Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

924 Kommentare zu “Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

  1. Rekar J

    Sie verursachten bei Benutzung des Fahrzeuges unnötigen Lärm
    § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 117 BKat

    Ist das jemanden schon 2x oder öfter passiert?
    Viele grüsse

  2. Eduard

    Hallo hatte eine mpu 1.9 Probleme wegen Alkohol 2009 bekommen 2011 denn Führerschein wieder bekommen und Ende 2023 wieder erwischt mit 1,35 Promille was kommt auf mich zu ?

  3. Andreas

    Guten Tag,

    Mein bekannter hatte eine Mpu gehabt wegen Trunkenheit am Steuer.
    Er hat die im Juni bestanden.
    Jetzt trinkt er wieder und setzt sich auch angetrunken ans Steuer.
    Ich sagte ihm dass das extrem dumm und leichtsinnig ist, den wenn sie ihn das nächste Mal erwischen fällt die Strafe stärker aus.
    Leider glaubt er mir das nicht und begründet es damit, dass er ja die Mpu bestanden hat.

    Kann mir jemand sagen was auf ihn zu kommt wenn er wieder Alkoholisiert am Steuer erwischt wird.
    Vielen Dank im voraus.

    Andreas

  4. Murat

    Hallo,

    ich musste 2012 wegen Btm am Steuer meinen Führerschein abgeben und eine MPU machen.
    Dies habe ich auch gemacht und bekam mein Führerschein 2015 zurück.

    Leider war ich so leichtsinnig und habe 2022 unter Alkohol Einfluss (0,9 Promille) Auto gefahren und wurde dabei erwischt.

    Womit muss ich hierbei rechnen?

  5. Frank

    1. Alkoholfahrt im August 2008 mit BAK 1,1, FS Entzug 18 Monate, nach Seminarteilnahme auf 15 Monate verkürzt. FS wiedererteilt im Nov. 2009 (ohne MPU)

    2. Alkoholfahrt im Mai 2010 mit BAK 1,6, FS Entzug 12 Monate, nach positiver MPU im Okt. 2012 wiedererteilt.

    3. Alkoholfahrt im April 2017 mit 0,56 BAK (BAK aus AAK errechnet) 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot.
    + Aufforderung zur MPU wg. Wiederholungstat. Diese nicht vorgelegt, deshalb Entzug der FE von amtswegen im Oktober 2017.

    Meine Fragen:
    Werden bei einer Neubeantragung des FS die 1. und 2. Tat noch berücksichtigt und eine MPU angeordnet, oder sind diese verjährt und es wird nur noch die 3. Fahrt berücksichtigt. Wann kann ich den FS ohne Vorlage einer MPU neu beantragen ?

    Vielen Dank

  6. Stefan

    Sie schreiben:
    „Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!“
    Ich gehe davon aus, dass dies Fälle betrifft, bei denen 3 Punkte auf das FAER gegangen sind? In meinem speziellen Fall, daher die Frage: 0,67 Promille, Ersttäter, 2 Punkte. Diese verjähren nach 5 Jahren, korrekt?

    Vielen Dank.

  7. Alexander

    Ich finde es ja schon lächerlich und erschreckend wie die ganzen Sauffahrer hier rumheulen anstatt einfach mal das saufen zu lassen wenn ich ein Fahrzeug bewege! Was stimmt nicht mit Euch?

  8. Christian

    Hallo ich habe mal eine Frage, mir wurde mein Führerschein das erste mal am 12.07.17 eingezogen wegen Alkohol am Steuer mit 1,48 Promille und Geldstrafe bezahlt und habe ihn am 26.04.18 wieder bekommen
    Und am 24.02.2021 wurde ich erneut angehalten mit 0,94 Promille und habe 1000€Geldstrafe bezahlt und 3 Monate Fahrverbot, allerdings habe ich einen Brief bekommen wo drin steht (Rechtzeitig vor Ablauf der Verbotsfrist erhalten Sie ihren Führerschein unaufgefordert zurück)
    Und nach dem Brief kam noch einer wo drin steht das ich ein medizinisch psychologischen Gutachten vorlegen muss, ich wollte mal fragen ob das wirklich notwendig ist ein Gutachten erstellen zu lassen.
    Mit freundlichen grüßen
    Christian

  9. Alex

    Hallo, darf ich fragen wie es bei dir ausgegangen ist. Hab genau das gleiche.

