Punkte in der Probezeit: Können sie auch Fahranfängern drohen?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

2 oder 3 Punkte in der Probezeit: Geht das überhaupt?
2 oder 3 Punkte in der Probezeit: Geht das überhaupt?

Endlich Auto fahren zu dürfen ist der Traum der so ziemlich meisten Jugendlichen und Heranwachsenden. Immerhin ist die Fahrerlaubnis der Gewinn von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Nicht mehr bloß auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen zu sein, bedeutet ein Stück Freiheit, das sich die meisten jungen Menschen herbeisehnen. Wer die Fahrprüfung dann erfolgreich bestanden hat, bekommt zunächst den Führerschein auf Probe.

Dabei stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung. Wer sich innerhalb der zweijährigen Probezeit die ein oder andere Verkehrssünde leistet, muss mit besonderen Sanktionen rechnen. Doch wie sehen diese im Einzelnen aus? Kann ein Fahranfänger dabei auch Punkte in der Probezeit sammeln oder muss er sodann direkt mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen? Lesen Sie hier mehr zu dem Thema „Punkte bei der Fahrerlaubnis auf Probe“!

FAQ: Punkte in der Probezeit

Ist es möglich in der Probezeit Punkte in Flensburg zu bekommen?

Ja. Halten sich Fahranfänger nicht an die Verkehrsregeln, können ihnen genauso Punkte drohen wie erfahrenen Kraftfahrern auch.

Wie viele Punkte können bei einem Verstoß in der Probezeit maximal fällig werden?

Grundsätzlich zieht eine Zuwiderhandlung maximal drei Punkte in Flensburg auf einmal nach sich. Dies geschieht beispielsweise beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob sich der betroffene Verkehrssünder in der Probezeit befindet oder nicht.

Bei wie vielen Punkten wird die Fahrerlaubnis in der Probezeit wieder entzogen?

Erhalten Sie drei Punkte auf einmal, kommt es in der Probezeit zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Schließlich liegt in diesem Fall normalerweise eine Straftat vor. Ansonsten müssen Sie sich von Ihrem Führerschein verabschieden, sobald Sie insgesamt acht Punkte auf Ihrem Flensburger Konto angesammelt haben.

Führerschein während der Probezeit: Können Punkte eingetragen werden?

Auch Fahranfänger können 1 Punkt in der Probezeit kassieren.
Auch Fahranfänger können 1 Punkt in der Probezeit kassieren.

Bevor wir uns der Frage widmen, ob Führerscheinneulinge Punkte in der Probezeit sammeln können, wollen wir Ihnen zunächst grob das seit dem 1. Mai 2014 geltende „neue“ Punktesystem erläutern.

Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg wird das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) geführt, welches zuvor als Verkehrszentralregister (VZR) bezeichnet wurde.

Dort werden im Sinne des § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Daten gespeichert, die mitunter für die Beurteilung der Fahreignung und die Prüfung der Berechtigung zum Führen von Kfz erforderlich ist. Zu diesem Zwecke wurde ein neues Punktesystem eingeführt, welches den Regelungen des StVG und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entspricht.

Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, die gemäß Bußgeldkatalog mit einem Punkt geahndet wird (beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 21 km/h oder höher) muss zunächst nicht in Panik verfallen. Bei 1 bis 3 Punkten ist noch alles im grünen Bereich. Kritisch wird es bei 4 bis 5 Punkten, denn hier erfolgt eine schriftliche Ermahnung, bei 6 bis 7 Punkten eine Verwarnung und ab dem 8. Punkt wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Im nächsten Abschnitt wollen wir nunmehr für Sie klären, ob auch Fahranfänger Punkte in der Probezeit bekommen können oder ob im Fahreignungsregister ausschließlich erprobte Autofahrer geführt werden.

Kann ein Führerscheinneuling in der Probezeit Punkte bekommen?

Viele Fahranfänger fragen sich, ob sie überhaupt Punkte während der Probezeit bekommen können. Die Antwort darauf lautet: Ja, auch Fahranfänger können mit ihrem Führerschein auf Probe Punkte im Flensburger Fahreignungsregister sammeln. Sie werden also ebenfalls bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beim KBA geführt. Punkte in der Probezeit bringen allein allerdings keine schwerwiegenderen Sanktionen nach sich, Dies orientiert sich indes ausschließlich an der Einordnung in A- und B-Verstöße, auf die wir in diesem Abschnitt eingehen werden..

