Bußgeldkatalog LKW: Gefahrgut & die ADR-Bestimmungen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bei einem Gefahrguttransport gelten für LKW-Fahrer besondere Regeln. Schließlich kann durch die unsachgemäße Behandlung von Gefahrgut nicht nur die Umwelt gefährdet werden, sondern auch der Fahrer selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer. In der Bußgeldtabelle Gefahrguttransport haben wir die wichtigsten Bußgelder bezüglich von Gefahrgütertransporten zusammengestellt.

Tatbestand bei GefahrguttransportBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Eine durch Zeichen 261 (Verbot für LKW mit Gefahrgütern) gesperrte Straße befahren100 €1
Eine durch Zeichen 261 gesperrte Straße befahren, nachdem dieser Verstoß bereits einmal in Flensburg eingetragen wurde250 €1(1 Monat)1 M
Auf der Autobahn den Mindestabstand von 50 m nicht eingehalten120 €1
Trotz Schnee, Regen, oder Glätte die Geschwindigkeit nicht gedrosselt150 €1
Bei eingeschränkter Sichtweite nicht die Fahrt unterbrochen140 €1
...mit Gefährdung180 €1
...mit Unfall217,50 €1
Fahrzeug war nicht in vorschriftsmäßigem Zustand. Es lag eine Gefährdung anderer vor.330 €1
...es kam zum Unfall397.50 €1
Fahrt angeordnet oder zugelassen, obwohl das Fahrzeug nicht in vorschriftsmäßigem Zustand war405 €1
...mit Gefährdung487,50 €1
...mit Unfall585 €1

Einzelne Bußgeldkataloge und Bußgeldrechner zum Thema „Gefahrgut“

Die Gefahrgutverordnung für LKW (GGVSEB)

Die Gefahrenkennzeichnung am LKW ist in der GGVSEB vorgeschrieben.
Die Gefahrenkennzeichnung am LKW ist in der GGVSEB vorgeschrieben.

Gefahrgut mit dem LKW zu transportieren, unterliegt in Deutschland besonderen Vorschriften. Eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen bildet die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). In der Gefahrgutverordnung sind sowohl die Bestimmungen für die Durchführung eines Gefahrguttransports enthalten also auch die Vorgaben für die korrekte Kennzeichnung eines solchen Transports.

Wie diese Kennzeichnung aussehen muss, welche Ausrüstung bei einem Transport von Gefahrgut per LKW immer vorhanden zu sein hat und welche Sanktionen bei einer Missachtung der Vorgaben auf Fahrer und Unternehmer zukommen können, beantwortet der folgende Artikel.

Was müssen LKW-Fahrer bei einem Gefahrguttransport beachten?

Wer mit einem LKW gefährliche Güter transportiert, dem obliegt eine besondere Verantwortung. Schließlich ist der Gefahrgut-LKW eine potentielle Gefahr. Damit sich diese nicht entfalten kann, existieren strenge Regeln zur Beförderung gefährlicher Güter mit dem LKW. Der Bußgeldkatalog hält eine Vielzahl an hohen Bußgeldern für Fahrer bereit, die sich bei einem Gefahrguttransport nicht korrekt verhalten und so hohe Risiken eingehen. Grundsätzlich gilt: Beim Transport von Gefahrgut liegt die allererste Priorität auf der Sicherheit, und nicht auf der Schnelligkeit des Transports!

Aus diesem Grund haben LKW-Fahrer bei einem Gefahrguttransport die Aufgabe, bei schlechter Witterung oder schlechten Sichtverhältnissen die Fahrt sofort zu unterbrechen und einen Parkplatz aufzusuchen. Das Einhalten von Terminen und Zeitplänen ist dabei zweitrangig. Laut Bußgeldtabelle sind die Bußgelder bei einem Verstoß gegen die StVO während des Gefahrgütertransports besonders hoch;  zudem gibt es Punkte in Flensburg, um dem Fahrer die Gefährlichkeit seines Fehlverhaltens vor Augen zu führen. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen.

