Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr – zum Beispiel die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit oder eine Überladung des Kfz – kann schnell passieren. Wer sich nicht an das Verkehrsrecht hält, der bekommt in der Regel innerhalb von kurzer Zeit einen Bußgeldbescheid zugestellt.
Viele Bußgeldbescheide weisen jedoch Mängel auf, da sie beispielsweise technische oder formelle Fehler aufweisen. Deshalb sollten Sie einen Bußgeldbescheid grundsätzlich prüfen. Haben Sie Einwände, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Welche Kosten kommen in diesem Fall aber auf Sie zu? Fallen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bestimmte Gebühren an? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, ist je nach Situation unterschiedlich zu bewerten. Sollten Sie jedoch ein hohes Bußgeld mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot erwarten, so kann ein Einspruch ratsam sein.
Im Bußgeldverfahren verursacht der Einspruch zunächst keine Kosten, sofern Sie keinen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Zunächst wird von der Behörde überprüft, ob Ihr Einspruch im Verfahren rechtmäßig ist. Sollte dies der Fall sein, wird das Verfahren eingestellt.
Unzulässigkeit des Einspruchs verursacht weitere Kosten
Wird jedoch von der Behörde festgestellt, dass der Einspruch nicht rechtmäßig ist, so werden die Akten an das Amtsgericht weitergeleitet. Vor Gericht können Sie entweder selbst Ihre Argumente vortragen oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Sollten Sie letztere Option wählen, so müssen Sie die Anwaltskosten selbst tragen, auch wenn das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.
Fällt das Gericht die Entscheidung, dass der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist, so müssen Sie neben den möglichen Anwaltskosten auch die Gerichtskosten bezahlen. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann also im schlimmsten Fall teuer werden.
Fazit
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Kosten nach sich ziehen. Bei einem geringen Bußgeld sollten Sie sich also gut überlegen, ob Sie einen Anwalt einschalten. Erwartet Sie jedoch ein hohes Bußgeld und Nebenstrafen, wie beispielsweise ein Fahrverbot, so kann der Einspruch lohnen.
FAQ: Kosten des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid
Nach dem Einspruch prüft die Behörde noch einmal ihre Entscheidung. Entweder sie hilft dem Einspruch ab – gibt ihm also statt – oder sie leitet die Akten an das Amtsgericht weiter, wo ein Richter über den Einspruch verhandelt und entscheidet.
Landet die Sache vor Gericht, müssen Sie die Gerichtskosten tragen. Im Falle eines gerechtfertigten, also begründeten Einspruchs entstehen Ihnen keine Kosten.
Gerade bei geringen Bußgeldern kann ein Einspruch sehr teuer werden. Die Kosten übersteigen dann nicht selten die eigentliche Geldbuße. Auch kann die Entscheidung nicht schlechter ausfallen als der Bußgeldbescheid.
Wer trägt die Kosten nach gerichtlichen Freispruch weil der Halter nicht gefahren ist aber der Fahrer durch Schweigen des Halters nicht ermittelbar ist:
a) Reisekosten des Fahrzeughalters
b) Verdienstausfall des Fahrzeughalters
c) Kosten der Bussgeldstelle
d) Gerichtskosten?
Hallo Dittmar,
sofern es sich um ein strafrechtliches Urteil handelt, sind die Kosten bei Freispruch in § 467 StPO geregelt. In der Regel enthält auch das Urteil selbst eine Kostenentscheidung. Zu Detailfragen empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, da wir keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.
Ihr Bussgeld-Info-Team
Hallo,
interessant wäre noch zu erfahren, nach welchen Regelungen sich die Gerichtskosten berechnen. Im Verhältnis zum “Streitwert” oder nach festen Gebührensätzen?
Danke.
Viele Grüße
M.
Hallo,
beim Amtsgericht entstehen Kosten in Höhe von 10 Prozent der Geldbuße. Dabei liegt der Betrag bei mindestens 50 Euro und höchstens bei 15.000 Euro.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde vor einigen Wochen mit 57km/h bei erlaubten 30km/h innerorts geblitzt (Toleranz bereits abgezogen). Das Ganze möchte ich auch gar nicht abstreiten. Ich war ortsunkundig und unaufmerksam.
Nach Recherche im Internet sollte das Ganze ca. 100€ + 1 Punkt ergeben. Kein Wiederholungstäter.
Heute habe ich den Bußgeldbescheid erhalten in dem steht:
Geldbuße 280€ + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Laut meiner Recherche ist der Paragraph der mir vorgeworfen wird falsch. Ist meiner Laienhaften Auslegung zur Folge zutreffend für Fahrzeuge > 3,5t und Gefahrgut-Transport. In dieser Tabelle stehen auch tatsächlich die geforderten Strafen drin.
Macht es Sinn selbst den Einspruch aufgrund des falschen Tatbestands aufzusetzen oder ist das vergebene Mühe und ich sollte gleich einen Anwalt damit beauftragen.
Jens
Hallo Jens,
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich wurde letztens geblitzt mit 28 zu viel. Als ich aber geblitzt wurde war ich laut Tacho und GPS nur 18 zu viel.
Da ich nicht Rechtsschutz versichert bin will ich nicht unbedingt mit verbunden Kosten die Sache angehen. Deshalb meine Frage kann ich Einspruch einlegen ihn nochmals prüfen lassen und dann den Einspruch wieder zurück nehmen um zusätzliche Kosten zu vermeiden ?
