelle ab diesem Zeitpunkt mit dem Tagfahrlicht ausrüsten müssen. Natürlich können Sie auch bei älteren Modellen ein Tagfahrlicht nachrüsten lassen. Jedoch besteht in Deutschland keine Tagfahrlicht-Pflicht für ältere Modelle vor 2011. Wer aber das Tagfahrlicht nachrüsten will, sollte es von einer Werkstatt durchführen lassen. Einbaufehler können den Versicherungsschutz kosten, sobald die Betriebserlaubnis für das Auto erlischt.

Tagfahrlicht streut in alle Richtungen
Tagfahrlicht streut in alle Richtungen

Diese Beleuchtung streut in alle Richtungen und nicht wie bei dem Abblendlicht nach unten auf die Straße. Das Tagfahrlicht blendet in der Regel nicht, ist aber auffällig, sodass das Auto auch an Tagen mit schlechten Witterungsverhältnissen erkannt werden kann. Außerdem spart das Tagfahrlicht erheblich mehr Strom als das Abblendlicht.

Standlicht als Tagfahrlicht? Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechter Sicht benutzt werden, sodass sie nicht als normales Tagfahrlicht geeignet bzw. legal sind. Das Gleiche gilt auch für das Standlicht als Tagfahrlicht. Dieses darf nur als Tagfahrlicht genutzt werden, wenn es erhebliche Sichtbehinderungen gibt und zwei Nebelscheinwerfer am Auto vorhanden sind. In diesem Fall darf der Autofahrer das Standlicht zusätzlich benutzen.

Die Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte darf nur benutzt werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter beträgt. Die Nebelschlussleuchte ist für alle Autos ab dem Baujahr 1992 Pflicht.

Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?

Laut Gesetz muss im Auto eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers anzeigen, dass die Nebelschlussleuchte angeschaltet ist.

Schall- und Warnzeichen

In gewissen Situationen ist es durchaus erlaubt, das Fernlicht als Lichthupe einzusetzen. Bei unsachgemäßer Nutzung jedoch droht trotzdem ein Bußgeld, auch wenn es noch relativ niedrig ist. Das Warnzeichen darf nur genutzt werden, wenn man andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr warnen will oder wenn man außerorts überholen möchte. Gleichzeitig muss man aber darauf achten, andere Fahrer nicht abzulenken. Als Nötigung wird der alleinige Einsatz der Lichthupe bei einem Überholvorgang nicht verstanden. Das ist erst der Fall, wenn man dabei noch dicht auffährt, um Druck auszuüben. Ist man derjenige, der sich durch die Lichthupe belästigt fühlt, sollte man versuchen ruhig zu bleiben und dem Gegenüber eine Möglichkeit zum Überholen geben.

Dieselben Regelungen gelten bezüglich der Hupe, die in der Straßenverkehrsordnung Schallzeichen genannt wird. In manchen Fällen, wie einem Autokorso, werden allerdings oft Ausnahmen gemacht. Betätigt man das Schallzeichen ohne triftigen Grund und gefährdet dadurch den Verkehr, kann die Strafe im Einzelfall bedeutend höher ausfallen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Hupen“.

Spezielle Beleuchtung: Was Sie beim Tuning beachten sollten

Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden
Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden

Fahrer, die ihr Auto mit Vorliebe „tunen“, sollten sich vorher über die speziellen Regelungen informieren. Denn nicht alles, was gut aussieht, ist auch erlaubt. Die Montage einer Unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug zum Beispiel ist illegal, da man sie aufgrund fehlender Kennzeichnung mit einer Prüfnummer nicht amtlich zulassen kann.

Generell sind nur Beleuchtungen erlaubt, die amtlich zugelassen sind und eine solche Kennzeichnung besitzen. Vor allem während der Probezeit sollte man kein Risiko durch nicht amtlich zugelassene Lichtanlagen eingehen, da dies ein Verstoß der Kategorie B ist. Erlaubt man sich einen Verstoß dieser Art zum zweiten Mal, wird die Probezeit um zwei Jahre verdoppelt und ein Aufbauseminar muss besucht werden.

LED-Leuchten

Als neuer Trend in Sachen Tagfahrbeleuchtung zeichnet sich der Einsatz von LED-Leuchten ab. Äußerst praktisch sind sie wegen der, im Vergleich zu normalen Glühlampen, hohen Leuchtkraft bei gleichzeitig niedrigem Stromverbrauch. Außerdem wird ihnen nachgesagt besonders langlebig zu sein. Wenn LED-Leuchten allerdings doch einmal ausgetauscht werden müssen, gestaltet sich das schwierig, da sie als Module eingebaut werden müssen und sie so nicht einzeln ausgebaut werden können.

