Bußgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Es gibt viele Situationen, in denen ein Fahrzeughalter sein Auto verleiht – zum Beispiel wenn er ein großes Auto besitzt und ein Freund recht sperrige Gegenstände transportieren möchte.

Was passiert aber, wenn dann mit dem verliehenen Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen wird? Wer muss auf den Bußgeldbescheid reagieren, wenn der Halter nicht der Fahrer ist? Wie läuft das Bußgeldverfahren in solch einem Fall ab? Wer kann wann Einspruch einlegen? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Der Anhörungsbogen – Angaben zum Verstoß

Wer zahlt den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer ist?
Wer zahlt den Bußgeldbescheid, wenn der Halter nicht der Fahrer ist?

Wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, wird zunächst in den meisten Fällen ein Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde verschickt. Dieser enthält Informationen zum Verstoß und gibt an, zu welcher Zeit und an welchem Ort dieser festgestellt wurde. Auf diesen müssen Sie antworten und Angaben zu Ihrer Person machen.

Der Anhörungsbogen geht in den meisten Fällen an den Halter des Fahrzeugs, da die Polizei das Nummernschild notiert oder dieses auf einem Foto – meist dem Blitzerfoto – zu erkennen ist.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid – der Halter war jedoch nicht der Fahrer – können Sie auf dem Anhörungsbogen angeben, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben.

Stattdessen können Sie auf den eigentlichen Fahrer verweisen. Dieser wird darüber benachrichtigt und wenn der Verstoß zugegeben wird, bekommt der Betroffene dann den Bußgeldbescheid.

Dem Bußgeldbescheid entkommen? Halter war nicht der Fahrer

In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.
In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld.

Sie müssen den Anhörungsbogen zwar mit den Angaben zu Ihrer Person zurücksenden, Angaben zur Sache müssen Sie jedoch nicht machen. Viele Kfz-Besitzer leben in der falschen Annahme, einem Bußgeldbescheid ausweichen zu können, sofern Sie die Angaben zum eigentlichen Fahrer unterschlagen.

In Deutschland gilt in vielen Fällen nicht – wie in vielen anderen europäischen Ländern – die Halterhaftung. Das Bußgeld kann nur vom Halter gefordert werden, sofern diesem bewiesen wird, dass er zur Tatzeit selbst gefahren ist.

Ausnahmen bestehen beispielsweise, wenn Sie die Hauptuntersuchung nicht rechtzeitig machen. In solch einem Fall wird der Fahrzeughalter von der zuständigen Behörde belangt.

Dann kann die Polizei aber weitere Ermittlungen anstellen, um den Fahrer ausfindig zu machen. Sind diese nicht erfolgreich, so kann im Verlauf des Bußgeldverfahrens ein Richter anordnen, dass der Halter künftig ein Fahrtenbuch führen muss.

Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid als Halter, obwohl Sie nicht der Fahrer waren, können Sie Einspruch einlegen. Dies können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides tun. Besonders, wenn eine hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, ist das ratsam. Ein Anwalt kann Ihnen hier helfen, damit Sie Ihr Recht durchsetzen können.

FAQ: Bußgeldbescheid – Halter nicht Fahrer

Warum geht der Bußgeldbescheid an den Halter?

Dieser lässt sich aufgrund des Kennzeichens leichter ermitteln. Er muss aber nicht haften, wenn er zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gefahren ist.

Ich habe mit dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen bekommen, muss ich den Fahrer angeben?

Sie sind nicht verpflichtet, auf dem Anhörungsbogen Angaben zur Sache zu machen.

Was ist, wenn ich in Reaktion auf einen Bußgeldbescheid einen anderen Fahrer angebe?

Sie dürfen nicht fälschlicherweise einen anderen Fahrer angeben. Eine falsche Verdächtigung kann als Straftat gewertet werden.

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Bußgeldbescheid: Der Halter ist nicht der Fahrer?
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Über den Autor

Meike - Redakteurin
Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihr Anspruch besteht darin, Informationen unter anderem zum Verkehrsrecht, zur Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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  • Linh 20. Mai 2017, 17:03

    Hallo,
    Ich habe mit dem Wagen meines Vaters im Absoluten Halteverbot geparkt und habe das Bußgeld bereits bezahlt und auch meine persönlichen Angaben zur Schuldeingeständnis abgegeben. Nun kam jetzt ein weiterer Bußgeldbescheid, in dem meinem Vater ein Fahrverbot angeordnet wird, da er für meine Ordnungswidrigkeit anscheinend Punkte bekommen hat.
    Kann ich dies noch berichtigen? Ich hätte auch beweise dafür, dass mein Vater nicht Schuld dafür sein konnte, da er außer Landes war (Reisepass, Ticket, usw.)

