Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der LKW-Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Ruhezeiten definiert.

Tatbe­standBuß­geld für Lkw-FahrerBuß­geld für Lkw-Halter / Unter­nehmer
die tägliche Ruhezeit unterschritten, und zwar um ...
… bis zu 3 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 3 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Unterbrechung der Lenkzeit unzulässig verkürzt, und zwar um ...
… bis zu 15 Min­uten30 Euro90 Euro
… mehr als 15 Min­uten60 Euro (pro ange­fangenen 15 Min­uten)180 Euro
Über­schreit­ung der zuläs­sigen Tages­lenkzeit, und zwar um ...
… bis zu 2 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 2 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Fahrer­karte / Kontroll­gerät nicht mitge­führt bzw. nicht zur Kon­trolle über­geben, wo­durch ...
… die Kon­trolle er­schwert wurde75 Euro-
... die Kon­trolle nicht mög­lich war250 Euro-

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

Weitere Ratgeber zum Thema

LKW-Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer


Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW
Die Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW-Fahrer sind unbedingt einzuhalten

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurden eingeführt, um das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Falsch geplante Pausen bzw. die Nichteinhaltung dieser und regelmäßige Überstunden führen häufig zur Übermüdung der Berufskraftfahrer und somit auch zu Unfällen im Straßenverkehr.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen den Schutz des Fahrpersonals in Deutschland gewährleisten, wie es das Fahrpersonalrecht, das Arbeitszeitgesetz und die hierzulande geltenden Sozialvorschriften vorsehen. Außerdem ist die Regelung europaweit Pflicht und somit für jedes Unternehmen innerhalb dieser Branche bindend, weshalb es auch den Wettbewerb harmonisiert.

Die Lenk- und Ruhezeiten im Detail

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass LKW-Fahrer korrekte Pausenzeiten einhalten und nicht zu lange auf den Straßen unterwegs sind.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind für alle Berufskraftfahrer verbindlich, deren Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besitzen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Und nicht nur im Güterverkehr gelten die Lenkzeiten, auch Busfahrer müssen sich daran halten.

LKW-Lenkzeiten

Allgemein ist zu sagen, dass nach einer Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden der Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von wenigstens 45 Minuten einlegen muss.

Diese Zeit der Lenkzeitunterbrechung wird aber nicht zur täglichen Ruhezeit gerechnet.

Kommt es zu einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußgelder fällig.

Die Lenkzeiten der LKW-Fahrer gliedern sich noch einmal in Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit. Im folgenden Absatz sollen diese beiden Begriffe näher erläutert werden.

Tageslenkzeit

Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt
Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt

Zur Tageslenkzeit gehören all die Zeiten, welche LKW-Fahrer tatsächlich am Steuer ihres Kfz verbringen. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Lenkzeitunterbrechungen und Pausen.

Pausen zählen nicht zur Tageslenkzeit, sobald der LKW-Fahrer dabei nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt. Sollte die Dauer einer Wartezeit im Vorfeld bekannt sein, gehört dies nicht zur Lenkzeit sondern zu anderen Arbeiten. Diese können beispielsweise das Be- und Entladen von Gütern sein.

Die Lenkzeit muss durch ausreichend lange Fahrtunterbrechungen sowie durch Ruhezeiten unterbrochen werden.

Merke: „Tageslenkzeit“ beschreibt die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.

Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

Wochenlenkzeit

Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit.

Die Wochenlenkzeit darf 56 Stunden nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten anwachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen einbezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.

Mit etwas Pech landen Lkw-Fahrer zum Ende ihrer Tageslenkzeit auf abgeschiedenen oder unbekannten Rastplätzen. Im Zuge dessen erleben sie mitunter Skurriles. Die Webseite der Trucker Church sammelt ungewöhnliche Erlebnisse und gibt Tipps, wie sich die Wartezeit kurzweilig verbringen lässt.

Lenkzeitunterbrechung: Pause für den LKW-Fahrer

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen

Sobald der Kraftfahrer nicht vor dem Lenkrad sitzt und keine anderen beruflichen Tätigkeiten wie Be- oder Entladen ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung in Sachen Lenk- und Ruhezeiten gesprochen. Diese Zeit soll ausschließlich zur Erholung genutzt werden.

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgen. Diese Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, sodass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten beträgt.

Wichtig: Teilen Sie sich die Zeit der Lenkzeitunterbrechung auf, müssen Sie trotzdem spätenstens nach 4,5 Stunden die 45 Minuten Pausezeit eingehalten haben.

Sie dürfen also z. B. nicht 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause machen, weitere 2 Stunden fahren und danach für 30 Minuten Pause einlegen (In diesem Fall würde Sie die Lenkzeit um 30 Minuten überziehen).

Korrekt wäre hingegen: 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause, 1,5 Stunden fahren, 30 Minuten Pause.

Sollten mehrere Personen unterwegs sein, gelten natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten. Sie können die Lenkzeitunterbrechung dann aber auch auf dem Beifahrersitz verbringen.

Nach der Lenkzeitunterbrechung beginnt eine weitere Lenkzeit von 4,5 Stunden. Wollen Lkw-Fahrer ihre Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen, müssen sie nach den 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen und dürfen erst danach die 10. Stunde der Tageslenkzeit fahren.

