Anwohnerparkausweis: Das ist bei der Beantragung zu beachten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldkatalog für das Parken ohne gültigen Parkausweis oder bei Verbot:

Park­verstoßSank­tionen
Parken mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder an einer abgelaufenen Parkuhr
… bis zu 30 Minuten20 €
… bis zu 1 Stunde25 €
… bis zu 2 Stunden30 €
… bis zu 3 Stunden35 €
… mehr als 3 Stunden40 €

Was bringt mir ein Anwohnerparkausweis?

Parken nur für Mieter: Ein Anwohnerparkausweis ermöglicht Ihnen das Parken auf einem Mieterparkplatz.
Parken nur für Mieter: Ein Anwohnerparkausweis ermöglicht Ihnen das Parken auf einem Mieterparkplatz.

Wer kein eigenes Grundstück zur Verfügung hat, um sein Fahrzeug abzustellen, muss sich, zumindest in dicht besiedelten Regionen und Großstädten, etwas einfallen lassen. Denn Parkplätze sind rar und wer will schon kilometerweit laufen, um vom Parkplatz zur Wohnstätte zu gelangen? Aus diesem Grund gibt es den Anwohnerparkausweis.

Dieser ermöglicht den Anwohnern das gebührenfreie Parken in einer bestimmten Parkzone. Der Anwohnerparkausweis wird mitunter auch Bewohnerparkausweis genannt. Beide Begriffe beschreiben dasselbe.

Wo darf ich mit einem Anwohnerparkausweis parken?

An welchen Stellen dürfen Bewohner mit Parkausweis parken?
An welchen Stellen dürfen Bewohner mit Parkausweis parken?

Besitzer eines Bewohnerparkausweises dürfen ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum an solchen Stellen abstellen, wo normalen Autofahrern das Parken sonst nur für einen bestimmten Zeitraum und gegen eine bestimmte Gebühr erlaubt ist.

Außerdem ist es häufig so, dass Inhaber eines Anwohnerparkausweises auch dort parken dürfen, wo es für andere Autofahrer verboten ist, wie zum Beispiel im eingeschränkten Halteverbot. Durch entsprechende Zusatzschilder wird dann angezeigt, dass Besitzer eines Bewohnerparkausweises mit der entsprechenden Zonennummer hier parken dürfen.

Ist ein Parkplatz also als reiner Anwohnerparkplatz ausgewiesen, dürfen Autofahrer ohne Anwohnerparkausweis hier nicht parken.

Für einen Anwohnerparkplatz kann es aber auch zeitliche Einschränkungen geben. Diese werden dann ebenfalls auf einem Zusatzschild angezeigt. Dann fällt für einen bestimmten Zeitraum die Notwendigkeit des Vorhandenseins eines Bewohnerparkausweises weg.

Ebenso ist zu beachten, dass nicht jeder Parkplatz, auf dem mit einem Anwohnerparkausweis geparkt werden kann, ein reiner Bewohnerparkplatz ist. Statt des Bewohnerparkens findet eine Form des Mischparkens statt. Das Parken ohne Anwohnerparkausweis ist hier erlaubt. Autofahrer mit gültigem Parkschein sind dann ebenso berechtigt, hier zu parken, wie Besitzer eines Anwohnerparkausweises. Letztere haben dann auch keinen Vorrang gegenüber Autofahrern ohne Bewohnerparkausweis.

Bewohnerparken: Wie ist die Rechtsgrundlage?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt fest, dass die Straßenverkehrsbehörde Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit hohem Parkraummangel tätigen kann. Hierfür darf die Behörde eine vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Besitzer eines Anwohnerparkausweises vornehmen. Außerdem darf die Behörde für die Inhaber eines Bewohnerparkausweises die Freistellung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen anordnen.

Laut StVO dürfen innerhalb einer Zone, in der Anwohnerparken erlaubt ist, werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als die Hälfte und in der übrigen Zeit nicht mehr als drei Viertel der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden.

Anwohnerparkausweis beantragen: Wie geht das?

