Bußgeldkatalog: Hecke schneiden

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder definieren für das Beschädigen oder Entfernen einer Hecke:

BundeslandBußgelder für illegale Beseitigung oder Beschädigung von Hecken
Baden-Württemberg(keine Angaben)
Bayern50 Euro bis 15.000 Euro
Berlin(keine Angaben)
Brandenburg50 Euro bis 1.000 Euro
Bremen50 Euro bis 7.500 Euro
Hamburg(keine Angaben)
Hessen(keine Angaben)
Mecklenburg-Vorpommern100 Euro bis 100.000 Euro
Niedersachsen50 Euro bis 25.000 Euro
Nordrhein-Westfalen40 Euro bis 12.500 Euro
Rheinland-Pfalz52 Euro bis 10.260 Euro
Saarland50 Euro bis 10.000 Euro
Sachsen50 Euro bis 15.000 Euro
Sachsen-Anhalt(keine Angaben)
Schleswig-Holstein(keine Angaben)
Thüringen(keine Angaben)

Richtig Hecke schneiden, aber wann? Experten raten dazu, im Februar die Schere anzusetzen und den Schnitt zu optimieren.
Richtig Hecke schneiden, aber wann? Experten raten dazu, im Februar die Schere anzusetzen und den Schnitt zu optimieren.

Das Thema „Hecken-Schneiden“ beschäftigt vor allem Grundstücksbesitzer mit eigenem Garten. Dringlicher noch wird die Frage nach dem korrekten Heckenschnitt, wenn Nachbarn involviert und die Sträucher und Pflanzen Teil einer Grenzeinrichtung sind. Nicht selten hängt der nachbarschaftliche Haussegen aufgrund vermeintlicher oder tatsächlicher Grenzverletzungen der Gärten schief. Manchmal kann da nur die Heckenschere helfen.

Dieser Ratgeber soll dabei helfen, zu verstehen, was im Bundesnaturschutzgesetz zum Heckenschnitt steht. Dabei ist im Besonderen darauf zu achten, wann Sie Ihre Hecke schneiden dürfen. Auch Details wie die zulässige Heckenhöhe zum Nachbarn sind oft genau geregelt.

Wann darf ich nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) meine Hecke schneiden?

Prinzipiell regelt Paragraph 39 BNatSchG, dass, wer eine Hecke schneiden will, den Zeitraum nicht völlig frei wählen kann, da Sträucher und Hecken von März bis Oktober nicht geschnitten werden dürfen. Im Gesetz klingt das so:

§ 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG

Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

In der wärmeren Jahreszeit sollen Tiere und Sträucher möglichst nicht gestört werden, damit das natürliche Ökosystem in den Hecken bestehen kann. Dies gilt vor allem für öffentliche Plätze. Doch auch die Pflanzen im eigenen Garten unterliegen einem Schutz. Das gilt nicht nur für den Fall, dass Sie einen Baum fällen wollen. Hecken zu schneiden, kann unter Umständen ebenfalls ein gravierender Einschnitt in das Landschaftsbild sein. Daher sollten Sie, ehe Sie Ihre Hecke schneiden, das Gesetz kennen und beachten.

Die genaue Auslegung des Gesetzes ist Ländersache. So herrschen in jedem Bundesland abgewandelte Regeln, was zum Teil auch den leicht unterschiedlichen Vegetationen der Regionen geschuldet ist. So kommt es, dass sogar kleine Kommunen und Gemeinden eigene Vorgaben haben, nach denen sich Grundstückbesitzer jeweils richten müssen.

Dabei ist es stets gestattet, „Pflegeschnitte“ anzusetzen oder totes Holz aus dem Gesträuch zu entfernen. Der Zeitpunkt ist dabei egal.

Regeln zum Hecke-Schneiden sind Ländersache

Die Regeln im Bundesnaturschutzgesetz zum Heckenschnitt sollen Tiere und Pflanzen schützen.
Die Regeln im Bundesnaturschutzgesetz zum Heckenschnitt sollen Tiere und Pflanzen schützen.

Beim zuständigen Bezirksamt können Sie alle Bestimmungen einholen, wenn Sie ihre Hecke schneiden wollen. Der Vogelschutz ist dabei nur ein Aspekt, der von Region zu Region unterschiedlich ausfällt. Einige Beispiele:

In Nordrhein-Westfalen gilt der oben zitierte Paragraph unverändert. Neben dem Hecke-Schneiden ist in NRW auch das Auf-den-Stock-Setzen während besagter Zeit untersagt. Das radikale Ansetzen der Heckenschere, um die Äste bis zu den „Stöcken“ abzuschneiden, hat eine gravierende Änderung der Form der Heckenpflanzen zur Folge und ist daher zu besagtem Zeitpunkt bis September untersagt.

