Ein Radweg bedeutet Rechte, aber auch Pflichten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Auf einen Radweg sind Fahrradfahrer oft sicherer unterwegs.
Auf einen Radweg sind Fahrradfahrer oft sicherer unterwegs.

Ein vorhandener Radweg kann die Teilnahme am Straßenverkehr für Radfahrer vereinfachen und eine gewisse Sicherheit erzeugen, die es im fließenden Autoverkehr oftmals nicht gibt. Sind keine Radwege angelegt oder werden diese durch anderen Verkehrsteilnehmer blockiert, bleibt Radfahrern jedoch meist nichts anders übrig, als die Straße zu benutzen.

Fahrradwege sind dem Radverkehr vorbehalten und lenken ausschließlich diesen. In der Regel sind Radfahrer die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer, sodass ein Radweg eine gute Möglichkeit darstellt, das Risiko von Unfällen zu minimieren. Dies geschieht dadurch, dass Fahrradfahrer über einen Radweg üblicherweise aus dem Autoverkehr herausgenommen werden.

Was ein Radweg in Deutschland gesetzlich gesehen ist, ob eine Pflicht besteht, diese zu nutzen, und welches Schild einen Radweg immer ausweist, beantwortet der nachfolgende Artikel.

Was ist ein Radweg gemäß StVO?

Eine Benutzung vom Fahrradweg ist Pflicht, wenn ein Verkehrszeichen den Radweg ausweist.
Eine Benutzung vom Fahrradweg ist Pflicht, wenn ein Verkehrszeichen den Radweg ausweist.

Fahrradwege sind in Deutschland in der Regel Teil einer sogenannten Radverkehrsanlage. Die Nutzung wird durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.

Ein Radweg, der durch die Verkehrszeichen 237, 240 und 241 gekennzeichnet ist, darf ausschließlich von den dort benannten Personengruppen benutzt werden.

Radfahrer müssen sich auf einem Fahrradweg an die Vorgaben der StVO halten. Ob die Pflicht besteht, einen solchen Radweg immer zu benutzen, hängt von der Kennzeichnung des Weges ab und davon, welche Vorschriften es diesbezüglich in der StVO gibt.

Die rechtliche Grundlage für eine Benutzungspflicht bildet § 2 (StVO):

„Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.“

Die Beschilderung ist demnach wichtig, wenn es darum geht, ob für die Nutzung von einem Radweg eine Pflicht besteht oder nicht. Darüber hinaus kann ein Radweg nicht nur durch die Beschilderung, sondern auch baulich abgegrenzt sein. Dies ist sowohl durch Markierungen als auch durch Bordsteine oder andere Fahrbahnoberflächen möglich.

Kennzeichnung eines Radwegs

Bei einem offiziell angeordneten und gekennzeichneten Radweg besteht die Pflicht, diesen auch zu benutzen. In der Regel werden Radwege dort eingerichtet und angeordnet, wo es der Verkehrsablauf beziehungsweise die Verkehrssicherheit notwendig machen.

Einen amtlich angeordneten Fahrradweg kennzeichnen ein Schild sowie bestimmte Markierungen, die es zu beachten gilt. Die Verkehrszeichen, die einen Radweg ausweisen, können sich je nach Nutzung unterscheiden oder auch bestimmte Zusätze aufweisen. Ist kein Schild für den Fahrradweg vorhanden, unterliegt dieser in der Regel keiner Benutzungspflicht, auch wenn er durch Markierungen oder andere bauliche Maßnahmen vom restlichen Straßenland abgegrenzt ist.

Allgemein bekannt ist das Verkehrszeichen 237. In einem blauen Kreis mit weißem Rand wird ein weißes Piktogramm eines Fahrrads dargestellt. Daneben ist für einen Radweg die Beschilderung durch die Zeichen 240 und 241 ebenfalls wichtig.

Amtlicher Radweg: Das Schild 240 kennzeichnet einen  solchen.
Amtlicher Radweg: Das Schild 240 kennzeichnet einen solchen.