Parkausweis für Anwohner: Was ist bei der Beantragung zu beachten?
Parkausweis für Anwohner: Was ist bei der Beantragung zu beachten?

Um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Bewohnerparkausweis kann nur von Personen beantragt werden, die innerhalb einer Parkzone meldebehördlich registriert sind und dort auch wohnen. In vielen Regionen spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um den Hauptwohnsitz oder den Nebenwohnsitz handelt.

In der Regel ist der Bewohnerparkausweis dann für zwei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Anwohnerparkausweis neu beantragt werden. Die Beantragung kann auf schriftlichem oder persönlichem Wege erfolgen.

Unterlagen für die Beantragung einer Bewohnerparkkarte: Was brauche ich?

  • Unterschriebener Antrag auf Bewohnerparkausweis
  • Nachweis über Zulassung des Kfz: Sind Sie der Halter des Fahrzeugs, muss für den Nachweis die vordere Seite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) abgelichtet werden. Der Name und die Anschrift des Fahrzeughalters, die Fahrzeugart und das Kennzeichen des Fahrzeugs müssen auf diesem Dokument ersichtlich werden.
  • Sind Sie nicht der Halter des Fahrzeugs, muss der eigentliche Fahrzeughalter schriftlich erklären, dass Sie dieses Fahrzeug dauerhaft nutzen.
  • Nachweis über Meldeadresse: Hierzu muss der Personalausweis von beiden Seiten abgelichtet werden.
Aber Achtung: Es ist nicht möglich, einen bestimmten Anwohnerparkplatz zu beantragen. Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie nur zum Parken in einer bestimmten Zone. Sie sollten also beachten, dass Ihnen nicht automatisch und zu jeder Zeit ein Parkplatz zur Verfügung steht. Es wird kein spezieller Parkplatz für Sie reserviert.

Wo wird der Anwohnerparkausweis beantragt?

Sie können den Bewohnerparkausweis kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Diese befindet sich üblicherweise in dem Bezirk oder in dem Ortsteil, der für die Parkraumbewirtschaftung zuständig ist und in dem Sie wohnhaft sind.

Der Bewohnerparkausweis kann nur von einer Behörde in dem Bezirk oder Ort ausgestellt werden, in dem Sie gemeldet sind. Er gilt dann nur für eine spezielle Bewohnerparkzone.

Antrag auf Umschreibung

Wenn Sie bereits einen Anwohnerparkausweis besitzen, sich aber gewisse Umstände ändern, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung einreichen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich der Fahrzeughalter ein neues Fahrzeug anschafft oder wenn sich das Kennzeichen des Fahrzeugs geändert hat. Auch bei einem Umzug in eine andere Parkzone muss ein Antrag auf Umschreibung eingereicht werden, da der alte Anwohnerparkweis nur für eine Parkzone gültig ist.

Bei Verlust des Bewohnerparkausweises muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. In allen Fällen muss der bisher gültige Anwohnerparkausweis der Straßenverkehrsbehörde zurückgegeben werden. Auch die Reste der Vignette, sofern diese beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört wurde, müssen abgegeben werden. So will die Behörde vermeiden, dass unberechtigte Personen den Anwohnerparkausweis fälschen.

Welche Unterlagen für die Ummeldung nötig sind

  • Unterschriebener Antrag auf Umschreibung
  • Bei Kennzeichen- oder Fahrzeugwechsel: Nachweis der Zulassung des Kfz
  • Bei Wohnsitzwechsel: Nachweis über neue Meldeadresse
  • Rückgabe des bisher gültigen Anwohnerparkausweises

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Was kostet ein Bewohnerparkausweis, wenn dieser neu beantragt wird?
Was kostet ein Bewohnerparkausweis, wenn dieser neu beantragt wird?

Wer einen Anwohnerparkausweis beantragen möchte, muss mit Kosten rechnen. Die Gebühren für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind von Stadt zu Stadt verschieden. Bei der Ausstellung des Bewohnerparkausweises fällt eine Verwaltungsgebühr an, die sich bei zweijähriger Geltungsdauer in den meisten Städten auf 20-60 Euro beläuft. Dies trifft aber nur auf die Erst- bzw. Neuausstellung zu. Die genaue Gebühr können Sie bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde erfragen.

