Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der LKW-Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Ruhezeiten definiert.

Tatbe­standBuß­geld für Lkw-FahrerBuß­geld für Lkw-Halter / Unter­nehmer
die tägliche Ruhezeit unterschritten, und zwar um ...
… bis zu 3 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 3 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Unterbrechung der Lenkzeit unzulässig verkürzt, und zwar um ...
… bis zu 15 Min­uten30 Euro90 Euro
… mehr als 15 Min­uten60 Euro (pro ange­fangenen 15 Min­uten)180 Euro
Über­schreit­ung der zuläs­sigen Tages­lenkzeit, und zwar um ...
… bis zu 2 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 2 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Fahrer­karte / Kontroll­gerät nicht mitge­führt bzw. nicht zur Kon­trolle über­geben, wo­durch ...
… die Kon­trolle er­schwert wurde75 Euro-
... die Kon­trolle nicht mög­lich war250 Euro-

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

Weitere Ratgeber zum Thema

LKW-Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer


Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW
Die Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW-Fahrer sind unbedingt einzuhalten

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurden eingeführt, um das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Falsch geplante Pausen bzw. die Nichteinhaltung dieser und regelmäßige Überstunden führen häufig zur Übermüdung der Berufskraftfahrer und somit auch zu Unfällen im Straßenverkehr.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen den Schutz des Fahrpersonals in Deutschland gewährleisten, wie es das Fahrpersonalrecht, das Arbeitszeitgesetz und die hierzulande geltenden Sozialvorschriften vorsehen. Außerdem ist die Regelung europaweit Pflicht und somit für jedes Unternehmen innerhalb dieser Branche bindend, weshalb es auch den Wettbewerb harmonisiert.

Die Lenk- und Ruhezeiten im Detail

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass LKW-Fahrer korrekte Pausenzeiten einhalten und nicht zu lange auf den Straßen unterwegs sind.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind für alle Berufskraftfahrer verbindlich, deren Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besitzen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Und nicht nur im Güterverkehr gelten die Lenkzeiten, auch Busfahrer müssen sich daran halten.

LKW-Lenkzeiten

Allgemein ist zu sagen, dass nach einer Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden der Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von wenigstens 45 Minuten einlegen muss.

Diese Zeit der Lenkzeitunterbrechung wird aber nicht zur täglichen Ruhezeit gerechnet.

Kommt es zu einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußgelder fällig.

Die Lenkzeiten der LKW-Fahrer gliedern sich noch einmal in Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit. Im folgenden Absatz sollen diese beiden Begriffe näher erläutert werden.

Tageslenkzeit

Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt
Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt

Zur Tageslenkzeit gehören all die Zeiten, welche LKW-Fahrer tatsächlich am Steuer ihres Kfz verbringen. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Lenkzeitunterbrechungen und Pausen.

Pausen zählen nicht zur Tageslenkzeit, sobald der LKW-Fahrer dabei nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt. Sollte die Dauer einer Wartezeit im Vorfeld bekannt sein, gehört dies nicht zur Lenkzeit sondern zu anderen Arbeiten. Diese können beispielsweise das Be- und Entladen von Gütern sein.

Die Lenkzeit muss durch ausreichend lange Fahrtunterbrechungen sowie durch Ruhezeiten unterbrochen werden.

Merke: „Tageslenkzeit“ beschreibt die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.

Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

Wochenlenkzeit

Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit.

Die Wochenlenkzeit darf 56 Stunden nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten anwachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen einbezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.

Mit etwas Pech landen Lkw-Fahrer zum Ende ihrer Tageslenkzeit auf abgeschiedenen oder unbekannten Rastplätzen. Im Zuge dessen erleben sie mitunter Skurriles. Die Webseite der Trucker Church sammelt ungewöhnliche Erlebnisse und gibt Tipps, wie sich die Wartezeit kurzweilig verbringen lässt.

Lenkzeitunterbrechung: Pause für den LKW-Fahrer

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen

Sobald der Kraftfahrer nicht vor dem Lenkrad sitzt und keine anderen beruflichen Tätigkeiten wie Be- oder Entladen ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung in Sachen Lenk- und Ruhezeiten gesprochen. Diese Zeit soll ausschließlich zur Erholung genutzt werden.

