Ein selbstverschuldeter Unfall: So handeln Sie richtig

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sie haben einen Autounfall selbst verursacht? Was tun Sie danach?
Sie haben einen Autounfall selbst verursacht? Was tun Sie danach?

Verkehrsunfälle sind immer lästig und ärgerlich, hätten Sie doch in vielen Fällen durch mehr Aufmerksamkeit vermieden werden können. Doch besonderer Stress kommt vor allem auf Sie zu, wenn Sie den Unfall zweifellos selbst verschuldet haben.

Wichtig ist in erster Linie, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt. Deshalb sollte der Haftpflichtversicherung so schnell wie möglich alles gemeldet werden. Doch wer bezahlt den Schaden am eigenen Kfz? Zahlt die Haftpflicht auch bei Selbstverschulden eines Unfalls?

Wichtige Informationen und alle das Thema betreffenden Regelungen, wenn ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt, finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.


Unfall selbst verschuldet: Sie sollten immer fair und ehrlich bleiben

Erkennen Sie niemals bereits am Unfallort Ihre Schuld schriftlich an. Der Schock vom Unfall und aufkommender Stress können in diesem Zusammenhang Ihre Urteilsfähigkeit trüben. Bei einem Autounfall sollte die Schuldfrage in Ruhe geklärt werden.

Unter Umständen sind Sie an dem Unfall nämlich nicht Schuld oder zumindest nur teilweise. Dass ein Schuldgeständnis direkt nach dem Unfall nicht der Wahrheit entsprechen muss, sehen einige Richter genauso und erkennen das unterschriebene Schuldgeständnis nicht an.

Einen Unfall zu verursachen, ist eine Sache, aber dazu zu stehen, immer eine ganz andere. Bestimmte Schritte sollten deshalb immer eingehalten werden. Stellen Sie sich vor, Sie wären der Geschädigte, dann würden Sie sicher wollen, dass alles fair abläuft. Um dies zu gewährleisten, muss ein Fahrer sein Schuldeingeständnis vom betreffenden Unfall an den Versicherer weiterleiten. Abhängig von der Art Ihrer Versicherung, werden dann vorhandene Schäden getilgt.

Unfall selbst verschuldet: Muss die Versicherung alle Schäden zahlen?

Teilkaskoversichert und selbstverschuldeter Unfall: Das gilt!
Teilkaskoversichert und selbstverschuldeter Unfall: Das gilt!

In jedem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden am Kfz des Unfallopfers. Diese Tatsache ist in Deutschland abgesichert, denn hierzulande ist eine solch eine Versicherung obligatorisch, wenn Sie ein Auto besitzen und nutzen.

Essentiell ist deshalb aber auch, dass das Versicherungsunternehmen auch schnellstmöglich nach dem Unfall über alle Gegebenheiten informiert wird.

Im Gegenzug zahlt die Haftpflicht allerdings nicht Ihre Schäden am Wagen, wenn es ein selbstverschuldeter Unfall war. Nichtsdestotrotz sind in Deutschland unschuldige Beteiligte an einem Verkehrsunfall immer durch bestimmte Leistungen abgesichert.

Teilkasko oder Vollkasko: Unfall selbst verschuldet – Was gilt?

Haben Sie für Ihr Auto eine andere Art unter den Versicherungen als die Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kann es sein dass diese einen Teil Ihrer Kosten an Ihrem Autoübernimmt.

Wird ein selbstverschuldeter Unfall durch ein Teilkasko versichert, übernimmt die Versicherung im Regelfall die Kosten für die Schäden an Ihrem Auto nicht. Sie zahlt nur, wenn ein Eigenverschulden ausgeschlossen werden kann – beispielsweise durch einen Wildunfall oder andere Personen.

Letzen Endes gibt es noch eine dritte Form von Versicherungen: die Vollkaskoversicherung. Hier werden alle Kosten übernommen, auch die Schäden beim Unfallverursacher. Der Betroffene muss allerdings trotzdem eine Beteiligung einbringen. Die Höhe ist abhängig davon, wie hoch der vereinbarte Selbsterhalt ist. Doch auch, wenn der Versicherer den größten Teil vom Schaden übernimmt, hat der Versicherte im Nachhinein den Nachteil, dass dieser in seinen Versicherungsbeiträgen hochgestuft wird.