    Danke Linh

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:14

      Hallo Linh,

      es besteht stets die Möglichkeit, einen Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheid einzulegen. Dort kann Ihr Vater die Situation schildern bzw. richtig stellen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kurle 1. Mai 2017, 11:55

    Hey..
    Was ist wenn ich das Auto von meinem Vater(Fahrzeughalter) fahre und damit geblitzt werde.
    Kann ich die Strafe auf ihn setzen wenn er als Fahrzeughalter damit einverstanden ist?

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:16

      Hallo Kurle,

      grundsätzlich sollten Sie den tatsächlichen Fahrer des Fahrzeugs benennen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Antonius 26. April 2017, 16:36

    Ich bin zu schnell gefahren. 25 Euro Strafe. Der Wagen ist auf meine Frau zugelassen. Ich habe gezahlt. Sollte ich dennoch schreiben das ich gefahren bin ? Es ist in den letzten 1 1/2 Jahren mein 5. Geschwindigkeitsübertritt für zwischen 15 Euro und 25 Euro. Meine Frau meinte ich soll den Fragebogen ausfüllen, das ich gefahren bin, da sie sonst als Fahrzeughalterin irgendwann Schwierigkeiten bekommt. Ist das so oder reicht es, wenn ich einfach ohne Angaben überweise ?
    Vielen Dank … Antonius Walter

    • bussgeld-info.de 27. April 2017, 8:59

      Hallo Antonius,

      eine andere Person fälschlicherweise als Fahrer anzugeben, ist nicht erlaubt. Sie sollten besser angeben, dass Sie der Fahrer waren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Antonius Walter 27. April 2017, 19:45

        Nein. Bussgeldbescheid ist an meine Frau gegangen, weil sie die Fahrzeughalterin ist. Bussgeld habe ich bezahlt. Ich bin gefahren. Ich habe nur keine Lust denen zu schreiben, das ich gefahren bin. Es ist in den letzten 1 1/2 Jahren mein 5. Geschwindigkeitsübertritt für zwischen 15 Euro und 25 Euro. Und es werden wohl noch mehr werden mit max. 25 Euro. Wird das irgendwo gespeichert ? Bekommt meine Frau Schwierigkeiten oder ich wenn ich z.B. innerhalb eines Jahres 6-7 Geschwindigkeitsübertretungen habe um die 10-25 Euro Strafe? Gibt es hier eine Höchstgrenze ?

        • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 12:09

          Hallo Antonius,

          wenn es vermehrt zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt, kann Ihnen die Behörde „Beharrlichkeit“ vorwerfen. In diesem Fall ist sie befugt, ein Fahrverbot zu verhängen, auch wenn dieses gemäß Bußgeldkatalog nicht vorgesehen ist.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ph 26. April 2017, 9:45

    Hallo
    Ich bin geblitzt worden vermutlich vielzu schnell und ich bin in der probezeit das Auto ist aber nicht auf mich sondern meinen vater angemeldet
    Währe es möglich das mein vater dann einfach sagt ja er war es oder muss er dann angeben und sagen das ich es war weil es sogar sein kann das der Führerschein abgegeben werden muss oder wird da sofort weiter ermittelt ?

    • bussgeld-info.de 27. April 2017, 8:33

      Hallo Ph,

      wir können Ihnen nicht dazu raten, dass Ihr Vater im Anhörungs- oder Zeugenfragebogen eine andere Person als Fahrer benennt, da eine derartige Handhabung gesetzlich nicht vorgesehen ist. Bei Zweifeln sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 22. April 2017, 11:45

    Hallo

    Ich bin mit 30 km zu schnell mit dem Auto meines Vaters geblitzt worden. Er fährt seit 5 Jahren kein Auto mehr.
    Er ist über 70 ich knapp 40. Werden die Fotos verglichen oder ähnliches. Oder kann er die Schuld ohne weiteres auf sich nehmen? Vielen Dank im vorraus.