Zur Verdeutlichung:

4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung1 h Lenk­zeit (ver­läng­erte Tages­lenk­zeit)

Lenk- und Ruhezeiten: Übersicht über Tages- und Wochenendruhezeit für LKW-Fahrer

Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten
Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten

Nicht zu verwechseln mit den Lenkzeitunterbrechungen, ist die Ruhezeit. Unterschieden wird zwischen Tages- und Wochenruhezeit. Als „Ruhezeit“ wird die Zeit am Tag bezeichnet, in der der Kraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten oder Arbeiten ausführt. Dabei ist es völlig egal, wo diese Zeit genutzt wird.

So kann ein LKW-Fahrer beispielsweise die Ruhezeit auch auf einer Fähre oder im Zug nehmen, sofern dort ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Natürlich kann die Ruhezeit auch im Fahrzeug verbracht werden, solange auch der LKW über eine Schlafmöglichkeit verfügt und nicht fährt.

Der Bundestag plant allerdings aktuell eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes, wonach die Wochenruhezeit künftig nicht mehr im LKW verbracht werden darf. Bei Zuwiderhandlungen sollen Fahrer und Unternehmer ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Auf diese Weise will die Bundesregierung u. a. die Arbeitsverhältnisse für LKW-Fahrer verbessern. Schließlich sollen die Ruhezeiten der Erholung und der persönlichen Freizeit dienen. Auf einer Raststätte ist das bei Weitem nicht so gut möglich, wie beispielsweise zu Hause bei der Familie.

Tagesruhezeit

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und ist innerhalb von 24 Stunden zu nehmen. Laut der Arbeitszeitregelungen für LKW muss also spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen werden.

Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit

In Ausnahmefällen darf die Tagesruhezeit um 3 Stunden, also auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten stattfinden. Ein Ausgleich der verkürzten Tagesruhezeit muss nicht stattfinden.

Beispiel:

45 h Wo­chen­ruhe­zeit1. Tag (Mo)2. Tag (Di)3. Tag (Mi)4. Tag (Do)5. Tag (Fr)45 h Wo­chen­ruhe­zeit
9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit

Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden
Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden

Innerhalb von 24 Stunden dürfen Sie Ihre Tagesruhezeit einmal unterbrechen, dadurch erhöht sie sich allerdings um eine Stunde. Es ist dann also eine Tagesruhezeit von 12 Stunden einzuhalten.

Die Tagesruhezeit dürfen Sie außerdem nur wie folgt unterbrechen: In eine 3-stündige gefolgt von einer 9-stündigen Ruhezeit.

Im kombinierten Güterverkehr ist es LKW-Fahrern sogar erlaubt, die Tagesruhezeit zweimal zu unterbrechen (wenn Sie z. B. mit Ihrem LKW auf einer Fähre fahren), jedoch nur für jeweils 1 Stunde.

Wochenruhezeit

Die Wochenruhezeit muss mindestens 45 Stunden am Stück genommen werden. Sie ist nach spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Beispiel: Wer 6 Tage in der Woche arbeitet, muss also ab dem 7. Tag für 45 Stunden die Wochenruhezeit einhalten.

Die wöchentliche Ruhezeit wird aufgrund des LKW-Fahrverbots an Sonntagen meist am Wochenende in Anspruch genommen, so dass man in der Berufsgruppe auch von einer Wochenendruhezeit der LKW-Fahrer spricht.

Verkürzung der Wochenruhezeit

Wie die Tageslenkzeit dürfen LKW-Fahrer auch die Wochenruhezeit verkürzen. Anstelle von 45 Stunden ist es möglich, nur 24 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Wochenruhezeit in der vorherigen und in der nachfolgenden Woche 45 Stunden beträgt.

Zur Verdeutlichung:

vorherige Wocheaktuelle Wochekommende Woche
45 Stunden Wochenruhezeit24 Stunden Wochenruhezeit45 Stunden Wochenruhezeit

Die 21 Stunden, um die die Wochenruhezeit verkürzt wurden, müssen Sie außerdem innerhalb von 3 Wochen nachholen.

Zusammenfassung: Tages- und Wochenruhezeit

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Ausnahmeregeln der Lenk- und Ruhezeiten für LKW

Sobald der LKW-Fahrer sich nicht an die Regeln zur Ruhepause oder Ruhezeit hält, ist dies ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Fahrer sein Fahrzeug auch in der Pause wegbewegen kann. Will ein Kraftfahrer beispielsweise der Feuerwehr oder Polizei Platz machen, darf er nach der Aufforderung durch eine Behörde sein Fahrzeug wegbewegen.

Eine zweite Ausnahme tritt in Kraft, sobald der LKW-Fahrer es nicht rechtzeitig schafft, einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und es so zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt. Er darf dann von den Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten für LKW abweichen, sofern dies die Sicherheit von Personen, des eigenen Fahrzeugs oder der LKW-Ladung gewährleistet. Der Fahrer muss diese Abweichung der LKW-Lenkzeiten jedoch sofort, nachdem er den Halteplatz erreicht hat, vermerken.

Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG-Kontrollgerät

Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW
Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW wurde mittlerweile durch den digitalen Tachographen ersetzt

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?

Der mechanische Tachograph bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte.

Ab diesem Datum wurde das EG-Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten, wie z. B. die Arbeitszeit speichert.

Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG-Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit denen Daten auf dem Gerät, wie die Arbeitszeit, ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.

Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

Spezifische Ratgeber über Fahrtenschreiber, Tachograph und Fahrerkarten

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten

Was ist unter Lenk- und Ruhezeiten zu verstehen?

