Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 981 comments… Kommentar einfügen }
  • Leonidas S. 14. Oktober 2015, 12:11

    Guten Tag ich heiße Leo. Ich habe ein Unfall gehabt mit private Auto. Polizei hat mit puste 0,58 gesagt. Heute habe ich Bescheid blutwert 1,29 gekriegt. Ich habe LKW Führerschein auch. Seit 14jahre ist mein erstmal betrunken und Unfall. War im Oktober fest. Können Sie mir sagen, was für weiter?

    Danke für Antwort.

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 10:32

      Hallo Leo,
      bei einem Promillewert über 1,1 liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Sie müssen eine hohe Geldstrafe zahlen, Ihr Führerschein wird für mindestens 6 Monate entzogen und sie erhalten 3 Punkte in Flensburg. Da es zum Unfall kam, müssen Sie mit weiteren Strafen rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lissy 13. Oktober 2015, 15:09

    Mein Sohn, 21, nicht mehr in der Probezeit, Ersttäter, hat mit 0,57 Promille (lt. Blutprobe) einen Unfall mit reiner Sachbeschädigung (eigenes Fahrzeug und Straßenbegrenzung) verursacht. Sein Führerschein wurde einbehalten und nach 2 Wochen kommentarlos von der Staatsanwaltschaft zurückgeschickt. Womit muss er in der Folge rechnen?

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 11:00

      Hallo Lissy,

      verstößt ein Fahrer erstmals gegen die 0,5-Promille-Grenze, dann droht ihm ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Aufgrund des Unfalls kann noch eine Schadensersatzleistung hinzukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 12. Oktober 2015, 23:44

    Hallo erstmal,

    Ich bin 19 und noch in der Probezeit, ich wurde angehalten und hatte beim pusten 0,68. Nun stellen sich mir 2 fragen, is der Alkoholpegel beim pusten und bei der Blutabnahme unterschiedlich hoch oder tut sich da nicht viel?
    Und werden nur die Seminare auf mich zu kommen oder muss ich mir auch gedanken um eine MPU machen?

    M.f.G Lukas
    Danke im vorraus

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 10:00

      Hallo Lukas,

      in der Regel unterscheiden sich die Promillewerte beim Pusten und bei der Blutabnahme. Daher sind vor Gericht, nur die Werte aus der Blutabnahme gültig, da diese genauer sind, als vom alleinigen Atemalkohol. Da es sich hier um einen A-Verstoß handelt, kommt die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger auf Sie zu sowie eine Probezeitverlängerung. Eine MPU droht in jedem Fall ab 1,6 Promille. Ob sie davor bereits angeordnet wird, unterliegt der Einzelfallentscheidung der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Monique 11. Oktober 2015, 22:58

    Mein Bruder Reifen geplatzt in ein weidezaun gefahren Polizei blutteST 1,2promille was für Kosten strafen Punkte etc. Komm auf ihn zu er ist ersttäter danke lg

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:48

      Hallo Monique,
      das Fahren mit mehr als 1,1 Promille stellt eine Straftat dar. Sie wird mit einer Geldstrafe, drei Punkten in Flensburg und mindestens sechs Monaten Fahrverbot bestraft.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • stefan 6. Oktober 2015, 14:04

    ich hab 0.4 pro mile gehabt fur erste mal ist zu kein unfal gekommen wie lange ist meine fuhrreschein weg

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 10:22

      Hallo Stefan,

      in Deutschland gilt die 0,5 Promillegrenze. Bleibt ein Fahrer unter dieser, so muss er in der Regel mit keiner Sanktion rechnen, es sei denn, er ist fahrauffällig gefahren und wurde von der Polizei angehalten, dann kann auch hier ein Führerscheinentzug drohen. Ab 0,3 Promille gilt ein Fahrer nämlich als relativ fahruntüchtig. Wie lange der Führerschein dann weg ist, hängt immer vom individuellen Fall ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Berd K. 5. Oktober 2015, 20:20

