Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 981 comments… Kommentar einfügen }
  • Mario 9. August 2015, 15:46

    Hallo, meine Freundin hatte mit dem Fahrrad einen Unfall bzw. sie ist gestürzt. Sie wurde erheblich verletzt ins Krankenhaus eingeliefert. Laut Blutabnahme hatte sie 1,7 Promille. Ist ihr erstes vergehen mit Alkohol im Straßenverkehr.
    Welche Strafen werden auf sie zukommen und muss man den Führerschein abgeben obwohl man MPU macht?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 9:24

      Hallo Mario,

      fährt eine Person mit dem Fahrrad mit über 1,6 Promille, dann drohen 3 Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe und die Anordnung, eine MPU zu machen. Wenn die MPU nicht bestanden wird, dann kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden und sogar ein unbefristetes Rad-Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julian 6. August 2015, 23:22

    Hallo habe mit 1,83 Promille eine Unfallflucht begangen.
    Welche Strafe droht mir?
    19 Jahre alt, keine Probezeit mehr.

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 11:17

      Hallo Julian,

      eine Unfallflucht wird hart geahndet. Diese wird nach dem Strafgesetzbuch (§ 142) geregelt. Es zieht eine Geldstrafe nach sich, die sich nach der Schadenhöhe richtet. Zudem gibt es drei Punkte in Flensburg und diese wiederrum ziehen ein Fahrverbot von mindestens sechs Monaten nach sich bis hin zu einem Fahrerlaubnisentzug. Weiterhin folgt der Verlust des Haftpflicht-Versicherungsschutzes. Je nach Schwere des Unfalls und des Schadens kann auch eine Freiheitsstrafe drohen. Da der Unfall durch den Einfluss von Alkohol zustande kam, kann die Strafe noch höher ausfallen. Bei einem Blutalkoholgehalt von über 1,09 Promille gibt es eine Geldstrafe, den Entzug des Führerscheins, 3 Punkte in Flensburg und es droht ebenfalls eine Freiheitsstrafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 6. August 2015, 9:07

    Hallo!

    Ich habe meinen Führerschein mit 18 bekommen und bin jetzt 20, 21 werde ich in drei Monaten. Wenn ich Auto fahre und vom Vortag noch 0,1-0,3 Promille im Blut habe – also Restalkohol, den ich ja nicht selber nachmessen kann – aber korrekt und ohne jegliche Behinderung des Verkehrs, was droht mir dann im Fall einer Kontrolle? Darf ohne Verdacht auf Alkoholkonsum überhaupt getestet werden? Und muss ich dem Test zustimmen? Bei Focus Online habe ich vor einigen Monaten mal gelesen dass einige Anwälte raten in so einem Fall den Führerschein gar nicht rauszugeben also zu sagen man hätte ihn zu Hause vergessen, weil es dann ewig dauert bis der nachgereicht wird und man so praktisch einem Führerscheinentzug entgeht. Wie sehen Sie das?
    Mfg,
    Anna S.

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 14:52

      Hallo Anna,

      bei Fahranfängern und Personen bis 21 Jahren gilt die 0-Promille-Grenze, ansonsten droht ein Bußgeld von 250 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß, bei dem Probezeitmaßnahmen drohen. Die Polizei darf allerding nur einen Alkoholtest machen, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Eine Blutabnahme ist zudem nur mit einem richterlichen Beschluss erlaubt.
      Wenn ein Fahranfänger den Führerschein auf Verlangen nicht vorzeigt, so begeht er einen B-Verstoß und muss 10 Euro zahlen. Zwei B-Verstöße ziehen Probezeitmaßnahmen nach sich: Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • heiko 4. August 2015, 9:33

    Hallo bußgeldteam,
    Was kann man mit einem Promillewert von 1,31 und einem THC gehalt 4,1 ng/ml mit 21 Jahren in der Probezeit erwarten..
    Heiko

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 12:26

      Hallo Heiko,

      Alkohol- und Drogendelikte werden in der Probezeit hart bestraft. Hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß, der mit der Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger sanktioniert wird. Hinzu kommen natürlich die regulären Strafen, das sind 500 Euro für das erste Mal Überschreiten der 0,5 Promille-Grenze plus 3 Punkte in Flensburg bei über 1,09 Promille sowie die Möglichkeit der Entziehung des Führerscheins eine Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe. Ähnliches gilt für die Fahrt unter Drogeneinfluss. Die Ahndung kann dementsprechend höher ausfallen, weil hier zwei Delikte gleichzeitig begangen wurden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 26. Juli 2015, 3:11

    Hallo war erwischt von Polizei mit 1 6 promille aber ich habe ein franzosische Fuhrerschein. Was kann passieren fur mich. Wohne an der grenze.

