Bußgeldkatalog: Verstöße auf der Autobahn
Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte |
---|---|---|
Auf der Verteilerfahrbahn gewendet oder in die Gegenrichtung gefahren | 75 | 1 |
... mit Gefährdung | 90 | 1 |
... mit Unfall | 110 | 1 |
Auf der Verteilerfahrbahn gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | 80 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
Keine Rettungsgasse auf der Verteilerfahrbahn gebildet | 20 | |
Auf der Verteilerfahrbahn gehalten | 35 | |
Auf der Verteilerfahrbahn geparkt | 70 | 1 |
Bußgeldrechner: Verstöße auf der Autobahn
Ein Autobahnkreuz kann eine ziemlich unübersichtliche Angelegenheit sein. Ein- und Ausfahrten zweigen ab und an manchen Stellen verflechten sich die Fahrspuren ineinander. Einen besonderen Abschnitt in diesem komplexen Netzwerk aus Straßen stellt die sog. Verteilerfahrbahn dar.
Dabei handelt es sich um mindestens zwei Fahrstreifen, die zunächst nebeneinander verlaufen und dann das Abzweigen in zwei oder mehrere Richtungen ermöglichen. Entsprechende Schilder informieren die Fahrzeugführer darüber, welcher Fahrstreifen wohin führt, damit auch jeder wirklich an seinem gewünschten Ziel ankommt. Die Verteilerfahrbahn bildet dabei die Verbindung zwischen dem Ein- bzw. Ausfahrbereich auf der Autobahn und der Verbindungsrampe, über die der Autofahrer auf eine andere Autobahn oder Straße gelangt.
Aber welche Regeln gelten eigentlich auf der Verteilerfahrbahn gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)? Dies erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
So verhalten Sie sich auf der Verteilerfahrbahn richtig
Die StVO schweigt sich zum richtigen Verhalten auf einer Verteilerfahrbahn aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied 1989 daher, dass hier § 1 Abs. 2 StVO anzuwenden ist: das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung. Verkehrsteilnehmer werden darin angehalten, sich bei der Straßenbenutzung so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr behindert oder belästigt wird, als es nach den Umständen vermeidbar wäre.
Doch diese Regelung allein reicht nicht immer aus, um Missverständnisse oder Verstöße zu vermeiden. Daher gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sich Gerichte zum richtigen Verhalten auf der Verteilerfahrbahn äußern mussten:
- Blinken bei Fahrtrichtungsänderung: Der BGH entschied im Jahr 1965, dass die Änderung der Fahrtrichtung grundsätzlich angezeigt werden muss – selbst wenn der Fahrzeugführer mit dieser Richtungsänderung einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt. Demnach gilt dies auch auf der Verteilerfahrbahn.
- Abbiegen auf der Verteilerfahrbahn: Im Zusammenhang mit dem Blinken steht auch die Frage, wann überhaupt von einer Fahrtrichtungsänderung gesprochen werden kann. Dies sei gemäß BGH danach zu beurteilen, ob eine der in Betracht kommenden Straßen nach vernünftiger Verkehrsauffassung als Fortsetzung der bisherigen Fahrtrichtung angesehen werden könne. Ein Befahren dieser Straße stelle dann kein Abbiegen dar.
- Halten: Die StVO verbietet das Anhalten auf der Autobahn. Die Verteilerfahrbahn stelle hier keine Ausnahme dar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Jahr 2001. Demnach sei es verboten, in diesem Bereich anzuhalten, um sich hinsichtlich der Weiterfahrt zu orientieren. Nur wenn die Verkehrslage oder eine Anordnung dies bedinge, sei eine Fahrtunterbrechung auf der Autobahn zulässig.
- Korrigieren der Fahrtrichtung: Nutzt ein Fahrzeugführer irrtümlich die Verteilerfahrbahn, obwohl er auf der Durchgangsfahrbahn weiterfahren wollte, darf er seinen Fehler noch auf der Verteilerfahrbahn korrigieren und sich wieder auf der Durchgangsfahrbahn einfädeln. Dies entschied 1990 das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Verstöße auf der Verteilerfahrbahn
Die Verteilerfahrbahn ist ein Teil der Autobahn, weshalb hier auch die gleichen Regelungen gelten:
- Es ist verboten, auf der Verteilerfahrbahn zu halten, zu parken, zu wenden oder entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.
- Kommt es zum Stau oder stockenden Verkehr, ist eine freie Gasse für Polizei und Notarzt zu bilden.
- Es gilt das Rechtsfahrgebot.
- Wie der Rest der Autobahn auch darf die Verteilerfahrbahn nur mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden.
FAQ: Verteilerfahrbahn
Es handelt sich hierbei um einen Abschnitt eines Autobahnkreuzes. Die Verteilerfahrbahn besteht aus mindestens zwei Fahrstreifen, die das Abzweigen von der Autobahn in verschiedene Richtung ermöglichen.
Die StVO legt keine speziellen Regeln für die Verteilerfahrbahn fest. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln auf der Autobahn und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung.
Wie auf der restlichen Autobahn auch: Bleiben Sie in Ihrem Fahrzeug und bilden Sie eine Rettungsgasse.