PoliScan FM1: Geschwindigkeitsmessung per Laser

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: PoliScan FM1

Was ist ein PoliScan FM1?

PoliScan FM1 ist die Bezeichnung für ein Messgerät, das zum Erfassen von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichverstößen eingesetzt wird. Hierbei handelt es sich um einen Blitzer mit Lasertechnologie. Wie dieser genau funktioniert, haben wir hier zusammengefasst.

Treten beim Vitronic PoliScan Speed FM1 Messfehler auf? 

Auch beim Blitzer PoliScan FM1 können Messfehler auftreten. So zum Beispiel, wenn das Gerät falsch aufgestellt wurde oder es nicht richtig geeicht ist. Mehr zu den übliche Fehlerquellen lesen Sie hier.

Können Sie gegen Messungen mit dem PoliScan FM1 Einspruch einlegen?

Wenn Sie Fehler bei den Messungen vermuten, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier

Vitronic PoliScan Speed FM1: Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung?

Ob stationär oder mobil. der PoliScan FM1 erfasst Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße per Laser.
Ob stationär oder mobil. der PoliScan FM1 erfasst Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße per Laser.

Der Blitzer PoliScan FM1 (oder auch nur PoliScan Speed FM1) der Firma Vitronic wird zur Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung eingesetzt. Bei diesem Gerät kommt die LIDAR-Technik zum Einsatz. Das bedeutet, die Erfassung der Fahrzeuge erfolgt per Laser.

Der Laser im PoliScan FM1 sendet Lichtimpulse aus, die durch die Oberfläche der Fahrzeuge ans Messgerät zurück reflektiert werden. Dadurch kann die Position des Fahrzeugs im Messbereich bestimmt und anhand der benötigten Zeit für das Durchfahren dann die Geschwindigkeit festgestellt werden. Über diese kombinierte Weg-Zeit-Messung kann das Lasergerät PoliScan FM1 dann Überschreitungen in einem Entfernungsbereich von etwa bis zu 75 m ermitteln. 

Um eine korrekte Messung mit dem PoliScan Speed FM1 bzw. ein standardisiertes Messverfahren einzuhalten, muss das Fahrzeug auf mindestens 10 m lückenlos erfasst werden. Während dieser Zeit dürfen die Einzelmessungen nicht mehr als 15 m oder 2 Sekunden voneinander entfernt liegen. Ansonsten verwirft das Gerät die Messung. Das geschieht auch, wenn eine Messwertzugehörigkeit der einzelnen Messpunkte nicht möglich ist. Statische Objekt werden nicht erfasst bzw. bleiben unberücksichtigt.  Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, löst eine verbaute Kamera aus und fertigt ein Blitzerfoto an. 

Mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 sind folgende Geschwindigkeitsmessungen möglich:

  • zur Überwachung mehrspuriger Straßen
  • parallele Geschwindigkeitsüberwachung auf mehreren Spuren gleichzeitig
  • Unterscheidung zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen bei der gleichzeitigen Messung

Der PoliScan FM1 kann in einem Enforcement Trailer verbaut sein und so als teilstationärer Blitzer fungieren. Es kann aber auch stationär aus Blitzersäulen oder Kästen heraus messen. Darüber hinaus ist es möglich, diese Geschwindigkeitsmessanlage mobil einzusetzen. Der PoliScan FM1 wird dann auf einem Stativ befestigt und am Fahrbahnrand aufgestellt. 

Vitronic PoliScan FM1 als Rotlicht-Blitzer

Der PoliScan FM1 kann als Enforcement Trailer, in Blitzersäulen oder an Ampeln verbaut sein.
Der PoliScan FM1 kann als Enforcement Trailer, in Blitzersäulen oder an Ampeln verbaut sein.

Neben der Geschwindigkeitsüberwachung wird der PoliScan FM1, wie bereits erwähnt, auch zur Feststellung von Rotlichtverstößen verwendet. Der Laser im Gerät überwacht die Haltelinie an Ampeln während einer Rotphase. Durchfahren Fahrzeuge währenddessen die Lichtimpulse wird der Rotlichtverstoß mittels eines Blitzerfotos festgehalten.