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 16:46

      Hallo Tobias,

      ab einem Promillewert von 1,1 fällt ein Fahrer schon unter das Strafrecht. Eine solche Tat wird nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die deutschen Behörden können den französischen Führerschein entziehen. Bei 1,6 Promille droht in der Regel ein Fahrverbot von mindestens sechs Monaten. Dazu droht eine Geldstrafe und unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe.

      Es wäre ratsam, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Matten 24. Juli 2015, 21:20

    Hallo,
    ich habe vor 9 Jahren einen Unfall mit 1,18Promille gehabt. 14 Monate Fahrverbot + Aufbauseminar.
    Vor ca. 5 Jahren einen Verfolgungsjagd OHNE Sach-/Personenschaden mit 1,81 Promille.
    18 Monate Fahrverbot und MPU. Die habe ich im April 2010 beim 1. mal bestanden.
    Nun wurde ich angehalten und hatte noch Rest-THC im Blut/Urin.
    Die Ärztin (welche auch Blut abnimmt auf der Wache) hat mich nicht für fahruntüchtig erklärt.
    Den Füherschein habe ich gleich wiederbekommen und ein Verbot 24h ein Kfz zu führen.
    Blutwerte liegen noch nicht vor.

    Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen? Sind die Alkoholdelikte relevant?
    Danke

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 16:01

      Hallo Matten,

      unter Umständen könnten die vorherigen Alkoholdelikte eine Rolle spielen; dies liegt im Ermessen der Behörde. Wird ein Fahrer mit Drogen am Steuer erwischt, so hat er mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen und muss in der Regel an einer MPU teilnehmen. Daneben drohen wenigstens 500 Euro Bußgeld sowie 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Das 24h-Verbot hängt mit dem Drogen-Abbau im Körper zu tun.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sille 20. Juli 2015, 20:38

    Hallo ,

    mein bester Kumpel 28 seit 2Monaten im Besitz des Führerschein, hat seine Promille deutlich unterschätzt!!!Restalkohol und ab ins Auto frühstücken!Unfall mit 2weiteren Parkenden Autos!Alcotest ergab 0,68promille!Was kann bei der Blutuntersuchung anders sein?
    Welches Strafmaas kommt auf ihn zu!

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 9:37

      Hallo Sille,

      ein Alkoholmessgerät zur Ermittlung des Atemalkohol ist in der Regel ungenau. Aus diesem Grund führen die Beamten noch eine Blutalkoholkontrolle durch, um den tatsächlichen Alkoholgehalt feststellen zu können. Vor Gericht ist allein ein Atemalkoholtest nicht zulässig, nur ein Alkoholtest durch Blutentnahme hat vor dem Gericht bestand.

      Ein Fahrer in der Probezeit muss die 0-Promille-Grenze einhalten. Verstößt er dagegen, dann muss er an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. Dazu muss er bei über 0,5 Promille in der Regel mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paula 20. Juli 2015, 19:06

    Hallo!

    Bin im Dezember 2014 mit Alkohol am Steuer angehalten worden, laut Blutentnahme ein Promillewert von 1,2 .
    Ich bin Ersttäterin und war keine Gefährdung für den Straßenverkehr, ich weiß dass man dies nicht damit entschuldigen kann.
    Seitdem fahre ich kein Auto mehr, jetzt in August habe ich meine Verhandlung.
    Würde gerne wissen was mich im allerschlimmsten Fall erwarten würde :-(

    Also ich bereue meine Tat wirklich zu triffst und habe seitdem auch keinen Alkohol mehr getrunken.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 9:10

      Hallo Paula,

      beim Fahren unter Alkoholeinfluss wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet, ab einem Promillewert von 1,6 gilt diese Tat sogar als Straftat laut dem Strafgesetzbuch. Neben den 3 Punkten in Flensburg kann einen Fahrer, der mit einem Alkoholblutgehalt über 1,1 Promille unterwegs war, die Entziehung des Führerscheins (mindestens 6 Monate) sowie eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Die Höhe des Strafmaßes liegt im Ermessen des Gerichts.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tyler 17. Juli 2015, 8:27

    Hallo Bußgeld Team
    und zwar wurde mein Bekannter mit 0,9promille angehalten er hat 1 monate fahrverbot bekommen wie lange steht das in seiner polizeilichen akte?
    und wann wird es gelöscht?

