Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der LKW-Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Ruhezeiten definiert.

Tatbe­standBuß­geld für Lkw-FahrerBuß­geld für Lkw-Halter / Unter­nehmer
die tägliche Ruhezeit unterschritten, und zwar um ...
… bis zu 3 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 3 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Unterbrechung der Lenkzeit unzulässig verkürzt, und zwar um ...
… bis zu 15 Min­uten30 Euro90 Euro
… mehr als 15 Min­uten60 Euro (pro ange­fangenen 15 Min­uten)180 Euro
Über­schreit­ung der zuläs­sigen Tages­lenkzeit, und zwar um ...
… bis zu 2 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 2 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Fahrer­karte / Kontroll­gerät nicht mitge­führt bzw. nicht zur Kon­trolle über­geben, wo­durch ...
… die Kon­trolle er­schwert wurde75 Euro-
... die Kon­trolle nicht mög­lich war250 Euro-

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

Weitere Ratgeber zum Thema

LKW-Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer


Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW
Die Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW-Fahrer sind unbedingt einzuhalten

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurden eingeführt, um das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Falsch geplante Pausen bzw. die Nichteinhaltung dieser und regelmäßige Überstunden führen häufig zur Übermüdung der Berufskraftfahrer und somit auch zu Unfällen im Straßenverkehr.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen den Schutz des Fahrpersonals in Deutschland gewährleisten, wie es das Fahrpersonalrecht, das Arbeitszeitgesetz und die hierzulande geltenden Sozialvorschriften vorsehen. Außerdem ist die Regelung europaweit Pflicht und somit für jedes Unternehmen innerhalb dieser Branche bindend, weshalb es auch den Wettbewerb harmonisiert.

Die Lenk- und Ruhezeiten im Detail

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass LKW-Fahrer korrekte Pausenzeiten einhalten und nicht zu lange auf den Straßen unterwegs sind.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind für alle Berufskraftfahrer verbindlich, deren Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besitzen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Und nicht nur im Güterverkehr gelten die Lenkzeiten, auch Busfahrer müssen sich daran halten.

LKW-Lenkzeiten

Allgemein ist zu sagen, dass nach einer Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden der Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von wenigstens 45 Minuten einlegen muss.

Diese Zeit der Lenkzeitunterbrechung wird aber nicht zur täglichen Ruhezeit gerechnet.

Kommt es zu einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußgelder fällig.

Die Lenkzeiten der LKW-Fahrer gliedern sich noch einmal in Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit. Im folgenden Absatz sollen diese beiden Begriffe näher erläutert werden.

Tageslenkzeit

Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt
Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt

Zur Tageslenkzeit gehören all die Zeiten, welche LKW-Fahrer tatsächlich am Steuer ihres Kfz verbringen. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Lenkzeitunterbrechungen und Pausen.

Pausen zählen nicht zur Tageslenkzeit, sobald der LKW-Fahrer dabei nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt. Sollte die Dauer einer Wartezeit im Vorfeld bekannt sein, gehört dies nicht zur Lenkzeit sondern zu anderen Arbeiten. Diese können beispielsweise das Be- und Entladen von Gütern sein.

Die Lenkzeit muss durch ausreichend lange Fahrtunterbrechungen sowie durch Ruhezeiten unterbrochen werden.

Merke: „Tageslenkzeit“ beschreibt die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.

Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

Wochenlenkzeit

Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit.

Die Wochenlenkzeit darf 56 Stunden nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten anwachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen einbezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.

Mit etwas Pech landen Lkw-Fahrer zum Ende ihrer Tageslenkzeit auf abgeschiedenen oder unbekannten Rastplätzen. Im Zuge dessen erleben sie mitunter Skurriles. Die Webseite der Trucker Church sammelt ungewöhnliche Erlebnisse und gibt Tipps, wie sich die Wartezeit kurzweilig verbringen lässt.

Lenkzeitunterbrechung: Pause für den LKW-Fahrer

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen

Sobald der Kraftfahrer nicht vor dem Lenkrad sitzt und keine anderen beruflichen Tätigkeiten wie Be- oder Entladen ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung in Sachen Lenk- und Ruhezeiten gesprochen. Diese Zeit soll ausschließlich zur Erholung genutzt werden.

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgen. Diese Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, sodass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten beträgt.

Wichtig: Teilen Sie sich die Zeit der Lenkzeitunterbrechung auf, müssen Sie trotzdem spätenstens nach 4,5 Stunden die 45 Minuten Pausezeit eingehalten haben.

Sie dürfen also z. B. nicht 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause machen, weitere 2 Stunden fahren und danach für 30 Minuten Pause einlegen (In diesem Fall würde Sie die Lenkzeit um 30 Minuten überziehen).

