Mountainbike: Verkehrssicher ist hier das Wichtigste

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Bußgeldkatalog für ein nicht verkehrssicheres Mountainbike sieht folgende Sanktionen vor:

VerstoßSanktion
Klingel funktioniert nicht/ist nicht vorhanden15 Euro
fehlende oder defekte Beleuchtung20 bis 35 Euro
nicht vorhandene Reflektoren10 Euro
nicht vorhandene oder mangelhafte Bremsen20 bis 25 Euro

Video: So sieht ein verkehrssicheres Fahrrad aus!

Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher? Erfahren Sie es hier im Video.
Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher? Erfahren Sie es hier im Video.

Muss ein Mountainbike verkehrssicher sein?

Bei der Teilname am Straßenverkehr muss ein Mountainbike verkehrssicher sein.
Bei der Teilname am Straßenverkehr muss ein Mountainbike verkehrssicher sein.

Muss auch ein Mountainbike verkehrssicher sein? Für Freizeitsportler ist das Mountainbike, auch MTB oder nur Bike genannt, eines der beliebtesten Fortbewegungsmittel.

Durch das unwegsame Gelände zu navigieren und Geschicklichkeit zu beweisen, stellt für viele einen großen Reiz dar. Das Fahrrad ist dem Sport entsprechend ausgestattet, was in den allermeisten Fällen jedoch nicht für die Straßennutzung ausreicht.

Mit dem Rad aus dem Gelände in den Straßenverkehr zu wechseln, setzt voraus, dass das Mountainbike verkehrs­tauglich ist. Es muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale besitzen, die für ein verkehrssicheres Fahrrad vorgesehen sind. Um gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) am Straßenverkehr teilnehmen zu können, gelten also auch für Mountainbikefahrer bestimmte Regeln.

Was ein verkehrssicheres Mountainbike ausmacht, welche Bestandteile unbedingt vorhanden sein müssen und welche Bußgelder drohen können, wird im nachfolgenden Ratgeber eingehender beleuchtet.


Was sagt das Gesetz über ein verkehrssicheres Mountainbike?

Wie jedes andere Fahrrad hat ein Mountainbike gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, wenn mit diesen am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen werden soll. Muss also ein Mountainbike nach der StVO zugelassen sein? Nein, denn in diesem Fall sind die Vorgaben in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgelegt. Diese sind dann für alle Fahrräder in Deutschland maßgebend.

Verkehrssicheres Fahrrad: Ein Mountainbike unterliegt den gleichen gesetzlichen Regelungen wie fast alle anderen Räder.
Verkehrssicheres Fahrrad: Ein Mountainbike unterliegt den gleichen gesetzlichen Regelungen wie fast alle anderen Räder.

Im Gegensatz zu einem Rennrad unter 11 kg Gewicht gelten für ein Mountainbike keine Sonderregelungen, sodass Fahrer hier dafür Sorge tragen müssen, dass ihr Rad den Vorschriften entspricht. Werden die Regelungen der STVO also beachten, ist ein Mountainbike verkehrssicher. Ist es das nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Der § 16 Abs. 1 der StVZO bildet hier die wichtigste rechtliche Grundlage, denn dieser legt fest, dass nur Fahrzeuge, die der StVZO entsprechen, am Verkehr teilnehmen dürfen. .

Dies gilt für auch für Fahrräder.

Die Paragraphen 64a StVZO (Einrichtungen für Schallzeichen), 65 StVZO (Bremsen) und 67 StVZO (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) halten dazu die für Fahrräder zutreffenden Regelungen fest. Entspricht ein Fahrrad diesen Vorgaben nicht, muss es entsprechend ausgestattet werden.

Verkehrssicheres Fahrrad: Was ein Mountainbike verkehrstauglich macht

Was genau macht ein Mountainbike nun verkehrssicher? Hierfür sind gemäß den zuvor erwähnten Paragraphen eine Klingel, zwei funktionierende Bremsen sowie eine den Vorschriften entsprechende Beleuchtung notwendig.