Achtung: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind auch bei einer Vollkasko-Versicherung ein No-Go! Hier wird in der Regel nichts gezahlt. Im Übrigen ist die Begleichung durch den Versicherer in der Regel mit einer Hochstufung der Beiträge für die Vollkaskoversicherung verbunden.

FAQ: Selbstverschuldeter Unfall

Ich habe einen Unfall verschuldet. Wie verhalte ich mich als Verursacher?

Zunächst heißt es: Ruhe bewahren und besonnen handeln. Lassen Sie die Schuldfrage außen vor und beschränken Sie sich darauf, den Unfallhergang genau zu dokumentieren – mithilfe eines Unfallberichts, der Unfallskizze und Fotos. Informieren Sie anschließend umgehend Ihre Haftpflichtversicherung und ggf. auch die Kaskoversicherung.

Der Unfallgegner verlangt ein Schuldanerkenntnis. Muss ich das unterschreiben?

Nein, davon ist auch dringend abzuraten, weil Sie anderenfalls Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel setzen. Sie sind lediglich nach § 34 StVO verpflichtet, dem Unfallgegner Ihre Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.

Zahlt meine Haftpflichtversicherung immer?

Nein. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers kann die Versicherung sich ggf. weigern zu zahlen.

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Ein selbstverschuldeter Unfall: So handeln Sie richtig
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Amine 4. Juni 2017, 10:13

    Hallo zusammen,
    Ich habe gestern Unfall gehabt. (1 Jahr Probezeit). recht von mir gab es Fahrer, der Vorfahrt hatte. wegen kleine Straßen habe ich ihn übersehen. Wir haben uns die Daten ausgetauscht (ohne Anruf der Polizei). Weil mein erste Unfall ist, habe ich leider keine Ahnung, was ich tun muss, und was mir erwartet.
    Ich bedanke mich im Voraus
    MFG

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 11:20

      Hallo Amine,
      Sie müssen den Unfall unverzüglich Ihrer Versicherung melden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leon 1. Juni 2017, 3:33

    Hallo,
    folgende Situation, ich bin der alleinversicherter bei meiner Kfz-Versicherung (Haftpflicht+Vollkasko) und bin zur Zeit auf einer langen Geschäftsreise in China. Ein Familienmitglied (Alter 69) nahm mein Auto und verursachte einen Totalschaden an meinem und dem gegnerischen Fahrzeug!
    Frage, wird meine Versicherung zahlen?
    Gruß
    Leon

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 10:54

      Hallo Leon,

      es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Versicherung einen Schaden zahlt, den Sie nicht selbst verursacht haben, sondern jemand, der mit Ihrem Auto nicht versichert ist. Warten Sie in diesem Fall allerdings das Schreiben von Ihrer Haftpflicht und Vollkasko ab.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Seli 29. Mai 2017, 20:11

    Hallo zusammen, ich wollte links von Parkplatz rausfahren habe keinen Auto gesehen, genau wo ich rausfahren wollte ist mir ein BMW auf meinem vorder linken beiFahrer Seite reingefahren . Er hat die Polizei gerufen und jetzt bin ich noch an der Sache schuld, das der BMW mir reingefahren ist . Dieses Auto ist auf mein ex versichert, ich bin nicht mit versichert habe ich erfahren. wie ist die rechtlage, ich bin 29 und mache eine Weiterbildung kein Arbeit

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:08

      Hallo Seli,

      gründsätzlich ist die Versicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu übernehmen, wenn Sie nicht versichert sind. Der Schaden muss dann von Ihnen selbst getragen werden. Leider dürfen wir weiterführend keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martin 28. Mai 2017, 10:48

    Ich bin auf privat Gelände mit ein firmen auto 5 meter gefahren und streifte die heck stoßstange. Gravierender lack schaden sonst ist alles heile geblieben. Eins muss ich sagen ich hab kein Führerschein. . Und keine keine Versicherung..was tun?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 11:12

      Hallo Martin,
      in diesem Fall müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 23. Mai 2017, 13:42

    Hallo,
    Ich hatte vor einer Wochen einen VU. Diesen habe ich selbst verschuldet und es war niemad daran beteiligt. Lediglich meine Schwester saß mit im Auto. Jetzt ist es so das ich noch in der Probezeit bin. Ich habe eine automatisch ausgelöste Anzeige wegen Körperverletzung bekommen. Diese wird aber (meinte die Dame von der Polizei) niedergelgt. Jetzt habe ich natürlich Angst das sich meine Probezeit verlängert und ich ein Aufbauseminar machen muss. Könnt Ihr mir da vielleicht weter helfen?