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgen. Diese Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, sodass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten beträgt.

Wichtig: Teilen Sie sich die Zeit der Lenkzeitunterbrechung auf, müssen Sie trotzdem spätenstens nach 4,5 Stunden die 45 Minuten Pausezeit eingehalten haben.

Sie dürfen also z. B. nicht 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause machen, weitere 2 Stunden fahren und danach für 30 Minuten Pause einlegen (In diesem Fall würde Sie die Lenkzeit um 30 Minuten überziehen).

Korrekt wäre hingegen: 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause, 1,5 Stunden fahren, 30 Minuten Pause.

Sollten mehrere Personen unterwegs sein, gelten natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten. Sie können die Lenkzeitunterbrechung dann aber auch auf dem Beifahrersitz verbringen.

Nach der Lenkzeitunterbrechung beginnt eine weitere Lenkzeit von 4,5 Stunden. Wollen Lkw-Fahrer ihre Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen, müssen sie nach den 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen und dürfen erst danach die 10. Stunde der Tageslenkzeit fahren.

Zur Verdeutlichung:

4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung1 h Lenk­zeit (ver­läng­erte Tages­lenk­zeit)

Lenk- und Ruhezeiten: Übersicht über Tages- und Wochenendruhezeit für LKW-Fahrer

Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten
Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten

Nicht zu verwechseln mit den Lenkzeitunterbrechungen, ist die Ruhezeit. Unterschieden wird zwischen Tages- und Wochenruhezeit. Als „Ruhezeit“ wird die Zeit am Tag bezeichnet, in der der Kraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten oder Arbeiten ausführt. Dabei ist es völlig egal, wo diese Zeit genutzt wird.

So kann ein LKW-Fahrer beispielsweise die Ruhezeit auch auf einer Fähre oder im Zug nehmen, sofern dort ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Natürlich kann die Ruhezeit auch im Fahrzeug verbracht werden, solange auch der LKW über eine Schlafmöglichkeit verfügt und nicht fährt.

Der Bundestag plant allerdings aktuell eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes, wonach die Wochenruhezeit künftig nicht mehr im LKW verbracht werden darf. Bei Zuwiderhandlungen sollen Fahrer und Unternehmer ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Auf diese Weise will die Bundesregierung u. a. die Arbeitsverhältnisse für LKW-Fahrer verbessern. Schließlich sollen die Ruhezeiten der Erholung und der persönlichen Freizeit dienen. Auf einer Raststätte ist das bei Weitem nicht so gut möglich, wie beispielsweise zu Hause bei der Familie.

Tagesruhezeit

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und ist innerhalb von 24 Stunden zu nehmen. Laut der Arbeitszeitregelungen für LKW muss also spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen werden.

Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit

In Ausnahmefällen darf die Tagesruhezeit um 3 Stunden, also auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten stattfinden. Ein Ausgleich der verkürzten Tagesruhezeit muss nicht stattfinden.

Beispiel:

45 h Wo­chen­ruhe­zeit1. Tag (Mo)2. Tag (Di)3. Tag (Mi)4. Tag (Do)5. Tag (Fr)45 h Wo­chen­ruhe­zeit
9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit

Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden
Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden

Innerhalb von 24 Stunden dürfen Sie Ihre Tagesruhezeit einmal unterbrechen, dadurch erhöht sie sich allerdings um eine Stunde. Es ist dann also eine Tagesruhezeit von 12 Stunden einzuhalten.

Die Tagesruhezeit dürfen Sie außerdem nur wie folgt unterbrechen: In eine 3-stündige gefolgt von einer 9-stündigen Ruhezeit.

Im kombinierten Güterverkehr ist es LKW-Fahrern sogar erlaubt, die Tagesruhezeit zweimal zu unterbrechen (wenn Sie z. B. mit Ihrem LKW auf einer Fähre fahren), jedoch nur für jeweils 1 Stunde.

Wochenruhezeit

Die Wochenruhezeit muss mindestens 45 Stunden am Stück genommen werden. Sie ist nach spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Beispiel: Wer 6 Tage in der Woche arbeitet, muss also ab dem 7. Tag für 45 Stunden die Wochenruhezeit einhalten.