Beleuchtung von Fahrrädern

Fahrradfahrer werden bei schlechten Lichtverhältnissen häufiger übersehen, da sie nicht immer auf eine korrekte Beleuchtung achten. Beachtenswert ist, dass seit dem 5. Juli 2013 nicht mehr nur ausschließlich Dynamos (Lichtmaschinen) zur Lichterzeugung erlaubt sind, sondern zusätzlich auch Batterie-Dauerbeleuchtungen und aufladbare Energiespeicher (Akkus).

Auch Fahrradfahrer müssen ein Bußgeld bei fehlender Vorder- oder Rückbeleuchtung begleichen. Dieses beläuft sich auf 20 Euro. Gefährdet man dabei noch zusätzlich den Verkehr, muss man 25 Euro zahlen. Resultiert die fehlende Nutzung der Beleuchtung in einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, werden schon 35 Euro fällig. Zu beachten ist, dass die Strafen auch gezahlt werden müssen, wenn Beleuchtungsanlagen zwar vorhanden, aber nicht eingeschaltet sind.

Weitere Informationen zur Fahrrad-Beleuchtung erhalten Sie in unserem Fahrrad-Bußgeldkatalog „Beleuchtung“.

FAQ: Beleuchtung

Wann darf das Fernlicht eingeschaltet werden?

Das Fernlicht soll auf schlecht ausgeleuchteten Straßen für mehr Sicherheit sorgen. Allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird.

Was ist beim Einsatz der Lichthupe vorgeschrieben?

Die Verwendung dieses Warnzeichens ist nur erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen oder um außerorts das Überholen anzukündigen.

Welche Sanktionen drohen beim nicht vorschriftsgemäßen Einsatz der Beleuchtung?

Was der Bußgeldkatalog im Einzelnen vorsieht, zeigt diese Bußgeldtabelle.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 345 comments… Kommentar einfügen }
  • Howi 21. Oktober 2015, 16:03

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,

    ich beabsichtige an meinem Pkw die gelben Blinkerbirnen gegen (unter Spannung) gelb-leuchtenden und im spannungslosen Zustand weißen Birnen (z. B. OSRAM-DIADEM) auszutauschen. Dies Birnen tragen die E1-Kennzeichnung.
    Gibt es da seitens der StVO Einwände oder bedarf es einer Eintragung?

    Vielen Dank für eine klärende Information.
    Howi

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 12:01

      Hallo,
      Diese Änderungen müssen offiziell von der Zulassungsbehörde zugelassen werden.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • manne 19. Oktober 2015, 22:27

    Hallo Experten,

    ist es in Ländern, in denen tagsüber mit Licht zu fahren ist (PL, CZ, LT, …) erlaubt, nur mit (original oder nachgerüstetem) TFL zu fahren?

    Danke schon mal für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 10:51

      Hallo Manne,

      sofern das nachgerüstete Tagfahrlicht in der Betriebserlaubnis vermerkt ist, so ist es dadurch durch den TÜV abgenommen und somit erlaubt zu benutzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franz 13. Oktober 2015, 14:14

    Hallo, 2 Fragen
    1.Ich möchte an meinem US Fahrzeug wieder die roten Blinker anschließen.(nicht eingetragen, auch nicht laut TÜV möglich weil sie waren zwar serienmäßig, wurden aber auf gelb umgerüstet) Droht mir da tatsächlich laut Ihrer Liste nur € 20.- (Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen) plus Fahren ohne Betriebserlaubnis € 50.- , macht zusammen € 70.-.
    2. Kann bei Fahren ohne Betriebserlaubnis der Versicherungsschutz erlöschen? Wenn wegen der roten Blinker mir einer rein fährt.

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 11:55

      Hallo Franz,

      vorerst drohen in der Regel lediglich diese Bußgelder, wenn ein Fahrer bei einer Kontrolle mit nicht vorschriftsmäßiger Beleuchtung erwischt wird. Die Strafen können sich dazu erhöhen, wenn der Fahrer vorsätzlich weiterhin mit der falschen Beleuchtung fährt und ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist. Ebenso kann die Sanktion höher ausfallen, wenn eine Gefährdung anderer oder gar ein Unfall vorliegt. Die Höhe der Ahndung liegt im Ermessen der Behörde.