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:22

      Hallo Anna,

      Ihre Angaben sind leider zu ungenau, um hier eine Einschätzung abgeben zu können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • N 20. Mai 2017, 8:37

    Hallo,
    Ich hatte einen Unfall bei dem ich unerlaubt gewendet habe und eine mich überholende Straßenbahn gerammt hat. Meines Wissens ist niemand verletzt worden (ich kam ins Krankenhaus mit einer kleinen platzwunde)
    . Auto Totalschaden, die Bahn auch ziemlich kaputt. Was kann auf mich schlimmsten falls zukommen?
    Ich mach mir solche sorgen

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 10:44

      Hallo N,

      möglich sind, je nachdem wie die Situation von den Behörden bewertet wird, ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld ab 80 Euro. Den gegnerischen Schaden wird vermutlich Ihre Haftpflichtversicherung übernehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vivi 2. Mai 2017, 11:56

    Mein Vater ist der Fahrzeughalter und meine Mama und ich sollen an dem Auto auch mitversichert werden (Vollkasko). Wenn ich jetzt n Unfall machen würde, an dem ich angenommen schuld bin, betrifft das dann auch die Versicherung meines Vaters und seine Beiträge gehen hoch, oder zahlt einfach nur meine Versicherung und meine Beiträge gehen hoch?

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2017, 9:33

      Hallo Vivi,

      in dem Fall sollte die Versicherung Ihres Vaters greifen, da Sie in diese ja mit einbezogen wurden. Vermutlich gehen dann die Beiträge auch hoch. Um sicher zu gehen, fragen Sie am besten bei der Versicherung selbst nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marvin 16. April 2017, 14:53

    Hallo

    Ich habe mit einem Radlader ein parkendes Auto beschädigt. Ich habe mit der schaufel vom Radlader die tür vom Auto beschäftigt.
    Welche Versicherung greift nun ? Die Kfz-Versicherung oder meine Haftplichtversicherung

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 11:44

      Hallo Marvin,

      vermutlich ist dies ein Fall der Kfz-Versicherung. Am besten frage Sie dort nochmal nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elli 3. April 2017, 15:15

    Hallo, ich bin mit einem geborgtem Auto über ein Bordstein gefahren und aufgesetzt, auf einem Privat Grundstück. Übernimmt meine Versicherung etwas. Was ist mit dem Bordstein? Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Gruß Elli

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 9:32

      Hallo Elli,

      am besten fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. In der Regel dürfte diese zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rolf 29. März 2017, 9:40

    Ein Bekannter hatte mit einem nicht versicherten Motorrad ( Rennmaschine für die Rennstrecke) einen Unfall er ist gestürzt und wurde erheblich verletzt.Er hat seine Maschine geputzt und wollte sie kurz trocken fahren.Fahrweg 2km. Sachschaden entstand nur am Motorad und an der Leitplanke. Was kommt aus Ihn zu? Krankenwagen Helikoptereinsatz und Aufenthalt in der Uni- Klinik. Bezahlt die Krankenkasse die eigenen Personenschäden? Die Leitplanke und das Motorad gehen sicherlich auf seine Kosten aber was ist mit dem Rest?

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 9:22

      Hallo Rolf,

      die Krankenkasse müsste hier die Behandlungskosten tragen. Für weitere Fragen sollte sich Ihr Bekannter anwaltlichen Rat einholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 13. März 2017, 9:37

    Hallo ich habe einen Unfall gehabt im Ausland bin im Acker gefahren und da war ein Teil Acker Teil Wasser bin in eine Schlamm Mulde reingekommen und hab nichts mehr machen können und bin in einen Baum gekracht Auto is Totalschaden wie schaut es da mit der Versicherung aus trotz vollkasko

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:00

      Hallo Lukas,

      von der Vollkaskoversicherung sind in der Regel auch selbstverschuldete Unfälle abgedeckt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Natalia 13. März 2017, 1:28