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 10:23

      Hallo Tyler,

      normalerweise werden nur Straftaten ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Bei einer Alkoholfahrt ist das in der Regel ab einer Promillegrenze von 1,1 der Fall. Ins Führungszeignis kommen zudem nur Straftaten, die mit über 90 Tagessätzen geahndet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cano 13. Juli 2015, 18:09

    Hallo ich wurde vor drei jahren mit 1,35 promile angehalten 9 monate war mein führerschein weg und 1800€ strafe jetzt wurde ich vor zwei tagen wieder angehalten worden und habe 0,68 gepustet blutwerte liegen noch nicht vor was kann nun auf mich zu kommen ? Wie kann es dazu führen das man eine freiheitsstrafe bekommt ?

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 23:58

      Hallo Cano,

      eine Alkoholfahrt gilt ab einer Promillegrenze von 1,1 als Straftat. Bei einem wiederholten Vergehen des Delikts „Alkohol am Steuer“ verdoppelt sich in der Regel das Strafmaß. Zudem kann es zu einer Führerscheinsperre sowie zu einer Bewährungsstrafe kommen. Mit einer Freiheitsstrafe müssen Sie zum Beispiel rechnen, wenn Sie bei der Alkoholfahrt einen Unfall verursacht haben. Die Bestrafung liegt stets im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ben 7. Juli 2015, 13:12

    Hallo,

    ich habe nun schon 2 erfolgreiche MPUs absolviert. Einmal THC ohne fahren und einmal THC am Steuer, beide male hohe Konzentration und Suchtverhalten.

    Die zweite MPU war 2012 und seitdem kein Konsum mehr oder sonstige Auffälligkeiten.

    Nun wurde ich gestern mit 0,66 Promille angehalten. ( Niemals zuvor mit Alkohol Führerscheinprobleme gehabt „nur“ THC )

    Was erwartet mich nun ?

    Gelte ich als Wiederholungstäter da wieder berauschende Mittel im Spiel waren ?

    Könnte es sein das ich wieder eine MPU machen muss wegen Alkohol diesmal ?

    Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:14

      Hallo Ben,

      ja, es könnte sein, dass Sie eine erneute MPU machen. In jedem Fall gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen dann die Sanktionen für den 3. Drogenverstoß in Kauf nehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lana 7. Juli 2015, 11:46

    Hallo zusammen, ich wurde vor 2 Wochen betrunken am Steuer erwischt, ich hatte 2,2 Promille.
    Als erstes haben wir einen Anwalt eingeschaltet und warten nun auf einen Brief.
    Da ich Auslaender bin und in Deutschland nicht wohne und mein Fuehrerschein auch Auslaendisch ist wuerde ich gerne fragen was in dem Fall fuer Strafen auf mich zukommen koennten.
    LG. Lana

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:14

      Hallo Lana,

      es liegt eine Straftat vor. Über die Höhe der Strafe berät das Gericht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lissy 6. Juli 2015, 14:40

    Hallo,
    ein Bekannter von mir wurde vor einer Woche von der Polizei kontrolliert. Es war eine allgemeine Verkehrskontrolle und die Beamtin roch bei ihm Alkohol. Er musste erst pusten und es kam ein Wert von 1, 47 raus. Dann wurde er mit ins Krankenhaus genommen zur Blutabnahme.
    Folgende Vorgeschichte ist noch zu erwähnen. Vor ca. 2 Jahren wurde er schon einmal erwischt und hatte dabei auch einen Unfall gebaut, bei dem niemand geschädigt wurde und kein anderes Fahrzeug beeinträchtigt wurde. Damals wurde seine Probezeit auf 4 Jahre verlängert und er musste an einem 6wöchigen Seminar teilnehmen.
    Was erwartet ihn jetzt?