Tritt bei dem Inhaber des Anwohnerparkausweises innerhalb der zweijährigen Geltungsfrist ein Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel ein, muss der Parkausweis für das neue Fahrzeug noch einmal erstellt werden bzw. muss der Ausweis mit einem neuen Kennzeichen versehen werden. Dies zieht eine geringere Gebühr als bei der Neuausstellung nach sich. Auch hier sind die Gebühren von Stadt zu Stadt verschieden. In Berlin zahlt man hierfür beispielsweise 10,20 Euro.

Dieselbe Gebühr wird fällig, wenn der Parkausweis verloren geht und ein Ersatz ausgestellt werden muss. Die Gebühr muss außerdem auch bei einem Umzug gezahlt werden. Zieht der Fahrzeughalter in eine andere Parkzone, muss für diese Parkzone ein neuer Parkausweis ausgestellt werden.

Achtung: Befindet sich Ihr neuer Wohnsitz außerhalb von Parkraumbewirtschaftungszonen, müssen Sie auch dann Ihren Anwohnerparkausweis zurückgeben, wenn Sie keinen neuen Bewohnerparkausweis beantragen.

Beantragung einer Gästevignette

Sie haben die Möglichkeit, als Gast eine Gästevignette zu beantragen. Sie erhalten dann eine Vignette für die Parkraumbewirtschaftungszone, in der der Gastgeber wohnt. Diese kann für mindestens drei Tage und für höchstens vier Wochen beantragt werden. Je nach Zeitraum des geplanten Aufenthalts variieren die Kosten für den Besucherparkausweis.

In Berlin gelten beispielsweise folgende Preise für die Beantragung einer Gästevignette:

  • bis 3 Tage: 10,20 Euro
  • bis 1 Woche: 13,- Euro
  • bis 2 Wochen: 15,- Euro
  • bis 3 Wochen: 20,- Euro
  • bis 4 Wochen: 25,- Euro

Nutzung des Anwohnerparkausweises: Wichtige Hinweise

Der Anwohnerparkausweis ist fahrzeuggebunden. Ein Verleih des Bewohnerparkausweises an andere Fahrzeughalter ist also nicht möglich. Jeder Bewohner kann nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug beantragen. Nur mit diesem Fahrzeug mit entsprechendem Kennzeichen sind Sie dazu berechtigt, in der entsprechenden Parkzone zu parken. Wohnen in einem Haushalt also mehrere Fahrzeughalter, muss jeder einzeln einen Parkausweis für Anwohner beantragen, denn ein Bewohnerparkausweis kann nicht für mehrere Fahrzeuge verwendet werden.

Der Anwohnerparkausweis muss sichtbar an der Windschutzscheibe befestigt werden. Wichtig ist hierbei, dass alle relevanten Informationen wie das Kennzeichen oder der Gültigkeitszeitraum zu erkennen sind. Ist dies nicht der Fall, droht Ihnen ebenso ein Strafzettel wie beim Parken auf einem Bewohnerparkplatz ohne Anwohnerparkschein. In beiden Fällen wird ein Bußgeld verhängt.

Welche Bußgelder drohen beim Parken in der Bewohnerparkzone ohne gültigen Bewohnerparkausweis?

Welches Bußgeld droht beim Parken ohne Anwohnerparkausweis in einer Bewohnerparkzone?
Welches Bußgeld droht beim Parken ohne Anwohnerparkausweis in einer Bewohnerparkzone?

Das Parken ohne gültigen Anwohnerparkschein zieht ein Bußgeld nach sich. Dieses richtet sich in der Regel nach der Dauer des ordnungswidrigen Parkens. Bis zu einer halben Stunde zahlen Sie ein Bußgeld von 20 Euro. Bei bis zu einer Stunde wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Dieses erhöht sich dann mit jeder weiteren Stunde um jeweils 5 Euro. Bei über drei Stunden zahlen Sie ein Bußgeld von 40 Euro.