Die wöchentliche Ruhezeit wird aufgrund des LKW-Fahrverbots an Sonntagen meist am Wochenende in Anspruch genommen, so dass man in der Berufsgruppe auch von einer Wochenendruhezeit der LKW-Fahrer spricht.

Verkürzung der Wochenruhezeit

Wie die Tageslenkzeit dürfen LKW-Fahrer auch die Wochenruhezeit verkürzen. Anstelle von 45 Stunden ist es möglich, nur 24 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Wochenruhezeit in der vorherigen und in der nachfolgenden Woche 45 Stunden beträgt.

Zur Verdeutlichung:

vorherige Wocheaktuelle Wochekommende Woche
45 Stunden Wochenruhezeit24 Stunden Wochenruhezeit45 Stunden Wochenruhezeit

Die 21 Stunden, um die die Wochenruhezeit verkürzt wurden, müssen Sie außerdem innerhalb von 3 Wochen nachholen.

Zusammenfassung: Tages- und Wochenruhezeit

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Ausnahmeregeln der Lenk- und Ruhezeiten für LKW

Sobald der LKW-Fahrer sich nicht an die Regeln zur Ruhepause oder Ruhezeit hält, ist dies ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Fahrer sein Fahrzeug auch in der Pause wegbewegen kann. Will ein Kraftfahrer beispielsweise der Feuerwehr oder Polizei Platz machen, darf er nach der Aufforderung durch eine Behörde sein Fahrzeug wegbewegen.

Eine zweite Ausnahme tritt in Kraft, sobald der LKW-Fahrer es nicht rechtzeitig schafft, einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und es so zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt. Er darf dann von den Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten für LKW abweichen, sofern dies die Sicherheit von Personen, des eigenen Fahrzeugs oder der LKW-Ladung gewährleistet. Der Fahrer muss diese Abweichung der LKW-Lenkzeiten jedoch sofort, nachdem er den Halteplatz erreicht hat, vermerken.

Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG-Kontrollgerät

Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW
Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW wurde mittlerweile durch den digitalen Tachographen ersetzt

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?

Der mechanische Tachograph bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte.

Ab diesem Datum wurde das EG-Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten, wie z. B. die Arbeitszeit speichert.

Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG-Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit denen Daten auf dem Gerät, wie die Arbeitszeit, ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.

Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

Spezifische Ratgeber über Fahrtenschreiber, Tachograph und Fahrerkarten

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten

Was ist unter Lenk- und Ruhezeiten zu verstehen?

Die Lenk- und Ruhezeiten beziehen sich im LKW zu einem auf die Zeiten, in denen der Fahrer hinterm Steuer sitzt. Zum anderen beinhalten sie die Ruhezeiten zwischen den Fahrzeiten. Sie umfassen nicht die komplette Arbeitszeit eines LKW-Fahrers.

Sind die Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich festgelegt?

Ja, sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz sind die zulässigen Zeiten bestimmt. Was es diesbezüglich zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Werden Verstöße geahndet?

Ja, halten sich Fahrer nicht an die Vorschriften bezüglich der Fahr- und Ruhezeiten, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 641 comments… Kommentar einfügen }
  • sahin 10. Januar 2017, 22:50

    Guten Tag
    Hätte dazu auch eine Frage kann ich meine Ruhezeit 3x hintereinander verkürzen auf 9 stunden und auch 3 mal hintereinander 15 stunden Scihtzeit machen ..!! davon 9 40 stunde fahren und rest 45 min pause und naturlich arbeitzeit in15 stunde drin bitte kurz Rückmeldung
    MFG
    Delibas

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 10:48

      Hallo sahin,

      Ihre Schilderungen sind leider etwas vage. Wenn Sie eine verbindliche Auskunft wünschen, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maik 10. Januar 2017, 21:03

    Hallo ich hab da mal ne frage. Es heißt das die Polizei 28 Tage von meiner Karte belangen darf bzw kann. Meine Frage ist sind das Kalender Tage( Also von Montag bis Sonntag =7 tage) oder Arbeits Tage (tatsächlich gefahrene Tage.)?