Hohe Bußgelder nicht nur für den Fahrer

Eine Missachtung der Bestimmungen im ADR für LKW hat Bußgelder zur Folge.
Eine Missachtung der Bestimmungen im ADR für LKW hat Bußgelder zur Folge.

Übrigens kann das Bußgeld bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten laut Bußgeldkatalog dann erhöht werden, wenn das Vergehen bei einem Gefahrguttransport stattfand! Dies betrifft beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Überladung. Außerdem werden bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit bei einem Gefahrguttransport auch andere Verantwortliche im Transport-Unternehmen mit Bußgeldern bestraft.

Das ist vor allem beim Zustand des LKW relevant: Ein Gefahrgut-LKW zum Gefahrguttransport muss stets im ordnungsgemäßen Zustand sein. Das bedeutet, dass er regelmäßig überprüft und gewartet wird. Dafür trägt nicht allein der Fahrer die Verantwortung, sondern auch sein Vorgesetzter. Dementsprechend kann ein Bußgeldbescheid auch an den Chef des Unternehmens geschickt werden, wenn dieser beim Gefahrguttransport nicht verantwortungsbewusst handelte. Neben dem Bußgeld können in diesem Fall auch Flensburger Punkte die Folge sein, wie dem Bußgeldkatalog zu entnehmen ist.

Die verschiedenen Gefahrgutklassen

Die Vereinten Nationen haben die verschiedenen gefährlichen Stoffe anhand ihrer Eigenschaften in Klassen eingeteilt, um sie zu kategorisieren. Im wesentlichen gibt es 8 verschiedene Klassen und eine Sonderklasse, die die übrigen gefährlichen Stoffe beinhaltet. Die einzelnen Klassen sind in Unterklassen aufgeteilt; jede Unterklasse verfügt auch über eine eigene Warntafel. Fällt ein Stoff in ein der Klassen, qualifiziert er sich als Gefahrengut. Er bekommt dann eine vierstellige Nummer (die sogenannte UN-Nummer).

Folgende Gefahrgutklassen gibt es:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe (z.B. Spengstoff)
  • Klasse 2: Gase, gasförmige Stoffe (z.B. Helium)
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe (z.B. Klebstoffe)
  • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe (z.B. Schwefel)
  • Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe (z.B. Wasserstoffperoxid)
  • Klasse 6: Giftige Stoffe (z.B. Quecksilber)
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe (z.B. Radium)
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe (z.B. Salzsäure)
  • Klasse 9: verschiedene weitere gefährliche Stoffe (z.b. Asbest)

Bestimmungen zur Beförderung gefährlicher Güter aus der Gefahrgutverordnung (GGVSEB)

Geschieht mit einem Gefahrguttransport ein Unfall, ist Vorsicht geboten.
Geschieht mit einem Gefahrguttransport ein Unfall, ist Vorsicht geboten.

Die Gefahrgutverordnung legt fest, wie mit den einzelnen Stoffen bei einem Transport umgegangen werden muss.

In ganz Europa gültig ist das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Rout, zu deutsch: Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), welches die GGVSEB insofern ergänzt, als dass sie die Vorschriften für den Gefahrguttransport auch im Ausland festlegt. Die GGVSEB ist das nationale Recht, aber es beruht auf dem ADR.

Vorschriften zum Gefahrguttransport laut ADR und GGVSEB

In der Gefahrgutverordnung ist festgelegt, dass Gefahrgut-LKW, eine orangene Warntafel gut sichtbar an die Karosserie anbringen müssen. Dieser Gefahrgutaufkleber verfügt über einen Zahlencode, aus der die Gefahrgutklasse des transportierten Gefahrguts ersichtlich wird. Weiterhin schreibt die Gefahrgutverordnung vor, dass ein Unfallmerkblatt dem LKW-Fahrer vorliegen muss; dieses muss er während der Fahrt stets parat haben.