      Das Fahren ohne Betriebserlaubnis kann zum Entfallen des Versicherungsschutzes im Falle eines Unfalls führen. Ziemlich sicher, wird dem Fahrer eine Teilschuld angelastet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:37

      Bei solchen Veränderungen sind 90 Euro und 1 Punkt fällig

  • Stefan 3. Oktober 2015, 20:30

    Bin mir trotz aller vorigen Kommentare nicht sicher, daher die Frage:

    Darf ich einen Dachkoffer, der auf einen Dachgepräckträger montiert ist (also nichts am Fahrzeug selbst verändert) hinter der Kante zwischen Ober- und Unterteil mit einem LED-Strip bekleben, so dass eine ganz schwache, indirekte Beleuchtung entsteht und das ganze bei einem geparktem Auto (ohne Insassen etc.) schimmern lassen? Stromversorgung kommt nicht vom Auto, einfach eine Batterie? Das ganze wäre etwa vergleichbar mit einer kleinen LED Kerze, die ich aufs Dach stelle oder so…

    Spielt die Farbe eine Rolle? (Also blau sowieso nicht, aber grün oder weiss?)?

    Vielen Dank für eine Einschätzung !!

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:41

      Hallo Stefan,
      Zusatzbeleuchtungen sind verboten, es sei denn, sie haben eine spezielle Zulassung oder sind im Fahrzeugschein eingetragen.
      Ihr Bussgeld-Indo Team

  • X740 3. Oktober 2015, 16:41

    Guten Tag,

    ich habe an meinem Fahrzeug Tagfahrlichtringe angebracht,welche eine E11 Zulassung,R87 Zulassung und die DRL Zulassung haben.
    Wie sieht es damit aus?

    Man beachte,dass die StVZO keinen Geltungsbereich hat (dieser wurde gestrichen). Gegen welche Gesetz könnte ich damit verstoßen?

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:47

      Hallo,
      wichtig ist, dass Änderungen am Fahrzeug von der zuständigen Zulassungsbehörde zugelassen sind.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paul 29. September 2015, 12:24

    Hallo,
    Ich würde Gerne wissen was mich genau erwartet wenn ich mit gelblichen Standlicht angehalten werde?

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:32

      Hallo Paul,

      fahren mit Standlicht statt mit Abblendlicht kostet laut Bußgeldkatalog 10 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:35

      Sofern das keine LEDs sind – bestenfalls 10 Euro oder einfach ein Hinweis dass so nicht gefahren werden darf.
      Bei LEDs können bis zu 90€ und 1 Punkt fällig werden, je nach Einzelfall

  • Lena 24. September 2015, 20:58

    Hallo,
    ich besitze Scheinwerfer mit Angel-Eyes.
    Leider ist einer dieser Ringe nun defekt, und dann auch noch irreparabel.
    Wäre es möglich besagten Ring auszubauen, und gegen einen neuen zu ersetzen, oder erlischt dann auch die Betriebserlaubnis?
    Denn theoretisch entspricht der Scheinwerfer nach Zusammenbau ja wieder den Vorschriften.
    Funktionsfähiges Abblendlicht, Fernlicht, und eben Stand-/Tagfahrlicht. Nur eben eine ausgetauschte Komponente.

    Wenn das nicht zulässig ist, werde ich wohl den gesamten Scheinwerfer ersetzen.

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 11:14

      Hallo Lena,
      ersetzen Sie den Ring mit einem identischen Ring und entspricht dieser den gleichen Vorschriften, müsste die Betriebserlaubnis bestehen bleiben.
      Ihr Bussgeld-Info Team

      • ronny 27. August 2016, 17:28

        Laut Gesetz darf der Scheinwerfer nicht geöffnet werden ( d.h. die Einheit von Glas trennen) soweit ich weiß erlischt dann die Erlaubnis bitte berichtigen falls ich da falsch informiert bin .

        • bussgeld-info.de 29. August 2016, 12:54

          Hallo,

          da haben Sie Recht. Nehmen Sie Veränderungen an einem Scheinwerfer vor, ist ein lichttechnisches Gutachten notwendig.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marcel 8. September 2015, 11:32

    Guten Tag, ich habe bei meinem Auto die Möglichkeit zusätzlich zu meinem tagfahrlicht vorne die Rückleuchten mitkriegten zulassen. Was würde mich dabei erwarten? Ich fühle mich sicherer weil ich auch von hinten dadurch schneller und besser erkannt werde.