    Alkoholfahrt am 09.05.2009 mit 2 Promille Führerscheinentzug und MPU . Neuerteilung 2011 nach erfolgreicher MPU
    Wiederholungstat mit Restalkohol am 16.06.2013 0,94 Promille 0,47 mg/l . 3 Monate Führerscheinentzug und 1000,- Euro Geldstrafe . Nun haben wir 2015 Oktober und ich bekomme Post vom Landrat Anhörung wegen eventueller MPU !
    Was kann ich tun um das abzuwenden ( umgehen ) Oder muss ich eine neue MPU machen ? Wird mein derzeitiger Führerschein eingezogen wenn ich durchfalle ? Oder auswandern ?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:48

      Hallo Berd K.,

      eine MPU wird auch bei wiederholten Alkoholfahrten angeordnet. Ob und wie Sie der MPU entgehen können, kann Ihnen vermutlich ein Anwalt sagen. Wir bitten um Verständnis, aber eine kostenlose Rechtsberatung ist uns leider laut dem Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sandra R. 4. Oktober 2015, 22:13

    Hallo guter bussgeld-info.de

    ich bin im Jahre 97/98 mehrmals negativ mit Alkohol aufgefallen, was dazu führte das ich 99 eine MPU erfolgreich absolvierte. Bevor ich meinen Schein 2000 neu bekam. Seitdem fahre ich alkoholfrei und hatte durch die damalige Lehre viel über mein Verhalten reflektiert. Scheint so, denn kürzlich bedingt durch eine Trennung bekam ich exzessiv Lust auf Alkohol und kaufte mir diesen und betrank mich sehr schnell. Die Polizei hielt mich an und der BKA lag bei 1,8.

    Frage: Bin ich durch Verjährung wieder Ersttäter oder nicht bereits schon Mehrfachtäter? Wie sieht das die Zulassungsbehörde bzw. das Gericht, wie soll ich auf die Frage antworten: Bereits negativ mit Alkohol aufgefallen?

    Ich muss eine erneute MPU absolvieren, dass ist mir so klar wie die Gerichtsverhandlung.

    Ich danken Ihnen im Voraus sehr freundlich für Ihre Hilfe.

    MfG
    Roth

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:11

      Hallo Sandra,
      da Sie bereits negativ mit Alkohol aufgefallen sind, ist die Frage mit „ja“ zu beantworten. Als Wiederholungstäter gelten Sie jedoch nicht, da die Verjährung bei Alkohol 10 Jahre beträgt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • stefan 30. September 2015, 11:31

    Wenn nur ein atemtest gemacht wurde und keine Blutentnahme ….kann man dies anfechten?

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:42

      Hallo Stefan,

      leider dürfen wir hier keine Rechtsberatung geben. Bitte kontaktieren Sie dafür einen Rechtsanwalt.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • olga 29. September 2015, 0:22

    Hallo,

    ich bin nach einem halben Liter Bier mit dem Fahrrad gefahren und habe einen Unfall verursacht (ein Kratzer an den beiden Türen). Das passierte gegen 20.00 Uhr. Gegen 23.00 Uhr ist die Polizei zu mir nach Hause gekommen. Zu Hause habe ich mittlerweile (zwischen ca. 21.00 und 23.00 Uhr) noch Bier getrunken. Die Polizisten haben mich zum Polizeirevier gebracht. Da wurde mir das Blut abgenommen (der Test ergab 1,3 und 1,5). Mein russischer Führerschein wurde entzogen, jedoch nach einigen Wochen zurückgegeben. Und jetzt geht es um 1400 Euro Strafe. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Streng genommen ist der tatsächliche Promillewert am Tatort nicht mehr nachweisbar. Danke im Voraus.
    Olga

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:23

      Hallo Olga,

      der Promillewert kann auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet werden. Wenn Sie Einspruch gegen die Strafe einlegen wollen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • max 25. September 2015, 12:54

    Ich bin 25 jahre, aus der Probezeit raus und hatte vor einem Jahr eine alkoholfahrt mit 0,7 Promille ohne Auffälligkeiten. 1 Monat und 500 Euro.
    Nun wurde ich gestern angehalten nach einem harten Arbeitstag ein großes Bier getrunken und 10 min später angehalten worden. Ergebnis ohne Auffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen 0,6 Promille.

    Ich vermute meine Strafe wird 3 Monate Fahrverbot und ca. 1000€+ sein.