Ist das Parken auf Anwohnerparkplätzen nur Autofahrern mit einem Anwohnerausweis gestattet und für alle anderen Autofahrer verboten, hat das ebenfalls ein Bußgeld zur Folge. In der Regel wird für einen solchen Verstoß ein Bußgeld von 55 Euro verhängt.

Behindern Falschparker zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer oder halten Anwohner vom Parken auf dem Anwohnerparkplatz ab, zahlen Sie ebenfalls ein Bußgeld zwischen 70 und 80 Euro.

Achtung: Parken Sie ohne Anwohnerparkausweis auf einem Parkplatz, auf dem das Parken nur für Anwohner gestattet ist oder ist Ihr Bewohnerausweis nicht ausreichend sichtbar, können Sie auch abgeschleppt werden.

FAQ: Anwohnerparkausweis

Wozu dient ein Anwohnerparkausweis?

Dieser berechtigt Anwohner in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung kostenlos zu parken.

Welche Voraussetzungen müssen für den Anwohnerparkausweis erfüllt werden?

Sie müssen in der entsprechenden Parkzone behördlich gemeldet sein. Zudem muss ein Nachweis erbracht werden, dass Sie das Kfz dauerhaft nutzen.

Wo kann der Anwohnerparkausweis beantragt werden?

Hier erfahren Sie, wo und wie ein Anwohnerparkausweis beantragt werden kann.

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Anwohnerparkausweis: Das ist bei der Beantragung zu beachten
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 13 comments… Kommentar einfügen }
  • Alex 10. Februar 2023, 11:58

    Hallo, ich bin bei dem Vater meiner Kinder ausgezogen. Das Auto teilen wir uns abwechselnd für die Kinder. Er wohnt in einer Parkzone für die wir einen Bewohnerparkausweis besitzen. Ich bin nun in eine andere Parkzone gezogen, wofür ich im November 2022 einen zweiten Bewohnerparkausweis beantragt habe. Dieser wurde abgelehnt. Begründung B – kein 2. Bewohnerparkausweis für gleiches Kfz. Ich habe Widerspruch eingereicht, der im Dezember 2022 eingegangen ist. Ich warte immer noch. Nach meinen Recherchen ist Familiencarsharing ein gültiges Rechtsurteil für den Anspruch auf 2 Ausweise. In der Zeit sammle ich Knöllchen und weiß nicht wie ich damit umgehen soll, also bezahlen oder nicht. Von meiner Seite ist alles beantragt und bezahlt. Im Amt erreicht man niemanden. Bin langsam ratlos.
    Freundliche Grüße
    Alex

  • Rolf 19. Januar 2023, 15:20

    Frage an wenn kann man sich wenden wenn fremde (nicht Anwohner) die Anwohnerparkplätze Tagelang belegen.
    Wer fühlt sich bei den Behörden dafür Verantwortlich oder zuständig.
    Warum gibt es im Parkbezirk 7.1 keine Beschilderungen an verschiedenen Straßeneinmündungen zum Hinweis auf den Geltungsbereich “ Nur für Anwohner mit Parkausweis 7.1 “
    Ich habe versucht eine Ansprechperson zu finden um ein KFZ. mit Kennzeichen HB nach 8 Wochen Dauerparken vor meinem Treppenaufgang zu entfernen oder zumindest ein Ticket zu veranlassen.
    Fehlanzeige weder das Rathaus (Bürgeramt) noch K7 fühlen sich zuständig,
    die Polizei bezieht sich auf die Zulassung das Kfz. ist nicht geklaut, aber angemeldet und somit im Straßenverkehr zugelassen ,dann darf er auch da stehen.
    Es kommt mir vor ,wie von den Vorrednern angesprochen, es geht hier nur um Abzocke ohne Sinn und Verstand.
    Hauptsache die Stadtkasse ist gut gefüllt.
    So nun hoffe ich auf eine Rückantwort , vielleicht liest zu mindestens jemand mein Ansinnen.
    Bedanke mich auf eine Rückantwort.

