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Spezifische Ratgeber zum Gutachten:
Nach einem Verkehrsunfall kann es neben Schmerzensgeld auch zu Schadensersatzforderungen für Sachschäden kommen. Um zu klären, welche Schäden tatsächlich auf den fraglichen Zusammenstoß zurückzuführen sind, braucht es ab einer bestimmten Schadenssumme einen Gutachter.
Haftpflichtfall oder Kaskoschaden?
Muss ein Unfallverursacher Schadensersatz an das Opfer zahlen, so handelt es sich um einen Haftpflichtfall. Die Haftpflichtversicherung zahlt dem Opfer alle Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes seines Fahrzeuges.
Dabei werden bis zu maximal 30 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, zum Beispiel des Unfall-Pkw, übernommen. Allerdings muss der entsprechende Schaden durch ein Schadensgutachten nachgewiesen werden. Ohne Beanstandung, also ohne, dass nach einem Autounfall ein Kfz-Gutachter hinzugezogen werden müsste, zahlt die Haftpflichtversicherung im Haftpflichtfall nur bei Bagatellschäden von bis zu 750 Euro.
Ein Kaskoschaden liegt dagegen vor, wenn der Unfallverursacher die Schäden an seinem Kfz ersetzt haben möchte. Hat er zuvor eine Teil – oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, zahlt diese den Schaden bis zu einer Summe von 2000 Euro meist anstandslos. Jedoch müssen auch solche Bagatellschäden durch den Bericht einer Kfz-Werkstadt und durch Fotografien nachgewiesen und dokumentiert werden.
Alles, was darüber hinaus geht, verlangt nach einem Schadensgutachten eines Sachverständigen. Kaskoversicherungen zahlen höchstens den Wert einer Neuanschaffung des Fahrzeuges. Für Kfz-Gutachten nach einem Unfall gilt also:
Notwendigkeit von Kfz-Gutachten
Genau wie beim Anspruch auf Schmerzensgeld, muss der geschädigte Fahrzeugbesitzer nachweißen, welchen Schaden an seinem Kfz entstanden ist, um damit seine Forderung zu begründen. Dazu müssen unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden, die glaubwürdig den Schaden beurteilen können.
So können widerstreitende Aussagen von Unfallopfer und Unfallverursacher durch eine dritte Instanz, den Unfallgutachter, befriedet werden. Das garantiert einerseits, dass der Geschädigte nicht einen Schaden, der schon vor dem in Frage stehenden Vorfall vorlag, geltend macht. Das auszuschließen, liegt natürlich im Interesse der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Andererseits wird der Unfallverursacher sich seiner Schuld nicht entziehen können. Das Unfallgutachten soll genau klären, welcher Sachschaden verschuldet wurde.
Im Kaskofall liegt es ähnlich. Beide Parteien, die Versicherung und der (durch eigenes Verschulden oder höhere Mächte) Geschädigte, erlangen durch ein Kfz-Gutachten Gewissheit darüber, welcher Schaden am Fahrzeug tatsächlich entstanden ist und wie hoch der Schaden ausfällt.
Wer beauftragt das Kfz-Gutachten?
Im Kaskofall darf der Geschädigte meist keinen kostenpflichtigen Gutachter beauftragen. In den Verträgen zu den meisten Kaskoversicherungen steht ausdrücklich, dass die Versicherung ein Kfz-Gutachten nur bezahlt, wenn dieses versicherungsseitig in Auftrag gegeben wurde.
Es ist noch in der Werkstatt darauf zu achten, dass sämtliche entstehenden Ausgaben in das Gutachten einfließen. Das Schadensgutachten wird manchmal ohne Einbeziehung der kompletten Werkstattkosten angelegt. So können Stundenverrechnungssätze falsch angegeben sein oder komplette Aspekte fehlen. Oft werden Ersatzteil-Preisaufschhläge oder Verbringungskosten ignoriert. Sie sollten das Kfz-Gutachten daher gemeinsam mit der Werkstatt überprüfen, bevor Sie es bei der Versicherung einreichen. Andernfalls drohen Ihnen zusätzliche Kosten.
Wer kann Unfallgutachter sein?
Prinzipiell kann jeder ein Kfz-Gutachten anfertigen. Ein Sachkunde-Nachweis muss dafür nicht vorgelegt werden. Vor Gericht lässt sich das Gutachten eines „Amateurs” jedoch leichter angreifen und in Zweifel ziehen. Deshalb empfiehlt es sich, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen das Kfz-Gutachten anfertigen zu lassen.
Je qualifizierter ein Unfallgutachter ist, desto eher ist das Gericht und die Versicherung der Gegenseite dazu geneigt, dem Gutachten Vertrauen zu schenken. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird dem Unfallopfer einen Gutachter für das Auto vorschlagen. Dies kann der Geschädigte berücksichtigen, muss er aber nicht.
In jedem Fall sollten Sie als Opfer nur einen Unfallgutachter einsetzen, der Ihr Vertrauen genießt. Der Wunsch-Sachverständige der Versicherung allerdings ist berechtigt, den Schaden zu sehen und das vorliegende Kfz-Gutachten gegebenenfalls zu beanstanden.
