Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • alex 19. Dezember 2014, 12:37

    hallo zusammen.
    ich wurde gestern von der polizei kontrolliert und hatte 0,6 promille intus. ich wurde vor einem halben jahr schon einmal kontrolliert hatte dort jedoch nur 0,1 promille und habe ebenso mein probeseminar absolviert. Nun meine Frage: was für eine strafe wird auf mich zukommen?

    • alex 19. Dezember 2014, 13:12

      ich bin ebenfalls noch in der probezeit

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2014, 10:40

      Hallo Alex,

      in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer.
      Nach dem 2. A-Delikt, welches in Ihrem Fall aus einem erneuten Alkoholverstoß bestand, erhalten Sie eine Verwarnung sowie die Aufforderung, ein fahrpsychologisches Training zu besuchen. Dies ist jedoch freiwillig.
      Gleichwohl ist denkbar, dass bei einer Häufung der Alkohol-Delikte auch eine MPU verhängt wird, die mit einem dauerhaften Führerschein-Entzug einhergeht. Dies entscheidet die Bußgeldstelle jedoch individuell.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tine 17. Dezember 2014, 17:25

    Hallo, mein Mann wurde mit einem Atemalkohol von 0,9 kontrolliert ohne Unfall. Folge war Blutuntersuchung und Führescheineizug. Vor 20 Jahren auch mit Alkohol erwicht, MPU bestanden. Gilt er nun als Ersttäter und was kommt auf uns zu.
    Vielen Dank im voraus.

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2014, 11:17

      Hallo Tine,

      da Ihr Mann bereits eine MPU bestanden hat, gilt er wieder als Ersttäter. Doch welche Sanktionen die Behörde nun anwendet, das liegt in deren Ermessen. Eine Straftat liegt wohl noch nicht vor, somit fallen wahrscheinlich die Sanktionen laut Bußgeldkatalog an, die Sie der obigen Tabelle entnehmen können. Aber es ist auch möglich, dass zusätzlich eine MPU die Folge ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 14. Dezember 2014, 18:55

    Hallo… Wurde vor 8 Jahren mal mit 0,57 Promille angehalten und nun, also 8 Jahre später wieder mit 0,8.
    Habe ich eine MPU befürchten?

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2014, 10:05

      Hallo Peter,

      grundsätzlich wäre eine MPU möglich, doch dies liegt im Ermessen der Behörden. Im Moment müssen Sie also auf die Entscheidungen der Behörde warten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Fatih 9. Dezember 2014, 9:18

    Hallo,

    wurde im April 2014 mit 0.6 Promille erwischt und im Juli 2014 ebenfalls mit 0.6 Promille. Habe die MPU hinter mir mit empfehlung auf Nachschulung §70 Kurs. Von der Führerscheinstelle die Genehmigung bekommen zur Teilnahme am Kurs. Meine erste Sitzung habe ich hinter mir. Da kam die Info, an diesen Kurs dürfen nur Teilnehmer teilnehmen die ihren FS entzogen bekommen haben.

    Mein FS wurde nie entzogen, habe 1x 1 Monat Fahrverbot + 1x 3 Monate Fahrverbot bekommen. Fahrverbot hat am 4. August 2014 begonnen. Am 4. Dez 2014 ist die Frist abgelaufen und nun habe ich meinen Führerschein per Post bekommen.

    Die FSS sagte mir am Telefon, ich darf wieder Auto fahren & zusätzlich diesen Kurs belegen. Wie geht das wenn seit 1. Mai 2014 vom Gesetz her, nur die Teilnahme mit FS-entzug gilt?

    Darf ich nun Fahren?

