Bußgeldkatalog Fahrrad: Rote Ampel

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nicht nur Autofahrer sondern auch Fußgänger und Fahrradfahrer können Bußgelder und Punkte in Flensburg kassieren. Grundsätzlich soll die Ahndung der Verstöße die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen erhöhen. Die Sicherheit ist gefährdet, wenn ein Radfahrer über eine rote Ampel fährt. Folgende Sanktionen zum Thema „Rote Ampel und Fahrrad“ finden Sie in unserer nachfolgenden Bußgeldtabelle:

TatbestandBußgeldPunkte
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad / E-Scooter60 Euro1
…mit Gefährdung anderer100 Euro1
…mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung120 Euro1
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad / E-Scooter, die länger als eine Sekunde rot anzeigte100 Euro1
…mit Gefährdung anderer160 Euro1
…mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung180 Euro1

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad


Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel: Bußgelder und Punkte im Detail

Rote Ampel muss auch mit dem Fahrrad beachten werden
Rote Ampel muss auch mit dem Fahrrad beachten werden

Immer mehr Menschen steigen vom Auto auf das Fahrrad um. Dies lohnt sich natürlich in dichtbesiedelten Städten, bei denen es häufig zu Staus kommt. Dennoch besitzen viele Fahrradfahrer gleichzeitig einen Pkw-Führerschein, der ihnen entzogen werden kann, auch wenn sie als Radfahrer Verkehrsverstöße begehen.

Im Bußgeldkatalog werden Fahrrad-Delikte nicht in ihrer Gesamtheit einzeln gelistet. Aus diesem Grund führte die Bundesregierung eine Regelung für Fahrradfahrer ein.

Alle Bußgelder über 35 Euro, die Kraftfahrer bei Verkehrsverstößen laut aktuellem Bußgeldkatalog 2024 erwarten können, werden in der Regel für Radfahrer halbiert.

Viele Verkehrsverstöße wurden jedoch im Mai 2014 an das neue Punktesystem angepasst. So auch das Bußgeld fürs Fahrrad über eine rote Ampel. Grundsätzlich bekommen Sie immer einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg, wenn Sie eine rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad. Laut neuem Punktesystem dürfen Sie nur noch 8 Punkte ansammeln, bevor Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird. Das bedeutet, dass auch derjenige, der mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fährt, seinen Führerschein fürs Auto verlieren kann.

Der Bußgeldkatalog für Radfahrer unterscheidet

  • einen einfachen Rotlichtverstoß und
  • einen qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bußgeldkatalog Radfahrer: Wer eine rote Ampel überfährt, muss mit folgender Strafe rechnen

Der Bußgeldkatalog für Radfahrer
Der Bußgeldkatalog für Radfahrer

Bei beiden Verstößen liegt der Unterschied wie auch bei Rotlichtverstößen von Pkw-Fahrern in der Zeit der Rot-Phase. Leuchtete die rote Ampel bereits länger als eine Sekunde, müssen Sie mit einem höheren Bußgeld rechnen. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad zahlen Sie mindestens 60 Euro. Der qualifizierte Rotlichtverstoß kostet bereits 100 Euro. Jedoch bekommen Sie in beiden Fällen einen Punkt in Flensburg. Verursachen Sie als Radfahrer einen Unfall, nimmt das Bußgeld rapide zu.

Bußgeldkatalog 2024: Wie eine rote Ampel trotz Fahrrad zum Pkw-Führerscheinentzug führt

Das Bußgeld zum Thema „Rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad“ finden Sie in unserer obigen Tabelle. Doch wie messen Beamten, ob Jemand eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren hat?

Blitzer an einer roten Ampel können auch bei Radfahrern auslösen. Jedoch ist es für die Polizeibeamten schwieriger, den Fahrer nachzuverfolgen, da er ein Fahrrad bekanntermaßen kein Kennzeichen besitzt.

Wer also eine rote Ampel mit dem Fahrrad überquert, muss von der Polizei angehalten werden, welche den Vorfall selbst beobachtet haben. In Großstädten werden diese Kontrollen sehr häufig durchgeführt.