Allerdings kann einem Fahranfänger nicht nur ein Punkt in der Probezeit drohen und zudem Bußgelder und ggf. auch ein Fahrverbot. Er muss überdies auch noch mit weiteren Probezeitmaßnahmen rechnen.

Probezeit: 1 Punkt droht mitunter bei einem Rotlichtverstoß.
Probezeit: 1 Punkt droht mitunter bei einem Rotlichtverstoß.

Dabei werden die Verkehrsverstöße in zwei Kategorien unterteilt, nämlich in A-Verstöße und B-Verstöße. Erstere bezeichnet schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten, letztere hingegen weniger gravierende.

Zu den A-Verstößen zählt mitunter das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol. Wer hierbei geblitzt wird, kassiert Punkte in der Probezeit und das entsprechende Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog.

Doch nicht nur das: Beim ersten A-Verstoß kommt es zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und der Betroffene muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wer in der verlängerten Probezeit sodann zwei weitere A-Verstöße begeht, muss den Führerschein abgeben. Einem Fahranfänger können also nicht nur Punkte in der Probezeit drohen, sondern darüber hinaus auch durchweg empfindliche Sanktionen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen, Durchschnitt: 4,23 von 5)
Punkte in der Probezeit: Können sie auch Fahranfängern drohen?
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 119 comments… Kommentar einfügen }
  • Fabio 11. Februar 2018, 14:38

    Hallo, ich bin auf der Autobahn mit 22 zu viel geblitzt worden. Mein AufbauSeminar habe ich auch schon absolviert, womit ist zu rechnen ? Ein Punkt und Führerschein Einzug ? Ich denk ich müsste noch in der Probezeit sein.

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 17:06

      Hallo Fabio,

      beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit gibt es eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim dritten A-Verstoß ist der Führerschein dann weg. Zusätzlich ist stets mit den normalen Sanktionen für den Verkehrsverstoß zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Katharina 2. Februar 2018, 21:15

    Hallo,

    Ich habe meinen ersten Punkt 2015 bekommen wegen zu schnell fahren ausserorts darauf folgte Verlängerung der Probezeit Aufbau Seminar danach der nächste Punkt weil ich einen kleinen auffahr Unfall verursacht habe 2016 darauf folgte ein Brief mit einer Empfehlung
    Jetzt wurde ich Ende 2017 aufgenommen wie ich ausserorts 60 erlaubt 94 gefahren bin weil mein kleines Kind hinter bitterlich geschriehen hat da sie sehr müde war und ihre Milch wollte

    Jetzt habe ich insgesamt 3 Punkte meine Probezeit wäre am 17.02.2018 erledigt jetzt meine Frage was kann ich tun was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 11:56

      Hallo Katharina,
      in diesem Fall droht der der 3. A-Verstoß, welcher den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich zieht. Darüber hinaus folgen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jeff 29. Januar 2018, 21:33

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage an euch.

    Ich bin in meiner Verlängerten Probezeit wieder geblitzt würden, 26kmh zu schnell (+1 Punkt in Flensburg). Da ich mit einem Fahrzeug gefahren bin was mir nicht gehört wurde der Punkt von mir an eine andere Person weitergegeben. Diese hat auch schon denn Brief mit dem Punkt erhalten und wurde auch von ihn überwiesen. Jetzt klingelte die Polizei bei der Person und zweifelte an das es sich tatsächlich um die Person handelt. Meine Frage, da der Bußgeldbescheid bereits zugestellt und überwiesen wurde, ist der Fall doch durch, oder?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 10:44

      Hallo Jeff,
      durch die Rechtskraft des Bescheides sollte sich die Angelegenheit in der Regel geklärt haben. Eine genaue Einschätzung können Sie von einem Anwalt für Verkehrsrecht erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Emely 27. Januar 2018, 15:22

