Bußgeldkatalog LKW: Gefahrgut & die ADR-Bestimmungen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bei einem Gefahrguttransport gelten für LKW-Fahrer besondere Regeln. Schließlich kann durch die unsachgemäße Behandlung von Gefahrgut nicht nur die Umwelt gefährdet werden, sondern auch der Fahrer selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer. In der Bußgeldtabelle Gefahrguttransport haben wir die wichtigsten Bußgelder bezüglich von Gefahrgütertransporten zusammengestellt.

Tatbestand bei GefahrguttransportBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Eine durch Zeichen 261 (Verbot für LKW mit Gefahrgütern) gesperrte Straße befahren100 €1
Eine durch Zeichen 261 gesperrte Straße befahren, nachdem dieser Verstoß bereits einmal in Flensburg eingetragen wurde250 €1(1 Monat)1 M
Auf der Autobahn den Mindestabstand von 50 m nicht eingehalten120 €1
Trotz Schnee, Regen, oder Glätte die Geschwindigkeit nicht gedrosselt150 €1
Bei eingeschränkter Sichtweite nicht die Fahrt unterbrochen140 €1
...mit Gefährdung180 €1
...mit Unfall217,50 €1
Fahrzeug war nicht in vorschriftsmäßigem Zustand. Es lag eine Gefährdung anderer vor.330 €1
...es kam zum Unfall397.50 €1
Fahrt angeordnet oder zugelassen, obwohl das Fahrzeug nicht in vorschriftsmäßigem Zustand war405 €1
...mit Gefährdung487,50 €1
...mit Unfall585 €1

Einzelne Bußgeldkataloge und Bußgeldrechner zum Thema „Gefahrgut“

Die Gefahrgutverordnung für LKW (GGVSEB)

Die Gefahrenkennzeichnung am LKW ist in der GGVSEB vorgeschrieben.
Die Gefahrenkennzeichnung am LKW ist in der GGVSEB vorgeschrieben.

Gefahrgut mit dem LKW zu transportieren, unterliegt in Deutschland besonderen Vorschriften. Eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen bildet die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). In der Gefahrgutverordnung sind sowohl die Bestimmungen für die Durchführung eines Gefahrguttransports enthalten also auch die Vorgaben für die korrekte Kennzeichnung eines solchen Transports.

Wie diese Kennzeichnung aussehen muss, welche Ausrüstung bei einem Transport von Gefahrgut per LKW immer vorhanden zu sein hat und welche Sanktionen bei einer Missachtung der Vorgaben auf Fahrer und Unternehmer zukommen können, beantwortet der folgende Artikel.

Was müssen LKW-Fahrer bei einem Gefahrguttransport beachten?

Wer mit einem LKW gefährliche Güter transportiert, dem obliegt eine besondere Verantwortung. Schließlich ist der Gefahrgut-LKW eine potentielle Gefahr. Damit sich diese nicht entfalten kann, existieren strenge Regeln zur Beförderung gefährlicher Güter mit dem LKW. Der Bußgeldkatalog hält eine Vielzahl an hohen Bußgeldern für Fahrer bereit, die sich bei einem Gefahrguttransport nicht korrekt verhalten und so hohe Risiken eingehen. Grundsätzlich gilt: Beim Transport von Gefahrgut liegt die allererste Priorität auf der Sicherheit, und nicht auf der Schnelligkeit des Transports!

Aus diesem Grund haben LKW-Fahrer bei einem Gefahrguttransport die Aufgabe, bei schlechter Witterung oder schlechten Sichtverhältnissen die Fahrt sofort zu unterbrechen und einen Parkplatz aufzusuchen. Das Einhalten von Terminen und Zeitplänen ist dabei zweitrangig. Laut Bußgeldtabelle sind die Bußgelder bei einem Verstoß gegen die StVO während des Gefahrgütertransports besonders hoch;  zudem gibt es Punkte in Flensburg, um dem Fahrer die Gefährlichkeit seines Fehlverhaltens vor Augen zu führen. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen.

Hohe Bußgelder nicht nur für den Fahrer

Eine Missachtung der Bestimmungen im ADR für LKW hat Bußgelder zur Folge.
Eine Missachtung der Bestimmungen im ADR für LKW hat Bußgelder zur Folge.