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 10:47

      Hallo Faith,

      da die Behörde Ihnen den Führerschein wieder zugeschickt hat, ist das Fahrverbot von deren Seite aus wohl erledigt. Besuchen Sie dennoch den Kurs weiter, und lassen Sie sich die Teilnahme bestätigen. Wenn Sie außerdem noch einmal bei der Behörde nachfragen, wie nun die Entscheidung bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis zustande kam, sind Sie auf der sicheren Seite.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sven 7. Dezember 2014, 20:29

    Hallo,ich würde kontrolliert mit 1,5. Welche Strafe erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 11:06

      Hallo Sven,

      eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille ist eine Straftat, weswegen hier eine gerichtliche Verhandlung vorgenommen werden kann. Zudem wird möglicherweise ein Führerscheinentzug vorgenommen, sowie eine MPU angeordnet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • carlos g. 14. Oktober 2016, 14:07

        Also ich bin 1.09.2016 mit 1,45 Promille Blut wert Autogefahren bin 27 Jahre alt und währe noch 2 Monate in der Probezeit wo mit muss ich rechnen keine ausfallserscheinung kein Unfall allgemeine Fahrzeug Kontrolle noch nie auffällig gewesen im strassen Verkehr

        • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 11:00

          Hallo Carlos,

          wenn Sie mit 1,45 Promille am Steuer erwischt wurden, erhalten Sie normalerweise 3 Punkte sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe und Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • ShOttA 6. Dezember 2014, 11:15

    mein Bruder wurde vor kurzem mit 0,5 promillle rausgezogen. Da er bereits 2 BTM-Delikte als Vorbelastung hatte (das letzte vor weniger als 2 Jahren) soll er nun 1500 EUR zahlen & 3 Monate abgeben. Ist dies so legitim & was erwartet ihn darüber hinaus? (MPU? Punkteabbau? Führersceinentzug länger als die 3 Monate?)

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 11:10

      Hallo,

      der dritte Verstoß gegen das Drogenverbot im Straßenverkehr zieht ein Fahrverbot von 3 Monaten sowie 2 Punkte und ein Bußgeld von 1500 Euro nach sich. Die Anordnung einer MPU ginge mit einem Führerscheinentzug einher. Es ist möglich, dass die Behörden sich hierfür entscheiden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Josef 5. Dezember 2014, 15:24

    hallo geehrte Damen und Herren ,
    leider habe ich am Wochenende mit,,Kollege,,in seinen Obstgarten Schnaps getrunken .
    Als LKW Fahrer ich trinke nie Alkohol – habe auch darauf nicht gewohnt . Trotzdem – war ich genug Blöd und Idiot . Ich dänke das er hat das alles geplant . Als ich die dritte Schnaps trinnkte-habe schon nachgedacht:
    was mache ich da überhaupt ? Mein wohnung ist z.c. 20 km weit weg von der Tat Ort und wollte ich schnell nach Hause . Doch habe ich geschafft- got sei dank ohne Umfall . Als ich aus meinem Auto aussteigte ( in meinem Parking vor der Wohnung ) kam 2 Polizei hinterher und nennen mich auf meine nahme .
    Die haben mir erklehren das ich wurde angezeigt ( also jemand hat mich angezeigen ) und auch sofort
    kamm die Frage ob ich Alkohol getrunken habe .Ja leider , hab ich gesagt .
    Ich habe 1,4 promille gepustet . Das ist abnormal viel .
    Als volge ist jetzt mein FS weg , Arbeitgeber wurde mich gekündigt der aber gerne nimmt mich wieder zurück
    wenn ich mein FS wieder zurückbeomme . Ja …, Wenn ?
    Ich habe die ganze meine Leben durch nicht mall 1 Stunde Kaputgemacht . Tut schon sehr-sehr-sehr -sehr viel we . Abnormal viel we und kann man nichts da gegen . Seit 2. Woche kann ich überhaupt nicht schlafen .
    Meine Liebe Frau ( sind wir 28 Jahre zusammen ) hat mir schon verzeichen aber , da sind noch die Kinder .
    Ich Scheme mich und hab keine Ahnung was alles kommt noch . Seit von 21. November 2014 ( einzug des Führerscheins ) bis heute noch immer nichts bekommen von der Statsanwalt .
    Bin schon sowieso bestraft . Mensch was hab ich getan ? Bin total Kaput . Nie noch bestraft , noch nie mit Alkohol ins Blut gefahrt und jetzt ist alles of einen mall Kaput . Ende .
    Unglaublich schwer . Was habe ich gemacht ? Warum ? Wie ist das alles Passiert ?
    Soll ich noch hoffnung haben ?
    Danke an Alle , MfG, Josef