Im blauen Kreis werden hier Piktogramme eines Fahrrads und von Fußgängern dargestellt. Im Zeichen 240 sind diese durch eine waagerechte Linie getrennt. Dies stellt einen gemeinsam durch Radler und Fußgänger genutzten Weg dar. Es besteht eine Nutzungspflicht sowie das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Das Zeichen 241 weist eine senkrechte Trennlinie zwischen den Piktogrammen auf. Hier handelt es sich um einen Weg, auf dem Rad- und Gehweg getrennt sind.

Dies kann entweder durch markierte Linien oder andere Beläge erreicht sein. Dieser Fahrradweg darf durch Fußgänger nicht benutzt werden, was einen Unterschied zum Zeichen 240 darstellt. Je nachdem, wo auf dem Schild sich das Fahrradpiktogramm befindet, kann ein Radweg rechts oder links vorhanden sein. Fahrradfahrer sollten also darauf achten, wo sich ihre Fahrspur befindet. Oftmals befindet sich auf der Fahrspur für Radfahrer ebenfalls ein weißes Fahrradpiktogramm. Dies verdeutlicht nochmals die vorgesehene Nutzung dieses Bereiches.

Ein Radweg kann darüber hinaus auch Teil der Straße und durch Markierungen, Bordsteine oder andere Fahrbahnbeläge vom Autoverkehr getrennt sein. Die Benutzungspflicht besteht auch hier nur, wenn der Radweg durch ein Verkehrsschild ausgewiesen ist.

Bauliche Abgrenzung von Radwegen

Bei einem Radweg kann die Pflicht zur Nutzung entfallen, wenn dies nicht zumutbar ist oder eine Gefährdung darstellt.
Bei einem Radweg kann die Pflicht zur Nutzung entfallen, wenn dies nicht zumutbar ist oder eine Gefährdung darstellt.

Wie bereits erwähnt, können Radwege auf verschiedene Weisen vom Autoverkehr oder von Gehwegen für Fußgängern abgegrenzt sein. In der Regel sind dies weiße Markierungen, Grünstreifen, Bordsteine sowie farblich anders gehaltene Fahrbahnbeläge oder Materialien.

Regional und auch lokal kann es Unterschiede geben, wie die Gestaltung der Fahrradwege aussieht. So gibt es roten oder grauen Asphalt, Spezialbelege oder auch rote beziehungsweise dunkelgraue Betonsteine, die für die Anlegung eines Radwegs verwendet werden.

Üblicherweise ist ein Radweg mindestens zwei Meter breit. An bestimmten Engstellen, wie an Bäumen oder denkmalgeschützten Einrichtungen, kann diese Breite auch geringer ausfallen und variieren.

Benutzungspflicht: Richtige Nutzung von Radwegen

Auch auf einem Radweg sind Regeln zu beachten. So sollten Radfahrer immer darauf achten, was ihnen die Verkehrszeichen anzeigen und ob überhaupt welche vorhanden sind. Die Regeln der StVO gelten selbstverständlich auch bei der Benutzung eines Radwegs.

Ein solcher kann sowohl rechts als auch links einer Fahrbahn angelegt sein. In der Regel weisen Radwege zusätzlich einen Richtungsweiser auf, der anzeigt, in welche Richtung diese befahren werden dürfen. Ein Fahrradweg muss in Fahrtrichtung genutzt werden. Ist hier nur eine Richtung ausgewiesen, ist die Befahrung der entgegengesetzte Richtung ausgeschlossen. Die Fahrtrichtung kann sowohl durch die Position des Verkehrsschilds, eine Zusatzschild oder eine Markierung auf dem Radweg angezeigt sein. Diese Kennzeichnung kann auch darauf hinweisen, wer auch einem Radweg Vorfahrt hat.
Fahrradwege können von Kindern ab vollendetem achten Lebensjahr genutzt werden.
Fahrradwege können von Kindern ab vollendetem achten Lebensjahr genutzt werden.

Wie bereits beschrieben, besteht die Pflicht einen Radweg zu nutzen nur dann, wenn dies durch die zuvor genannten Verkehrsschilder bestimmt ist. Ausnahmen von einer solchen Pflicht bestehen zum Beispiel dann, wenn der Radweg blockiert oder generell nicht benutzbar ist. Befindet sich ein Hindernis auf dem Weg oder ist dieser im Winter nicht geräumt, müssen und dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen. Das Halten und Parken ist auf einem Radweg allerdings grundsätzlich nicht zulässig.