    Worauf muss ich mich als Wiederholungstäter einstellen.
    Wird auf jedenfall eine MPU aufgelegt oder kann es sein, dass durch die geringen Werte und bei diesem mal (kein essen und harte Arbeit) mich noch vor einer MPU „retten“ könnten?

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 10:03

      Hallo Max,
      Sie müssen ein Bußgeld von 1000 Euro zahlen, bekommen 3 Monate Fahrverbot und außerdem 2 Punkte in Flensburg. Bei Wiederholungstätern wird meist eine MPU verordnet. Diese Entscheidung liegt jedoch im Ermessen der Behörde.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadine 23. September 2015, 16:47

    Sehr geehrtes Team,
    Es geht um folgendes: vor ca 5-6 Jahren wurde ich beim fahren ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss von 1,1 Promille von der Polizei erwischt.
    Vor Ca 2 Monaten hab ich angefangen den Führerschein zu machen und stehe eigentlich kurz vor der Theorie Prüfung.
    Mein Antrag ist nun schon 6 Wochen bei der Führerscheinstelle und nach 3 anrufen meinerseits wurde mir nun mitgeteilt das die Akte von der Staatsanwaltschaft angefordert wird und man noch entscheiden muss ob ich Führerschein machen muss.
    Womit muss ich denn schlimmstenfalls rechnen ?? MPU ??
    Oder kann ich nach so langer Zeit Führerschein ohne MPU machen ??

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 12:08

      Hallo Nadine,

      es ist möglich, dass angeordnet wird, dass Sie eine MPU machen müssen, bevor Sie die Führerscheinprüfung ablegen dürfen. Dies liegt aber im Ermessen der Behörde. Es kann hier hilfreich sein, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mike 23. September 2015, 10:45

    Hallo, ich bin 24 jahre, aus der Probezeit raus und wurde einmal mit 0,72p und einmal mit 0,60p angehalten beides ohne fahrauffälligkeiten. Muss ich mit einer MPU rechnen oder kann es sein, dass ich drum herum komme? Womit muss ich rechnen? LG

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 11:26

      Hallo Mike,

      im Normalfall droht eine MPU erst ab einem Promillewert von 1,6.
      Für das erste Mal Alkohol am Steuer müssen Sie mit 500 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen; für das zweite Mal drohen bereits 1.000 Euro Bußgeld, abermals 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 13. September 2015, 2:26

    Sehr geehrtes Bußgeld-Info Team,
    ein Freund von mir hat einen Unfall gebaut, bei dem ein Sachschaden an verschiedenen, parkenden Fahrzeugen entstanden ist, allerdings kein Personenschaden. Außerdem beging er zunächst Fahrerflucht, entschied sich aber anschließend zur Unfallstelle zurückzukehren. Vor Ort musste er einen Promille-Test durchführen, bei dem sich ein Wert von 0,9 Promille ergab. Er ist unter 21 Jahre alt und befindet sich noch in seiner Probezeit. Welche Konsequenzen können jetzt auf ihn zukommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 9:18

      Hallo Daniel,
      das Entfernen vom Unfallort wird mit 3 Punkten in Flensburg bestraft und ist ein A-Verstoß, sodass die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar erteilt wird. Es ist jedoch möglich, dass strafmildernd geurteilt wird, da Ihr Freund zum Unfallort zurückgekehrt ist.
      Fahrer unter 21 Jahren unterliegen außerdem der 0,0 Promillegrenze. In der Probezeit hat ein A-Verstoß mit Alkohol eine Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger zur Folge. Da wir den genauen Unfallhergang nicht kennen, können wir keine Auskunft darüber geben, welche Strafen ihn diesbezüglich weiterhin erwarten.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martina 9. September 2015, 23:58

    Hallo liebes Team,
    der Sohn einer Nachbarin, 19 Jahre, Führerschein auf Probe, hat unter erheblichem Alkoholeinfluss (angeblich 2,4 Pro Promille) einen Unfall gebaut. Er ist von der Fahrbahn abgekommen und in den Graben gefahren. Er kann sich an nichts erinnern….Laut Anwalt soll eine Unzurechnungsfähigkeit vorliegen. Dies würde ihm nun zugute kommen und er bräuchte nur eine Nachschulung, ohne Verlängerung der Probezeit. Ich mag dies gar nicht glauben. Dies würde ja bedeuten…. besser ordentlich viel zu trinken, statt nur ein wenig und damit die alsolut falsche Botschaft. Gibt es tatsächlich einen solchen Ermessensspielraum?