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 11:14

      Hallo Josef,

      bei der gerichtlichen Verhandlung können Sie erklären, wie es zum Alkoholverstoß kam. Da Sie keine weiteren Straftaten vorher begangen haben und den Verstoß offensichtlich bedauern, haben Sie die Chance, mild verurteilt zu werden. Eventuell wird Ihr Führerscheinentzug nicht dauerhaft sein, gerade wenn keine MPU angeordnet wird. Dann können Sie ja in einiger Zeit in Ihren Beruf zurückkehren. Sie können Ihren Führerschein wahrscheinlich wieder bekommen, entweder nach einer MPU oder nach einem mehrmonatigen Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • hsa 5. Dezember 2014, 14:38

    Wurde mit 0.53 erwischt mit angeblich unsicherer Fahrweise. Habe 500 Geldbuße plua 25 euro Gebühr uns 130 euro auslagen für Polizei und Bußgeldstelle bekommen. Muss man die auslagen auslagen auch zahlen?

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 11:15

      Hallo,

      richtig, die Auslagen müssen Sie auch bezahlen. Die Auslagen ergeben sich in Ihrem Fall wohl zum Großteil aus den Kosten für den Alkoholtest.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alex 3. Dezember 2014, 11:14

    Hallo Bußgeldteam,

    bin 38 und wurde mit 1,6 Promille von der Polizei angehalten. Bin noch nie rechtlich auffällig. Habe meine Freundin zusammengebrochen auf der Discotoilette vorgefunden wie tot. Der nette Mitarbeiter der Security brachte sie dann in mein Auto und unter Schock wollte ich sie ins Krankenhaus fahren.

    Was droht mir jetzt?

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 11:31

      Hallo Alex,

      eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille stellt eine Straftat dar. Somit wird vor Gericht über die Strafe entschieden. Sie können dort die Ausnahmesituation schildern, in der Sie sich befanden. In der Urteilsfindung wird dies berücksichtigt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • claudia 3. Dezember 2014, 3:10

    Hallo, mein Mann wurde mit 0.99 Promille gestoppt, die Folge zur Blutabnahme mitgenommen, Führerschein einbehalten, über 40Jahre, Ersttaeter, also keine Einträge, womit muss er rechnen, wäre es auch ratsam, einen Anwalt zu konsultieren?

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 11:33

      Hallo Claudia,

      bei einem Erstverstoß gegen das Alkoholverbot am Steuer bekommt Ihr Mann normalerweise ein Bußgeld von 500 Euro sowie 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Ob Sie einen Anwalt mit dem Fall beauftragen sollten, hängt auch davon ab, ob dieses Strafmaß für Ihren Mann „erträglich“ ist, ob er also beispielsweise bei einem Fahrverbot berufliche Konsequenzen befürchten muss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gultekin Erdinc 1. Dezember 2014, 23:49

    Wie lang İst weg

    • Bab0 3. Dezember 2014, 23:49

      lang lang.

      Grus
      Bab0

      • Gultekin Erdinc 12. Dezember 2014, 18:16

        İch han 10 monat 1050€ breif gekommt griecht mpu nicht 1.63

  • Jürgen 30. November 2014, 14:23

    Hallo, ich hätte mal eine Frage. Mein Neffe hat mit 1,6 Promille einen Unfall gebaut und parkende PKWs beschädigt.
    Erst entfernte er sich von der Unfallstelle kehrte aber wieder zurück um einem Geschädigten Bescheid zu geben. Als er hörte, dass die Polizei schon verständigt sei hat er sich aber wieder von der Unfallstelle entfernt. Von zuhause aus rief er allerdings doch die Polizei. Dort wurde er dann nach einem Atemalkoholtest mit zur Blutentnahme mitgenommen. Was kann jetzt auf ihn zukommen?