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 9:37

      Hallo Marcel,

      in der Regel sollten Sie keine Probleme bekommen, wenn Sie die normalen Lichter am Tage mitanschalten, lediglich die Nebelscheinwerfer und Zusatzleuchten dürfen Sie nicht anschalten, es sei denn, dies ist aus wetterabhängigen Gründen erforderlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • vanny 7. September 2015, 16:59

    Hallo. Ich hätte da auch mal eine frage und zwar als ich heute die autobahn verlassen habe ist bei mir erst 50 erlaubt ubd nach einer ampel 70.
    Der fahrer vor mir fuhr die ganze zeit was doch ein stück ist bis die nächste ampel kommt 50 hab ich nichts gemacht obwohl viele autos ginter mir auch seehr nah waren. Dann über die ampel gefahren wo wieder 70 auf der Straße war der fahrer immer noch 50 und hintermir schon jemand immer wieder mit lichthupe. Hab dem fahrer vor mir dann als das schild 70 nochmal kam auch lichthupe gezeigt dachte er bemerkt es dann evtl. Leider nicht! Die nächste kreuzung mit ampel kam man miss sich einordnen zum rechts abbiegen ich blinker gesetzt der vor mir nicht ich will grade rüber und tätige den vorgang auch als er auch rüberzieht. Ich nichts gemacht. Dann mir 20-30 gefahren zum abbiegen da er so langsam war nun waren wir auf einer Straße wo 60 gefahren wird ich will höherschalten und gas geben da bleibt der fahrer bei40 wieder ein ganzes stück lang. Kommt eine ampelkreuzung wieder vor ihm kein auto er bremst plötzlich soo viele meter vorher bevor die ampel kam und sie rot wurde. Ich mach nochmal lichthupe weil der hinter mir mir fast reingefahren wäre und ich leicht angst hatte. Er fuhr los blieb wieder bei 40 statt 60 der hinter mir bog Gott sei dank dann ab und als das schild 60 kam blinkte ich noch 2 mal mit der lichthupe auf weil ich es gefährlich find auf der Straße statt 60 nur 40 zu fahren wenn ich schon fast jemanden im kofferraum hab . Die beifahrerin von dem fahrer drehte sich dann um und machte einfach entweder von mir von meinem Kennzeichen oder von meinem auto ein foto. Darf sie das einfach und muss ich jtz mit irgendetwas schlimmen rechnen.???
    Dabei sind sie so langsam gefahren und ich hatte schon bei dem einen bedenken das der mir fast rein fährt. Es ist doch auch provokant die ganze zeit 20 zu wenig zu fahren. Doch dieses foto machen verwirrt mich. Hilfe und Rat wäre echt gut da ich noch 2 jahre probezeit habe. Und einfach nur angst hatte das mir einerauch reinföhrt und ich selbst auch lichthupe bekam an den verschiedenen ampeln.

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 9:07

      Hallo Vanny,

      es ist ratsam, vorerst abzuwarten, ob hier eine Reaktion des anderen Autofahrers auf Sie zukommt, da Sie vorbeugend zunächst nichts machen können und später mit einem Anwalt zu sprechen, wenn Ihnen etwas vorgeworfen wird. Denn leider dürfen wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine kostenlose Rechtsberatung geben. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christina 27. August 2015, 22:36

    Hallo,
    ich wurde von der Polizei angehalten, weil ich meine Nebelscheinwerfer gelb foliert habe und diese als Tagfahrlicht benutzt hab. Die Polizisten gaben mir eine Mängelkarte und 4 Wochen später bekam ich heute eine Anzeige und soll 118 Euro bezahlen und ein Punkt kommt auch noch dazu. Ist diese hohe Strafe wirklich rechtens? Kann ich mir nicht vorstellen und bin richtig schockiert!

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 13:53

      Hallo Christina,
      es steht Ihnen frei, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und die Anzeige zu stellen. Welche Erfolgsaussichten Sie damit haben, klären Sie mit einem Anwalt.
      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:31

      Das Licht darf nur weiß sein (bzw nur leicht gelblich durch die Halogenlampen).
      Durch das Folieren hast du die lichttechnischen Einrichtungen des Fahrzeugs nicht vorschriftsgemäß verändert. Damit verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis.
      90€, 1 Punkt und theoretisch Stillegung fes Fahrzeugs

  • suki bmw 20. Juli 2015, 17:13

    darf man rückleuchte lackieren lassen? wenn nicht was für strafe bekommt mann

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 23:06

      Hallo,

      nach § 53 StVZO besteht die Pflicht, rote Rückleuchten zu besitzen. Das Lackieren oder Lasieren von Rückleuchten ist verboten, da damit das Kfz unvorschriftsmäßig ausgerüstet ist und somit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Es drohen Geldbußen sowie Punkte in Flensburg. Die Höhe dessen liegt im Ermessensspielraum der Behörden und kann höher ausfallen, wenn es zu einem Unfall kam.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:27

      90€
      1 Punkt
      Das Auto verliert die Betriebserlaubnis und bleibt stehen bis du das wieder in Ordnung bringst.