Es enthält Hinweise, wie er bei einem Unfall handeln soll, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Übrigens muss dieses Merkblatt auch in den jeweiligen Sprache der durchquerten Länder vorliegen. Je nachdem, welcher Stoff mitgeführt wird, sind nämlich besondere Vorkehrungen zu treffen. Tritt beispielsweise ein Unfall bei dem Transport von giftigen Gasen auf, so ist es wichtig, dass der Fahrer sofort seine Schutzmaske aufsetzt, um sich zu schützen. Aus diesem Grund muss der Fahrer auch genau über die Art des transportierten Gefahrguts informiert sein. Auch Notfallrufnummern stehen auf dem Unfallmerkblatt, so dass bei einem Unfall schnell die zuständigen Behörden alarmiert werden können.

Die Verantwortung des LKW-Fahrers bei einem Gefahrguttransport

Nach einem Unfall mit einem Gefahrguttransport muss der LKW oft besonders gesichert werden.
Nach einem Unfall mit einem Gefahrguttransport muss der LKW oft besonders gesichert werden.

Der LKW-Fahrer hat bei einem Gefahrguttransport eine verantwortungsvolle Position. Er muss bereits bei der Beladung des LKWs darauf achten, dass kein Posten in einer undichten oder beschädigten Verpackung transportiert wird. Er muss prüfen, ob die Ladungssicherung angemessen verlaufen ist; möglicherweise ist ein Prüfen der Ladung in bestimmten Intervallen erforderlich.

Im Laufe der Fahrt gilt für LKW-Fahrer ein striktes Alkoholverbot. Wer bei einem Gefahrgut-Transport Alkohol konsumiert, kann seinen Job verlieren – sogar wenn die Promillegrenze von 0,5 Promille nicht annähernd überschritten wurde. Ein Gerichtsurteil hat 2008 noch einmal bestätigt, dass eine fristlose Kündigung von einem LKW-Fahrer gerechtfertigt ist, wenn dieser vor der Fahrt Alkohol konsumiert hatte. Übrigens gilt bei einem Gefahrguttransport auch ein Rauchverbot; es besteht hier nämlich die Gefahr, dass sich die gefährlichen Stoffe entzünden.

Ausrüstung bei einem Gefahrguttransport

Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) legt fest, welche Ausrüstung für Gefahrguttransporte verpflichtend ist. Folgende Dinge müssen für jedes Besatzungsmitglied mitgeführt werden:

  • Warnweste
  • Taschenlampe
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzbrille

Zudem muss vorhanden sein:

  • ein Unterlegkeil
  • 2 Warnzeichen (selbststehend)
  • Augenspülflüssigkeit

Das ADR-Gefahrgut ist in die oben bereits erwähnten Gefahrgutklassen eingeteilt. Manche dieser Gefahrgutklassen erfordern eine besondere Ausrüstung bei dem Transport. Dem Unfallmerkblatt ist dies im Detail zu entnehmen.

Schulung für LKW-Fahrer vor dem Gefahrguttransport

Ein Gefahrzeichen ist an einem LKW bei einem Gefahrguttransport immer anzubringen.
Ein Gefahrzeichen ist an einem LKW bei einem Gefahrguttransport immer anzubringen.

Ebenso wichtig wie die korrekte Ausrüstung ist die Schulung, die ein LKW-Fahrer durchführen muss, bevor er laut Gefahrgutverordnung  Gefahrguttransporte durchführen darf. Eine Bescheinigung über den Besuch einer Schulung (auch „Gefahrgüterführerschein“ oder ADR-Bescheinigung genannt) ist bei einer Kontrolle vorzuweisen. Fehlt die Bescheinigung, ist ein Bußgeld von bis zu 500 Euro die Folge!

Nach einem dreitägigen Kurs muss der Anwärter auf den Gefahrgut-Führerschein laut Verkehrsrecht noch eine Prüfung bestehen, um das begehrte Zertifikat zu erhalten. Die Schulung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden, damit das Wissen der LKW-Fahrer über die Gefahrgüter stets auf dem neuesten Stand bleibt. Zu diesem Zweck ist eine Fortbildung zu besuchen, die 1,5 Tage andauert. Darauf folgt wieder eine Prüfung.