    Hallo, ich habe ein Aufbauseminar machen müssen, da ich über 21kmh zu schnell war. Habe also meine Probezeit noch am laufen, da diese verkängert wurde. Nun habe ich einen Brief bekommen, wo drin steht ich hätte den Abstand auf der Autobahn bei 131kmh nicht eingehalten. (weniger als 5/10 des Tachowertes).
    Was passiert?
    Ich wurde mal unter 20 kmh geblitzt, musste allerdings nur Geld überweisen (hat sich also nicht auf mich ausgewirkt)

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 10:37

      Hallo Emely,
      in der Regel handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Der zweite dieser Art zieht eine Verwarnung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Z. C. 27. Januar 2018, 12:25

    Hallo,
    ich bin kürzlich in einen Unfall geraten, da ich wetterbedingt zu schnell fuhr (mit 70 km/h außerorts) und ins Schleudern kam, wodurch ich in die Gegenfahrbahn geriet und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß.
    Nur habe ich einen Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 130€.
    Stimmt das so?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 9:54

      Hallo,
      zur Korrektheit eines Bescheides können wir keine Einschätzung geben. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Can 26. Januar 2018, 10:46

    Hallo

    undzwar habe ich meinen Führerschein im März 2016 bestanden. im August wurde ich dann angehalten wegen Handy am Steuer. Hab einen Punkt bekommen und eine Bußgeldstrafe. Dies ist ja ein B-Verstoß.
    Jetzt wurde ich gestern gelasert in einer 70er Zone mit 98km/h. 28km/h – 3km/h Toleranz sind wir bei 25km/h.
    Ich wäre in 2 Monaten fertig gewesen mit der Probezeit. Jetzt ist meine Frage. Dies ist ja ein A-Verstoß, womit muss ich alles rechnen? Ist bestimmt mein 2. Punkt. Hat das sehr schlimme Folgen? Mit einer Verlängerung meiner Probezeit und mit einer Anordnung des ABS rechne ich schon. Muss ich noch etwas befürchten?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 9:50

      Hallo Can,
      der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt vor. Hinzukommen die Sanktionen zur Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oezturk 25. Januar 2018, 23:35

    Hallo, wurde am 21.11.2017 auf der Autobahn beim telefonieren erwischt, was würde denn auf mich zukommen, bin in der Probezeit ?😭

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 9:45

      Hallo,
      beim Tatbestand „Handy am Steuer“ handelt es sich um einen A-Verstoß. Daher droht neben dem Bußgeld eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel L. 18. Januar 2018, 21:02

    Hallo,
    ich bin noch in der probezeit und wurde heute von der Polizei aufgehalten wegen meinen folierten rückleuchten.
    Ich habe eine strafe von 90€ und einen Punkt in Flensburg bekommen.
    Nun meine frage: Wie wird diesestrafe handgehabt? Muss ich mit einem Aufbarsemiar rechnen?

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 9:01

      Hallo Daniel,
      da es sich bei Ihrem geschilderten Tatbestand um einen B-Verstoß handelt, kann sich dieser auf Ihre Probezeit auswirken. Ein Aufbauseminar droht allerdings in der Regel nur dann, wenn Sie bereits einen weiteren B-Verstoß begangen haben oder ein solcher bzw. ein A-Verstoß folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Privat 13. Januar 2018, 20:12

    Hallo
    Ich wurde heute geblitzt mit 75 wo ich hätte nur 50 fahren dürfen !
    wie auch immer ich das hatte ich fahre sonst immer genau so wie es vorgegeben ist :( ich bin noch in der probezeit und würde gerne wissen was nun auf mich zukommt !
    lg

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 11:17

      Hallo,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h droht in der Probezeit – zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog – eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und die Teilnahme an einen Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mo 10. Januar 2018, 19:43

    Hallo und zwar wurde 2x mal am gleichen tag geblitz das noch obwohl ich in der Probezeit bin Innerorts auf 50er zone mit 81 und Auserorts auf 100er zone mit 130
    Kann mir der Führerschein entzogen werden??
    Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 9:39

      Hallo Mo,
      diese Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen in der Probezeit A-Verstöße da. Zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen daher eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar. In der Regel ist davon auszugehen, dass sich nur ein Tempoverstoß auf Ihre Probezeit auswirkt, da der Gesetzgeber Ihnen im Zuge des Aufbauseminars die Möglichkeit einräumt, Ihr Fehlverhalten zu überdenken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 10. Januar 2018, 8:19