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 10:44

      Hallo Maik,

      vermutlich handelt es sich dabei um die Tage von Montag bis Sonntag.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans S. 9. Januar 2017, 8:52

    Guten Morgen,
    Wurde im Oktober von der BAG angehalten. Bekam jetzt einen Bußgeldbescheid für März/April 2016 (Lenkzeitüberschreitung), wo Ich in anderen Firma tätig war. Wie soll Ich mich verhalten und ist das rechtens.

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 13:39

      Hallo Hans,
      es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Arnold 5. Januar 2017, 17:44

    Hallo wenn ich Sonntag 22 Uhr Starte 4,5h fahre und denn 9h Pause und denn Montag ( Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag) immer voll 9h bzw. 10h fahrzeit darf ich denn Freitag auch noch ein tagesruhe machen und Samstag fahren

    Weil dachte mit einer tagesruhe wird der 24h Zeitraum beendet und fange ein neuen an und man darf ja nur 6

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 14:01

      Hallo Arnold,
      Beginn der Zählung ist der Arbeitsbeginn um 22 Uhr am Sonntag und dann sechs Tage weiter. Demnach müsste am Samstag um 22 Uhr Schluss sein. Es gelten normalerweise nicht die Wochentage an sich, sondern die 24 Stunden. Sie dürfen demnach Samstag noch fahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Didi 3. Januar 2017, 23:23

    Folgende Frage: Ich arbeite Vollzeit (35 Stunden Woche) in der Metallverarbeitung.

    Nun muss ich zwischendurch schonmal mit einem 5Tonnen Sprinter fahren (mit Fahrerkarte).

    Wenn ich nun z.B. von 06:00 bis 09:00 meinen „normalen Tätigkeiten“ nachgehe, dann aber von 09:00 bis 16:00 fahren muss, wie sind dann meine Pausenzeiten einzuhalten?

    In der Regel trifft ja die Pausenregelung zu, dass man nach 4,5 Stunden, 45 Minuten Pause machen muss. Da ich aber schon vorher 3 Stunden gearbeitet habe, trifft ja dann die gesetzliche Pausenregelung zu, dass man nach 6 Stunden eine halbe Stunde Pause machen muss. Demnach müsste ich doch dann spätestens um 12:00 eine halbe Stunde Pause machen, oder muss ich dann 45 Minuten machen?

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:51

      Hallo Didi,

      länger als sechs Stunden dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Pause arbeiten. Entsprechend liegen Sie richtig damit, dass Sie spätestens um 12:00 Uhr eine halbe Stunde Pause machen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Bernard W. 7. Januar 2017, 16:58

        Hallo,

        Manche Fahrer behaupten das wann man zum Beispiel Sonntags um 22.00 anfangt, die Naechste Wochenendruhezeit spaetestens den naechsten Samstag um 22.00 anfangen muss, also 6 x 24 Stunden. Hierbei wird dann an 7 Tagen gefahren (Sonntag bis einschlieslich Samstag). Ist das zulaessig?

        • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 14:00

          Hallo Bernard W.,
          in der Regel ist dies zulässig.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Fredy 3. Januar 2017, 8:52

    Hallo habe eine Frage bin neu in der Branche und komme irgendwie durcheinander mit den zeiten. Ich fange morgens um 3 Uhr an fahre nur Strecken die ca 1std dauern habe dann 1 std Standzeit Ladung beaufsichtigen. Wenn alles gut laüft binich nach 13 std wieder im Betrieb. ist das zulässig?
    L.G. Fredy

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:51

      Hallo Fredy,

      sofern dies bedeutet, dass Sie am Tag 6 Stunden fahren, überschreiten Sie die zulässige Lenkzeit nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Anonymus 7. Januar 2017, 19:05

      Das ist nicht zulässig. Es Verstößt gegen das ArbZG. Ladung beaufsichtigen ist keine Pause. Leider schreibst Du nicht was an Pause gemacht wird. Wenn Du spätestens nach 6 Std. Pause von mindestens 0,5 Std. machst ist nach 10 Std. Feierabend.

  • jenny m 3. Januar 2017, 8:17

    hallo eine frage mein mann hat heute eine 15 std arbeitszeit hiter sich ( wegen 4 platte reifen) jetzt ist er sich nicht sicher darf er heute abend wieder raus fahren nach nur 9 std ruhe zeit?