  • Jamel 16. Juli 2015, 15:43

    Hallo,

    Wie sieht es aus mit einer US Beleuchtung?

    Habe einen kleinwagen bj 2008 und bin auf die US – Leuchtung gekommen, ist dies legal, wenn man die bestimmten auflagen dazu hat oder komplett illegal? Soweit ich weiß darf man bei Amerikanische Fahrzeugen eine US beleuchtung haben, aber wie siehts aus mit Autos die BRD Kennzeichen haben?

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 13:50

      Hallo Jamel,

      es ist zunächst ratsam, sich beim Hersteller über Sicherheitszeugnisse des Bauteils zu erkundigen. Wenn ein Teilegutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, eine Allgemeine Bauartgenehmigung, eine EG- oder ECE-Genehmigung sowie Nachträge oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung vorhanden sind, dürfen Sie mit der Beleuchtung fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:27

      90€
      1 Punkt
      Das Auto verliert die Betriebserlaubnis und bleibt stehen bis du das wieder in Ordnung bringst.

  • Seri 7. Juli 2015, 20:16

    Guten Abend folgendes ist passiert
    Mein Bruder ist mein Auto gefahren wurde von der Polizei angehalten allgm verkehrskontrolle daraufhin haben sie xenon Licht gefunden was illegal ist dies wusste ich allerdings nicht da ich das Auto im April vorübergehend gekauft habe von vorbesitzer habe ich keine Nr oder ähnliches …. Da privat also

    Mein Bruder meinte das ich eine Anzeige bekomme kommt das ins Führungszeugnis ???
    Mein Bruder muss 50 Euro zahlen was noch ??

    Nun zu mir ich habe eine Probezeit Verlängerung bekommen vor zwei Jahren seit dem nichts passiert was kann auf mich zukommen ? Normal wäre ich nächstes Jahr 20.April fertig …
    Bekomme ich Punkte
    was ist mit meinem Bruder …
    Was muss ich Zahlen ich weiß nicht mehr weiter
    Habe so Angst ich brauche mein Auto bzw Führerschein für meine Ausbildung sonst schmeissen die mich …

    Ich hoffe sie können mir helfen

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:10

      Hallo,

      Ihr Bruder muss nur das Bußgeld zahlen, und das Xenon-Licht abmontieren und ersetzen. Da das Vergehen nur eine Ordnungswidrigkeit ist, taucht es im Führungszeugnis nicht auf. Auch auf die Probezeit hat das Vergehen keinen Einfluss, selbst wenn Sie nun einen Bußgeldbescheid als Halter des Fahrzeugs erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:25

      Du bist Halter des Autos – du zahlst 90 € und bekommst 1 Punkt für die Anordnung bzw Zulassung der Inbetriebnahme

      Dein Bruder muss auch 90 € zahlen und bekommt auch 1 Punkt für die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit nicht vorschriftsgemäß veränderten lichttechnischen Einrichtungen

  • Meinte 6. Juli 2015, 23:09

    Hallo,

    ich möchte es nur noch einmal schriftlich und verbindlich haben. Wenn ich Xenonbirnen in meinem Fahrzeug, das ausdrücklich nicht dafür ausgelegt ist nachrüste und die Polizei mich anhält, kostet mich das 50€ und zieht abgesehen vom vermütlichem Demontieren der Birnen keinerlei Konsequenzen mehr mit sich?

    Abgelaufener TÜV kostet beim überziehen von bis 4 Monaten 20€?

    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:18

      Hallo,

      was wir hier schreiben, ist nicht verbindlich, wir machen nach bestem Wissen Aussagen zum Verkehrsrecht, aber geben Ihnen keine rechtliche Beratung.
      Das Bußgeld für das Vergehen kann auch deutlich höher ausfallen. Z.B. wenn die Behörde Vorsatz vermutet.
      Die Überschreitung des HU-Termins um vier Monate kostet 15 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:19

      Hallo,

      wir machen hier keine verbindlichen Aussagen und geben auch keine rechtliche Beratung.
      Das Bußgeld wird im von Ihnen beschrieben Fall mindestens 50 Euro betragen. Es kann auch höher ausfallen, z.B. wenn die Behörde Vorsatz vermutet. Die Überschreitung des Termins zur HU um bis zu vier Monate kostet 15 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:21

      Das kostet dich 90€ und 1 Punkt.
      Die BE erlischt und die Weiterfahrt wird untersagt, es sei denn du kannst vor Ort die Xenon Lampen gegen normale Lampen auswechseln und die Steuergeräte für Xenon abmontieren

  • Sten H. 2. Juli 2015, 19:57

    Hallo!

