Verwarnungsgeld und Verjährung: Wann kommt es dazu?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Kann bei einem Verwarnungsgeld Verjährung eintreten?
Kann bei einem Verwarnungsgeld Verjährung eintreten?

Ein Strafzettel ist ein unangenehmes Extra am Fahrzeug. Wenn ein Knöllchen an der Windschutzscheibe hängt, folgt eine Flut von Fragen zum Thema. Wie und wo wird das Verwarngeld gezahlt? Wann kann die Verjährung eines Verwarnungsgeldes im Straßenverkehr einsetzen? Und im Allgemeinen: Wie komme ich da wieder raus?

Wenn ein Bußgeldbescheid ergeht, kann der Betroffene verschiedene Parameter des Bescheides untersuchen und auf Fehler überprüfen. Das ermöglicht es ihm, gegen einen falschen Bescheid vorzugehen. Außerdem verfällt die Durchsetzbarkeit des Bescheids mit der Verjährung. Kann beim Verwarnungsgeld mit denselben Vorgängen gerechnet werden?

Wie funktioniert Verjährung?

Zentral ist bei dieser Frage die Unterscheidung zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld. Eine Verjährung kann nämlich nur bei einem ordentlichen Verfahren eintreten. Bei einer Verwarnung handelt es sich jedoch nicht um ein reguläres Verfahren. Das Verwarnungsgeld ersetzt in minder schweren Fällen den gesamten Bußgeldprozess. Die Beamten, die den Fall aufnehmen, können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet wird oder ob die Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld belegt wird.

Verjährung in den unterschiedlichen Verfahren

Das deutsche Recht regelt die Verfahren, in denen Bürger, Unternehmen und Behörden in irgendeiner Weise belangt werden können, in den unterschiedlichen Prozessordnungen. Diese beziehen sich auf Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, Zivilforderungen und Verwaltungsprozesse. Nun wäre die Verjährung beim Verwarnungsgeld nur möglich, wenn dieses im Rahmen eines regulären Verfahrens verhängt würde. Doch wird das Verwarnungsgeld anstelle eines Verfahrens wegen Ordnungswidrigkeit ausgestellt.

Bei diesen Verfahren kann eine Verjährung eintreten:
  • Das Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Das Straftatverfahren
  • Das Zivilverfahren
  • Das Verwaltungsverfahren
Nur bei regulären Prozessen gibt es Verjährung. Beim Verwarnungsgeld nicht.
Nur bei regulären Prozessen gibt es Verjährung. Beim Verwarnungsgeld nicht.

Somit kann ein Verwarnungsgeld nicht wegen Verjährung verfallen im Gegensatz zu den anderen Verfahren im deutschen Recht. Diese können verjähren. Die entsprechenden Fristen dazu sind unterschiedlich und richten sich nach dem Verstoß, der verhandelt werden soll. Bei Straftaten richtet sich die Verjährungsfrist nach der Schwere des Verstoßes.

Verjährung beim Verwarnungsgeld

Nur in einem besonderen Fall kann der Betroffene eines Verwarnungsgeldes mit der Verjährung in Kontakt kommen. Wenn nämlich das Verwarnungsgeld nicht gezahlt wird, kommt es zu einem Bußgeldverfahren. Wenn dieses Verfahren eröffnet wird, beginnt die Verjährungsfrist. Nicht des Verwarnungsgeldes, sondern das des Bußgeldverfahrens. Es ist also unmöglich, dass bei einem Knöllchen Verjährung eintritt, da kein Verfahren vorhanden ist, das verjähren könnte.

FAQ: Verjährung bei einem Verwarnungsgeld

Wann ist von einem Verwarnungsgeld die Rede?

Beträge zwischen 5 und 55 Euro werden als Verwarnungsgeld bezeichnet. Bei höheren Beträgen handelt es sich um Bußgelder.

Kann ein Verwarnungsgeld verjähren?

Nein, ein Verwarnungsgeld an sich kann nicht verjähren.

Können Sie ein Verwarnungsgeld dennoch anfechten?

Ja, diese Option besteht. Dazu müssen Sie die Zahlungsfrist von einer Woche verstreichen lassen, ohne das Verwarnungsgeld zu begleichen. In diesem Fall wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, in dessen Mittelpunkt ein Bußgeldbescheid steht. Gegen diesen können Sie dann Einspruch einlegen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Braukmüller 28. Februar 2020, 11:41

    Am 26. Februar 2020 ein Verwarnungsgeld aus den Niederlanden erhalten.
    Park -“ Vergehen“ war der 17.08.2019 . Bei Verwarnung gibt es keine Verjährung, aber ist es rechtens die Verwarnung erst nach mehr als 6 Monaten zuzustellen.??

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