Der Rotlichtverstoß auf dem Fahrrad
Der Rotlichtverstoß auf dem Fahrrad

Nachdem Sie eine rote Ampel überfahren haben und dabei gesehen wurden, folgt nicht nur das Bußgeld. In der Regel werden ab einem Wert von 60 Euro auch Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro auf die Summe addiert. Dieser Geldwert ist auch die Begrenzung für Punkte in Flensburg. Wer also eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfährt und noch andere Verstöße begeht, muss damit rechnen, dass dies nicht nur ein Fahrerverbot sondern auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich zieht.

Übrigens kann ein Fahrer auch an einer Fußgängerampel mit dem Fahrrad einen Rotlichtverstoß verursachen. Das Bußgeld ist dann das gleiche. Bis zum Jahr 2016 gilt die Regel, dass Radfahrer die Fußgängerampel beachten müssen, wenn es keine Fahrradampel auf einem Radweg neben einem Gehweg gibt.

FAQ: Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Was passiert, wenn ich mit dem Rad eine rote Ampel überfahre?

Wer mit dem Fahrrad einen Rotlichtverstoß begeht, muss mindestens 60 Euro Bußgeld bezahlen. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Kann ich auf dem Fahrrad Punkte in Flensburg bekommen, obwohl ich keinen Führerschein habe?

Ja, dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Führerschein besitzen oder (noch) nicht. Jeder Verkehrsteilnehmer kann Punkte in Flensburg bekommen.

Darf ich über eine rote Fußgängerampel fahren?

Nein, auch das ist verboten. Es fällt das gleiche Bußgeld wie für einen normalen Rotlichtverstoß auf dem Rad an.

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Bußgeldkatalog Fahrrad: Rote Ampel
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 76 comments… Kommentar einfügen }
  • Roman K 10. Januar 2018, 13:22

    Hallo Bußgeld-Info Team!
    Ich war für das Reisen als Radfahrer an einer Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger bestraft. Die Tatsache, dass ich tatsächlich auf dem Grünlicht der Lichtzeichenanlage für Auto gefahren.
    An dieser Kreuzung gibt es zwei Ampeln: für Fußgänger und für Auto, und gibt es keine zusätzlichen Zeichen für Fahrrad auf einer Fußgängerampel. Ich fährt auf den rote Fahrradweg. Auf den Fahradweg gibt es auch Stoplinie befor AutoAmpel. Geleitet von den neuen Regeln, nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, Hut sterben Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“ ich habe als Radfahrer auf dem Grünlicht der Lichtzeichenanlage für Auto gefahren. Habe ich Rechts? Vielen Dank im Vorraus fur Ihre Antwort!

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 9:20

      Hallo Roman,
      nutzen Sie den Fahrradweg, gilt in der Regel die Ampel für Autos. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pepe 12. November 2017, 10:02

    Hallo,

    ich bin mit dem Rad auf dem Gehweg von rechts kommend, auf eine rote Ampel zugesteuert. Eine Vollbremsung von mir konnte nicht verhindern, dass ich mit einen Auto seitlich zusammen stieß, welches aus der Nebenstraße kam. Das Fahrzeug wurde leicht beschädigt.
    Welche Strafe habe ich zu erwarten?

    Mit freundlichen Gruß
    Pepe

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 10:51

      Hallo Pepe,

      das kommt darauf an, wie lang die Ampel rot war. Bei unter einer Sekunde sieht der Bußgeldkatalog bei Unfallfolge/Beschädigung 120 Euro und einen Punkt vor. War die Ampel länger rot, erhöht sich das Bußgeld auf 180 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • nora 20. Oktober 2017, 15:38

    hallo,
    ich bin in eile bei rot über die ampel gefahren, genau als da eine Kontrolle war
    ich soll bussgeld und einen punkt bekommen.
    mir ist so etwas ähnliches schon letztes jahr gesagt passiert, und da war mir gesagt worden, dass sich ab einem bestimmten punktestand die bussgelder erhöhen , und dann nicht mehr hundert sondern 1000 euro seien, ist dem so?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 9:58

      Hallo nora,

      wiederholte Verstöße gegen die Verkehrsregeln rechtfertigen in der Regel höhere Bußgelder als die im Bußgeldkatalog festgeschriebenen. Das liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Reini 11. August 2017, 19:54

    Bin mit Fahrrad bei Rot über einen Fußgängerüberweg gefahren, aber direkt dahinter, noch vor der Kreuzung, stehen geblieben .Muss ich trotzdem die 60 EU bezahlen oder gibt es da Differenzierungen ?