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 11:15

      Hallo Martina,
      laut Bußgeldkatalog gilt, dass bei Trunkenheit am Steuer die Probezeit um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet wird. Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit mit einem hohen Promillewert handelt es sich um eine Straftat, die harte Sanktionen nach sich zieht. Da wir jedoch keine Rechtsberatung geben und den Tathergang nicht genau kennen, können wir kein Urteil für diesen Fall fällen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominik 3. September 2015, 20:53

    Hallo
    Ich wurde vor ca. einem Jahr mit über 0,5 Promille von der Polizei angehalten und hatte dann auch ein Monat lang Fahrverbot gilt für mich jetzt striktes Alloholverbot also 0,0 Promille?
    MfG

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 10:54

      Hallo Dominik,
      für Fahranfänger in der Probezeit und für alle Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promillegrenze. Befinden Sie sich nicht mehr in der Probezeit und sind älter als 21 Jahre, gilt für Sie weiterhin die 0,5 Promillegrenze, wobei sich das Bußgeld bei Alkohol am Steuer bei mehreren Alkoholverstößen erhöht.
      Ihr Bussgeld-Info Team

      • max 25. September 2015, 12:58

        Wäre bei einem Verstoß von ca. 0,6 Promille auf jedenfall eine MPU aufgelegt? Oder könnte er dabei noch beim zweiten mal mit einem blauen Auge davon kommen?

        • bussgeld-info.de 28. September 2015, 8:45

          Hallo Max,
          bei 1,6 Promille muss eine MPU absolviert werden, bei geringeren Werten liegt es im Ermessen der Behörde, ob eine MPU erteilt wird.
          Ihr Bussgeld-Info Team

  • D. 30. August 2015, 15:27

    Ich habe heute meinen Führerschein verloren, weil ich mit 0,9 Promille mit dem Motorrad verunglückt bin. Ich hatte noch einen Sozius dieser hat sich den Oberschenkel gebrochen. Was habe ich zu befürchten?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 10:02

      Hallo,
      Sie haben in verkehrsuntauglichem Zustand am Straßenverkehr teilgenommen und den Verkehr gefährdet. Dafür drohen Ihnen 3 Punkte in Flensburg und der Führerschein ist weg. Zudem können laut § 315 c StGB Schadensersatzansprüche des Sozius und Regressansprüche Dritter auf Sie zukommen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

      • D. 31. August 2015, 12:04

        Wie lange ist der Führerschein weg?

        • bussgeld-info.de 31. August 2015, 13:33

          Hallo,
          er ist mindestens 6 Monate weg. Nach 3 Monaten können Sie frühestens einen Antrag auf Neuerteilung stellen.
          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lolo 25. August 2015, 2:38

    Wurde 2003 mit 3,81 Promille gestoppt weil ein Rücklicht nicht brannte, ich war 300 meter von meiner Wohnung weg und fuhr durch 3 Bundesländer von NRW nach Baden Württemberg, nachts um 1:05 Uhr.
    Es wurde eine Geldbuße von 2500€ festgesetzt und 1 Jahr Führerscheinentzug sowie eine MPU angeordnet.
    Ich bin froh das dies so passierte, habe nach der Scheidung alles mit Alkohol ertränkt.
    Habe dann eine 12 wöchige Therapie angetreten, verlängert auf 16, dann auf 20 Wochen.
    Musste dann den Führerschein komplett neu machen da er nach 2 Jahren Entzug verfällt.
    1 Jahr nach Therapie habe ich die MPU mit „Bravour“bestanden, man muss nichts dafür
    „auswendig“ lernen, sondern absolut ehrlich da hin gehen….sagen was Sache ist..