Dagegen ist die Gesetzgebung in anderen Regionen etwas differenzierter. Fürs Hecke-Schneiden ist in Hamburg beispielsweise entscheidend, dass nicht mehr als ein Jahreszuwachs gestutzt wird.

„Wer muss die Hecke schneiden?“ – Eine Hecke auf der Grenze kann zu Reibereien unter Nachbarn führen

Oftmals teilen sich Nachbarn mit Garten als Grenzbepflanzung eine Hecke. Will ein Nachbar diese schneiden, sollte er sich mit dem anderen abstimmen, da andernfalls für den Verlust der Hecken Schadensersatzansprüche entstehen können. Denn ein neuer Schnitt der Hecke kann durchaus als Sachbeschädigung ausgelegt werden.

Es gibt zwar in Deutschland kein einheitliches „Nachbarschaftsrecht“, doch die Hecke ist juristisch gesehen eine „Grenzeinrichtung“, deren Pflege beiden Parteien zu gleichen Teilen zukommt.

Die Höhe der Hecke zum Nachbarn

Im Ordnungsrecht ist es abermals Ländersache, welche Höhe Hecken haben dürfen, ohne dass der Nachbar die Hecke schneiden und kürzen muss. Die meisten Bundesländer haben festgelegt, dass die Heckenpflanzen nicht höher sein dürfen als zwei Meter, wenn der Abstand zum Nachbarhaus die minimal einzuhaltenden 50 Zentimeter beträgt. Andernfalls muss die Heckenschere angesetzt werden.

Im Saarland beträgt die Maximalhöhe 1,5 Meter bei einem 50-Zentimeter-Abstand. In Rheinland-Pfalz dagegen muss das Gewächs mindestens 75 Zentimeter Abstand haben. Andernfalls kann der Nachbar verlangen, diese zu schneiden, um den eigenen Garten zu schützen.

FAQ: Hecke schneiden

Wann darf man eine Hecke schneiden?

Von Oktober bis März dürfen Sie in der Regel Hecken schneiden. Je nach Gemeinde kann es aber eine andere Vorschrift geben. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie hoch darf die Hecke sein?

Meist darf eine Hecke nicht höher als 2 Meter sein. Doch auch diese Vorschriften können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Wer darf eine Hecke schneiden?

Hierzu gibt es keine einheitliche Nachbarschaftsregelung. Sie sollten sich daher mit Ihrem Nachbarn absprechen.

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Bußgeldkatalog: Hecke schneiden
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Andreas 23. Februar 2018, 19:09

    Hallo, ich möchte eine Hecke mit 40 m Länge und 1,20 Höhe entfernen darf ich dieses auch nach dem 28.2 machen , lg

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 10:41

      Hallo Andreas,
      die Regeln dafür können sich je nach Bundesland unterscheiden. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde vor Ort.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wolf 5. Januar 2018, 19:01

    Hallo,
    Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Pflegeschnitt und einem normalen Schnitt?
    Ab wann macht man sich strafbar?
    Und wer ist dafür zuständig zu prüfen ob das Schnittverbot eingehalten wird und Bußgelder vergibt?
    Mfg
    Wolf

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2018, 16:25

      Hallo Wolf,

      der Pflegeschnitt ist das ganze Jahr über erlaubt und meint einen vorsichtigen und zurückhaltenden Schnitt von wenigen Zentimetern.
      Sträucher, Hecken etc. dürfen, aus Rücksichtnahme auf brütende Vögel, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht radikal zurückgeschnitten werden. Für genauere Informationen zum Heckenschnitt sollten Sie sich an das für Sie zuständige Bezirksamt wenden, da die Regelungen und Zuständigkeiten variieren können. Für die Vergabe der Bußgelder ist in der Regel das Ordnungsamt zuständig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 30. Dezember 2017, 20:11

    Sehr geehrtes Team,

    wir haben ein komplett verwuchertes Grundstück gekauft.
    Im Rahmen der Sanierung des Gartens haben wir ua. in einer mindestens 50Jahre alten Grenzhecke Efeu entfernt, da dies immer mehr die Hecke beschädigte. Die Hecke (knapp 2Meter hoch) hat mittlerweile fast nur noch im oberen drittel GRÜN und unten herum sind die Hölzer der Hecke komplett blattlos da komplett von Efeu umschlungen.
    Durch das Entfernen des Efeu ist die Hecke nun natürlich deutlich durchsichtiger geworden.
    Nun möchte der Nachbar eine Ersatzpflanzung haben. Hat er diesen Anspruch?