Der PoliScan FM1 ist über ein Modul mit der Ampel verbunden und erhält so Informationen zu den Ampelphasen. Zudem ist die Entfernung zwischen Haltelinie und Messgeräte gespeichert. Diese muss jedoch vor Messbeginn manuell eingestellt werden. Die Daten des Verstoßes werden im Messsystem digital gespeichert und können dann über eine externe Bedieneinheit ausgelesen und ausgewertet werden. 

Hat der PoliScan FM1 Fehlerquellen?

Damit bei Messungen mit dem PoliScan FM1 keine Fehler auftreten, müssen das Gerät und die Beamten, die es bedienen, einige Voraussetzungen erfüllen. Der Blitzer muss durch die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) angenommen und geeicht sein. Der Einsatz darf nur durch geschultes Personal und gemäß der Gebrauchsanweisung des Herstellers bedient werden. 

Folgende Umstände können Messfehler beim PoliScan FM1 verursachen:

  • Eichnachweise fehlen bzw. Geräte ist nicht richtig geeicht
  • Platzierung/Aufstellung des Geräts ist fehlerhaft (vor allem, wenn PoliScan FM1 mobil verwendet wird)
  • Bedienung des Geräts ist unsachgemäß
  • Messprotokolle sind lückenhaft
  • Einrichten der Messstrecke ist fehlerhaft (zu kurz, zu unübersichtlich, Abstand nicht geprüft uws.)

Darüber hinaus muss der Messeinsatz vollständig dokumentiert werden. Können zum Beispiel beim PoliScan FM1 die Rohmessdaten nicht dem Blitzerfoto bzw. dem Fahrzeug zugeordnet werden, kann die gesamte Messung nichtig sein. Ohne korrekte Dokumentation ist ein Bußgeldverfahren schwer zu begründen. Denn zu einem standardisierten Messverfahren gehört, dass die Messungen unter gleichen technischen Bedingungen erfolgen und dies auch nachweisbar ist.  Zudem ist für die Ergebnisse des PoliScan FM1 ein Auswerterahmen des Herstellers vorgegeben, der bei der Sichtung der Daten wichtig ist. 

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Was ist zu beachten?

Vermuten Sie Messfehler beim PoliScan FM1 kann en Einspruch eine Option darstellen.
Vermuten Sie Messfehler beim PoliScan FM1 kann en Einspruch eine Option darstellen.

Vermuten Sie bei Messungen mit dem PoliScan Messfehler bei einem Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß, haben Sie immer die Möglichkeit eines Einspruchs. Diesen müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bußgeldbescheids einreichen. Für Laien kann es recht schwierig sein, zu entscheiden, ob ein Messfehler vorliegt oder nicht.

Daher ist eine rechtliche Beratung durch einen fachkundigen Anwalt empfehlenswert. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und sich die Rohmessdaten vom PoliScan FM1 ansehen. Liegen diese Informationen vor, kann ein Anwalt entscheiden, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht.

Diesbezüglich gibt es zur Messung mit PoliScan Speed FM1 auch Urteile, die eine Herausgabe aller Daten an Betroffene verlangen. So zum Beispiel der Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Baden-Württemberg vom Januar 2023 (VerfGH Baden-Württemberg, 16. Januar 2023. Az:.1 VB 38/18). 

In der Begründung heißt es wie folgt:

Die Verfassungsbeschwerde ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens aufgrund der versagten Einsicht in die Wartungs-/Reparaturunterlagen des Messgeräts zulässig (I.) und begründet (II.). 

Beantragen Betroffene also die Einsicht in die Unterlagen und Protokolle, die für eine Prüfung der Messung durch PoliScan FM1 wichtig sind, muss die zuständige Behörde gemäß des Urteils eine solche Einsicht gewähren und alle entsprechenden Unterlagen herausgeben.

Im Video: Infos zur Frage „Wo darf geblitzt werden“?

Wo darf geblitzt werden? Weitere Infos dazu finden Sie auch in diesem Video.
Wo darf geblitzt werden? Weitere Infos dazu finden Sie auch in diesem Video.

Quellen und weiterführende Links

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PoliScan FM1: Geschwindigkeitsmessung per Laser
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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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