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:23

      Hallo Lissy,

      eine Alkoholfahrt ist ab 1,1 Promille eine Straftat, was bedeutet, dass das Vergehen vor Gericht verfolgt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Themis 5. Juli 2015, 16:50

    Hallo ich bin 29 jahr,bin von der polizei heute kontroliert worden wegen alkohol am steuer 0,25 promile.was für strafe kann ich bekommen ?

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:24

      Hallo Themis,

      bis zu einer Promillegrenze von 0,5 Promille gibt es normalerweise keine Strafe, solange Sie nicht durch eine auffällige Fahrweise den Verkehr gefährdet haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael 28. Juni 2015, 22:45

    Hallo liebes Bußgeldinfo-Team,
    ich habe leider unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht, zu Schaden kam niemand außer mein Auto (bin gegen einen Baum gefahren) dies geschah gegen 5 Uhr morgens und gegen 8 Uhr mußte ich ein Atemalkoholtest machen der war bei 0,31 Promille ca. 1 Std. später kam der Doktor der mir dann Blut entnahm. Der Beamte hat mir gesagt, dass die die Promille hochrechnen werden, da ich um 8 Uhr „nur“ 0,31 im Atem hatte und als sich der Unfall um 5 Uhr morgens ereignete ich wohl mehr hatte. Ich bin 18 Jahre Alt und bin natürlich noch in der Probezeit, ich habe am Fahren mit Begleitung unter 18 teilgenommen.

    Meine Fragen lauten:
    1. Können die Beamten einfach so die Promillewerte hochrechnen, nach meinen ungefähren Angaben Unfallzeit: ca 5 Uhr?
    2. Außer ein Bußgeld und Aufbauseminar was kommt noch auf mich zu? MPU? Fahrverbot wie lange ca.?
    3. Ich wurde 1 Woche zuvor mit 24km/h innerorts geblitzt. Wirkt sich das negativ auf die ganze Sache aus?
    Bitte um Antwort. Mit freundlichen Grüßen Eurer Michael

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:31

      Hallo Michael,

      wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall begeht, der hat eine Straftat begangen und muss sich dafür vor Gericht verantworten. Dort wird man über die entsprechenden Sanktionen verhandeln.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Matthias 24. Juni 2015, 13:22

    Hi Bußgeld-Team,

    ich habe vor 2 Wochen einen Unfall ohne Personenschaden unter Alkoholeinfluss verursacht (1,25 Promille). Vor 8/9 Jahren habe ich leider so eine bescheuerte Aktion schon einmal verantworten müssen: 1,35 mit 10 monatigem Führerscheinentzug ohne MPU. Ist diese Tat für den Richter noch relevant, oder wird das irgendwann aus den Akten gestrichen? Was wird höchstwahrscheinlich diesmal auf mich zukommen? Und kann ich die Strafe mindern, indem ich einen regelmäßigen Abstinenznachweis liefere? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Gefängnisstrafe? Hier steht des öfteren Bußgeld oder Gefängnis. Schon das Wort macht mich fertig… Viele Fragen auf einmal. Ich danke für eure Antworten. Grüße Matthias

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:59

      Hallo Matthias,

      es kann erneut eine MPU verordnet werden. Ansonsten hängt das Urteil von Ihrem Verhalten vor Gericht ab. Lassen Sie sich von einem Anwalt professionell beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Adrian 23. Juni 2015, 11:06

    Hallo ich bin 20 und hab Ende Okt 2011 meinen Führerschein gemacht.
    wurde mit 0,25 Promille erwischt. Bin ich noch in der Probezeit? Gibt das Konsequenzen?
    Danke im Vorraus

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:08

      Hallo Adrian,

      in der Probezeit gilt ein strenges Alkoholverbot am Steuer. Es fällt ein Bußgeld von 250 Euro an und Sie erhalten 1 Punkt. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert, und Sie müssen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Henry 23. Juni 2015, 11:06