    Des Weiteren hat er von seiner Seite nun eine Folie gespannt, was zwar als Blickschutz dient, die Hecke jedoch damit kaum noch Sonne erhält.

    Vielen Dank für Informationen.

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 10:36

      Hallo Alex,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sindy 8. Oktober 2017, 21:47

    Wir wohnen in einem gemieteten Reihenhaus und auf unserem Grundstück steht eine Hecke, welche auf eine öffentliche Straße rausgewachsen ist.
    Wir hatten nun die Absicht diese jetzt im Oktober zurück zu schneiden.
    Letzten Freitag als ich von der Arbeit kam war plötzlich die Hecke bis an die Grundstücksgrenze von außen zurück geschnitten.
    Wir bekamen nie eine Aufforderung zum Schneiden und auch keine Info darüber, dass „jemand“ die Hecke schneiden wird.
    Wie soll ich mich verhalten?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 11:32

      Hallo Sindy,
      leider ist uns Ihr Anliegen nicht klar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Romy 20. September 2017, 13:48

    Hallochen,ich hab hier echt ein Problem,da die Stadt *** sich nicht um wild wuchernde Sträucher kümmert.Von meinem Fenster ( kleiner eingezäunter Vorgarten,dann kommt der Bürgersteig und dahinter ein sehr hochgewachsener Busch an der Straße ) seh ich nur diesen Busch,praktisch nicht mehr die Strasse.Vor 14 Tagen wurde zwar geschnitten,jedoch nicht dieser Busch.Als ich den Herrn ansprach,er möge doch es runterstutzen,bekam ich in sehr gebrochenem Deutsch,das es viel zu hoch schon sei.Was kann ich tun?? Es kommt jetzt die Jahreszeit,wo ich nicht 15 min.in der Kälte auf meine behinderte Tochter warten möchte,da sie nie pünktlich kommt,zwecks Verkehr,bzw.der vielen Baustellen.Danke für die Info,lg Romy aus ***

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 10:11

      Hallo Romy,

      dies ist entweder Sache Ihres Vermieters oder des Ordnungsamtes. Dementsprechend sollte man Ihnen dort weiterhelfen können.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • C.Weinkauf 30. August 2017, 14:28

    Heute musste ich feststellen, dass meine 4-Jahreszeiten-Hecke, die u.a. als Sicht- und Windschutz dient, sehr durchscheinend ist. Ein Gang hinter die Hecke hat mir gezeigt, dass mein Nachbar diese eigenmächtig stark zurückgeschnitten hat, da offensichtlich Zweige auf sein Grundstück hinüberragten. Die Hecke wird von uns jedes Jahr zurückgeschnitten, sowohl in der Höhe als auch in der Breite, jedoch nie vor Oktober, da dies nicht zulässig ist. Außerdem führe ich mindestens 2mal während der Vegetationsperiode einen Kontrollgang hinter der Hecke durch und schneide mit einer Gartenschere dann einzelne zum Nachbarn überhängende Zweige ab und entsorge sie. Mein Nachbar hat nun nicht nur einzelne überragende Zweige bis zur Grundstücksgrenze entfernt, sondern alle Zweige bis ca. 30-40 cm in mein Grundstück hinein abgeschnitten, teilweise bis an Stammnähe. Erwähnen muss ich, dass ich von meinem Nachbarn keinen Hinweis zu störendem Überwuchs bekam und auch keine Aufforderung, diesen sofort oder innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen Auch gab es kein Wort darüber, dass er selbst meine Hecke schneiden wird.
    Durch seinen Schnitt ist die Hecke in ihrer Funktion als Sicht- und Windschutz im unteren Bereich (ca. bis 0,80 cm hoch) erheblich beeinträchtigt.
    Meine Fragen: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine eigenen Regelungen zum Nachbarschaftsrecht. Meines Wissens hätte der Nachbar mir aber dennoch zunächst eine Möglichkeit einräumen müssen, dass ich selbst den Überhang beseitige. Was kann ich gegen sein eigenmächtiges Vorgehen unternehmen? Muss ich hinnehmen, dass durch seinen eigenmächtigen Schnitt der Sichtschutz nicht mehr gewährleistet ist? Hätte er die Hecke überhaupt jetzt derart schneiden dürfen, obwohl dies aus Naturschutzgründen zwischen März und Oktober nicht zulässig ist? Ich möchte keinen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen, aber ich möchte mein Recht gewahrt wissen, zumal derselbe Nachbar ebenfalls Bäume/Sträucher hat, deren Äste/Zweige/Wurzeln zu mir herüberwachsen(was ich bisher stets ohne Kommentar geduldet habe)
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 8:14

