Verkehrssicheres Fahrrad: Wie sieht ein solches aus?

Auch ein Fahrrad muss im Straßenverkehr sicher geführt werden können Verstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet. Welche Sanktionen ein nicht verkehrssicheres Fahrrad wird im Folgenden betrachtet:

VerstoßBußgeld
nicht funktionierende bzw. nicht vorhandene Klingel15 EUR
defekte oder fehlende
Beleuchtung
20 bis 35 EUR
Reflektoren fehlen10 EUR
nicht oder mangelhaft funktionierende
Bremsen
20 bis 25 EUR

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Video: So sieht ein verkehrssicheres Fahrrad aus!

Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher? Erfahren Sie es hier im Video.
Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher? Erfahren Sie es hier im Video.

Was muss ein verkehrssicheres Fahrrad eigentlich alles haben?

Nur ein verkehrssicheres Fahrrad darf im Straßenverkehr gefahren werden.
Nur ein verkehrssicheres Fahrrad darf im Straßenverkehr gefahren werden.

Als aktive Verkehrsteilnehmer müssen sich auch Radfahrer an Regeln und Vorschriften halten. Ein verkehrssicheres Fahrrad gehört zu diesen gesetzlichen Vorgaben und ist eine Maßnahme, das Unfallrisiko auf dem Rad zu minimieren. Denn auf der Straße oder dem Radweg fahren dürfen laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StZVO) nur Räder, die verkehrssicher sind.

Doch wann ist ein Fahrrad straßentauglich? Hierfür muss es eine vorgeschriebene Beleuchtung so wie Bremsen besitzen. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere Themen, welche für ein verkehrstüchtiges Fahrrad wichtig sind. Klingel oder Reflektoren sind nur einige Dinge, die hier genannt werden müssen.

Was gehört nun dazu, ein Fahrrad verkehrssicher zu machen? Welche Bußgelder drohen, wenn ein Rad nicht den Vorschriften entspricht und wie sehen die gesetzlichen Grundlagen hier eigentlich genau aus? Diese und weitere Fragen behandelt der nachfolgende Ratgeber.

Gesetzliche Vorschriften für ein verkehrssicheren Fahrrad

Das Rad gehört für viele zum Alltag, ob nun auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule. Doch bevor eine Fahrt ansteht oder ein neues Fahrrad eingeweiht wird, sollten sich die Fahrer vergewissern, dass dieses auch den gesetzlichen Vorschriften genügt.

Radfahrer müssen sich, wie allen anderen auch, an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Viele nehmen daher auch an, dass die Reglungen für ein verkehrssicheres Fahrrad in der StVO zu finden sind. Hier muss jedoch die StVZO konsultiert werden, wenn Radfahrer Genaueres zu den gesetzlichen Vorgaben erfahren möchten.

Vielen Radfahrern ist oft nicht ganz klar, was ein verkehrssicheres Fahrrad genau ausmacht und was in der Straßenverkehrszulassungsordnung definiert ist. Daher sind Fragen wie „Was braucht ein Fahrrad um verkehrssicher zu sein?“, oder: „Wann ist ein Fahrrad verkehrssicher?“, nicht selten, wenn es um die Teilnahme am Straßenverkehr geht.

Um ein Fahrrad StVO-tauglich oder eher StVZO-tauglich, also fit für die Teilnahme am Straßenverkehr, zu machen, sind einige Vorgaben zu beachten. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang sind die Abschnitte unter § 64a StVZO sowie § 65 StVZO und 67 StVZO.

Was gehört nun zu einem verkehrssicheren Fahrrad?

Ein Fahrrad ist straßentauglich, wenn es die vorgeschriebene Beleuchtung besitzt.
Ein Fahrrad ist straßentauglich, wenn es die vorgeschriebene Beleuchtung besitzt.

Thema ist ein verkehrssicheres Fahrrad in der Grundschule bereits durch die im Lehrplan festgeschriebene Verkehrserziehung.

In der Fahrradausbildung, die durch eine Fahrradprüfung abgeschlossen wird, lernen bereits die Jüngsten, welche Bestandteile zur Verkehrssicherheit an einem Fahrrad beitragen. Doch auch erwachsene Radfahrer sollten sich damit beschäftigen, wie verkehrssicher ihr Fahrrad ist. Denn so gehen sie Bußgeldern aus dem Weg und minimieren das Risiko eines Fahrradunfalls.

Vor einem Fahrtantritt, sollte also das Rad überprüft werden, sodass es den Vorschriften entspricht und Radler sicher unterwegs sind. Hilfreich bei der Überprüfung für ein verkehrssicheres Fahrrad ist eine Checkliste. Die nachstehenden Liste kann für eine solche Prüfung verwendet werden. Ist ein Fahrrad verkehrssicher, zeigt die Checkliste dies an.

Bestandteil
zwei voneinander unabhängige Bremsen
helltönende Klingel
weißes Licht vorn
rotes Rücklicht hinten
weißer Rückstrahler vorn
zwei rote Rückstrahler hinten
jeweils zwei gelbe Rückstrahler an den Pedalen
gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad)
funktionierender Dynamo oder Batterien/Akkus
rutschfeste Pedalen
Lenkung ist leicht bedienbar
Profil und Luftdruck der Reifen reichen aus
Kettenschutz, Schutzbleche
Gepäckträger


Laut der zuvor genannten Paragraphen muss ein verkehrssicheres Fahrrad sowohl zwei funktionierende Bremsen, ein Klingel und eine genau vorgeschriebene Beleuchtung besitzen. Fehlen Teile oder alle vorgeschriebenen Einrichtungen, ist ein Fahrrad nicht verkehrstauglich.