    Seither bin ich weiterhin ohne etwas zu vermissen trocken und habe sehr viel gelernt, ja ich habe mich von da an erst selbst richtig kennen gelernt in der Therapie.
    Mittlerweile rauche ich auch nach 30 Jahren nicht mehr und genieße das Leben ohne einen „Suchtsklaven“ im Nacken zu haben, der mein Leben lenkt.
    Alles in allem war es ein teurer „Spaß“, aber… es hat sich gelohnt und das was ich dafür bekommen und gewonnen habe…ist mit Geld nicht aufzuwiegen.
    Zu meinem 10jährigen „Trockenjubiläum“ habe ich der MPU Stelle geschrieben und mich bedankt, das ich das „Abitur“ bestehen durfte und ich sie seither nicht enttäuscht hätte…..
    Man schrieb mir zurück und freute sich sehr über die positive Rückmeldung, was leider sehr sehr selten wäre.
    Heute bin ich froh das niemand zu Schaden kam, das ich mich nicht zu Tode gesoffen habe und es nicht mehr so ist wie früher sondern…besser.
    Warum ich das geschrieben habe?
    Um andere Alkoholfahrer die gerne mal öfters einen über den Durst trinken, etwas Mut zu machen.
    Es geht sehr schnell das man ein Alkoholproblem hat, selbst merkt man es nicht bzw. weist es von sich.
    Es gibt einen sehr sinnigen Spruch: Es ist keine Schande Alkoholkrank zu sein, es ist nur eine Schande nichts dagegen zu tun…Alles Gute Euch da draußen.

  • Maik 24. August 2015, 23:19

    Hallo,

    ich habe mit meinem Fahrzeug ein Unfall gebaut. Niemand ist zu Schaden gekommen. Nur mein Auto ist kaputt. Die Polizei kam und stellte bei mir einen Alkoholwert von 1,0 Promille fest. Mein Führerschein wurde beschlagnahmt und ein Verfahren gemäß § 315c StGB eingeleitet. Vor einem Jahr, musste ich den Führerschein für einen Monat abgeben, da ich mit 0,6 Promille erwischt wurde. Was kommt denn jetzt auf mich zu, muss ich zur MPU?!

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:49

      Hallo Maik,

      das zweite Alkoholvergehen mit Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze kostet ein Bußgeld von 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein 3-monatiges Fahrverbot. Wiederholungstäter müssen zudem in der Regel eine MPU machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Maik 10. September 2015, 17:19

        Ok,
        muss ich denn keine Tagessätze zahlen (zwecks Verfahren) oder kommen die 1000 € von der Bußgeldstelle obendrauf?!

        Gruß Maik

        • bussgeld-info.de 14. September 2015, 9:44

          Hallo Maik,
          zusätzlich zu den 1000€ kommen keine Kosten auf Sie zu.
          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Maik 16. September 2015, 18:04

            Vielen Dank für die Antworten. Eine Frage habe ich noch: Da mein Führerschein ja beschlagnahmt wurde und ich ihn ja nach ihrer Aussage für 3 Monate abgeben muss, stellt sich mir jetzt die Frage ob die 3 Monate schon seit Beschlagnahme zählen oder muss ich auf den Bescheid warten und ihn dann nochmal 3 Monate abgeben?!

            Gruß Maik

          • bussgeld-info.de 21. September 2015, 12:42

            Hallo Maik,

            das Fahrverbot zählt ab dem Zeitpunkt, an welchem Sie den Führerschein abgeben mussten bzw. ab dem dieser eingezogen wurde.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eddy 24. August 2015, 14:36

    Hallo ich wurde am Samstag mit von der Polizei angehalten und musste ins pusten, Ergebniss war 1,1 Promille.
    Das Blutergebniss liegt noch nicht vor.
    Wie wahrscheinlich ist es das der Blutwert vom Atemwert abweicht.
    Ich habe vor dem Test knapp zwei Stunden nichts mehr getrunken davor nur Bier.
    Den hohen Wert kann ich mir nur erklären das ich seit zwei Wochen kaum was esse und am Samstag nichts gegessen habe.

    Zwischen pusten und blutabnahme sind Ca 45 min vergangen.