      Hallo,
      welche juristischen Möglichkeiten Sie haben, sollten Sie ggf. gemeinsam mit einem Anwalt klären. Alternativ können Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Naturschutz-/Grünflächenamt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thorsten 23. August 2017, 12:38

    Die Hecker um die es geht gehört der Stadt Kreuztal und ist ca 40m Lang und etwa laut google maps 5m dick und frist immer mehr von meinem Grund und Boden . Nach erneuter anfrage wann diese die Hecken schneiden und zwar auch mein Grund vor ihr befreit sagt die mir das ich das selber auf meine Kosten machen müß. Wtf was ist los eure hecke nicht meine 40m was. Kann in keiner Satzung was finden oder wonach soll ich da suchen?
    Gruß Thorsten

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 8:57

      Hallo Thorsten,

      am besten wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der im Bereich des öffentlichen Rechts tätig ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Karola 10. August 2017, 10:51

    Wie sieht es mit radikalen Entfernen von ganzen Ästen eines Kirschbaumes für Brandenburg aus?
    Ich vermute, dass der Nachbar den zu dicht am Haus wachsenden Kirschbaum dann schließlich komplett im August entfernen wird, denn jetzt befindet sich nur noch ein Krönchen am Baum.

    Danke!

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 8:49

      Hallo Karola,
      genauere Informationen zu den geltenden Vorschriften erhalten Sie bei der zuständigen Behörde vor Ort.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • H.G. 29. Juli 2017, 20:27

    Heckenschnitt,
    In unserer Sparte wird man genötigt ( bis zum 28.7. )die Hecke zu schneiden in der Brut u Setzzeit.
    Wie kann man da vorgehen ?
    Ich möchte diese erst im Oktober oder November schneiden.
    Danke

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 9:42

      Hallo,
      Sie können sich in diesem Fall auf das Bundesnaturschutzgesetz § 39 berufen. In Absatz 5 heißt dazu:

      Es ist verboten,
      2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Katinka 26. Juli 2017, 15:04

    Laut Vergleich sind wir einmal im Jahr verpflichtet, die Sträucher und Bäume zu schneiden. Jetzt verweigert uns der Nachbar den Zugang zu seinem Grundstück. Ist das statthaft?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:49

      Hallo Katinka,
      uns sind nicht alle Einzelheiten des Rechtsstreits bekannt. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marta 17. Juli 2017, 10:13

    Auf dem Nachbargrundstück steht ein Mehrfamilien-Miethaus. Die Hecke zwischen unseren Grundstücken steht auf der Seite des Mietshauses. Trotz mehrfacher Ermahnungen und Erinnerungen, reagiert der Hausbesitzer nicht. die Hecke ist inzwischen ca. 5 m hoch, unser Garten verschattet. Gibt es eine rechtliche Handhabe?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 14:22

      Hallo Marta,

      die Rechtsgrundlage für das Heckenschneiden ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Wenden Sie sich bei Fragen und Beschwerden am besten an Ihr lokales Ordnungsamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Veronika 14. Juli 2017, 11:29

    Wir pachten eine Parzelle direkt am Naturschutzgebiet, unser Kleingarten Vorstand möchte unbedingt dass wir unsere ca. 140cm hohe Hecke auf 110 cm zurückschneiden, obwohl doch Brutzeit ist.
    Wir machen es immer ende September, aber das reicht dem neuen Vorstand wohl nicht…
    Sind Kleingärten von dem Gesetz befreit?
    An wen kann ich mich wenden, ich komme aus Bremen.

