Parken auf dem Radweg: Was ist diesbezüglich vorgeschrieben?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Parken Sie ordnungswidrig auf dem Radweg, missachten Sie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). In diesem Fallen müssen Sie mit einem Bußgeld für das Parken auf dem Radweg oder dem Schutzstreifen rechnen.

VerstoßBußgeldPunkte
Ordnungswidrig auf dem Radweg geparkt55 EUR
... länger als 1 Stunde70 EUR1
... andere behindert70 EUR1
... länger als 1 Stunde mit Behinderung80 EUR1
... andere gefährdet80 EUR1
... mit Unfallfolge100 EUR1

FAQ: Parken auf dem Radweg

Wer darf auf dem Radweg parken?

Das Parken auf einem Fahrradweg ist keinem Verkehrsteilnehmer gestattet. Die Nutzung von Radwegen, von Fahrradstreifen sowie Schutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten. Es kann unter Umständen erlaubt sein, einem Schutzstreifen zu überfahren. Mehr dazu lesen Sie hier.

Droht für das Parken auf dem Radweg eine Strafe?

Eine Strafe müssen Sie für das Parken auf dem Fahrradweg nicht befürchten. Sanktionen drohen in diesem Fall dennoch. Sowohl für das Parken auf dem Fahrradstreifen aus als auch auf dem Schutzstreifen oder einem Radweg drohen Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro. Der Tabelle hier können Sie entnehmen, wann Sie mit welchen Bußgeldern rechnen müssen.

Droht beim Parken auf dem Geh- oder Radweg ein Abschleppen?

Das kann durchaus möglich sein. Stellen Sie durch das Parken auf dem Fahrradweg oder Schutzstreifen eine Verkehrsbehinderung dar, können Sie abgeschleppt werden. Neben dem Bußgeld und Punkten müssen Sie dann auch mit den Kosten für das Abschleppen rechnen.

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

Parken auf Radwegen: Die StVO definiert klare Regeln

Das Parken auf einem Radweg ist grundsätzlich untersagt.
Das Parken auf einem Radweg ist grundsätzlich untersagt.

Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen ausschließlich von Rad- und E-Scooter-Fahrern genutzt werden. Werden diese Verkehrsflächen von anderen Verkehrsteilnehmern befahren oder verwendet, stellt das in der Regel einen Verstoß gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung dar. In das Nutzungsverbot fällt natürlich auch das Parken auf dem Radweg, dem Fahrradstreifen oder Schutzstreifen.

Achtung: Den Fahrradschutzstreifen, der durch eine unterbrochene weiße Linie von der Fahrbahn getrennt ist, dürfen andere Verkehrsteilnehmer überfahren. Das ist jedoch nur dann gestattet, wenn dies dem Abbiegen in Parkhäfen, Parklücken, Einfahrten oder Seitenstraßen dient. Auch zum Ausweichen von Hindernissen kann das Überfahren ausnahmsweise erlaubt sein. Dabei dürfen Radfahrer aber weder behindert noch gefährdet werden.

Vorschriften zum Parken auf dem Radweg definiert die StVO unter § 12. Demnach ist Folgendes zu beachten:

Das Parken ist unzulässig

1. […] soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, […]

Ein Radweg kann sowohl durch einen unterschiedlichen Fahrbahnbelag als auch durch Abtrennungen wie Bordsteine oder Grünstreifen baulich angelegt sein. Aber auch Markierungen wie Linien und Trennstreifen stellen eine solche bauliche Anlage dar. Amtliche Radwege werden durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet. Sind diese Zeichen nicht vorhanden, bedeutet dies nicht, dass das Parken auf dem unbeschilderten Radweg erlaubt ist. Denn auch ohne amtliche Kennzeichnung steht diese Verkehrsfläche ausschließlich dem Radverkehr zur Verfügung. Es besteht lediglich keine Nutzungspflicht für Radfahrer.

Verkehrszeichen können allerdings das Parken neben dem Radweg erlauben. Wichtig ist hier, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht auf der Fläche abstellen und beim Parken niemanden behindern oder gefährden. Besonders beim Ein- und Aussteigen ist besondere Vorsicht angesagt. Dooring-Unfälle bedeuten meist nicht nur schwerwiegende Verletzungen für Radfahrer, sondern haben auch ein Verwarngeld von 40 Euro zur Folge.

Auf dem Radweg parken: Diese Sanktionen drohen

Neben einem Schutzstreifen kann das Parken erlaubt sein.
Neben einem Schutzstreifen kann das Parken erlaubt sein.

Das unerlaubte Parken auf dem Radweg sowie auch Radfahrstreifen und Schutzstreifen wird in der Regel als Verkehrsbehinderung angesehen und gilt als Ordnungswidrigkeit. Parken Sie auf dem Radweg, ohne eine Behinderung für den Radverkehr darzustellen, droht ein Verwarngeld von 55 Euro. Mit einer Behinderung steigt die Summe auf 70 Euro. Zusätzlich erhalten Sie dann einen Punkt in Flensburg.

Gefährden Sie andere durch das Parken auf dem Radfahrstreifen, droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Auch hier wird ein Punkt eingetragen. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie auf dem Radweg oder Schutzstreifen parken und Radfahrer gefährden. Lösen Sie durch das Parken auf Radweg einen Unfall aus, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Der Punkt kommt ebenfalls hinzu.

Wenn Sie wiederholt auf dem Fahrradweg parken, kann das durchaus auch ein erhöhtes Bußgeld zur Folge habe, da dieses Verhalten auch als Vorsatz gewertet werden kann. Zudem kann dann das ordnungswidrige Parken auf dem Radweg zum Führerscheinverlust führen, und zwar, wenn Sie dadurch acht Punkte sammeln.

Rad weg oder Schutzstreifen für Radfahrer: Parken kann zum Abschleppen führen

Stehen Sie verbotenerweise auf dem Radweg, dem Radfahrstreifen oder Schutzstreifen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. Besonders, wenn Sie das Fahrzeug länger als drei Minuten abstellen, es verlassen oder das Parken eine gefährliche Verkehrsbehinderung darstellt. Lassen dien zuständigen Behörden das Fahrzeug abschleppen, müssen Sie Kosten für den Transport sowie für die eventuelle Verwahrung tragen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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