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2014, 11:09

      Hallo Jürgen,

      es liegt hier sowohl eine Trunkenheitsfahrt als auch eine Fahrerflucht vor. Beides sind Straftaten. Über das Strafmaß entscheidet hier das Gericht. Ein Führerscheinentzug und eine MPU können ebenfalls die Folge sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gultekin Erdinc 27. November 2014, 19:30

    3 mal mitt alkol 1 . 133 2. 0.43 3. 1.63 was komt strafe

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2014, 11:17

      Hallo Herr Erdinc,

      wahrscheinlich müssen Sie erst eine MPU bestehen, um den Führerschein wieder zu erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Pluto 27. November 2014, 14:50

    Hallo

    Ich hatte letze Nacht einen schlechte Idee

    Hab mit 0,87 Promille eine Hecke angefahren

    Darauf hin hatt der Besitzer die Polizei geh rufen

    Problem bin im 3 Jahr Probezeit weil ich vor 2 Jahren in einer 70 Zone 114 geh fahren bin
    Darauf hin aufbausiminar und Probezeit Verlängerung

    Bin 24 Jahre

    Frage wie bekomme ich meinen Füraschein wieder und was kommt auf mich zu ? Oder is er für immer weg ?

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2014, 11:21

      Hallo,

      es kann durchaus sein, dass Sie nun eine MPU absolvieren müssen, um den Führerschein erneut machen zu dürfen. Sie müssen die Entscheidung der Behörde diesbezüglich abwarten. Eine Verwarnung werden Sie ziemlich sicher erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dinara 24. November 2014, 11:01

    Danke für die Info, Wert war 1,18, nicht 1,8!

  • Dinara 24. November 2014, 9:56

    Guten Morgen!
    Ich habe mal eine Frage: Ist es eigentlich richtig, wenn die Polizei mir nach dem Alkotest (1,18) den Führerschein abnimmt und auch einbehält. Nach dem Alkotest musste ich zur Blutuntersuchung, dieses Ergebnis liegt noch nicht vor, man sagte mir, das dauere 4-6 Wochen. Und so lange dürfen die meinen Führerschein einbehalten?
    Danke!
    Dinara

    • bussgeld-info.de 24. November 2014, 10:48

      Hallo Dinara,

      es ist zulässig, dass die Polizei den Führerschein in diesem Fall sofort einzieht. Es ist zudem sehr wahrscheinlich, dass Sie diesen nicht zurückbekommen, bevor Sie nicht eine MPU bestanden haben, da eine Trunkenheitsfahrt mit 1,8 Promille bereits eine Straftat darstellt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Dinara 24. November 2014, 13:50

        Danke für die Info, Wert war 1,18, nicht 1,8! Ist keine Entschuldigung, weil es immer eine selbstverschuldetet saublöde Sache ist. Aber mit 1,18 als „Ersttäter“ muss man nicht zur MPU, oder? Kann es wirklich sein dass der FS 10 Monate weg ist? Ich bin im ambulanten Bereich tätig und das wäre das AUS meines Jobs! Herrje, ich bereue das so sehr und bin geläutert für die Ewigkeit!
        Danke nochmal
        Dinara

  • Dennis 19. November 2014, 21:35

    Guten Abend,
    Ich habe einen kleinen Unfall unter 1,65 Promillen nach BAK-Berechnung gebaut, es wurde niemand verletzt. Ich bin 18, also noch in der Probezeit. Wann bekomme ich mein Führerschein spätestens wieder?
    Danke

    • bussgeld-info.de 24. November 2014, 11:26

      Hallo Dennis,

      es könnte sein, dass Sie zunächst eine MPU bestehen müssen, bevor Sie Ihren Führerschein wieder erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird auf jeden Fall die Probezeit verlängert und der Besuch eines Aufbauseminars verpflichtend, da ein Alkoholverstoß ein A-Delikt ist und für Fahranfänger somit besonders sanktioniert ist. In der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tom 17. November 2014, 12:19

    Hallo Zusammen,

    in mit 0,54 mit dem Tester kontrolliert worden (keine Blutabnahme). Ist aber jetzt das vierte mal seit 2001.
    Habe auch schon eine MPU gemacht.

    Ist mein Füherschein jetzt für immer weg?