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:10

      Hallo Eddy,

      beim Schnelltest wird nur der Atemalkoholwert errechnet und dieser weicht meistens vom Bluttest ab und ist daher ungenau. Da dieser Test vor Gericht keinen Gehalt hat, wird in der Regel Blut abgenommen, um den korrekten Blutalkoholgehalt zu ermitteln. Der menschliche Körper baut in der Stunde lediglich 0,1 bis maximal 0,2 Promille ab, daher ist dies ein sehr langwieriger Prozess und der Alkohol noch ziemlich lange im Blut nachweisbar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anton 24. August 2015, 13:06

    Hallo ich bin 20, habe meinen Führerschein mit 17 gemacht, bin also nicht mehr in der Probezeit.
    Ich habe mit Alkohol am Steuer einen Unfall gemacht, der schnelltest zeigt 1,01 Promille, es gab keine verletzten, die Polizei hat mich sofort mit genommen, habe auch freiwillig Blut entnehmen lassen, den Führerschein haben sie sofort eingesteckt. Was erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 8:56

      Hallo Anton,

      verstößt ein Fahrer gegen die 0,5-Promille-Grenze, dann droht ihm ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es dazu zu einem Unfall, dann kann hier die Strafe noch höher ausfallen, da es zu einer Gefährdung des Verkehrs kam. Dann muss der Fahrer mit drei Punkten in Flensburg rechnen sowie mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, einer hohen Geldstrafe und mitunter sogar mit einer Freiheitsstrafe. Diese Maßnahmen liegen aber im Ermessen der Staatsanwaltschaft und der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paul 20. August 2015, 20:01

    Hallo,

    ich wurde mit 1,58 promille angehalten habe ein bußgeld von 1200€ bekommen und 9 monate Führerscheinsperre muss ich jetzt eigentlich eine mpu machen ?
    Probezeit ist schon vorbei seit 3 Jahren und vorher noch nie mit alkohol aufgefallen

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 10:50

      Hallo Paul,
      das Fahren unter Alkoholeinfluss bei mehr als 1,1 Promille wird wie eine Straftat geahndet. Es liegt im Ermessen der Behörden, ob sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Sieht sie eine Wiederholungsgefahr, Alkoholabhängigkeit oder einen Alkoholmissbrauch vorliegen, ist eine MPU sehr wahrscheinlich.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Achim 19. August 2015, 23:21

    Hallo

    Darf man wenn man ein Führerscheinentzug bekommen hat(6 Monate), ein Mofa fahren wenn man eine Prüfbescheinigung hat ?. 21 Jahre alt..

    Mit freundlichen Grüßen
    Achim

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 12:06

      Hallo Achim,
      wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, ist Ihnen das Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb dieser Zeit verboten. Es bleibt Ihnen jedoch noch das Fahrrad.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Irina 18. August 2015, 23:21

    Hallo, habe eine Frage bzw mehrere.
    Ich habe meine Schwiegermutter bei der Polizei wegen AlkoholEinfluss angezeigt.
    Sie hatte 2,34 Promille atemalkoholwert, Blut wurde ihr auch abgenommen. Sie hat nicht auf die Polizei reagiert u hat sich auch gewehrt ( wollte aus dem Auto springen – mit Handschellen abgeführt).
    Welche strafen erwarten sie jetzt? Und kann mir auch etwas passieren, weil ich es nicht verhindern konnte?
    Vielen dank und LG

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 11:28

      Hallo Irina,

      ab einem Alkoholpromillewert von 1,1 drohen dem Fahrer 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier liegt eine Straftat vor. Mitunter kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen. Die Fahrerflucht kommt noch zusätzlich erschwerend hinzu. Ob Sie ebenfalls eine Strafe zu erwarten haben, sollten Sie besser mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • desi 18. August 2015, 22:36

    hallo… vor 8 jahren wurde i bei 1,4 promille beim fahren erwischt… hab den mpu test nicht bestanden, weil die phychologin es echt mit mir schlecht meinte, naja, bin dann ins ausland gezogen und hab jetzt seit 5 jahre nen führerschein… meine frage ist nun, wenn ich wieder nach deutschland ziehen würde, was müsste i machen um meinen führerschein zu bekommen?! lg desi