    Hallo, mal ne kurze Frage ich hab mein Führerschein erst seit paar Monaten und bin an einer Landstraße entlang gefahren ist 100 km/h erlaubt die Straße wahr nass daher fuhr ich nur 80 km/h als ich kurz vor orteifahrt wahr bremste ich doch da es im innen Auto nass wahr rutschte ich von der bremse ab, und so fuhr ich gerade aus in ein zaun ich Riff die Polizei die haben Fotos gemacht und ja.
    Jetzt kommt meine frage was wird mir passieren ich bin echt durch meine Ausbildung und meinen Kind auf das Auto angewiesen zusätzlich ich bekomme Arbeitslosen Geld 2 daher hab ich angst das ich mein Führerschein verliere oder hohe Bußgeld zahlen muss kann mir vletztens jemand da Tipps geben wie ich das umgehen kann und damit ich keinen Punkt bekomme

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 9:31

      Hallo Natalia,

      das hängt davon ab, was Ihnen von Seiten der Behörde vorgeworfen wird. Nicht jeder Unfall ist selbstverschuldet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Carola K. 8. März 2017, 21:59

    Hallo,
    mein Sohn, 18 Jahre, Führerschein auf Probe, ist heute auf dem Weg zur Arbeit, bei Blitzeis verunfallt. Seine Beifahrerin wurde verletzt und mit dem Krankenwagen ins KHS gebracht. Ein Baum wurde beschädigt. Das Auto ist Totalschaden. Versicherung ist informiert.
    Was kommt das nun alles auf ihn zu?
    Muss er mit Strafe rechnen oder gar Führerscheinverlust?

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 9:52

      Hallo Carola K.,

      das hängt davon ab, was Ihrem Sohn im Einzelnen vorgeworfen war. War er beispielsweise zu schnell unterwegs, könnten ggf. Führerscheinmaßnahmen greifen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marvin 19. Februar 2017, 10:41

    Hallo, ich und ein Kumpel sind gestern mit unseren beiden Fahrzeugen hintereinander unterwegs gewesen, als ich an einer Kreuzung eine Ausfahrt zu früh nach links gefahren bin wollte ich rückwärts gleich wieder raus um die nächste einfahrt zu dem Parkplatz an den wir wollten zu nehmen. Jedenfalls bin ich erst einmal nach links gefahren, hab gemerkt dass das eine zu früh war, hab mich umgedreht und es sah so aus als würde mein kumpel an mir vorbeifahren weil ich so schnell bremste. Ich fuhr rückwärts (wohlbemerkt während der dunkelheit) und es hat gekracht. Fuhr nicht wie erwartet vorbei sondern blieb einfach auf der kreuzung neben mir stehen. Während dem rückwäetsfahren hatte ich nach linnks eingeschlagen um den bordstein zu umfahren und habe nicht gesehene dass er einfach anhält, es ging alles ganz schnell. Ich bin dann also mit dem nach links eingeschlagenen vorderrad gegen seine linke front. Äußerlich entstanden nur minimale schäden…. doch bei mir hat es die spurstange abgerissen und seine spur stimmt auch nicht mehr. Bin ich überhaupt allein schuld an der Situation? ich meine man bleibt ja eigentlichen auch nicht auf einer Kreuzung einfach stehen oder fährt ohne dass zwei fahrstreifen vorhanden sind neben ein anderes fahrzeug.

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 12:28

      Hallo Marvin,

      Unter Umständen trägt auch Ihr Freund eine Teilschuld. Fertigen Sie einen Unfallbericht an und dokumentieren Sie die Schäden anhand von Fotos. Ein Anwalt kann dann eine Einschätzung abgeben, ob Sie die alleinige Schuld tragen oder nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hassan 10. Februar 2017, 16:32

    Hallo,
    Ich hatte vor kurzem ein Unfall in dem ich mit 35 km/h in einer 30er Zone in den Gegenverkehr gerutscht bin und keine Kontrolle mehr über mein Fahrzeug hatte in ein parkendes Auto gefahren (Fahrbahn war trocken und Wetter normal ). Nun hat mir der Beamte gesagt das ich mit 80€ rechnen kann wegen den 5km/h. Nun habe ich ein Bußgeld von 145 Euro bekommen ist es rechtswürdig?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 11:32