    Gruß
    Tom

    • bussgeld-info.de 17. November 2014, 13:00

      Hallo Tom,

      wenn Sie Ihre MPU bestanden haben, haben alte Vorfälle aufgrund Alkoholfahrten kein Gewicht mehr.
      Wurden Sie nach Ihrer MPU nur dieses eine Mal mit 0,54 Promille erwischt?
      Dann ist Ihr Führerschein nicht für immer weg; es fallen die Sanktionen aus der obigen Tabelle an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Stefan 18. November 2014, 0:44

      Hoffentlich. Wer das 4. Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wird sollte eine besonders harte Strafe bekommen. Lernt Ihr eigentlich nichts?

  • oLAF 16. November 2014, 10:13

    Hallo Leute
    Ich war gestern etwas trinken und wollte mich von einem Freund nach Hause fahren lassen.
    Die Polizei hat uns angehalten und da habe ich erfahren das er, mein Freund, keinen Führerschein hat und reichlich Alkohol genossen hatte.
    Kann mir jetzt als Fahrzeugbesitzer etwas passieren ??

    Gruß Olaf

    • bussgeld-info.de 17. November 2014, 12:15

      Hallo Olaf,

      sofern Sie etwas vom Alkoholkonsum Ihres Freundes wussten und die Fahrt nicht verhindert hatten, dann stellt dies ein Vergehen dar, das strafrechtlich verfolgt werden kann. Falls Sie den Alkoholkonsum Ihres Freundes nicht bemerkten, dann haben Sie jedoch kein Vergehen begangen. Ihr Fall muss jedoch individuell geprüft werden. Sie erhalten dann verlässliche Informationen von den Behörden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • chris 13. November 2014, 12:39

    Was passiert wenn ich unter 21 bin aus der probezeit draußen und unter 0,5 promille hab ?

    • bussgeld-info.de 17. November 2014, 12:41

      Hallo Chris,

      für junge Fahrer gelten besondere Regeln; da Sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie hier mit besonders harten Strafen rechnen. Ein Bußgeld von 250 Euro fällt an, zudem bekommen Sie 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Max 10. November 2016, 23:39

        Die Probezeit wird also nicht wieder aufgenommen, wenn man unter 21, außerhalb der Probezeit erwischt wird?

        • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:59

          Hallo Max,

          nein, wird sie nicht. Sobald diese abgeschlossen ist, bleibt sie es auch. Jedoch greift unter 21 noch ein besonders hohes Strafmaß bei solchen Verstößen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leon 12. November 2014, 16:47

    Halllo,
    ich wurde letze Woche mit 0,7 Promille angehalten und erwischt.
    Laut dem Beamten 500 EUR in 1 Monat Fahrverbot. (bei 1maliger Entscheidung)

    Allerding bin ich vor 11/12 Jahre bereits mit 1,8 Promille erwischt wurden, und das damals OHNE Führerschein.
    Folge: MPU etc wurde geleistet.

    Frage: ist das was vor 12 Jahren passiert ist für die Fahrt mit 0,7 Promille relevant?
    Welche STrafe kommt auf mich zu?

    Danke für Ihre Antwort.

    • bussgeld-info.de 17. November 2014, 12:53

      Hallo Leon,

      wenn Sie damals bereits eine MPU bestanden haben, hat die damalige Trunkenheitsfahrt auf die aktuellen Umstände keinen Einfluß.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lueddi 11. November 2014, 13:39

    Guten Tag,

    welcher festgestellter Promillewert ist denn relevant, bei der
    Festlegung des Strafmaßes? Der bei der Kontrolle festgestellte Alkohol in der Atemluft (Alko-Tester) oder der später auf dem Revier vom Arzt festgestellte Alkoholwert bei der Blutentnahme??

    Vielen Dank für die Bearbeitung
    Mit freundlichen Grüßen
    Chris L

    • bussgeld-info.de 11. November 2014, 16:12

      Hallo,

      sofern eine Straftat vorliegt, ist der Blutalkohol-Wert relevant, da nur aufgrund diesem eine gerichtliche Verurteilung vorgenommen werden kann. Dies betrifft üblicherweise Fahrten ab 1,6 Promille. Um lediglich einen Bußgeldbescheid ausstellen zu können – wenn also eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt – genügt auch der Atemluft-Test.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Victor 9. November 2014, 2:54

    Hallo ich bin 23 Jahren alt noch in der probezeit und hätte ich unfall ohne verletzung mit 1,4 promille in 30 /09/2014 , meiner Führerschein ist bis heute shon weg, was für straffe kann ich bekommen.Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:24

      Hallo Victor,

      eine Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille ist bereits eine Straftat. Das Strafmaß wird durch das Gericht festgelegt. Leider können Sie auch damit rechnen, dass Sie erst eine MPU absolvieren müssen, bevor Sie Ihren Führerschein wieder erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Anton 10. November 2014, 18:39

        Liebes Bußgeld-Info Team,
        bitte nicht falsch verstehen, aber das Wort „Leider“ finde ich in diesem Falle völlig unangebracht.