Korrekt wäre hingegen: 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause, 1,5 Stunden fahren, 30 Minuten Pause.

Sollten mehrere Personen unterwegs sein, gelten natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten. Sie können die Lenkzeitunterbrechung dann aber auch auf dem Beifahrersitz verbringen.

Nach der Lenkzeitunterbrechung beginnt eine weitere Lenkzeit von 4,5 Stunden. Wollen Lkw-Fahrer ihre Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen, müssen sie nach den 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen und dürfen erst danach die 10. Stunde der Tageslenkzeit fahren.

Zur Verdeutlichung:

4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung1 h Lenk­zeit (ver­läng­erte Tages­lenk­zeit)

Lenk- und Ruhezeiten: Übersicht über Tages- und Wochenendruhezeit für LKW-Fahrer

Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten
Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten

Nicht zu verwechseln mit den Lenkzeitunterbrechungen, ist die Ruhezeit. Unterschieden wird zwischen Tages- und Wochenruhezeit. Als „Ruhezeit“ wird die Zeit am Tag bezeichnet, in der der Kraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten oder Arbeiten ausführt. Dabei ist es völlig egal, wo diese Zeit genutzt wird.

So kann ein LKW-Fahrer beispielsweise die Ruhezeit auch auf einer Fähre oder im Zug nehmen, sofern dort ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Natürlich kann die Ruhezeit auch im Fahrzeug verbracht werden, solange auch der LKW über eine Schlafmöglichkeit verfügt und nicht fährt.

Der Bundestag plant allerdings aktuell eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes, wonach die Wochenruhezeit künftig nicht mehr im LKW verbracht werden darf. Bei Zuwiderhandlungen sollen Fahrer und Unternehmer ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Auf diese Weise will die Bundesregierung u. a. die Arbeitsverhältnisse für LKW-Fahrer verbessern. Schließlich sollen die Ruhezeiten der Erholung und der persönlichen Freizeit dienen. Auf einer Raststätte ist das bei Weitem nicht so gut möglich, wie beispielsweise zu Hause bei der Familie.

Tagesruhezeit

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und ist innerhalb von 24 Stunden zu nehmen. Laut der Arbeitszeitregelungen für LKW muss also spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen werden.

Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit

In Ausnahmefällen darf die Tagesruhezeit um 3 Stunden, also auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten stattfinden. Ein Ausgleich der verkürzten Tagesruhezeit muss nicht stattfinden.

Beispiel:

45 h Wo­chen­ruhe­zeit1. Tag (Mo)2. Tag (Di)3. Tag (Mi)4. Tag (Do)5. Tag (Fr)45 h Wo­chen­ruhe­zeit
9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit

Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden
Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden

Innerhalb von 24 Stunden dürfen Sie Ihre Tagesruhezeit einmal unterbrechen, dadurch erhöht sie sich allerdings um eine Stunde. Es ist dann also eine Tagesruhezeit von 12 Stunden einzuhalten.

Die Tagesruhezeit dürfen Sie außerdem nur wie folgt unterbrechen: In eine 3-stündige gefolgt von einer 9-stündigen Ruhezeit.

Im kombinierten Güterverkehr ist es LKW-Fahrern sogar erlaubt, die Tagesruhezeit zweimal zu unterbrechen (wenn Sie z. B. mit Ihrem LKW auf einer Fähre fahren), jedoch nur für jeweils 1 Stunde.

Wochenruhezeit

Die Wochenruhezeit muss mindestens 45 Stunden am Stück genommen werden. Sie ist nach spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Beispiel: Wer 6 Tage in der Woche arbeitet, muss also ab dem 7. Tag für 45 Stunden die Wochenruhezeit einhalten.

Die wöchentliche Ruhezeit wird aufgrund des LKW-Fahrverbots an Sonntagen meist am Wochenende in Anspruch genommen, so dass man in der Berufsgruppe auch von einer Wochenendruhezeit der LKW-Fahrer spricht.

Verkürzung der Wochenruhezeit

Wie die Tageslenkzeit dürfen LKW-Fahrer auch die Wochenruhezeit verkürzen. Anstelle von 45 Stunden ist es möglich, nur 24 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Wochenruhezeit in der vorherigen und in der nachfolgenden Woche 45 Stunden beträgt.

Zur Verdeutlichung:

vorherige Wocheaktuelle Wochekommende Woche
45 Stunden Wochenruhezeit24 Stunden Wochenruhezeit45 Stunden Wochenruhezeit

Die 21 Stunden, um die die Wochenruhezeit verkürzt wurden, müssen Sie außerdem innerhalb von 3 Wochen nachholen.

