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Wer mit seinem Auto geblitzt oder auf anderem Wege bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt wird und daraufhin einen Bußgeldbescheid erhält, hat laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) das Recht, dagegen Einspruch einzulegen.
Wichtig ist dabei zunächst die Frist. Sie beginnt, sobald der Bußgeldbescheid zugestellt wurde (d. h. im Briefkasten liegt). Innerhalb von zwei Wochen muss der Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit bzw. den Bußgeldbescheid an die Bußgeldstelle verschickt werden, die den Bescheid ausgestellt hat.
Können Sie nur gegen den gesamten Bußgeldbescheid oder auch gegen bestimmte Sanktionen, die mit der Ordnungswidrigkeit einhergehen, Einspruch einlegen? Wir haben die Antwort und stellen außerdem ein kostenloses Muster bereit, welches bei der Formulierung für Ihren Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit helfen kann.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlage für den Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit

Jeder Verkehrssünder, dem eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. § 67 OWiG besagt in Abs. 1 Satz 1 konkret:
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.
In Abs. 2 wird außerdem erklärt, dass der Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden kann. Das bedeutet, dass Sie z. B. ein Bußgeld akzeptieren, jedoch Einspruch gegen das Fahrverbot, das gleichzeitig verhängt wurde, einlegen können (z. B. wenn Ihnen das Fahrverbot unverhältnismäßig vorkommt). Auf diese Weise können Sie auch den Einspruch gegen eine konkrete Ordnungswidrigkeit oder Sanktion, die Ihnen angelastet wird, einlegen.
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Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit: Muster

Nutzen Sie nachfolgendes Muster zur Orientierung für Ihren Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit, die Ihnen im Bußgeldbescheid zur Last gelegt wird.
Beachten Sie jedoch, dass das Schreiben dem Einzelfall angepasst werden muss und geprüft werden sollte. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, die Kosten für ein mögliches Verfahren abzuwägen, die Begründung für den Einspruch gegen die Ordnungswidrigkeit zu formulieren und die Erfolgsaussichten einzuschätzen.
Mustergasse 1
4896 Musterhausen
Bußgeldstelle
Musterstraße 2
4896 Musterhausen
[Datum]
Einspruch gegen den Bescheid vom [Zustellungsdatum], Aktenzeichen [Nummer]
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ich habe am [Zustellungsdatum] einen Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen [Nummer] erhalten. Darin wird mir folgende Verkehrsordnungswidrigkeit angelastet: [Beschreibung].
Dies wird mit einem Bußgeld in Höhe von [Betrag] sowie [Nebenfolgen z. B. Punkte in Flensburg, Fahrverbot] geahndet.
Gemäß § 67 OWiG lege ich hiermit fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bzw. die mir zur Last gelegte Verkehrsordnungswidrigkeit ein. Den Einspruch begründe ich folgendermaßen: [Begründung].
Ich bitte Sie, den Vorwurf sowie die Sanktionen erneut unter Berücksichtigung der von mir genannten Aspekte erneut zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift]
An dieser Stelle finden Sie ein Muster, wie ein Einspruch bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit aussehen kann!

FAQ: Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheides bei der zuständigen Behörde eingehen. Sie können dafür unser kostenloses Muster verwenden.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen vorab eine Einschätzung geben, ob Ihr Einspruch Erfolg haben kann.
Nein, grundsätzlich können Sie den Einspruch auch selbst einlegen. Ein Anwalt hat aber umfassendere Rechte etwa bei der Akteneinsicht.
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