    Vielen dank im Vorraus!
    Veronika

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 10:20

      Hallo Veronika,

      Sie können sich an einen Anwalt für öffentliches Recht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 12. Juli 2017, 20:10

    Liebes Bussgeld-Info Team,
    ich verwalte gerade von Todes wegen einen Nachlass mit Garten, das ringsum eine Hecke umschließt und die ganz gut gewuchert hat. Teilweise ragt die Hecke relativ weit auf den Gehweg. Muss man dann nicht doch die Hecke schneiden, trotz des Verbots in den Sommermonaten wie von Ihnen beschrieben? Immerhin müssen doch Fußgänger vorbeikommen, ohne auf die Straße zu müssen.

    Viele Grüße von Christian

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 13:27

      Hallo Christian,

      grundsätzlich sind die Regelungen bzgl. Hecken-Schneiden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Wenn Sie sicher gehen wollen, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Karola 9. Juli 2017, 23:46

    Wir besitzen ein Eigentumsgrundstück in Brandenburg.
    Unsere Nachbarn haben Efeu als Sichtschutz an ihren Maschendrahtzaun gepflanzt, der natürlich auch zu uns rüberwächst bzw. wuchert. Dürfen wir die Ranken und Blätter bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden? Müssen wir solch eine Begrünung dulden? Dahinter stehen Thuja, deren Abstand vom Stamm 46 cm bis zum Zaun beträgt und deren Zweige ebenfalls durch den Zaun zu uns hängen. Die Thuja sind teils 4 m hoch.
    Letztes Frühjahr wollten die Nachbarn Ihre Hecke auf unserer Gartenseite schneiden, was nicht zustande kam. Im Herbst und dieses Frühjahr haben sie, um uns zu ärgern, gar nicht erneut nachgefragt. In diesem Fall dürfen wir dann doch einen Sommerschnitt an den Thuja durchführen. Es handelt sich um 5-10 cm der Spitzen.
    Was gilt beim Efeu??

    Danke für eine erhellende Antwort nach Brandenburg!

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 11:30

      Hallo Karola,

      zunächst: Gemäß § 37 des brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes dürfen die Bäume eine Höhe von maximal zwei Metern aufweisen. Sie dürfen die Hecke nicht selbst zurückschneiden, können die aber mit einer angemessenen Frist von Ihren Nachbarn einfordern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Karola 17. Juli 2017, 23:05

        Hallo,
        könnten Sie noch zum Thema „Erlaubnis zum Sommerschnitt“ und „Efeu, als Sichtschutz“, welcher zu uns rüberwächst, ergänzen?

        Danke!

        • bussgeld-info.de 24. Juli 2017, 11:37

          Hallo Karola,
          vielen Dank für Ihre Anmerkung. Wir werden Ihren Vorschlag bei der weiteren Textplanung in Betracht ziehen.

          Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Vanessa 4. Juli 2017, 11:53

    Hallo, folgendes:
    Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus in Marbach (Baden-Württemberg). Ein Mitbewohner hat gestern ohne es vorher mit uns anderen abzustimmen einige hohe Büsche, die nebeneinander standen (nicht direkt eine Hecke) an einem Zaun komplett entfernt, weil ihn das Zitat:“ Schon lange gestört hat.“ Lohnt es sich, ihn anzuzeigen? Benötigt man bestimmte Beweise?
    Danke und viele Grüße,
    Vanessa

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 9:43

      Hallo Vanessa,

      wir können hier nicht rechtsberatend fungieren. Grundsätzlich sind Beweise aber immer sinnvoll.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lisa 2. Juli 2017, 11:07

    Guten Tag, mein Vermieter verlangt JETZT von mir und anderen Mietern einen radikalen Heckenschnitt teilweise von 2 Metern auf 1,20 m. Ich hatte den Hausmeister bereits darüber informiert, dass das jetzt nicht gehen würde und erhielt nun ein Schreiben, dass ich mich darum zu kümmern hätte und sonst jemand beauftragt wird, den ich dann tu bezahlen habe (gilt auch für weitere Mieter). Was kann ich jetzt tun?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 11:40

      Hallo Lisa,

      leider können wir keine Rechtsberatung geben – dies vermag nur ein Anwalt. Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, den Vermieter auf die genaue Gesetzeslage hinzuweisen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Monique 24. Juni 2017, 17:53