Die Lenk- und Ruhezeiten beziehen sich im LKW zu einem auf die Zeiten, in denen der Fahrer hinterm Steuer sitzt. Zum anderen beinhalten sie die Ruhezeiten zwischen den Fahrzeiten. Sie umfassen nicht die komplette Arbeitszeit eines LKW-Fahrers.

Sind die Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich festgelegt?

Ja, sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz sind die zulässigen Zeiten bestimmt. Was es diesbezüglich zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Werden Verstöße geahndet?

Ja, halten sich Fahrer nicht an die Vorschriften bezüglich der Fahr- und Ruhezeiten, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 641 comments… Kommentar einfügen }
  • Cristian 18. Oktober 2016, 22:27

    Hallo,
    Kann man die pause auf 9 stunden verkürzen.
    Meine frage : Kann mein Chef mich zwingen verkürzte pause zu machen?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 10:35

      Hallo Cristian,

      ja, die Ruhezeit kann auf 9 Stunden verkürzt werden. Die fehlenden Stunden müssen jedoch wieder ausgeglichen werden. Auch Ihr Chef muss sich an Vorschriften halten – sowohl an die gesetzlichen als auch die arbeitsvertraglichen. Danach stehen Ihnen bestimmte Ruhe- und Pausenzeiten zu.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Eddi 13. Oktober 2016, 18:45

    Zusatzfrage: Wenn ich täglich (wochendurchschnittlich) max. 3 Std Lenkzeit habe und zusätzlich 2 Std Arbeitszeit, muss dann auch die WRZ von 45 Std eingehalten werden oder reicht dann die WRZ von 24 Std.?

    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:54

      Hallo Eddi,

      Sie dürfen die WRZ auf 24 Stunden verkürzen. Dann müssen Sie aber die Zeit, welche bis zu den vollen 45 Stunden fehlt, innerhalb von drei Wochen nachholen, und zwar am Stück.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 11. Oktober 2016, 8:27

    Hallo,

    Zählt die vorgeschriebene Ruhepause auch als Arbeitszeit oder wäre das vergleichbar mit einem Angestellten, der sich an der Stechuhr im der Firma an- und abmelden muss. Wenn er sich für seine Pause abmeldet, wird ihm dies ja auch nicht als Arbeitszeit angerechnet. Bekommt der Kraftfahrer seine „Pause“ also bezahlt oder könnte ihm die halbe Stunde von seinen Stunden abgezogen werden.

    Vielen Dank
    Max

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 9:16

      Hallo Max,
      der Gesetzgeber definiert die Arbeitszeit als die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ohne Ruhepausen und Ruhezeiten. Wie die Bezahlung erfolgt, ist im Arbeitsvertrag geregelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe 10. Oktober 2016, 19:11

    Bin LKW Fahrer und meine Fahrerkarte wurde heute von der Polizei kontrolliert. Geahndet wurde nur, dass ich nie die Landeskennung eingegeben hatte. Verstoß würde im Bußgeldkatalog unter Sonstiges geahndet und dies 16 mal.
    Habe im Busgeldkatalog nichts darüber gefunden.
    Mit welchen Kosten mUSS ich rechnen?
    Arbeitgeber und in den Seminaren wurde nie erwähnt, dass ich die Kennung eingeben muss.

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 16:13

      Hallo Uwe,
      in der Regel wird dies mit 15 Euro pro Verstoß geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eddi 9. Oktober 2016, 6:00

    1.Ist es richtig, dass im EU-Ausland die 12 Tage Regelung mit analogem Kontrollgerät im Gelegenheitsverkehr nicht gilt?
    2. Gibt es Vorschriften, in welchen Zeit-Portionierungen die verkürzte WRZ auszugleichen ist?
    3. Bei max.45 Std. Lenkzeit/Woche und Einhaltung der WRZ von 45 Std. Fängt dann meine neue Wochenzählung direkt nach der WRZ an, egal welcher Wochentag?

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 10:32

      Hallo Eddi,

      1. die 12-Tage-Regelung gilt ab 1. Januar 2014 nur dann, wenn die Busse mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sind.
      2. die wöchentliche Ruhezeit muss entweder durch zwei darauffolgende regelmäßige Ruhezeiten von jeweils 45 Stunden ausgeglichen werden oder durch eine regelmäßige und eine verkürzte Ruhezeit (45 Stunden und 24 Stunden), wenn für die verkürzte Ruhezeit ein Ausgleich gewährt wird. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach dem 12-Tage-Aufschub ausgeglichen werden.
      3. in der Regel sollte es nach abgeleisteter Wochenlenk- und ruhezeit möglich sein, weiterzufahren, auch unabhängig vom Wochentag.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • MaRx 8. Oktober 2016, 8:15

    Moin .
    Ich habe meine doppelwochenlenkzeit erreicht , dennoch meine wochenendruhezeit hinter mich gebracht. Es ist Samstag.
    Darf ich trotzdem erst Montag 0:00 Uhr losfahren? Bzw. 2 Uhr wenn man die utc Zeit berücksichtigt.
    Freu mich auf ne Antwort
    MaRx

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 10:35

      Hallo MaRx,

      Sie können in der Regel auch vorher bereits fahren, wenn Sie die Doppellenkzeit bereits ausgeglichen haben. Diese ist nicht vom Wochentag, sondern vielmehr vom Zeitraum der 6×24 Stunden abhängig. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, falls weitere Fragen dazu bestehen sollten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leo 7. Oktober 2016, 1:21

    Hallo Bussgeld-Info Team, danke für diese Antwort, da wär ich nun alleine nicht drauf gekommen…

    Für alle Fahrer, die selbst kündigen möchten, ist folgender Weg möglich:
    Verfasst euere Probleme schriftlich und in verständlichem Deutsch an die zuständige Arbeitsagentur, mit der
    Bitte um Hilfe und Unterstützung. Gebt auch zu verstehen, dass es nicht in euerem Interesse liegt, über gebühr die neuerliche Arbeitssuche auszudehnen, sondern zügig in ein neues Arbeitsverhältnis wechseln wollt!!

