Punkte abbauen: Wie funktioniert der Punkteabbau in Flensburg?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Anfang 2014 verzeichnete eine Statistik des Kraftfahrtbundesamtes, dass von rund 8,8 Millionen registrierten Autofahrern in Deutschland gerade einmal nur circa 1,9 Millionen ohne Punkte in Flensburg sind. Mittlerweile wurde zwar das Punktesystem im Mai 2014 reformiert; doch wer vor der Reform bereits Punkte gesammelt hatte, der besitzt nun immer noch welche, auch wenn es weniger geworden sind. Denn gegenwärtig reichen schon acht anstatt der vorherigen 18 Punkteeintragungen aus, um den Führerschein abgeben zu müssen. Hat ein Autofahrer nun also einige Flensburgpunkte gesammelt, dann wird es höchste Zeit, etwas dagegen zu unternehmen. Die Lösung: der Punkteabbau über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Wie dieses vonstattengeht, was es kostet und wer ein solches Punkteabbauseminar anbietet, verraten wir Ihnen in diesem Ratgebertext.

FAQ: Punkteabbau

Kann man Punkte in Flensburg aktiv abbauen?

Ja. Befürchten Sie, dass Ihr Punktestand im Fahreignungsregister zu schnell steigt, können Sie sich aktiv für den Punkteabbau entscheiden. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie maximal 5 Punkte auf Ihrem Konto haben. Kennen Sie Ihren aktuellen Punktestand nicht, so können Sie Ihre Punkte auch abfragen.

Wie viele Punkte kann ich abbauen?

Sie können maximal einen Punkt alle fünf Jahre abbauen. Alternativ können Sie auch auf die Tilgung der Punkte warten. Je nachdem, wie viele Punkte Ihnen für einen Verstoß eingetragen wurden, verjähren diese nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was muss ich tun, um Punkte abzubauen?

Zum Abbau der Punkte in Flensburg können Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen (bei Dekra oder TÜV).

Was kostet es, Punkte abzubauen?

Das Punkteabbauseminar kann bis zu 400 Euro kosten. Da Sie die Kosten selbst tragen müssen, kann es zumindest finanziell günstiger sein, den Punkteverfall abzuwarten.

Wie lange dauert es, bis 1 Punkt abgebaut ist?

Das Punkteabbauseminar umfasst insgesamt 4 Kurseinheiten, die sich über 2 x 90 Minuten und 2 x 75 Minuten erstrecken (insgesamt also 330 Minuten bzw. 5,5 Stunden). Die einzelnen Module und Einheiten können jedoch nur mit einigen Tagen Abstand absolviert werden. Mehr dazu, wie das Seminar zum Punkteabbau genau abläuft, lesen Sie hier.

Führerschein in Gefahr: Wie und wann können Sie Punkte abbauen?

Punkteabbau? Wer Punkte abbauen möchte, sollte an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.
Punkteabbau? Wer Punkte abbauen möchte, sollte an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.

Ist der Punktestand von einem bis fünf erreicht, dann kann ein Kfz-Fahrer Punkte in Flensburg abbauen. Für den Punkteabbau kann er dann freiwillig am Fahreignungsseminar teilnehmen. Jedoch kann er auf diesem Weg dann nur alle fünf Jahre maximal einen Punkt in Flensburg abbauen.

Aber: Ein Fahrer muss schnell handeln, denn hat er sechs oder mehr Punkte, ist ein Abbau nicht mehr möglich. Trotzdem kann der Betroffene auch dann noch ein Fahreignungsseminar machen, um zum Beispiel seinen guten Willen zur Besserung zu zeigen.

Wie viel Punkte Sie haben, können Sie kostenlos vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfahren, da Sie ein Auskunftsrecht besitzen. Das geht sowohl persönlich, als auch postalisch oder per Online-Auskunft über den Webauftritt des KBA. Neben der Erkundigung darüber, wie viele Eintragungen Sie im Fahreignungsregister besitzen, erfahren Sie auch, wie lange diese bereits vorhanden sind und für welche Verkehrsverstöße Sie sie bekamen. Haben Sie nun all jene Informationen, dann können Sie sich entscheiden, ob sich ein Fahreignungsseminar zum Punkteabbau für Sie lohnen würde.