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 12:01

      Hallo Jenny,

      sofern Ihr Mann die zulässige Wochenarbeitszeit nicht überschreitet, sollte dies gehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • LMX 22. Dezember 2016, 12:59

    Wenn ich korrekt informiert bin, muß spätestens zum Ende der 3. Woche nach der 1. verkürzten wö. Ruhe (24) ein Ausgleich stattfinden.
    Meine ganz spezifische Frage lautet nun :
    … 1. verk. Ruhe endete am Donnerstag, 8. Dez um 10 Uhr ( 24+5)
    Wann bitte, muß ich den kompletten Ausgleich demzufolge antreten ?
    Und … werden längere Ruhezeiten , wie beispielsweise 45+10,
    und 11+4,
    und 11+9 hier mit verrechnet ?

    Diese Rechnerei ist in Fahrerkreisen ein allseits beliebtes Diskussionsthema.
    Man geht davon aus , das zu Ende der 3. Woche nach erstmaliger verkürzter Wo.-endruhe 87 fällig sind , welche beginnen sollten, am Ende des 18. Tages nach den ersten 24.

    Ich wäre sehr erfreut hier eine aussagekräftige Antwort erhalten zu können.

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 10:46

      Hallo LMX,
      eine definitive und aussagekräftige Antwort können Sie nur von einer zuständigen Behörde erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gerald 15. Dezember 2016, 21:37

    Dadurch, dass die Gewerbeaufsicht durch exakte technische Geräte relativ einfach die Fahrerkarte auslesen kann, kann es passieren, dass im Falle der Beschäftigung mehrerer Fahrer mit zu wenig Erfahrung auf einmal große Bußgelder für den Betrieb anfallen. Die Gewerbeaufsicht lässt aber normalerweise mit sich reden über ein herabgesetztes Gesamt-Bußgeld, allerdings braucht man hier einen erfahrenen Rechtsanwalt.

  • Tor 12. Dezember 2016, 18:08

    Guten Tag
    Die frage ist.Darf ich bis 4.5 Stunde mit pausen gefahren und danach noch 4.5 Stunde arbeit …plus 30min bis zu hause privat fährt. …Mit gleche Auto welches ist mit fahrtenschreiber.Nacher sofort Beginn meine täglichen ruhezeiten.

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 10:09

      Hallo Tor,
      in der Regel sollten Ihre Angaben zu den Lenk- und Ruhezeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ob der Weg nach Hause allerdings zur Arbeitszeit zählt, müssen Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • LMX 22. Dezember 2016, 13:00

      Arbeitszeitgesetz sagt : nach 6 Std allg. Tätigkeit ist definitiv Pause Pflicht.

  • Andrey 44 8. Dezember 2016, 10:37

    Guten Tag Noch mal!!!
    Meine Kollegen die schon längere Zeit als LKW Fahrer arbeiten ,meinten das muss mann auch wegen Arbeitsschutzgesetz eine Pause spätestens nach 6 stunden nach Arbeit beginn machen.
    Danke schon

  • Andrey 44 8. Dezember 2016, 8:12

    Guten Tag!!!!!!!
    Ich habe eine Frage?
    Ich fahre eine Kipper .Und öfters nach 6 stunden Arbeitszeit habe ich nur ca.3 Stunden Lenkzeit.
    Ist dann Pflicht auch eine Pause zu machen 45 min.?
    Danke schon

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:04

      Hallo Andrey 44,

      eine Pause müssen Sie erst nach 4,5 Stunden Lenkzeit machen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Insider 9. Januar 2017, 17:21

      Du musst spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 0,5 h Pause einlegen. Mache nach 6 Stunden 0,75 Pause und Du hasst keine Probleme mit der Lenkzeit. Nach 10 Stunden ist eigentlich Schluss.

  • Alexander B. 30. November 2016, 11:40

    Hallo liebes Team,

    Gilt die Wochenendruhezeit für alle Lkw Fahrer oder muss man eine bestimmte Lenkzeit erreichen. Ich liefer in einer Bäckerei mit 7,5 to aus und muss immer Montag bis Samstag fahren. Ca 40 Stunden lenkzeit pro Woche.

    Sorry, meinte 20 stunden Lenkzeit bei 40 Stunden Arbeitszeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander B.