    In aller Regel kommt eine Einladung per Brief oder auch telef. Notfalls mal beim Doc vorbeischauen, Krank-Schein abgeben und zur Arbeitsagentur, Belege mitnehmen, also den kleinen Feldzug generalstabsmäßig vorbereiten und
    ich selbst habe das schon 2x bei unterschiedlichen A-Agenturen durchgezogen.
    Es gibt keine Sperre, keine Probleme, nur der Blindenhund vom Chef knurrt dabei recht böse !!!!!
    Aber das ist bekanntlich auszuhalten.
    Bitte nicht aus freien Stücken und mit dämlichen Sprüchen kündigen, das gibt ne Menge Eigentore.

    Nun denn, sucht Euch nen anderen Job, so mache ich es. Gärtnereien und Garten-Landschaftsbau hab ich im Visier
    und gute Antworten. Komme selbst aus der Landwirtschaft und ich kann fahren, aber eben nur bedarfsgerecht und nicht dauernd leistungsbezogen…

    Leo sagt „good by“

  • Leo 5. Oktober 2016, 19:19

    Na hallo, üblicherweise fahre ich 3,5 to /Sprinter/ Crafter/ Ducato / Inveco/ oder kleinere „Mühlen“ wie Vito / Viano
    als Angestellter bei einem Transportunternehmer, der leider die deutsche Sprache nicht ganz perfekt beherrscht.
    Die Fahrzeiten-Aufzeichnungen werden also handschriftlich auf diesen Formblättern gemacht. (Ich hab bei einer
    Frage vom Chef dies Formblatt als „Lügenzettel“ bezeichnet und er bekam einen Wutanfall, weil er meinte, ich
    würde ihn als Lügner und sein Unternehmen als Lügenfirma bezeichnen.)
    Inzwischen ist wieder „Gras“ drüber gewachsen…

    Diese Tage: Mir wurden 4 Arbeitstage als Urlaub angeboten, weil ich zuviel Arbeitsstunden habe / s. Mindestlohn.
    bereits am 1. Urlaubstag klingelte mein Tel. um ca. 10 Uhr: “ Hallo, hier ist Chef, brauche Dich sofort bitte, Kollege ausgefallen“. ok., ich habe diesen Tag geholfen, wie auch an vielen anderen Tagen. Bin selten krank, hab den Doc in der Verwandtschaft im Haus nebenan.
    Es vergeht keine Urlaubswoche, die ER mir nicht durch Sondereinsätze unterbricht und das seit knapp 4 Jahren,
    auch kann der Jahresurlaub nicht zusammenhängend genommen werden. Alle paar Tage hat er ein anderes Problem: Er verlangt, dass die Handy`s aller Fahrer rund um die Uhr eingeschaltet bleiben müssen, damit ER
    gnadenlos rund um die Uhr über SEINE Fahrer uneingeschränkt verfügen kann. Wie kann man den TYP stoppen?
    Er nimmt rund um die Uhr alle möglichen Aufträge an und sucht oft verzweifelt mitten in der Nacht, welchen Fahrer er jetzt doch noch aus den Federn bekäme. Feste Arbeitszeiten: rund um die Uhr. Gnadenlos auch die Aussage: Vito / Viano unter 3,5 to. brauchst Du Fahrermappe, aber keine Fahraufzeichnungen, keine Verpflichtung,
    gilt seiner Meinung auch nicht als Arbeitszeit – ist es dann eine Luftnummer wofür das Finanzamt Vergnügung-steuer verlangt?
    Wie ich aus offen geführten Gesprächen der Geschäftsleitung des Auftraggebers entnehmen konnte, betragen
    unsere Leistungen gegenüber der Fahrpersonal des Auftraggebers einen Faktor von bis zum 1,7 – fachen, eben der eigenen Fahrer. Wir überschlagen uns praktisch im Wahnsinn.
    Schlechte Planung, bestenfalls ein Haurucksystem: „Fahre mit Sprinter zu Fa. A, lade für Kassel und gute Fahrt“.
    Im Chaos bei Fa. A Arbeitszeiten von 10 bis 12 Uhr, weil Waren nicht fertig. 12 Uhr 15 endlich Abfahrt durch
    Baustellen und zähem Verkehr. Um 18 Uhr 30 beim Empfänger Kassel, doch wer nimmt dort von den über 800
    Mitarbeitern die Ware ab? Unklare Angeben … „Du findest das schon, wir habe das immer geschafft“.
    Nach vielen Gesprächen / Telefonaten endlich ein Treffer. Abgeladen 20 bis 20 Uhr 05. Abfahrt von Kassel ab 20 Uhr 15. Rückkehr im Heimathafen um Mitternacht.
    Also insgesamt leiste ich an die 250 Arbeitsstunden im Monat, die ich jedoch aus gesetzlichen Vorgaben so nicht
    aufzeichnen kann, ohne mich strafbar zu machen. „Du sollst nicht schneller fahren, Du sollst nur schneller arbeiten“. Kollegen fliehen am laufenden Band, können nicht argumentieren, haben Schiss und viel Angst.
    Tja, ich bin 63 J. jung, aber aus der Unternehmersicht „ALT“, wenn es um eine neue Bewerbung ginge…
    Als ehem. Feldwebel BW… null Punkte in Flensburg, aus keine Altpunktesammlung, jungfräulich also mit eben
    sehr guten Kontakten zur „grünen Minna“, eben auch bei deren Sportverein u.v.m.