    Wenn ich bei meinem Fahrzeug Blinkerbirnen und das Rückfahrlicht(ebenfalls Birne) gegen LEDs tausche, was erwartet mich wenn ich damit erwischt werde?

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:39

      Hallo,

      sofern diese nicht gemäß Ihrer ABE-Betriebserlaubnis mit dem Fahrzeug kompatibel sind, gibt es hierfür ein Bußgeld von mindestens 50 Euro und die Auflage, die Beleuchtung wieder an die Vorschriften anzupassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Serdar 24. Juni 2015, 21:41

    Hallo,
    Wurde heute gegen 9 Uhr morgens von der Polizei abgehalten worden und hatte standlicht an , dann hatte ich ausnahmsweise keinen portmonee dabei sprich kein Führerschein und auch kein Fahrzeugschein … als nächstes haben die Beamten meine umweltplakette unter sie Lupe genommen es war noch das Kennzeichen vom Vorbesitzer drauf geschrieben und nicht meins … verbandskasten und warndreieck waren auch nicht im auto … welche Strafe erwartet mich ? Ich bin noch in der Probezeit … das auto ist auf meine schwiegermutter angemeldet … danke im voraus

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:58

      Hallo Serdar,

      folgende Konsequenzen drohen:
      1) Fahren ohne Führerschein: Bußgeld von 10 Euro
      2) Ungültige Umweltplakette in der Umweltzone: Bußgeld von 80 Euro
      3) Kein Warndreieck und Verbandskasten: Bußgeld von 15 Euro.

      Konsequenzen auf den Probezeitführerschein drohen nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Pascal 13. Juni 2015, 23:33

    Hallo eine frage
    Ich habe meine standlichter durch led ersetzt bekomm ich da eine Strafe oder ist das erlaubt

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:43

      Hallo Pascal,

      wenn das entsprechende Bauteil gemäß Ihrer Zulassungspapiere und der Betriebserlaubnis zulässig ist, gibt es keine Strafe; ansonsten müssen Sie mit einem Bußgeld von ab 50 Euro rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Audids 10. Juni 2015, 9:32

    Hallo liebes Team
    Ich hätte eine Frage bezüglich LED blaulicht vorne an der Windschutzscheibe ist das führen erlaubt ohne es an zu haben?
    Was wäre die Strafe wenn man es auf der Autobahn kurz benutzt ohne Geschwindigkeits Überschreitung um links Fahrer die nicht platz machen einsignal zu geben auf die rechte Spur zu fahren?
    Danke schon mal für die Antwort

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:07

      Hallo,

      Sie dürfen an Ihrem Fahrzeug nur Teile montieren, die gemäß der StVZO zugelassen sind – sonst erlischt Ihre Betriebserlaubnis, worauf ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig wird. Auch im Falle eines Unfallls könnten Sie von seiten der Versicherung Probleme bekommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • kurt 31. März 2017, 22:06

      wie bitter nötig hast du es denn ?

      • Daniel 3. Februar 2018, 13:16

        Das kann unter Umständen als Amtsanmassung gewertet werden. Damit wären wir nicht mehr bei einem Verstoß gegen die StVO oder StVZO sondern direkt im StGB. Damit hast du dann ein Strafverfahren am Hals

    • Daniel 3. Februar 2018, 13:17

      Das kann unter Umständen als Amtsanmassung gewertet werden. Damit wären wir nicht mehr bei einem Verstoß gegen die StVO oder StVZO sondern direkt im StGB. Damit hast du dann ein Strafverfahren am Hals

  • Umut 24. Mai 2015, 0:20

    Hallo liebes Team,

    nehmen wir an, ich setze mir ein Standlicht in lila rein. Womit müsste ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:23

      Hallo Umut,

      ein Standlicht in lila ist sicher nicht StVZO-konform, dementsprechend ist es nicht kompatibel mit den Autos, und die entsprechende Betriebsnummer kann nicht in die Betriebserlaubnis eingetragen werden. Somit erlischt die Betriebserlaubnis bei dem Einbau dieser Standlichter und ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällt an. Bei Gefährdung des Verkehrs sind höhere Sanktionen zu erwarten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sebastian 23. Mai 2015, 22:15

    Hallo
    Ich würde gerne mal wissen wie es mit der Unterbodenbeleuchtung aussieht im fahren aus und nur im stand zu benutzen bei angezogener Handbremse ist sowas erlaubt ?? oder was gibt es für eine Strafe ??