Sollten zwischen den einzelnen Prüfungszeiträumen oder ganz konkret vor einem Gefahrguttransport Fragen auftreten, so können  sich die LKW-Fahrer an den Gefahrgutbeauftragten ihres Unternehmens wenden. Dieser kann ihm kompetente Auskunft geben.

Änderungen bei den Vorschriften zum Gefahrguttransport

Alle zwei Jahre wird das ADR abgeändert und aktualisiert; die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Januar, doch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni erleichtert die rechtzeitig Übernahme der Änderungen. Es gibt einige Änderungen bezüglich des ADR-Gefahrguts, wie beispielsweise die Einführung neuer UN-Nummern zur Kennzeichnung von Stoffen.

Leere Verpackungen, die ungereinigt sind und vorher ein Gefahrgut beinhalteten, bekommen ebenfalls eine neue Nummer, die auf dem Gefahrgutzeichen angebracht werden muss. Neben einigen weiteren Modifizierungen wird auch das Unfallmerkblatt aktualisiert. Doch die Änderungen hier sind meist nur geringfügig, so dass bis 2019 auch das alte Unfallmerkblatt gültig ist. Die Verordnung sollte im Einzelfall vom Gefahrgutbeautragten eines Unternehmens mit den jeweiligen Bedürfnissen abgeglichen werden.

FAQ: Gefahrguttransporter

Welche Gefahrgutklassen gibt es?

Es gibt 9 Gefahrgutklassen. Welche das sind und was sie bedeuten, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Was ist, wenn ein Gefahrguttransport gegen die Verkehrsregeln verstößt?

Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials sind auch die Sanktionen entsprechend höher. Hier haben wir die Bußgelder für Sie aufgelistet.

Welche Ausrüstung müssen LKW mit gefährlichen Gütern immer mitführen?

Neben der üblichen Ausstattung (Warndreieck, Warnweste) sind weitere Gegenstände notwendig (z. B. Schutzhandschuhe). Eine ausführliche Liste erhalten Sie hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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  • Daniel K. 15. Mai 2019, 7:52

    Hallo ich wurde vom BAG angehalten bei der Prüfung wurde festgestellt das ich eine 5kg sauerstoffflasche dabei hatte aber kein Feuerlöscher

    Ich wusste aber garnicht das ich diesen brauche würde nicht von der Firma unterrichtet eingewiesen und mir wurde auch keiner zu Verfügung gestellt
    Jetzt wollte ich fragen werd die straffe zahlen muss und vor allem wir hoch die Strafe ist ist mir morgens ersichtlich

    MfG Daniel k.

  • Markus 2. Mai 2019, 9:52

    Guten Tag,

    wo findet man eine verbindliche Aussage darüber, dass der eigene Fahrzeugtank bei der 1000-Punkteregel nicht dazugezählt wird?

    Vielen Dank im voraus.

    VG
    Markus

  • franziskaner 28. November 2018, 20:05

    Dürfen Gefahrgut-LKW an Supermärkten für den Privateinkauf parken?
    (Fremdgefährdung der übrigen Kunden im Falle von Explosionen durch Auffahrunfälle, Krebsgefahr bei Asbest durch Anhaftungen)

  • franziskaner 28. November 2018, 19:59

    Dürfen Gefahrgut-LKW an Supermärkten parken, um dort einkaufen zu gehen(also keine Belieferung
    des Supermarktes)?

  • André 21. Juli 2018, 0:25

    Hallo ans Team,
    Meine Frage wäre: bei der Entsorgung von IBC’s mit kennzeichnungspflichtiger Flüssigkeit (lösemittelhaltig).
    Welche Menge muß in den Übernahmeschein eingetragen werden?
    Das Fassungsvermögen, z.B. 600, oder 1000 l, oder die Füllmenge, die ich ja nur schätzen kann +- 10-20 l ?
    Trage ich die Füllmenge z.B 600 l ein und der IBC ist nur zur Hälfte gefüllt, kommt bei einer Kontrolle ggf. die Frage auf, wo ich die Differenz zu den 600 l gelassen habe.??

