Fahrtenbuch umgehen – Ist das möglich und überhaupt rechtens?

Erfolgt die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, geschieht dies häufig infolge einer Verkehrsordnungs­widrigkeit, die nicht selten mit einem Punkt in Flensburg bestraft wurde.

Ob und wie Sie das Fahrtenbuch umgehen können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Ob und wie Sie das Fahrtenbuch umgehen können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Zwar regelt der § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht, in welchen Situationen konkret eine derartige Anordnung erfolgt, aber meistens müssen Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch führen, wenn der „wahre“ Fahrzeugführer, der gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, nicht zu ermitteln ist.

Dadurch dass der Fahrer für einen Verstoß auch haften muss, sind dessen Angaben für das Verhängen entsprechender Sanktionen zwingend erforderlich. Sind diese jedoch weder durch Anhörungsbogen noch durch einen Zeugenfragebogen ermittelbar und weigert sich der Halter, Daten zum Fahrer an die Behörde weiterzuleiten, droht ein Fahrtenbuch.

In diesem Kontext fragen sich viel, ob Sie das Fahrtenbuch auch umgehen können und wenn ja, wie. Im nachstehenden Beitrag erfahren Sie, ob Sie die Auflage zum Fahrtenbuch überhaupt umgehen dürfen.


Können Sie das Fahrtenbuch auch umgehen?

Prinzipiell ist die Auflage für ein Fahrtenbuch Pflicht und kann nur in Einzelfällen wirklich umgangen werden. Selbst bei diesen Ausnahmen ist der Schritt sehr schwierig.

Denn Grundsätzlich müssen Sie gemäß § 31a StVZO Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen, wenn dies von der zuständigen Stelle angeordnet wird. Dabei sollten unbedingt der Name sowie die Anschrift des Fahrzeugführers aufgelistet sein, um bei zukünftigen Verstößen, den Bußgeldbescheid und damit einhergehend die Sanktionen an die richtige Person zu erlassen. Daneben müssen das amtliche Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit der jeweiligen Fahrten verschriftlicht werden.

Die zuständige Behörde darf in unregelmäßigen Abständen die gemachten Angaben überprüfen. Ist dies nicht möglich, weil Sie womöglich das Fahrtenbuch verloren haben oder es gar nicht führen, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen. Ein Punkt in Flensburg ist unter Umständen auch möglich.

Damit ist das Ignorieren der Auflage keine wirkliche Option, um das Fahrtenbuch zu umgehen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn Sie den Halter einfach ummelden. Damit entgehen Sie eventuell lediglich dem reinen Führen des Fahrtenbuches und nicht den Kosten, die im Zuge einer derartigen Anordnung auf Sie zukommen. Zum Zeitpunkt der Auflage war der ursprüngliche Halter noch Ansprechpartner und damit ist dies auch kein wirklicher Weg, um das Fahrtenbuch zu umgehen.

Das Fahrtenbuch umgehen, indem Sie Einspruch einlegen?

Wollen Sie die Auflage von einem Fahrtenbuch umgehen, können Sie im Einzelfall Einspruch dagegen einlegen.
Wollen Sie die Auflage von einem Fahrtenbuch umgehen, können Sie im Einzelfall Einspruch dagegen einlegen.

Viele Fahrzeughalter fragen sich, ob gegen die Auflage genauso wie gegen den Bußgeldbescheid ein Einspruch eingelegt werden kann und ob dieser dann auch Erfolg hat, um schließlich das Fahrtenbuch umgehen zu können.

Grundsätzlich ist entscheidend, dass die Anordnung eine belastende Verwaltungsmaßnahme beziehungsweise ein Verwaltungsakt ist, gegen den mit den üblichen Rechtsmitteln vorgegangen werden kann. Dazu gehört neben dem Widerspruch auch die Anfechtungsklage.

Dabei können Sie immer dann ein Fahrtenbuch umgehen, wenn es unberechtigterweise zu dieser Auflage kam. Dies ist in folgenden Fällen möglich, wenn:

Ein Fahrtenbuch zu umgehen, indem Sie einen Einspruch einlegen, macht auch hinsichtlich der angesetzten Dauer oft Sinn. Dabei sollten Sie jedoch unbedingt bedenken, dass ein Einspruch mit sehr hohen Kosten verbunden sein kein.

Die Behörde darf das Fahrtenbuch nicht für eine unbestimmte Zeit auferlegen. Ebenso spielt die Verhältnismäßigkeit auch an dieser Stelle eine Rolle.

Möchten Sie das Fahrtenbuch umgehen und rechtlich dagegen vorgehen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Zudem ist es häufig vielversprechender, wenn Sie gegen das Grundvergehen und damit gegen den Bußgeldbescheid vorgehen als gegen die spätere Anordnung zum Fahrtenbuch.

FAQ: Fahrtenbuch umgehen

Kann ich die Fahrtenbuchauflage umgehen?

Grundsätzlich ist das Führen eines Fahrtenbuchs erstmal Pflicht, sobald die Auflage verhängt wurde.

Lässt sich das Fahrtenbuch durch einen Einspruch umgehen?

Einspruch, Widerspruch und Klage kommen als Rechtsmittel infrage. Wie sinnvoll oder erfolgreich das ist, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

Was droht mir, wenn ich die Fahrtenbuchauflage einfach ignoriere?

Das Nichtführen des Fahrtenbuchs kann Sie 100 Euro Bußgeld kosten.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

7 Kommentare zu “Fahrtenbuch umgehen – Ist das möglich und überhaupt rechtens?

  1. Peter B.

    Habe ein Schreiben bekommen,mit der Auflage für ein Jahr ein Fahrtenbuch zu führen,soweit so gut
    aber ich finde es eine bodenlose Frechheit für dieses Schreiben eine Gebühr über 70 Euro zu zahlen,
    für mich ist das reine Schikane

    lg peter

  2. Goffart

    Es ist doch verbrieftes Recht, dass niemand sich oder enge Familienmitglieder belasten muss. Wenn also z.B. ein Familienvater von diesem Recht Gebrauch macht, um die Ehefrau oder Sohn im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht zu belasten, als Reaktion hierauf aber von der Bußgeldbehörde ein Fahrtenbuch angeordnet wird, wird dann nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ausgehölt?

  3. Jogi

    Hallo,

    was ist wenn man in den 6 Monaten der Fahrtenbuchpflicht (hier Motorrad) das Fahrzeug gar nicht fährt ( aus Zeitgründen oder immer schlechtes Wetter)
    verlängert sich dann der Zeitraum, oder ist es danach erledigt?

  4. Groth

    Kann nach Entscheid über die Führung des Fahrtenbuches die Bekanntgabe des Fahrers erfolgen und dadurch die Auflage (samt kosten) unwirksam gemacht werden?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Groth,
      ob eine solche Möglichkeit besteht, sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Maja

    Ja kann man denn so spät noch Einspruch gegen das Hauptvergehen sprich den Busgeldbescheid einlegen ?? Das hätte man hier ja auch mal hinschreiben können.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Maja,

      gegen einen Bußgeldbescheid mit der Fahrtenbuchauflage können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, danach ist dies nicht mehr möglich. Dann müssten Sie ein anderes Mittel wählen, z.B. die Anfechtungsklage.

      Das Team von bussgeld-info.de

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