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 11:01

      Hallo Alexander,

      im Allgemeinen gilt ein Fahrverbot für LKW-Fahrer nur an Sonntagen. Samstage sind nur in den Ferien betroffen. Die tägliche bzw. wöchentliche Ruhezeit sowie Pausen- und Lenkzeitenvorgaben gelten im Regelfall für alle LKW-Fahrer.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Norbert 29. November 2016, 17:04

    Ich arbeite jeden tag von 18:00 bis 6::00 Uhr freitags kann es schnell länger werden. Habe beim Kunden aber ca 2 bis 3 Std Aufenthalt kann mir da was passieren was Bußgeld angeht

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 11:05

      Hallo Norbert,
      der Gesetzgeber beschränkt die Tageslenkzeit auf 9 Stunden, die maximal aus zwei Blöcken von jeweils 4,5 Stunden bestehen dürfen. Überschreiten Sie diese Vorgaben, droht sowohl dem Fahrer als auch dem Unternehmer ein Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel2512 25. November 2016, 8:47

    Hallo wenn Ich 41 min gefahren bin und 45 min pause gemacht habe faällt der rest der 1. 4, 5 std dan weg

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 12:10

      Hallo Daniel2512,

      der Rest fällt in diesem Fall nicht weg, da sich die Zeiten und Oausen auf die Gesamtzeit am Tag und in der Woche beziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • LMX 22. Dezember 2016, 13:02

      Tachograaf anzeigen lassen !
      Da wird all deine Zeit korrekt verrechnet.
      Fällt nix weg.

  • Sina 21. November 2016, 22:23

    Wenn der Verstoß Anfang 2015 war, Oktober 2015 kam Post und November 15 wurde Einspruch eingelegt, bis jetzt, ein Jahr später noch keine Reaktion. Wie lange dauert sowas?

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 10:21

      Hallo Sina,
      in der Regel sollten keine Forderungen mehr auf Sie zukommen. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Zumsel 20. November 2016, 11:08

    Hallo hab mal eine Frage
    Unsere dispo plant unser Touren immer so das wir um 6.00 morgens laden und immer erst um 18.00 oder später drinn sind wir laden selber ab und Pausen sind ein Fremdwort. Seweiteren sollen wir einmal 5 Tage und einmal 6 Tage Fahren. Ist das Eigendlich rechtens? Und was kommt für eine Strafe auf den Fahrer zu bei einer Kontrolle

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:21

      Hallo Zumsel,

      wenn Sie Berufskraftfahrer sind, müssen Sie sich auch an die gesetzlichen Vorgaben der wöchentlichen Ruhezeiten sowie Lenkzeiten halten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Welche Strafe auf den Fahrer zukommen kann, hängt ganz davon ab, welche Regelung missachtet wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • jürgen 13. November 2016, 15:13

    Meine Schichtzeit beträgt 13 Stunden darf ich meine Schichtzeit auf 15 Stunden erhöhen ?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:22

      Hallo Jürgen,

      in der Regel ist es möglich, die Schichtzeit auf 15 Stunden zu erhöhen, wenn Sie die Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzen. Das ist allerdings nur dreimal die Woche möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kai 13. November 2016, 8:27

    Hallo ihr Lieben,
    ich brauche mal eine verlässliche Aussage, am besten mit Link zum nachlesen. Es geht um die Frage. Ab wann steht mir als Fahrer von LKW über 3,5t eine gesetzliche Pause von 45 min zu?
    Im Arbeitsvertrag steht nicht die Bezeichnung Berufskraftfahrer, bin aber zu ca. 70% so eingesetzt. Die Firma arbeitet in der Logistikbranche.
    Meiner Meinung nach steht sie mir zu, sobald ich in irgendeiner Form ein Fahrzeug mit über 3,5t bewege.
    Ich freu mich schon auf eure Antworten.

    Edit: Noch eine Ergenzung zum oben genannten Sachverhalt.

    Wir haben aber eine geregelte Arbeitszeit von offiziell 8H und 30min Pause. Deswegen meine Frage zur Pause/ Fahrtzeitunterbrechung.

