Wenn der Winter kommt, beschäftigt Autofahrer eine Frage jedes Jahr aufs Neue: Ab wann sind Winterreifen eigentlich Pflicht? Gibt es hierbei ein bestimmtes Datum, ab welchem Winterreifen montiert werden müssen, um kein Bußgeld zu riskieren?
Sind die Winterreifen dann erstmal drauf, stellt sich schnell die nächste Frage: Wie lange dauert es, bis ich wieder Sommerreifen aufziehen muss? Gibt es für die Winterreifenpflicht in Deutschland einen bestimmten Zeitraum?
In Deutschland sind Winterreifen Pflicht laut Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer nach Wintereinbruch mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Im Folgenden erfahren Sie, ab wann eine Winterreifenpflicht besteht, welche Fahrzeuge davon befreit sind, welche Anforderungen Winterreifen erfüllen müssen und ab wann Winterreifenpflicht in Österreich und der Schweiz besteht.
Inhaltsverzeichnis
Video: Das Wichtigste zur Winterreifenpflicht
In welchem Zeitraum sind Winterreifen Pflicht in Deutschland?
Der Winter naht, aber ab wann sind Winterreifen Pflicht? Gibt es eigentlich einen Zeitpunkt, ab welchem für alle Fahrzeuge eine Winterreifenpflicht herrscht? Der Winter kommt bekanntermaßen im Dezember, aber müssen ab diesem Zeitpunkt alle Fahrzeugführer dafür Sorgen, dass Winterreichen an ihr Kfz angebracht werden und wie lange sind Winterreifen am Auto dann Pflicht?
Die Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nicht für einen bestimmten Zeitraum. Es gibt zum einen also kein festgelegtes Datum, ab welchem ein Fahrzeugführer dazu verpflichtet ist, Winterreifen aufzuziehen. Zum anderen gibt es auch keinen weiter gefassten Zeitraum, wie beispielsweise von November bis März, in dem eine grundsätzliche Winterreifenpflicht besteht.
Während die Winterreifenpflicht besteht, darf ein Fahrzeug mit Sommerreifen nicht im Straßenverkehr geführt werden. Anders sieht dies aber aus, wenn ein Fahrzeug mit Sommerreifen nicht fährt, sondern nur parkt. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter mit keinerlei Sanktionen rechnen.
Bis wann sind Winterreifen Pflicht? Da kein bestimmter Zeitraum für die Winterreifenpflicht festgelegt ist, kann auch hierzu keine pauschale Aussage getroffen werden. Der Frühling beginnt grundsätzlich im März – aber auch danach kann es zu Schneefall oder Glätte kommen. Wird es deutlich wärmer, es ist nicht mehr glatt auf den Straßen und der Schnee wurde durch Regen ersetzt, ist das für viele das Zeichen, dass jetzt wieder mit Sommerreifen gefahren werden kann und somit keine Winterreifenpflicht mehr besteht.
Was ist laut Gesetz bei Winterreifen zu beachten?
Grundsätzlich gilt, dass alle Reifen an einem Fahrzeug gewechselt werden müssen, wenn der Winter einbricht. Das Fahrzeug muss also komplett mit Winterreifen ausgestattet sein, damit es zum einen den Vorschriften entspricht und zum anderen sicher bei winterlichen Straßenverhältnissen geführt werden kann.
Aber: Haben Sie eine Reifenpanne und Ihnen steht nur ein Sommerreifen als Ersatzreifen zur Verfügung, können Sie den Sommerreifen montieren und damit erst einmal weiterfahren, ohne dass Sie ein Bußgeld befürchten müssen. Trotzdem muss der Sommerreifen anschließend zeitnah durch einen Winterreifen ausgewechselt werden.
Wann gilt ein Reifen als wintertauglich? Reifen sind für die Straßenverhältnisse im Winter geeignet, wenn sie mit dem Alpine-Symbol versehen sind. Früher mussten Reifen mit einem M+S-Symbol (Mud and Snow) gekennzeichnet sein, um als wintertauglich zu gelten. Dieses Zeichen wurde durch das Alpine-Symbol ersetzt.
Welches Bußgeld droht bei Missachtung der Winterreifenpflicht?
Wird ein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen geführt, kann das ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
Werden durch die Missachtung der Winterreifenpflicht andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann sich das Bußgeld aber auf 80 Euro erhöhen.