Sie wollen Punkte abbauen? Die Kosten für das freiwillige Punkteabbauseminar betragen ungefähr 400 Euro. Diese für den Punkteabbau entstehenden Kosten müssen die Teilnehmer dabei stets selbst zahlen.

Punkte abbauen: Dauer und Aufbau vom Punkteabbauseminar

Wollen Sie Punkte abbauen über ein Seminar, dann müssen Sie ungefähr mit einem reinen Zeitaufwand von 5,5 Stunden rechnen. Diese verteilen sich auf unterschiedliche Einheiten. Dabei ist das Seminar für den Punkteabbau in zwei Module aufgeteilt:

  1. Verkehrspädagogisches Modul
  2. Verkehrspsychologisches Modul

Bei der verkehrspädagogischen Maßnahme werden zwei Kurse zu je 90 Minuten absolviert. Das Augenmerk liegt auf dem Verhalten des Kursteilnehmers im Straßenverkehr. Diese zwei Teile des Fahreignungsseminars zum Punkteabbau finden ungefähr im Abstand von sieben Tagen statt.

Im verkehrspsychologischen Modul kommt es dann tatsächlich zum Abbau der Punkte in Flensburg. Der lernwillige Fahrer soll sein eigenes Verhalten beim Fahren beobachten und anschließend reflektieren. In zwei Einzelsitzungen mit je 75 Minuten erlernt der Fahrer Strategien, mit denen er der jeweiligen Situation in Zukunft besser begegnen kann. So kann er künftig besser vermeiden, weitere Punkte in Flensburg zu sammeln.

Ein solches Seminar, durch das Sie einen Punkt in Flensburg abbauen können, wird sowohl von der Dekra als auch vom TÜV Süd angeboten.

Schon 6 Punkte: Abbauen über ein Seminar nicht mehr möglich, was nun?

Hat ein Fahrer nun doch bereits sechs Punkte oder mehr, so kann er aktiv keine Punkte mehr abbauen. Ihm kann dann nur noch der Punkteverfall in die Hände spielen. Das erfordert aber eine Menge Geduld, da die Alternative bedeutet, auf die automatische Tilgung der Punkte zu warten. Sie müssen also auch generell nicht aktiv Punkte abbauen. Grundsätzlich bleiben die Eintragungen im FAER nicht lebenslänglich bestehen, sondern werden nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht. Wollen Sie die Kosten für den Punkteabbau sowie die Zeit hierfür sparen, können Sie alternativ also auch einfach auf den Ablauf der Tilgungsfristen warten. Wie lang diese sind und weitere Infos zum Punkteverfall finden Sie im folgenden Video:

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
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Punkte abbauen: Wie funktioniert der Punkteabbau in Flensburg?
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 93 comments… Kommentar einfügen }
  • Stephan 26. November 2017, 20:55

    Liebes Bußgeld-Infoteam,

    ich versteh das mit dem Punkteabbau nicht so richtig.

    folgende Verkehrsverstöße liegen vor :

    08/2008 Rotlicht missachtet und, laut Polizei, länger wie 1 Sekunde Rotphase 200,-€, 1Monat Fahrverbot , 4 Punkte

    04/2010 außerhalb geschlossener Ortschaften 23 km/h zu schnell 1 Punkt

    06.2010 außerhalb geschlossener 29 km/h zu schnell 3 Punkte

    Meine Fragen :

    Wird der Punkteabbau pro Verstoß gererechnet oder nacheinander ?
    Weil wenn es pro Verstoß gerechnet wird dann sollten die 4 Punkte aus 2010 mittlerweile und 2 Punkte von 2008
    getilgt sein und folglich dürfte ich nur noch 2 Punkte übrig haben die auch 08/2018 getilgt sein müssten.
    Oder werden alle als Gesamt gerechnet und nach und nach abgebaut, weil dann hätte ich ja noch mehr Punkte im Moment.
    Danke im Voraus für Ihre Antwort
    Gruß Stephan