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 9:45

      Hallo Reini,
      der Bußgeldkatalog sieht für den Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad grundsätzlich ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Berni 28. Juli 2017, 9:40

    Hallo Bußgeld-Info Team!
    Ich habe eine Ampel mit Tram Gleisen dazwischen überfahren. Oder sind das 2 Ampeln? Jedenfalls wurde ich angehalten. Die Polizisten meinten das wären 100€ Strafe, was ich hier auch im Katalog finden kann. Allerdings meinten Sie „Vorsatz“ würde das Bußgeld verdoppeln? Ich war hald spät dran, wie jeder Mensch mal, und wollte noch die S-Bahn erwischen…
    Danke für eure Hilfe!
    LG, Berni

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:27

      Hallo Berni,
      es besteht die Möglichkeit, dass sich aufgrund von Vorsatz die Sanktionen erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • manuel 23. Juli 2017, 9:11

    Hallo,

    ich wurde in der Stadt von der Polizei angehalten mit dem Vorwurf, ich wäre zwei Kreuzungen zuvor von (Polizei-)Kollegen gesichtet worden, wie ich eine rote Ampel nach 5 Sekunden!!! überfahren hätte. Die 5 Sekunden wurden per Zählweise bestimmt (Polizisten zählten 21, 22, 23 usw.).
    Ich habe gesagt, dass 5 Sekunden total wahnwitzig wären, da ja dann die Autos irgendwann auch losfahren würden und ich dich an meinem Leben hänge. Wie dem auch sei, die Polizisten ließen nicht mit sich diskutieren. Stattdessen sagten sie mir das Ganze würde 200 Euro +28 Euro Gebühren kosten!!!! Ist das möglich oder realistisch? Wenn ich diesen Verstoß google finde ich die Höhe dieses Bußgeld nirgends. Welche Vorteile hätte ich von einem Einspruch gegen diese Willkür?

    vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeld-info.de 1. August 2017, 9:47

      Hallo manuel,

      das Bußgeld für einen qualifizierten Rotlichtverstoß beträgt tatsächlich 200 Euro. Zudem drohen 2 Punkte und ggf. ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Winston 10. Mai 2017, 14:41

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,

    in dem Artikel oben steht, dass „[a]lle Bußgelder über 35 Euro, die Kraftfahrer bei Verkehrsverstößen laut aktuellem Bußgeldkatalog 2017 erwarten können, […] in der Regel für Radfahrer halbiert [werden].“ Woher habt ihr denn diese Info? Kann man sich darauf beziehen, wenn es nicht halbiert wird?

    LG
    Winston

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 8:34

      Hallo Winston,

      dies ist § 3 Abs. 6 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zu entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Winston Foshay 12. Mai 2017, 12:23

        Vielen Dank!

  • Detlef 29. April 2017, 13:04

    In den Kommentaren sind Strafmaße von 100.- bis 200.- EUR für den sog. qualifizierten Rotlichtverstoß (> 1 Sekunde Rotlicht) mit dem Fahrrad zu lesen. Unterscheidet der Gesetzgeber zwischen absichtslosem, also z.B. wegen Unachtsamkeit, und absichtlichem, also bewußtem, Verstoß?

    Viele Grüße und danke für Ihre Antwort!

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:36

      Hallo Detlef,

      der Bußgeldkatalog bietet nur einen Richtwert, an welchem sich die Behörden orientieren. Daher kann die Geldbuße variieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simone 28. April 2017, 18:17

    Hi,
    ich bin auf einem Fahrradweg über eine rote Ampel (für Autos) gefahren, die aber scheinbar auch fürs Fahrrad galt und danach angehalten wurden. Nun 60€ und 1 Punkt. Allerdings musste ich nichts unterschreiben und bei der Datenerfassung wurde der Ort der Ampel falsch vermerkt(geschriebener Querstraßenname existiert nicht) , ist der Bescheid dann ungültig?
    vielen Dank für die Antwort,
    Simone

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:29

      Hallo Simone,

      wenn aus den anderen Angaben der Verstoß eindeutig hervorgeht und Sie eindeutig ermittelt werden können, behält der Bescheid trotzdem die Gültigkeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Edda 30. März 2017, 17:06

    Hey ich bin am 26.10.2016 mit dem Fahrrad über eine Ampel gefahren die noch auf Gelb stand. Laut Polizei die dahinter stand und mich raus gewunken haben, haben gesagt: „Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.“ Daher ist es zu einer Bußgeldstrafe von 128 € gekommen und ein Punkt in Flensburg.
    Ich habe das auch alles bezahlt. Nur hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch kein Führerschein und habe auch noch keinen angefangen gehabt. Aber jetzt würde ich gerne mit dem Führerschein anfangen und weiß nicht ob ich das erst mit 21 Jahren darf oder ob das (bin jetzt 19) trotz 1 Punkt in Flensburg überhaupt ein Problem ist, oder bin ich jetzt eingeschränkt. Darf ich den Führerschein trotzdem jetzt anfangen?

