Halteverbotsschilder: Welche Verkehrszeichen sind beim Halteverbot von Bedeutung?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Halteverbotsschilder

Was bedeuten die Halteverbotsschilder?

Es gibt gemäß Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwei verschiedene Halteverbotsschilder. Zeichen 283 stellt ein absolutes Halteverbot dar. Verkehrszeichen 286 zeigt ein eingeschränktes Halteverbot an. Bei ersterem darf mit einem Fahrzeug überhaupt nicht gehalten werden, beim zweiten Zeichen ist das Halten fürs höchstens drei Minuten erlaubt.
Verkehrszeichen 286: eingeschränktes Halteverbot Verkehrszeichen 283: absolutes Halteverbot
Wie die Verkehrszeichen aussehen und welche weiteren Schilder ein Halteverbot bedeuten können, haben wir hier zusammengefasst.

Was für eine Bedeutung haben Halteverbotsschilder mit Pfeilen?

Verkehrsschilder für ein Halteverbot, die mit einem Pfeil versehen sind, zeigen an, in welcher Richtung der Fahrbahn das Verbot beginnt oder endet. Schilder mit zwei Pfeilen befinden sich in der Regel auf einer Strecke bzw. in einer Zone, in der ein Verbot besteht und erinnern Fahrzeugführer daran, dass sie hier nicht halten dürfen. 
Verkehrszeichen 283-10: absolutes Halteverbot Pfeil links Verkehrszeichen 283-21: absolutes Halteverbot Pfeil rechts Verkehrszeichen 283-30: absolutes Halteverbot zwei Pfeile

Welche Folgen hat es, wenn Sie ein Schild zum Halteverbot nicht beachten?

Beachten Sie ein Verkehrszeichen, das ein Halteverbot anordnet, nicht, müssen Sie mit Verwarngeldern zwischen 20 und 50 Euro rechnen. Wann welche Sanktionen auf Sie zukommen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Im Video: Alles Wichtige zu den Halteverbotsschildern

Alle wichtigen Informationen zu den Halteverbotsschildern finden Sie auch im Video.
Alle wichtigen Informationen zu den Halteverbotsschildern finden Sie auch im Video.

Halteverbote: Diese Zeichen sind von Bedeutung

Schild: Ein absulites Halteverbot wird durch Zeichen 283 angezeigt.
Schild: Ein absolutes Halteverbot wird durch Zeichen 283 angezeigt.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist unter § 12 definiert, wann das Halten und Parken grundsätzlich untersagt ist. Diese allgemeinen Verkehrsregeln gelten in den jeweilig definierten Situationen immer. Ist ein anderes Verhalten vorgesehen oder soll ein Halte- bzw. Parkverbot an weiteren Orten angeordnet werden, geschieht dies durch entsprechende Verkehrszeichen. Dabei können sich Halteverbotsschilder in der Bedeutung je nach Aussehen unterscheiden.

Die Verkehrszeichen 283 und 286 zeigen ein absolutes und ein eingeschränktes Halteverbot an. Pfeile auf den Schildern weisen Halteverbotszonen bzw. deren Beginn und Ende aus. Halteverbotsschilder, die zwei Pfeile besitzen, erinnern Verkehrsteilnehmer an das Fortbestehen des Verbots.

Der Unterschied zwischen den zwei Arten beim Halteverbot ist im Schild an sich verdeutlicht und auch in den dazugehörigen Vorschriften. So weist das Zeichen 286 nur einen diagonalen Balken auf, während das Zeichen 283 zwei gekreuzte Balken zeigt. Letztes stellt, wie erwähnt, ein absolutes Halteverbot dar. Dieses Schild bedeutet also, dass Sie in diesem Bereich überhaupt nicht halten dürfen. Im Gegensatz dazu ist bei einem eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) das Halten bis maximal drei Minuten und ohne das Verlassen des Fahrzeugs zulässig. Daher hat sich für dieses Schild auch der Begriff „Parkverbot“ eingebürgert.

Wichtig ist, dass ein Halteverbot ab dem entsprechenden Schild gilt. Bei einem Schild mit Pfeil gelten folgenden Regelungen:

  • Pfeil zur Fahrbahn zeigend: Anfang des Halteverbots
  • Pfeil von der Fahrbahn weg weisend: Ende des Halteverbots
  • Zwei Pfeile in beide Richtungen: Halteverbot vor und nach dem Schild

Halteverbotsschilder: Wie sehen sie aus?