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 10:03

      Hallo Stephan,

      der Punkteabbau erfolgt jeweils pro Eintragung. Bei einem Verstoß mit einem Punkt beträgt die Frist 2,5 Jahre, bei zwei Punkten 5 Jahre, bei 3 Punkten zehn Jahre.
      Ihren individuellen Punktestand können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leon 5. November 2017, 14:22

    Guten Tag,
    Folgende Frage:

    Braucht man um am Fahreignungsseminar teilzunehmen gute Deutschkenntnisse, oder ist das in den Kursen nicht „verpflichtend“ wichtig.

    Danke im Vorraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Leon

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 16:23

      Hallo Leon,

      erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen Stelle, welche Sprachkenntnisse vonnöten sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Carsten 30. Oktober 2017, 22:53

    Liebes Bussgeld-Info Team,

    erst einmal großes Kompliment an Eure sehr informative Seite. Ich habe folgend Frage:
    Vor 7 Jahren habe ich eine Alkohol-Fahrt mit 1,1 Promille begangen, die ich ausgiebig bereut und für die ich damals in allen Formen schwer bezahlt habe. (inklusive knapp 1 Jahr Führerscheinentzug) Die Punkte die ich trotz allem dafür noch erhalten habe, wurden meines Wissens 2014 in 4 aktuell in Flensburg gültige Punkte umgewandelt.
    Nun bin ich geblitzt worden, auf der Autobahn, 36 km zu viel. Ich werde dafür zusätzlich nun 1 weiteren Punkt in Flensburg bekommen. Nach Adam Riese macht das insgesamt nun 5 Punkte in Flensburg. (Von dieser traurigen Tatsache muss ich nun ausgehen.)
    Nun meine Fragen: Wann wird dieser „neu erworbene“ 1 Punkt gelöscht werden ? Trotz meines Kontos nach 2 1/2 Jahren ? Werden die 4 Punkte aus dem Jahre 2010 trotz neu hinzugekommenen Punkten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 2021 gelöscht oder muss ich wegen der neuen Punkte nun mit verlängertem Bestand rechnen ?
    Vielen Dank schon im voraus für eine Antwort.

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 13:55

      Hallo Carsten,
      durch die Reform des Punktesystems hemmen neue Punkte nicht mehr den Verfall bestehender Punkte. Der neue Punkt sollte nach 2,5 Jahren verfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Georg 16. August 2017, 15:25

    Guten Tag,
    Ich habe folgende Frage:

    Wenn man einen Verstoß mit 3 Punkten hat verfallen ja die Punkte erst nach 10 Jahren. Sind dann direkt alle 3 weg?

    Vielen dank im voraus
    Mit freundlichen Grüßen

    Georg

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:19

      Hallo Georg,
      haben Sie für ein Vergehen drei Punkte erhalten, verfallen diese zeitgleich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ciocirlan 15. Juli 2017, 20:57

    ich habe 4 punkte

    09.09.2015 = 1 Punkt
    03.08.2016 =2 Punkte
    15.03.2017 = 1 Punkt

    wann die Punkte löschen ? 09.09.2017 oder 15.03.2019 ? nach 2 Jahre oder 2,5 jahre ?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 8:12

      Hallo Ciocirlan,

      Punkte verfallen nach dem neuen System wie folgt:

      Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt: Tilgung erfolgt nach 2,5 Jahren
      Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit 2 Punkten: Tilgung erfolgt nach 5 Jahren
      Straftaten mit 3 Punkten: Tilgung erfolgt nach 10 Jahren

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ulle 13. Juli 2017, 20:03

    Ich komme auf meine Frage zurück und zwar. Wir erwirbt man die Fahrerlaubnis erneut?

    Danke im Voraus!
    MfG

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 10:27

      Hallo Ulle,

      Sie müssen die Fahrerlaubnis erneut bei der Führerscheinstelle beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ulle 13. Juli 2017, 19:45

    Hallo,

    wenn man die 8 Punkte erreicht hat, für welchen Zeitraum wird die Fahrerlaubnis entzogen?