    Ich habe 2 Punkte durch Abstandsblitzer
    Einen punkt wegen einem rotlichtverstoß
    Und wurde mit ca 185km/h in der 120er Zone geblitzt.
    Was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 9:05

      Hallo Marco,
      der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, 2 Punkte sowie einen Monat Fahrverbot vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Privat 28. Dezember 2017, 16:53

    Hallo und zwar sah das ganze so aus das ich in einer Ortschaft gefahren bin mit 2 Kindern auf dem Rücksitz. Diese waren un angeschnallt und ohne Kinder Sitz. Ich habe ein Bußgeld in Höhe von 70€ bekommen und einen Punkt. Wird mir der Führerschein jetzt entzogen oder muss ich in die mpu? Ich habe meinen Führerschein seit April 2016 bin ich da überhaupt noch in der Probe

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 10:55

      Hallo,
      die Beförderung von Kindern ohne Sicherung ist gemäß Bußgeldkatalog ein B-Verstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Felix 18. Dezember 2017, 17:58

    Moin,

    ich hatte letztens einen Unfall, bei dem ich in einer Kurve wegen Glätte die Kontrolle verloren habe und anschließend in eine Vorgartenmauer reingefahren bin. Vom Amt erhielt ich einen Bußgeldbescheid, wobei nach Rechtskraft des Bescheides eine Punkt eingetragen werden soll. Zurzeit bin ich noch in der Probezeit und Frage mich, ob dies als A oder B -Verstoß gewertet wird. Leider steht dies nicht dazu geschrieben, wobei dies doch Entscheidend ist.
    Ich freue mich über Antwort

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 13:07

      Hallo Felix,

      Sie können beispielsweise im Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes unter Ihrem Verstoß nachschlagen, ob es sich um einen A- oder B-Verstoß handelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 15. Dezember 2017, 8:59

    Hallo
    Ich wurde grade eben von der Polizei rausgefischt, nachdem ich knapp über rot gefahren bin. Der Polizist meinte es ist ein kleiner Rotlichtverstoß weil die Ampel weniger als 1 Sekunde rot war( wollte keine Vollbremsung machen) Droht mir jetzt auch ein Punkt, verlängerte Probezeit und ein Aufbauseminar

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 12:12

      Hallo Tim,

      da dies als A-Verstoß gilt, kommen neben dem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg in der Tat auch eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 14. Dezember 2017, 10:23

    Moin ich hatte einen Unfall und habe dafür 1 Punkt bekommen und Bußgeld jetzt würde ich noch geblitzt mit 21 km/h zu viel ich bin noch in der Probezeit
    Womit muss ich rechnen

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 11:52

      Hallo Max,

      beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit folgt neben den regulären Sanktionen eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Beim dritten A-Verstoß wird der Führerschein entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • C.N. 12. Dezember 2017, 16:26

    Hallo ich bin in der Probezeit und ich bin über eine rote Ampel gefahren, was kommt jetzt auf mich zu (ist mein allererstes Vergehen) habe noch keine Punkte oder sonst irgendetwas.

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 10:17

      Hallo,

      ein Rotlichtverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Die Folge ist eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Hinzu kommen die Sanktionen des Bußgeldbescheids.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Carlos 10. Dezember 2017, 0:43

    Hallo, ich wurde mit 23 km/h zu viel gelasert und habe meine nachschulug gemacht. Nach 2 Jahren wurde ich mit Alkohol am Steuer erwischt. Das waren 0,76 Promille und habe dann meinen Führerschein für einen Monat abgegeben. Nun wurde ich ca. 1 Jahr später mit 22 km/h geblitzt. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
    (Bin immer noch in der Probezeit bis Juli 2018)

    • bussgeld-info.de 11. Dezember 2017, 10:54

      Hallo Carlos,

      der dritte A-Verstoß innerhalb der Probezeit führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis und nicht nur zum Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 7. Dezember 2017, 23:24

    Hallo ich wurde einmal mit mehr als 21 km/h angehalten . Und einmal zu wenig Abstand hatte also 2 Punkte .
    Nun droht mir der nächste Punkt und ich wollte fragen ob dann der Führerschein weg ist ?

