Strafzettel: In Frankreich kann das teuer werden

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Strafzettel aus Frankreich können für Touristen einen böse Urlaubsüberraschung darstellen. Urlauber sollten sich daher vor dem Reiseantritt über etwaige Sanktionen bei Verkehrsverstößen informieren. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu möglichen Bußgeldern:

TatbestandStrafe
Geschwindigkeitsübertretung
… unter 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften68 - 375 Euro
…50 km/h oder mehrbis 1.500 Euro
Verstoß gegen die Anschnallpflicht (pro Person)135 Euro
Handy am Steuer benutzt135 Euro
Alkohol am Steuer
… 0,5-0,8 Promille135 Euro
… mehr als 0,8 Promille4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe
Drogen am Steuer4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe

Strafzettel aus Frankreich: Die Gründe können vielfältig sein

Strafzettel in Frankreich durch Geschwindigkeitsüberschreitung sind teuer.
Strafzettel in Frankreich durch Geschwindigkeitsüberschreitung sind teuer.

Es kann schnell passieren, dass Autofahrer kleine Fehler machen. Manchmal führt ein solcher dann zu einem Bußgeldbescheid. Dass das auch im Ausland passieren kann, sollte jedem Urlauber bewusst sein – so auch in Frankreich. Doch wann wird ein Strafzettel in Frankreich überhaupt ausgestellt und wie sollten sich Urlauber in einem solchen Fall verhalten?

Unaufmerksamkeit, Stress oder auch Ortsunkenntnis können schneller als vermutet zu einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Frankreich und einem Bußgeldbescheid führen. Viele sprechen dann umgangssprachlich von einem Strafzettel. Was das in Frankreich zu bedeuten hat, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Wann wird in Frankreich ein Strafzettel verhängt?

Ein Bußgeldbescheid aus Frankreich kann teuer werden.
Ein Bußgeldbescheid aus Frankreich kann teuer werden.

Vor einer Reise nach Frankreich sollten sich Urlauber über die dort geltenden Regeln im Straßenverkehr vertraut machen und sich auch darüber informieren, wie sie sich in bestimmten Situationen verhalten sollten.

Wichtig sind zum Beispiel die Vorgaben bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkungen. Verstöße gegen diese können schnell zu einem Bußgeldbescheid aus Frankreich führen und Sanktionen von an 135 Euro aufwärts nach sich ziehen. Das kann dann ein spürbares Loch in die Reisekasse reißen.

Um einen Strafzettel in Frankreich zu vermeiden, sollten Reisende beachten, dass innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und außerorts von 80 km/h zulässig sind. Auf Schnellstraßen darf 80 km/h bzw. 110 km/h, wenn diese vierspurig sind, gefahren werden. Auf französischen Autobahnen sind ebenfalls 110 km/h erlaubt. Diese allgemeinen Regelungen gelten dann, wenn die Geschwindigkeiten nicht durch Verkehrsschilder geregelt sind.

Fahrten unter Alkoholeinfluss haben ebenfalls einen Strafzettel aus Frankeich zur Folge. Liegt der Wert über 0,5 Promille, wird ein Bußgeld ab 135 Euro erhoben. Außerdem gilt, dass immer der Halter belangt wird, wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann. Dieser muss dann den Strafzettel aus Frankreich bezahlen, obwohl er eventuell nicht der Fahrer war.

Bußgeld aus Frankreich: Ist eine Vollstreckung in Deutschland möglich?

Bußgeld aus Frankreich: Vollstreckung in Deutschland ab einer bestimmten Höhe möglich.
Bußgeld aus Frankreich: Vollstreckung in Deutschland ab einer bestimmten Höhe möglich.

Haben Urlauber als letztes Mitbringsel einen Strafzettel aus Frankreich erhalten, sollten sie einen solchen nicht ignorieren. Das kann auch in Deutschland Folgen haben. Denn aufgrund des Abkommens zur Vollstreckung (RBGeld) können Bußgelder aus Frankreich in der Bundesrepublik eingezogen werden.

Dabei ist zu beachten, dass nicht nur das eigentliche Bußgeld zählt, sondern auch Kosten der Verwaltung dazu beitragen können, dass das Limit von 70 Euro erreicht wird.

Allerdings gilt diese Vollstreckungshilfe nur für Bußgelder. Andere Sanktionen wie ein Fahrverbot gelten nur im jeweiligen Land, welches diese erteilt hat. So sind sie nicht nach Deutschland übertragbar. Der Führerschein wird jedoch oftmals mit einem Aufkleber versehen, der erklärt, dass der Führerschein in Frankreich nicht gültig ist.

Einen Strafzettel aus Frankreich nicht zu bezahlen, kann darüber hinaus auch bei der Wiedereinreise zu Schwierigkeiten führen. Bei einer Kontrolle oder am Flughafen kann eine Ein- bzw. Weiterreise untersagt werden, solange die Beträge nicht beglichen sind.

Ein Strafzettel aus Frankreich sollte bei einer geplanten Wiedereinreise  bezahlt werden.
Ein Strafzettel aus Frankreich sollte bei einer geplanten Wiedereinreise bezahlt werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass eine Verjährung von einem Bußgeldbescheid aus Frankreich mitunter erst nach bis zu zwei Jahren einsetzen kann. Die Zustellung des Bescheids kann also auch Monate nach dem Verstoß in Deutschland erfolgen. Der Bescheid muss jedoch auf Deutsch verfasst sein.

Strafzettel aus Frankreich schnell bezahlen

Wird ein Strafzettel aus Frankreich innerhalb eines bestimmten Zeitraums beglichen, verringert sich der zu zahlende Betrag. Bei einer Verzögerung der Zahlung kann es jedoch auch zu einer Erhöhung kommen.

Sind sich Reisende sicher, dass der Strafzettel aus Frankreich ungerechtfertigt ist oder weist der Bescheid Fehler auf, sollte über einen Einspruch nachgedacht werden. Dieser muss beim entsprechenden Polizeigericht der zuständigen Region in Frankreich eingereicht werden.

FAQ: Strafzettel aus Frankreich

Wann droht ein französischer Strafzettel?

In Frankreich gilt bspw. ein anderes Limit für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerhalb von Ortschaften. Schneller als 80 km/h dürfen Sie dort nicht fahren.

Kann ein Bußgeld aus Frankreich in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, wenn das Bußgeld zusammen mit den Gebühren und Auslagen für den Bußgeldbescheid 70 Euro oder mehr beträgt, kann dieses EU-weit vollstreckt werden.

Kann ich Einspruch einlegen?

Ja, ist bspw. die Verjährungsfrist abgelaufen, könnte ein Einspruch womöglich Erfolg haben. Dieser muss in der jeweiligen Landessprache erfolgen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht, der Französisch spricht, kann Ihnen dabei helfen.

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Über den Autor

Jana - Redakteurin
Jana O.

Nach ihrem Studium der Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Uni Greifswald fand Jana ihren Weg in die Online-Redaktion von bussgeld-info.de. Seit 2015 unterstützt sie uns beim Verfassen von verbraucherfreundlichen Texten zu verschiedensten Rechtsfragen im Bereich Verkehrsrecht.

Bildnachweise

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Sigrid O 19. August 2023, 16:25

    Darf man im Reisebus aufstehen, um ein Getränk zu holen.

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