    MfG

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 10:03

      Hallo Ulle,

      in dem Fall wird die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bubi 23. Juni 2017, 13:54

    Habe 6 punkte wie und wo kann man die Punkte löschen. Wo muss ich mich an wenden Brauch ich ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder bei Verkehrsamt ?
    Über eine Antwort werde ich mich freuen ich danke im Voraus .

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 12:25

      Hallo,

      die Punkte werden erst gelöscht, wenn diese getilgt sind. Dies ist nach 2,5,5 und 10 Jahren der Fall. Einen Punkt können Sie regelmäßig alle fünf Jahre durch ein Seminar abbauen. Dies ist bei einem Punktestand von 6 Punkten in Flensburg allerdings nicht mehr möglich.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Gülcan 24. April 2017, 20:58

    Hallo, wie ksnn ich erfahre wieviele punkte ich in Flensburg habe ?

    • bussgeld-info.de 27. April 2017, 8:48

      Hallo Gülcan,

      Sie können sich zwecks Punkteabfragung direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Issi 23. April 2017, 17:50

    Hallo liebe team
    Ich habe eine Frage
    Ich würde in Januar mit mobile Blitzer geblitzt und habe 1 Pkt bekommen
    Danach wegen Handy wieder 1pkt bekommen
    Und letztens würde ich mit Video Fahrzeug am Autobahn angehalten 2pkt und 4 Wochen Fahrverbot
    Das sind zusammen 4 Pkt…
    Meine Frage :wie lange dauert es bis die Pkt runter sind ? Und ob für Geschwindigkeit und Handy die gleiche Abbau System gilt ?
    Lg Isabell

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 8:07

      Hallo Issi,

      ein Punkt ist nach jeweils 2,5 Jahren getilgt. Zwei Punkte werden nach 5 Jahren getilgt.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Adrian S. 18. März 2017, 13:49

    Hallo ich habe folgenden Fall (5 Punkte):

    2P überfahren Rotlicht 28.10.2014
    1P in der 30er zu schnell 8.09.2016
    2P über 0,5 Promill 11.11.2016

    jetzt würde ich angehalten, 23 km/h zu schnell ab 21 gibt es einen Punkt.

    ich soll jetzt einen Brief bekommen den ich anfächten werde, da sie nur 461m hinter mir her gefahren sin und sie müssten mind. 500m mir hinterherfahren! kann ich trotzdem bevor die Entscheidung ist ein Abbauseminar machen/anmelden? oder gilt die sperre ab dem Tattag? Weil im Prinzip hat mein Konto zurzeit ja nur 5 Punkte, noch ist der andere Punkt nicht bestätigt.

    2 te Frage, wenn ich ein abbauSeminar machen würde wo zieht er den Punkt ab? bei der längsten Punkt oder der am kürzesten da ist oder an dem vergehen wo ich nur 1 Punkt habe?

    sollte es an der kürzesten tat abgezogen werden hätte ich ja statt 2 nur noch ein Punkt, erlischt dann der 1 punkt nach 2,5 oder nach 5 Jahren?

    wäre über eine e-mail sehr froh

    lg

    Adrian

  • Uwe 27. Februar 2017, 17:52

    ich habe 2 Punkte erhalten wegen überhöhter Geschwindigkeit. Verfallzeit 5 Jahre. Wenn ich jetzt einen Punkt
    abbaue wie lange bleibt dann der eine Punkt.

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 10:18

      Hallo Uwe,

      dieser dürfte in der gewöhnlichen Zeit verfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Selcuk 27. Februar 2017, 0:50

    Hallo
    Ich habe zu Zeit 7 Punkte.
    Wurde letzte Woche bei roten Ampel gestanden Handy am Hand gehabt nicht telefoniert,aber die Kollegen haben trotzdem
    aufgenommen obwohl das wagen Start stop Funktion hat ist das Recht ?Meine Punkte werden in 3 Monate gelöscht was kann ich da
    gegen machen?Kann eine wiederspruch Länge dauern.