    • bussgeld-info.de 10. August 2018, 14:42

      Hallo André

      Da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen, empfehlen wir einen Anwalt mit den Details Ihres Falls zu betrauen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Michael 23. Juni 2018, 11:33

    Hallo zusammen
    Ich befördere mit meinem Kippsilo ADR der klasse 6 wenn ich leer bin soll ich Zement oder Kalksteinmehl laden, der silo wurde vorher nicht gereinigt darf ich dann laden und die schilder schliessen oder nicht.

    • bussgeld-info.de 3. Juli 2018, 14:30

      Hallo,

      mit Ihrer Frage sollten Sie sich an eine Kfz-Zulassungsbehörde oder an das Ordnungsamt wenden. Diese können Ihre Lage besser einschätzen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Detlef 29. Mai 2018, 15:58

    Liebes Team,
    ich habe eine Frage:
    Gibt es eigentlich bei Gefahrgutfahrer überhaupt eine Ordnungswidrigkeit, die unter 60,-€ ist und nicht mit einem Punkt bewertet wird? Ich habe so den verdacht, dass, egal, wie „klein“ die Ordnungswidrigkeit ist, man als Gefahrgutfahrer immer einen Punkt kassiert?
    Eine Antwort wäre sehr nett.

  • Rene 5. Mai 2018, 8:02

    Hallo, ein Fahrer von uns hat einen ADR LKW mit UN 60 im Gewerbegebiet am Wochenende abgestellt es ist ein Silo mit Abfallasche war alles richtig gekennzeichnet. Jetzt kommt ein Bußgeldbescheid über 250€ für den Fahrer und 500€ für mit als Aufsichstperson. Ist das so korrekt oder lohnt es sich da mal mit einem Anwalt nach zu fragen ? Danke für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2018, 17:25

      Hallo,

      ob sich ein Einspruch in diesem Fall lohnt, kann ein Anwalt am besten beurteilen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Enrico K. 4. Mai 2018, 18:16

    Hallo ich fahre ein LKW mit Anhänger, jetzt wurde ich angehalten und mir wurde vorgeworfen ich habe am Anhänger die Orange Farbene Gefahrgut Tafel nicht aufgemacht ,dies bejahte ich mit dem Argument ich habe nur auf dem LKW Gefahrgut geladen und nicht auf dem Anhänger worauf der Beamte erwiderte der LKW mit Anhänger stelle eine Einheit dar worauf ich sagte der LKW stelle eine Einheit dar als auch der Anhänger von daher muss ich den Anhänger nicht ausschildern.
    Stimmt denn meine Auffassung ? Vielen Dank für eine Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Enrico Kuprat

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2018, 11:06

      Hallo Enrico K.

      Grundsätzlich gelten Lkw und Anhänger im Straßenverkehr als eine Einheit. Daher müssen in der Regel beide beschildert werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Henning 4. Mai 2018, 9:50

    Hallo womit muss ich rechnen wenn ich Außer Orts 80 bei erlaubten 70 KMH gefahren bin und geblitzt wurde mit einem Gefahrguttransporten (Tankwagen)

  • Robert 2. Februar 2018, 14:05

    Hallo,

    Ich wollte nur mal wissen wie es sich mit nicht verschlossenen Staukästen (Tankzug / Untenbefüllung / Pumpenkasten z.B.) verhält? Ist bei einer Kontrolle eine Strafe zu erwarten wenn dies nicht verschlossenen ist?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 11:47

      Hallo Robert,
      unter Umständen kann dies einen Verstoß gegen die Ladungssicherung darstellen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julia 4. Januar 2018, 17:10

    Hallo ich habe da mal eine Frage ich bin bei Fahrerin bei mein Mann und wollte mal fragen ob ich mit fahren kann wenn er ADR fährt ? Ich habe kein ADR Schein und lenke den LKW auch nicht !!