    Hallo, beinahe jährlich bekommen wir in den Sommermonaten Post vom Anwalt des Nachbarn. An der Grundstücksgrenze war Anfang der 1990er Jahre eine Koniferen-Hecke gepflanzt worden. Nun fordert der Anwalt im Namen seines Mandanten, dass wir die Hecke auf 2 m im Sommer zurückschneiden, obwohl Ansprüche dahingehend schon sehr lange verjährt sind. Weist man den Anwalt darauf hin, dass man die Hecke absolut nicht in der Zeit von März bis Oktober zurückschneiden darf, so ignoriert er das. Wir leben in Sachsen-Anhalt. Jedes Mal die gleiche Forderung und gleich mit Androhung: Ordnungsgeld. Einmal kam dann Post vom Gericht, weil wir der Forderung nicht nachkamen; wohl gemerkt: im Sommer (Juli / August). Diese konnte abgewiesen werden, da wir das Gericht darauf hinwiesen, dass ein Schnitt a) in der Zeit nicht möglich ist und b) der Rückschnitt-Anspruch verjährt ist. Trotzdem nervt der Anwalt immer wieder mit dem gleichen Text. Was sollen wir gegen diese Schikane tun? Danke für die Hilfe. P.s. Anwalt konnte ihn auch nur immer wieder darauf hinweisen, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist. Trotzdem ignoriert der Anwalt vom Nachbarn es.

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 15:52

      Hallo Monique,

      Sie haben wahrscheinlich keine andere Möglichkeit als immer wieder mit einem Anwalt dagegen vorzugehen. Sie könnten allerdings auch versuchen, das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen und ihn darauf anzusprechen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Tamas K 24. Juni 2017, 8:04

    hallo
    wir haben kürzlich ein haus gemietet, da wir bisher nie einen garten zu pflegen hatten haben wir auch wenig ahnung. nun ist es so dass die büsche und hecken im garten deutlich durch den zaun wachsen, und einen teil des bürgersteiges einnehmen. also das ist wesentlich mehr als ein paar zentimeter, eher so 30-40 cm, allerdings sind das keine zusammenhängende gebilde sondern nur einzelne äste, da können keine vögel nisten. (ausserdem ist die siedlung voll von katzen….) dürfen diese äste weggeschnitten werden, ohne dass wir eine anzeige riskieren? riskieren wir womöglich eine anzeige wenn wir das nicht tun?
    danke, Tamas K

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 12:55

      Hallo Tamas,

      in den Sommermonaten – meistens von März bis September – dürfen Hecken nicht zurück geschnitten werden. Tun Sie dies doch, kann ein Bußgeld drohen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Vera M. 21. Juni 2017, 20:24

    Unser durchgeknallter Hausmeister hat heute alle Sträucher im Garten radikal gestutzt. Es sieht soo schlimm aus.
    Ich habe Fotos gemacht. Auch von ihm und dem Anhänger, mit dem er den Grünschnitt weggefahren hat. Ich will, dass er endlich damit aufhört. Er soll den Pflanzen und Tieren ihre Ruhe lassen. Wenn ich will, dass er ein Bußgeld bekommt, was muss ich tun? Ihn anzeigen? Ich wohne in Bayern.
    Liebe Grüße V.M.

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 8:38

      Hallo Vera M.,

      am besten wenden Sie sich zunächst an den Vermieter. Womöglich hat der Hausmeister dies auf dessen Anweisung hin getan.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • iris 21. Juni 2017, 10:50

    Hallo!
    Mein Schwager hat die Thujahecke, von der ich dachte, sie gehöre uns und den Nachbarn und die 1m auf unser Grundstück wuchs sehr stark zurückgeschnitten und nun wächst sie nicht mehr auf unserer Seite. Die Nachbarn wollen Schadensersatz, da es ihre Hecke war, die sie vor 30 Jahren gepflanzt hatten. Ist diese Forderung zulässig?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 8:53

      Hallo iris,

      wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen. Die Regelungen zum Überhang sind in § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steffen S. 19. Juni 2017, 21:47

    Hallo
    Ich war gerade eben auf meinem wochengrundstück. Es liegt an der NaheBahnstrecke Bad Kreuznach nach Saarbrücken
    Die Bahn hat letzte Woche meine sträucher und Hecken willkürlich zurück geschnitten. Und den Schnitt Kreuz und quer liegen gelassen. Meine sträucher stehen zw 2 und 3m vom Gleis weg. In der Verlängerung meines Grundstücks wurde nicht soweit in die Grundstücke geschnitten.
    Wo und wie kann ich mich beschweren?

    LG Steffen S.