    Bitte kurze wenige Antworten, herzlichen Dank aus Nürnberg !

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 9:27

      Hallo Leo,
      über Ihre Möglichkeiten gegen solche Arbeitszeiten etwas zu unternehmen, können Sie sich bei einer Gewerkschaft oder einem Anwalt informieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jim 1. Oktober 2016, 12:15

    Hallo zusammen …..Also bei uns ist es regelmäßig so das ich zb. Morgens um 4-5 Uhr anfange meine Tour fahre und gegen 15 -16 Uhr zurück bin danach soll ich dann noch bis 18.00 Uhr im Lager arbeiten. Jetzt habe ich meine Karte auch solange im Fahrzeug auf Arbeitszeit gelassen .Jetzt sagt mein Chef ich wäre verpflichtet meine Karte nach höchstens 10 m raus zu holen. VIELEN DANK FÜR EURE HILFE

  • Cristian 1. Oktober 2016, 8:47

    Hallo Jungs,
    Wir durften die tägliche pause auf 9 Stunden verkürzen aber ist kein muss. Das nutzt nur die Arbeitgeber aus.

  • Piet H. 29. September 2016, 17:39

    Hallo,
    habe 3 Fragen. Kurz fürs Bild. Wir arbeiten in einem Ausstellungsgewerbe. Haben also Fahrt LKW 7,49t und Montagetätigkeiten oft kombiniert.

    1) Mit meinem Anwalt habe besprochen, dass ich meine maximale Arbeitszeit am Tag oft nicht einhalten kann. Es gibt hin und wieder Arbeitstage von 10 bis 15 Stunden. Diese Überstunden sind innerhalb weniger Tage aber wieder ausgeglichen und ich komme im Jahr mit einer 37,5h Woche meist immer hin. Es sei Branchenabhängig und ich wüsste ja nach 8 Jahren im Betrieb worauf ich mich einlasse. Also ist das jetzt ein starker Verstoß? Kann es da richtig Ärger für mich und meinen Arbeitgeber geben?

    2) Wenn ich z.B. 6 Stunden auf einer Ausstellung montiere und mich dann hinters Steuer eines 7,49t LKWs setze und meine Fahrerkarte einstecke, darf ich noch 4,5h fahren bis ich meine 45min Pause machen muss? Höre immer wieder, dass eigentlich die Lenkzeit nur in Verbindung mit den Montagezeiten auf die zulässige Arbeitshöchstzeit von normal 8h/Tag verkürzt wird. Also verstoße ich gegen das Lenkzeitgesetz mit 6h Montage und anschließenden 4,5h Fahrt?

    3) Höre auch oft, dass Beifahrer ihre Zeit als dieser nicht bezahlt bekommen. Wir bekommen das ganz normal bezahlt. Haben wir da Glück oder ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, dass das Beifahrersein bezahlt wird?

    Dankeschön ;-)

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 12:14

      Hallo Piet,
      bei einem Beifahrer handelt es sich ebenfalls um einen Angestellten, der entsprechend für seine Arbeitszeit bezahlt werden muss. Die Lenkzeit ist in der Arbeitszeit integriert und darf maximal neun Stunden betragen. Werden gemachte Überstunden in kurzer Zeit wieder ausgeglichen bzw. es findet sich dazu eine andere Regelung im Arbeitsvertrag, spricht in der Regel nichts dagegen. Die Lenkzeit darf jedoch nicht durch Überstunden überschritten werden. Verstoßen Sie gegen die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, droht nicht nur Ihnen ein Bußgeld, sondern auch dem Halter des Fahrzeugs. Maximal 60 Euro für den Fahrer und 180 Euro für den Fahrzeughalter sind je nach Verstoß möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lydia 28. September 2016, 10:29

    Hallo, habe mal eine Frage. Mein Mann hat die Wochenruhezeiten nicht eingehalten. 1 Woche hat er nur 44 Stunden , 2 Woche 36 Stunden und noch 24 Stunden.Welche Strafe erwartet ihm jetzt. Von der Firma wurde ihm gesagt das alles Ok ist. Er hat ein Ausdruck gemacht und da zeigt es 10 Stunden Verstoss.

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:33

      Hallo Lydia,

      entscheidend ist, ob Ihr Mann die wöchentliche Ruhezeit von 45 (oder reduzierten 24) Stunden eingehalten hat. Eine verkürzte Wochenruhezeit ist alle zwei Wochen möglich, wobei die verkürzte Zeit, beispielsweise durch Anhängen einer neunstündigen Tagesruhezeit, nachgeholt werden muss.

