Verwarnungsgeld: Wenn falsch Parken etwas kostet

TatbestandBußgeldPunkte
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist10 EUR
mit Behinderung15 EUR
Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist, mit Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen15 EUR
mit Behinderung25 EUR
länger als eine Stunde25 EUR
zusätzlich mit Behinderung35 EUR
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen60 EUR1
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten10 EUR
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten35 EUR
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen65 EUR1
Halten in zweiter Reihe15 EUR
mit Behinderung20 EUR
Parken in zweiter Reihe20 EUR
mit Behinderung25 EUR
länger als 15 Minuten30 EUR
zusätzlich mit Behinderung35 EUR
Parken auf Sperrflächen25 EUR
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen10 EUR
mit Behinderung15 EUR
länger als 3 Stunden20 EUR
zusätzlich mit Behinderung30 EUR
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist10 EUR
mit Behinderung15 EUR
länger als 3 Stunden20 EUR
zusätzlich mit Behinderung30 EUR
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe
bis zu 30 Minuten10 EUR
bis zu 1 Stunde15 EUR
bis zu 2 Stunden20 EUR
bis zu 3 Stunden25 EUR
über 3 Stunden30 EUR
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz35 EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt10 EUR
Parklücke einem Berechtigten weggenommen10 EUR
Parken in Fußgängerbereichen30 EUR
mit Behinderung35 EUR
länger als 3 Stunden35 EUR
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen20 EUR
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet20 EUR
mit Sachbeschädugung25 EUR
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen15 EUR
mit Sachbeschädigung25 EUR
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten20 EUR
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken25 EUR
Das Verwarnungsgeld gibt den Behörden die Möglichkeit von einem regulären Verfahren abzusehen.
Das Verwarnungsgeld gibt den Behörden die Möglichkeit von einem regulären Verfahren abzusehen.

Nicht immer wird bei einer Ordnungswidrigkeit ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. Im alltäglichen Umgang mit den Bürgern haben die Beamten einen Ermessensspielraum. So kann ein Verwarnungsgeld beim falschen Parken oder bei ähnlich geringfügigen Verstößen zur Anwendung kommen.

Dieser Vorgang ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verankert. So haben die Beamten und die Verwaltungsbehörde, die eine geringfügige Ordnungswidrigkeit feststellen, die Möglichkeit, bereits in der frühen Phase des Ordnungsverfahrens den Prozess mit einem Verwarngeld und einer Belehrung über den Ordnungsverstoß zu beenden.

So kann auch bei Verstößen in Straßenverkehr ein Verwarngeld verhängt werden, anstatt ein ordentliches Bußgeldverfahren anzustreben. Am häufigsten wird dieser Vorgang sichtbar, wenn ein Strafzettel wegen ordnungswidrigem Parken – auch als Knöllchen bekannt – ausgestellt und an einem Auto angebracht wird. In diesem Moment wird ein Verwarnungsgeld wegen Falschparken verhängt.

FAQ: Verwarngeld für falsches Parken

Inwiefern unterscheiden sich Verwarngeld und Bußgeld?

Beträge zwischen 5 und 55 Euro werden als Verwarngeld bezeichnet, höhere Beträge wiederum als Bußgeld.

Wann droht beim Falschparken ein Verwarngeld?

Gemäß § 56 Absatz 1 OWiG können geringfügige Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarngeld geahndet werden. Da sich Parkverstöße in der Regel im ruhenden Verkehr abspielen und dabei normalerweise niemand gefährdet wird, werden fast alle Regelmissachtungen beim Parken mit einem Verwarngeld sanktioniert.

Wie hoch kann das Verwarngeld beim falschen Parken ausfallen?

Eine Zusammenfassung der möglichen Verwarngelder beim falschen Parken finden Sie hier.

Wann ist falsches Parken eine geringfügige Ordnungswidrigkeit?

Wann ein Verwarnungsgeld für Parken ohne Parkschein oder Halten an falscher Stelle erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist die individuelle Situation ausschlaggebend. So kann beispielsweise ein Fahrzeug, das zu nah an einer Ausfahrt steht, ohne diese zu blockieren, mit einer Verwarnung sanktioniert werden, anstatt dass ein aufwändiges Bußgeldverfahren samt Bußgeldbescheid eingeleitet wird.