  • Helmut 1. Januar 2023, 19:02

    es ist zum verzweifeln, ich habe den Ausweis an der mit ausgedruckten Perforationsliene ausgeschnitten und in Folie eingeschweißt damit er nicht verschmutzt oder vergilbt, jetzt habe ich drei Tickets bekommen weil es kein DIN A4 Ausdruck auf Papier ist, das ist doch Irrsinn da ist ein QR Code drauf und die Gültigkeit kann jeder geprüft werden,
    ich habe einen gültigen Ausweis aber das Stückchen Papier wird zum Unding ….das nächste Mal stört den LVB Mann sicher das ich gelochtes Papier genommen habe, es ist zum heuen 60€ für nix.

  • Mario 5. Dezember 2022, 15:46

    das ist alles nur Abzocke,genau wie die Gebühren für den Ausweis,hat 15 Euro für 6monate gekostet jetzt 45 Euro, hier sind meistens alle Parkplätze von fremden belegt aber das interessiert keinen, also für was einen Parkausweis kaufen,reine Abzocke

  • Cardoso 19. September 2022, 9:08

    Ich habe Anwohner Parkschein, trotzdem eine Knolle gekriegt Weill unter meine Fenster kein Anwohner Park ist ,das ist rein abzocken von dieser Stadt, Dieb wer das Gesetz gemacht hat

  • Yurdakul 13. Juli 2022, 9:42

    Guten tag wir haben einbewohner Parkplatz aber immer wider parkt fremdes auto das muss abgeschleppt werden aber wir können nicht abschlep wagen rufen was müssen wir machen.

  • Emirhan M 23. April 2022, 1:52

    Was tun wenn ich mein Anwohner Parkschein verliere?

  • Zdzislaw K 19. Februar 2022, 17:44

    Trotz gültiger Einwohner Parkschein ich bin bestrafft mit Bußgeld 60€ weil mein Parkausweis war teilweisen nicht lesbar weil ich zu tief unten der Dichtung von Windschutzscheibe unbewusst zu tief geschoben . Trotz schriftlichen Widerspruch und nachweise einen gültigen ich mus trotzdem bezahlen.

  • Mel 16. Juli 2021, 13:26

    Was ist die Rechtsgrundlage, wenn die Gemeinde ausschließt, einen Parkausweis auszustellen, wenn man eine Garage hat. Was passiert, wenn man angibt keine Garage zu haben, aber doch eine Besitzt? Kann das zumeiner Strafe führen?

  • Alaa W. 30. Mai 2021, 8:23

    Guten Tag Ich habe eine Frage
    Haben wir zwei Auto eine auf meine Frau name und die andre auf mein Name geschäftlich
    Jetzt meine Frau braucht eine kleine auto für der stadt
    Braucht sie eine parkausweiss wie geht das gibt es Ausnahmen
    Oder gibt es Lösungen
    Danke für den Hinweis und die Infos

  • FMeister 16. März 2021, 18:43

    Guten Tag,
    entweder bin Ich nicht qualifiziert genug dafür oder ich finde einfach keine Karte die einem ganz simpel mal anzeigt wo sich welche Parkzone befindet.
    Ich selber bin Anwohner der Innenstadt und besitze einen Anwohnerparkausweis und habe aktuell nur einen Parkplatz mit ca. 14 Plätzen die mir die Möglichkeit geben mein KFZ abzustellen, das kann doch nicht alles sein?
    LG

  • Rainer C. 5. September 2020, 8:13

    Was bedeutet in den Bestimmungen „Werktag“,
    ist z. B. der Samstag ein Werktag oder nicht?
    Vielen Dank

  • BSimon91 16. Mai 2019, 15:13

    Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die ausgewiesenen Parkplätze von Personen ohne Parkausweis besetzt werden und die Stadt trotz mehrfachen Hinweises nichts dagegen unternimmt? Danke im voraus.

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