Zusammenfassung: Tages- und Wochenruhezeit

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Ausnahmeregeln der Lenk- und Ruhezeiten für LKW

Sobald der LKW-Fahrer sich nicht an die Regeln zur Ruhepause oder Ruhezeit hält, ist dies ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Fahrer sein Fahrzeug auch in der Pause wegbewegen kann. Will ein Kraftfahrer beispielsweise der Feuerwehr oder Polizei Platz machen, darf er nach der Aufforderung durch eine Behörde sein Fahrzeug wegbewegen.

Eine zweite Ausnahme tritt in Kraft, sobald der LKW-Fahrer es nicht rechtzeitig schafft, einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und es so zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt. Er darf dann von den Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten für LKW abweichen, sofern dies die Sicherheit von Personen, des eigenen Fahrzeugs oder der LKW-Ladung gewährleistet. Der Fahrer muss diese Abweichung der LKW-Lenkzeiten jedoch sofort, nachdem er den Halteplatz erreicht hat, vermerken.

Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG-Kontrollgerät

Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW
Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW wurde mittlerweile durch den digitalen Tachographen ersetzt

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?

Der mechanische Tachograph bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte.

Ab diesem Datum wurde das EG-Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten, wie z. B. die Arbeitszeit speichert.

Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG-Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit denen Daten auf dem Gerät, wie die Arbeitszeit, ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.

Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

Spezifische Ratgeber über Fahrtenschreiber, Tachograph und Fahrerkarten

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten

Was ist unter Lenk- und Ruhezeiten zu verstehen?

Die Lenk- und Ruhezeiten beziehen sich im LKW zu einem auf die Zeiten, in denen der Fahrer hinterm Steuer sitzt. Zum anderen beinhalten sie die Ruhezeiten zwischen den Fahrzeiten. Sie umfassen nicht die komplette Arbeitszeit eines LKW-Fahrers.

Sind die Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich festgelegt?

Ja, sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz sind die zulässigen Zeiten bestimmt. Was es diesbezüglich zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Werden Verstöße geahndet?

Ja, halten sich Fahrer nicht an die Vorschriften bezüglich der Fahr- und Ruhezeiten, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 641 comments… Kommentar einfügen }
  • Andeas 19. Juni 2016, 14:32

    Hallo
    Ich fahre Mo.Di am Mi. hab ich frei , fahre dann Do.Fr.Sa. dann hab ich wieder So frei.
    So geht das jede Woche, mein Chef sagt er hat dafür eine Ausnahme Genehmigung .
    Gibt es sowas und ist das überhaupt zulässig ???
    MFG

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 10:04

      Hallo Andreas,

      über die Zulässigkeit der Aufteilung der Wochenruhezeit können wir Ihnen keine Auskunft geben. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, um die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zu überprüfen. In der Regel sollte es aber möglich sein, die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden auf zwei Tage aufzuteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander S. 16. Juni 2016, 17:45

    hallo zusammen ich habe eine frage
    ich fahre zurzeit bei einer Firma ich arbeit am tag zwischen 10 und 12 std habe meine lenkzeit nicht voll

    wie ist das mit der Wochenende Ruhezeit ? wie viel Samstag darf ich unterwegs sein oder wievielt nicht ??

    grüße Alex

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 9:25

      Hallo Alexander,

      die maximale Wochenlenkzeit beträgt 56 Stunden. Diese errechnet sich aus einer 6-Tage-Woche, innerhalb welcher die Tageslenkzeit maximal zwei Mal 10 Stunden, die restlichen Male höchstens 9 Stunden betragen darf. Allerdings ist die Gesamtlenkzeit von zwei aufeinander folgenden Wochen (Doppelwoche) auf eine Lenkzeit von 90 Stunden beschränkt. Wie viel Sie also an einem Samstag fahren dürfen, ergibt sich aus diesen Bestimmungen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dirk 16. Juni 2016, 12:36

    Hallo,
    Hab gehört das wenn Man im werkverkehr unterwegs ist, nicht die 45 min Pause macht, sondern eine Stunde?

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 8:43

      Hallo Dirk,

      nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden ist gesetzlich lediglich eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Dies ist die Mindestanforderungen, die allerdings auch überschritten werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robert 15. Juni 2016, 19:17

    Hallo,
    meine Frage bezieht sich auf die Verkürzung der Tagesruhezeit.
    Ich habe am Montag Arbeitsbeginn und bin dann bis Freitagabend unterwegs.Dies bedeutet das ich vier Ruhezeiten einlege.
    Mo auf Di auf Mi auf Do auf Fr.
    Bedeutet dies das ich nur eine 11er Pause und die anderen drei mal 9 Stunden benötige oder muss ich trotz der dreimaligen legalen Verkürzung zwei mal 11 Stunden machen?
    Mfg
    Robert

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 8:57

      Hallo Robert,

      in der Regel ist es zulässig, drei Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf mindestens 9 Stunden vorzunehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas 14. Juni 2016, 13:18

    Hallo,
    Kurze Frage: 1 Tag = 24 Stunden
    Tägliche Ruhezeit = 11 Stunden
    Tägliche Arbeitszeit = 10 Stunden
    11+10 = 21
    24 -21 = 3
    Dementsprechend bleiben 3 Stunden übrig um einen vollen 24 Stundenzeitraum zu erhalten.
    Dadurch dürfte eigentlich die Schichtzeit 13 Stunden betragen oder liege ich da falsch?