    Danke

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:56

      Hallo Kai,

      in der Regel gelten die Lenk- und Ruhezeiten für alle, die beruflich einen LKW ab 3,5 t führen. Demnach müssten auch Sie sich an die entsprechenden Voraussetzungen halten. Fragen Sie gegebenenfalls noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 11. November 2016, 16:35

    Hallo
    Fange morgens um 1.30 an zu arbeiten (beladen, fahren,ausliefern) bin jeden Tag bei einer 6Tage Woche ca.10.30Uhr wieder im Betrieb muss dann abladen und den lkw zum Parkplatz fahren mit allem fertig bin ich immer so gegen 12.00Uhr
    Meine Frage ist wieviel beträgt meine tägliche ruhezeit und wieviel meine wöchentliche ruhezeit

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:01

      Hallo Daniel,

      gesetzlich vorgeschrieben sind für jeden Tag mindestens 11 Stunden Lenkzeit und für eine einzelne Woche mindestens 45 Stunden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 11. November 2016, 14:02

    Bis zu welchem Zeitraum kann/ wird rückwirkend geahndet?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:26

      Hallo Andreas,

      das hängt von der Art und dem Ausmaß der Verstöße ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • kobi 10. November 2016, 0:37

    wie teuer wird es wenn man mit einem Bus mit Fahrgästen die Lenkzeit um über 2 Stunden überzieht?

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 9:52

      Hallo Kobi,

      der Fahrer sollte 30 Euro als Bußgeld zahlen und der Unternehmer 90 Euro.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Anonymus 7. November 2016, 19:55

    Mitarbeiter haben Arbeitsvertrag bei Fa. X werden aber eingesetzt bei Fa. Y – Fließband. Die Fa Y arbeitet als Zulieferer für andere Fa. Nach 4 Stunden dann Wechsel mit anderen Kollegen, vom Band zur Transporttätigkeit. Meine Frage : Ist so eine Arbeitstätigkeit als illegale Arbeitnehmerüberlassung zu sehen.

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:10

      Hallo,

      bussgeld-info.de befasst sich mit Verkehrsrechtsthemen. Aus arbeitsrechtliche Aspekte können wir daher nicht eingehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre 5. November 2016, 5:53

    Hallo
    In meinem Betrieb herrscht Kraftfahrer mangel und deshalb kommt es nicht selten vor das wir Stammfahrer 11 und mehr Stunden jeden Tag arbeiten.
    Wir haben das schon angesprochen aber man teilte uns mit das ja die Lenkzeit nicht überschritten wird.
    Wenn ich mich freiwillig von dee Polizei kontolieren lasse muß ich auch mit einer Strafe rechnen ?

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:34

      Hallo Andre,

      bei einem Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten erhält nicht nur der Halter des Fahrzeugs eine Strafe, sondern auch der Fahrer.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven-Philip 4. November 2016, 10:01

    Habe nun 82std doppelwoche voll jedoch noch nicht am Wohnsitz. Gibt es einen Puffer für die 90std oder darf ich in keinem Fall über die doppelwoche kommen?

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:53

      Hallo Sven-Philip,

      die 90 Stunden dürfen nicht überschritten werden. Diese Begrenzung bezieht sich jedoch nur auf die Lenkzeiten, nicht auf die Arbeitszeit im Gesamten betrachtet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robert 31. Oktober 2016, 10:40

    Hallo miteinander
    Habe irgendwann von einer 24h Regelung gehört. zb fange ich 00.00 uhr an zu fahren komme nach 9h fahren u. 1h Pause auf 10h, mache dann 11h Pause. Fahre nach der 11h Pause wieder los.
    Frage: werden die nun gefahrenen 3h zu den schon gefahrenen 9h im 24h Zyklus dazu gezählt oder beginnt nach 11h Ruhezeit ein neuer Zyklus ?

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 11:10

      Hallo Robert,

      die tägliche Ruhezeit sollte in der Regel immer innerhalb eines 24-stündigen Zyklus genommen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Robert 31. Oktober 2016, 12:21

        Hallo Info.de
        das ist schon klar mit der Pause, mir geht es darum, ob die 3h Fahrzeit in den 24h Zyklus mit rein zählen, weil ich bin ja in diesem 24h Zyklus (00,00 uhr – 24,00 uhr) bereits 9h gefahren bin u. wäre somit bei 12h.

        • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:20

          Hallo Robert,
          die maximale Tageslenkzeit beträgt 10 Stunden, somit dürfen Sie nach der Pause nicht direkt weiterfahren.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eddi 29. Oktober 2016, 18:53

    Ich bin schon etwas älter!
    Darum nochmals zur WRZ nachgehakt.
    Macht die Regelung zur 45 Std WRZ keinen Unterschied, ob ich 2 Std. täglich fahre (arbeite), oder den vollen Stundensatz nutze?
    Bitte ohne wenn und aber.
    Danke

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 12:40

      Hallo Eddi,

      die 45 Stunden Wochenruhezeit müssen Sie auch dann einhalten, wenn Sie nicht die volle Lenkzeit nutzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Niko 27. Oktober 2016, 18:36

    Hallo zusammen,
    Bin im Fernverkehr unterwegs und
    hätte da eine frage bezüglich Ruhezeiten bei Zug-Fähr fahrten.
    bsp. Man fährt morgens los macht mit 6 std lenkzeit und einer schichtzeit von 12 halt am Bahnhof um dort verladen zu werden auf denn Zug. Kontrollgeräte wird auch mit dem Symbol Zug/Fähre eingeschaltet.
    Nun braucht der Zug von A nach B 4.5std. Man fährt runter und sucht nach möglichkeit einen geeigneten Stellplatzt.
    Jetzt die Frage – wie lange oder besser gesagt ab wann zählt die Ruhezeit b.z.w wie lange muss ich nachdem ich vom Zug gefahren bin, pause machen.
    Wäre dankbar um eine Antwort bisher hatten bei 10 Kollegen auch 10 unterschiedliche Antworten
    Danke mit freundlichen Grüßen Niko

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 10:57

      Hallo Niko,

      wenn Sie die Zeit auf dem Zug als Ruhezeit nutzen möchten, so muss Ihnen dafür eine Schlafkabine oder ein anderer Liegeplatz zur Verfügung stehen. Sie brauchen regelmäßig jeden Tag 11 Stunden Ruhezeit. Laut Artikel 9 Absatz 1 der EG-Verordnung 561/2006 darf die Ruhezeit beim kombiniertem Verkehr höchstens zweimal pro Tag durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden, die nicht länger als eine Stunde dauern. Wenn Sie die 4,5 Stunden als Ruhezeit nutzen möchten und danach weniger als eine Stunde brauchen, um einen Stellplatz zu suchen, dann benötigen Sie normalerweise noch mindestens 6,5 weitere Stunden Ruhezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Schork 21. Oktober 2016, 10:37

    Darf ein Linienbus Fahrer Linienlänge bis 50Km Haltestellenabstand unter 3Km bei einem Dienst in der Sechstelregelung nach 4,5 Stunden Lenkzeit weiterfahren wenn Ja wie lange.

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 10:44

      Hallo Schork,

      die relevanten Regelungen für den Linienverkehr finden Sie in § 1 Absatz 3 der Fahrpersonalverordnung (FPersV).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Insider 20. Oktober 2016, 12:10

    Mein Arbeitgeber ist der Meinung wir können 15 Stunden am Tag arbeiten, incl. Lenkzeiten und andere Tätigkeiten
    Arbeitsbeginn 6 Uhr mit Selbst- Ab- u. Beladung mittels Stapler. Pause nach 4,5 Std. Lenkzeit oder spätestens nach 6 Std. Arbeitszeit. 16:45 Uhr wären dann 10 Std. Arbeitszeit getätigt abzüglich Pausen. Kollegen legen ihre Fahrerkarte erst bei Abfahrt ein und drücken für alle anderen Tätigkeiten Pause. Ihre Zeit ist dann am Tage bis 13-15 Std. incl. gedrückter Pausen von 3-4 Stunden. Meine Frage: Ist so eine Machart rechtens? Danke vorab.

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 9:37

      Hallo insider,

      so ein Vorgehen ist nicht rechtens. Sämtliche Arbeitszeiten müssen auf der Fahrerkarte dokumentiert werden. Wie Sie nun am besten vorgehen, sollten Sie mit einem geeigneten Anwalt besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Insider 31. Oktober 2016, 18:48

        Danke für Ihre Antwort. Arbeitsgerichtstermin am 01.11.16

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