        Mit freundlichen Grüßen

        • bussgeld-info.de 11. November 2014, 12:17

          Hallo Anton,

          danke für Ihren Hinweis. Ihre Intention verstehen wir. Ein paar Worte möchten wir hierzu anmerken:
          An dieser Stelle wollen wir nicht das Verhalten von einzelnen Fragestellern kritisieren, sondern Ihnen lediglich aufzeigen, welche Optionen es gibt und was auf sie zukommt. Die Bewertung der einzelnen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten obliegt nicht uns – hierfür sind Behörden und Gerichte verantwortlich. Da ein Führerscheinentzug ein unglückliches Ereignis für den Einzelnen ist, haben wir hier das Wort „leider“ gewählt. Damit wollten wir keine Aussage zur Angemessenheit dieser Strafmaßnahme fällen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tomek 8. November 2014, 18:27

    Hallo,

    Und zwar wurde ich gestern Abend von der Polizei kontrolliert und hatte 1.4 Promile. Die haben mich dann sofort mit genommen und haben dann bei mir auch Blut genommen und mein Führerschein musste ich dann bei dennen lassen. Die Frage ist jetzt wann bekomme ich mein Führerschein zurück und was ertwartet mich? Danke im Voraus :-)

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:27

      Hallo,

      diese Trunkenheitsfahrt gilt nicht mehr als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern bereits als Straftat. Über Ihre Sanktionen entscheidet eine gerichtliche Verhandlung. Es ist möglich, dass Sie Ihren Führerschein erst nach einer MPU wieder erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Tanju 17. November 2016, 18:16

        Hallo,
        Ist mpu nicht erst nach 1,6 Promille nötig?

        • bussgeld-info.de 21. November 2016, 12:12

          Hallo Tanju,

          die 1,6 Promille-Grenze gilt, wenn Sie mit Alkohol auf dem Fahrrad unterwegs sind. Autofahrer begehen ab 1,1 Promille eine Straftat, für die eine MPU angeordnet werden kann.

          Ihr Bussgeld-Info Team

    • Siegfried 28. Januar 2017, 20:56

      Hallo,
      Hab mal eine Frage und zwar wird bei einem Promille wert von 0.28 wenn man von der Polizei angehalen wurde aber ohne Auffälligkeiten das überhaupt an die Behörde übermittelt?
      Oder wie läufts das?

      Mfg Siegfried

      • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:53

        Hallo Sigfried,

        ist der Fahrer in einem solchen Fall unauffällig gefahren, dürfte es eigentlich zu keiner Weitergabe von Informationen kommen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Benjamin 20. Februar 2017, 14:49

      Wie ist dein Fall geendet ? Bei mir ist das auch so der Fall Danke im Voraus für Antwort

  • schorschi 4. November 2014, 23:38

    hallo leute. was ist eigentlich wenn ich mein busgeld von 500 eu nicht zahlen kann ??? danke für die antwort

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:47

      Hallo,

      Sie können eine Ratenzahlung des Bußgelds vereinbaren. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Tayfun 5. November 2015, 2:37

        Hallo zuerst.
        Im März 2015 wurde ich von der Polizei angehalten wegen einem leichten Schwenker. Daraufhin haben die mich pusten lassen Ergebnis 0,9 vor Ort. Ich musste mit aufs Revier da noch mal pusten in ein Ungewöhnlich großes Gerät was geeicht war Ergebnis 0,44. zu dem allem kommt noch das ich in der verlängerten Probezeit war es aber nicht mehr bin und mein Führerschein habe ich immer noch weil ich mit einem Anwalt Einspruch eingelegt habe. Ein Brief von der Bußgeldstelle hatte ich schon bekommen Strafe 600€ 1 Monat Fahrverbot. Meine Frage an Sie
        Könnten noch weiter folgen auf mich zu kommen wie zB Führerschein Entzug oda MPU