Halteverbotsschilder zählen zu den Vorschriftszeichen und sind in der Anlage 2 zur StVO näher erläutert. Bei allen Schildern handelt es sich um kreisförmige Zeichen mit blauem Hintergrund, rotem Rand und roten Balken. Nachfolgenden haben wir die gängigsten Varianten aufgelistet:

Verkehrszeichen 286: eingeschränktes Halteverbot
Verkehrszeichen 286: eingeschränktes Halteverbot
Verkehrszeichen 283: absolutes Halteverbot
Verkehrszeichen 283: absolutes Halteverbot
Verkehrszeichen 283-10: absolutes Halteverbot Pfeil links
Verkehrszeichen 283-10: absolutes Halteverbot Pfeil links
Verkehrszeichen 283-21: absolutes Halteverbot Pfeil rechts
Verkehrszeichen 283-21: absolutes Halteverbot Pfeil rechts
Verkehrszeichen 283-30: absolutes Halteverbot zwei Pfeile
Verkehrszeichen 283-30: absolutes Halteverbot zwei Pfeile
Verkehrszeichen 290.1: Halteverbotszone
Verkehrszeichen 290.1: Halteverbotszone

Ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot kann mit einem Zusatzschild ergänzt sein. So ist es möglich, den Zeitraum einzugrenzen oder Ausnahmen vom Verbot zu definieren.

Verkehrszeichen 283: absolutes Halteverbot mit Zusatzeichen
Verkehrszeichen 283: absolutes Halteverbot mit Zusatzeichen
Verkehrszeichen 1040-30: Zusatzzeichen Zeitraum
Verkehrszeichen 1040-30: Zusatzzeichen Zeitraum

Halten verboten: Ein Schild zu ignorieren, hat Folgen

Halteverbotsschilder: Eine weitere Erklärung kann durch Zusatzzeichen erfolgen.
Halteverbotsschilder: Eine weitere Erklärung kann durch Zusatzzeichen erfolgen.

In der Regel werden Halteverbotsschilder dort aufgestellt, wo das Halten oder Parken den Verkehrsfluss stört oder die Verkehrssicherheit gefährdet. Es ist zum Beispiel nicht unüblich, dass vor Schulen oder Kindergärten entweder ein eingeschränktes oder sogar ein absolutes Halteverbot gilt. Auch in engen Straßen oder in Ladezonen sind Halteverbotsschilder nicht selten. Ignorieren Fahrer die Anordnungen durch diese Zeichen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.

Geahndet wird ein Verstoß dann mit einem Verwarngeld. Halten Sie beispielsweise in einen Bereich mit absolutem Halteverbot, droht ein Verwarngeld von 20 Euro. Dieses steigt auf 50 Euro, wenn Sie länger als eine Stunde parken und dadurch andere behindern. Ignorieren Sie ein eingeschränktes Haltverbot, liegen die Sanktionen zwischen 25 und 50 Euro.

Weitere Kosten können dann auf Sie zukommen, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund des Halte- oder Parkverstoßes abgeschleppt wird. In diesem Fall kann das Missachten der Halteverbotsschilder dann recht teuer werden, da Sie als Verursacher die Kosten selber tragen müssen.

Halteverbotsschilder privat aufstellen: Geht das?

Das Aufstellen von amtlichen Verkehrszeichen obliegt immer der zuständigen Behörde bzw. bedarf der Genehmigung dieser. Sind Halteverbotsschilder notwendig, z. B. bei einem Umzug oder bei einer größeren Lieferung, müssen diese entweder vom Umzugsunternehmen oder vom Auftraggeber beantragt werden. Liegt eine generelle Berechtigung vor, ist dennoch die Behörde über den Zeitraum der Maßnahme zu informieren.

Halteverbotsschilder privat einfach so aufzustellen, ist nicht zulässig. Den entsprechenden Antrag müssen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde einreichen und begründen, warum ein Halteverbot notwendig ist. Da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie den Antrag frühestmöglich einreichen und etwa zwei Wochen Bearbeitungszeit einplanen.

Bußgelder beim Halteverbot

Ein Halteverbot kann durch Zeichen markiert und sowohl eingeschränkt als auch absolut sein. Die Verkehrszeichen, die ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot ausweisen, unterscheiden sich in nur einem Punkt. Missachten Verkehrsteilnehmer diese Halteverbotsschilder, müssen sie mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog rechnen.

VerstoßSanktionen
trotz Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) gehalten20 EUR
... mit Behinderung35 EUR
trotz Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) geparkt25 EUR
... mit Behinderung40 EUR
... länger als 1 Stunde40 EUR
... länger als 1 Stunde mit Behinderung50 EUR
trotz Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geparkt25 EUR
... mit Behinderung40 EUR
... länger als 1 Stunde40 EUR
... länger als 1 Stunde mit Behinderung50 EUR

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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