    Ich würde mich sehr freuen wenn sie mir den Durchblick da ermöglichen könnten :D

  • Maximilian W. 17. März 2017, 19:46

    Hallo ich mache gerade mpu und wurde heute erwischt mit dem Fahrrad bei rot ..Welche Konsequenzen wird es für mich geben beim Gutachten oder auf der Behörde?

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 11:25

      Hallo Maximilian,

      welche Folgen ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad hat, können Sie dem Bußgeldkatalog auf dieser Seite entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paul 15. März 2017, 20:54

    Guten Abend,

    Im Januar bin ich mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren die länger als 1 Sekunde auf rot stand. Die Polizisten konnten mir zu diesem Zeitpunkt nicht mitteilen welche Strafe mich erwartet. Heute bekam ich ein Bußgeldbescheid über 200€ und ein 1 monatiger Führerscheinentzug. Hinzukommt, auf der Rückseite der Bußgeldbescheinigung steht bei dem Punkt „allgemeine Hinweise“ … “ sie werden unverbindlich darüber unterrichtet, dass die Ordnungswidrigkeit nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides mit 2 Punkten bewertet und in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen wird“.
    Nach meinen Internetrecherchen komme ich mir falsch „bestraft“ vor.
    Können sie diesen Bußgeldbescheid nachvollziehen?

    Liebe Grüße,
    Paul.

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:11

      Hallo Paul,

      die Höhe des Bußgelds scheint in der Tat auf ein entsprechendes Vergehen mit dem Auto bezogen zu sein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Bußgeldbescheid prüfen und Sie weiter beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paul 9. März 2017, 20:12

    Hallo Busgeld-Info Team,
    ich habe heute morgen auf dem Weg zur Arbeit eine rote Ampel umfahren, woraufhin mich zwei Polizisten in zivil anhielten. Diese warfen mir ein “ Umfahrung eines Rotlichts“ vor und meinten ich müsse mit einem Bußgeld von 60 plus Bearbeitungsgebühr rechnen.
    Da ich noch in der Probezeit bin ist für mich die wichtigste Frage ob ich dafür einen Punkt in Flensburg zu erwarten habe.
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
    Wenn ich einen Punkt zu erwarten habe, bitte weiter lesen.
    Die rote Ampel ist eine Ampel die nur rot ist, wenn die Bahnschranke gerade runter geht. Sie sperrt den Verkehr geradeaus. Ca. 20 Meter vor der Ampel gibt es eine Rechtsabbieger Fahrbahn die man nimmt wenn man über die Bahngleise fahren möchte diese habe ich genommen und bin kurz vor der herunter gelassenen Schranke über einen Zebrastreifen auf eine Fußgängerinsel und danach zurück auf meine ursprüngliche Fahrbahn gefahren welche durch die ca 30m zurückliegende rote Ampel auch frei war.
    Wender vor der roten Ampel gibt es eine Kennzeichnung für einen Fahrradweg noch ist die Fußgänger bzw. Verkehrsinsel ausschließlich für Fußgänger gekennzeichnet.
    Nun meine Frage. Wie groß wäre die Chance bei einem Einspruch.
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:49

      Hallo Paul,

      in der Regel ist bei einem Rotlichtverstoß mit einem Punkt im Fahreignungsregister zur rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander 1. Februar 2017, 11:48

    Hallo,

    ich habe heute früh auf dem Arbeitsweg mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn an einer roten Ampel gestanden (rechte Spur). Ich kenne die Ampel und bin als die Fußgängerampel rechts gegenüber grün wurde losgefahren (meine Ampel, also die für Autofahrer war noch rot, schaltet ca. 2 Sekunde später). Dies ist also ein sogenannter „Frühstart“ ohne Unfall und Gefährdung. Hinter mir stand zufällig ein Polizeiauto (2 Polizisten), dass mich kurz nach der Kreuzung anhielt und einen qualifizierten Rotlichtverstoß vorwarf (100Euro Strafe und 1 Punkt). Macht ein Einspruch Sinn bezogen auf die Orientierung an der Fußgängerampel? Es gab keinen Blitzer, sodass mir auch der Nachweis der 1. Sekunde für den qualifizierten Rotlichtverstoß erschwert scheint. Danke!