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 10:25

      Hallo Andreas,

      normalerweise sollte Ihre Rechnung korrekt sein. Wichtig ist nur, dass die täglich zulässige Arbeitszeit nicht überschritten wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vanessa 7. Juni 2016, 9:09

    Mein Mann arbeitet in der einen Woche von 14:00 Uhr bis ca 01:00 Uhr . Pausen sind keine Problem. In der zweiten Woche von 22:00Uhr bis 13:00 Uhr nur einmal hat er von 22:00 Uhr bis 09:00 Uhr. In der Nachtschicht hat er immer 2-3 Std an Stück frei, ist aber mehr Bereitschaft weil er ja auf das Ausladen wartet. Ist das alles so zulässig? Bezahlt wird er mit Gehalt. Wieviel Arbeitszeit hat er dann, in der Nachtschicht?

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 9:31

      Hallo Vanessa,
      die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten gelten unabhängig von der Uhrzeit des Arbeitsbeginns. Es gelten also die im Text angegebenen Regelungen. Die Arbeitszeit können Sie dem Arbeitsvertrag von Ihrem Mann entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eugen W. 6. Juni 2016, 21:00

    Wie lange darf meine Schicht sein mit lenk und Arbeitszeiten sein im Nachverkehr?

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 9:01

      Hallo Eugen W.,
      die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten gelten generell und unabhängig von Ihren Arbeitszeiten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robert P. 6. Juni 2016, 8:46

    Unser LKW-Fahrer muste am Wochenende Sa.und So. im Bereitschaftsdienst einen Wasserohrbruch reparieren und hat die Strasse mit einem Greifer LKW ausgeschachtet. Heute am Montag arbeitet er weiter welche Strafe erwartet ihn wenn er aufgehalten wird. ?
    MfG. Robert

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:20

      Hallo Robert,

      welche Strafen auf den LKW-Fahrer sowie den Halter zukommen können, ist in der oben stehenden Tabelle vermerkt. Das Bußgeld ist zudem davon abhängig, um wie viele Stunden die Lenkzeit überschritten wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ludi 5. Juni 2016, 16:57

    hallo liebes bussgeld Team
    wenn ich 9 std fahre mit 45 minuten Ruhepause,mit Lade und Abladetätigkeiten komme ich auch 15 std,mache dann verkürzte 9 stunden Ruhepause,bin ich dann in ordnung?

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:27

      Hallo Ludi,

      in der Regel ist es nicht zulässig, 15 Stunden am Tag zu arbeiten. Laut Arbeitszeitgesetz darf eine werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden. Sie kann auf 60 Std. pro Woche erhöht werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von vier Kalendermonaten eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Fragen Sie ggf. auch Ihren Arbeitgeber, welche Regelungen auf Sie zutreffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Astrid 2. Juni 2016, 12:12

    Bin gerade im Disput mit einem unserer Reisebusfahrer. Er ist am 29.5. (Sonntag) gestartet, ist 30.5./ 31.5/1.6. gefahren, steht heute und kommt morgen zurück. Lenk- und Ruhezeiten während dieser Tour wurden eingehalten. Er hat vom 25.05. 19.30 – 29.05. 05.15 Ruhezeit gehabt, wird am 03.06. ca. 20.00 Uhr den Bus wieder abstellen. Die Wochenruhezeit von 45 h wird verkürzt auf voraussichtlich auf 33 h, fährt dann wieder 6 Tage (am Sonntag 05.06- Freitag, 10.06.16), bekommt nach den 6 Tagen die 45 h Ruhezeit.
    In den Verordnungen ist die Rede, das die Verkürzung der Ruhezeit innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden muss.
    Ab wann zählen in diesem Fall die 3 Wochen (die Wochenlenkzeit wird ja immer von Montag 00.00 – Sonntag 24.00 angesetzt).
    Bis zu welchem Tag müssen die 12 h fehlenden Ruhestunden ausgeglichen werden. Ist die Abgeltung mit 1 Standtag vor Ort während einer Tour abgegolten oder müssen die 12 h auf die nächste reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 h bzw. nach bis zu 12 Tagen Lenkzeit auf die nächste reguläre wöchentliche Ruhezeit von 90 h dazugerechnet werden.