Hallo Anton,
wollen Sie gegen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht werden. Dieser kann Ihre Situation besser beurteilen und Ihre Chancen besser einschätzen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo, ich wurde im Mai von der polizei gestoppt da ich angeblich über rot gefahren bin.
Ich weiß nicht wo die Polizei aufeinmsl herkam ich bin mur ziemlich sicher das Sie nicht hinter mir waren. Nun soll ich 200 Euro Plus 2 Punkte bekommen inklusive Fahrverbot.
Das ganze liegt schon beim Anwalt.allerdings dauert es mir zulange. Da ich gerne jetzt das fahrverbot in kauf nehmen würde und ich langsam Zweifel das es etwas bringt.
Kann ich die ganze Sache beim Anwalt zurück ziehen?
Ich war im Kreis Dithmarschen angeblich mit 6 km/h zu schnell auf der Autobahn über den Kanal unterwegs, wo nur 80 km/h erlaubt sind. Nach dem Einspruch gegen den Bescheid, bekam ich sofort einen neuen Bescheid. Diesmal nicht über 10,- Euro, sondern gleich 38,50 Euro, da mein Einspruch abgelehnt wurde und ich somit die Kosten des Verfahrens zu tragen hätte. Sind solche Gebühren überhaupt zulässig?
Hallo Arno,
ja, die Gebühren sind völlig normal. Bei 10 Euro Geldbuße handelt es sich meist um ein Verwarngeld, das ein Angebot der Behörden ist, das Sie annehmen (indem Sie es bezahlen) oder ablehnen können. Durch Ihren Einspruch haben Sie dies abgelehnt und aus dem Verwarngeld wurde ein Bußgeld. Ein Bußgeldbescheid ist grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen (meist 28,50 €) verbunden. Mehr dazu können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldbescheid-gebuehren/
Ihr Bussgeld-Info Team
Danke, dann werde ich es bezahlen und habe gelernt bei Pille Palle Summen keinen Widerspruch einzulegen :-)
Hallo,
mir wird ein Abstandsverstoß vorgeworfen. Bei 120kmh weniger als 5/10 des halben Tachos. Laut Bußgeldkatalog bedeutet das 75 € und 1 Punkt. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Wenn ich nun einen Anwalt beauftrage und das Verfahren würde eingestellt. Muss ich den Anwalt dann trotzdem bezahlen?
Guten Tag,
ich habe zwei Bußgeldbescheide zum gleichen Tatvorwurf erhalten. Folgende Vorwürfe:
1.nicht zugelassenes Fahrzeug am 21.11.2019 auf einen Parkplatz vor unserem Haus
Strafe hierfür: 88,50€ und ein Punkt in Flensburg
2.nicht zugelassenes Fahrzeug am 06.12.2019 auf einen Parkplatz vor unserem Haus
Strafe hierfür: 88,50€ und ein Punkt in Flensburg
Also: zwei Strafen für die gleiche Ordnungswidrigkeit. Ist das rechtens? Lohnt sich ein Einspruch?
Dazu muss ich sagen das ich zwar eine Garage habe, diese aber zur “Tatzeit” belegt war da wir erst renoviert haben. Dazu hat mein Auto einen Motorschaden wozu ich erstmal einen Anhänger besorgen musste.
Ich bin gespannt was von euch für Antworten kommen :)
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Steve,
Sie dürfen ein nicht zugelassenes Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum parken. Wenn Sie das dennoch tun und das an zwei verschiedenen Tagen, handelt es sich auch im zwei Verstöße, die geahndet werden können. Wenn Sie mit demselben Auto zwei Mal an verschiedenen Tagen geblitzt werden, handelt es sich auch nicht um einen gemeinsamen Verstoß.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hi (sorry for English)
I was driving 61km/h in a 30km/h zone because a very aggressive Zivilpolizei car was behind me with sirens & blue light. I had to drive fast to get out of the way. I want to challenge the Bußgeld without Lawyer. Can anyone tell me what are the additional costs for me if I lose the case in court?
Thank you.
Ich fuhr 61 km / h in einer 30 km / h-Zone, weil ein sehr aggressives Zivilpolizei-Auto mit Sirenen und blauem Licht hinter mir war. Ich musste schnell fahren, um aus dem Weg zu gehen. Ich möchte das Bußgeld ohne Anwalt bekämpfen. Kann mir jemand sagen, was die zusätzlichen Kosten für mich sind, wenn ich den Fall vor Gericht verliere? Danke
Hallo,
wurde aufgehalten von der Polizei von einem Beamten wegen folgenden vergehen, mehrere Kinder unangeschnallt im Auto mitgenommen (z. B. kein Gurt + kein Kindersitz)= 70€ + 1 Punkt.
Das die Kinder nicht angeschnallt waren bestreite ich nicht, jedoch war ein Kindersitz und eine Sitzerhöhung vorhanden auf der die Kinder auch saßen.
Das müsste doch eine andere Ordnungswidrigkeit sein. Und zwar diese: mehrere Kinder unangeschnallt im Auto mitgenommen = 35 € Bußgeld.
Wenn das so richtig ist, macht es Sinn Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Schließlich würde ich sonst dann für ein Vergehen aufkommen, das ich gar nicht begangen habe.
Einen Anwalt würde ich nicht einschalten, das steht in keinem Verhältnis. Heißt im Ernstfall würden dann nur die Gerichtskosten anfallen. Das müssten 50 € sein bei einem Bußgeld von 70€, liege ich da richtig?