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 11:11

      Hallo Desi,

      haben Fahrer einen ausländischen Führerschein, dann müssen sie diesen umschreiben lassen. Dabei kommt es darauf an, in welchem Land Sie den Führerschein erworben haben. Sie benötigen zusätzlich ein biometrisches Passbild-Foto. Sie haben in der Regel maximal 6 Monate Zeit, den Führerschein umzuschreiben. Ob Sie Probleme wegen der Alkoholfahrt vor 8 Jahren bekommen, liegt im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 17. August 2015, 16:49

    Hallo Zusammen,

    wie viele Punkte habe ich, wenn ich vor dem 01.05.2014 mit einem Wert von 1,79 Promille auf dem Fahrrad erwischt worden bin?

    VG
    Daniel

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 9:40

      Hallo Daniel,

      das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gibt Ihnen kostenlos Auskunft über Ihren genauen Punktestand in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Özlem 16. August 2015, 14:38

    Hallo,
    Habe gestern abend 3,4 gläser alkohol getrunken das letzte um 22:00uhr dann am morgen um 06:30 uhr habe ich mich auf dem weg zur arbeit gemacht. Wurde von der polizei angehalten und wurde mit ca. 0,54 promille mit in die wache mitgenommen. Ich hätte ja nicht rechnen können dass es nach 9stunden noch so hoch sein könnte.
    Es ist jetzt dass 2 mal in 3 jahren. Hatte schonmal für 1 monat führerschein abgegeben.
    Welche straffen drohen mir zu?

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 9:30

      Hallo Özlem,

      der Alkoholabbau im Körper geht nur langsam vonstatten, die Leber schafft normalerweise nur maximal 0,1 Promille in der Stunde, daher ist es schon möglich, dass man nach 9 Stunden noch Restalkohol im Blut hat. In Ihrem Fall haben Sie gegen die 0,5 Promille-Grenze verstoßen. Wird ein Fahrer das zweite Mal erwischt, dann muss er in der Regel ein Bußgeld von 1.000 Euro zahlen, bekommt 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • mike 23. September 2015, 11:41

        Und wie sieht es mit MPU in ihrem Fall aus? Muss eine gemacht werden oder kann es auch sein, dass keine verordnet wird?

        • bussgeld-info.de 28. September 2015, 11:46

          Hallo Mike,

          die Anordnung zur MPU liegt stets im Ermessen der Behörde und ist von Einzelfall abhängig. Sie wird in jedem Fall bei 1,6 Promille angeordnet.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nati 13. August 2015, 8:20

    Hallo liebes Team!
    Mein Freund ist 23 Jahre alt und seine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert da er einen selbstverschuldeten Unfall gebaut hatte.
    Nun ist meine Frage: er befindet sich noch in der verlängerten Probezeit, ist jedoch über 21. darf er die 0.5 Promille Grenze ausnutzen oder erst wenn die verlängerte Probezeit beendet ist ?
    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 14:45

      Hallo Nati,

      Probezeit ist Probezeit, auch wenn diese verlängert ist. Die 0-Promille-Grenze gilt sowohl für Fahrer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres als auch für Fahranfänger in der Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maxim 11. August 2015, 15:36

    Ich 19 Jahre, keine Probezeit wurde mit 1,2 promille beim Fahren erwischt, kein Unfall oder Auffälligkeiten.
    Was kann auf mich zukommen?

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 17:11

      Hallo Maxim,

      bis zum 21. Lebensjahr gilt für Fahrer die 0,0-Promille-Grenze. Ab einem Promillewert von 1,1 gilt eine Trunkenheitsfahrt als Straftat, die mit einer Geldstrafe in Tagessätzen zwischen 60 und 100 geahndet wird, zudem gibt es 3 Punkte in Flensburg und es kommt zum Führerscheinentzug. Unter Umständen ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ahmet 11. August 2015, 0:38

    Hallo
    Ich wurde erwischt nach 6H tat mit 0,22 promille , es muss zurück gerechnet werden, der polizist meinte auch ich liege unter 1 Promille oder knapp über 1 Promille wie kann man das zurück berechnen.. = Ich bin 1,80 Groß wiege 83 Kg.. Und bin 21 Jahre alt

