Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall?

Wer zahlt den Kfz-Gutachter bei einem Autounfall? Die Kosten für das Gutachten und den Schaden am Auto übernimmt die Haftpflicht.
Wer zahlt den Kfz-Gutachter bei einem Autounfall? Die Kosten für das Gutachten und den Schaden am Auto übernimmt die Haftpflicht der Gegenseite.

Bevor es nach einem Verkehrsunfall für das Unfallopfer zur vollumfänglichen Schadensregulierung kommen kann, muss zunächst festgestellt werden, welcher Schaden eigentlich entstanden ist. Außerdem kann es dazu kommen, dass die Schuldfrage geklärt werden muss.

In beiden Fällen werden Gutachter bestellt. Doch wer zahlt in solchen Fällen die Gutachten bei einem Unfall? Und kann sich ein Geschädigter die Schadenssumme laut Gutachten von der Versicherung auszahlen lassen?

Wir beantworten an dieser Stelle Ihre Fragen!

Unfall! Wer zahlt nun den Gutachter?

Die meisten Verkehrsunfälle verlaufen relativ glimpflich. Oft müssen Blechschäden behoben werden. Das sind natürlich Kosten, die ein Geschädigter, den selbst keine Schuld an dem Schadensfall trifft, nur ungern selbst zahlen will – und das muss er in aller Regel auch nicht. Stattdessen tritt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden des Unfallgegners ein. Erfasst sind dabei nicht regelmäßig auch andere mit dem Unfall verbundenen Kosten. Wer zahlt also den Gutachter bei einem Autounfall? Die Antwort ist zunächst einfach: Die Versicherung des Schuldigen.

Jeder Verkehrsteilnehmer, der ein Kraftfahrzeug für den öffentlichen Verkehr anmeldet, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Unfallopfer die ihnen zustehende Schadensregulierung erhalten, wenn sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt werden.

Nach dem Unfall: Wer zahlt den Gutachter und übernimmt die Reparaturkosten? Eine klassische Streitfrage.
Nach dem Unfall: Wer zahlt den Gutachter und übernimmt die Reparaturkosten für das Kfz? Die Versicherung dessen, der die Schuld trägt.

Nun muss unterschieden werden zwischen zwei Formen des Gutachtens. Denn wenn die Schadensersatzpflicht einer Unfallpartei außer Frage steht, muss trotzdem geklärt werden, welche Schäden eigentlich ersatzpflichtig sind – ein Kfz-Gutachten ist also nach jedem Unfall obligatorisch.

Steht die Schuld jedoch nicht zweifelsfrei fest, muss unter Umständen eine Unfallrekonstruktion durchgeführt werden.

Kfz-Gutachten oder Unfallanalyse?

Das Unfallgutachen am Auto kann im Zweifel zweimal durchgeführt werden – einmal kann das Unfallopfer den Experten beauftragen und einmal die Versicherung. In diesem Fall ist klar, wer dafür zahlt: Solche Gutachter werden bei einem Autounfall stets von der Versicherung des Schädigers entgolten.

Selbst, wenn bereits ein Gutachten der Versicherung vorliegt, haben Sie als unschuldiges Unfallopfer das Recht darauf, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Der Geschädigte sollte jedoch einen öffentlich bestellten Experten mit der Begutachtung seines Unfallfahrzeuges beauftragen, denn andernfalls könnte sich die Versicherung weigern, das Gutachten zu finanzieren.

Doch wer zahlt den Gutachter bei Unfallanalyse vom Autounfall? Auch in diesem Fall wird die Versicherung des letztlich für schuldig befundenen Unfallbeteiligten zur Kasse gebeten. In der Regel wird die Unfallanalyse erst im Rahmen eines Gerichtsprozesses in Auftrag gegeben – in diesem Zusammenhang erklärt sich der Unterschied zwischen einem Privatgutachter und einem Gerichtsgutachter.

Privatgutachter und Gerichtsgutachter

Private Gutachter werden von den Streitparteien bestellt. Sie müssen unabhängig und ergebnisoffen sein, doch können sie auch in Verdacht geraten, sogenannte „Gefälligkeitsgutachten“ zu erstellen.

Gerichtsgutachter werden im Streitfall vom Gericht als neutrale Instanz bestellt. Wer aber zahlt einen solchen Gutachter bei einem Autounfall? Es wird die Seite die Kosten des Verfahrens tragen, die letztlich schuldig gesprochen wird.

Ist es möglich, sich den Schaden auszahlen zu lassen?

Der Geschädigte kann sich den Schaden auch von der gegnerischen Versicherung laut Gutachten auszahlen lassen. Es werden also fiktive Reparaturkosten berechnet und als Schadensersatz eingefordert. Das Unfallauto kann dann beispielsweise selbst repariert oder veräußert werden.

Auch in diesem Fall zahlt die Versicherung den Unfallgutachter.

FAQ: Wer zahlt den Gutachter nach dem Autounfall

Zahlt die Versicherung den Gutachter nach dem Unfall?

Solange Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben und es sich um keinen Bagatellschaden handelt, zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung.

Übernimmt die Versicherung nur die Kosten für den eigenen Gutachter?

Sie können neben dem Versicherungsgutachter auch ein Privatgutachten von einem unabhängigen Gutachter anfordern.

Was kostet es, ein Gutachten nach einem Unfall erstellen zu lassen?

Die Gutachterkosten sind von der Schadenshöhe abhängig und können daher stark variieren.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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3 Kommentare zu “Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall?

  1. Sebastian K

    Guten Tag ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Schaden an meinem Fahrzeug durch unfallflucht die Ermittlung laufen noch kann ich jetzt schon zum Gutachter fahren und wer bezahlt diesen

  2. Pet k

    Die Versicherung des Unfallgegners ( voll schuldig) bezahlt nicht die ganze Rechnung des Gutachters. weil er zu hoch abgerechnet hat. Jetzt soll ich die Restsumme übernehmen, weil ich Auftraggeber für den Gutachter war. Das finde ich nicht in Ordnung.

  3. gerd

    Das ist eine inhaltlich korrekte, aber nicht ausreichene Einlassung – speziell die Ausführung am Ende: „… Wer aber zahlt einen solchen Gutachter bei einem Autounfall? Es wird die Seite die Kosten des Verfahrens tragen, die letztlich schuldig gesprochen wird.“ läßt sich so selten auf die Praxis übertragen, da die Schuld sehr häufig – per verglaich – auaf die Kläger und Beklagtenseite „prozentual“ aufgeteilt wird – dann ist die Aussagen wenig hilfreich, denn dann müssen auch hier Prozentuale Überlegungen der Schuld-/Kostenübernahme herhalten !

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