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 11:25

      Hallo Alexander,

      für Sie als Fahrradfahrer sind die Ampeln der Autofahrer maßgeblich und nicht die der Fußgänger. Ob ein Einspruch Erfolg hat, können wir Ihnen leider nicht sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 30. Januar 2017, 17:11

    Hallo, ich habe mich am 19.09.16 bei der Fahrschule angemeldet und wurde am 28.01.17 von 2 Beamten angehalten, als sie gesehen hatten wie ich ausvesehen, mit dem Fahrrad eine rote ampel überfuhr. Sie hatten mir eine Geld Buße verordnet von 60€ und ein Punkt in Flensburg.
    Mit was für konsequensen muss ich jetzt rechnen bz. Des Führerscheins? Mfg

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 9:35

      Hallo Dennis,
      in der Regel sollte sich dieser Rotlichtverstoß nicht auf den Erwerb ihres Führerscheins auswirken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lisa 5. Januar 2017, 22:58

    Hallo, ich bin heute mit dem Fahrrad beim überfahren einer roten Ampel angehalten worden und der Polizist hat meine Personalien aufgenommen. Er belehrte mich, dass es dafür neben dem Bußgeld einen Punkt gibt.
    Ich habe meinen Führerschein allerdings bereits im Oktober wegen Alkohol abgeben müssen, er wurde mir entzogen. Als habe ich theoretisch derzeit keinen Führerschein und muss diesen nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen. Wird der eine Punkt für das Ampel-vergehen trotzdem gutgeschrieben? Oder habe ich Glück gehabt, weil ich theoretisch besitze keinen Führerschein besitze?

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 11:04

      Hallo Lisa,

      auch Fahrradfahrer ohne Führerschein erhalten Punkte in Flensburg, wenn Sie Vergehen wie dieses begehen. Das ist so rechtmäßig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 4. Januar 2017, 13:44

    Darf ich als Radfahrer bei einer (roten) Fussgängerampel grün anfordern und somit den fliessenden Verkehr anhalten,um radelnd die Strasse zu überqueren?

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:18

      Hallo Michael,

      handelt es sich hierbei um eine reine Fußgängerampel und keine, welche auch direkt für Fahrradfahrer mit gilt, können Sie natürlich auf das grüne Lichtsignal warten und auch als Fahrradfahrer die Straße überqueren. Jedoch sollten Sie dabei vom Fahrrad absteigen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Aleksandar 2. Januar 2017, 13:52

    Ich habe zwei Dynamo an Fahrrad montiert
    Vorne: Nabedynamo für Lampe vorn (weisse licht) dauerhaft leuchtet ohne Schalter
    Hinten: seitliche Dynamo für hintere Licht (rote licht) kann aus oder ein sein
    Ist das erlaubt

  • Maria 27. Dezember 2016, 15:21

    Hallo, ich bin bei Rot mit dem Fahrrad gefahren. Und von der Polizei angehalten worden. Sie sagten mich erwartet ein Bußgeld in Höhe von 70-100 € und ein Punkt in Flensburg. Ich wollte mich nächstes Jahr für den Führerschein anmelden, ist das ein Problem,oder geht es vielleicht gar nicht? Ich bitte um Auskunft. Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 10:17

      Hallo Maria,

      Ihren Führerschein können Sie trotzdem machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Günter 29. November 2016, 13:42

    Vor der Ampel bin ich mit dem Fahrrad von der Straße auf den Geweg gewechselt und bin auf diesem an der roten Ampel vorbei gefahren. Die Polizei hat dies beobachtetund mich angehalten.
    Ist dies ein Rotlichtdelikt oder eine unberechtigte Fahrt mit dem Rad auf dem Gehweg.