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:31

      Hallo Sebastian,

      nein, dies ist nicht erlaubt, laut StVO ist eine solche Art der Beleutung nicht zulässig, da sie andere Verkehrsteilnehmer irritiert. Wer doch ein entsprechendes Bauteil einbaut, riskiert, dass die Betriebserlaubnis seines Autos erlischt, was dann ein Bußgeld von mindestens 50 Euro nach sich zieht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patrick 14. Mai 2015, 18:26

    Hallo, habe bei meinem Seat Linsenscheinwerfer eingebaut und dort Xenon HD 6000K H1 Birnen eingebaut. Zur Sicherheit habe ich mir Kappen von SRA an die Stoßstange geklebt. Was passiert, falls die Polizei es doch bemerkt? Gibt es eine Mindeststrafe und eine Maximalstrafe? Alles andere an meinem Auto hat ein E-Prüfzeichen oder ist eingetragen.

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:49

      Hallo Patrick,

      die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Montagen am Auto nicht dort eingetragen wurden. Dann fällt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Patrick 18. Mai 2015, 22:16

        Das einzige was „illegal“ ist, ist das Xenon. Scheinwerfer wurden extra letztens beim TÜV eingestellt. Es blendet echt niemanden! Ihr sprecht von mindestens 50€. Können die Herren mir auch einen Punkt reindrücken?

        • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 11:01

          Hallo Patrick,

          für die erloschene Betriebserlaubnis fällt kein Punkt an.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andi 9. Mai 2015, 22:38

    Hallo ich hätte nochmal eine Frage bezüglich LED Standlichtern.

    Ich habe ein Fahrzeug das Serienmäßig normale H8 Halogen Birnen für das Standlicht hat. Jetzt habe ich H8 LED birnen bestellt (die bereits bei mir zuhause sind).Die LED Birnen leuchten Weiß. Auf diesen Birnen ist ein E-Prüfzeichen und eine Prüfungsnummer aufgedruckt (sehr lange danach gesucht). Ich habe diese Birnen einem GTÜ Mitarbeiter gezeigt und gefragt ob diese Legal seien er meinte darauf „Auf der Birne ist ein E Prüfzeichen und eine Prüfungsnummer und somit Legal“. Jetzt ist meine Frage:

    Wie sieht es mit der Verbindung zwischen meinen Scheinwerfern und diesen LED Birnen aus? Da ja der Fahrzeughersteller meine Scheinwerfer serienmäßig mit Halogen-Birnen getestet und zugelassen hat. Ist dadurch das diese LED Birnen ein E-Prüfzeichen haben alles in Ordnung oder ist diese Verbindung mit meinen Scheinwerfern nicht legal? Was droht mir bei einer Fahrzeugkontrolle bzw einem Unfall an Strafe?

    MfG

    Andi

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 9:49

      Hallo Andi,

      überprüfen Sie Ihre Betriebserlaubnis, dort sollten die kompatiblen E-Nummern vermerkt sein. So können Sie prüfen, ob die Betriebserlaubnis durch die Montage der neuen Bauteile erlischen würde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patrick 24. April 2015, 22:42

    Einen Guten Abend zusammen,

    Und zwar wenn ich mir LED Standlichter rein mache, mit was für einer Strafe könnte ich rechnen?! Punkte?

    Mfg Patrick

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:30

      Hallo Patrick,

      die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Sie Teile an Ihr Auto montieren, die für Ihr Fahrzeug nicht zugelassen sind. Ein Bußgeld von 75 Euro fällt hierfür an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Erwin 23. April 2015, 1:02

    Ich wurde mit nicht eingetragenen xenon Birnen angehalten, das Auto ist auch nicht für xenon Birnen technisch ausgerichtet. Das Auto ist auf meine Mutter angemeldet aber ich bin gefahren und habe noch 1 Monat Probzeit, 1. Was erwartet uns jetzt 2, wenn das Bußgeld Bescheid erst nach der Probezeit ankommt wie wird es dann geregelt?

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:44

      Hallo Erwin,

      Sie erhalten ein Bußgeld von 50 Euro, da die Betriebserlaubnis erloschen ist. Auf Ihren Probezeit-Führerschein hat dieses Vergehen keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alex 14. April 2015, 18:26

    Hallo, hätte eine Frage zum Blinker! Was ist die Strafe wenn der Blinker hinten rot blinkt?

