Bußgeldkatalog: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
Für Pkws
Überschrittene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt | Bußgeld in € | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis zu 10 km/h | 10 | eher nicht | ||
… zwischen 11 und 15 km/h | 20 | eher nicht | ||
… zwischen 16 und 20 km/h | 30 | eher nicht | ||
… zwischen 21 und 25 km/h | 70 | 1 | ||
… zwischen 26 und 30 km/h | 80 | 1 | ||
… zwischen 31 und 40 km/h | 120 | 1 | ||
… zwischen 41 und 50 km/h | 160 | 2 | 1 Monat1 M | |
… zwischen 51 und 60 km/h | 240 | 2 | 1 Monat1 M | |
… zwischen 61 und 70 km/h | 440 | 2 | 2 Monate2 M | |
… mehr als 70 km/h | 600 | 2 | 3 Monate3 M |
Für Pkws mit Anhänger
Überschrittene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt | Bußgeld in € | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis zu 10 km/h | 15 | eher nicht | ||
… zwischen 11 und 15 km/h | 25 | eher nicht | ||
… zwischen 16 und 20 km/h | 70 | 1 | ||
… zwischen 21 und 25 km/h | 80 | 1 | ||
… zwischen 26 und 30 km/h | 95 | 1 | ||
… zwischen 31 und 40 km/h | 160 | 2 | 1 Monat1 M | |
… zwischen 41 und 50 km/h | 240 | 2 | 1 Monat1 M | |
… zwischen 51 und 60 km/h | 440 | 2 | 2 Monate2 M | |
… mehr als 60 km/h | 600 | 2 | 3 Monate3 M |
Für Lkws über 3,5 t
Überschrittene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt | Bußgeld in € | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis zu 10 km/h | 15 | eher nicht | ||
… zwischen 11 und 15 km/h | 25 | eher nicht | ||
… zwischen 16 und 20 km/h | 70 | 1 | ||
… zwischen 21 und 25 km/h | 80 | 1 | ||
… zwischen 26 und 30 km/h | 95 | 1 | ||
… zwischen 31 und 40 km/h | 160 | 2 | 1 Monat1 M | |
… zwischen 41 und 50 km/h | 240 | 2 | 1 Monat1 M | |
… zwischen 51 und 60 km/h | 440 | 2 | 2 Monate2 M | |
… mehr als 60 km/h | 600 | 2 | 3 Monate3 M |
Um die Sicherheit im deutschen Straßenverkehr zu erhöhen, gelten auf den meisten Straßen Geschwindigkeitsbegrenzungen, an die sich die Fahrer zu halten haben. Wie schnell Sie unterwegs sein dürfen, hängt dabei nicht nur von der Art Ihres Fahrzeugs ab, sondern auch davon, wo Sie fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel wesentlich höher als innerhalb. Dies macht Sinn, denn außerorts herrscht aufgrund der geringeren Dichte der Verkehrsteilnehmer und der geringeren Anzahl von Hindernissen, wie z. B. Gebäude, Straßenbahnschienen und Ampelkreuzungen, üblicherweise ein besserer Verkehrsfluss. Dadurch stellen hohe Geschwindigkeiten ein geringeres Risiko dar als innerorts.
Hohe Geschwindigkeit heißt aber nicht unbegrenzte Geschwindigkeit. Im Folgenden erfahren Sie, welche Tempolimits Sie auf Landstraßen und Autobahnen einhalten müssen. Welche Strafe Ihnen beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften jeweils droht, können Sie den obigen Bußgeldtabellen entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Diese Höchstgeschwindigkeit ist außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt
Um zu wissen, wie schnell Sie auf einer Straße oder einem Straßenabschnitt fahren dürfen, genügt oftmals ein aufmerksamer Blick. Denn häufig verkündet ein Verkehrszeichen, welche Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zulässig ist. Diese kann auch zeitlich begrenzt (z. B. an einer Baustelle) oder an Bedingungen geknüpft sein. So ist es z. B. möglich, dass ein durch ein Schild gekennzeichnetes Tempolimit nur für bestimmte Fahrzeugtypen oder nur bei bestimmten Witterungsverhältnissen gilt.
Was aber, wenn weit und breit kein entsprechendes Schild zu sehen ist? In diesem Fall gibt die Straßenverkehrs-Ordnung vor, welche Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt ist. Diese hängt von zwei Faktoren ab: Welche Art von Fahrzeug führen Sie? Und auf welcher Art von Straße fahren Sie?
Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße
Auf einer Landstraße gelten folgende Tempolimits:
- Pkws ohne Anhänger sowie Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen: 100 km/h
- Pkws mit Anhänger sowie Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen: 80 km/h
- Lkws, Busse und Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger): 80 km/h
- Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger): 60 km/h
- Linienbusse, in denen nicht für jeden Fahrgast ein Sitzplatz zur Verfügung steht: 60 km/h
Wie schnell dürfen Sie auf der Autobahn fahren?
Im Ausland hält sich nach wie vor das hartnäckige Gerücht, dass Autofahrer auf deutschen Autobahnen so schnell fahren können, wie sie wollen. Das stimmt aber nur bedingt, denn tatsächlich gelten für weite Teile der Autobahn sehr wohl Höchtsgeschwindigkeiten. Diese werden durch entsprechende Schilder angezeigt.
Gibt es jedoch keine Schilder, müssen Sie als Autofahrer kein Tempolimit beachten. Zwar wird empfohlen, eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h einzuhalten, dazu verpflichtet sind Sie jedoch nicht. Fahren Sie allerdings schneller und es kommt zu einem Unfall, können Sie eine Teilhaftung erhalten, selbst wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.
Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn gilt wohlgemerkt nur für Pkws ohne Anhänger. Für andere Fahrzeugtypen gibt die StVO ein Tempolimit vor. So dürfen Lkws maximal 80 km/h schnell fahren – bzw. 50 km/h, wenn der Fahrer aufgrund schlechter Sichtverhältnisse nicht weiter als 50 Meter weit sehen kann.
Für Reisebusse gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Unter Umständen können jedoch auch 100 km/h erlaubt sein, wenn der Bus
- für Geschwindigkeiten bis 100 km/h zugelassen ist,
- über einen Höchstgeschwindigkeitsbegrenzer verfügt,
- keinen Anhänger zieht und
- jeder Fahrgast einen Sitzplatz mit Sicherheitsgurt hat.
Pkws mit Anhänger dürfen meist nicht schneller als 80 km/h auf der Autobahn fahren, es sei denn, der Anhänger ist für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen. Dann gilt auf der Autobahn ein Tempolimit von 100 km/h.
FAQ: Höchstgeschwindigkeit außerorts
Auf der Landstraße sind für Pkw ohne Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen 100 km/h erlaubt. Mit Anhänger gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Auf der Autobahn gilt bei einigen Streckenabschnitten die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Auf der Landstraße gilt in aller Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Dies gilt auch auf der Autobahn.
Welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen, lesen Sie hier.