Auch wenn die Fahrbahn des Radwegs beschädigt ist und die Nutzung eine Gefährdung darstellen oder das Risiko eines Fahrradunfalls erhöhen würde, ist ein Ausweichen auf die Straße zulässig. Auf dem Fußweg darf das Rad nur geschoben werden. Wie beschrieben, liegt eine Benutzungspflicht nicht vor, wenn der Radweg nicht durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet ist. Ist ein Radweg allerdings vorhanden, sollte dieser aus Sicherheitsgründen befahren werden.

Besonders Kinder ab einem bestimmten Alter sollten auf einem Radweg fahren, um so sicherer unterwegs zu sein. Bis zum Alter von acht Jahren müssen Kinder auf dem Fußweg bleiben, auch wenn ein Fahrradweg vorhanden ist. Zwischen dem achten und vollendeten zehnten Lebensjahr können Kinder sich entscheiden, wo sie fahren möchten. Dies ist sowohl auf dem Radweg als auch auf dem Fußweg erlaubt. Besteht keine Nutzungspflicht für den Radweg, können Kinder in diesem Alter auch zwischen diesem, der Fahrbahn und dem Gehweg wählen.

Spezielle Radwege

Oftmals werden Radwanderwege und Fernradwege auch nur als Radweg bezeichnet. Sie können durchaus auf ausgeschilderten Fahrradwegen entlang führen.

In der Regel handelt es sich hierbei jedoch um ausgewiesene Routen, die von Reisenden auf Rädern genutzt werden. Sie sind üblicherweise nicht Teil einer Radverkehrsanlage, können diese jedoch auf Teilabschnitten nutzen.

FAQ: Radweg

Ist gesetzlich definiert, was eine Radweg ist?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmt, welche Verkehrszeichen einen amtlichen Radweg ausweisen. Dieser ist üblicherweise nur dem Fahrradverkehr vorbehalten.

Besteht eine Benutzungspflicht für den Radweg?

Das ist gemäß § 2 StVO nur dann der Fall, wenn der Radweg amtlich durch Verkehrszeichen ausgewiesen ist. Handelt es sich um Schutzstreifen oder Fahrradspuren ist es möglich, dass eine Nutzung nicht verpflichtend ist und auf der Straße gefahren werden kann.

Gibt es weitere Vorgaben wie ein Radweg zu nutzen ist?

Ja, in welcher Richtung ein Radweg zu befahren ist oder wer wann Vorfahrt hat, ist ebenfalls durch die Vorgaben der StVO geregelt.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 4 comments… Kommentar einfügen }
  • Ingrid 13. November 2023, 14:26

    In unserer Stadt gibt es im 50ziger Bereich eine Straße mit Radwegen links und rechts. Jetzt wurden auf der Straße große Fahrräder aufgezeichnet, ohne weitere Hinweisschilder.

    Ich halte das für sehr gefährlich, zumal jetzt Radfahrende teilweise sehr spontan auf die Straße fahren.

  • Bernd 7. Mai 2023, 13:17

    Wenn nur ein linksseitiger Radweg existiert, der aber mit blauem Schild in beide Richtungen gekennzeichnet ist: muss oder kann man den benutzen? Wenn ich den Gesetzestext lese, entsteht bei mir der Eindruck, dass die Pflicht zur Benutzung nur beim rechtsseitigen, fahrbahnbegleitenden Radwegen besteht.

  • V. Kutscher 19. Juli 2021, 15:14

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    so ganz sehe noch nicht klar. Dürfen Fahrradfahrer grundsätzlich auf dem Fußweg fahren oder nicht ? Und wenn ja, in was für Ausnahmefällen.
    M.f.
    V. Kutscher, Bremen

    • Matthias 15. September 2022, 16:46

      Nur bei einem kombinierten Fuß- u. Radweg, gekennzeichnet durch das Zeichen 240 darf auf dem Fußweg, der in diesem Falle auch gleichzeitig ein Radweg ist, gefahren werden. Andernfalls ist auf dem Fußweg das Rad zu schieben.
      MfG Matthias

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