    Grüße Alex

  10. Emil

    Hallo zusammen,
    Ich habe eine Frage zu einem Bußgeldbescheid nach zwei erfolgreichen MPU’s.
    Meinem Freund wurde 2008 wegen Punkten die Fahrererlaubnis entzogen. 2010 hat er die Fahrererlaubnis nach einer erfolgreichen MPU wieder erteilt bekommen.
    Leider wurde die Fahrererlaubnis 2011 wegen einer Alkoholfahrt mit 0,6 Promille erneut entzogen und 2012 nach einer weiter erfolgreichen MPU erneut erteilt.
    Nun hat er leider wegen Rotlichtmissachtung unter 1 Sekunde ein Bußgeldbescheid mit 1 einem Punkt bekommen. Wird dies erneute Folgen auf die Fahrererlaubnis haben?
    Würde mich auf Antworten freuen.

    Liebe Grüße

  11. Azaraaslan

    Ich wurde mit 1,5 Promille erwischt das erste mal was droht mir?

  12. C. Boin

    Hallo wurde innerhalb von 2 Monaten 2 mal erwischt wegen Drogen im Blut hatte schon eine mpu 2017 was kann mich erwarten???

  13. Johanna

    Hallo,
    Ich habe eine Frage:
    Ich habe mein Führerschein das erste mal 10/2008 mit 1.1 Promille abgegeben. 6 monate und ca 500 Euro. 2016 musste ich ihn leider erneut abgeben 1.4 Promille 1 Jahr verbot.
    Ich habe ihn bis einschließlich heute nicht gebraucht und mich somit nicht damit auseinander gesetzt.
    Jetzt stellt sich bei mir die Frage:
    Wir haben 2021, ist somit das erste vergehen verjährt und ich muss keine MPU mehr machen, da ein Vergehen „nur“ noch in meiner Flensburger Akte steht. Kann ich also mein Führerschein normal neu erteilt bekommen? Oder steht mir weiterhin Abstinenzprogramm und MPU an.
    Ich wäre für eine kurze Antwort sehr dankbar.
    Liebe Grüße
    Johanna

  14. Walter

    Hallo habe seit 20 Jahren mein Führerschein und bis jetzt nur 1 Punkt wegen überhöhter Geschwindigkeit (ca Anfang März) bis dahin nix gewesen vor kurzem wurde ich von Polizei angehalten und hatte 2,56 Promille was kann mich jetzt erwarten und kann man die Strafe eventuell mildern?

  15. "Parwonah"

    Mein letzter Beitrag

    Entschuldigung für die vielen Fehler, ich war ein wenig aufgeregt, es ist sonst nicht meine Art.
    Gruss
    Parwonah

  16. "Parwonah"

    Ich bin Wiederholungstäter, was die Geschwindigkeit betrifft. Was die MPU anbelangt auch (2x) und nicht bestanden. Alleine schon die Art der Fragestellung ist eine Frechheit, von Ethik und Moral, geschweige denn Mitgefühl, keine Spur. Nur ein Beispiel: Im Vorbereitungskurs wird die Frage gestellt, wie man sihc vrahlten würde, wenn man z.B. nachts auf einer einsamen Landstrasse ein Auto mit einem verletzten hilflosrne Menschen sieht, weit und briet kein Haus und kein Telefon ist und auch sonst keine Möglichkeit Hilfe herbei zu holen. Alleine das auto it die rettende Möglichkeit, die Person vor dem Ableben zu bewahren, in dem man sie ins nächstgelegene Krankenhaus fährt – das Problem dabei ist aber der fehlende Führerschein. WAS TUN? Ich habe geantwortet, dass ihc die Person selbstvrständlich bis zum nächsten Krankenhaus fahren würd, auch ohne Führerschein, um sein Leben zu retten. FALSCH, ihc hätte sagn müssen, ich fahre nicht, weil ich sonst einen Regelverstoss begangen hätte.
    Ganz ehrlich???? Mir ist in disem Fall die Regel vollkommen egal. Sie ist nicht nur unmenschlich, ich hätt mit Genen leben müssen, einem Menschen, der Hilfe dringend nötig hatte, diese verweigert zu haben und dessen evtl. Tod billigend in Kauf genommen. Nun stelle sich einer mal vor, er käme in diese Situation. Würd es ihm gefallen, dass sie einer im Strassngraben verrecken lässt, nur um regelkonform zu bleiben? Solche Fragen in ef jeden Fallmenschenvrsiner MPU Vorbreitung zu stellen ist in höchstem Masse gewissen- und verantwortungslos und zeugt von einer Missachtung der Person, die beispiellos ist. Solche MPU, bie dr solche Fragen gestellt werden, kann mn einfach nicht ernst nehmen. Ethisch und moralisch mehr als fragwürdig. Und auf jedn Fall menschenverachtend . „Psychologen“ sollten sihc einmal fragen, wie weit sie das Gewissen von Menschen manipulieren dürfen für sogenannte „Gutachten“. Für mihc sind diese das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
    Herzlichen Gruss
    Parwonah