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 10:26

      Hallo Selcuk,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Sie können zu diesem Zweck einen Rechtsanwalt kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hasan E 28. Dezember 2016, 23:51

    Hallo
    Habe seit Heute 9 punckte was werde ich Bekommen .

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 9:35

      Hallo Hasan E,
      im Flensburger Punktesystem sind maximal acht Punkte möglich. Bei dieser Anzahl wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Friedrich 23. Dezember 2016, 15:21

    Ich habe 2 Punkte mit Rotlicht länger als 1 Sek. … 5 Jahre muss ich abwarten. Im Januar 2017 bekomme ich den Busgeldbescheid. Kann ich 1 Punkt beim TÜV etc. abbauen?

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 9:56

      Hallo Friedrich,
      es ist grundsätzlich möglich, alle 5 Jahre einen Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abzubauen. Allerdings dürfen Sie dafür nicht mehr als 5 Punkte in Flensburg haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lohmann 8. Dezember 2016, 19:19

    Hallo habe mal eine frage zu meinen Punkten.Habe am 4.3. 2014 einen Punkt wegen Rotlicht Missachtung am 4.10.2015 einen Punkt wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit am 24.11.2015 auch wegen Geschwindigkeit einen Punkt und am 6.9.2016 auch ein Punkt. Also insgesamt 4 Punkte wann verfällt der erste punkt

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 10:50

      Hallo Lohmann,

      es ist anzunehmen, dass dieser nach 2,5 Jahren verjährt. Genaue Informationen dazu erhalten Sie aber nur beim Kraftfahrt-Bundesamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • MR 8. Dezember 2016, 2:15

    Hallo, ich wurde geblitzt und habe dafür 2 Punkte bekommen. Das sind die Ersten und Einzigsten. Ich weiss das die punkte 5 Jahre bleiben. Meine Frage ist: Wenn ich ein Punkteabbauseminar besuche und 1 Punkt abbaue, veringert sich die Zeit von 5 Jahren Tilgung auf 2,5?
    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:11

      Hallo MR,

      in der Regel verringert sich die Tilgungszeit dadurch nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Roy 25. November 2016, 13:47

    Hallo,
    letzt Monat hat mein Freund 2 Punkte bekommt, wegen erhöhter Geschwindigkeit. Welche Strafen hat er jetzt?
    MfG

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:42

      Hallo Roy,

      was Ihr Freund an Bußgeld zahlen muss und ob er ein Fahrverbot bekommt, hängt davon ab, wie viel km/h er zu schnell gefahren ist und ob dies außer- oder innerorts war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • John 8. November 2016, 13:43

    hallo ,
    Ich habe 4 Punkte bei Flensburg:
    1 Punkt Handy
    1 Punkt Handy
    2 Punkte wegen erhöhter Geschwindigkeit.
    Genau in dieser Reihenfolge. Wie werden die Punkte getilgt ? Ist es von der Reihenfolge abhängig ? was kann ich tun, damit meine Punkte verfallen, wie viele würden entfallen und es wäre hilfreich zu wissen, ob diese Seminare / Kurse kostenpflichtig oder kostenlos sind. Danke

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:26

      Hallo John,

      die beiden einzelnen Punkte verjähren nach jeweils 2,5 Jahren. Die beiden Punkte wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung verjähren hingegen erst nach 5 Jahren. Ein Seminar kostet ca. 400 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • joe 24. Oktober 2016, 13:14

    Hallo bei mir sieht es wie folgt aus:

    2 Punkte: Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten + 1 Monatiges Fahrverbot (1.4.15)
    1 Punkt: Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten (1.4.16)
    1 Punkt: Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten (1.5.16)
    1 Punkt: Rotlichtverstoß (1.5.16)

    Seit einer Woche sind nun noch zwei Verfahren schwebend (1 Punkt – Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten; 2 Punkte Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten)
    Bei beiden Verfahren wurde Einspruch erhoben.