    Guten Tag ich habe mal eine Frage und zwar wurde ich am 30.05.2015 mit Alkohol am Steuer angetroffen bin noch bis Oktober 2015 in der Probezeit und es wurde auch ein Bluttes gemacht mit einem Wert von 1,34 Promille wahr auch sonst noch nicht auffellig im Straßenverkehr also wehre das meine erste Straftahrt was erwahrtet mich jetzt

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:09

      Hallo Henry,

      eine Alkoholfahrt ab 1,1 Promille im Bluttest ist eine Straftat und dementsprechend müssen Sie nun mit einer Gerichtsverhandlung rechnen. Hier entscheidet man, welche Sanktionen eingeleitet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christina 17. Juni 2015, 11:19

    Guten Tag,
    Ich wurde vor kurzem mit 0,7 in der Probezeit angehalten Die Polizei meinte es würde mich um die 500 Euro plus Gebühren kosten dazu muss ich noch ein extra abbauseminar besuchen meine Frage ich hab ich da mit einer starftat zu rechnen weil du Polizisten meinten ich habe nicht den Straßenverkehr gefährdet

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:55

      Hallo Christina,

      eine Straftat ist eine Trunkenheitsfahrt ab einem Promillewert von 1,1 Promille oder Gefährdung des Verkehrs. Da dies in Ihrem Fall nicht vorlag, müssen Sie wohl nur mit den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • C 16. Juni 2015, 23:48

    Hallo liebes Team,
    Ich bin aus der Probezeit raus aber unter 21. jetzt habe ich einen Unfall gebaut und bin an ein parkendes Auto gefahren, ich hatte 1,54 Promille. Was kann auf mich zukommen. Mein Führerschein ist vorläufig entzogen.
    Lg

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:00

      Hallo,

      diese Trunkenheitsfahrt war eine Straftat. Bei der Gerichtsverhandlung werden die Sanktionen ermittelt. Es könnte sein, dass Sie Ihren Führerschein erst nach dem Absolvieren einer MPU zurückerhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 13. Juni 2015, 12:16

    Hallo ,mein Vater hatte gestern einen kleinen Unfall, er ist gegen einem Baum gefahren. Dooferweise hatte er ein wenig Alkohol im Blut , nämlich 0.78 Promille. Er ist 50 Jahre alt und auch nicht mehr in der Probezeit. Sein Führerschein wurde ihm gleich abgenommen. Welche Straffe kommt da auf ihn zu ?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:49

      Hallo Peter,

      ein Bußgeld von 500 Euro, sowie ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte sind wohl die Folge. Möglicherweise wird die Versicherung nicht für den gesamten Schaden aufkommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • ningelnalle 11. Juni 2015, 13:11

    ich hatte 2005 führerschein auf probe,wurde erwischt mit 0,5 und musste ein aufbauseminar machen.alles gut.
    bis 2015 habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen weder unfall oder alkohol im strassenverkehr.
    nun 2015 wurde ich erwischt mit 1,77 promille und muss mpu machen alles oky soweit.
    nun liegen aber schon von ein trukenheit zur andern fast 10 jahre dazwischen? wie und was kommt mir da zu gute?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:56

      Hallo,

      die Verjährungsfrist für Alkoholvergehen beträgt meistens 15 Jahre. Das erneute Vergehen wird wohl zur Verordnung einer erneuten MPU führen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maria 11. Juni 2015, 12:17

    Hallo, ich wurde vor knapp 2,5 Monaten angehalten. BAK 0,48. Polizei unterstellt mir allerdings mehrere Auffälligkeiten. Gegen den Führerscheinentzug wurde schon vergeblich Einspruch eingelegt. In einem Monat ist Verhandlung. Ich beginne demnächst einen neuen Job im Außendienst und bin auf meinen Führerschein angewiesen. Wie stehen meine Chancen kein Fahrverbot zu bekommen. War vorher noch nicht in diesem Bereich auffällig geworden….Vielen dank…

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:57

      Hallo Maria,

      dies hängt von Ihrem Auftreten vor Gericht und von Ihrer individuellen Situation ab. Deswegen können wir an dieser Stelle leider keine Erfolgsprognosen abgeben. Ihr Anwalt sollte Sie hier beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • dimitrios p. 10. Juni 2015, 17:35

    Hallo liebe freunde hab ne frage hoffe jemand könntemir weiterhelfen.Bin gefahren mit1,2 pro mile undmeinfüreschein fur 8 monaten weg was kommt an mirzu???