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 8:20

      Hallo Steffen,

      Sie können sich schriftlich bei der Bahn und beim zuständigen Ordnungsamt beschweren.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Frau S. 17. Juni 2017, 12:31

    Liebes Bussgeld-Info Team,
    ich wohne in NRW und der Besitzer des Nachbargrundstücks lässt seine 2,5 m hohe Buchenhecke immer bis zu einem Meter auf die Straße ragen, und zwar nur auf der Seite der Nebenstraße (es handelt sich um ein Eckgrundstück). Die Nebenstraße ist eine Einbahnstraße mit Wendehammer und ohne Bürgersteig. Die Hecke befindet sich dabei sowieso schon mehr auf der Grundstücksgrenze als auf dem Grundstück. Ein Anspruch auf Beseitigung besteht laut Verjährung nicht mehr. Würde die Hecke an unser Grundstück grenzen, könnten wir die Entfernung von überhängenden Ästen verlangen, wie sieht es mit Anspruch aus, wenn Äste auf die Straße ragen? Könnten ich den Rückschnitt auf die Grundstücksgrenze verlangen? Liebe Grüße, S. S.

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 8:38

      Hallo,

      dazu sollten Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Müller 9. Juni 2017, 16:05

    In unserer Nachbarschaft werden die wunderbaren hecken geschnitten, jetzt in dieser schönen Jahreszeit. Ein Mehrfamilienhaus mit wunderschönem Garten rundherum. Frühmorgens ein treffplatz gewesen für die Vögel, alles abgeschnitten und kahl wie im Herbst. Es heisst, bis ende September ist das lt. Paragraph 38 nicht gestattet. Das ist so ein vergehen im Sinne der Natur. Wo bitte darf man das ansprechen bzw. Anzeigen? Liebe grüße s. Müller

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 10:09

      Hallo Müller,

      wenn Sie wissen wollen, ob und wie Sie gegen das Schneiden der Hecke vorgehen können, sollten Sie einen Anwalt für öffentliches Recht befragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • MoniB 18. Juni 2017, 14:19

        Wirklich Anwalt für öffentliches Recht, wieso? Warum nicht der Einfachheit halber beim NABU, Ordnungsamt der Gemeinde oder der jeweiligen Hausverwaltung direkt ansprechen?

        • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 8:50

          Hallo MoniB,

          diese Schritte können Sie selbstverständlich auch einleiten. Ein Anwalt kann Sie hinsichtlich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heidi 6. Juni 2017, 13:06

    Kann ich von meinem Nachbarn verlangen, dass seine Hecke ( 1,10m von meiner Grundstücksgrenze entfernt ) im Frühjahr so weit gekürzt wird, dass sie im Sommer nicht über 2,10 m wächst? Er schneidet sie im März auf genau 2 m , sodass sie im Laufe des Sommers auf bis zu 3 m anwächst

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:15

      Hallo Heidi,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht. Wenden Sie sich daher an das zuständige Ordnungsamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Müller 2. Juni 2017, 21:11

    Hallo. Wir haben eine Hecke die 3 . 5 m hoch ist. Die Nachbarn wollen dass wir diese auf 2 m kürzen – ges. Brandenburg. Mit welcher Geldbuße bon der Gemeinde müssen wir rechnen wenn wir diese nicht machen? Gruß Müller

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 10:45

      Hallo Müller,
      konkrete Geldbußen sind im Gesetz nicht festgeschrieben, weshalb diese je nach Fall und Gemeinde individuelle festgesetzt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Ed 27. Mai 2018, 8:08

        Hallo Müller
        Einfach mal in das Gesetz schauen! Meist sind die Höhen an einen Abstand gebunden, in der Regel steht da, 2m Höhe bei einem Abstand von 0,5 m. Ich wohne in der Berlin. Meine Hecke steht 1,20 m vom Zaun weg und ist 4m hoch und der Nachbar kann nichts dagegen tun.
        Gruß Ed

  • Philippe 2. Juni 2017, 20:02

    Hallo, ich wohne in Rheinland-Pfalz und mein Nachbar möchte ein 1,80 Meter hohen Maschendrahtzaun auf der Grenze setzen und dieses mit Kletterpflanzen beranken lassen. Ist dies zulässig? Gilt dies nicht als Hecke und sollte dann 75 cm von der Grenze entfernt sein? Die Ortsbehörde meint es wäre Nachbarschaftsrecht und will keine Stellung nehmen.
    Vielen Dank der Rückmeldung