    Frage 1: In wieweit ist ein FES in dieser Situation noch zum Punktabbau möglich (z.Zt. sind nur 5 Punkte eingetragen)
    Frage 2: Sollten wirklich die 3 Punkte hinzukommen, wären es 8 Punkte. Jedoch habe ich bis jetzt nur eine Ermahnung bekommen und keine schriftliche Verwarnung. Ich habe gehört, dass ein Führerscheinentzug nur bei vorheriger Verwarung ausgesprochen werden kann. Ansonsten würde der Punktestnad auf 7 reduziert. Stimmt das?

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 10:21

      Hallo joe,

      ja, einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zu vieler Punkte müsste grundsätzlich eine Verwarnung von Seiten des KBA vorausgegangen sein. Erst ab dem 6. Punkt ist der Abbau nicht mehr möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Joerg N. 15. Dezember 2016, 1:25

        Nicht ganz richtig – ein FES Seminar bei 5 Punkten und schwebenden Punkten kann zwar durchgeführt werden, aber zum Punktabzug führt dies nicht mehr!

        • Ioan 25. April 2017, 6:09

          Ich habe 6 punkte.wen gelosch ?
          Noch 2 puncte.fahrverbot ich bin lkwfahrer
          Letzte punct war.abstand. und war fahrverbot.aber.ich war în ausland 2monate.bei zahnarzt.und ich bin arbeitslos momentan kann wieder arbeiten ?

  • kourosh 21. August 2016, 20:00

    Hallo,
    Ich habe leider noch nicht genau verstanden wann die Punkte abgebaut werden können. Ich verstehe es so: Wenn ich 6 Punkte erreicht habe werde ich die Punkte nie wieder, auch nach 30 jahre warten ,nicht mehr los. Stimmt das?

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 8:13

      Hallo kourosh,

      wenn Sie sechs Punkte erreicht haben, können Sie keine Punkte mehr durch ein Fahreignungsseminar abbauen. Allerdings verfallen alle Punkte nach einer Zeit, je nachdem, für welche Ordnungswidrigkeit/Straftat Sie diese erhalten haben. Welche Tilgungsfristen gelten, können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/wann-verfallen-punkte/.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Der Klempner 18. August 2016, 14:08

    Sehr geehrtes Bußgeld-Info Team,

    ich wurde definitiv einmal außerorts geblitzt. Jedoch kann es sein, dass ich eine Woche zuvor noch 2 weitere Male geblitzt wurde. Alle 3 Male auf einer dreispurigen, gut ausgebauten Autobahn. Laut Bußgeldkatalog könnten auf mich im schlimmsten Falle 6 Punkte zukommen. Ich hatte vorher nie irgendwas mit Punkten am Hut.
    Da ich diese Punkte nun alle innherhalb einer Woche bekommen könnte, wie verhält es sich mit der Verjährung?
    Bin ich alle 6 Punkte nach ca. 5 Jahren los, da diese ja nach der neuen Regelung einzeln verfallen sollen oder wird dann Punkt für Punkt abgebaut? Also am Anfang ersteinmal 2 Punkte und wenn diese Punkte verfallen sind die nächsten usw? Muss ich somit dann 15 Jahren warten bis alle Punkte verfallen sind?
    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Der Klempner

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 8:33

      Hallo Der Klempner,

      jeder Punkte-Verstoß verjährt separat und unabhängig von anderen Eintragungen im Bußgeldregister. Das heißt, dass jede Eintragung mit 2 Punkten nach 5 Jahren getilgt wird. Die Frist der Verjährung setzt ab Eintragung ein und nicht erst, wenn andere Punkte bereits verjährt sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Der Klempner 22. August 2016, 15:17

        Vielen Dank. Das war bereits meine Vemutung.