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 9:12

      Hallo Tobias,

      die Schuld auf einen anderen Fahrer zu übertragen ist strafbar. Sollten die Fotos verglichen und festgestellt werden, dass Ihr Vater nicht gefahren sein kann, weil das Alter nicht stimmt, dann droht eine Geldstrafe.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Hahn 15. April 2017, 13:38

    Hallo,meine frage ist ich bin mit meinem freund der gefahren ist geblitzt worden der halter bin ich und würde auch die strafe übernehmen geht das ? Danke

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 10:41

      Hallo Hahn,

      wir können Ihnen zu einer derartigen Vorgehensweise nicht raten, da diese in unserem Rechtssystem so nicht vorgesehen ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • DIMITRIS K. 24. März 2017, 12:01

    Hallo,
    ich fahre einen Firmenwagen. Nur ich und meine Lebensgefährtin dürfen lt. Firmenwagenvertrag den Wagen fahren. Sämtliche Verwarnungs- und Bussgeldbriefe werden der Firma und nicht mir zugeschickt. Die Firma muss der Polizei regelmässig mich oder meine Lebensgefährtin als Fahrer nennen.
    Wäre es möglich, der Polizei mitzuteilen, dass nur ich und meine Lebensgefährtin den Wagen fahren dürfen, so dass jegliche Post an uns nach Hause und nicht an die Firma versandt wird? Danke!

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 10:09

      Hallo Dimitris,

      der Bußgeldbescheid geht in der Regel zuerst an den Halter.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Janick 24. März 2017, 11:27

    Ich wurde zu schnell mit einem laser gemessen und angehalten Wer bekommt die Post der halter oder der Fahrer da das Auto auf meinen Vater angemeldet ist?

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 10:20

      Hallo Janick,

      die Post geht in der Regel zuerst an den Halter.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. 17. März 2017, 23:59

    Hallo ich möchte wissen ob man den anhörungsbogen auch per Fax dem jeweiligen Amt schicken darf oder muss man unbedingt per Post

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 10:55

      Hallo,

      Sie können bei dem zuständigen Amt nachfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Benjamin 2. März 2017, 12:20

    Hallo zusammen ich da eine frage
    uns zwar habe ich einen bußgeld bescheid bekommen und eine aufforderung das ich einen Aufbauseminar zu belegen hab aber der fahrer war mein bruder und das hab ich bei dem Anhörungsbogen angegeben und sein daten auch anschließend bekomm ich noch eine mahnung ich ruf bei der bugeldstelle an und die sagen mir das ich es zahlen muss und einen aufbauseminar machen soll ich sage den das mein bruder der fahrer war und ich ihnen das mitgeteilt habe und dann sagen die ja aber der anhörungbogen war nicht richtig lesbar und jetzt sind 2 wochen um deshalb geht es jezt nicht mehr

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 11:17

      Hallo Benjamin,

      in diesem Fall sollten Sie sich dringend an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Perisan 25. Februar 2017, 9:23

    Hallo,
    Undzwar habe ich folgendes Problem. Meine ältere Schwester und ich fahren das Auto unseren Papas. Jedoch wurde meine ältere Schwester geblitzt ( sie ist schon raus aus der Probezeit) und der Brief der kam aber auf meinen Namen, dass ich quasi schnell gefahren bin (ich bin in der Probezeit). Wir sind beide auf Papas Auto versichert. Was können wir jetzt tun?

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:30

      Hallo Perisan,

      wir dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. Sie können sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Berhedan 24. Februar 2017, 22:50

    Hallo,
    Ich bin mit dem Auto vom Vater meiner Freundin geblitzt worden. Meine Frage ist, ob es irgendwie möglich wäre den Brief mit dem Blitzerfoto direkt zu mir zukommen zu lassen. Wenn ja, wo müsste ich mich melden?
    Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:43

      Hallo Berhedan,

      meist wird zunächst ein Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeugs verschickt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Diana 21. Februar 2017, 11:28

    Hallo!

    Meine Tochter ist vor wenigen Tagen geblitzt wurden. Sie befindet sich in der Probezeit. Der Halter vom Auto bin ich. Kann ich einfach sagen,das sie mir den Bußgeldbescheid zusenden sollen ohne angaben zu machen wer gefahren ist? Ich will meine Tochter raus halten ,zwecks ihrer Probezeit! Es sind nur noch zwei Monate die Probezeit!