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:03

      Hallo Dimitrios,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 1,2 Promille gilt als Straftat, dementsprechend wird die Tat vor Gericht verhandelt und dort entscheidet man über die anfallenden Konsequenzen.

  • Mina 9. Juni 2015, 21:39

    Habe beim ausparken einen Verteilerkasten angefahren. Ich selbst haben die Polizei gerufen. Beim Eintreffen der Polizisten sollte ich pusten was einen Wert von 0,9 ergab (parkte in der Nähe einer Kneipe) auf der Wache wurde mir dann blut abgenommen.
    Fahren seit 30 Jahre ohne Blitzer, Knöllchen oder Alkohol am Steuer, Auto!
    Was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:09

      Hallo,

      Sie haben den ersten Alkoholverstoß begangen, der zu einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot führen kann, sofern er nicht als Straftat gewertet wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alex 1. Juni 2015, 18:16

    Hallo, ich wurde mit 2,34 Promille erwischt während der Probezeit damals war ich noch 22 Jahre alt, was kommt auf mich zu Bußgeld von 2286 Euro hab ich bereits bezahlt.

    MfG

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:43

      Hallo Alex,

      hier liegt eine Straftat vor, deren Konsequenzen vor Gericht ermittelt werden.
      Ein Entzug der Fahrerlaubnis mit Verordnung einer MPU könnte die Folge sein, die Sie zusätzlich zur Geldstrafe erwartet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Karsten 31. Mai 2015, 13:32

    Hallo,
    ich wurde gestern mit 1,7 Promille Atemalkohol angehalten. Wie lange dauert es denn ungefähr bis ich das Ergebnis vom Bluttest bekomme? Und mit was für einer Strafe kann ich rechnen? Bin 24, Ersttäter, aus der Probezeit raus und Student.

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 9:51

      Hallo Karsten,

      das Ergebnis des Bluttests sollte nur wenige Stunden auf sich warten lassen.
      Haben Sie die Grenze von 1,1 Promille im Bluttest überschritten, müssen Sie mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen. Ansonsten bleibt es bei den Sanktionen, die Sie der Bußgeldtabelle entnehmen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael 30. Mai 2015, 13:50

    Mein Vater hat einen Polizeiwagen leicht beschädigt! Bei der anschließenden Befragung stellte sich raus, daß er 0,61 Promille hat!
    Leider haben die polizisten ihm den Führerschein 3 Tage danch zurückgegeben!
    Die Bilanz seit Anfang 2014 :
    4x Auto verloren, ich musste es dann suchen! MegaGeocaching!
    3x unerklärliche Unfallschäden!
    Das schlimme ist, dass er metablocker und Tabletten gegen die Vergesslichkeit
    Unsichere Fahrweise! Er st trotz 0,0 Promille sehr oft auf zwei Fahrspuren gefahren
    1x Rotlichtverstoss mit zeugen aber nicht angezeigt
    Xx mal fahren unter Alkohol einfluss! Min. 2 große Gläser Weisswein!

    Das schlimme ist, dass er metablocker und Tabletten gegen die Vergesslichkeit!

  • Didi 20. Mai 2015, 16:11

    Hallo, ich wurde mit 2,09 Promille kontrolliert. was erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:53

      Hallo Didi,

      eine Alkoholfahrt ab 1,1 Promille zählt als Straftat. Ab dann fallen nicht mehr die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog an, sondern das Vergehen wird vor Gericht gebracht und dort verhandelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Renate 18. Mai 2015, 17:27

    Hallo liebes Team

    wurde zu Hause von der Polizei aufgesucht…..Verdacht auf Trunkenheit m Steuer…sollte „blasen“ was ich verweigert habe….dann hiess es ..ab zur Blutentnahme…was ich ablehnte…da ich ja zugab zuhause getrunken zu haben….aber bevor ich mich umschaute wurde verstärkung angefordert…und ich in Handschellen ins Krankenhaus zur Blutentnahme gebracht….da wurde mir dann dass ich in zwei Wochen wieder von ihnenn hören würde….und dass Sie meinen Führerschein einbehalten..

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