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 16:50

      Hallo Julia,

      wenn Sie lediglich als Beifahrerin Ihren Mann begleiten, brauchen Sie keinen ADR-Schein. Sollten Sie ihm allerdings bei der Arbeit helfen wollen, müssen Sie zunächst bezüglich des Gefahrguttransports unterwiesen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Werner 30. November 2017, 18:26

    Hallo ich bin Logistikleiter in einem Unternehmen das Altbatterien entsorgten muss. Hierzu wurde ein Unternehmen beauftragt. Als der LKW Fahrer kam habe ich ihn gefragt ob das ein geeigneter Anhänger bzw Schütte ist. Er sagte ja. Nun stellte sich bei einer Kontrolle heraus das die LKW Schütte aus Alluminum war statt Stahl. Nun soll ich ein Strafe von 500 Euro bezahlen, kann es sein dass ich hier einen Punkt in Flensburg bekomme.

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 11:39

      Hallo Werner,

      ein Punkteeintrag ist möglich, diese werden meistens jedoch bereits im Bußgeldbescheid genannt. Um sicherzugehen, kann eine Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt angefordert werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marie 8. November 2017, 13:57

    Hallo,
    Habe als Verladerin auf dem gefahrgutzettel 22 von 23 fässer angegeben (verzählt). Der lkw fahrer kam in eine Kontrolle. Polizeit bemängelte das die Liste falsch ausgefüllt wurde. (1 fass zu viel)
    Bekam einige wochen später post das ich mich dazu äussern soll.
    Mit was muss ich rechnen ?
    Mit freundlichen gruß marie

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 10:35

      Hallo Marie,

      das lässt sich nicht so einfach beantworten. Bei Gefahrgut sollten Sie in der Regel auch nicht allein in der Verantwortung stehen, sondern auch weitere Personen wie zum Beispiel der Fahrer des Lkw.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marvin 30. August 2017, 3:15

    Hallo

    Was erwartet mich als Entlader wenn ich einen Tankzug einladen habe und der domdeckel oben offen war.
    Dieses Fahrzeug war nun bei einer anderen Firma wurde geladen und nach der Beladung is besagtes Fahrzeug los gefahren und an diesem Domdeckel undicht gewesen.
    Was droht mir nun

    ( Dem Fahrer wurde mitgeteilt das er dem domdeckel schließen soll )

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 8:50

      Hallo Marvin,
      werden die Vorschriften gemäß ADR nicht eingehalten, kann unter anderem ein Bußgeldin Höhe von 500 Euro drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philipp 15. August 2017, 15:20

    Hallo,
    Ich würde auf der Autobahn mit 75km/h geblitzt und es waren nur 60km/h erlaubt.
    Fahre ein Tankwagen und die Orangen Tafeln waren auf. Bin unteranderem schon öffters vorgemerkt.
    Womit muss ich rechnen?
    Mit freundlichen Grüßen Philipp

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 9:52

      Hallo Philipp,
      der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Konrad 6. August 2017, 16:13

    Hallo ich bin mit meinem 40toner und Gefahrgut in der Ortschaft 11kmh zu schnell gefahren! Nun möchte ich gern wissen was auf mich zukommt Geldstrafe,Punkt usw.?

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 8:49

      Hallo Konrad,

      eine derartige Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Bußgeld von 25 Euro nach sich. Wer eine durch Zeichen 261 gesperrte Straße befährt, muss ein Bußgeld von 100 Euro zahlen und mit einem Punkt rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eigen 18. Juli 2017, 18:47

    Hallo
    Lkw bis 3.5t. wurde von BAG kontrolliert, dabei war Gefahrgut UN 3090 und kein Feuerlöscher(Weiterfahrt untersagt). Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen?
    Danke

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2017, 11:26

      Hallo Eigen,

      wer der Pflicht nicht nachkommt, einen Feuerlöscher im Lkw mitzuführen, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. Für das Befördern von Gefahrgut wird ein weiteres Bußgeld anfallen. Wird eine Beförderung nicht rechtzeitig angehalten oder ordnungswidrig fortgesetzt, droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 25. Mai 2017, 20:36

    Darf ich mit Hängerzug (Wechselmuldenfahrzeug, jeweils voll beladen!), Asbestbags und asbestplattensäcke, sowie big bags mit glasfasernem Dämmmaterial, ohne adr Schein, zum jeweiligen endeinlagerungsort (Deponie) verbringen, oder nicht? Die Frage klingt sicher dämlich, doch denke ich, hier bekomme ich kompetenten Rat! Besten Gruß und Dank!