    Ich bedanke mich im voraus für Ihre umgehende Antwort.
    Astrid

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:30

      Hallo Astrid,

      der Ausgleich kann entweder durch Anhängen an eine mindestens neunstündige Tagesruhezeit oder an die Wochenruhezeit erfolgen. Spätestens vor Ablauf der dritten auf die Verkürzung folgenden Woche muss der Ausgleich stattfinden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 31. Mai 2016, 21:03

    Hallo, kurze frage zu meiner Arbeitszeit heute:
    Bin um 08:00Uhr mit dem LKW losgefahren und war um 19:30Uhr mit dem LKW Zuhause, also 11,5.
    Habe 1 mal 15min Pause und einmal eine Pause von 30min nach der ersten Lenkzeit gehabt, danach habe ich den zweiten Block angefangen, bin dann zum Lager, LKW neu beladen und etwas Hof Arbeit und bin dann nach Hause.
    Wann darf ich morgen früh wieder fahren? Nach 11 oder 12h Ruhezeit?
    bzw sind die 11,5h Arbeitszeit, also mit Lenk, Ruhe und Hofarbeit zulässig?

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 9:40

      Hallo Marco,

      eine Ruhezeit sollte 11 Stunden betragen. Die maximale tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Zweimal pro Kalenderwoche dürfen Sie die Lenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

      Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Suhi 25. Mai 2016, 22:03

    Hallo,
    Morgen ist Feiertag,und bin ich weit von zu Hause 15 min über die maximale 10stunde fahrzeit.
    Darf Ich noch fahren? Verstehn die Polizei,oder BAG das?
    Wann kann Ich nicht bis zu Hause,ist schlimm,Ich muss bis Morgen um 22:00 Uhr im LKW bleiben.
    Vielen Danke
    MFG
    Suhi

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:18

      Hallo Suhi,

      Ihr Weg nach Hause zählt im Allgemeinen nicht mit zu Ihrer Lenkzeit. In der Regel können Sie das im Fahrzeug einstellen. Zählt dies allerdings noch mit zu Ihrer Arbeitszeit, dann dürfen Sie die 9 Stunden, bzw. zweimal pro Kalenderwoche 10 Stunden, nicht überschritten werden. Ansonsten müssen Sie und Ihr Arbeitgeber mit einem Bußgeld rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Poli 24. Mai 2016, 19:48

    Hallo habe eine frage wenn ich ung wo stehe und warte was muss ich denn auf dem digi für ein Symbol einstellen Pause oder bereitschaft was ist richtig ich kann im der zeit machen was ich will einkaufen schlafen etc..??
    Danke für die anwort :)

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 10:18

      Hallo Poli,

      das kommt darauf an, ob Sie sich in Ihrer Arbeitszeit bzw. Lenk- oder Ruhezeit befinden. Sie müssten am besten wissen, ob Sie gerade eine Pause machen oder auf Bereitschaft sind. Wenn Sie sich unsicher sind, sollte Sie das mit Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kollegen abklären.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Schumi 23. Mai 2016, 9:17

    Hallo zusammen,

    folgender Ablauf ereignete sich bei mir,
    ich fing bei einem neuen Unternehmen an, was mit Abschlepp und Bergungen zu tun hat. Mir wurde im Vorfeld zugesichert, das ich im Arbeitsvertrag sämtliche Punkte drinnen stehen habe. Wöchentliche Arbeitszeit von 8-17 Uhr (40 Std. Woche) plus alle drei Wochen zusätzlich noch von Montag 8:00 Uhr bis Montag darauf 8:00 Uhr Bereitschaftszeit zusätzlich. In dieser Bereitschaftszeit ist mir zu Ohren gekommen, das wir wenn wir Pech haben teilweise 3 Std. Pause haben und die noch nicht mal an einem Stück. Das sei aber keine Ausnahme! Als ich meinen Arbeitsvertrag nun endlich erhalten habe, standen diese Punkte nicht drinnen. Als ich sie dennoch forderte, mit rein zu schreiben, bekam ich die Kündigung. Wie schwerwiegend sind diese Umstände und wie können sich meine Arbeitskollegen schützen, denn auch sie sind total Überlastet und Überfordert. In vertrauten Gesprächen erklärten sie mir, das sie schon Sekundenschlaf hatten, aber dank des Fahrspurassistenzen, rechtzeitig wach wurden um einen Unfall abzulenken. Sind meine Kollegen abgesichert, wenn sie diese Forderung im Arbeitsvertrag stehen haben oder müssen sie dennoch dafür gerade stehen?

    Achja, hatte es vergessen zu erwähnen, wir benötigen keine Fahrerkarte, da wir im 100 km Radius unterwegs sind. Man könnte es nur durch die Lohnzettel Nachweisen!