Übrigens kann das Bußgeld bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten laut Bußgeldkatalog dann erhöht werden, wenn das Vergehen bei einem Gefahrguttransport stattfand! Dies betrifft beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Überladung. Außerdem werden bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit bei einem Gefahrguttransport auch andere Verantwortliche im Transport-Unternehmen mit Bußgeldern bestraft.

Das ist vor allem beim Zustand des LKW relevant: Ein Gefahrgut-LKW zum Gefahrguttransport muss stets im ordnungsgemäßen Zustand sein. Das bedeutet, dass er regelmäßig überprüft und gewartet wird. Dafür trägt nicht allein der Fahrer die Verantwortung, sondern auch sein Vorgesetzter. Dementsprechend kann ein Bußgeldbescheid auch an den Chef des Unternehmens geschickt werden, wenn dieser beim Gefahrguttransport nicht verantwortungsbewusst handelte. Neben dem Bußgeld können in diesem Fall auch Flensburger Punkte die Folge sein, wie dem Bußgeldkatalog zu entnehmen ist.

Die verschiedenen Gefahrgutklassen

Die Vereinten Nationen haben die verschiedenen gefährlichen Stoffe anhand ihrer Eigenschaften in Klassen eingeteilt, um sie zu kategorisieren. Im wesentlichen gibt es 8 verschiedene Klassen und eine Sonderklasse, die die übrigen gefährlichen Stoffe beinhaltet. Die einzelnen Klassen sind in Unterklassen aufgeteilt; jede Unterklasse verfügt auch über eine eigene Warntafel. Fällt ein Stoff in ein der Klassen, qualifiziert er sich als Gefahrengut. Er bekommt dann eine vierstellige Nummer (die sogenannte UN-Nummer).

Folgende Gefahrgutklassen gibt es:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe (z.B. Spengstoff)
  • Klasse 2: Gase, gasförmige Stoffe (z.B. Helium)
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe (z.B. Klebstoffe)
  • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe (z.B. Schwefel)
  • Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe (z.B. Wasserstoffperoxid)
  • Klasse 6: Giftige Stoffe (z.B. Quecksilber)
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe (z.B. Radium)
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe (z.B. Salzsäure)
  • Klasse 9: verschiedene weitere gefährliche Stoffe (z.b. Asbest)

Bestimmungen zur Beförderung gefährlicher Güter aus der Gefahrgutverordnung (GGVSEB)

Geschieht mit einem Gefahrguttransport ein Unfall, ist Vorsicht geboten.
Geschieht mit einem Gefahrguttransport ein Unfall, ist Vorsicht geboten.

Die Gefahrgutverordnung legt fest, wie mit den einzelnen Stoffen bei einem Transport umgegangen werden muss.

In ganz Europa gültig ist das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Rout, zu deutsch: Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), welches die GGVSEB insofern ergänzt, als dass sie die Vorschriften für den Gefahrguttransport auch im Ausland festlegt. Die GGVSEB ist das nationale Recht, aber es beruht auf dem ADR.

Vorschriften zum Gefahrguttransport laut ADR und GGVSEB

In der Gefahrgutverordnung ist festgelegt, dass Gefahrgut-LKW, eine orangene Warntafel gut sichtbar an die Karosserie anbringen müssen. Dieser Gefahrgutaufkleber verfügt über einen Zahlencode, aus der die Gefahrgutklasse des transportierten Gefahrguts ersichtlich wird. Weiterhin schreibt die Gefahrgutverordnung vor, dass ein Unfallmerkblatt dem LKW-Fahrer vorliegen muss; dieses muss er während der Fahrt stets parat haben.

Es enthält Hinweise, wie er bei einem Unfall handeln soll, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Übrigens muss dieses Merkblatt auch in den jeweiligen Sprache der durchquerten Länder vorliegen. Je nachdem, welcher Stoff mitgeführt wird, sind nämlich besondere Vorkehrungen zu treffen. Tritt beispielsweise ein Unfall bei dem Transport von giftigen Gasen auf, so ist es wichtig, dass der Fahrer sofort seine Schutzmaske aufsetzt, um sich zu schützen. Aus diesem Grund muss der Fahrer auch genau über die Art des transportierten Gefahrguts informiert sein. Auch Notfallrufnummern stehen auf dem Unfallmerkblatt, so dass bei einem Unfall schnell die zuständigen Behörden alarmiert werden können.