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 18:00

      Hallo Ahmet,

      die sogenannte Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) wird angewandt, wenn zwischen Tatzeitpunkt und Blutabnahme zu viel Zeit vergangen ist. Entscheidend ist dabei, wann Sie das letzte Mal etwas getrunken hatten. Es wird grundsätzlich von einem Abbau von 0,10 bis 0,20 Promille in der Stunde ausgegangen. Normalerweise bleiben die ersten zwei Stunden nach Trinkende unberücksichtigt. In der Regel wird die sogenannte Widmark-Formel angewandt. Dabei werden die Alkohol-Mengen in Gramm aus einer Tabelle entnommen. Gerechnet wird dann:

      Alkoholmenge in Gramm / (Körpergewicht in kg x Verteilungsfaktor)

      Dabei liegt der Verteilungsfaktor bei 0,7 bei einem Mann. Zudem wird im Normalfall auch ein Defizit von 10 bis 30 % abgezogen, da nicht jeder Alkohol ins Blut übergeht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Ahmet 18. August 2015, 11:19

        Vielen Dank für die Information,

        ich habe noch eine Frage, mir wird Verkehrsgefährdung vorgeworfen jetzt weis ich aber nicht wegen was wegen der Alkoholfahrt oder wegen der Flucht von der Polizei ? .
        Wegen was wird mir die Straftat unterstellt wegen der Fahrerflucht von der Polizei oder wegen der Fahrt mit dem Alkohol?

        Mit freundlichen Grüßen

        • bussgeld-info.de 24. August 2015, 10:13

          Hallo Ahmet,

          das muss natürlich die Polizei entscheiden, aber in der Regel liegt hier bei beiden Vergehen eine Gefährdung des Verkehrs vor, sowohl bei der Fahrt mit Alkohol, als auch bei der Fahrerflucht können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sein.

          Ihr Bussgeld-Info Team

      • Maddy 18. August 2015, 16:20

        Hallo liebes Bußgeld-team

        Mein Bruder wurde von der Polizei mit dem Fahrrad angehalten. Er hatte kein Licht am Fahhrad und einen Promillewert von 1,61( wurde per Bluttest ermittelt ) …
        Er hat keinen Führerschein und ist Arbeitslos . Er wurde vor ein paar Jahren schon einmal erwischt weil er Drogen genommen hatte und auch welche dabei hatte. Welche Strafe erwartet ihn? Evtl ein Gefängnisaufenthal? Das würde ihm mal ganz gut tun…

        • bussgeld-info.de 24. August 2015, 10:29

          Hallo Maddy,

          eine Alkoholfahrt auf dem Fahhrad ab einem Promillewert von 1,6 zieht 3 Punkte in Flensburg nach sich sowie eine Geldstrafe, deren Höhe individuelle festgelegt wird. Außerdem erhält Ihr Bruder die Anordnung eine MPU zu machen. Macht er die MPU nicht, dann kann er keinen Führerschein erlangen. Dazu kann die Polizei anordnen, dass er nicht mehr Fahrradfahren darf. Eine Gefängnisstrafe sollte hier im Normalfall nicht drohen. Die Sanktionen liegen allerdings im Ermessen der Behörden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marlies 10. August 2015, 15:14

    Hallo,
    mir ist letzte Woche ein Radfahrer in meine rechte Seite gefahren und zu fall gekommen obwohl er noch gut 2 Meter Platz bis zu Bordstein hatte. Nun bekam ich Post von der Polizei indem ich beschuldigt werde das ich nicht ausreichend Abstand zu den Radfahrer hatte beim überholen. Der Radfahrer stand unter Alkoholeinfluss was ich auch deutlich war nehmen konnte. Eine Alkoholtest wurde nicht gemacht obwohl ich darauf hingewiesen habe.
    wie geht das denn?? und was erwartet mich jetzt ?? Krankenwagen war auch vor Ort.

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 17:43

      Hallo Marlies,

      bei einem Unfall kommt es immer auf die Beweisführung an sowie auf die Unfallart und den Unfallhergang. Wird dabei eine Person verletzt, sollte auf jeden Fall die Polizei gerufen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen. In Ihrem speziellen Fall ist es ratsam, Kontakt zu einem Anwalt aufzusuchen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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