Das Fahrtenbuch nicht geführt – Womit müssen Sie rechnen?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wird das Fahrtenbuch nicht geführt, muss mit einigen Konsequenzen gerechnet werden.
Wird das Fahrtenbuch nicht geführt, muss mit einigen Konsequenzen gerechnet werden.

Wird im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen, kann die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen, drohen. Dies erfolgt häufig dann, wenn der Fahrer durch die zuständige Behörde nicht ermittelt werden kann. Sind Fahrer und Halter nämlich nicht identisch, fehlen meist Angaben zum Fahrzeugführer. Kann dieser nach bestimmten Bemühungen auch nicht ermittelt werden, resultiert daraus nicht selten das Führen eines Fahrtenbuchs.

Was passiert jedoch, wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wird? Mit welcher Strafe ist in einem solchen Falle zu rechnen? Droht gar ein Bußgeld, wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wird? Erfahren Sie mehr dazu im folgenden Ratgeber.


Wird das Fahrtenbuch nicht geführt, droht ein Bußgeld

Ordnet die Verkehrsbehörde ein Fahrtenbuch an, sind Sie verpflichtet, dieses zu führen – und zwar auch ordnungsgemäß. Das heißt, alle wichtigen Angaben wie Name und Anschrift des Fahrzeugführers, das amtliche Kennzeichen des Kfz und Datum sowie Uhrzeit der entsprechenden Fahrten sind anzugeben. Dabei ist entscheidend, dass Sie sowohl den Beginn der Fahrt notieren als auch den Zeitpunkt, wann Sie diese beendet haben.

Sollte das Fahrtenbuch nicht richtig oder gar nicht geführt werden, droht in aller Regel ein Bußgeld. Dieses beläuft sich seit Mai 2014 auf 100 Euro. Bis April desselben Jahres galt es noch in einem solchen Fall seitens der Behörde, einen Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zu verhängen.

Doch nicht nur, wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wird, droht eine Sanktion, sondern auch, wenn:

  • das Fahrtenbuch der zuständigen Person nicht ausgehändigt wird
  • das Fahrtenbuch verloren geht
  • das Fahrtenbuch nicht fristgerecht aufbewahrt wird.

Um ein weiteres Bußgeld zu vermeiden, empfiehlt es sich also, das Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen. Ist die Auflage jedoch prinzipiell zu hinterfragen, können Sie entsprechende Rechtsmittel einlegen.

Welche weiteren Folgen entstehen, wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wird?

Bußgeld: Wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wird, ist mit einer Strafe von 100 Euro zu rechnen.
Bußgeld: Wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wird, ist mit einer Strafe von 100 Euro zu rechnen.

Wird ein Fahrtenbuch nicht geführt, fragen sich viele Fahrzeughalter, ob das Bußgeld die einzige daraus resultierende Konsequenz ist oder ob womöglich eine Verlängerung der Fahrtenbuchauflage erfolgen kann. Außerdem steht häufig die Frage im Raum, ob die Behörde das Führen eines Fahrtenbuches erneut anordnen kann.

Grundsätzlich darf die Auflage nicht verlängert oder gar neu erteilt werden. Denn nach § 31 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann nur ein Verstoß gegen die gültigen Verkehrsregeln ein Fahrtenbuch bedingen. Sollte das Fahrtenbuch hingegen grundsätzlich nicht geführt werden, ist das kein Verkehrsverstoß. Dies bestätigte unter anderem ein Urteil vom Verwaltungsgericht in Hannover aus dem Jahr 2011 (Az. 5 B 4932/10).

Demnach droht im Falle, dass das Fahrtenbuch nicht geführt wird, eine Strafe in Form eines Bußgeldes. Laut Urteil kann jedoch der Verstoß ebenso mit einem Punkt in Flensburg bewertet werden.

Wichtig! Das Fahrtenbuch sollte sechs Monate nach Ablauf der Zeit aufbewahrt werden. Zudem kann jederzeit verlangt werden, dieses bei der zuständigen Stelle beziehungsweise Person vorzulegen.

FAQ: Fahrtenbuch nicht geführt

Was droht, wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wurde?

Führen Sie trotz Fahrtenbuchauflage kein Fahrtenbuch, droht ein Bußgeld von 100 Euro.

Droht ein Bußgeld, wenn das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde?

Fehlen im Fahrtenbuch Angaben zum Fahrzeugführer und den getätigten Fahrten und ist dementsprechend nicht vollständig, kann ebenfalls ein Bußgeld die Folge sein.