Die Verantwortung des LKW-Fahrers bei einem Gefahrguttransport

Nach einem Unfall mit einem Gefahrguttransport muss der LKW oft besonders gesichert werden.
Nach einem Unfall mit einem Gefahrguttransport muss der LKW oft besonders gesichert werden.

Der LKW-Fahrer hat bei einem Gefahrguttransport eine verantwortungsvolle Position. Er muss bereits bei der Beladung des LKWs darauf achten, dass kein Posten in einer undichten oder beschädigten Verpackung transportiert wird. Er muss prüfen, ob die Ladungssicherung angemessen verlaufen ist; möglicherweise ist ein Prüfen der Ladung in bestimmten Intervallen erforderlich.

Im Laufe der Fahrt gilt für LKW-Fahrer ein striktes Alkoholverbot. Wer bei einem Gefahrgut-Transport Alkohol konsumiert, kann seinen Job verlieren – sogar wenn die Promillegrenze von 0,5 Promille nicht annähernd überschritten wurde. Ein Gerichtsurteil hat 2008 noch einmal bestätigt, dass eine fristlose Kündigung von einem LKW-Fahrer gerechtfertigt ist, wenn dieser vor der Fahrt Alkohol konsumiert hatte. Übrigens gilt bei einem Gefahrguttransport auch ein Rauchverbot; es besteht hier nämlich die Gefahr, dass sich die gefährlichen Stoffe entzünden.

Ausrüstung bei einem Gefahrguttransport

Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) legt fest, welche Ausrüstung für Gefahrguttransporte verpflichtend ist. Folgende Dinge müssen für jedes Besatzungsmitglied mitgeführt werden:

  • Warnweste
  • Taschenlampe
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzbrille

Zudem muss vorhanden sein:

  • ein Unterlegkeil
  • 2 Warnzeichen (selbststehend)
  • Augenspülflüssigkeit

Das ADR-Gefahrgut ist in die oben bereits erwähnten Gefahrgutklassen eingeteilt. Manche dieser Gefahrgutklassen erfordern eine besondere Ausrüstung bei dem Transport. Dem Unfallmerkblatt ist dies im Detail zu entnehmen.

Schulung für LKW-Fahrer vor dem Gefahrguttransport

Ein Gefahrzeichen ist an einem LKW bei einem Gefahrguttransport immer anzubringen.
Ein Gefahrzeichen ist an einem LKW bei einem Gefahrguttransport immer anzubringen.

Ebenso wichtig wie die korrekte Ausrüstung ist die Schulung, die ein LKW-Fahrer durchführen muss, bevor er laut Gefahrgutverordnung  Gefahrguttransporte durchführen darf. Eine Bescheinigung über den Besuch einer Schulung (auch „Gefahrgüterführerschein“ oder ADR-Bescheinigung genannt) ist bei einer Kontrolle vorzuweisen. Fehlt die Bescheinigung, ist ein Bußgeld von bis zu 500 Euro die Folge!

Nach einem dreitägigen Kurs muss der Anwärter auf den Gefahrgut-Führerschein laut Verkehrsrecht noch eine Prüfung bestehen, um das begehrte Zertifikat zu erhalten. Die Schulung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden, damit das Wissen der LKW-Fahrer über die Gefahrgüter stets auf dem neuesten Stand bleibt. Zu diesem Zweck ist eine Fortbildung zu besuchen, die 1,5 Tage andauert. Darauf folgt wieder eine Prüfung.

Sollten zwischen den einzelnen Prüfungszeiträumen oder ganz konkret vor einem Gefahrguttransport Fragen auftreten, so können  sich die LKW-Fahrer an den Gefahrgutbeauftragten ihres Unternehmens wenden. Dieser kann ihm kompetente Auskunft geben.

Änderungen bei den Vorschriften zum Gefahrguttransport

Alle zwei Jahre wird das ADR abgeändert und aktualisiert; die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Januar, doch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni erleichtert die rechtzeitig Übernahme der Änderungen. Es gibt einige Änderungen bezüglich des ADR-Gefahrguts, wie beispielsweise die Einführung neuer UN-Nummern zur Kennzeichnung von Stoffen.