Ordnungswidrig sind folgende Situationen beim Parken:

Geringfügig

  • Parkscheibe abgelaufen (Parkzeit überschritten)
  • Parkplatz unsachgemäß benutzt (auf mehrere Parklücken geparkt)


Ordnungsrelevant

  • Blockieren einer Feuerwehr- oder Rettungszufahrt
  • Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen

Jedoch ist es nicht möglich auf ein Verwarngeld zu bestehen. Ob von einem ordentlichen Bußgeldverfahren abgesehen werden kann, entscheidet stets der Beamte, der das Vergehen verfolgt. Das kann sowohl eine Behörde sein, wie auch die Polizei oder Mitarbeiter der Ordnungsämter. So kann unfreundliches oder gar aggressives Auftreten gegenüber den Beamten schnell dazu führen, dass doch ein Bußgeldverfahren angestrebt wird. Die Entscheidung liegt im Ermessensrahmen der Amtsperson, die den Fall aufnimmt.

Gegen ein Verwarnungsgeld vorgehen. Kann etwas getan werden?

Läuft für das Verwarnungsgeld für falsches Parken die Frist ab,  kommt bald der Bußgeldbescheid.
Läuft für das Verwarnungsgeld für falsches Parken die Frist ab, kommt bald der Bußgeldbescheid.

Parken Sie korrekt und erhalten trotzdem einen Strafzettel, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch gegen das Verwarnungsgeld für falsches Parken einzulegen. Doch ist der folgende Prozess meist aufwändiger und kostenintensiver als die Verwarnung samt Verwarnungsgeld.

Wenn Sie Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld wegen falschem Parken einlegen, wird aus dem Verwarnungsverfahren ein reguläres Bußgeldverfahren. Auch wenn die kurze Frist, in der das Verwarngeld zu zahlen ist, verstreicht, wandelt sich die Verwarnung in ein Bußgeld und es wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

Verwarnungsgelder können zwischen 5 und 55 Euro betragen. Es kann bei einer Verwarnung auch von einem Verwarngeld abgesehen werden. In diesem Fall bleibt es bei einer Belehrung über die Ordnungswidrigkeit.

Zwar ist dann das Verwarngeld abgewehrt, jedoch muss dann das Bußgeldverfahren bestritten werden. Dabei werden meist noch zusätzliche Gebühren fällig und Ordnungsgelder fallen beinahe immer höher aus als die Kosten einer Verwarnung. Es ergeht dann ein regulärer Bußgeldbescheid, gegen den auf normalem Wege Einspruch eingelegt werden kann.

Was bedeutet ein Verwarnungsgeld?

Neben den unterschiedlichen Aufwänden und Fristen, die einzuhalten sind, ergeben sich aus einer Verwarnung auch andere rechtliche Folgen als aus einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ist das Verwarnungsgeld für falsches Parken gezahlt, verfallen alle Verfolgungsrechte und Ansprüche durch den Staat und die Tat kann nicht wieder Gegenstand einer Verfolgung werden.

Ist das Verwarnungsgeld bezahlt, ist die Sache erledigt. Im Gegensatz zu einem ordentlichen Verfahren wird bei einer Verwarnung auch keine Eintragung in Führungszeugnisse oder das Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) gemacht.

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

3 Kommentare zu “Verwarnungsgeld: Wenn falsch Parken etwas kostet

  1. Helmut K

    Hallo zusammen,
    ich habe an einem Straßenrand mit ausgewiesenen Parkmöglichkeiten geparkt, über die Parkster App habe ich meinen Parkvorgang abgesichert.
    Nach 2.Std. Parkdauer hat die App den Parkvorgang beendet, ich hatte einen Geschäftstermin und war leider gezwungen diesen länger Wahrzunehmen als das Parken mit der App.
    Nach 5.min reaktivierte ich den Parkvorgang ebenfalls mit der Parkster App.
    Als ich zum Auto zurück kam, war eine Verwarnung an der Scheibe in Höhe von 25€, da die laut Tatbestand 113281,
    Sie überschritten bei Zeichen 314 mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer – länger als 30 min.
    §13 Abs. 1,2,§ 49 StVo; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVo; 63,2 BKat
    Es ist kein Zusatzzeichen ersichtlich wo die max. Dauer des Parkens angezeigt wird.
    Ist das Rechtens, kann ich hier Einspruch einlegen?

  2. Yav

    Hallo, mich würde es interessieren was ich machen kann wenn die Ortsangabe der Ordnungswidrigkeit falsch ist. ZB habe ich auf der x Str. 77 geparkt aber auf der Verwarnung y Str. 77 steht. Kann ich hier Einspruch einlegen?

  3. Gerd K

    Parken im absolutem Halteverbot innerorts

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