Auch der Fahrzeughalter muss mit einem Bußgeld rechnen, wenn er zulässt oder anordnet, dass ein Fahrzeug ohne Winterreifen in Betrieb genommen wird. Hierbei können dann auch ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.
Welche Fahrzeuge müssen sich an die Winterreifenpflicht halten und welche sind befreit?
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht für alle Fahrzeuge. Einige Fahrzeugarten sind nämlich davon befreit. Dazu zählen unter anderem Folgende:
- Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge
- einspurige Kfz wie Motorräder, Mofas, Mopeds oder Motorroller
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Einsatzfahrzeuge beispielsweise der Polizei, Feuerwehr und der Bundeswehr
Für wen gilt die Winterreifenpflicht? Fahren Sie während des Winters ein mehrspuriges Fahrzeug, in der Regel einen Pkw oder auch einen Lkw, sind sie also als Fahrer und auch als Halter dazu verpflichtet, für die Bereifung Ihres Fahrzeugs mit Winterreifen zu sorgen.
Es gilt aber, dass die oben genannten Fahrzeuge auch nicht ohne Weiteres bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen genutzt werden dürfen. Dafür müssen nämlich einige Bedingungen erfüllt sein:
- Notwendigkeit der Fahrt: Die Fahrt mit einem dieser Fahrzeuge muss unbedingt notwendig sein. Das heißt, dass der Zielort nur mit diesem bestimmten Fahrzeug erreicht werden kann.
- Genügend Abstand halten: Der halbe Tachowert in Metern sollte mindestens zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.
- Geringe Geschwindigkeit: Wenn durch Verkehrsschilder kein geringeres Tempo angegeben wird, sollten 50 km/h nicht überschritten werden.
Müssen auch an Anhängern Winterreifen angebracht werden? Wollen Sie während der Winterzeit einen Anhänger hinter sich her ziehen, können Sie dies tun, ohne eine Bereifung mit Winterreifen vorzunehmen. Für Anhänger gilt die Winterreifenpflicht nämlich nicht. Trotzdem wird es empfohlen, auch am Anhänger winterfeste Reifen anzubringen.
Ab wann gilt eine Winterreifenpflicht in Österreich und in der Schweiz?
Ab wann sind Winterreifen eigentlich Pflicht in Österreich? Sind Sie in den Wintermonaten in Österreich unterwegs, sollten Sie wissen, dass es hier keine generelle Winterreifenpflicht gibt. Allerdings muss die Bereifung den jeweiligen Straßenverhältnissen angepasst werden. Das heißt, dass bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn entweder Winterreifen oder Schneeketten am Fahrzeug montiert werden müssen.
Diese Pflicht besteht dann vom 1. November bis zum 15. April. Kommt es in dieser Zeit tatsächlich dazu, dass Fahrbahnen mit Schnee oder Eis bedeckt sind und das Fahrzeug ist weder mit Winterreifen noch mit Schneeketten unterwegs, kann das ein Verwarngeld von 35 Euro nach sich ziehen. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, kann das mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
In der Schweiz besteht keine grundsätzliche Winterreifenpflicht. Kommt es aber wegen einer nicht für die Straßenverhältnisse geeigneten Bereifung zu einer Behinderung im Straßenverkehr, kann das ein Bußgeld zur Folge haben. Mehr zur Winterreifenpflicht in der Schweiz erfahren Sie hier.
FAQ: Winterreifenpflicht
Ja. In Deutschland müssen Sie Ihr Kfz seit 2010 mit Winterreifen ausstatten, wenn die entsprechenden Bedingungen es verlangen.
Der Gesetzgeber sieht keinen zeitlich festgesetzten Rahmen vor, in dem Winterreifen Pflicht sind. Vielmehr ist dies immer dann der Fall, wenn die vorherrschenden Wetterbedingungen Winterreifen erfordern.
Sommerreifen im Winter sind nicht erlaubt. Wie Verstöße gegen die Winterreifenpflicht sanktioniert werden, lesen Sie hier.
Es gibt Fahrzeuge z.B. Ruthmann Cargo Loader für die es für die Hinterräder überhaupt keine Winterreifen gibt! Wie soll man denn da diese Pflicht einhalten?