Leere Verpackungen, die ungereinigt sind und vorher ein Gefahrgut beinhalteten, bekommen ebenfalls eine neue Nummer, die auf dem Gefahrgutzeichen angebracht werden muss. Neben einigen weiteren Modifizierungen wird auch das Unfallmerkblatt aktualisiert. Doch die Änderungen hier sind meist nur geringfügig, so dass bis 2019 auch das alte Unfallmerkblatt gültig ist. Die Verordnung sollte im Einzelfall vom Gefahrgutbeautragten eines Unternehmens mit den jeweiligen Bedürfnissen abgeglichen werden.

FAQ: Gefahrguttransporter

Welche Gefahrgutklassen gibt es?

Es gibt 9 Gefahrgutklassen. Welche das sind und was sie bedeuten, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Was ist, wenn ein Gefahrguttransport gegen die Verkehrsregeln verstößt?

Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials sind auch die Sanktionen entsprechend höher. Hier haben wir die Bußgelder für Sie aufgelistet.

Welche Ausrüstung müssen LKW mit gefährlichen Gütern immer mitführen?

Neben der üblichen Ausstattung (Warndreieck, Warnweste) sind weitere Gegenstände notwendig (z. B. Schutzhandschuhe). Eine ausführliche Liste erhalten Sie hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 122 comments… Kommentar einfügen }
  • Alexander 19. November 2016, 15:12

    wieviel 11Kg propangas flachen darf ich priwat im pkw mit holen ohne adr kennzeichnung

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:19

      Hallo Alexander,

      nach ADR 1.1.3.6.3 ist es zulässig, maximal 30 Stück 11kg-Flaschen Propangas ohne Kennzeichnung zu transportieren. Das Nettogewicht des gesamten Gases wird im Fall von Propangas mit drei multipliziert. Das Ergebnis darf 1.000 nicht überschreiten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Serkan 27. Oktober 2016, 6:45

    Hallo
    Ich habe mal mit der geschwindogkeit frage
    Wie hoch wenn man auf der autobahn mit gefahrgut (tank Container ) 90 km fahrt und auf der landstr 73 km. Danke
    Mit Freundlichen Grüssen

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 8:49

      Hallo Serkan,

      LKW mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen dürfen auf Landstraßen und Bundesstraßen 60 km/h fahren. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 13 km/h außerorts hat in der Regel ein Bußgeld von 25 Euro zur Folge. Auf der Autobahn ist eine Geschwindigkeit von 80 km/h erlaubt, bis 10 km/h sind es 15 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dieter T. 2. September 2016, 13:49

    Hallo,Gefahrgut 3Kammer Tankzug,Kammer 2 ADR entladen ungereinigt.Bei Zuladung von Kammer 1+3 kein Gefahrgut muß ich da Ladungssicherung in Tanks einhalten oder kann ich die Kammern beliebig füllen.Danke.

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:37

      Hallo Dieter,

      die Ladungssicherung ist immer einzuhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Florian 31. August 2016, 16:47

    Hallo ,
    Wenn ich kein ADR schein habe , darf ich da Gefarguth transportieren? Wenn ja , bis wie viele punkte.
    Danke!

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 10:06

      Hallo Florian,

      ein ADR-Schein ist zwingend notwendig, wenn Sie Gefahrgut transportieren möchten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Justin 26. August 2016, 21:16

    Ab wie vielen Jahren darf man Beifahrer eines Gefahrguttransportes sein ?
    Und was muss man alles dabei haben als ein 14 jähriger ?(Ausrüstung)

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 9:52

      Hallo Justin,

      als Ausrüstung ist Folgendes vorgesehen:

      Warnweste
      tragbares Beleuchtungsgerät
      Schutzhandschuhe
      Augenschutz
      Notfallfluchtmaske (bei Transporten von giftigen Gasen oder giftigen Stoffen)

      Aus Gründen des Arbeitsschutzes können zudem weitere Ausrüstungsteile bestimmt werden.

      Beifahrer müssen üblicherweise mindestens 18 Jahr alt sein. Hierfür können Sie sich allerdings bei dem zuständigen Unternehmen nach einer Sondergenehmigung erkundigen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Detlef E. 17. August 2016, 1:50

    Moin, moin, vor meinem Wohnhaus mitten in der Stadt, im Wohngebiet wird ab und an ein Lkw mit Druckgasflaschen über Nacht abgestellt. Ohne Aufsicht – ob die Flaschen gefüllt sind weiß ich nicht aber es bleibt ein mulmiges Gefühl! Ist das erlaubt – kann ich etwas dagegen tun?