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2017, 11:50

      Hallo Sebastian,
      die Fahrerlaubnis wird grundsätzlich erst bei acht Punkten in Flensburg entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dani 30. November 2017, 21:14

    Hi,
    ich bin 26km/h zu schnell auf der Autobahn gefahren und wurde geblitzt (80 waren erlaubt).
    Was habe ich zu befürchten?

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 11:56

      Hallo Dani,

      in der Regel werden dafür 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Emran 12. Januar 2018, 11:49

        Ich war mit 29kmh zu schnell auf der Autobahn und ich bin in der Probezeit musste um die 85 Euro zahlen und ein Punkt bekommen. Muss ich Aufbauseminar machen ?

        • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 10:33

          Hallo Emran,
          eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Dieser zieht – zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog – die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fabrizio 23. November 2017, 21:59

    Hallo ich habe falsch geparkt in einer rettungsgasse ist das ein a oder b verstoß

    • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 11:59

      Hallo Fabrizio,
      das falsche Verhalten in einer Rettungsgasse gilt gemäß Bußgeldkatalog als A-Verstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Silas 22. November 2017, 18:00

    Ich würde zweimal in der Probezeit mit mehr als 20 km/h in der Probezeit geblitzt und wurde einmal mit abgegahrenen Reifen erwischt. Das heißt zwei A verstöße und ein B verstoß und 3 Punkte in der Probezeit ist mein Führerschein damit weg ?

    • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 10:48

      Hallo Silas,
      der Verlust des Führerschein droht Ihnen erst mit einem weiteren B- oder A-Verstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simon 18. November 2017, 11:44

    Ich wurde bereits 3 mal geblitzt einmal mit 28 zu schnell (Tolleranz schon abgezogen ) zudem wurde ich angehalten und der drogentest ist positiv auf thc ausgefallen was kommt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 13:34

      Hallo Simon,

      wenn Sie nur einmal mit 28 km/h zu schnell sind und die anderen Male unter 25 km/h, dann gelten Sie nicht als Wiederholungstäter.
      Sind Sie bei dem Drogentest auch zu schnell gefahren? Die Grenze für den Konsum von THC liegt bei 1 ng/ml. Wenn diese Grenzwerte überschritten wurde, müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten und einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  • Horozov 12. November 2017, 22:30

    Hallo,
    Ich habe einen Mengelbrief bekommen wegen meinem Auto. Wäre das ein A-oder B-verstoß ?

    MfG
    Horozov

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 11:16

      Hallo Horozov,

      die Mängelanzeige selbst ist kein Verstoß im Sinne des Bußgeldkatalogs. Die einzelnen Mängel können jedoch geahndet werden. Mit der Mängelanzeige sollten Sie in einer Werkstatt vorstellig werden, um die einzelnen Probleme beheben zu lassen – die Reparatur muss dann in der Regel nachgewiesen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michaela 3. November 2017, 19:58

    Guten Abend ich wurde jetzt das 3 mal in der orts geblitzt in der Probezeit aber nie über 21 kmh ist mein Führerschein jetzt weg habe solche Angst können sie mir weiter helfen habe auf kein Fall vorsätzlich gehandelt mit was für eine Strafe muss ich rechnen
    LG michaela

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 16:01

      Hallo Michaela,

      in der Regel sollte Ihr Führerschein nicht entzogen werden. Mit einem Bußgeld müssen Sie aber rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mo 3. November 2017, 17:34

    Hallo,
    ich wurde in der Probezeit zwei mal geblitzt. Einmal mit 29 km/h zu viel auf der Autobahn und einmal paar monate Später auch mit c.a 29km/h zu viel Innerorts. Die Post ist noch nicht gekommen. Aufbauseminar habe ich noch nicht gemacht, dann hätte ich zwei Punkte. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 15:49

      Hallo Mo,

      zwei A-Verstöße führen in der Regel zur Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.
      Bitte beachten Sie jedoch: Ein dritter A-Verstoß bzw. zwei weitere B-Verstöße würden aller Regel nach nicht nur zum Fahrverbot, sondern zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franzi 6. Oktober 2017, 23:08