      Hallo Hassan,

      ein Bußgeld setzt sich aus dem Bußgeld und der Bearbeitungsgebühr zusammen. Wenden Sie sich für die Einschätzung zur Rechtmäßigkeit eines Bescheides an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • M.F 7. Februar 2017, 9:55

    Hallo
    Ich bin in der Probezeit und ich hatte einen Unfall bei dem ich Verursacher war , beim links abbiegen auf die Auto Bahn habe ich im totenwinkel ein Auto nicht gesehen. Beide Autos sind ein Totalschaden.
    Wie sieht das aus mit der Bestrafung ? Bekomme ich meinen Führerschein abgenommen ?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 10:00

      Hallo M.F,
      abhängig vom Vergehen, welches zum Unfall führte, wird dieser in der Regel als A-Verstoß gewertet. Dies bedeutet eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Das Bußgeld und die weiteren Sanktionen ergeben sich aus den Ermittlungen der Polizei.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 29. Januar 2017, 5:18

    Hallo ich habe kürzlich ein Unfall gebaut in dem ich aus der Kurve geflogen bin direkt in ein graben und ich habe mich laut aussagen der polizei 2 mal überschlagen die meinten ich krig wohl noch eine Strafanzeige und ich bin halt noch in der probezeit mit was für einer Strafe muss ich rechnen also Person oder andere Autos wurden nicht beschädigt außer ein kleinen Baum ich habe den zum teil beschädigt

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:48

      Hallo Marcel,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich hierfür an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Es kommt nämlich ganz auf das Vergehen an, was zum Unfall geführt hat. Haben Sie den Unfall verschuldet, kann es zur Verlängerung der Probezeit und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar kommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 24. Januar 2017, 14:40

    Hallo
    ich hatte an Wochenende ein Unfall mit Personenschaden allerdings bin ich in der Probezeit
    jetzt bekamm ich ein anruf von der polizei wegen fahrlässiger körperverletzung mit was muss ich rechnen werde ich mein führerschein verlieren?
    mfg Patrick

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 11:04

      Hallo Patrick,

      das hängt von den konkreten Umständen ab. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht ausgeschlossen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 22. Januar 2017, 11:16

    Servus hab ma meine Frage . Bin in der Stadt 59 gefahren mitn Motorrad und mir hat jemand die Vorfahrt genommen .bin seitlich in ihn rein und beide Arme gebrochen. Wie wird das ausgehen? Eine Antwort wäre toll 😊

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 13:20

      Hallo Chris,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Claudia 20. Januar 2017, 13:44

    Hallo ich hatte letztes Jahr im April einen Unfall mit einem Motorradfahrer dem ich leider die Vorfahrt genommen habe ,das Gutachten konnte nicht ergeben wie schnell der Motorradfahrer war also schloß man darf das er 50km gefahren ist ,Zeugen sahen das anders aber es ist nun wie es ist ich habe die Alleinschuld bekommen,Geldstrafe von 1200 Euro, nun kam noch eine Rechnung von der Staatsanwaltschaft das ich 3622 Euro für Polizeiauslagen zahlen soll, die Versicherung sagt das müsse ich selbst zahlen und ging sie nichts an ,stimmt das??????Die Polizeiauslagen gehören doch zu den Unfallkosten oder nicht???

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 10:33

      Hallo Claudia,
      wir empfehlen sich in einem solchen Fall an einen Anwalt zu wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bettina 19. Januar 2017, 10:37

    Bin bei Glatteis mit dem Auto auf einen Kreissel gerutscht. Das Auto war nur geliehen. Bin aber als Zweitfahrer eingetragen. Angeblich hat das Auto Totalschaden. Die Reparatur würde sich laut Aussage des Geschädigen auf 3000,00 – 4000,00 Euro belaufen. Auf den ersten Blick ist die Stossstange defekt. Darüber hinaus soll, aufgrund dessen, dass das Auto auf dem Bordstein aufgesessen ist, viel mehr kaputt sein. Deshalb auch die Bezifferung des Schadens. Da der Schaden ja über den Geschädigten abläuft, weis ich nun nicht wie ich mich Verhalten soll. Laut Werkstatt hat das Auto noch einen Wert von ca. 2000,00 Euro. Den soll ich jetzt an den Geschädigten zahlen. Hinzu kommt, dasss das Auto welches ich beschädigt habe im Besitz eines Familienmitglieds ist.