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 8:26

      Hallo Detlef,
      das Abstellen von Lkw mit Gefahrgut ist laut ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) auf nicht ausreichend gesicherten Parkplätzen in der Regel nicht gestattet und kann bestraft werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • maddel 18. Juli 2016, 18:11

    Ich bin innerhalb geschlossener Ortschaft mit adr geblitzt wurden. Max. 62 kmh ohne Abzug? Auch schon ein Punkt?

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 10:35

      Hallo Maddel,

      wenn Sie mit 62 km/h geblitzt wurden, wenn 50 km/h erlaubt waren und Sie damit 12 km/h zu schnell gefahren sind, erwartet Sie ein Bußgeld von 25 Euro, aber kein Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ronny G. 8. Juli 2016, 8:27

    Ich hatte gerade eine Kontrolle von der Bag, fahre im trailertrucking, hatte kein gefahrgut geladen orangefarbenen Schilder abgedeckt, aber am trailer noch ein altes label mit uN Nummer drauf. Ist das wirklich eine Ordnungswidrigkeit?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:32

      Hallo Ronny,

      ist eine UN-Nummer angebracht, gehen die Behörden davon aus, dass wirklich Gefahrgut transportiert wird. Fragen Sie am besten direkt bei der zuständigen Behörde nach, um weitere Informationen zu erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus N 14. Juni 2016, 10:38

    Hallo,
    bei mir in der Nachbarschaft wird des Öfteren ein Gefahrgut Transporter (Tankzug) abgestellt. Meist über Nacht. Laut Warntafel ist UN 1789 geladen. Der Abstellort ist nicht überwacht und frei zugänglich. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet.
    Ist das Abstellen bzw. Parken solcher LKW im Wohngebiet erlaubt? Oder kann das als Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden?

    Vielen Dank schon mal vorab für eine Antwort.

    mfg
    Klaus

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 9:31

      Hallo Klaus,

      das Abstellen von Transportern mit geladenem Gefahrgut ist laut ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) auf nicht ausreichend gesicherten Parkplätzen in der Regel nicht gestattet und kann bestraft werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sascha 28. Mai 2016, 21:50

    Hallo,

    Wie ist das bei zwei mann Besatzung brauch der Beifahrer ein ADR schein oder nicht.

    Danke

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:12

      Hallo Sascha,

      wenn Ihr Beifahrer das Fahrzeug ebenfalls lenkt, braucht dieser in der regel auch einen ADR-Schein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • T. T. 28. Mai 2016, 16:15

    Hallo,

    ich habe am 14. Mai die ADR (Basiskurs) Prüfung abgelegt und bestanden.
    Nun teilte man mir mit, das es ca. 3 Wochen dauert, bis die Karte da ist.

    Ich habe von der Ausbildungsstelle eine „Vorläufige Bescheinigung“ bekommen über die Schulung
    gemäß Abschnitt 8.2.2 ADR.

    Gültigkeit zwei Monate nach Tag der Ausstellung aber spätestens mit dem Erhalt der Originalbescheinigung.

    Nun meine Frage: „Darf ich mit der Vorläufigen Bescheinigung Gefahrgut fahren?“

    Ich fange am 06.06.2016 an im Internationalem Fernverkehr.

    Danke für Ihre Antwort
    Gruß
    T. T.

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:19

      Hallo T.,

      mit erfolgreichem Bestehen des Lehrgangs haben Sie Ihre Eignung bewiesen. Die vorläufige Bescheinigung sollte also genügen. Fragen Sie aber immer noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber nach, dieser kann Sie bei diesen speziellen Fragen am besten beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • w. Schmidtke 23. Mai 2016, 9:51

    Hallo,
    was erwartet mich als Verlader bzw. Abfüller von Gefahrgut, nach UN 1814, in einen IBC Container der nicht nach ADR 6.1.3.1 gekennzeichnet wurde?

    Bitte um Info

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 10:31

      Hallo w.Schmidtke,
      werden gefährliche Güter nicht vorschriftsmäßig gesichert oder verpackt, kann auf den Verlader eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro sowie ein Punkt in Flensburg zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex m 29. April 2016, 13:50

    Hallo.
    Ich wollte mal fragen was auf mich zu kommt wenn man mich ausserorst auf einer zweispurigen Straße baulich von einander getrennt aber nicht als kraftfahrstraße ausgeschildert mit 75-78 kmh am ende einer baustelle mit gefargut tafel 33/1203 geblitzt hat.