    GGruß Alex

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:58

      Hallo Alex,

      bei der missbräuchlichen Verwendung von der Beleuchtung droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, es kann aber bei Gefährdung höher ausfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Micha 31. März 2015, 8:04

    Hallo zusammen,
    wie ist denn die Sachlage wenn man mit Rückleuchten ohne Reflektoren, auch ohne zusätzliche Reflektoren, am Fahrzeug von der Polizei erwischt wird? Könnte die Weiterfahrt untersagt oder das Auto sogar stillgelegt werden?
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:54

      Hallo Micha,

      theoretisch ist dies möglich, falls eine unmittelbare Gefährdung vom Auto ausgeht. Die Betriebserlaubnis für Ihr Auto erlischt in diesem Fall, was ein Bußgeld von mindestens 50 Euro nach sich zöge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sven 26. März 2015, 1:26

    Hallo liebes team
    Wie sieht es denn mit nebel scheinwerfern am tag /nacht ohne nebel aus ist dieses erlaubt oder zieht das auch eine strafe nach sich

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:42

      Hallo Sven,

      es fällt ein Bußgeld von mindestens 20 Euro an, wenn „missbräuchlich“ der Nebelscheinwerfer benutzt wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Sven 23. Mai 2016, 22:00

        Und Gelb Folierte Nebelscheinwerfer gibt es dort Punkte Geldstrafe ?

        • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:13

          Hallo Sven,
          Veränderungen an der Beleuchtung sind generell verboten und führen dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt.
          Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie in der Regel nur mit einem Verwarngeld rechnen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marius 9. März 2015, 10:07

    Wie sieht der derzeitige Bußgeld Verweis aus wenn man ein Auto mit originalen Xenon Scheinwerfern ausstattet obwohl keine reinigungsanlage vorhanden ist ?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:23

      Hallo Marius,

      beachten Sie, dass das Bußgeld erhöht werden kann, wenn die Behörden „Vorsatz“ vermuten.
      Für das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis fällt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Marius 11. März 2015, 9:30

        Werden keine Punkte fällig ?

        Mit freundlichen Grüßen

        • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:39

          Hallo Marius,

          nein, laut Bußgeldkatalog nicht. Zumindest nicht wenn keine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt.

          Ihr Bußgeld-Info Team

      • xxx 8. Januar 2017, 16:41

        für 25 watt xenon wird keine reinigungsanlage benötigt

  • Yasin 9. Januar 2015, 3:24

    Wie ist das eigentlich mit Scheinwerfer folieren?
    Bevor das neue Punktesystem kam hat man dafür 1 Punkt bekommen.
    Wie ist das jetzt mit dem neuen Punktesystem?

    Danke…

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:43

      Hallo,

      die Zulassung erlischt, wenn Teile montiert werden, die dort nicht eingetragen und zugelassen sind. Dies zieht möglicherweise ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Yasin 14. Januar 2015, 3:23

        Danke für die Antwort.
        habe da noch eine frage was ist wenn Fahrzeughalter eine andere person ist und ich das auto bewege.. sagen wir mal ich habs vor dem fahren kontrolliert aber nichts gefunden und bin so gefahren.. kriege ich trotzdem die strafe? Oder kriegt der fahrzeughalter die strafe?

        danke..

        • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:36

          Hallo Yasin,

          in diesem Fall können sowohl Halter als auch Fahrer einen Bußgeldbescheid erhalten.

          Ihr Bußgeld-Info Team

        • Ali 21. April 2016, 14:27

          Wie sieht es denn mit der Strafe für folierte Scheinwerfer in der Probezeit aus? Hat die Strafe Auswirkungen auf diese?

          • bussgeld-info.de 25. April 2016, 8:48

            Hallo Ali,

            dabei handelt es sich vermutlich um einen sogenannten B-Verstoß. Ein erstmaliges Auftreten eines solchen Vergehens hat keine Auswirkungen auf die Probezeit.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 7. Januar 2015, 18:29

    Hallo liebes Team. Hier habe ich auch ne frage zu der beleuchtung.
    Wie sieht es den aus wenn ich Normaler weise H1 Abblendlicht habe mit Scheinwerfer reinigungs anlage und Niveauregulierung. Würde Gerne Die H1 Ersetzen durch Xenen Nachrüst Satz . 6000k . Laut meinem Technischen verständnis ist nichts zu Bemängeln. Alles was Ein Xenon Scheinwerfer Braucht ist Verbaut .
    MFG

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 11:03

      Hallo Dennis,

      fachkundige Beratung diesbezüglich erhalten Sie in Ihrer Werkstatt. Sofern diese dazu zertifiziert ist, die HU vorzunehmen, können die Mitarbeiter dort Ihnen sagen, ob der Einbau zulässig ist oder nicht. Wahrscheinlich müssen Sie den Einbau ohnehin in Ihre Zulassungsbescheinigung oder die Betriebserlaubnis eintragen lassen. Bevor dies geschieht, wird natürlich überprüft, ob es verkehrsrechtlich zulässig ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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