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 9:03

      Hallo Tobias,
      der Umgang mit Sondermüll kann sich regional unterscheiden, daher sollten Sie sich an die zuständigen Behörden wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 1. Mai 2017, 14:58

    habe quecksilbrige Abfälle aus Gasreinigung 10 14 01* die als gefährlich eingestuft sind , laut Papier die ich bekam
    kein ADR ich war mir nicht sicher ,weil ich dachte das es Giftig 6.1 sei habe ich es so mit Gefahr- Zettel markiert
    und bin aufgeklappt und mit allen ADR Vorschriften gefahren ( sämtlicher ADR Ausrüstung ) am Zielort wurde mir gesagt hätte ich nicht machen sollen . ist es ein Verstoß

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 9:23

      Hallo Michael,

      wenn Sie Gefahrgut transportieren muss dies als solches gekennzeichnet sein und Sie müssen alle geltenden Vorschriften beachten. Auch die Papiere müssen diesbezüglich eindeutig sein und die Stoffe kennzeichnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • rene 13. April 2017, 20:44

    Hallo! Ich bin mit einem tankzug angehalten worden wo ich beim laden vergessen habe bei 2 von 6 Kammern die warntafeln umzustellen von ok auf dk ! Also war eine falsche un Nummer ! Und dazu wurde der amaturenschrank bemängelt weil er leicht ölfeucht war ( aber nichts rausgetropft weil er ja dicht ist ) und ihn nur entlehren darf an geeigneten stellen ! Der Polizist hat mir gesagt das wird teuer und hat mir einen schönen Abend gewünscht ! Womit muss ich da rechnen?

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 10:26

      Hallo Rene,

      warten Sie am besten den Bußgeldbescheid ab. Dort können Sie nachlesen, was Ihnen vorgeworfen wird und ggf. einen Einspruch einlegen sowie Rechtsbeistand holen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 8. April 2017, 14:36

    Ich bin unbeladen auf der Autobahn gefahren und hatte versehentlich an meinem LKW die orangenen Schilder aufgeklappt…
    Kontrolle war allgemein und zu den schildern habe ich eine mündliche Verwarnung bekommen ab nun geschlossen zu fahren… nun habe ich ein Bußgeld in Höhe von 128€ bekommen… in wie weit ist das rechtens?

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 8:09

      Hallo Marcel,

      leider können wir aufgrund Ihrer Ausführungen nicht nachvollziehen, warum ein Bußgeld ausgesprochen wurde. Dementsprechend kann keine Angabe zur Verhältnismäßigkeit der Höhe gemacht werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 16. März 2017, 16:25

    Hallo war in einer 30er Zone 13 kmh zu schnell mit Adr womit muss ich rechnen lkw über 7.5

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 9:21

      Hallo Martin,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Chris P. 10. März 2017, 17:03

    Hallo Team,

    Ich fahre einen Tankwagen.
    Kann ich bei einer Kennzeichnungspflichtigen fahrt einen Beifahrer mitnehmen der keinen ADR Schein hat?

    Grüsse

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:48

      Hallo Chris P.,

      der Beifahrer braucht den ADR-Schein in der Regel nur, wenn er das Fahrzeug auch lenkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christopher B. 27. Februar 2017, 4:21

    Brauche ich ein ADR Schein um eine mobile Heizstation das mit 1000l Heizölbetankt werden kann

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 10:15

      Hallo Christopher,

      Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Martin 23. März 2017, 8:36

      Hallo Christopher brauchen sie nicht wir vermieten die bei uns in der firma

  • Marvin 24. Februar 2017, 10:19

    Hallo ich wurde geblitzt mit 80 kmh laut tempomat auf einer Bundesstraße wo 60 erlaubt ist aber leider habe dabei eine SMS gelesen so wird warscheinlich das Handy mit drauf sein welche Strafe hab ich zu erwarten natürlich mit gefahrgut

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:18

      Hallo Marvin,

      für den Geschwindigkeitsverstoß müssen Sie mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Hinzu kommt ein weiterer Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 30 Euro für den Handyverstoß (dieser wird nur hälftig berechnet). Es drohen Ihnen also ein Bußgeld von 150 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg.