        Mit freundlichen Grüßen
        Der Klempner

  • Azin 29. Juli 2016, 2:10

    ich habe mein 7 pkte wurde lange bleibe wird 2.5 jahre gelöschen oder??

    ich habe damals eine geben umweltplakette fahre auf frankfurt gruner plakete es ist lange seit 2011 gelben plakete ist löschen solange oder bleiben

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 9:40

      Hallo Azin,

      Eintragungen, die 1 Punkt nach sich ziehen, verjähren nach 2,5 Jahren. Eintragungen, die 2 Punkte nach sich ziehen, verjähren nach 5 Jahren und Eintragungen, die 3 Punkte nach sich ziehen, verjähren nach 10 Jahren.

      Punkte, die vor dem 1. Mai 2014 gesammelt wurden, werden nach 2 Jahren gelöscht, wenn in diesen 2 Jahren keine weiteren Verstöße Punkte nach sich zogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Al-Rassas 19. Juli 2016, 23:39

    Hallo,

    ich habe insgesamt vier Punkte. Wie kann ich die Abbauen. Außerdem wollte ich noch fragen, ob die Punkte (2), wegen denen ich an einem Aufbauseminar teilnehmen müsste, sich erlöscht haben oder trotz dem Seminar bleiben die so ?

    MfG,
    Al-Rassas

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 10:00

      Hallo Al-Rassas,

      Sie können zum Beispiel an einem Seminar für den Punkteabbau teilnehmen. Durch solch ein Seminar können Sie alle 5 Jahre einen Punkt abbauen. Beachten Sie jedoch, dass ein Punkteabbauseminar etwas 400 Euro kostet.

      Wie viele Punkte Sie genau auf Ihrem Flensburger Punktekonto haben und wann diese verfallen, erfragen Sie am besten über eine kostenlose Auskunft direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Steffen 4. Juli 2016, 20:35

    Hallo, ich habe am 29.06.2013 1 Punkt bekommen wegen zu schnellem Fahren auf BAB, 22km/h zu schnell. Und am 19.08.2013 3 Punkte wegen Missachtung des Rotlichtes an der Ampel. Können Sie mir sagen wann diese Punkte verfallen oder eventuell schon verfallen sind. Alle Punkte haben ich vor der Reform bekommen.

    Danke Steffen

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 8:46

      Hallo Steffen,
      nach dem alten System werden Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten, die man vor dem 1. Mai 2014 erhalten hat, nach 2 Jahren gelöscht, wenn in diesen 2 Jahren keine weiteren Punkte hinzukommen sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jeyrani 26. Juni 2016, 11:25

    Hallo,
    Ich hätte mal da eine frage. Ich hatte bis zum Jahr 2008 ein punktestand von 14 Punkte. Dann sollte ich ein Punkteabau Seminar besuchen. Dies könnte ich nicht mehr machen weil ich ein schweren Motorrad Unfall hatte. Alle meine Punkte hatte ich damals bekommen weil ich zu schnell gefahren bin mit dem Auto also gebltiz wurde.
    Also habe ich meinen Führerschein abgegeben weil ich erst mal wieder gesund werden wollte. 2015 habe ich mal nach meinen Punktestand nach gefragt und ich habe 0 Punkte. Wollte mein Führerschein wieder haben und die vom Verkehrsamt meinte es kein sein das ich eine MPU machen muss. Es kommt auf mein Polizeiliches Führungszeugnis an. Sie meinte es kommt darauf an was ich für Straftaten begannen habe. Ich frage mich was hat das mit mein Führerschein zu tun. Ich habe das abgegeben weil ich immer zu schnell war. Niemals Betrunken oder auf Drogen Autogefahren.
    Nun kann man mir jetzt eine MPU auf donnern.

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 8:43

      Hallo Jeyrani,

      ob Sie eine MPU absolvieren müssen oder nicht, können wir Ihnen nicht beantworten. Das liegt auch immer im Ermessen der Behörde. Wenden Sie sich an Ihre Führerscheinstelle, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alfred M. 10. Juni 2016, 14:07

    Hallo,
    im Flensburg habe ich einen Punkt, der in ca. 6 Monaten verjährt. Nun im April wurde ich während einer Fahrt 2 mal geblitzt worden und es kommen zwei weitere Punkte dazu.
    Frage: kann ich -nach Besuch eines Punkteabbauseminars – selbst bestimmen welche Ordnungswidrigkeit (Punkt) gelöscht wird? Die Löschung der alten Ordnungswidrigkeit mit einer „Restlaufzeit“ von 6 Monaten ist in meinem Fall nicht sinnvoll.