      Wurden die verkürzten Zeiten nicht nachgeholt, kann es passieren, dass Ihrem Mann Bußgelder auferlegt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martin 7. September 2016, 22:04

    Hallo, ich habe da mal eine Frage, Was ist der Unterschied zwischen Lenk und Arbeitszeit? Ich kann doch nur fahren das wäre Lenkzeit, oder andere Tätigkeiten wie be und entladen, Werkstatt oder dgl. das BAG sagte mir das ich Max. in 24 Stunden 10 Arbeitsstunden haben darf, eine Schichtzeit aber 15 . Wenn ich also 3 Stunden fahre dann 1,5 Ablade habe ich von den 10 Stunden bereits 4,5 Stunden verbraucht, das hieße ich dürfte noch Max. 5,5 Stunden fahren, bzw. fahren und gegebener Falls laden. Nehme ich dann noch eine Stunde Pause hinzu, so hätte ich eine Schichtzeit von 11 Stunden und dann für den Tag Feierabend . Der neue Arbeitstag würde also dann exakt zur gleichen Zeit beginnen als ich am Vortag angefangen hatte. Habe ich da einen Denkfehler, oder verhalte ich korrekt wenn ich mich danach verhalte.

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 9:27

      Hallo Martin,

      die Lenkzeit ist nicht dasselbe wie die Arbeitszeit. Zur Arbeitszeit gehört beispielsweise auch das Be-und Entladen Ihres Fahrzeugs. Eine Schichtzeit setzt sich wiederrum aus der Arbeitszeit und zum Beispiel einem Bereitschaftsdienst zusammen. Deshalb können Sie hierbei auch auf 15 Stunden kommen. Wie lang die jeweiligen Schichten sind, richtet sich danach, ob Sie Ihre Ruhezeit verkürzt habe oder nicht. Genaueres können Sie auch noch einmal in der Verordnung 561/2006 nachlesen. Auch Ihr Arbeitsvertrag sollte Regelungen dazu enthalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Fabio 23. August 2016, 16:16

    gibt es erhöhte bußgelder bei dem überschreiten der lenk- und ruhezeiten für wiederholungstäter??

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 8:30

      Hallo Fabio,
      bei wiederholten Vergehen kann Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Dies kann sich auf das Bußgeld auswirken. Dabei handelt es sich um einen Einzelfallentscheid.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Georgia 17. August 2016, 22:56

    Wann du bist bei Kunde. Und du muss nur auf die Rampe zu fahren wo die LKW geladen wert. Die Ladung dauert mehr als 3 Stunde. Wann fängt die lenk Zeit an.

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 8:37

      Hallo Georgia,

      die Zeit, die Sie zum Beladen benötigen, gehört zu Ihrer allgemeinen Arbeitszeit. Die Lenkzeit beginnt erst, wenn Sie den LKW auch wirklich fahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Teddy 15. August 2016, 22:33

    Tach ihr alle…

    Ich hätte da 2 fragen….
    Ich habe meine Lenktzeit um 1 Minute überschritten. Dieses jedoch direkt nach der Fahrt vom Kunden zum Betriebsgelände. Die Minute habe ich dann sogesehen aufgrund rückwärts einstellen des LKW auf dem Betriebsgelände überschritten. Stellt das ein Problem da? Darauf hin habe ich die fahrerkarte entfernt wegen dienstschluss, sollte jedoch den Sattelzug umstellen was etwa 8 Minuten in Kauf nahm. Ohne Karte und Lesegerät auf OUT. Ist das schlimm oder machbar bzw. gestattet. Werkstätten fahren ja auch ab und an ohne Karte.

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 10:02

      Hallo Teddy,

      Wenn es sich bei dem Umstellen um eine Fahrt handelt, die komplett auf Privatgelände stattfindet, dann müsste diese „Out of Scope“-Fahrt keine Konsequenzen nach sich ziehen.
      Wenn Sie die Lenkzeit um eine Minute überschritten haben, als Sie gerade von öffentlichem Straßenraum gekommen sind, könnte theoretisch ein Bußgeld von 30 Euro nach sich ziehen. Ob so ein geringfügiger Verstoß tatsächlich geahndet wird, bleibt jedoch abzuwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • dicker200 15. August 2016, 12:03

    Hallo,
    die Regel ist ja schön aber was ist im Bußgeldkatalog gültig bezüglich der 90 Stunden Doppelwoche ?
    Zählen die 3 Stunden zur Vorwoche obwohl ich meine 48 Stunden Ruhezeit schon hatte oder kann ich die 3 Stunden ignorieren DA SIE NICHT ZUR VORWOCHE UND NICHT ZUR FOLGE WOCHE GEHÖREN ?

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 9:29

      Hallo Dicker2000,

      der Sonntag zählt auch dann noch zu der 90-Stunden-Doppelwoche dazu, wenn Sie vorher die komplette Ruhezeit von 45 Stunden hatten.
      Wenn Sie die zulässige Gesamtlenkzeit von 90 Stunden um 3 Stunden überschritten haben, kann Sie ein Bußgeld von 30 Euro erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • dicker200 15. August 2016, 8:49

    Hallo,
    Sonntag 22:00 Uhr Arbeitsbeginn nach 48 Stunden Pause 1.Woche = 46:20 Stunden Lenkzeit ;
    2.Woche Montag 08:00 Uhr Arbeitsbeginn 46:40 möglich da die Doppel Woche von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr gerechnet wird und alle Programme nach UTC-Zeit auswerten ?
    Da ich Sonntag vor Arbeitsbeginn meine Wochenruhezeit hatte frage ich mich wozu zählt der Sonntag ?