Wird die Fahrtenbuchauflage erneuert oder verlängert, wenn das Fahrtenbuch nicht geführt wurde?

Nein. Nur ein Verkehrsverstoß kann die Fahrtenbuchauflage nach sich ziehen.

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Das Fahrtenbuch nicht geführt – Womit müssen Sie rechnen?
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 22 comments… Kommentar einfügen }
  • Tödter 30. November 2022, 17:04

    Hallo, ist das Fahrtenbuch Personen oder Fahrzeug- gebunden? Oder anders gefragt, muss meine Frau wenn sie mein Kfz fährt, das Fahrtenbuch führen?

  • Eugen H. 27. November 2018, 11:39

    Hallo
    1. Frage
    Was passiert, wenn ich das Fahrzeug in der zeit einfach stehen lasse, bzw. das Fahrzeug eines Freundes benütze? Ich denke mal, man kann mich ja nicht verpflichten zu fahren.
    2. Frage
    Wenn ich das Auto auf meine Drau ummelde, muss diese dann das fahrtenbuch auch führen? Und reicht es, nur das Fahrzeug umzumelden, oder muss auch das Kennzeichen geändert werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Eugen Hellmuth

  • Maria 23. Juli 2018, 16:43

    Hallo,

    Ein Freund arbeitet in einem Transportunternehmen und konnte bei einer Kontrolle ein Fahrtenbuch nicht vorlegen. Er erhielt einen Bußgeldbescheid (4,5 Monate nach der Kontrolle) in Höhe von 1000 Euro. Auf telefonische Nachfrage erklärt man ihm, es sei 1. Keine Verjährung eingetreten, da die Verjährungsfrist in diesen Fällen nicht 3 Monate, sondern 1 Jahr beträgt und 2. Das Bußgeld 100 Euro pro Tag beträgt.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 3. August 2018, 16:58

      Hallo Maria,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kennt sich in solchen Fragen am besten aus und kann Sie umfassend beraten.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Bernd K. 1. Dezember 2017, 21:04

    Hallo !!
    Ich habe die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. Neulich waren zwei Leute vom Ordnungsamt hier und das zu prüfen . Ich habe es <ihnen vorgelegt und jetzt von der Behörde einen Bußgeldbescheid wegen nicht vorlegen, mit der Behauptung, Zweimal schriftlich aufgefordert zu sein, bekommen.
    Die Leute haben sich Fotos vom Fahrtenbuch gemacht….. Können Sie mich denn hierfür Belangen..
    In der Anhörung habe ich doch auch geschrieben dass ich es den Leuten vorgelegt habe….. Können sich mich denn mit der Behauptung mir zweimal etwas geschickt zu haben dafür Belangen?

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 12:34

      Hallo Bernd K.,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, nur dieser kann Akteneinsicht erlangen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lukas 7. Oktober 2017, 1:33

    Hallo ich heiße Lukas

    Ich habe folgendes Problem.
    Ich habe einen Firmenwagen(12500km gelaufen)und mir wurde interessanter weiße nach 1 Jahr gesagt das ich ein Fahrtenbuch hätte führen sollen.
    Meine Firma steigt somit jetzt vom Fahrtenbuch zur 1% Regelung um.
    Fällt ein weiteres Bußgeld an oder belässt es sich auf die 100 Euro eines nicht geschriebenen Fahrtenbuch?
    Würde mich auf eine Rückmeldung freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lukas

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 10:55

      Hallo Lukas,
      weitere Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog in der Regel nicht vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Ronny 8. März 2023, 18:42

        Hallo
        Eine Frage bin schon 21 Jahre in der gleichen Firma und hatte schon viele Polizei Kontrollen mit gutem Ausgang alles top ,
        Jetzt Habn sie mich am 02.02 2023 angehalten Kontrolle , wo den das fahrtenbuch ist ,
        Ich sagte ich kenn das nicht … beim 3,5 t

        Jetzt Kamm der Bescheid …
        Ich soll 528,- inclusive Gebühren zahlen …
        Ist das rechtens oder kann ich dagegen vorgehen

        MfG Ronny

  • Kommen Tar 26. September 2017, 7:41

    Wehrte Website, bzw. Threadersteller, eure Aussagen sind widersprüchlich. Erst schreibt ihr, die einzige Konsequenz aus Nichtführen des Fahrtenbuchs ist ein Bussgeld von 100,- sonst nix und dann schreibt ihr, es kann verlängert werden?! Was denn jetzt, KANN DAS FAHRTENBUCH VERLÄNGERT WERDEN BEI KOMPLETTER NICHTFÜHRUNG ODER NICHT ? Sprich: muss man bei Nichtführung eine komplett neues Fahrtenbuch anlegen ??