    Wie lange geht der Führerscheinentzug nach dem zweiten bzw./und Dem dritten A-Verstoß?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 10:39

      Hallo Franzi,
      nach dem zweiten A-Verstoß in der Probezeit erfolgt kein Führerscheinentzug. Begehen Sie einen dritten A-Verstoß ist der Führerschein allerdings komplett weg. Nach dem Ablauf einer Sperrfrist können Sie diesen allerdings erneut machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lolly 28. September 2017, 21:59

    Hallo,
    Was passiert wenn ich in der Probezeit bin und eine Ordnungswidrigkeit “zum Überholen ausscheren, ohne auf den nachfolgenden Auto zu achten, das auch zum Überholen ausscherte, dieser dann ausweichen musste und Leitpfosten umfuhr“ ein Bußgeld von ca 130€ zahlen muss und einen Punkt bekomme? Hab ich dann eine Probezeitverlängerung? Muss ich einen MPU-Test machen?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 13:18

      Hallo Lolly,

      da Ihnen dies als „Gefährdung des Straßenverkehrs“ ausgelegt werden wird, ist es ein A-Verstoß. Ja, Sie müssen sich auf eine Probezeitverlängerung und die Teilnahme an einem Aufbauseminar einstellen. Eine MPU ist eher unwahrscheinlich.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Christoph 27. September 2017, 23:51

    Ich würde das dritte mal in der Probezeit geblitzt welche Folgen hat das ?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 12:23

      Hallo Christoph,

      das kommt darauf an, wie hoch Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung war. In jedem Fall haben Sie mit einer Geldbuße und auch Punkten zu rechnen. Waren Sie gleich oder mehr als 21 km/h zu viel, zählt die Sache als A-Verstoß, welche zusätzliche Sanktionen nach sich zieht. Zudem könnte Ihnen die bearbeitende Behörde „Beharrlichkeit“ vorwerfen und Sie als Wiederholungstäter einstufen – ob dies der Fall sein wird, können wir nicht vorhersagen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Lisa 27. September 2017, 9:09

    Hallo, auf der Autobahn wurde eine Abstandsmessung durchgeführt. Ich bin 89 km/h gefahren und hab weniger als 5/10 Tachowertes bzw 19 Meter Abstand gehalten. Toleranzen wurden zu meinen Gunsten berücksichtigt. Ich bin zu der Zeit noch in der Probezeit gewesen.
    Wie wirkt sich das jetzt aus? Was kommt auf mich zu?
    Ich habe sonst noch keine Vergehen gehabt.
    MfG Lisa

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 11:44

      Hallo Lisa,

      dieser Abstandsverstoß gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Das heißt, neben der regulären Sanktion von einem Punkt und 75 Euro Bußgeld wird Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Veneti 18. September 2017, 13:02

    Halo können sie mir helfen .?
    Ich würde beblitzt mit 55-60 ca ich weis nicht mehr so genau weil es zu schnell war zugelassen waren 30 km was kommt auf mich zu ? Bin noch in der probezeit und habe schon bereits einen punkt

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 7:47

      Hallo Veneti,

      welche Folgen Ihnen drohen, hängt von der jeweiligen Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Folgender Tabelle können Sie die in Betracht kommenden Sanktionen entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Manu H 30. Juni 2018, 13:53

        Hallo ich habe bereits 4 oder 5 Punkte in der Probezeit hatte schon aufbauseminar und ein Monat Fahrverbot, nun wurde ich gestern mit nochmal da 30/35 zusghnell geblitzt wird der Führerschein jetzt entzogen?

        • bussgeld-info.de 3. Juli 2018, 13:53

          Hallo Manu,

          bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung droht eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Erst bei einem erneuten A-Verstoß droht der Führerscheinentzug. Sie sollten aber bezüglich Ihrer Punkte beachten, dass bei 6-7 Punkten eine kostenpflichtige schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis auf die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar an Sie versendet wird und ein Punkteabbau nicht mehr möglich ist.

          Ihr Team von bussgeld-info.de

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.