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 9:13

      Hallo dicker200,

      der Sonntag wird in der Regel als letzter Tag der Woche gewertet, eine gesetzliche Woche gilt demnach von Montag 0 Uhr bis Sonntag um 24 Uhr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • dicker200 15. August 2016, 10:22

        Hallo,
        was so die Regel ist ist ja schön aber wie ist das mit dem Bußgeld wegen Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten ?
        Zählt der Sonntag nach 45 Stunden Wochenendruhezeiten zu der Vorwoche 90 Stunden Doppelwoche oder wo bleiben die 3 Stunden

  • TRUCKER.MARTIN 11. August 2016, 6:15

    Guten Tag,
    Habe von einigen Kollegen gehört das die Schichtzeit von 15 Std auf 10 Std gesenkt wurde ! Stimmt das ? oder ist es nur wieder ein Märchen

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 8:48

      Hallo TRUCKER.MARTIN,

      die Lenkzeit bei Berufskraftfahrern liegt bei maximal 9 Stunden. Zweimal pro Kalenderwoche darf diese auf 10 Stunden erhöht werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dennis 9. August 2016, 23:04

    Hallo,

    wann genau beginnt die Wöchentliche Ruhezeit.
    Folgendes, ich arbeite von Montag bis Freitag und ziehe meine Karte am Freitag Nachmittag.
    Beginnt nun die Wöchentliche Ruhezeit nachdem die Tägliche Ruhezeit von von 11 bzw. 9 Std. am Freitag bzw Samstag vorbei sind oder beginnt die Wöchentliche Ruhezeit nachdem ich die Karte am Freitag Nachmittag gezogen habe?

    Gruß
    Dennis

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 8:51

      Hallo Dennis,
      ausschlaggebend für die wöchentliche Ruhezeit ist der Beginn der ersten Lenkzeit. Von dort an beginnt die Periode von sechs 24-Stunden für die Festlegung der Wochenruhezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roland E. 6. August 2016, 8:11

    Hallo, ich habe eine Frage zu den Privatfahrten.
    Ich bin ein selbstständiger Transportunternehmer mit eigener Konzession und eigener EU-Lizenz.
    Meine Sattelzugmaschine gehört ebenfalls mir. Sind Privatfahrten mit der Zugm. alleine (Ohne Auflieger und ohne Ladung) erlaubt, und wie soll ich eine solche im Digi-Tacho dokumentieren.
    Fahre ich mit eingelegter Karte ist die Ruhezeit unterbrochen, fahre ich ohne karte ist zwar der Nachtrag der Ruhezeit auf der Karte O.k., aber im Gerät die Fahrt ohne Karte gespeichert. Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen. Danke Im Voraus.

    Roland Etzinger

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:58

      Hallo Roland,

      laut der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 müssen alle Fahrten mit einem Fahrzeug, das mehr als 7,5 t wiegt, durch ein Kontrollgerät aufgezeichnet werden. Auch bei Privatfahrten müssen die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Carsten 5. August 2016, 16:59

    Hallo , ich hab mal ne frage was passiert wenn ich 1 Std ohne fahrerkarte fahre ( 4.5 Std Lenkzeit dann 45 Minuten Pause dann 4.5 Std Lenkzeit um die 45 pause zu umgehen Karte raus 1 Std fahren bis zur Firma bzw ca 50 minuten ???

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 9:21

      Hallo Carsten,

      Sie dürfen nicht ohne Fahrerkarte fahren. Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten und durch ein Kontrollgerät aufgezeichnet werden. Ansonsten fallen sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer hohe Strafen an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andy 1. August 2016, 17:14

    Hallo,

    habe da eine Frage bzw ein Problem.
    War mit einem LKW (12to) unterwegs. Auf dem Hinweg hatten wir eine Panne und ich schleppte mich noch bis zu einer Werkstatt. Ich stellte diesen am Abend ab und klärte im Vorfeld alles mit der Werkstatt.
    Ich lies meine Karte im Schacht und stellte auf Pause und ging ins Hotel.

    Am nächsten Morgen um 7:32Uhr fuhr ein Werkstattmitarbeiter den LKW in die Halle (Rangierzeit 2 min.) dann stand dieser bis 15:29Uhr denn bis dahin dauerte die Reparatur (Teile fehlten).
    Als ich dann um 15:29Uhr die Heimreise antreten konnte und endlich um 00:32Uhr ankam, hatte ich natürlich 17std. statt die erlaubten 15std. Das bedeutet ein schwerwiegender Fehler.
    Meine Frage: Kann die Werkstatt mir nachträglich eine EU-Bescheinigung zukommen lassen um zu belegen das ich belegen kann das hier kein Verstoß vorliegt?

    Zweite Frage: Am nächsten Morgen unterschritt ich dössbaddel die mind. Ruhezeit von 9std. und fuhr bereits nach 7:02std. los um das Fahrzeug zu seinem Bestimmungsort fahren zu können (Fahrtzeit 26min.).
    Was erwartet mich hier (60.-EUR)?

    Wir fahren überwiegend nur im Werksverkehr mit nicht mehr als 50km Tagesleistung. Ich selbst bin nur er Ersatzfahrer bei Krankheit oder Urlaub. Dies war mein erster LKW-Einsatz seit ca. 4Wochen.

    Denke das hier eine Selbstanzeige günstiger kommt?