      Ihr Bussgeld.info Team

  • Michael 30. Januar 2017, 0:13

    Hallo,
    Mal eine Frage wenn ich im Stückgut Verkehr meine Lebenspartner dabei habe und sie einen eigenen ADR Koffer hat, sie hat aber den ADR Schein nicht darf sie dann mitfahren oder nicht?

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:01

      Hallo Michael,

      Fahrgäste dürfen in Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern nicht mitfahren. Nur die Fahrzeugbesatzung, die offiziell zur Beförderung eingeteilt wurde, darf im Fahrzeug sein. Manche Unternehmen geben aber Bescheinigungen aus, durch welche auch „Gäste“ als Teil der Fahrzeugbesatzung ausgezeichnet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Christian.l von k 19. März 2017, 21:49

        Hi mir ist ca 500 m die Polizei gefolgt und ich wurde dann direkt im Betriebs Gelände kontrolliert… Mein kleiner von 6 Jahren war auch mit drinnen… Nach der normalen kontrolle sind sie dann auch gefahren ohne das ich irgendwie etwas falsch gemacht habe… Jetzt nach 2 Wochen kam ein Schreiben das ich mich als beschuldigter dazu äußern soll Paragraph 10 gefahrgutG… Meine Frage können die nach 2 Wochen mich noch belangen… Ich finde des ne Frechheit…

        • bussgeld-info.de 20. März 2017, 9:26

          Hallo Christian,

          wir dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. Sie haben die Möglichkeit, einen Anwalt zu kontaktieren, der Sie umfassend beraten kann.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jörg 22. Januar 2017, 18:03

    Hallo zusammen.
    Ich habe mit meinen lkw bei einem Wohngebiet geparkt. Hatte einen Gefahrgut Container geladen. Leer aber ungereinigt. Polizei kam und meinte ich müsste woanders parken. Was ich dann auch tat.
    Mit welcher Strafe darf ich rechnen?

    MfG aus Berlin.
    J.Maurer.

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 13:12

      Hallo Jörg,

      mit etwas Glück zahlen Sie nur 10-20 Euro für das unberechtigte Parken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • KRUEMEL 18. Januar 2017, 12:28

    Hallo…

    Ich bin auf der A2 in einem mit 60km/h für LKW ausgeschildertem Teilstück mit Gefahrgut 89km/h gefahren und geblitzt worden.
    Welche Strafe hat mich zu erwarten?

    MfG

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:48

      Hallo KRUEMEL,
      der Bußgeldkatalog sieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h mit gefährlichen Gütern außerhalb geschlossener Ortschaften folgende Sanktionen vor: Bußgeld in Höhe von 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Markus K. 14. Dezember 2016, 17:51

    Guten Tag,
    wir haben Betriebsintern darüber diskutiert, für welches Fahrzeug das Verkehrszeichen „Durchfahrts Verbot für Fahrzeuge mit Wassergefählichem Stoffen Zeichen 269 gilt.
    Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Zeichen FÜR ALLE LKW mit Wassergefährdenden Stoffen gilt.
    Meine Kollegen sind der Meinung, dieses würde NUR für Tankwagen gelten.
    Welche Aussage ist nun richtig? Können Sie mir die Stelle nennen, wo man den offiziellen Gesetzestext nachlesen kann?

    Vielen Dank!
    Markus K.

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 10:08

      Hallo Markus,

      in der Straßenverkehrsordnung Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Abschnitt 6 Nummer 43 steht zum Zeichen 269:
      „Wer ein Fahrzeug führt, darf die Straße mit mehr als 20 I wassergefährdender Ladung nicht benutzen.“

      Es kommt demnach auf die Menge wassergefährdender Ladung haben, die Sie mit dem betreffenden LKW transportieren möchten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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