Inhalt eines Kfz-Gutachtens
Der Sachverständige muss in seinem Schadgutachten bestimmte Aspekte abdecken. Neben dem exakten Unfallschaden muss das Gutachten Schätzungen nach dem Wert des Fahrzeuges vor und nach dem Zusammenstoß beinhalten. So kann die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur besser beurteilt werden. Außerdem wird so der Wertminderung Rechnung getragen.
In der Regel werden folgende Punkte in einem Kfz-Gutachten behandelt:
- Auflistung der technischen Daten des beim Unfall beschädigten Fahrzeuges
- Beschreibung zur vorhandenen Sonderausstattung
- Aufzählung der Schäden am Fahrzeug, die sich auf den Unfall zurückführen lassen
- Fotos der Schäden zur Dokumentation
- Bestimmung des Reparaturweges
- Vorschlag für die Kosten der Reparatur
- Zeitdauer der Ausbesserungen
- Informationen zu älteren Schäden
- Angaben zum Wiederbeschaffungswert des Kfz vor dem Verkehrsunfall (Wertgutachten)
- Einschätzung zur Wertminderung durch den Unfall (Wertgutachten)
- Ermittlung des Fahrzeugrestwertes nach der Kollision (Wertgutachten)
- Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Reparaturarbeiten (Totalschaden?)
- Unfallbedingte Ausfallzeit
Durch die unfallbedingte Ausfallzeit kann sich für den Geschädigten der Anspruch auf einen bezahlten Mietwagen entstehen. Alternativ könnte eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden.
Fiktive Schadensabrechnung und konkrete Schadensabrechnung
Das Auto-Gutachten ist Grundlage der fiktiven Schadensabrechnung. Das heißt, dass ein Schaden geltend gemacht wird, ohne tatsächliche Belege, beispielsweise der reparierenden Werkstatt, einzureichen. Eine fiktive Schadensabrechnung kann vor Gericht nur bei Sachschäden Bestand haben.
Eine konkrete Schadensabrechnung liegt also vor, wenn die bereits entstandenen Kosten durch Belege bewiesen wurden. Ein Sachverständiger wird dadurch nicht überflüssig, weil zu erwartende Belastungen für zukünftige Reparaturen noch immer geschätzt werden müssen.
Was kostet ein Gutachten für ein Auto?
Im Falle eines Kaskoschadens sollten der Versicherte davon absehen, ein Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben, denn er wird dies in der Regel selbst zahlen müssen. Wenn Sie trotzdem ein Unfall- oder Kfz-Gutachten anstreben, sollten Sie einen Kostenvoranschlag verlangen, um nicht von den Kosten überrascht zu werden. Denn ein Gutachten für ein Auto kann viel kosten.
Der Geschädigte im Haftpflichtfall hingegen ist angehalten, den Unfallgutachter seines Vertrauens zu beauftragen, ein Auto-Gutachten zu erstellen. Die Kosten trägt die Haftpflicht desjenigen, der die Schuld trägt am Unfall. Die Abrechnung nach dem Gutachten landet also meist bei einer Versicherung.
Was kostet also ein Unfallgutachten? Prinzipiell hängen die Kosten für das Kfz-Gutachten von der Schadenshöhe am Fahrzeug ab. Je gravierender der vorliegende Schaden, desto höher das Honorar.
Beanstandung des Gutachtens
Obwohl der Geschädigte im Haftpflichtsfall den Sachverständiger frei wählen kann, ist der Unfallgegner berechtigt, das Kfz-Gutachten aufgrund mangelnder Qualifikation desselben zu beanstanden. Die Versicherung des Beklagten kann die Zahlung der Kostten sogar verweigern, wenn das Gutachten unbrauchbar oder klar einseitig ist (Parteigutachten). Die Zahlung kann auch verweigert werden, wenn der Geschädigte die Nachbesichtigung durch einen durch die Haftpflichtversicherung beauftragten Gegengutachter bewusst verhindert hat. Wenn Sie ein Kfz-Gutachten anfechten wollen, werden Sie jedenfall ein Gegengutachten in Auftrag geben müssen.
FAQ: Kfz-Gutachten
Welche Angaben enthalten sind, erfahren Sie mit einem Klick hier.
Die Kosten richten sich nach der Höhe des Schadens. Je schlimmer der Unfall bzw. der Schaden, desto teurer kann das Gutachten ausfallen.
Prinzipiell jeder. Allerdings lässt sich ein Laiengutachten natürlich leichter vom Unfallgegner anfechten. Wählen Sie daher einen professionellen Gutachter z. B. vom TÜV.
Ich habe Schadengutachten brief bekommen,wie geht es weiter?
Hallo Philipp,
für die weitere Schadensregulierung sollten Sie sich an die beteiligten Versicherungen wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Beanstandung des Gutachtens
Obwohl der Geschädigte im Haftpflichtsfall den Sachverständiger frei wählen kann, ist der Unfallgegner berechtigt, das Kfz-Gutachten aufgrund mangelnder Qualifikation desselben zu beanstanden. Die Versicherung des Beklagten kann die Zahlung der “”””Kostten”””” sogar verweigern