Badeverbot: Wann, wo und warum?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 5. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Badeverbot kann in den verschiedensten Situationen ausgesprochen werden oder bereits per Gesetz eindeutig geregelt sein. Auch wenn Flüsse, Seen oder Meere sicher und sauber aussehen, bedeutet dies nicht, dass nicht doch versteckte Gefahren lauern. Missachten Badende und Schwimmer ein bestehendes Badeverbot und somit auch dieStrandregeln, werden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog verhängt.

VerstoßMögliche Sanktionen
generelles Badeverbot ignoriertbis zu 5.000 EUR
temporäres Badeverbot nicht beachtetje nach Region unterschiedlich, zwischen 15 und 5.000 EUR
im Naturschutzgebiet verbotener Weise gebadetbis zu 2.000 EUR

Baden oder Schwimmen verboten: An manchen Orten rechtlich begründet

Badeverbot: In der Ostsee oder auch an der Nordsee kann das viele Gründe haben.
Badeverbot: In der Ostsee oder auch an der Nordsee kann das viele Gründe haben.

Sommerlich hohe Temperaturen verführen schnell dazu, das kühle Nass an Flüssen, Seen und Küsten aufzusuchen und zur Erfrischung zu nutzen. Doch nicht überall ist das Baden oder Schwimmen auch erlaubt. Aus den verschiedensten Gründen kann ein Badeverbot verhängt sein und Wasserratten tun gut daran, ein solches nicht zu ignorieren.

Ein Badeverbot kann grundsätzlich bestehen und gesetzlich definiert sein oder bei bestimmten Gefahrenlagen bzw. zum Zweck des Naturschutzes temporär eingerichtet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet hier zum einen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und zum anderen das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG).

Was ist gesetzlich zum Badeverbot festgelegt?

Unter § 8 BinSchStrO ist festgehalten, wann in Deutschland generell ein Schwimm- und Badeverbot besteht und durch welche Zeichen diese Verbote angezeigt werden. Grundsätzlich ist es an Brücken, Schleusen und Wehren sowie in Häfen, Anlegestellen und in den Fahrrinnen der Schifffahrt zu jeder Zeit verboten, zu baden und zu schwimmen. Der benannte Paragraph bestimmt das wie folgt:

a) im Bereich bis zu 100,00 m ober- und unterhalb einer Brücke, eines Wehres, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder einer Anlegestelle der Fahrgastschifffahrt,

b) im Schleusenbereich,

c) im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten,

d) an einer durch das Tafelzeichen A.20 bezeichneten Stelle.

In erster Linie sind es hier Sicherheitsaspekte, die ein Badeverbot begründen und Schwimmer bzw. Badende schützen sollen. In der Regel ist es auf in den Hauptverkehrswegen der Schifffahrt nicht gestattet, zu baden. So ist dies in der Spree, der Elbe, dem Rhein, der Donau und weiteren großen Flüssen untersagt. Hier spielen insbesondere die Strömung und die durch Brückenpfeiler, Schleusentore oder Schiffe verursachten Verwirbelungen eine große Rolle.

Ein grundsätzliches Badeverbot besteht in der Regel auch in Naturschutzgebieten und in Trinkwasserreservoirs. Hier ist es auch nicht notwendig dies durch ein Schild extra anzukündigen.

Andere Gründe für ein Badeverbot

Ist das Schwimmen verboten, können ein Schild oder bestimmte Flaggen dies anzeigen.
Ist das Schwimmen verboten, können ein Schild oder bestimmte Flaggen dies anzeigen.

Ein Badeverbot kann durch die zuständigen Behörden auch zeitlich begrenzt sowie lokal ausgesprochen werden. Das ist beispielsweise bei einer starken Verschmutzung des Wassers, bei Algenplagen, Keimverseuchung oder einer Ölpest der Fall. Nicht immer muss das Verbot auch für Menschen gelten, so führte Algenbefall in Berlin zu einem Badeverbot für Hunde. Ein solches kann generell auch festgelegt sein, wenn Behörden oder Betreiber einer Badestelle, dies so bestimmen.