Um ein Mountainbike (auch MTB) verkehrssicher zu machen, müssen diese genannten Teile zwingend vorhanden sein. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert ist es, einen schmalen Lenker, Schutzbleche und einen Kettenschutz anzubringen. Auch eine gute Bereifung und eine ausreichende Profiltiefe können zur Sicherheit des Rades beitragen.

In Bezug auf die Klingel ist außerdem zu beachten, dass diese helltönend sein muss, damit Umgebungsgeräusche übertönt werden. Besonders wichtig ist, dass das Rad zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen besitzt. Starre Naben gelten hierbei nicht als Bremse.

Darüber hinaus müssen die Pedale rutschfest und verschraubt sein sowie vorn und hinten gelb strahlende Reflektoren aufweisen. Denn um ein Mountainbike wirklich verkehrstauglich zu machen, ist die Beleuchtung einer der wichtigsten Aspekte. So ist vorgeschrieben, dass neben den Pedal-Reflektoren ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht vorhanden sein müssen.

Vor einer Fahrt müssen Besitzer ihr Mountainbike verkehrstauglich machen.
Vor einer Fahrt müssen Besitzer ihr Mountainbike verkehrstauglich machen.

Des Weiteren muss ein Mountainbike, um verkehrssicher zu sein, vorn einen weißen Reflektor, hinten einen kleinen sowie einen großen roten Reflektor und an den Reifen beziehungsweise den Speichen mindestens jeweils zwei gelbe Rückstrahler besitzen.

Insgesamt muss ein Mountainbike also elf Reflektoren bzw. Rückstrahler vorweisen, um verkehrssicher zu sein. Die Scheinwerfer dürfen entweder durch einen Dynamo sowie auch Batterien oder Akkus betrieben werden. Fehlen alle oder Teile dieser vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände, müssen Besitzer ihr Mountain­bike gemäß StVZO nachrüsten. Tun sie dies nicht und werden kontrolliert, müssen sie mir Verwarn- oder auch Bußgeldern rechnen.

Bußgelder, wenn ein Mountain nicht verkehrssicher ist

Ist ein Mountainbike nicht verkehrssicher, handelt es sich, wie erwähnt, um eine Ordnungswidrigkeit. Fehlende Bauteile oder Mängel sind in den meisten Fällen bußgeldpflichtig. So werden beispielsweise 10 Euro fällig, wenn die Klingel nicht funktioniert oder gar nicht vorhanden ist.

Ebenso 10 Euro müssen gezahlt werden, wenn die Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig ausfällt, also nicht funktioniert oder fehlt. Hierzu zählen sowohl die Lampen als auch die Reflektoren. Weisen die Bremsen Mängel auf oder fehlen gänzlich, werden zwischen 20 und 25 Euro veranschlagt.

Abgesehen von den zu zahlenden Verwarn- oder Bußgeldern hat es auch weitere Vorteile, wenn ein Mountainbike verkehrssicher ist. Das Risiko eines Fahrradunfalls wird minimiert, da ein Radfahrer besser wahrgenommen wird und mit funktionierenden Bremsen und richtiger Bereifung Unfälle auch verhindert werden können.

FAQ: Verkehrssicheres Mountainbike

Ist ein handelsübliches Mountainbike verkehrssicher?

In der Regel ist dies nicht der Fall, denn bei diesem Fahrrad handelt es sich eigentlich um ein Sportgerät, welches nicht für den Einsatz im Straßenverkehr gedacht ist.

Sind Nachrüstungen möglich, um ein verkehrssicheres Mountainbike zu schaffen?

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Zu den notwendigen Ergänzungen gehören dabei unter anderem eine Klingel, die Beleuchtung und Reflektoren.

Welche Sanktionen drohen, wenn sich mit einem nicht verkehrssicheren Rad am Verkehr teilnehmen?

Diese Informationen können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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