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 9:37

      Hallo Schumi,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Die Lenk- und Ruhezeiten müssen laut Arbeitszeitgesetz dringend eingehalten werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Armin 19. Mai 2016, 23:15

    Brauche ich für einen Sprinter Bus ohne Anhänger für gewerbliche Zwecke eine Fahrerkarte.?

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 9:44

      Hallo Armin,

      bei einer Bus- oder Lkw-Zulassung ist eine Fahrerkarte für gewerbliche Nutzung in der Regel notwendig,

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus 12. Mai 2016, 15:04

    wenn ich mein LKW aber privat nutze am Wochenende muss ich da die Karte auch drin haben oder kann ich diese dann rausnehmen.wie sieht es mit Leihwagen aus wenn ich mir ein LKW Miete übers Wochenende muss ich dafür auch meine Karte reinlegen mfg

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 9:38

      Hallo Klaus,

      bei Fahrten mit Fahrzeugen, die eine zulässige Höchstmasse von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und für nichtgewerbliche Zwecke verwendet werden, ist keine Fahrerkarte nötig. Dies gilt ebenso für Mietfahrzeuge.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Josh 11. Mai 2016, 5:08

    Hallo,
    Ich arbeite als Müllwagenfahrer, mein Chef besteht darauf dass die 4,5 Stunden Regelung für uns, Hausmüllsammler nicht gilt. Stimmt es? Danke

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:50

      Hallo Josh,

      für Mitarbeiter unter 18 Jahren gilt die 4,5-Stunden-Regelung, es sei denn, eine Abweichung hiervon ist vertraglich festgehalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Klaus 10. Mai 2016, 15:19

    hab gerade gelesen der weg zur Arbeit zählt nicht zur Lenkzeit also heißt das ich kann ohne Karte fahren da ich ja LKW mit nachhause nehme fahren jeden Tag die gleiche Strecke und am we stelle ich LKW auf unseren Platz ziehe Karte raus und ab und zu wird LKW ohne Karte bewegt was kommt da auf mich zu

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 10:17

      Hallo Klaus,
      wird der Lkw ohne Fahrerkarte gefahren, wird dafür ein Bußgeld fällig. Die Kosten fallen je 24-Stunden an und betragen für den Fahrer 250 Euro und das Unternehmen 750 Euro. Auch für den Weg zur Arbeit muss diese eingelegt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus 10. Mai 2016, 15:09

    hallo ich mal ne Frage.ich fahre einen 7’5to LKW beim Paket Dienst.nun meine Frage wegen die Zeiten.ich brauch von zuhause bis zur Arbeit 1.10minuten dann lade ich ca 2 bis 2.30 meine ware auf und dann wird ausgefahren beim letzten auslesen meiner Karte hatte ich viele rote Balken wegen Arbeitszeit wie kann und sollte man es berechnen können Feierabend hab ich dann so gegen 18uhr 18.30uhr bin ich oft zuhause und hab Pause oder Ruhe Zeit von 11 bis 12 Stunden ist das so okay

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 10:09

      Hallo Klaus,
      generell gilt, dass die Tageslenkzeit maximal 4,5 Stunden am Stück betragen darf. Dann muss eine Lenkzeitunterbrechung eingelegt werden. Arbeitsweg und Beladen zählen dabei nicht als Lenkzeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Klaus 13. Mai 2016, 13:42

        danke für die Antwort aber ich verstehe eins nicht.der weg von zuhause zur Arbeit 1.10minuten dann lade ich meine ware ein was auch so ca 2 bis 2.30 Stunden dauert.hab ja durch die fahrt von zuhause zur Arbeit schon 1.10stunde verlust meine ware ausfahren schaffe ich eigentlich immer in der Rest Lenkzeit die ich habe dann mach ich meine Pause von 45minuten oder sogar noch länger kommt drauf an wie schnell bin wegen meine abholer so hab ich dann wieder volle Lenkzeit nun zu die roten Balken oder verstoß.da standt was von arbeitsunterbrechung nach 6stunden oder 7stunden obwohl ich in meiner Lenkzeit war mfg

        • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 10:03

          Hallo Klaus,

          leider können wir Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage und Ihren Unterlagen doch einmal an Ihren Arbeitgeber. Dieser kann die Unterlagen überprüfen und Ihnen nähere Informationen geben.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • René 8. Mai 2016, 18:05

    Meine Frage ist habe letzte Woche spätschicht gehabt 6 Tage die Woche und habe bis Sonntag 01uhr gearbeitet . Habe dann am Montag um 04 Uhr wieder angefangen und Donnerstag als Vatertag war frei und dann wieder bis Samstag gearbeitet . Kommende Woche habe ich wieder spät und soll wieder 6 Tage arbeiten . Ist das zulässig wegen der wochenend Ruhezeit ??

