Auf der Landstraße unterwegs: Welche Geschwindigkeit ist zulässig?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Außerortsstraßen werden umgangssprachlich als Landstraßen bezeichnet, da sie außerhalb geschlossener Ortschaften über Land führen und so Regionen miteinander verbinden. Wie auf allen Straßen in Deutschland ist auch für die Landstraße eine zulässige Geschwindigkeit vorgeschrieben. Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an diese Vorgaben, kann das neben einem Bußgeld im schlimmsten Fall auch einen Unfall zur Folge haben.

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

FAQ: Geschwindigkeit auf der Landstraße

Sind auf der Landstraße Tempolimits zu beachten?

Ja, geben keine Verkehrszeichen eine Geschwindigkeit vor, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Diese bestimmen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Landstraße.

Welche Höchstgeschwindigkeit ist auf der Landstraße erlaubt?

Je nachdem mit welchem Fahrzeug gefahren wird, liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße zwischen 60 km/h und 100 km/h.

Mit welchen Sanktionen ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen?

Sind Fahrer auf der Landstraße zu schnell, können neben einem Bußgeld von 20 bis 700 Euro auch Punkte und ein Fahrverbot drohen. Wann welche Sanktionen möglich sind, zeigt die Tabelle hier.

Vorgaben für die Geschwindigkeit auf der Landstraße

Auch auf der Landstraße ist die Geschwindigkeit gesetzlich vorgegeben.
Auch auf der Landstraße ist die Geschwindigkeit gesetzlich vorgegeben.

Bevor geklärt werden kann, für wen auf der Landstraße welche Geschwindigkeit gilt, ist es wichtig zu wissen, wann sich Verkehrsteilnehmer auf einer solchen befinden. Üblicherweise handelt es sich bei einer Landstraße, wie bereits erwähnt, um eine verkehrstechnische Verbindung, die außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. In der Regel verbinden Landstraßen in Deutschland Regionen über Landkreise oder kreisfreie Städte hinaus.

In der Bedeutung ist eine solche Straße meist als niederrangiger anzusehen als eine Bundesstraße. Zudem ist sie meist so angelegt, dass sie pro Fahrtrichtung jeweils eine Fahrspur besitzt. Eine Landstraße ist jedoch nicht so ausgebaut wie Autobahnen oder autobahnähnlich Straßen, sodass in der Regel auf einer Landstraße eine andere Geschwindigkeit zu beachten ist.

In Deutschland wird eine Landstraße durch eine L sowie eine zugeordnete Nummer bezeichnet, was nicht nur die Orientierung erleichtert, sondern auch dazu dient die Straßen in das Straßennetz einzubinden. Die rechtliche Grundlage für die Vorschriften bezüglich der Geschwindigkeit auf Landstraßen bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die hier definierten grundlegenden Regelungen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sind für alle Verkehrsteilnehmer bindend – müssen also verpflichtend befolgt werden.

Maßgeblich für die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße ist § 3 Abs.3 StVO. In diesem ist nicht nur festgelegt wie schnell wo gefahren werden darf, sondern auch für welche Fahrzeuge diese Vorgaben gelten.

§ 3 Abs.3 StVO besagt bezüglich der auf einer Landstraße zulässigen Geschwindigkeit Folgendes:

3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
[…] 2. außerhalb geschlossener Ortschaften
[…]
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger, […]
80 km/h,
[…]
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, […]
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h. […]

Zulässige Geschwindigkeit: LKW auf der Landstraße dürfen maximal 60 km/h fahren, wenn sie mehr als 7,5 t  wiegen.
Zulässige Geschwindigkeit: LKW auf der Landstraße dürfen maximal 60 km/h fahren, wenn sie mehr als 7,5 t wiegen.

Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen liegt also zwischen 60 km/h und 100 km/h. Entscheidend ist, ob Verkehrsteilnehmer mit einem PKW, einem Gespann oder einem LKW unterwegs sind. Diese Vorgaben gelten immer dann, wenn das Tempo nicht durch Verkehrsschilder vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus muss das Tempo immer den äußeren Bedingungen angepasst sein. Ist es beispielsweise glatt oder nebelig, ist für die Landstraße die vergebene Höchstgeschwindigkeit weiterhin gültig, die Fahrweise muss jedoch so reguliert werden, dass keine Gefährdung besteht. Daher ist im oben genannten Paragraphen auch die Vorgabe „unter günstigen Umständen“ enthalten.

Eine Richtgeschwindigkeit für die Landstraße ist nicht definiert, die Vorgaben sind als verpflichtend zu beachten und nicht wie auf der Autobahn als Empfehlung zu sehen. Missachten Fahrer im PKW oder LKW die zulässige Geschwindigkeit auf der Landstraße, drohen neben Bußgeldern und Punkten auch Fahrverbote.

Besondere Vorgaben: Höchstgeschwindigkeit für LKW auf der Landstraße

Während PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t auf der Landstraße eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h fahren dürfen, sieht das bei schweren Fahrzeugen anders aus. Für LKW und auch Busse sowie Gespanne gelten, wie oben aufgeführt, gesonderte Vorgaben.

Da bei einer größeren Masse sich das Fahrverhalten verändert und der Bremsweg verlängert, gelten hier geringere Höchstgeschwindigkeiten. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t ist auf der Landstraße eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h festgelegt. Ebenfalls 80 km/h fahren, dürfen Kraftomnibusse sowie PKW, LKW oder Wohnmobile bis zu 3,5, die einen Anhänger ziehen.

Ob 20 oder 30 km/h zu schnell: Auf der Landstraße drohen Sanktionen- auch wenn die Fahrweise nicht angepasst ist.
Ob 20 oder 30 km/h zu schnell: Auf der Landstraße drohen Sanktionen – auch wenn die Fahrweise nicht angepasst ist.

Haben LKW ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 t müssen sie sich auf der Landstraße an eine Geschwindigkeit von maximal 60 km/h halten. Das gilt auch für Busse, die Fahrgäste befördern, für die keine Sitzplätze vorhanden sind.

Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße

Wie zuvor beschrieben, müssen Verkehrsteilnehmer, die auf der Landstraße die vorgeschriebene Geschwindigkeit missachten, mit Konsequenzen rechnen. Die Sanktionen werden gemäß dem Bußgeldkatalog verhängt und sind vom gefahrenen Tempo abhängig. Grundsätzlich müssen Temposünder, wie erwähnt, mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen. Je gravierender die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, desto höher fallen die Sanktionen aus.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist bei einer Geschwindigkeitsübertretung eher nicht üblich. Sind Fahrer auf der Landstraße mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs droht also „nur“ ein Fahrverbot. Wie lange dann der Führerschein abgegeben werden muss, ist, wie auch die Höhe des Bußgeldes, von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig.

Verkehrsteilnehmer sollten sich zudem auch bewusst sein, dass im Falle einer Wiederholungstat, die Sanktionen ebenfalls steigen. Das heißt, wurden sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit 26 km/h oder mehr zu schnell erwischt, ist ein Fahrverbot von einem Monat wahrscheinlich. Hatten die jeweiligen Überschreitungen bereits ein Fahrverbot zur Folge, wird dieses um einen Monat verlängert.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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