  • Hunter 17. Februar 2017, 21:51

    Hallo,

    Mein bruser ist halter, ich wurde geblitzt. Mein bruder hat nichts gesagt, nun bekomm ich einen anhörungsbogen. Auf dem foto erkennt man mich aber kaum. Soll ich den bogen leer lassen oder sagen dass ich es nicht war? Wenn ich nix sage, bekomm ich dann automatisch ein Bußgeld?

    Danke für die hilfe

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 10:12

      Hallo Hunter,

      gemäß § 111 OWiG sind Verkehrssünder zur Angabe ihrer Personendaten verpflichtet. Der Anhörungsbogen muss daher mit den entsprechenden Informationen an die Verwaltungsbehörde zurückgeschickt werden. Sie sind hingegen nicht verpflichtet, Angaben zur Sachen machen, denn niemand muss sich selbst oder nahe Verwandte belasten. Sollten Sie auf dem Foto nicht richtig zu erkennen sein und einen Bußgeldbescheid erhalten, könnte ein Einspruch ggf. Erfolg haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 17. Februar 2017, 8:41

    Hallo,
    ich wohne in Frankreich und bin in Deutschland mit dem in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges meines Arbeitgebers mit ebenfalls Sitz in Deutschland geblitzt worden. Mein Arbeitgeber hat der Bußgeldstelle meinen Namen und meine Anschrift mitgeteilt. Nun bittet die Bußgeldstelle meinen Arbeitgeber um Mitteilung meines Geburtsdatums/-ortes. Darf sie das überhaupt und muss mein Arbeitgeber darauf antworten?

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 11:44

      Hallo Thomas,

      Angaben zur Sache dürfen nur verweigert werden, wenn man selbst betroffen ist und sich nicht selbst belasten möchte, oder aber nahe Verwandte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 12. Februar 2017, 23:41

    Einen schönen guten Tag zusammen!

    Ich bin von einer mobilen Anlage geblitzt worden. Ich bin daraufhin angehalten und habe gesehen, dass ein Polizist in einem zivilen Fahrzeug saß, der dann auch zu mir kam. Er hat meine Personalien aufgenommen und sagte, dass ich in ca. einem Monat Post bekomme.
    Ich war mit einem Dienstwagen unterwegs.
    Frage: Ich wurde als Fahrer zweifelsfrei festgestellt. Bekomme nur ich den Bußgeldbescheid zugeschickt? Oder wird auch der Halter (die Firma) darüber informiert, dass mit dem Wagen eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde?

    Besten Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 10:02

      Hallo Sebastian,

      Der Anhörungsbogen geht in den meisten Fällen an den Halter des Fahrzeugs.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Melanie A. 11. Februar 2017, 12:38

    Meine Frage ist, wie kann es sein das derjenige der mein Fahrzeug gefahren ist und geblitzt wurden ist die Knolle bekommt, aber ich überhaupt nichts davon.
    Mein Verlobter hat einen anderen Hauptwohnsitz als ich.
    Das Fahrzeug ist auf mich, für meinen Wohnsitz gemeldet, er ist geblitzt wurden und die Knolle ging direkt an ihn in einen anderen Bundesland wie kann sowas.

  • c.c. 4. Februar 2017, 5:45

    Hallo liebes Team,
    Ich wurde vor einigen Wochen bei einer roten Ampel geblitzt, die schon länger rot war. Nun is das Ding, dass hinter mir ein Krankenwagen mit Sirene fuhr und ich aus Hektik Platz schaffen wollte. Nun fuhr ich über die Ampel und der Krankenwagen ist die Auffahrt zur Autobahn hoch. Da ich seit knapp 3 Jahren fehlerfrei und ohne Ordnungswidrigkeit gefahren bin, find ich das doch irgendwo schade, meinen Führerschein nen Monat abzugeben, 2 Punkte und knapp 300 € Strafe zahlen muss. Kann man da irgendwas machen?