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2016, 10:21

      Hallo Alex,
      im Bußgeldkatalog ist folgender Tatbestand unter Nummer 103606 nachzulesen: „Sie fuhren ein kennzeichnungspflichtiges Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder
      Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.“ Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • L. Wolf 26. April 2016, 11:23

    Frage an Busgeld Team
    Ist es erlaubt im normalem Gewerblichen Güterverkehr
    Schweißgasflaschen, einzeln oder mehrere zu transportieren, ohne Gefahrenschein

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 10:04

      Hallo,

      bei Gefahrguttransporten müssen Sie immer einen gut sichtbaren Gefahrgutaufkleber an der Karosserie anbringen. Auch ein Unfallmerkblatt müssen Sie immer parat haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael 9. April 2016, 20:16

    Hallo, ich habe gerade in ihren Ausführungen gelesen das bei Gefahrguttransporten ein Rauchverbot betseht. Wo kann ich das im Gesetzestext nachlesen?
    Im voraus vielen Dank
    Michael

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:06

      Hallo Michael,

      den entsprechenden Absatz können Sie in Anlage A 7.5.9 im „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR) nachlesen. Dieser Abschnitt besagt: „Bei Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge oder Container und in den Fahrzeugen oder
      Containern untersagt. Das Rauchverbot gilt auch für die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher
      Geräte.“

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 21. März 2016, 10:05

    Bin mit aufgeklappten Warntafeln durch den Elbtunnel gefahren was für eine Strafe muss ich erwarte

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 11:45

      Hallo Sven,

      eventuell liegt bei Ihnen ein Verstoß gegen die vorgeschriebenen Abmessungen von Fahrzeugen vor. Genaueres sagt Ihnen aber ein womöglich bei Ihnen eintreffender Bußgeldbescheid.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • marco 27. Februar 2016, 21:14

    Guten tag ich fahre adr was passiert wenn ich befüllte behälter mit rest anhaftungen abhole auch wenn es ältere anhaftungen sind wie Lacke oder ölig sind behälter wären asp 800 oder asf 1000. Genauso wenn diese behälter verbeult sind und ich sie befüllt transportiere. MFG MARCO

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 11:56

      Hallo Marco,

      wenden Sie sich mit Ihrer speziellen Frage bitte an Ihren Arbeitgeber oder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel J. 17. Februar 2016, 13:31

    Hallo, habe gestern ziemlichen Blödsinn gebaut. War zwar mit Mindermenge, sprich unter 1000 Punkten unterwegs, allerdings hat mir für 2 leere Propangasflaschen (11kg Flaschen) das Beförderungspapier gefehlt und bei meinem Lieferschein hatte ich 6 Stickstoffflaschen drauf stehen, die wollte der Kunde aber nicht haben, deshalb hat er mir diese Position vom Lieferschein gestrichen. Die Stückzahl war noch gut lesbar und ich hab einen Vermerk dazu gemacht mit „falsch retour“ Dies hat der Polizist natürlich nicht gelten lassen. Und der Dritte Verstoss waren die Feuerlöscher, sind beide auf Jänner 2016 gestanzt, sprich war einen Monat drüber. Könnt ihr mir eventuell sagen mit welchen Kosten ich da ca. rechnen muss? Vielen Dank im Voraus und Lg Daniel

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:51

      Hallo Daniel J.,

      leider können wir Ihnen hier keine genaue Zahl nennen. Dieser Fall ist so individuell, dass die Behörde hier im Einzelfall entscheidet, welches Bußgeld angemessen wäre. Es ist daher ratsam, erst einmal abzuwarten. Spätestens der Bußgeldbescheid bringt Gewissheit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank S. 12. Februar 2016, 20:00

    Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Zusatzschild Gefahrgut, wenn auf einer ca. 20 Kilometer langen Strecke mehrere verschiedene andere Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen?