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 13:19

      Hallo Kommen Tar,

      gleichwohl wir stets in bestem Wissen und Gewissen schreiben, sind unsere Angaben stets ohne Gewähr. Das hängt damit zusammen, dass das letztendliche Strafmaß stets Sache der bearbeitenden Behörde ist.

      Für das Nicht-Führen eines Fahrtenbuches sind im Bußgeldkatalog pauschal 100 Euro veranschlagt. Ob die bearbeitende Stelle Ihnen eine Verlängerung erteilt, ist vom Einzelfall abhängig und liegt nicht in unserem Ermessen. Haben Sie eine Fahrtenbuchauflage, dann empfiehlt sich auch, dieses zu führen. In jedem Fall werden Sie schriftlich darüber informiert, was von Ihnen verlangt wird.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Astro 28. August 2017, 11:47

    Und was meintet ihr mit “ es könnte sein dass die Behörde beauftragt dass Fahrtenbuch über eine längere Zeit nicht zu führen“ ? man kann doch vor abgabe sagen man habe es verloren 100Euro zahlen und gut ist oder?

  • Astro 28. August 2017, 11:45

    Hey, es kann zurzeit nicht festgestellt werden wer der Fahrer ist und jetzt stand im letzten Brief dass wahrscheinlich ein Fahrtenbuch angeordnet wird. Muss ich dass bei jeder Polizeikontrolle der Polizei vorzeigen und was wenn ich keins dabei hab? und Wenn dass Bußgeld nur 100 Euro wäre es schlau kurz vor abgabe zu sagen man hat es verloren? Somit ist die Verkehrswidrigkeit oben verjährt und dass Fahrtenbuch kann nicht neu auferlegt werden oder?

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:02

      Hallo Astro,

      wir können Ihnen nicht dazu raten, wahrheitswidrige Angaben über den Verbleib Ihres Fahrtenbuches zu machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 16. Juni 2017, 7:58

    hallo, ich arbeite im Peketzustelldienst.
    Bei einer Kontrolle konnte ich das Fahrtenbuch nicht vorlegen.
    Droht mir jetzt für jeden fehlenden Tag ein Bussgeld 28×100 euro ?

    und was ist mit der Zeit in der ich nachweisbar Urlaub hatte .

    mfg Thomas

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 8:54

      Hallo Thomas,

      nein, das Bußgeld gilt einmalig für das nicht geführte Fahrtenbuch. Es ist allerdings möglich, dass die Behörde anordnet, dass Sie das Fahrtenbuch über einen längeren Zeitraum führen müssen.

      Ihr Bussgeld-info Team

      • Lisa 9. November 2017, 16:50

        Hallo,
        mein Freund arbeitet bei einem Transportunternehmen und hatte bei einer Polizeikontrolle sein Fahrtenbuch nicht vorlegene können. Der Polizist sagte ihm das dies teuer wird. Lese ich oben richtig, dass es lediglich einmalig 100€ kostet? Er rechnet aktuell mit 1.000-1.400 EUR. Viele Grüße

        • bussgeld-info.de 21. November 2017, 11:19

          Hallo Lisa,

          ja, das Bußgeld hierfür beträgt 100 Euro.

          Ihr Team von Bußgeld-info.de

  • Thomas 11. Mai 2017, 17:15

    Ich habe eine Fahrtenbuchauflage bekommen kostet es tatsächlich nur 100 € wenn ich es nicht führen? Das wäre ein Witz dann würde ich darauf verzichten 100 € gleich mit bezahlen.
    Gibt es dafür einen Punkt

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 9:02

      Hallo Thomas,

      gemäß Bußgeldkatalog ist ein Bußgeld von 100 Euro vorgesehen. Im Einzelfall kann auch ein Punkt in Flensburg ausgesprochen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • C. C. 3. Februar 2017, 10:32

    Hallo
    Eine frage
    Was pasieren wen ich habe vergesen die tageskontrolblate ausfulen,mit eine schpetung 20 min ?
    Voraus danke

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 12:46

      Hallo,

      sollte das Fahrtenbuch nicht richtig oder gar nicht geführt werden, droht in der Regel ein Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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