Hoher Wellengang, Strömungen sowie auch gefährliche Tiere, wie giftige Quallen oder angriffslustig Fische, können ebenfalls zu einem temporären Badeverbot führen. Kommunen oder Bundesländern ist es zudem möglich bei Baumaßnahmen und zu bestimmten Brutzeiten diese Verbote zu verhängen. Ein begrenztes Badeverbot an der Nordsee sowie an der Ostseeküste kann darüber hinaus auch durch Witterungsbedingungen ausgelöst werden.

Wichtiges Schild: Baden verboten

In der Regel wird über ein Badeverbot entweder durch amtliche Bekanntmachungen informiert oder durch entsprechende Schilder. In der Anlage 7 zur BinSchStrO sind die entsprechenden Zeichen zu finden.

Die Zeichen A 20  und E 26 zeigen ein bestehendes Badeverbot an. Ersteres ist ein weißes Quadrat mit rotem Rand auf dem ein schwarzes Piktogramm von Wellen und einem Schwimmer durch einen roten diagonalen Balken durchgestrichen ist. Dies bedeutet konkret, dass das Baden verboten ist.

Das zweite Zeichen beinhaltet das gleiche Piktogramm nur in Weiß und auf blauem Hintergrund mit einem weißen Balken. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis auf ein bestehendes Badeverbot.

Wie wird ein Badeverbot an der Küste angezeigt?

Besteht ein Badeverbot, droht bei einer Missachtung ein Bußgeld.
Besteht ein Badeverbot, droht bei einer Missachtung ein Bußgeld.

Ein temporäres Badeverbot an der Ostsee oder an der Nordsee kann auch auf anderem Wege angezeigt werden. So sind hier die Flaggen an bewachten Badestränden eine wichtige Informationsquellen.

Ungeübte Schwimmer, Kinder und ältere Menschen müssen ein Badeverbot beachten, wenn die gelbe Flagge gehisst ist. Für alle Badegäste gilt ein absolutes Badeverbot bei roter Fahne. Meist sind starke Winde, Unterströmungen, Wellengang und auch Verschmutzungen oder gesundheitsgefährdende Keime der Grund für das Hissen dieser Flaggen.

Sanktionen bei Verstößen gegen ein bestehendes Badeverbot

Generell ist bei Verstößen gegen ein Badeverbot mit Sanktionen zu rechnen. Diese können sich je nach den Sicherheitsverordnungen und Bußgeldkatalogen der Kommunen und Bundesländer allerdings regional stark unterscheiden.

So sind Summen bis zu 5.000 Euro möglich. Allerdings fallen Bußgelder vom verbotenen Baden beispielsweise in der Ruhr mit 15 Euro dann doch nicht so hoch aus. Das Baden in einem Wasserreservoir kann dann lokal auch schon mal mit 75 Euro zu Buche schlagen und das Springen von Brücken am Mittellandkanal kostet 35 Euro. Hinzu kommen dann auch noch die Verwaltungsgebühren.

Badelustige sollten sich also darüber informieren, ob ein Badeverbot besteht und ob das Schwimmen oder Baden nicht schon von vornherein gesetzlich untersagt ist.

FAQ – Badeverbot

Gibt es ein generelles Badeverbot in Deutschland?

Ja, die BinSchStrO schreibt für die Hauptverkehrswege auf dem Wasser sowie für Brücken, Schleusen, Häfen und Arbeitsbereiche ein Bade- und Schwimmverbot vor. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Gibt es auch zeitlich begrenzte Badeverbote?

Ja, diese können aufgrund von Witterungsbedingungen, Strömungsverhältnissen, Verschmutzungen oder zum Zweck des Naturschutzes erlassen werden.

Ist mit Sanktionen zu rechen, wenn ein Badeverbot missachtet wird?

Ja, in der Regel legen die Kommunen die Höhe der Bußgelder selbst fest. Diese können durch zwischen 15 und 5.000 Euro liegen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Michael 5. Juni 2020, 18:35

    Guten Tag,
    da ich weiß, dass es beim Schwimmunterricht einen rechtlichen Unterschied zwischen Baden und Schwimmen gibt, hätte ich gerne gewusst, ob es hier auch so ist. Also wäre es erlaubt sein bei einem reinen Badeverbot zu schwimmen? Oder ist Schwimmen und Baden gleichgestellt und so eine Situation kann nicht vorkommen?
    Ich würde mich sehr über eine Sntwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael

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