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 10:25

      Hallo Philippe,
      wir können dazu keine Einschätzung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • nils 30. Mai 2017, 19:38

    Moin. Wir haben eine Hecke als Grenze zum Nachbarn die ich seid Jahren schneide von von beiden Seiten. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich das jetzt nicht mehr . Mein Nachbar besteht aber darauf . Wir wohnen in Ostholstein. …was kann ich tun ?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:18

      Hallo Nils,

      das kommt darauf an, ob die Hecke auf Ihrem Grundstück steht oder als Grenze zwischen beiden Grundstücken fungiert. Bei ersterem können Sie einen Bekannten bitten, die Hecke zu schneiden. Auch ein Gärtner kann dafür engagiert werden. Befindet sich die Hecke zwischen Ihren Grundstücken und gehört Ihnen gleichermaßen, muss Ihr Nachbar selbst dafür Sorge tragen, dass die Seite der Hecke, die zu seinem Grundstück ragt, geschnitten wird.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Heike K. 28. Mai 2017, 17:10

    Wann darf eine Hecke geschnitten werden! Wie hoch darf sie sein ? Sie ist durch den Regen so sehr gewachsen! Ich muss sonst. mit einer Leiter die Hecke schneiden ! Ich wohne in Schleswig – Holstein ! Vielen Dank im Voraus ! Wann bekommt man ein Bußgeld? Wofür ?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:53

      Hallo Heike,

      laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken vom 1. März bis 30. September nicht beschnitten werden. Leicht stutzen dürfen Sie die Hecke allerdings ohne Probleme. Dabei darf es sich allerdings nur um ein paar wenige Zentimeter handeln. Zudem dürfen Sie auf keinen Fall Vögel beim Brüten stören. Das Bußgeld erhalten Sie, wenn Sie die Hecke zu stark zurückschneiden, weil dabei Vögel gefährdet werden können.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Robert J. 19. April 2017, 18:35

    Hallo Bussgeld-Info-Team,
    wir wohnen in Aurich /Ostfriesland und haben bei einem Vermietungsobjekt folgendes Problem.
    Die zwischen den Grundstücken verlaufende Tujahecke (nicht von uns gepflanzt!!) ist mittlerweile ca. 3,50 m hoch. Ein Mieter im Nachbarhaus hat ohne Rücksprache einen Teil der Hecke offensichtlich so radikal beschnitten, dass deren relativ tief montierte Satellitenschüssel wieder Empfang hat.
    Müssen wir das dulden? Gibt es jetzt unserseits die Verpflichtung, die Hecke zurückzuschneiden?
    Gibt es Schadensersatzmöglichkeiten? Wie steht es mit den Kosten für den Rückschnitt und die Entsorgung? Gibt es eine vorgeschrieben Montagehöhe für Satellitenschüsseln?
    Wir bitten um konkrete Info, ggf. mit Angabe der entsprechenden Gesetzesparagraphen.
    Danke an das Team schon mal vorab.

    Ein ärgerlicher Bürger aus Aurich

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 10:44

      Hallo Robert,

      wenn die Hecke sich zwischen den beiden Grundstücken befindet, sollte diese auch von den Eigentümern des Grundstücks ordnungsgemäß beschnitten werden. Die Eigentümer des Grundstücks sind dementsprechend für die Hecke zuständig, auch wenn sie nicht von denen gepflanzt wurde. Die Entsorgung ist daher auch vom Eigentümer zu tragen. Grundsätzlich ist in § 39 Abs. 5 BNatSchG festgelegt, dass Hecken zwischen dem 1. März und 30. September nicht beschnitten werden dürfen. In diesem Fall haben Sie daher die Möglichkeit, die entsprechende Person beim Ordnungsamt zu melden. Der Nachbar muss mit einer Geldstrafe rechnen. Wie hoch eine Satellitenschüssel angebracht werden muss, ist rechtlich nicht geregelt.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Knakowski 28. März 2017, 11:36

    Mein Nachbar ist selber Gaertner, und hat seine Hecke seid vier Jahren nicht geschnitten. Die Hecke ist jezt schon 4m hoch. Was kann ich machen?

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 8:49

      Hallo Knakowski,

      sofern die Zweige auf Ihr Grundstück ragen und Ihr Nachbar diese nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist beseitigt, dürfen Sie die herüber ragenden Zweige selbst entfernen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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