Bußgeldkatalog: Parken ohne gültigen Parkschein
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Parken ohne Parkausweis bis zu 30 Minuten | 20 € |
bis zu einer Stunde | 25 € |
bis zu zwei Stunden | 30 € |
bis zu drei Stunden | 35 € |
über drei Stunden | 40 € |
Dieser Bußgeldtabelle können Sie die neuen Sanktionen entnehmen, die seit der StVO-Novelle (28. April 2020) gelten. Informationen zu den Bußgeldern, die bis zum 27. April 2020 fällig waren, finden Sie in unserem Ratgeber zum Parken und Halten.
Es ist ein tägliches Problem in den Städten. Sie fahren mit Ihrem Auto die Straße auf und ab, kurven dreimal um den Häuserblock, aber die Tatsache bleibt bestehen: Es ist weit und breit kein Parkplatz frei. Die einzige Möglichkeit bietet der kostenpflichtige Parkplatz. Aber Sie haben gerade kein Kleingeld dabei und die Gebühren dort sind ohnehin viel zu teuer.
Da erscheint es sehr verlockend, das Fahrzeug einfach ohne Ticket abzustellen. Aber welche Strafe droht beim Parken ohne Parkschein? Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie erwischt werden?
Inhaltsverzeichnis
Wann dürfen Sie ohne Parkschein parken?
Es gibt auch Parkplätze, für die keine Gebühr entrichtet werden muss. Auf diesen brauchen Sie demnach keinen Parkschein. Dies betrifft sämtliche Parkplätze, die nicht als gebührenpflichtig gekennzeichnet sind.
Was kostet das Parken ohne Parkschein?
Zunächst vorweg: Ein Bußgeld droht beim Parken ohne Parkschein in der Regel erst einmal nicht. Finden Sie bei der Rückkehr zu Ihrem Fahrzeug einen Strafzettel an der Windschutzscheibe vor – das allseits bekannte „Knöllchen“ –, informiert dieser Sie darüber, dass gegen Sie ein Verwarnungsgeld für das Parken ohne Parkschein verhängt wurde.
Die schriftliche Verwarnung mit der Zahlungsaufforderung wird Ihnen aber auch noch einmal per Post zugestellt. Die Höhe des Verwarnungsgelds ist davon abhängig, wie lange Sie ohne Parkschein geparkt haben. Können die Beamten bei der Kontrolle nicht nachweisen, wann Sie Ihr Auto auf dem Parkplatz abgestellt haben, gehen Sie in der Regel vom geringstmöglichen Verstoß aus: einer Parkdauer von 30 Minuten. Dafür wird ein Verwarngeld von 20 Euro verhängt. Kommen die Kontrolleure allerdings später am Tag erneut vorbei und Sie parken immer noch ohne Parkschein dort, wird Ihnen eine entsprechend höhere Parkdauer angerechnet. Das Verwarngeld kann sich dann auf bis zu 40 Euro erhöhen.
Parken ohne Parkschein: Wann droht ein Bußgeldbescheid?
Welche Kosten das Parken ohne Parkschein für Sie verursacht, hängt aber nicht nur allein von Ihrer Parkdauer ab. Denn wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht innerhalb der angegebenen Frist, welche üblicherweise eine Woche beträgt, zahlen, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und der Bußgeldbescheid flattert ins Haus.
Darin werden Sie erneut zur Zahlung aufgefordert. Allerdings müssen Sie dann kein Verwarnungsgeld mehr zahlen, sondern eben ein Bußgeld. Bei diesem berechnen die Behörden zusätzlich Gebühren und Auslagen, weshalb es in der Regel deutlich höher ausfällt als das Verwarnungsgeld.
FAQ: Parken ohne Parkschein
Parken Sie auf einem öffentlichen Parkplatz ohne Parkschein, obwohl dieser vorgeschrieben ist, fällt ein Verwarnungsgeld von 20 bis 40 Euro an.
Auf allen Parkplätzen, die nicht ausdrücklich als gebührenpflichtig gekennzeichnet sind, benötigen Sie keinen Parkschein.
Ja, haben Sie die erlaubte Parkzeit deutlich überschritten oder ohne Parkschein auf einem Privatparkplatz geparkt, kann dies passieren.
Hallo, ich habe eine Strafe bekommen und ich habe sie per Post noch nicht erhalten. Ich bin neu umgezogen. Kann es sein , dass meine Strafe an meiner alten Wohnung geschickt wurde.
LG
Hallo Ayham,
das kann durchaus vorkommen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, habe leider das 3 Stunden mit Parkscheibe Schild nicht gesehen und das Auto stand mehrere Tage dort..
Jetzt kriege ich nacheinander verschiedene datierte verwarngelder je 10€ und je 30€ pro Tag
Kriege ich das jetzt für jeden Tag??
Mfg
Am 30.04. bin ich mit meinem Mann (Rollstuhlfahrer mit einer 100% Behinderung) zum Einkaufen bei Edeka max. 30 Minuten in die Tiefgarage gefahren. Allerdings haben wir die gewünschte Parkscheibe nicht sichtbar deponiert, aber der Behindertenausweis lag sichtbar hinter der Scheibe. Beim Zurückkommen haben wir einen Strafzettel an der Windschutzscheibe mit 25 Euro Strafgebühren vorgefunden von der Fa. Eastrella GmbH mit einer Bankverbindung vorgefunden. Unsere Frage: Müssen wir die Strafgebühren bezahlen?
Für eine Antwort per Mail wären wir Ihnen dankbar. Mfg.