  • Fabio 17. Januar 2017, 22:20

    Hallo,
    Ich hatte ein unsäglich mit mein Auto, und zwar in einer Kurve mit ca. 40km/h bin ist mein Heck mehrere mal ausgebrochen da ich versucht habe gegen zu lenken und am Ende bin gegen ein Zaun eines Auto Händler gestoßen (Nasse Fahrbahn). Und habe ca. 173€ Strafe bekommen und ein Punkt, stimmt das?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 11:08

      Hallo Fabio,
      ein Bußgeld setzt sich aus dem Bußgeld und der Bearbeitungsgebühr zusammen. Wenden Sie sich für die Einschätzung zur Rechtmäßigkeit eines Bescheides an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. Ali 10. Januar 2017, 20:13

    Hallo ihr lieben. Ich hatte letztens einen autounfall,es war sehr glatt ich Kamm ins schleudern und krachte gegen einen Baum. (Totalschaden) meine frage ist: übernimmt die Versicherung die kosten der Reparatur.? LG Ali

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 10:50

      Hallo Ali,

      das kommt auf Ihre Versicherung an. Am besten informieren Sie sich direkt bei dieser.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • John 18. November 2016, 3:43

    Hallo liebes BGI Team, hatte vor 2 Monaten einen Unfall habe heute diesbezüglich Post vom Landratsamt bekommen wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.

    Zum Unfall Hergang war auf dem Weg zur Arbeit 5:00 es war noch sehr Dunkel und es Regnete sehr Stark, nach dem abbiege Vorgang in den Ort rein verlierte ich die Kontrolle meines Fahrzeugs, trotz Vollbremsung kein Stoppen und bin grade aus über die gesamte Fahrbahn gefahren und in einen Acker rein geflogen ging circa 1,20m Tief runter, heftiger aufprall bis auf meinen Scheinwerfer und meine Stoßstange keine Schäden am Fahrzeug. Mich hat es aber beim Aufprall so heftig gegen das Lenkrad gehauen das ich Sicherheitshalber einen Krankenwagen gerufen habe plus Polizei die den Unfall aufnahm.

    Nur ich war am Unfall beteiligt.
    Keine Schäden an Fahrbahn oder Acker oder sonstwo.
    Geschwindigkeit war angepasst innerorts 30kmh gradmal
    War auch nicht Unaufmerksam

    Jetzt ist es so das ich noch in der Probezeit (1jahr)bin und Angst habe das ich in die Nachschulung komme und Verlängerung der Pz bekomme. War übrigens der erste Unfall.

    Im Schreiben sind folgende Verstoße aufgelistet
    para 3 Abs.1, para 1abs. 2, para 49 StVO; para 24 stvg; 8,1 bkat
    Para 3 Abs. 3 bkatv; para 19 owig
    Einmündung; regennasse Fahrbahn

    Hoffe Ihr könnt mir sagen was ich tun kann um Pz Verlängerung zu Umgehen.

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 11:20

      Hallo John,

      wenn Sie die Verlängerung der Probezeit umgehen wollen, sollten Sie in Ihrem Fall den Rat eines Anwalts suchen. Er kann besser beurteilen, was Sie in diesem speziellen Fall tun können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Aki 15. November 2016, 18:12

    Ich habe vor kurzen einen Autounfall gehabt, als ich um die kurve gefahren bin ist mein Auto ins schleudern gekommen (ca.40 kmh) und ist somit bin ich in den Gegenverkehr gerauscht gegen einen LKW. mit der Versicherung wurde schon alles geklärt. meine frage ist jetzt ich habe ne Rechnung vom amt bekommen über 180 euro wegen dem GIWO §17 und 1 punkt im Register ist das alles ok so? finde es nämlich schon komisch war ja im Endeffekt ein normaler Unfall bin auch nicht zu schnell gefahren hat zwar geregnet in dem Moment aber war eine 50ger Zone. Ich bin nichtmehr in der Probezeit finde es aber trotzdem blöd :0

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:18

      Hallo Aki,

      Sie sind dazu verpflichtet, auf die Wetterverhältnisse angepasst zu fahren. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für normales, „schönes“ Wetter.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jeen 29. Oktober 2016, 16:00