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:44

      Hallo Frank,

      die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt normalerweise so lange, bis sie durch ein weiteres Schild (Verkehrszeichen 278 bzw. 282) oder ein Ortsschild aufgehoben wird. Wenn unter dem Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung eine Streckenlänge angegeben ist, wird in der Regel kein Aufhebungsschild aufgestellt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sascha S. 5. Februar 2016, 21:17

    Hallo
    Ich bin auf der Bundesstraße mit 80 km/h anstatt den erlaubten 60km/h gefahren ich wurde geblickt ich fahre einen Hängerzug mit gefahrengut mit welcher Strafe muss ich rechnen

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 12:02

      Hallo Sascha,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h außerorts mit Gefahrgut kommt ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Herbert M. 24. Januar 2016, 1:09

    Guten Tag,
    ich habe von meinem Chef die Weisung erteilt bekommen, eine Fahrt mit Teilen an kennzeichnungspflichtigem Gefahrengut am Sonntag um 10.00 Uhr national innerhalb Deutschlands anzutreten.
    Wenn dies nicht gestattet ist, womit habe ich nach dem Bußgeldkatalog zu rechnen.
    Welche Geldstrafe und vor allem, wie viel Punkte???
    Vielen Dank im voraus
    Herbert M.

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:46

      Hallo Herbert,

      laut Bußgeldkatalog erwartet Sie ein Bußgeld von 120 Euro, wenn Sie sonn- oder feiertags mit dem LKW fahren. Bei der Anordnung dieser Fahrt an einem Sonn- oder Feiertag ist ein Bußgeld von 570 Euro fällig. Punkte in Flensburg erwarten Sie in der Regel nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kruno 27. Dezember 2015, 17:19

    Hallo ich bitte ein antwort an frage : als lkw fahrer habe in nacht mit kolegen mehr bier getrunken dan kurz geschlaft und dann habe gefahrt mit lkw , polizei kontrolle hat mich gestopt und in kontrolle hatte ich 00,35 alkohol . Ich habe bezalt sofort geld strafe 530 euro . Sie geben mir gesagt 1 monat wird fahr ferbot . Wird diese fahr ferbot wirklich 1 monat dauern und wie lange dauert bis komt mir mit post papier an welchem werde schreiben wann muss ich furerschein abgeben . Danke Krunoslav

    • bussgeld-info.de 28. Dezember 2015, 9:48

      Hallo Kruno,

      wenn Ihnen die Polizei bzw. die Bußgeldbehörde ein Fahrverbot für einen Monat ausgesprochen hat, wird dieses auch eintreten. Je nach Bußgeldbescheid, welcher bei Ihnen via Post eingeht (das kann nach dem Bearbeitungszeitraum etwas Zeit beanspruchen) ist der Zeitpunkt ab dem das Fahrverbot gilt gelistet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Viktor 15. Dezember 2015, 22:04

    Hallo. Ich fahre Stückgut aus und Heute hatte ich 2 Pal. Knallzeug drauf und eine Pal war nach links und nach hinten nicht gesichert. Der Polizist meinte, es kostet mich 150 € aber im internet fallen die Strafen viel höher aus. Es waren gerade mal 600 ADR Punkte. was meint ihr und kriegt mein chef auch eine strafe ??

    lg

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 12:22

      Hallo Viktor,

      für die Ladungssicherung sind mehrere Personen verantwortlich: Der Fahrer vor und während der Fahrt, der Fahrzeughalter als Spediteur, der Versender als Hersteller und der Verlader als Versandleiter. Dementsprechend kann auch Ihr Chef eine Strafe erhalten. Der Fahrer muss die Sicherung überprüfen und kann die Fahrt notfalls auch verweigern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Joachim 30. Oktober 2015, 14:50

    Ich fahre LKW und darf nur Stoffe bis 1000 Punkte fahren.
    Wenn ich dieses Material dabei habe und kontrolliert werde aber an den Stoffen keine Gefahrgutbelege sind was habe ich da zu befürchten?

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 12:09

      Hallo Joachim,

      bis 1000 Punkte besteht keine Kennzeichnungspflicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thomas 28. Oktober 2015, 0:00