Die Klingel muss helltönend sein, damit sie die Umgebungsgeräusche übertönen kann. Ein verkehrstaugliches Fahrrad weist zudem auch zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen auf. Wichtig hierbei ist, dass starre Naben, wie zum Beispiel bei einem Fixie-Rad, nicht als Bremsen gelten und daher für ein verkehrssicheres Fahrrad keine Berücksichtigung finden.

Ebenso vorgeschrieben sind zwei rutschfeste und verschraubte Pedale, die jeweils zwei sogenannte Rückstrahler aufweisen. Diese Reflektoren müssen hier gelb sein und sowohl nach vorn als auch nach hinten strahlen.

Was braucht ein verkehrssicheres Fahrrad noch, damit es am Verkehr teilnehmen kann? Am wichtigsten ist neben den Bremsen die Beleuchtung am Fahrrad. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier ein weißer Scheinwerfer vorn und ein roter hinten. Beide können per Dynamo oder nun auch mit Batterien betrieben werden.

Ein straßentaugliches Fahrrad muss zudem über seitliche Reflektoren verfügen. Diese können in Form von reflektierenden Streifen am Reifen, gelben Katzenaugen (zwei pro Rad) an den Speichen oder anderen Speichenreflektoren angebracht sein.

Um mit einem Fahrrad die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind des Weiteren auch ein weißer Rückstrahler vorn sowie ein großer und ein kleiner roter Rückstrahler hinten anzubringen. Insgesamt müssen demnach elf Reflektoren sowie zwei Lampen am Rad vorhanden sein.

Fahrrad ist nicht verkehrssicher: Welches Bußgeld droht?

Ohne Reflektoren und Lampen ist es kein verkehrstüchtiges Fahrrad.
Ohne Reflektoren und Lampen ist es kein verkehrstüchtiges Fahrrad.

Wird ein verkehrssicheres Fahrrad durch die Polizei kontrolliert, haben Radfahrer in der Regel nichts zu befürchten. Mängel an einem Rad werden allerdings mit einem Bußgeld geahndet.

Wenn die Klingel nicht funktioniert, fallen 10 Euro an. Hat ein Rad keine vorgeschriebene Beleuchtung, sind sowohl für fehlendes Licht als auch für nicht vorhandene Reflektoren 10 Euro zu zahlen. Mangelhafte Bremsen schlagen mit 20 bis 25 Euro zu Buche.

FAQ: Verkehrssicheres Fahrrad

Gibt es gesetzliche Vorschriften zur Ausstattung eines Fahrrades?

Ja, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in der StVZO entsprechende Vorgaben definiert.

Über welche Bestandteile muss ein verkehrssicheres Fahrrad verfügen?

Eine Checkliste zu diesem Thema haben wir hier zusammengestellt.

Drohen Konsequenzen, wenn ein Fahrrad nicht den Vorschriften entspricht?

Der Bußgeldkatalog sieht für diesen Fall Sanktionen. Was dabei im Einzelnen droht, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

3 Kommentare zu “Verkehrssicheres Fahrrad: Wie sieht ein solches aus?

  1. Sebastian

    Na immerhin dürfen wir Scheerstkriminellen unsere Batterielampen nutzen! Es geht vorran. Leider werde ich dann wohl immernoch angehalten weil ich nur 6 der 11 vorgeschriebenen Reflektoren zu bieten habe…. Gott sei dank kann ich immernoch besoffen solange auf meinem mit leichtem platten und rost versehenen Rad ohne licht nach hause fahren, und werde bei polizeisichtung lediglich zum schieben aufgefordert. Zahlen würde ich keinen cent 😂 habe ich und musste ich auch noch nie. sollen se mich doch verhaften weil meine pedale keine reflektoren haben…. Echt krank. Ich habe auch wo gelsen dass Blinker erlaubt sind aber blinkende lichter nicht…. Es sei den das blinkende licht ist am Fahrer angebracht… Merken die eigentlich irgendwas noch?

  2. ochsenkopp

    viele komische sachen werden hier als „verkehrssicher“ bezeichnet. wusste garnicht das gepäckträger, schutzblche und kettenschutz in irgendeiner art und weise sicherheitsrelevant sind?! rutschfest pedale? da könnte man 90% der fahrräder aufgrund der pedale einziehen. was für ein mist. reflektoren an den pedalen? was ist mit klickpedalen??

    sonst kann man sich den artikel mal gönnen, aber in den angesprochenen punkten sind es eindeutig unwahrheiten und auch nach dem blick in die gesetzbücher nicht haltbar.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ochsenkopp,

      sicherheitsrelevant sind alle Bestandteile eines Fahrrads. Eingezogen werden Fahrräder aber nicht, wenn sie keine rutschfesten Pedale haben. Es geht hier lediglich um eine Empfehlung. Bei Klingel, Beleuchtung und Bremsen gibt es aber tatsächlich Vorschriften, die eingehalten werden sollten.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

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