    Gruß Alfred

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 11:39

      Hallo Alfred,

      wenden Sie sich in diesem Fall an das zuständige Straßenverkehrsamt. Dieses kann Ihnen genauere Informationen liefern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Riaz Ahmad 9. Juni 2016, 7:24

    ich habe 1 punkt seit ca 1 jahr wenn wird es gelöscht

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 8:32

      Hallo Riaz,

      in der Regel verjähren Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Balinga 27. April 2016, 16:04

    Hallo!
    ich stehe vor einem für mich schwierigen Problem. Ich habe 6 Punkte in der neue System und dann auch mal wieder gebBlitz am 21.04.2016 eine punkt wegen überhöhter Geschwindigkeit kann ich noch Punkte abbauen?und van wird die Punkte gelöscht ?
    Für eine schnelle E-Mail-Antwort wäre ich dankbar.
    Fréundliche Grüße!Gabriel .

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 8:34

      Hallo Balinga,

      bei einem Punktestand von 6 bzw. 7 können Sie keine Punkte mehr abbauen. Das ist nur bei bis zu 5 Punkten möglich.
      Wann Ihre Punkte gelöscht werden, hängt davon ab, wie viele Sie für welche Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat erhalten haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Inge S. 12. Februar 2016, 15:14

    Hallo,

    ich stehe vor einem für mich schwierigen Problem.
    Vor Mai 2015 hatte ich 3 Punkte in Flenburg und zwar
    Erstens:
    1 Punkt wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn am 15.11.2010- Datum der Entscheidung: 8.12.10, Datum der Rechtskraft: 29.12.10, Datum der Speicherung: 21.1.11, Datum der Tilgung: 19.6.2015
    Zweitens:
    1 Punkt wegen überhöhter Geschwindigkeit innerhalb am 2.9.2011 – Datum der Entscheidung:2.11.2011,
    Datum der Rechtskraft: 19.11.2011, Datum der Speicherung: 5.12.2011 Datum der Tilgung:19.6.2015
    Drittens:
    1 Punkt wegen überhöhter Geschwindigkeit innerhalb am 14.5.2013-Datum der Entscheidung: 31.5.2013,
    Datum der Rechtskraft:19.6.2013,Datum der Speicherung 5.7.2013, Datum der Tilgung: 19.6.2015

    Müßten nicht zwei Punkte, nämlich die vom 29.12.2010 und 2.11.2011 bereits im Jahr 2012 bzw. 2013 getilgt worden sein ? Welche Begründung kann es geben, daß eine Tilgung erst am 19.6.2015 erfolgte?

    Diese 3 Punkte wurden lt. Schreiben Kraftfahrtbundesamt vom 16. und 26.5. 2014 in 1 Punkt nach dem neuen
    Punktekatalog umgewandelt. Es hätte doch aber nur 1 Punkt umgewandelt werden müssen der dann auch noch am 19.6.2015 getilgt wurde, so daß doch gar kein Punkt bei einer erneuten Geschwingkeitsübertretung hätte angerechnet werden können ? Jetzt wird mir aber wegen erneuter Geschwindigkeitsübertretung im August 2015 bei der Strafbemessung 1 Punkt in Flensburg angerechnet. Das ist doch nicht rechtens oder ?
    Für eine schnelle E-Mail-Antwort wäre ich dankbar.
    Fréundliche Grüße
    Inge S.

    Datum der

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 12:12

      Hallo Inge,

      nach der alten Punktereform wird nicht jeder Punkt einzeln getilgt. Deshalb kann die Tilgungsfrist in Ihrem speziellen Fall richtig sein, da bei jedem neuen Punkt die Verjährungsfrist von vorne beginnt. Am besten informieren Sie sich bezüglich Ihrer Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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