Zonenhalteverbot: Welches Zeichen zeigt ein solches an?

FAQ: Zonenhalteverbot

Was bedeutet der Begriff „Zonenhalteverbot“?

Im Gegensatz zu einem durch Zeichen 283 oder 286 ausgewiesenen Halteverbot, welches nur für Straßenseiten oder Abschnitte gilt, bedeutet ein Zonenhalteverbot, dass ein eingeschränktes Halteverbot für einen gesamten Straßenzug bzw. im gesamten ausgewiesenen Bereich besteht.

Wie wird ein Zonenhalteverbot ausgewiesen?

Gekennzeichnet wird ein Zonenhalteverbot durch ein Schild. Das Verkehrszeichen 290.1 zeigt den Beginn der Zone an. Zeichen 290.2 weist das Ende des Zonenhalteverbots aus.
Verkehrszeichen 290.1: Halteverbotszone Verkehrszeichen 290.2: Ende des Zonenhalteverbots
Was bezüglich der der Zusatzzeichen wichtig ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Droht beim Parken im Zonenhalteverbot ein Bußgeld?

Im ausgewiesenen Zonenhalteverbot ist das Parken unzulässig. Halten Sie länger als drei Minuten, müssen Sie mit den üblichen Sanktionen bei Parkverstößen rechnen. Welche das sind, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Was ist ein Zonenhalteverbot?

Angezeigt wird ein Zonenhalteverbot durch Zeichen 290. Gemäß StVO gilt dieses dann für die gesamte Straße.
Angezeigt wird ein Zonenhalteverbot durch Zeichen 290. Gemäß StVO gilt dieses dann für die gesamte Straße.

Halte- und Parkverbote können nicht nur für bestimmte Straßenabschnitte oder Straßenseiten angeordnet sein, sondern auch für gesamte Straßenzüge. Hierbei handelt es sich dann um ein Zonenhalteverbot, welches in der Regel bis zur Aufhebung, im gesamten Straßenbereich in dem es ausgewiesen ist, gilt. Gemäß den Regelungen in Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich hier um ein eingeschränktes Haltverbot. Doch wie lange darf ich in einem eingeschränkten Halteverbot stehen? Und was muss ich in einer solchen Zone noch beachten?

In einem Zonenhalteverbot dürfen Sie bis maximal drei Minuten halten jedoch nicht parken. Das Be- und Entladen sind von diesen Regelungen ausgenommen. Gleiches gilt für das Ein- und Aussteigenlassen. Darüber hinaus gelten folgenden Bestimmungen:

  • In der ausgewiesenen Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
  • Andere Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen in der Zone können für bestimmte Bereiche abweichende Regelungen bedeuten
  • Parken kann durch Zusatzzeichen auf gekennzeichneten Flächen nur für Bewohner oder generell erlaubt sein (z. B. mit Parkausweise, Parkschein oder Parkscheibe)

Ist das Parken im Zonenhalteverbot durch Zusatzzeichen erlaubt, müssen entsprechende Parkscheine, Parkausweise oder Parkscheiben gut sichtbar hinterlegt sein. Am besten ist hier ein Platz hinter der Windschutzscheibe geeignet.

Wie wird ein Zonenhalteverbot angezeigt?

Im Zonenhalteverbot kann das Parken durch Zusatzzeichen erlaubt sein.
Im Zonenhalteverbot kann das Parken durch Zusatzzeichen erlaubt sein.

Ein Zonenhalteverbot wird immer durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet. Der Beginn der Zone wird durch das Zeichen 290.1 dargestellt. Hierbei handelt es sich um ein viereckiges Schild mit weißem Hintergrund und schwarzem Rand. Auf dem Hintergrund ist mittig ein blauer Kreis mit rotem Rand und einem roten, diagonal verlaufendem Strich zu sehen. Unter diesem Kreis ist in Schwarz das Word „ZONE“ zu lesen. Es wird also das Zeichen 286 für „eingeschränktes Haltverbot“ mit diesem Zusatz verwendet.

Das Ende von einem Zonenhalteverbot ist über das Zeichen 290.2 gekennzeichnet. Hierbei ist das zuvor beschriebene Zeichen ausgegraut und vier diagonal graue Streifen über dem Zeichen auf. Ab diesem Punkt enden alle Einschränkungen, die mit einem Zonenhalteverbot einhergehen. Sofern keine anderen Verkehrszeichen etwa anderes bestimmen und das Halten bzw. Parken nicht grundsätzlich untersagt ist, dürfen Verkehrsteilnehmer ab hier wieder halten und parken.

Verkehrszeichen 290.1: Halteverbotszone
Verkehrszeichen 290.1: Halteverbotszone
Verkehrszeichen 290.2: Ende des Zonenhalteverbots
Verkehrszeichen 290.2: Ende des Zonenhalteverbots

Wie bereits erwähnt, können Zusatzzeichen das Parken unter bestimmten Bedingungen erlauben. So kann das Parken mit Parkscheibe oder mit einem Anwohnerparkausweis bzw. unter den angezeigten Voraussetzungen zulässig sein, wenn die folgenden Zusatzzeichen gemeinsam mit dem Zeichen 290.1 aufgestellt sind.

Verkehrszeichen 1040-32: Parken mit Parkscheibe
Verkehrszeichen 1040-32: Parken mit Parkscheibe
Verkehrszeichen 1040-33: Parken mit Parkscheibe in den gekennzeichneten Flächen
Verkehrszeichen 1040-33: Parken mit Parkscheibe in den gekennzeichneten Flächen
Verkehrszeichen 1053-30: Parken in den gekennzeichneten Flächen erlaubt
Verkehrszeichen 1053-30: Parken in den gekennzeichneten Flächen erlaubt
Verkehrszeichen 1053-31: Parken mit Parkschein erlaubt
Verkehrszeichen 1053-31: Parken mit Parkschein erlaubt

Wie viel kostet hier das Halten im Halteverbot?

Parken im Zonenhalteverbot kann Sanktionen zur Folge haben.
Parken im Zonenhalteverbot kann Sanktionen zur Folge haben.

Missachten Sie das eingeschränkte Haltverbot in einem Zonenhalteverbot müssen Sie mit den üblichen Sanktionen bei einem Parkverstoß rechnen. Halten Sie länger als drei Minuten oder verlassen Sie das Fahrzeug werden 35 Euro fällig.

Behindern Sie dadurch andere sind es bereits 55 Euro. Ebenfalls 55 Euro werden fällig, wenn Sie länger als eine Stunde unerlaubt im Zonenhalteverbot stehen.

Wann welche Sanktion auf Sie zukommen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben im Halte­­verbot geparkt35
… und jemanden dabei behindert55
… und parkten dort länger als eine Stunde55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben55

Bußgeldrechner zum Halten & Parken

Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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