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 12:03

      Hallo,

      wir können keine Rechtsberatung geben. Zu diesem Zweck können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philipp 31. Januar 2017, 14:15

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage.
    Ich arbeite in einer Autovermietung, somit ist selbst erklärend, dass unsere Autos nie von uns selbst gefahren werden. Wir haben nun einen Kostenbescheid für ein Parkvergehen erhalten, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. In diesem Fall ist der Fahrer aus dem Ausland und kann natürlich nicht gefunden werden.
    Meine Frage ist, ist es richtig das wir nun den Kostenbescheid tragen müssen, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte?
    Wieso müssen wir etwas bezahlen, wenn wir klar nachweisen können dass das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt vermietet war? Tritt in solchen Fällen die Halterhaftung ein?
    Gibt es hierfür auch eine gesetzliche Grundlage, mit der wir hier Widerspruch einlegen können?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Philipp

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 10:13

      Hallo Philipp,
      wurde ein Halt- oder Parkverstoß festgestellt, bei dem die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann, gilt die Halterhaftung. Ob sich ein Einspruch lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kerstin 28. Januar 2017, 12:37

    Guten Tag!
    Mein Sohn wurde mit meinem Auto geblitzt und nun habe ich ein Bußgeldbescheid mit Zeugenbefragung bekommen. Muss ich angaben zum Fahrer mache, da es mein Kind ist kann ich da von meinem Auskunftverweigerungs Recht gebrauch machen? Kommt da irgentwo noch was nach wenn ich es mache?
    Lg Kerstin

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:08

      Hallo Kerstin,

      Sie haben immer das Recht, die Aussage zu verweigern. Kommen die Beamten jedoch bei den Ermittlungen nicht weiter, kann es sein, dass diese noch einmal auf Sie zurückkommen. In jedem Fall dürfen Sie unter Befragung keine Unwahrheiten von sich geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ugur 23. Januar 2017, 19:22

    Hallo und zwar habe ich eine Frage habe vor 3 Monaten einen Verwarnung bekommen weil mein Vater mit 10 km/h zu schnell war habe es einfach bezahlt und jetzt vor 2 Wochen würde ich geblitzt mit 15 km/h zu schnell wenn ich das auch einfach überweise kommt dann Iwas auf mich zu weil es ja einfach überwiesen wurde ?

    Danke schon mal im Voraus

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 11:14

      Hallo Ugur,

      wenn lediglich ein Bußgeld angeordnet und dies bezahlt wurde, kommt nichts mehr auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ade 18. Januar 2017, 11:21

    Der Fahrzeughalter hat ein Schreiben zum Bußgeldverfahren bekommen. Allerdings war ich als Fahrerin verantwortlich für die Ordnungswidrigkeit. Kann ich auf dem Antwortbogen der an den Fahrzeughalter geschickt wurde einfach meine Daten eintragen? Ich sehe nämlich keine Möglichkeit dort anzugeben, dass jemand anderes für eine Ordnungswidrigkeit verantwortlich ist.

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 11:17

      Hallo Ade,
      in diesem Fall sollten Sie sich an die zuständige Stelle wenden und dort den Sachverhalt schildern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Finn 12. Januar 2017, 18:05

    Hallo, heißt das wenn ich geblitzt werde in der Probezeit mit dem Auto meines Vaters, der Verstoß nur auf mich zurückzuführen ist, wenn mein Vater widerspruch einlegt?

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 9:54

      Hallo Finn,

      wenn Sie geblitzt wurden, richten sich die Konsequenzen gegen Sie als Fahrer und nicht gegen Ihren Vater als Halter.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 24. Dezember 2016, 15:16

    Hallo,
    Ich ich habe einen bussgeld bescheid bekommen wegen zu schnellem fahren. Ich war aber selbst nicht der fahrer. Mein fahrzeug steht meinen nichten und neffen und deren partnern jederzeit zur verfügung. Ich habe sie alle gefragt wer zu dem zeitpunkt gefahren sei aber keiner gab zu gefahren zu sein. Auf dem bild erkenne ich natürlich keinen meiner nichten oder neffen aber da sie in ihrem alter öfter wechselnde partner haben kenne ich den zu erkennenden herrn nicht.
    Was soll ich nun tun ?

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 10:23

      Hallo Martin,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vanessa 14. Dezember 2016, 16:56

    Was ist, wenn der Fahrer nicht angemeldet bzw. versichert ist auf das Auto ? Kommen dann weitere Strafen dazu ?

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 10:19

      Hallo Vanessa,

      in der Regel kommen hier keine weiteren Strafen hinzu.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patrick 13. Dezember 2016, 6:45

    Hey kurze frage..Ich hatte einen Mietwagen, den Wagen sind mehrere Personen gefahren auf dem blitzerFoto ist der Fahrer schwer erkennbar, nun fällt die Strafe auf mich zurück..Was soll ich tun ?