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:33

      Hallo Günter,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • bianca 25. November 2016, 10:30

    Mein Freund ist mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren. Die Probezeit vom Führerschein endet 15.01.2017. Er muss 60 euro zahlen plus 1 Punkt in Flensburg. Muss er ein Aufbau Seminar machen oder wird die Probezeit verlängert? Wenn ja wie lange? Danke

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 12:00

      Hallo Bianca,

      beim Überfahren einer roten Ampel in der Probezeit ist normalerweise ein Aufbauseminar fällig und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sophie 25. Oktober 2016, 15:29

    Hallo,
    ich bin vor ein paar Wochen mit dem Fahrrad über eine rote Fußgängerampel gefahren. Die Polzei hat mich dabei aufgehalten. Heute ist der Bußgeldbescheid gekommen und in dem steht neben der geldstrafe auch. dass ich einen Punkt in Flensburg bekomme. Zu dem Zeitpunkt hatte ich aber noch keinen Führerschein. In der Zwischenzeit habe ich ihn aber gemacht. Heißt das jetzt, dass ich ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung kriege, obwohl ich an dem Tag noch gar keinen Führerschein hatte? Oder hat das keine weiteren Auswirkungen?

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 8:26

      Hallo Sophie,
      mit einem Aufbauseminar oder einer Probezeitverlängerung müssen Sie nicht rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Biliana 24. Oktober 2016, 12:55

    Hallo, mir ist gestern das Folgende passiert: Auf dem Weg zum Fitness, mit dem Fahrrad an einer Kreuzung auf der Fahrbahn hatte ich das Gefühl, dass meine Tasche, die hinten auf dem Fahrrad befestigt war, beim Ausrutschen ist. Damit sie nicht mitten auf der Fahrbahn fällt und alle Sachen auf der Fahrbahn zerstreut werden, bin ich an der Kreuzung rechts abgebogen (also für meine Richtung war rot für die Querseite, war grün) es gab keine Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung (Sonntag – mittag, so gegen 13:30h). Ich bin rechts – zum Bürgersteig hin – abgebogen, habe gesehen, dass die Tasche doch fest ist und bin weiter gefahren. Es war eine kleine Straße, in der ich keine Möglichkeit zum Wenden sah, so bin ich weiter gefahren. Einige Meter weiter wurde ich von einem zivilen PKV angehalten, in dem zwei zivile Personen waren, die behauptet haben, von der Verkehrspolizei zu sein. Sie zeigten mir eine Verkehrskelle und meinten ich soll anhalten, ich wüsste warum. Mein erster Gedanke war, dass die Tasche doch ausgerutscht ist, und eine sichtbare Verhinderung für den Verkehr darstellt, worauf ich geantwortet habe, dass die Tasche wohl ausgerutscht sein könnte. Die Personen im PKV konnten meiner Aussage sichtbar nicht folgen und meinten im verärgerten Ton, dass ich auf Rot über die Kreuzung gefahren sei. Daraufhin, habe ich erklärt, dass ich nicht über die Kreuzung gefahren bin, sondern rechts abgebogen habe, weil … – man hat aber mich nicht ausreden lassen, sondern mitten im Satz mit den Worten unterbrochen, dass ich die Möglichkeit bekommen werde, meine Meinung dazu der zuständigen Behörde ausführlich zu erklären, ich müsse nun meinen Personalausweis vorlegen. Ich bin sichtbar in Panik geraten, weil ich normalerweise an einem Sonntag auf dem Weg zum Fitness weder Geld, noch Ausweise mitnehme, weil man diese im Umkleideraum etc. leicht