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 8:54

      Hallo René,

      laut Arbeitszeitgesetz darf Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn Sie innerhalb von vier Kalendermonaten eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten. Sollten Sie also mehr als 48 Stunden die Woche gearbeitet haben, müssen Sie garantieren, dass Sie diese ‚Überstunden‘ in den nächsten vier Wochen wieder ausgleichen können. Sollte dem nicht so sein, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Armin 7. Mai 2016, 2:56

    Wenn meine Fahrerkarte defekt oder ungültig ist wie oben beschrieben.
    darf ich auch ohne Fahrerkarte fahren(Mit Ausdruck des Fahrtenschreibers)

    Gruß Armin

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 9:03

      Hallo Armin,

      ist die Fahrerkarte defekt, wurde gestohlen oder verloren, so dürfen Sie ohne Fahrerkarte fahren. Dabei muss aber einiges beachtet werden.
      Zum einen müssen Sie innerhalb einer Woche eine neue Fahrerkarte bei der zuständigen Ausgabestelle beantragen. Zum anderen müssen Sie Art. 15 (1) VO (EWG) 3821/85 befolgen:

      Wenn eine Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet, hat der Fahrer:

      a) zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug auszudrucken und in den Ausdruck:

      i) die Angaben, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), einzutragen und seine Unterschrift anzubringen;

      ii) die in Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b, c und d genannten Zeiten einzutragen;

      b) am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, zu vermerken und auf diesem Dokument die Angaben einzutragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), sowie seine Unterschrift anzubringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Armin 9. Mai 2016, 21:25

        Muß ich dann den Fahrtenschreiber auf aut schalten ?

        Gruß Armin

        • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:30

          Hallo Armin,

          die Funktion „Out of Scope“ ist in der Regel nur bei Fahrten auf nicht-öffentlichen Straßen zulässig.

          Ihr Bußgeld-Info Team

          • Armin 14. Mai 2016, 23:52

            Dankeschön

  • Olaf 5. Mai 2016, 18:14

    Hab da mal ne frage.
    wie sieht das denn bei selbständigen fahren aus mit der Arbeitszeit und den Lenk und Ruhezeiten
    was darf ich und was nicht

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 8:52

      Hallo Olaf,

      für selbstständige Lkw-Fahrer gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie in einem Angestelltenverhältnis. Das heißt, die Tageslenkzeit darf maximal 9 Stunden und die Wochenlenkzeit ist auf 56 Arbeitsstunden begrenzt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Armin 5. Mai 2016, 9:36

    Meine Neue Fahrerkarte gilt ab dem 13.5.2016
    Meine alte Fahrerkarte gilt bis zum 12.5.2016,so steht es zumindest auf der Fahrerkarte drauf.
    Als ich aber gestern die Fahrerkarte herausgenommen habe zeigte mir das Gerät an ungültig nach 7 Tagen.
    Dann dürfte ich ja am 12.5.2016 gar nicht mehr fahren.
    Was kann ich da tun?

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 9:06

      Hallo Armin,

      am Besten fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach oder Sie kontaktieren Toll Collect. Offensichtlich scheint entweder das Lesegerät oder der Ausdruck fehlerhaft zu sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Waldemar 2. Mai 2016, 22:49

    Hallo, wurde bestimmt schon 1.000x mal gefragt, aber ich habe leider keine Antwort gefunden!
    Ich fahre im Nahverkehr einen Fahrmischer.
    Es gibt Tage, da gibt es keine Probleme mit Lenk- und Ruhezeiten (meinstens im Winter).
    Und dann gibt es Tage, da geht es früh morgens los und endet spät abends. (Überwiegend im Sommer)
    Meine täglichen Herausforderungen (Probleme) sind die Ruhepausen und die Arbeitszeiten!

    „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden zu unterbrechen.“

    Frage: INNERHALB oder erst spätestens NACH 6h muss ich 30 min. Pause einlegen? Muss die Pause am Stück (durchgehend) 30 min. sein oder kann ich die Pause beliebig innerhalb der 6h in 2x 15 min. teilen?

    „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden zu unterbrechen.“
    Bemerkung: Der Mischmeister (Disponent) kann morgen früh nicht in seine Kristallkugel blicken und mir sagen ob ich heute 9h oder mehr arbeiten muss! Wenn ein Kunde angenommen wird und wir Ihn mit Beton beliefern können wir z.B nicht einfach bei der Hälfte der Bodenplatte aufhören. (Im Normalfall werden aber große m³ Mengen min. 2 Tage im voraus bestellt).