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 10:28

      Hallo Patrick,
      Sie können grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • stanja 17. November 2016, 10:45

    Hallo,
    Ist es möglich das der Halter das Bussgeld, z.b. überfahren einer roten ampel, einfach annimmt ? Obwohl er gar nicht gefahren ist .

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 11:48

      Hallo stanja,

      das ist theoretisch möglich. Nur sollte bei geforderten Aussagen darauf geachtet werden, keine Falschaussagen zu machen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • kiwimi 15. November 2016, 18:29

    Hallo,
    wie ist es wenn der Halter (ist nicht der Fahrer) einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommt, während er im Urlaub ist und nicht innerhalb der ein Wochen Frist antworten kann und nach dem Urlaub die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Hat das nicht zurückschicken Konsequenzen für den Halter obwohl er nicht antworten konnte?
    MfG

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:57

      Hallo kiwimi,

      in solch einem Fall ist es möglich, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, da es Ihnen nicht möglich war, die Frist einzuhalten aufgrund von Urlaubsabwesenheit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sh.khalaf@hotmail.com 31. Oktober 2016, 11:53

    Hallo,
    was ist, wenn der Fahrer aus der Türkei ist und nur zum Besuchen in Deutschland war

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 12:48

      Hallo Khalaf,

      in dem Fall kann es sein, dass der Fahrer auch in der Türkei einen Bußgeldbescheid aus Deutschland erhält, wenn die türkischen und die deutschen Behörden entsprechend zusammenarbeiten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mindt 21. Oktober 2016, 18:57

    Was muss ich ausser meinen Namen und privaten Daten angeben bei einer Ordnungswidrigkeit (Führerscheindaten was noch? )

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 10:55

      Hallo Mindt,

      in der Regel sind personenbezogene Daten bei der Polizei anzugeben. Weitere Auskünfte sind auch von der Ordnungswidrigkeit abhängig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Melanie A. 11. Februar 2017, 12:37

      Meine Frage ist, wie kann es sein das derjenige der mein Fahrzeug gefahren ist und geblitzt wurden ist die Knolle bekommt, aber ich überhaupt nichts davon.
      Mein Verlobter hat einen anderen Hauptwohnsitz als ich.
      Das Fahrzeug ist auf mich, für meinen Wohnsitz gemeldet, er ist geblitzt wurden und die Knolle ging direkt an ihn in einen anderen Bundesland wie kann sowas.

      • Ral 19. Mai 2017, 9:31

        Bin ohne Fahrerlaubnis (1 Monat abgegeben) gefahren und wurde geblitzt, muss ich jetzt mit weiterer Strafe rechnen?

        • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 10:15

          Hallo Ral,

          dies gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies ist eine Straftat. Es droht neben einer Geld- und Freiheitsstrafe auch der dauerhafte Entzug des Führerscheins.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Amin 23. Juni 2017, 16:52

            Die uberprufen deine foto nicht..du wars nicht. Der Fahrer! Name andere fahrer angeben. …am beste. Schnell. Bezahlen…..oder auch nur bezahlen. .niemand. Wird. Sich. Mehr. Mit die sache beschäftigt

        • Josefa 19. Juli 2018, 17:07

          Hallo
          Mein Lebensgefährte mit dem ich wohne wurde vor 2 Monaten mit mein Wagen geblitzt. Und jetzt habe ich einen Zeugenfrsgebogen bekommen. Ich mache mich von mein Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Frage kommt was auf mich zu oder wierd es verjährt nach 3 Monaten das sie nicht mal mein Lebensgefährten Belangen können.
          Mit freundlichen Grüßen
          Josefa

          • bussgeld-info.de 27. Juli 2018, 15:27

            Hallo Josefa,

            der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist der Ordnungswidrigkeit. Geben Sie auf dem Anhörungsbogen an, dass Sie nicht gefahren sind, können aber nicht zur Fahrerermittlung beitragen, kann Ihnen von der Behörde auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

            Die Redaktion von bussgeld-info.de

      • opfer 8. August 2018, 16:23

        Weil der Überwachungsstaat BRD schlimmer ist als Stasi und Gestapo zusammen.
        Gewöhnt euch daran, oder macht etwas dagegen!

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