  17. "Parwonah"

    Warum trinkt man eigentlich Alkohol, wenn man weiss, dass man Auto fahren will? Für mich vollkommen unverständlich.
    Herzlichen Gruß
    Parwonah

  18. Hermann G.

    Wieso liegt das Löschungsdatum im Zentralregister ein Jahr nach dem Tilgungsdatum? Welche Bedeutung hat dann dieses Löschungsdatum

  19. R.

    Ich wurde ohne Führerschein und mit etwa 1,4 promille erwischt – welche Strafe wird mich voraussichtlich erwarten – Führerschein ist schon seit 2007 wegen Alkohol weg – Danke für Eure Hilfe /Antwort

  20. Klaus

    Hallo wie lange steht eine Straftat wie fahren unter Alkoholeinfluss in der Strafakte,ich habe nach 30 Jahren zum 2 mal den Führerschein weg bekommen bin ich jetzt immer noch ein Wiederholungstäter Gruß Klaus

  21. Isaak

    Hallo,, Also ich habe mein ersten Punkt am 9.10.2017 bekommen ,Geschwindigkeitsüberschreitung
    den zweiten Punkt am 16.02.2019 … , Geschwindigkeitsüberschreitung
    den dritten Punkt am 01.03.2020 … , Geschwindigkeitsüberschreitung
    Wann sind die jetzt verjährt ?

  22. Franz

    Hallo,, Ich wurde 2019. Mit 0,88 Promille erwischt,, das letzte mal mit Alkohol war 2008!! Damals mit positiver MPU!! Strafe bei 0.88 Promille habe ich 500euro bekommen,, gelte ich da als Wiederholungstäter?? Gruß

  23. Richter

    Vor 15 Jahren würde mein Mann wegen Alkohol erwischt ohne Führerschein jetzt wieder erwischt mit 1,4 mit Führerschein Führerschein sofort weggenommen Muss er wieder MPU Test machen oder nur Straf

  24. AK

    Hallo Bußgeldinfo-Team,

    ich hatte im Frühjahr diesen Jahres eine Geschwindigkeitsübertretung mit mehr als 26 km/h außerorts begangen, also ein Bußgeld mit einem Punkt bekommen. Nun wurde ich wegen rechts überholen auf der Autobahn von der Polizei angehalten, was neben dem Bußgeld einen weiteren Punkt bedeuten wird.
    Bin ich damit Wiederholungstäter, weil die beiden Vergehen innerhlab eines Jahres liegen, oder gilt das wirklich nur bei dem gleichen Vergehen?
    Falls ja, würde mir ja ein Fahrvebot drohen. Oder droht mir mit 2 Punkten sowieso ein Fahrverbot?

    Viele Grüße

  25. torsten

    Hallo,bei mir wurden am 15.06.19 1,59 mg Blutalkohol festgestellt und der Führerschein eingezogen. Meine letzte Trunkenheitsfahrt war 2003 mit 2,07 mg. Meine Frage,gelte ich als Wiederholungstäter und muß ich eine MPU machen?

  26. Dave

    Guten Tag und zwar hatte ich vor 6 Jahren eine mpu wegen Alkohol absolviert 1,7 promille. Jetzt wurde ich wieder angehalten mit 0.64 promille. Heute kam das Bußgeld 500€ Strafe und 28.5€ Gebühren. Wurde als erst Täter bestraft da als Wiederholungstäter man minimum 1000€ bezahlt. Meine Frage hier zu muss ich noch eine mpu machen obwohl ich als erst Täter bestraft wurde?

    1. Mirco P.

      Wie ist es ausgegangen?

  27. Christian P.

    Zeites mal unter Alkohol am Steuer erwischt,wann läuft die 10 Jahres Frist ab?
    Hallo liebes Busgeld Team:
    Folgende Situation möchte ich gern schildern.
    Am 5.11.2008 mit Alkohol am Steuer erwischt.(0,91 Promille, Strafe damals 250 Euro ,1 Monat Fahrverbot +4 Punkte nach alter Regelung) (Owig,Bescheid vom 17.02.2009)
    Heute wieder erwischt mit 0,68 Promille.
    Die Frage wäre,ob es sich nun noch in der 10 Jahres Frist befindet um das Strafmaß anzusetzen. (Wiederholungstäter, 1000 Euro/3Monate Fahrverbot +2Punkte) ,
    oder ob die Strafe erst mit dem kommenden Bußgeldbescheid wirksam wird. (Als fiktives Datum sage ich mal den 15.03.2019) Dann wären die 10 Jahre vorbei,d.h. 500 Euro/1Monat Fahrverbot+2Punkte

    Vielen Dank,Christian

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