verlieren kann. Ich habe versucht zu erklären, dass ich womöglich keinen Ausweis dabei habe, worauf die Frau zu mir meinte, ich müsse immer einen Ausweis dabei haben und ob ich nicht jemanden hätte, der meine Identität bestätigen kann. Ich habe überlegt, ob jemand meine Identität bestätigen könnte doch es fiel mir niemand ein. Dann habe ich mein Fahrrad auf dem Bürgersteig abgestellt und habe angefangen in meinen Taschen nach Ausweisen zu suchen. Die Frau hat sehr verärgert auf dieses Manöver reagiert und mich gefragt, warum ich meine Taschen nicht auf der Fahrbahn durchsuche und zum Bürgersteig muss. Ich konnte nicht nachvollziehen, warum sie über dieses Manöver verärger ist, spürte aber, dass egal was ich sage, dieses nur als Grund für einen Streit verwendet wird und habe mich entschied zu schweigen. Auf dem Bürgersteig habe ich meine Taschen aufgemacht und fing an zu suchen. Die Frau ist aus dem Auto ausgestiegen und folgte mir zum Bürgersteig, der Mann, der das Auto fuhr, ist in der Nähe vom Auto geblieben.
    Die Frau hat weiter im aggressiven Ton sich erkundigt, wo ich wohne, mit wem, etc. – diese Fragen habe ich knapp beantwortet und weiter in der Tasche gesucht. Dann fand ich meine Versicherten karte und gefragt, ob das ausreichend ist, oder ob ich weiter suchen soll. Sie hat die Karte genommen, meinte ich soll weiter nach einem Personalausweis suchen. Diesen habe einige Sekunden später doch noch gefunden. Sobald die Frau die beiden Karten in der Hand hatte, ist sie ins Auto eingestiegen und hat das Autofenster zugemacht. Sie hat etwas geschrieben, dann hat sie das Fenster wieder aufgemacht und mich gefragt, wie ich es wünschen würde, dass sie meinen Namen schreibt – mit „i“ oder mit „j“ – weil der auf der Versicherten karte mit „i“ und im Ausweis mit „j“ geschrieben ist. Als ich ihr geantwortet habe, dass sie es selber entscheiden kann, ist sie wieder in einen aggressiven Ton mit den Worten ausgebrochen „Sie werden doch wissen, wie sie ihre Mutter genannt hat“ . An dieser Stelle möchte ich festhalten, dass ich weder die Wortwahl, noch den Ton akzeptabel finde und bin dankbar für jeden weiterführenden Rat. In der Situation selbst, habe lediglich die Frau darauf hingewiesen, dass sie sich selber noch gar nicht vorgestellt hat, worauf sich der Mann zu Wort gemeldet hat, dass sie sich als die Berliner Verkehrspolizei über die Verkehrskehle vorgestellt haben. Dass man sich hinter der Anonymität der Macht die Menschen einzuschüchtern versucht, finde ich heftig! Habe aber versucht, die Ruhe zu bewahren und habe erklärt, dass ich meinen Namen von meiner Mutter in einer anderen Sprache bekommen habe und dass dieser Name ursprünglich in einer anderen Schrift geschrieben wurde, und dass die Umschrift auf Deutsch unterschiedlich ausfallen kann, je nach dem welche Norm zugrunde gelegt wird. Die Frau, schien gemerkt zu haben, dass sie mit ihren Worten zu weit gegangen ist, bzw. der Mann hat ihr ein Zeichen gegeben, was ich nicht gesehen habe, jedenfalls hat sie mir beim Zurückgeben der Karten einen freundlichen Ton gehabt und mir einen schönen Sonntag gewünscht.
    Nun – „Lange Rede – kurzer Sinn“ – sollte ich eine sog. „Dienstaufsichtsbeschwerde“ machen, oder sollte ich erstmal die Post abwarten und die dort zusammengestellten Anschuldigungen. Tatsache ist – sie waren zu zweit und ich war alleine – also ich glaube, dass ich ziemlich dumm da stehe