    Hallo, weis nicht ob das jetzt hier reinpasst .Aber weis nicht ,wo ich anders Fragen kann.Hatte heute eine Kontrolle mit ADR. Habe bei einem Kunden 4 Fässer Gefahrgut Zugestellt und anschließend 4 Fässer(selber Hersteller) mit alt Flüssigkeit abgeholt.Laut Begleitpapieren ,war es unter Abfallgefahrgut eingetragen.Hab alles vorschriftsmäßig gesichert und die Klappen geöffnet ,da 2400 Punkte. Der Polizist Fragte mich nach der Abfallwirtschaffts Liezenz und nach den A Klappen ,was ich beides nicht hatte.
    Weder mein Chef noch meine Spedition und Kunde hat mich nach der Lizenz oder die A Klappen gefragt oder Kontrolliert.Und weder in der ADR Schulung noch mein Chef oder die Firma, haben mich über die Vorgehensweise bei eventuellen Abfall Transporten aufgeklärt.Bei der ADR Schulung war es immer nur ,das der Abfallbegleitschein ausreichen würde mit entsprechender Gefahrgutangaben. Ich weis Unwissenheit schütz nicht vor Strafe.Aber
    jetzt weis ich nicht,was ich an Strafe rechnen muss.

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 12:25

      Hallo Thomas,

      die örtlich zuständige Genehmigungsbehörde (in der Regel das Landratsamt) kann Ihnen meistens Fragen zur Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung bei Abfall-Gefahrgut beantworten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 22. Oktober 2015, 4:46

    Ich möchte bitte wissen, was auf mich zu kommt,wenn man mit dem LKW ( 40 t ) auf Autobahn bis 9 km/h zuviel gefahren und war 120km/h. Und die orange Gefahrguttafel aufgeklapp war.Bitte geben Sie an wieviel Bußgeld,Punkte sowie Fahrverbot das laut Bußgeldkatalog macht.Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 11:11

      Hallo Martin,
      sind Sie 9 km/h zu schnell gefahren, droht ein Bußgeld von 15 Euro.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wolfgang 20. Oktober 2015, 16:11

    Hallo,
    Ich fahre einen Kleintransporter mit max. 1 t Nutzlast, also keinen Tank oder Schüttgut und bin mir in folgenden Punkten nicht mehr ganz sicher:
    – die orangene Warntafel sind erst ab 1001 Gefahrenpunkten zu verwenden?
    – wann müssen diese Tafeln zusätzlich mit den UN-Nummern versehen sein?
    – wann sind zusätzlich die Gafahrenzettel erforderlich?

    VG und herzlichen Dank für die Infos

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 12:56

      Hallo Wolfgang,

      die orangefarbene Tafel muss z. B. ab 1000 Punkten verwendet werden. Alternativ können Sie bei der nächsten Sicherheitsprüfung auch einmal die Prüfer dazu befragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Below 12. August 2015, 13:03

    Ich habe nach der Entladung den Domdeckel nicht verschlossen…..nur aufgelegt…..dann bei der Kontolle eine Strafanzeigen bekommen.
    Mit was muss ich jetzt rechnen??

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 19:20

      Hallo Below,

      da Sie vermutlich mit einem Tankfahrzeug unterwegs waren, haben Sie Gefahrengüter transportiert. Ist die Dichtheit eines Tanks nicht überprüft, können hier 250 Euro Bußgeld drohen. Sie sollten allerdings den Bußgeldbescheid abwarten bzw. den weiteren Ermittlungsstand, da hier individuell geahndet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans C. 23. Mai 2015, 11:52

    Wenn bei einer Kontrolle der Fahrerkarte festgestellt wird das der Fahrer die ganzen Zeit anstatt 80 km/h
    90 km/h gefahren ist kann er dann nur für das eine Vergehen bestraft werden oder gibt es eine Staffelung auch von den Vorigen Überschreitungen. ?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:39

      Hallo Hans,

      bei dieser moderaten Geschwindigkeitsüberschreitung könnte allein der Abzug der Toleranz dazu führen, dass das Vergehen nicht bestraft wird. Bei den Ergebnissen aus dem Kontrollgerät werden nämlich einige Prozent abgezogen, da die Messungen nicht sehr genau sind und zu Gunsten des Fahrers gewertet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jahn 13. Mai 2015, 17:16

    Hallo,ich möchte bitte wissen, was auf mich zu kommt,wenn man mit dem LKW ( 40 t ) innerorts bis 15 km/h zuviel gefahren ist und die orange Gefahrguttafel aufgeklappt war.Bitte geben Sie an wieviel Bußgeld,Punkte sowie Fahrverbot das laut Bußgeldkatalog macht.Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:55

      Hallo,

      ein Bußgeld von 60 Euro fällt an, wenn Sie innerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 15 km/h begangen haben, während Sie gefährliche Güter transportiert haben. Ein Fahrverbot gibt es nicht, aber einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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