        • bussgeld-info.de 9. November 2015, 15:33

          Hallo Tayfun.

          dies hängt vom individuellen Einzelfall ab und davon, wie die Behörde sich entscheidet. Eine MPU droht in der Regel in jedem Fall ab 1,6 Promille. Davor ist sie optional. In der Probezeit droht bei Alkohol am Steuer die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger. Auch ein Fahrverbot ist immer optional.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Sabina 3. Oktober 2016, 16:39

            Ich wurde in der Probezeit mit 0.26 Promille erwischt, ich wurde angehalten weil mein rechtes Rücklicht nicht ging. Auf dem Revier kam der Wert 0,26. Mir wurde gesagt, dass es um 30 Minuten hoch gerechnet wird, da es eine halbe Stunde her ist das ich angehalten wurde, was kommt auf mich zu ?

          • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 9:49

            Hallo Sabina,

            ein Verstoß gegen die 0 Promillegrenze in der Probezeit wird als A-Verstoß gewertet. Neben dem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg, hat dies eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars zur Folge.

            Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rico Del Brio 31. Oktober 2014, 16:04

    Hallo ich bin 21 Jahre noch in der Probezeit und wurde gestern von der Polizei angehalten und es wurde 1.2 Promille festgestellt was kann alles auf mich zu kommen ?

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 11:03

      Hallo,

      Fahrten mit über 1,1 Promille sind Straftaten, womit eine Verurteilung vor Gericht nicht ausgeschlossen werden kann!

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • leyla 29. Oktober 2014, 3:07

    Hallo
    Meiner freund ist mit 1,6 gefahren und unfall gemacht.Er war vor 17 jahren 1 jahr lang seiner führerschein verliert wegen alkohol.Was für straffe kann er bekommen.
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 11:14

      Hallo,

      Fahrten ab 1,1 Promille sind Straftaten, die dementsprechend mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen vor Gericht verurteilt werden. Das Strafmaß ist hierbei individuell.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • francis 26. Oktober 2014, 13:56

    Hallo ich bin 29 jahr alt und bin in der probezeit,bin von der polizei heute kontroliert worden wegen alkohol am steuer 0,28 promile.was für strafe kann ich bekommen .
    mfg francis

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2014, 10:44

      Hallo Francis,

      in der Probezeit gilt striktes Alkoholverbot. Deswegen wird nun wohl ein Aufbaumseminar angeordnet, zudem wird Ihre Probezeit verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Götze 16. Oktober 2014, 14:25

    Ein freund von mir ist mit 1,11 gefahren und war einfach kontrolliert hat nichts beschädigt und hat den Blutabnahme freiwillig gemacht. Er ist 22 Jahre alt, hat keine Probezeit, Führerschein hat er ungefähr 4 Jahren schon. Können Sie bitte sagen was scheint ihm?
    Vielen Dank im voraus

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 13:50

      Hallo Götze,

      ab 1,1 Promille ist eine Trunkenheitsfahrt nicht nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, die mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen belegt ist. Diese können auf Ihren Freund zukommen. Auch der Verlust des Führerscheins kann nicht ausgeschlossen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter B. 23. September 2014, 13:58

    Nach meiner Meinung ist es eigentlich nicht möglich ein Radfahrer für einen unter Alkohol verursachten Unfall zu bestrafen, wenn man ihm gleichzeitig gestattet mit bis zu 1,6 Promille aufs Rad zu steigen. Denn in dem hohen Promillebereich können viele Menschen ihr handeln nur noch sehr bedingt einschätzen.

    • Sven 11. Mai 2016, 0:52

      Ich habe 20.30 ein mixery 0.33 getrunken is da der Alkohol schon wieder draußen

      • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:17

        Hallo Sven,
        der Abbau von Alkohol hängt von mehreren Faktoren ab, eine allgemeine Aussage ist dazu nicht möglich.

        Ihr Bussgeld-Info Team

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