    Danke und liebe Grüße
    Andy

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 9:37

      Hallo Andy,

      Zu Frage eins: In diesem Fall müsste die Werkstatt Ihnen eine Bescheinigung für die Reparatur aushändigen können.
      Zu Frage zwei: Theoretisch erwartet Sie bei einer Unterschreitung der Ruhezeit um mehr als eine und bis zu drei Stunden ein Bußgeld von 30 Euro.
      Zu Frage drei: Dass das Verwarngeld bei Selbstanzeige reduziert wird, ist eher unwahrscheinlich. Im Zweifelsfall sollten Sie hierzu jedoch einen Anwalt fragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Otto 24. Juli 2016, 18:27

    HI
    Wieso wird eine gesplittete Tagesruhezeit (3+9h) als verkürzte Tagesruhezeit gewertet ? Habe nämlich in der woche noch 3 mal verkürzt auf 9h und dadurch eine verkürzte Tagesruhezeit zuviel.

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:34

      Hallo Otto,

      eine gesplittete Ruhezeit in 3 Stunden und folgende 9 Stunden (oder umgekehrt) wird in der Regel nicht als verkürzte Tagesruhezeit gewertet. Lediglich dann, wenn Sie nur 9 Stunden pro Tag als Tagesruhezeit einlegen, gilt diese als verkürzt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nobby 17. Juli 2016, 16:39

    Hallo,ich habe eine Frage:
    Ich muß in Kürze als Handwerker mit einem Miet-LKW (5t) nach England.
    Der LKW verfügt über einen Elektronischen Fahrtenschreiber. Muss ich mich als nicht Berufsmäßiger LKW-Fahrer
    an die Lenk und Ruhezeiten halten und mir dementsprechend eine Fahrerkarte zulegen?

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 8:22

      Hallo Nobby,

      in der Regel müssen Sie als gewerblicher Kraftfahrer, wenn bei Ihrem Fahrzeug ein elektronischer Fahrtenschreiber vorhanden ist, auch eine Fahrerkarte mitführen und die Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Aykaç o. 15. Juli 2016, 16:06

    Hallo habe Bitte einem frage für Schicht Zeiten
    Ich fahre mit 40 Tonnen lkw
    Und arbeite ich durchschnittlich 12 Stunde am tag Schicht Zeit mit ca. 7 bis 9 std lenkzeit meine frage wieviel Stunde darf ich Schicht zeit machen in einer oder 2 Woche und in in eine Monat weil jeder sagtemir was anderes Danke.

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 9:25

      Hallo Aykaç,

      eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit. Dieser Wert darf die Stundenanzahl von 56 Arbeitsstunden nicht übersteigen. Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Lenk- und Ruhezeiten wachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen eingezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jess 30. Juni 2016, 11:28

    Wie viele Tage nach einer lenkzeitüberschreitung kann ich nicht bestraft werden?
    Hatte vor 1,5 Monaten vergessen auf pause zu stellen, wie lange kann ich bei einer Kontrolle hinterher bestraft werden.

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 9:03

      Hallo Jess,

      in der Regel verjährt eine Ordnungswidrigkeit binnen drei Monaten. Insofern ist theoretisch noch eine Ahndung möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Udo B. 30. Juni 2016, 9:31

    Bei Doppelahrer,wieviel Schichtzeit haben die beide Maximal ?

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 8:36

      Hallo Udo,
      bei einer Mehrfahrerbesetzung beträgt die zusammenhängende Tagesruhezeit 9 Stunden. Nach 21 Stunden Schichtzeit muss die Ruhezeit folgen. Die tägliche Lenkzeit ist nach Bedarf und unter Berücksichtigung der wöchentlichen Lenk- und Ruhezeit zweimal wöchentlich auf 20 Stunden ausdehnbar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chrsitian 23. Juni 2016, 14:57

    Hallo,

    Ich muss einen LKW von A nach B fahren (dauer 1h), soll dann 8h (+45min Pause) arbeiten und danach werden mir 2 Rufbreitschaftstunden berechnet. Danach soll ich dann wieder den LKW von B nach A fahren (dauer1h). Macht zuasmmen 12h. Ist das zulässig?

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:06

      Hallo Christian,

      zweimal wöchentlich ist eine Lenkzeitverlängerung auf 10 Stunden möglich, wenn die Gesamtlenkzeit von 90 Stunden über zwei Wochen nicht überschritten wird. Bereitschaftsstunden zählen nicht zur Arbeitszeit. Insofern handelt es sich bei Ihnen um 10 Stunden (verlängerter) Lenkzeit und 2 nicht zur Arbeitszeit zählende Stunden. Damit liegt kein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen vor.

      Ihr Bußgeld- Info Team

  • Marcel 21. Juni 2016, 17:55

    Hallo
    Habe da mal eine Frage
    Und zwar ich fange jeden Tag um 5 Uhr morgens an zu fahren fahre am Tag nicht viel weil ich mein LKW selber beladen muss arbeite aber Ca 10 -12 Stunden und jetzt zu meiner Frage ich muss morgen auch erst von 5-12 arbeiten und dann abends um 22 Uhr los fahren mit zwei Mann beide fahren Ca 9 Stunden also bin ich 18 Stunden unterwegs darf ich am Freitag normal wieder um 5 Uhr anfangen zu arbeiten ?

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 10:01

      Hallo Marcel,
      Ihr Fall ist sehr komplex und schwer zu beantworten. Generell müssen folgende Angaben bei den Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden:

      • Eine tägliche Lenkzeit von max. 9 Stunden
      • Eine wöchentliche Lenkzeit von max. 56 Stunden
      • Eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten jeweils nach 4,5 Stunden
      • Eine Tagesruhezeit von mind. 9 Stunden

      Wichtig dabei ist, dass die Tagesruhezeit zur Erholung genutzt wird, also frei von Arbeit ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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