    Frage: INNERHALB der 9h muss ich am Stück (durchgehend) 45 min. Pause einlegen? Oder kann ich die 45 min. Pause beliebig innerhalb der 9h in 3x 15 min. teilen? Oder muss ich innerhalb 6h die 30 min. (2x 15 min. auch möglich?) einlegen und den restlichen 3h 15 min. Pause einlegen?

    „max. tägl. Tageslenkzeit = 9 Std. und max. zweimal wöchetl. = 10 Std.“
    Ein Fernfahrer hat hier sein limit erreicht! Ich komme im Nahverkehr nicht auf die Tageslenkzeiten ran, ABER ich komme locker hier auf meine Arbeitszeiten.
    Zur Arbeitszeit zählen:
    – Fahren
    – Be- und Entladen
    – Reinigung und Wartung des Fahrzeuges

    Frage: Nach 9h Arbeitszeit muss erneut ich 45 min. Pause einlegen damit ich noch 1h Arbeiten kann? Oder reichen miir die 45 min. (3x 15 min. auch möglich?) Pause innerhalb der 9h um zweimal wöchetl. auf 10 Std. zu kommen?

    Danke im voraus

    MfG

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 9:26

      Hallo Waldemar,

      bei einer Pausenzeit von 30 Minuten können Sie die Pause auch in 2 x 15 Minuten aufteilen. Dies sollte in der Regel kein Problem darstellen. Wie Sie bereits richtig geschrieben haben, müssen Sie nach einer Lenkzeit von 4,5 h eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese können Sie zum Beispiel auch unterteilen in einmal 15 Minuten während dieser Lenkzeit und einmal 30 Minuten im Anschluss an die 4,5 h. Genaue Pausen- und Arbeitszeiten sollten Sie aber auch Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jose 27. April 2016, 23:43

    Hallo Zusammen

    kann jemand von euch mir bei dieser Frage hekfen ?
    die maximale mögliche Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt laut Arbeitszeitgesetz ?
    danke

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 9:26

      Hallo Jose,

      die Wochenarbeitszeit darf in der Regel 48 Stunden nicht überschreiten. Sie darf auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn Sie innerhalb von vier Kalendermonaten bzw. 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Genaueres können Sie in § 21a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nachlesen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Danilo 25. April 2016, 16:30

    Manueller Nachtrag wenn die Karte nicht im Gerät war ist das für alle Pflicht ? (Nahverkehr) Fahre seit 5 Jahren habe noch nie was Nachgetragen auf der Karte ..lg

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 9:30

      Hallo Danilo,

      all Ihre Lenkzeiten müssen auf Ihrer Fahrerkarte gespeichert sein. Fragen Sie am besten bei Ihrem Vorgesetzten nach, inwiefern Sie Lenkzeiten nachtragen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andrey 22. April 2016, 20:38

    Guten Abend
    Nach 4 1/2 Stunden Fahrzeit ziehe ich die Karte heraus und gehe in die Pause. Das Auto wird von einer anderen Person zum End- und Beladen gebracht. Darf ich meine Pause nachtragen und dann wieder 4 1/2 Stunden fahren ?
    Lg

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:46

      Hallo Andrey,

      grundsätzlich gilt, dass das Fahrzeug in der Ruhezeit nicht bewegt werden darf. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Ihren Arbeitgeber, dieser kann Ihnen genauere Informationen liefern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • El Diabolo 22. April 2016, 13:54

    Hallo Kollegen bitte lest euch mal das Azg. 21/ durch in Deutschland darf max. 10 std taeglich gearbeitet werden ,bei LKW Fahrer muss innerhalb 4 mon. auf 8 std ausgeglichen werden.

  • Jürgen 15. April 2016, 21:06

    Die zweit Pause Mus die 45 Minute am Stück sein oder auch 15 und dann 30 Minute sein Gruss jürgen

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:47

      Hallo Jürgen,

      nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten getätigt werden. Außerdem kann diese Zeit auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, so dass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten direkt nach 4,5 Stunden beträgt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Niko 12. April 2016, 20:31

    Bin als Fahrer im Ladenbau tätig und soll manchmal mithelfen bei auswärtigen Montagen, oft fahre ich die erste Lenkzeit von 4,5 Std zur Baustelle, nun meine Frage: da ich den Rückweg ja auch noch antreten muss, wie lange darf ich zwischen den Lenkzeiten mithelfen zu montieren, is das erlaubt?

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 10:44

      Hallo Niko,

      insgesamt dürfen Sie eine Tageslenkzeit von 9 Stunden nicht überschreiten. Dazwischen müssen Sie mindestens 45 Minuten Pause machen. Eine Pause ist im Allgemeinen zur Ruhe gedacht, nicht um andere Arbeiten zu verrichten.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

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