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 8:54

      Hallo Biliana,

      ob Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen oder nicht, obliegt Ihnen. Im Zweifel können Sie im Rahmen eines ggf. an Sie gerichteten Bußgeldbescheides Stellung zum Sachverhalt nehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julia 21. Oktober 2016, 12:48

    Hallo,
    mein Freund ist gestern Abend mit dem Fahrrad über eine Rote Ampel gefahren, aber so knapp das er beim Bremsen sonst eventuell auf dem glatten Weg ausgerutscht wäre. Darauf wurde er gleich angehalten und die Polizistin meinte das würde 200€ kosten und eventuell den Führerschein. Als er sie darauf hinwies wie knapp das ganze war, wurde der Betrag auf 100€ gesenkt. Womit muss er denn jetzt rechnen?

    Danke,
    Julia

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 11:11

      Hallo Julia,

      wenn bei einem Rotlichtverstoß mittels Fahrrad ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt wird, dann muss die Ampel entweder länger als eine Sekunde lang rot gezeigt haben, oder wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam. Wenn Ihr Freund Zweifel daran hat, dass das Bußgeld rechtmäßig verhängt wurde, kann er sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jonte 5. Oktober 2016, 11:39

    Hallo, ich wurde vor mehreren Wochen angehalten, da ich eine rote Ampel mit dem Fahrrad überquerte. Heute ist der Bußgeldbescheid gekommen, allerdings steht dort nichts mit dem 1 Punkt in Flensburg. könnt ihr mir sagen wie das läuft bekomme ich das selbst garnicht mit ? oder bekomme ich da nochmal gesondert Post ? Und ja ich bin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
    Gruß Jonte

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 9:54

      Hallo Jonte,
      ein Punkt muss nicht zwingend im Bußgeldbescheid aufgeführt sein. Den Stand auf Ihrem Punktekonto können Sie in Flensburg erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sarina 12. Juli 2016, 18:35

    ich bin mit Fahrrad (leider noch in der Probezeit) über zwei rote Ampel gefahren und wurde von einen einzelden Polizisten angehalten und will jetzt Einspruch erheben. Welche Folgen kann ein Einspruch haben? Kommen weitere Kosten auf einen zu ?

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 8:49

      Hallo Sarina,
      Die Einlegung des Einspruchs verursacht zu Beginn keine Kosten, insofern der Betroffene keinen Anwalt zu Rate zieht. Allerdings kann ein Anwalt konkrete Aussagen zu den eventuell aufkommenden Verfahrenskosten sowie Erfolgschancen des Einspruchs machen.

      Generell gilt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jörgen 6. Juni 2016, 0:49

    Hallo Bussgeld-Team,

    Lohnt es sich, Einspruch einzulegen, wenn man dies nicht schon während der Bestandsaufnahme der Polizei gemacht hat? Ich bin mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren, allerdings zeigte die Ampel, als Ich vor dem Überfahren drauf schaute, Noch gelb an. Daher bezweifel Ich, dass die Ampel länger als eine Sekunde rot war.

    Liebe Grüße,

    Jörgen

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:11

      Hallo Jörgen,

      ob sich ein Einspruch für Sie lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 6. Mai 2016, 11:40

    Hallo Bußgeld-info-Team,
    ich werde aus den Neuerungen bezogen auf Punkte(verfall) nicht ganz schlau und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Kurzer Sachverhalt: Als Radfahrer bei Rot über die Ampel und angehalten worden. Bußgeld und 1 Punkt bekommen. Das ganze ereignete sich im September 2011. Gleiches ereignete sich 2014, allerdings nur mit Bußgeld und ohne Punkt. Sonst ist nichts weiter passiert. Ist der Punkt aus 2011 nun weg?
    Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 9:29

      Hallo Tobias,

      im Normalfall müsste der Punkt, den Sie 2011 erhalten haben, als Ordnungswidrigkeit nach zwei Jahren verfallen sein. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie Ihren aktuellen Punktestand auch jederzeit kostenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • julius 27. April 2016, 15:10

    Wenn ich noch keinen Führerschein besitze, Bekomme ich da trotzdem ein Punkt?
    MfG Julius

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 8:37

      Hallo Julius,

      auch ohne einen Führerschein können Sie bereits Punkt in Flensburg erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kati 22. Februar 2016, 19:23

    Hallo,
    ich bin noch in der Führerschein-Probezeit.
    Mit dem Fahrrad bin ich an einer „Doppelampel“, zwischen der eine Straßenbahnhaltestelle ist, ein Stück
    (1 – 1 1/2 m) über die Haltelinie gefahren und habe erst dann angehalten. Es hielt auch gerade eine Straßenbahn.
    Da holte mich ein Polizist auf den Gehweg, belehrte mich über meinen Fehler und schickte mich um die Ecke zu seinem Kollegen – den er über Funk informierte, dass ich komme. Der nahm meine „Tat“ auf und jetzt bekam ich den Bescheid…1 Punkt, Bußgeld…Nachschulung…Verlängerung der Probezeit…
    Da aber die Version des zweiten Beamten völlig falsch dargestellt war (ich wäre an 3 anderen, haltenden Radfahrern vorbeigefahren), würde ich nun gern wissen, was ich machen kann. Dieser Beamte war weder dabei noch hat er irgendetwas aus der Ferne gesehen.
    Ich habe angehalten, nur eben ein Mini-Stück hinter der Haltelinie. Ich habe niemanden gefährdet!

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:34

      Hallo Kati,

      Sie können jederzeit innerhalb der 14-Tage-Frist ab Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch gegen die Entswcheidung einlegen. Lassen Sie sich gegebenenfalls auch von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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