    Hallo ich habe beim rückwärts rausfahren ein Auto geschliffen. Die Polizei hat gesagt das ich ein verwarngeld in Höhe von 80 bekomme weil es meine Schuld ist, aber keinen Punkt. Da ich in der verlängerten Probezeit bis ist meine Frage ob es ein A oder B Verstoß ist. Und ob die Aussage des Polizisten stimmt, das ich keine Punkt bekomme

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 10:01

      Hallo Jeen,

      das kommt auch immer auf die genauen Unfallumstände an. Sollten Sie keine Verkehrsregeln missachtet haben (z. B. die Vorfahrtsregelung o.ä.), sondern nur unaufmerksam beim Ausparken gewesen sein, so gilt dies in der Regel nicht als A-Verstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Merve 28. September 2016, 16:51

    Guten tag,
    Ich habe neulich nach dem ich aus einem Parkplatz rausgefahren bin zwei fahrrad Fahrer angefahren, eine ist leicht verletzt. Polizei hat Unachtsamkeit als grund notiert. Ich bin noch in der probezeit und das auto gehörte einer Freundin. Was genau erwartet mich rechtlich gesehen ? Und wie ist das mit der kosten übernahme? Vielen Dank im vorraus

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 8:50

      Hallo Merve,

      ein Unfall in der Probezeit gilt in der Regel als A-Verstoß. Dieser führt zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars.

      Unter Umständen kann gegen Sie eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet werden, zudem erhalten Sie dann 3 Punkte in Flensburg.

      Wenden Sie sich bei einer Strafanzeige am besten an einen Anwalt.

      Wichtig ist zudem zu klären, ob Sie laut der Versicherung des Fahrzeughalters überhaupt berechtigt waren, das Kfz zu führen. Wenden Sie sich zur Klärung des Ganzen am besten an Ihre und die Versicherung Ihrer Freundin.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lukas 23. September 2016, 19:21

    Hallo,
    ich habe einen leichten Unfall beim Parken gehabt. Daten usw. sind alles ausgetauscht. Ist es nun möglich, dass ich einfach meine Versicherung nicht informiere und alles selber trage, also dem Geschädigten das Geld überweise, damit ich nicht hochgestuft werde?

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 8:54

      Hallo Lukas,

      im Regelfall sollten Sie jeden Unfall bei Ihrer Versicherung melden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Felix 18. September 2016, 16:57

    Guten Tag ich hatte gestern einen Unfall auf einen Parkplatz mit ca 30kmh ich bin noch in der Probezeit. Mein Fahrzeug ist gerutscht und ausgebrochen danach, frontal gegen ein parkendes Auto gekracht . Polizei habe ich verständigt . Mit was muss ich rechnen was auf mich zukommt bin Teilkasko versichert.

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 8:48

      Hallo Felix,

      welche Konsequenzen Sie erwarten, ist von den genauen Umständen des Unfalls und dem entstandenen Schaden abhängig. In der Regel zahlt Ihre Teilkaskoversicherung die Schäden am Fahrzeug des Unfallopfers, allerdings nicht die an Ihrem Auto, wenn Sie selbst schuld am Unfall sind. Je nachdem, welche Vorschrift Sie missachtet haben, wird zudem ein Bußgeld und evtl. Punkte in Flensburg fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dina 18. September 2016, 16:39

    Hallo,

    Ich habe einen Autounfall in der Probezeit gehabt.
    Ich kam in der Kurve ins Rutschen (seifige Straße), bin jedoch nicht schnell gefahren, wollte noch dagegen lenken und kam ins Schleudern und auf die andere Fahrbahn, ein anderes Auto ist dann gegen mein Auto gefahren, beide Autos haben einen Totalschaden. Da ich noch in der Probezeit bin, weiß ich nicht was passieren wird.. Werde ich meinen Führerschein verlieren, obwohl ich doch nichts für das rutschen kann?
    Muss das immer über die Versicherung laufen oder kann man das auch privat klären?
    Ich bitte um Hilfe..
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 9:23

      Hallo Dina,

      ob Sie Ihren Führerschein verlieren bzw. welche Strafe genau auf Sie zukommt, ist davon abhängig, ob und welcher Verkehrsverstoß den Unfall verursacht hat. Ob Sie die Versicherung informieren wollen, bleibt Ihnen überlassen, allerdings ist es – besonders bei einem Unfall in Ihrem Ausmaß – immer ratsam, eine Schadensmeldung abzugeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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