Promillegrenze: Auf dem Motorrad ebenfalls zu beachten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Für Verstöße gegen die Promillegrenze auf dem Motorrad werden Fahrer ebenso zur Verantwortung gezogen wie Autofahrer. Welche Bußgelder laut Bußgeldkatalog drohen können, zeigt die nachfolgende Tabelle:

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahr­verbotFVerbotLohnt sich ein Einspruch?
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Mischkon­sum (erstes Mal)500 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Misch­konsum (zweites Mal)1.000 €23 Monate*3 M*Hier prüfen **
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Mischkon­sum (drittes Mal)1.500 €23 Monate*3 M*Hier prüfen **
Gefähr­dung des Straßen­verkehrs durch Misch­konsum3Fahr­erlaub­nisent­zug, Geld­strafe oder Freiheits­strafe*Hier prüfen **
*zusätzlich Anordnung einer MPU möglich


Welche Alkoholgrenze gilt fürs Motorrad?

Promillegrenze: Auf dem Motorrad gilt das Gleiche wie im Auto.
Promillegrenze: Auf dem Motorrad gilt das Gleiche wie im Auto.

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Motorradfahrer bilden hier keine Ausnahme. Allerdings kann es für bestimmte Gruppen verschiedene Regelungen geben.

So gilt beispielsweise für unter 21-Jährige und Fahranfänger eine andere Promillegrenze als für ältere Fahrer außerhalb der Probezeit. Und auch bei Radlern werden in Bezug auf Sanktionen andere Werte zu Grunde gelegt. Da liegt es nahe, dass einige sich fragen, ob dies auch bei Motorradfahrern der Fall ist.

Dies kann jedoch eindeutig verneint werden. Auf dem Motorrad gilt die Promillegrenze, die auch alle anderen Kraftfahrer zu beachten haben. Das heißt, für Fahranfänger und Fahrer unter 21 besteht mit der Null-Promillegrenze ein absolutes Alkoholverbot. Für alle anderen Fahrer ist der Wert 0,5 von Bedeutung.

Promillegrenze auf dem Motorrad: Was gilt für Beifahrer?

Bei- oder Mitfahrer auf einem Motorrad müssen keine Alkoholgrenze beachten. Beim Motorrad muss der Fahrer jedoch darauf achten, dass Mitfahrer keine Gefahr für sich und andere darstellen. Der Fahrzeugführer ist für die Personen, die er mitnimmt, verantwortlich und so auch für durch diese verursachte Schäden. Dies gilt bei einen Auto wie auch bei einem Motorrad.

Können sich Betrunkene nicht mehr selbstständig festhalten oder besteht die Gefahr, dass sie durch ihre Verhalten, das Fahrzeug außer Kontrolle bringen, sollten Fahrer sie nicht mehr mitfahren lassen. Nimmt ein Fahrer Betrunkene mit und wird dadurch ein Unfall verursacht, kann das bei der Schadensregulierung zu Problemen führen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich weigern, die Regulierung zu übernehmen, wenn ein Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Die Mitnahme Betrunkener kann eine solche Fahrlässigkeit darstellen.

Auch auf dem Motorrad: Missachtung der Promillegrenze hat Folgen

Ist der Motorradfahrer selbst alkoholisiert, muss er verständlicherweise mit Konsequenzen rechnen. Wird ein Fahrer mit Werten zwischen 0,5 und 1,09 Promille erwischt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die laut Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert wird. Ein Unfall oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs führen schon ab 0,3 Promille zu härteren Sanktionen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Doch welche Sanktionen drohen bei einer Missachtung der Promillegrenzen auf dem Motorrad genau? Das hängt, wie zuvor beschrieben, davon ab, ob der Fahrer sich in der Probezeit befindet, unter 21 Jahre alt ist oder keines von beiden.

Bei einem Verstoß gegen die Alkoholgrenze auf dem Motorrad müssen Fahrer mit Sanktionen rechnen.
Bei einem Verstoß gegen die Alkoholgrenze auf dem Motorrad müssen Fahrer mit Sanktionen rechnen.

In der Probezeit und unter 21 kann ein Verstoß gegen die Promillegrenze auf dem Motorrad einen Fahrer 250 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg einbringen. Für Anfänger kommen noch die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzu. Bei wiederholten Verstößen steigen das Bußgeld sowie die Anzahl der Punkte. Darüber hinaus können dann auch Fahrverbote verhängt werden und sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen.

Für Fahrer außerhalb der Probezeit und über 21 drohen Bußgelder zwischen 500 und 1500 Euro wenn die Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegen. Abhängig ist die Höhe davon, ob es der erste Verstoß ist oder es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Darüber hinaus werden bei einer Alkoholfahrt Punkte und ein Fahrverbot verhängt.

Die Missachtung der Promillegrenze mit dem Motorrad wird, wie beschrieben, ab 1,1 Promille, als Straftat gewertet. In einem solchen Fall ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen. Hinzu kommen ebenfalls Punkte in Flensburg und oftmals auch eine Anordnung für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.

FAQ: Promillegrenze auf dem Motorrad

An welche Promillegrenze müssen sich Motorradfahrer halten?

Die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Sie gilt sowohl für Auto- als auch für Motorradfahrer.

Müssen sich auch Beifahrer an eine Alkoholgrenze halten?

Grundsätzlich gilt die Promillegrenze bei Fahrten mit einem Motorrad nur für den Fahrer. Nimmt dieser allerdings einen Betrunkenen mit, der ihn beispielsweise ablenkt und so einen Unfall verschuldet, kann dies zu Problemen bei der Schadensregulierung durch die Versicherung führen.

Welche Folgen kommen auf Motorradfahrer zu, die sich nicht an die Promillegrenze halten?

Motorradfahrer, die sich nicht an die vorgeschriebene Alkoholgrenze halten, müssen mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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