Sicherheitsabstand auf der Landstraße – gelten hier Sonderregeln?

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h25 EUReher nicht
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h mit Gefähr­dung30 EUReher nicht
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei einem Tempo bis 80 km/h mit Sach­beschä­digung35 EURHier prüfen **
Sicher­heits­abstand unter­schritten bei mehr als Tempo 80 und der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«75 EUR1Hier prüfen **
weniger als 4/10100 EUR1Hier prüfen **
weniger als 3/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)160 EUR21 MonatHier prüfen **
weniger als 2/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)240 EUR22 MonateHier prüfen **
weniger als 1/10 (Fahr­verbot bei mehr als 100 km/h)320 EUR23 MonateHier prüfen **
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«100 EUR1Hier prüfen **
weniger als 4/10180 EUR1Hier prüfen **
weniger als 3/10240 EUR21 MonatHier prüfen **
weniger als 2/10320 EUR22 MonateHier prüfen **
weniger als 1/10400 EUR23 MonateHier prüfen **

Bußgeldrechner: Sicherheitsabstand unterschritten

FAQ: Sicherheitsabstand auf der Landstraße

An welchen Sicherheitsabstand muss ich mich auf einer Landstraße halten?

Auf Landstraßen können Sie sich als Autofahrer nach der Faustformel „Abstand gleich halber Tacho“ richten.

Welche Konsequenzen folgen auf einen Abstandsverstoß auf der Landstraße?

Haben Sie sich auf der Landstraße nicht an den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand gehalten? Worauf Sie sich nun einstellen müssen, können Sie sekundenschnell mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner ermitteln.

Welcher Sicherheitsabstand ist innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben?

Innerorts ist ein Mindestabstand von 15 Metern bzw. drei Pkw-Längen vorgeschrieben.

Video: Wie viel Abstand ist notwendig?

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.
Wann liegt ein Abstandsverstoß vor? Erfahren Sie es im Video.

Freiheit auf der Landstraße genießen, Regeln nicht verachten!

Müssen Sie einen Sicherheitsabstand auf der Landstraße einhalten?
Müssen Sie einen Sicherheitsabstand auf der Landstraße einhalten?

Ein mit rotem Querbalken versehenes gelbes Ortsschild verkündet Autofahrern: Sie verlassen nun die Stadt und befinden sich ab jetzt außerorts. In der Regel bedeutet das für Sie, dass sich nun weniger Verkehrsteilnehmer und vor allem weniger Fußgänger auf den Straßen tummeln und Sie schneller fahren dürfen, als innerorts.

Auch deshalb ist die Landstraße oft mit Freiheit verbunden und ihre Gefahren werden von vielen unterschätzt. Landstraßen haben häufig weniger Fahrbahnen als die Autobahn und noch dazu keine Fahrbahntrennung, wodurch Sie bei Geschwindigkeiten von 100 km/h in den Gegenverkehr geraten können. Drängeln und aggressives Fahrverhalten sind vor allem hier also fehl am Platz. Doch welche Regeln gelten eigentlich für den Sicherheitsabstand auf der Landstraße, den Sie zum Vordermann einhalten müssen? Unterscheiden sich diese von den Abständen anderswo? Dieser Beitrag beantwortet diese wichtigen Fragen.

Was gilt für den Sicherheitsabstand auf der Landstraße?

Paragraph 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, welchen Sicherheitsabstand Autofahrer im Straßenverkehr einzuhalten haben. Daraus lässt sich ein Prinzip der Einzelfallabhängigkeit ableiten, das konkret besagt:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Der Sicherheitsabstand auf der Landstraße sollte der Witterung angepasst werden.
Der Sicherheitsabstand auf der Landstraße sollte der Witterung angepasst werden.

Der Verzicht auf spezielle Entfernungswerte trägt der Tatsache Rechnung, dass die Bremswege je nach Straßenbelag, Witterung und Geschwindigkeit unterschiedlich lang sein können. So sollten Sie zum Beispiel bei Regen und nasser Fahrbahn mehr Abstand zum Vordermann lassen, da zum einen die Sicht durch den Regen eingeschränkt ist und zum anderen die nasse Fahrbahn Rutschgefahr mit sich bringt.

Besonders bei der Berechnung vom Sicherheitsabstand auf der Landstraße sollten Sie deshalb aufpassen, denn während Autobahnen oft an den Seiten vor Wind- und Regeneinfall geschützt sind und Innenstädte durch Häuser ebenfalls viel Witterung abschirmen, sind Sie der Natur auf der Landstraße völlig „ausgeliefert“.

Im Gegensatz zum Abstand, der zum Vordermann einzuhalten, jedoch nicht fest definiert ist, schreibt die StVO zum Seitenabstand konkrete Regeln vor. Der Sicherheitsabstand auf der Landstraße bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften muss beim Überholen oder Vorbeifahren:

  • mindestens 2 Meter zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scooter-Fahrern
  • wenigstens 1,5 Meter zu Motorrädern
  • Minimum 1 Meter zu PKW und LKW und
  • mindestens 2 Meter zu Bussen betragen.

Hinzu kommt, dass Landstraßen häufig schlechter ausgeleuchtet sind als Autobahnen und Innenstädte, sodass Hindernisse oft erst später erkannt werden. Dies kann zu plötzlichen Bremsmanövern des Vordermannes führen. All dies sind Überlegungen, die in die Wahl vom Sicherheitsabstand auf der Landstraße mit einbezogen werden sollten. Doch gibt es eine Faustregel, die die Berechnung einer ausreichenden Distanz erleichtert?

Wie berechnen Sie den Sicherheitsabstand auf der Landstraße

Zur Berechnung des Mindestabstandes werden zwei verschiedene Faustregeln verwendet. Die eine gilt innerorts, die andere außerorts. Während in Städten ein Sicherheitsabstand ausreichen soll, der der Distanz entspricht, die in einer Sekunde zurückgelegt wird, wird außerorts mehr Raum einberechnet. Auf der Landstraße wird ein Sicherheitsabstand empfohlen, der der in zwei Sekunden zurückgelegten Strecke entspricht.

Dieser Abstand ist ungefähr gleich dem halben Tachowert in Metern. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollten Sie also einen Sicherheitsabstand auf der Landstraße von 50 Metern einhalten.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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